Gewerkschaftliches.
Achtung, Rohrleger und Helfer!
In der gestrigen Nr. 206 des Vorwärts" sind über die Erledigung der Teuerungszulage einige Angaben gemacht worden, die nicht den Tatsachen entsprechen. Es ist da insofern ein Irrtum unterlaufen, als die Nachzahlung der Teuerungszulage nicht rückwirkend vom 10. April, sondern vom 10. Juli gezahlt wird. Die Auszahlung resp. Nachzahlung soll in der nächsten Lohnwoche erfolgen. Es findet zur weiteren Aufklärung am Donnerstag eine Versammlung statt, in der den Anwesenden auch in eingehender Weise auseinandergesetzt wird, wie die Berechnung und Auszahlung der Teuerungszulage erfolgt. Deshalb wollen wir hier von weiteren Mitteilungen absehen.
In Schlafstelle abgeschoben.
Ein Gegenstück zu jenem Zwischenunternehmer, der 6 Töchter befist und, wenn er vor der Schlichtungskommission verklagt ist, jedesmal eine andere Tochter als Geschäftsinhaberin angibt, bildet der Zwischenunternehmer Andresky resp. dessen Frau, die eigentliche Betriebsinhaberin. In einem früheren Termin konnte die Verhandlung gegen A. nicht stattfinden, da der Beklagte in Wutfrämpfe verfiel und nach vieler Mühe per Krantenwagen fortgebracht werden mußte. Die anwesenden Klägerinnen behaupteten nun, die Frau des Beklagten schicke ihren Mann aus Berechnung, um die Sache zu verschleppen; sie wisse, daß der Mann, wenn er sich erregt, sofort die Krämpfe bekomme, wie dies auch in ihrer Wohnung fast täglich vorkomme. Da der Mann nicht verhandlungsfähig war, mußte der Termin verschoben werden; das Gericht sagte aber einer anwesenden Nichte des Beklagten, daß zur nächsten Verhandlung unbedingt die Frau als Bevollmächtigte erscheinen müsse, dagegen dürfe der Beklagte nicht mieder selbst tom
men.
In der letzten Sißung erschien nun die Nichte allein und teilte mit, der Beklagte sei spurlos aus der Wohnung verschwunden und nicht aufzufinden, die Frau aber wäre krank.
Hierauf erklärten die Kläger : Sie hätten die Frau noch wenige Stunden vorher gesund und munter auf der Straße getroffen. Der Mann sei auch nicht spurlos verschwunden, sondern die Frau habe ihn in Schlafstelle abgeschoben", um die Klage in die Länge zu ziehen. Der Mann stehe völlig unter dem Einfluß der Frau. Wenn er ein Glas Bier trinken wolle, müsse er sich das Geld von der Frau geben lassen. Das Geschäft geht zwar auf seinen Namen, aber die Frau sei tatsächliche Inhaberin und verstecke sich dann bei allen unangenehmen Vorfällen hinter ihren Mann.
Magistratsrat v. Schulz an die Nichte des Beklagten :„ Wenn das stimmen sollte, und wir bekommen heraus, daß hier Schiebung gemacht wird, dann sorgen wir unweigerlich dafür, daß dem Beklagten das Geschäft geschlossen wird."
Die Klägerinnen sagten weiter noch aus: Als die ersten Klagen bon Arbeiterinnen eintrafen, habe der Beklagte die übrigen unterschreiben lassen, daß sie nichts mehr zu fordern hätten.
Hierauf erklärte das Gericht, daß ein solches Schriftstück vor der Schlichtungskommission keine Gültigkeit habe.
Die Verhandlung mußte noch einmal vertagt werden; der Nichte wurde aber die Sachlage nochmals eindringlich largelegt und vor allem gesagt, daß die Frau zu erscheinen habe, der Mann aber nicht kommen dürfe.
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In einer andern Klage hatte der Beklagte eigenes Garn zur Herstellung der Militärausrüstungsstüde verwendet. Hierzu er klärte der Vertreter des Bekleidungsamtes, daß dies nicht gestattet sei, vielmehr verlange die Militärbehörde, daß die von ihr gelieferten Zutaten verwendet werden. Nur so habe sie die Gewähr, daß Sie gelieferten Stücke sich in haltbarem Zustande befinden.
Weiter lag ein Fall vor, daß die Militärbehörde eingegriffen hat, ohne daß eine Klage vorlag. Der Schneidermeister John war Lieferant des Amtes. Er hat die tariflichen Bedingungen nicht eingehalten und meist nach Wochenlöhnen gezahlt, statt in Stücklohn. Er sollte erheblich zu wenig gezahlt haben, was von dem Beklagten und seinen Angehörigen entschieden bestritten wurde. Daraufhin hat das Bekleidungsamt ein Ermittelungsverfahren eingeleitet und die Unterstützung der Schlichtungskommission in Anspruch genommen. Eine Unterkommission, bestehend aus Kunze und einem Unternehmerbeisiger, nahm die Prüfung der Angelegenheit in die Hand. Es wurde festgestellt, daß der ge= nannte Schneidermeister in der Zeit vom 3. Januar bis 15. April dieses Jahres 1587,52 M. an Arbeitslöhnen zu wenig gezahlt hat. wie gesagt, lagen Klagen von Arbeiterinnen nicht vor. Schneidermeister ist aber daraufhin die Militärarbeit entzogen worden und das Bekleidungsamt behält sich weitere Schritte vor. Zur Verhandlung war die Frau des Beklagten erschienen. Sie führte aus, sie hätten den Vertrag mit dem Amt gar nicht richtig durchgelesen und geglaubt, die Bestimmungen würden nicht so ernst genommen. Ihre Arbeiter hätten nie Forderungen gestellt. Das alles konnte aber an der Sache nichts mehr ändern und es dürfte für andere eine heilsame Lehre sein, Verträge nicht als Luft zu behandeln.
Dem
Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäsche
arbeiter.
1
aus, der gegenwärtig die Runde durch einige den Hirsch- Dunder schen Gewerkvereinen nahestehende Blätter macht. Die Schwierig feiten und Möglichkeiten eines gemeinsamen Vorgehens werden darin sorgfältig geprüft. Der Verfasser, der zunächst ein Kartell der Gewerkschaftsrichtungen befürwortet, kommt zu folgender Schlußfolgerung, der man sich im allgemeinen nur anschließen kann mit dem Wunsche, daß die Diskussion in sachlicher Weise und zu einem praktischen Ergebnis weitergeführt werde:
" Der Inhalt des Kartellvertrages müßte die gegenseitige Anerkennung der Daseinsberechtigung sein. Zu erwägen wäre, ob das eine oder andere örtliche Gebiet künftig der ausschließlichen Werbetätigkeit einer Gruppe zugeteilt werden könnte; vielleicht geht das schon zu weit. Hingegen könnte nach den Kriegserfahrungen die Zusicherung gegeben werden, daß die Zentralen auf möglichste Ausschaltung gegenseitiger Bekämpfung und Ausfechtung der Gegensätze in anständiger Form hinwirken wollen. Wichtiger wäre die Einsetzung einer gemeinschaftlichen Beratungskörperschaft für große, gemeinsame Interessen bc= rührende Fragen, die auf möglichst einheitliches taktisches Vorgehen in der gesamten Sozialpolitik der Berufsvereine hintvirken müßte und im Laufe der Zeit die Autorität einer höchsten beratenden Körperschaft der Gesamtarbeiterschaft getinnen tönnte. Auch an die periodisch erfolgende Einberufung von Gesamtkongressen der deutschen Gewerkschaften wäre zu denken...."
Versteht man diese Notiz recht, so hält die Internationale Bei der Wahl zum Verbandstage wurden 550 gültige Stimmen Korrespondenz" die Umstände, welche einem Kartellverhältnis der abgegeben. Hiervon haben erhalten: Bark, Herm. 262, Eue, verschiedenen Gewerkschaftsrichtungen entgegenwirken oder wenigWilh. 339, Fischer, Ernst 375, Faustmann, Reinh. 349, Gebauer, stens seine Dauer gefährden, für viel weniger gegeben als Legien. Gustav 312, Klein, Gust. 315, Rolle, Minna 402, Anoop, Frib 368, auf die Einzeleinwände Legiens über das Eintreten der christKunze, Fr. 393, Lohmann, Joh. 365, Rohloff, Heinrich 419, Schulz, lichen Gewerkschaften für Zölle und indirekte Steuern und seinen Ernst 296, Stendel, Herm. 320, Wolff, Georg 262, Thetmeyer, geht sie freilich nicht ein. Aber wenn die Internationale StorreHinweis auf den sozialistischen Geist der freien Gewerkschaften Ewald 201, 3öbisch, Bruno 137. spondenz" auch weder Legien nennt, noch direkt gegen seine Außerdem fiel eine Stimme auf Fräulein Kämling. Gewählt find diejenigen 10 Personen, die die höchsten Stimmen- Argumente ficht, hat man doch das Gefühl einer nicht zu vertennenden Kluft, die zwischen seiner eigenen Stellungnahme und zahlen erreichen. Die Ortsverwaltung. der des ihm sonst nahestehenden publizistischen Organs gähnt. Die Ausfechtung etwa vorhandener Gegensäge in anständiger Form ist doch eigentlich eine zu platte Selbstverständlichkeit, als daß die Internationale Korrespondenz" sich lediglich für sie ins Zeug Tegen könnte, ohne dabei auch an einen Ausgleich der Meinungen Busammenarbeiten wäre. zu denken, der doch die erste Voraussetzung für ein einheitliches
Die Internationale Korrespondenz" und die Zukunft der deutschen Arbeiterbewegung".
deutschen Gewerkschaften" verbreitet Baumeisters Internationale Unter der Ueberschrift:„ Der Einigungsgedanke unter den Korrespondenz" folgende Notiz:
Ausland.
Berlin 28. Juli. Die Unterhaltung des Genossen Begien mit dem Reichskanzler über die Zukunft der deutschen Arbeiterbewegung hat schon zu einer lebhaften Aussprache, zunächst in der Presse, geführt. Wenngleich die Schwierigkeiten der allseitig Die Transportarbeiter von New York sind, laut New Yort als notwendig betonten Einigung der verschiedenen Richtungen Herald", in den Ausstand getreten, da die Direktoren der beauch entschieden hervorgehoben werden, so ergibt sich doch aus treffenden Gesellschaften den geforderten Achtstundentag mit den bisherigen Aeußerungen, daß der Boden für eine sonstige Er- 50 Proz. Aufschlag für Ueberstunden verweigert hätten. örterung der Frage reif ist. Schon in Friedenszeiten haben die verschiedenen Richtungen in einzelnen Fällen gemeinsame Aktionen durchgeführt. Noch öfter ist das während des Krieges geschehen, und in zahllosen Ausschüssen aller Art jizen heute die Vertreter der freien, der christlichen und Hirsch- Dunckerschen Gewerkschaften zu gemeinsamer praktischer Arbeit.
Jedesmal zwangen äußere Notwendigkeiten dazu, die alten Fehden zu vergessen, wenigstens für den Augenblick. Angesichts des einheitlich und machtvoll organisierten Unternehmertums und anderer nach dem Kriege zu erwartender Umstände fragen sich diese besonnenen Gewerkschafter mit Recht, ob es nicht nüßlicher ist, neuen äußeren Zwang nicht wieder abzuwarten, sondern schon bald und freiwillig auch für später ein Zusammenarbeiten der einzelnen Gewerkschaftsrichtungen anzubahnen. Und zwar auf den Gebieten, auf denen die Interessen völlig oder fast völlig identisch sind.
In diesem Sinne spricht sich auch ein längerer Artikel „ Arbeiter aller Richtungen, vereinigt Euch!"
Aus Industrie und Handel.
Handelskammer Ost.
Die amtliche Handelsstelle deutscher Handelskammern hat in der am 27. Juli in Anwesenheit von zwei Vertretern des Ober befehlshabers Ost stattgefundenen Vorstandssitung beschlossen, ihre Tätigkeit auf die dem Befehlshaber Ost unterstellten besetzten Gebiete Rußlands auszudehnen. Geschäftsstellen werden in Kowno ( Hauptgeschäftsstelle), Wilna , Libau , Bialystok , Grodno und Mitau eingerichtet. Die Einrichtung einer Geschäftsstelle in Suwalfi wird in Aussicht genommen.
Für den Geschäftsverkehr deutscher Firmen mit den Geschäftsstellen Ober- Oft wird in Königsberg i. Pr. eine besondere Verwaltungsstelle errichtet, welche der Korporation der Kaufmannschaft in Königsberg i. Pr. angegliedert ist.
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