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Aus der Partei.

J. K."- fiiten.

Daß die J. K.", das objektivite" aller objektiven Informations­organe der bürgerlichen und Mehrheitspresse, den Vorwärts" fort­gefest anrempelt und gebäifig angreift, wissen unsere Lejer. Wir nehmen nur hin und wieder von diesen Angriffen Notiz, denn der Raum unseres Blattes ist uns viel zu kostbar, um ihn für die Ab­wehr des Getläffs der J. K." zu verschwenden. Als die jüngste Leistung des eigenartigen Ueberwachungsdienstes", der sich in den Spalten dieses Organs etabliert hat, führen wir aus der 3. K." vom 28. d. Mts. folgende Anrempelung an: Nebenbei: Auch der Vorwärts" vom 27. Juli druckt den Brief Branting& ab, nur unterschlägt er den Namen Haaies. Schämt sich der Vorwärts", daß Haaie zusammen mit Mac Donald und Branting als Mitarbeiter eines französischen   Minderheits­blattes genannt wird?"

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Zur Frankfurter   Versammlung.

wägung  , daß am 25. Juni die Parteiorganisationen Groß- Berlins Gedanken, sich auf den Lebensmittelhandel zu legen, insbesondere einen neuen Vorsitzenden, Schriftführer und Kassierer gewählt dänische Butter einzuführen. Durch eine Annonce in der haben, erklärt die Versammlung, daß nach dem flaren Wortlaut B. 3. am Mittag" machte er Reflektanten auf dänische Butter des preußischen Landesstatuts die neugewählten Berliner   mobil, die sich bei ihm meldeten. Ihnen ging ein großartiger Vorstandsmitglieder als geschäftsführender Ausschuß der preußischen Reklameprospekt und zugleich ein Bostanweisungsformular zu, das Landeskommission zu fungieren haben und daher der Beschluß rur ausgefüllt werden brauchte. Die Reflektanten auf ein Neun­der Landeskommission vom 21. Juni, die bisherige fundpaket dänischer Butter sollten mit der Bestellung gleich den Leitung der preußischen Landesorganisation solle bis zum nächsten Betrag von 31,50 M. einsenden, so daß er bis zu einem bestimmten preußischen Parteitag im Amte bleiben, unvereinbar mit den Be- Zeitpunkt im Befise des Geldes und der Bestellung sei, aber dann ftimmungen des preußischen Landesstatuts und daher rechts nach Dänemark   reisen werde. Sollte er aus irgendeinem Grunde ungültig ist. Zur Wohnungsfrage verlangte die Ver- feine Butter in Dänemark   bekommen können, dann würde er das sammlung einstimmig, daß der Magistrat der Stadtverordneten Geld zurückzahlen, abzüglich eines kleinen Betrages, durch den bersammlung baldigst eine Denkschrift unterbreite über die Maß- die Besteller an seinen Unkosten beteiligt würden. Einige von den nahmen, welche er getroffen habe und zu treffen gedenkt, um der dreihundert Leuten, an die er an einem Tage solche Sendungen nach dem Kriege zu erwartenden Kleinwohnungsnot wirt  - von Prospekten und Formularen hatte abgehen lassen, wurden miß­jam entgegenzutreten; ferner daß der Magistrat in fürzester Zeit trauisch und wandten sich an die Behörde; andere bestellten Butter. bekanntgebe, wie er sich die Regelung der Mietschulden der Sie erhielten aber keine, denn die Polizei und die Einkaufsgesell­Kriegerfamilien nach Beendigung des Krieges denke. schaft waren eingeschritten und Bersch hatte keinen Auslandspaß, erhalten.

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Soziales.

Die verhängnisvolle Ausgleichsquittung.

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Das Landgericht verwarf den Einwand des Angeklagten, er sei nur Vermittler gewesen. Eine Ueberschreitung der Höchstpreise liege vor, denn durch den Preis von 31,50 M. für neun Pfund seien die damaligen in Berlin   und Charlottenburg  festgeschten Butterhöchstpreise um mindestens 95 Pf. pro Pfund überschritten worden. Das Kammergerichtverwarf jetzt die vom Angeklagten

gegen das Urteil eingelegte Revision.

Wie sie zu hamstern wissen.

Es handelt sich hier, wie wir erläuternd hinzufügen, um den von uns kritisierten Brief Brantings an Restaudel, in dem Branting für seine Person die Notiz des Labour Leader" dementiert, daß er neben Mac Donald, Haase u. a. an einem neuen Organ der fran­ zösischen   Minderheit mitarbeiten würde. Infolge eines technischen Bersebens ist bei der Wiedergabe dieses Briefes der Name Haases bei uns fortgeblieben. Uns dessen zu schämen", daß er neben anderen Oft begeben sich Arbeitnehmer ahnungslos ihrer be­hervorragenden Führern der Internationale als voraussichtlicher rechtigten Forderungen an den Arbeitgeber, indem sie bei der Mitarbeiter eines französischen   Minderheitsorgans genannt wird, Entlassung unbesehen ein ihnen vorgelegtes Schriftstück unter­fehen wir nicht die geringste Veranlassung. Wohl aber schämen wir zeichnen, wodurch sie erklären, feine Ansprüche an den Arbeit uns, troßdem wir jede Gemeinschaft mit der J. R." weit von uns geber zu haben. Daß der Arbeiter in solchem Falle eine weisen, daß ein Organ, welches sich noch immer fozialdemo- Dummheit begangen hat, das erfährt er in der Regel erst. Vor dem Schöffengericht in Chemnitz   wurde am Freitag ein kratisch" nennen darf, zu derartigen polemischen Methoden greift. wenn er beim Gewerbegericht seine Forderung einflagt, wo Fall berhandelt, der sehr interessant dartat, wie gewiffe Kreise ihm dann der Arbeitgeber die Ausgleichsquittung entgegen zu hamstern wissen. Die Frau des Zigarrengroßhändlers 3 e n- hält und auf Grund derselben die Abweisung des Klägers er er in Chemniß, der gegenwärtig als Feldwebel beim Heere steht, Zu der   Scheidemann- Bersammlung in   Frankfurt a. M. drudt reicht. Ein besonders krasser Fall dieser Art beschäftigte die hatte bei der Fleischbestandaufnahme im April d. J. angegeben, daß die Leipziger Bolkszeitung" nachfolgenden Bericht ab, dessen An- Rammer 1 des Gewerbegerichts unter Vorsitz des Justizrats fie 18 Pfund Fleischwaren befize. Da aber beim Wohlfahrtspolizei­gaben uns von Augenzeugen bestätigt werden. Sie schreibt: Jansen. amt eine Anzeige gegen sie wegen Fleischhinterziehung eingegangen Aus   Frankfurt wird uns geschrieben: Wohl kaum in einer Or­Die Klägerin war bei einer Konfektionsfirma längere Zeit als war, so wurde erst ihr Dienstmädchen vernommen, das auch so ganisation der   deutschen Partei haben sich die Gegenfäße dermaßen Anprobier bame beschäftigt. In letzter Beit war im Geschäft etwas wie eine Bestätigung der Anzeige durchblicken ließ, trotzdem zugespißt, wie in   Frankfurt a. M. Zur Neubelebung der Durchhaltepolitik berief die Frankfurter von dritter Seite mitgeteilt, daß die jezt 22jährige Klägerin in geben. Und dann wurde eine Haussuchung vorgenommen. Dabei Bur Reubelebung der Durchhaltepolitik berief die Frankfurter ein Mantel abbanden gekommen. Gleichzeitig wurde der Firma ihm Frau Benker gesagt hatte, nichts von Fleischvorräten anzu­Parteileitung eine Mitgliederversammlung mit dem Thema: Reichs­  tag und Krieg nach dem hiesigen Börsensaal ein. Sie hatte den ihrem 16. Lebensjahre wegen Diebstahls mit einem gerichtlichen nun ließ die Frau den Polizeibeamten erst lange Zeit an der Nun lenkte sich der Verdacht Korridortür warten, immer mit der Angabe auf das Drängen des Abgeordneten Philipp   Scheidemann berufen, um den längst fäl des Diebstahls an dem Mantel auf die Klägerin. Die Beamten, zu öffnen, daß sic sich anziehe, sich frisieren lasse, ja ligen Bericht über die leßte Tagung des Reichstags zu erstatten; Firma beranlaßte eine polizeiliche Haussuchung bei der fogar, daß sie unwohl geworden sei, bis ihr Mann von   Leipzig her der Abgeordnete des Kreises, Genoffe Dr. Quard, hätte diese Auf­Stlägerin, die aber nichts ergab. Die Klägerin fühlte antam. Nunmehr wurden auf dem Boden erst die angegebenen gabe gehabt. Genosse Vogtherr, der zurzeit in der hiesigen Gegend tätig Die Firma aber erflärte der Klägerin, sie sei sofort entlassen. Wenn über 400 Büchsen Konservenfleisch der verschiedensten Genoffe Vogtherr, der zurzeit in der hiesigen Gegend tätig sich durch dies Vorgeben getränkt und fündigte deshalb ihre Stellung. 18 Pfund Fleischwaren zu Tage gefördert, dann aber im Steller war, erschien mit einigen Freunden in dem Versammlungslokal, fie glaube, wegen Nichtinnehaltung der Kündigung Ansprüche an die Art, von Schinken in Burgunder an bis extrafeine Delikatez­wurde aber durch den Parteisekretär und die dazu bestellten hand- Firma zu haben, dans möge sie dieselben vor Gericht geltend würstchen usw., die insgesamt mehrere Bentner wogen. Das festen Türhüter gewaltsam wieder hinausgedrängt. Die Opposition machen. Diefe Aeußerung läßt darauf schließen, daß der Firmen- wurde natürlich weggeschafft, und die Frau erhielt einen Straf­protestierte aufs heftigste gegen dieses parteigenössische" Ver- inhaber, welcher sie machte, es mindestens für möglich gehalten befehl über 6 Wochen Gefängnis. Dagegen legte sie Berufung fahren und stellte sofort nach Eintritt in die Tagesordnung den An- baben muß, daß die Klägerin berechtigte Ansprüche an die Firma ein, so daß die Sache jetzt gerichtlich zum Austrag kam. trag, in uneingeschränkter Rede beide Richtungen, also auch Ge- habe. Troydem wurde der Klägerin, als sie einige Stunden später Gericht nun gab sie an, die Konserven wären von ihrem Mann noffen Bogtherr, zu Worte kommen zu lassen, da dadurch allein die ihren Lohn ausbezahlt erhielt, eine Ausgleichsquittung meistenteils in   Leipzig gekauft worden, und zwar für sich, da er Möglichkeit gegeben sei, sich über die bestehenden Differenzen in nerhalb der Partei klar zu werden. Aber man hatte noch zu viel borgelegt, die sie unbesehen unterschrieb. Vor Gericht, wo die fie mit ins Feld nehmen wolle, auch gegen ihren Willen, da ihr Klägerin Bezahlung der 14 tägigen Kündigungsfrist forderte, be- das zuviel Konserven gewesen wären; deshalb habe sie auch ge= Anstand und demokratisches Empfinden von den in   Frankfurt zur- gründete der Vertreter der Firma die Kündigungslose Entlaffung glaubt, diese Fleischwaren nicht angeben zu brauchen. Dem stand zeit noch herrschenden Instanzen erwartet; sofort fand sich ein Ge- damit, daß ihm die sechs Jahce zurückliegende Berfehlung der aber gegenüber, daß sie die in ihrem Gewahrsam" befindlichen werkschaftsangestellter, der sich gegen Gewährung der Redefreiheit Klägerin bekannt geworden sei. Erst nach längerer Verhandlung Fleischvorräte bezeichnen mußte, daß sie von den Konserven schon wandte mit dem Argument, in   Frankfurt habe man genügend Ge- legte er die Ausgleichsquittung vor. Auf Grund derselben fleinere Teile für ihre Haushaltung gebraucht hatte. Indes das legenheit gehabt, durch die Parteipresse den Minderheitsstandpunkt wies das Gericht die Klägerin ab und ließ es dahin- Gericht hielt sie doch nicht in vollem Umfange für schuldig, schob tennen zu lernen.( Bekanntlich steht das   Frankfurter Organ auf gestellt fein, ob die frühere Berfehlung der Klägerin ein aus vielmehr einen Teil der Schuld dem Manne zu, trotzdem es nids der Rechten!) reichender Grund zur fündigungslosen Entlassung gewefen fei. die Gemeingefährlichkeit des Treibens dieser Frau berkannte, und In ähnlicher Lage wie die vorstehend erwähnte Klägerin be- änderte die Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe von 1000 m. um. fand sich ein Rolltutscher, der vor der Kammer 7 des Ge- Das aber wird der Bigarrengroßhändler gut zu tragen wiffen. werbegerichts gegen eine Speditionsfirma flagte, welche feine Im übrigen ist noch bemerkenswert, daß jenes nicht ganz stand­Staution einbehalten hatte, weil dem Kutscher ein Ballen Tuch vom hafte Dienstmädchen von der Verurteilten inzwischen entlassen Wagen abbanden gekommen war. Der   Kläger machte unwider worden ist, weil eine solche berlogene Person" nicht zu gebrauchen ipkochen geltend, daß er keinen Mitfahrer gehabt habe. Deshalb wäre, wie sich die gnädige Frau" ausdrückte eine Begründung, habe er seinen Wagen beim Abladen unbeaufsichtigt laffen müssen die den Vorsitzenden zu der Mahnung an die Verurteilte ver­und könne nicht für den Verlust haftbar gemacht werden. Wahr- anlaßte, mit solchen Ausdrücken vorsichtiger zu sein, da sich ja scheinlich wäre der Kläger mit seinem Anspruch auf Rückzahlung der in diesem Falle die Wahrheit der Aussage des Mädchens heraus­Staution durchgedrungen, wenn nicht die Firma ein vom Kläger gestellt habe. Außerdem dürfte noch die Mitteilung von Interesse unterzeichnetes Schrifistück in Händen gehabt hätte, wodurch er eine sein, daß gerade aus Anlaß dieses Falles von der Stadt eine Schadenersaßpflicht für den abbanden gekommenen Ballen ausdrüd öffentliche Warnung dahin erlassen wurde, ja wenigstens nachträg­lich anerkennt. Unter Hinweis auf dieses Schriftstüd das der lich noch alle Fleischwarenvorräte genau anzugeben.  Kläger ohne Kenntnis von der Tragweite desselben unterzeichnet riet ihm das Gericht, seine Forderung fallen zu lassen, was

Eine Abstimmung durch Handaufheben wurde vom Bureau durch Schäßung dahin gebeutet, daß Bogtherr nicht zugelaffen werden dürfe. Hierauf verlangte die Opposition Stimmenzählung, was das Bureau ablehnte. Dieses im Parteileben wohl einzig daftehende Gebaren wurde von der Opposition mit dem schärfsten Protest und Obstruktion beantwortet, die es Philipp   Scheidemann während Stunde unmöglich machte, zu Gehör zu kommen. Hierauf geschah das schier Unglaubliche: Einige Dutzend bestellter Leute fanden sich bereit, Hausknechtsdienste zu leisten und die be­fannten Anhänger der Opposition, unterschiedslos Genossen wie Genoffinnen, unter Anwendung brutalster Gewalt( man bediente fich dabei Stöde und Stühle) hinauszuwerfen.

Nunmehr konnte Philipp   Scheidemann vor gefiebter Zuhörer­schaft, der sich mittlerweile einige bürgerliche Besucher des Lokals zugesellen durften, ungehindert seine Rede vom Stapel lassen.

Aus den Organisationen.

hatte

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er denn auch tat.

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Also: Wer Ansprüche an seinen Arbeitgeber zu haben glaubt, unterschreibe nie, daß er feine Ansprüche hat. Sobald eine derartige Unterschrift vorliegt, erkennt das Gewerbegericht stets auf Abweisung des Klägers, ohne erst zu prüfen, ob seine Ansprüche an sich berechtigt wären."

Gerichtszeitung.

Dänische Butter.

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Briefkasten der Redaktion.

Vor

Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Einbentz. 8, IV. 001

cechts, barterre, am Montag bis Freitag von bis 7 Uyt, am Sonnabend bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeber für den Brieftast en bestimmten Anfrage antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen teine Abonnements quittung

ist ein Buchstabe und eine 8abl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche beigefügt tft, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde bor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe mar in bie Sprechstunde mit.

Am 27. d. M. fand eine Mitgliederversammlung des Sozial­demokratischen Vereins in   Königsberg statt, die sich mit den parteiorganisatorischen Streitfragen und dem Wohnungsmangel in Königs erg beschäftigte. Sie be­schloß einstimmig: Die Versammlung erklärt wiederholt, daß in den gegenwärtigen Parteiftreitfragen allein dem Parteitag, nach freier Diskussion in Presse und Versammlungen, nicht aber anderen zentralen Parteiförperschaften, weder dem Parteivorstand, noch der Reichstagsfraktion, noch auch dem Parteiausschuß oder einer Parteikonferenz das Recht zusteht, für die Ge= samtpartei verbindliche Entscheidungen zu treffen. Die Einen Einblick in die Unreellität gewisser Lebensmittel­Versammlung erklärt sich ferner dagegen, daß ein Parteitag   reklamen gab eine jetzt vor dem Kammergericht verhandelte einberufen wird, solange durch den Belagerungszustand die ver- Strafsache. faffungsmäßigen Boltsrechte, Breß- und Versammlungsfreiheit be= Wegen Ueberschreitung der Höchstpreise für Butter hatte das feitigt find, da ein solcher Parteitag gegen unsere demokratischen Landgericht in   Berlin Herrn Bersch zu einer Geldstrafe von 100 M. Grundsäße berstoßen würde. verurteilt, indem es von folgenden tatsächlichen Feststellungen aus­Gegen wenige Stimmen wurde weiterhin beschlossen: In der ging: Bersch, der nicht Lebensmittelhändler ist, sondern früher ein Erwägung, daߧ 3 des Statuts der Landesorganisation für Emailiergeschäft hatte und auch mal ein Gut besaß, war mit dem Breußen vorschreibt: als geschäftsführender Ausschuß der Landes- Strafrichter in Konflikt gekommen. Nach Kriegsausbruch war ihm tommiffion fungieren der Borsitzende, der Schriftführer und der ein Teil seiner Gefängnisstrafe erlassen worden. Bis zum Herbst Raffierer der Parteiorganisationen Groß- Berlins, in weiterer Er- 1915 vertrieb er Wolffsche Kriegsberichte. Dann faßte er den haben, also die Bedingungen der   Police, find

deia:

Steuerreklamation 1. 1. Jawohl, es muß gegen die Staatssteuer re flamiert werden. 2. Das Lohnbuch genügt vorläufig. 3. Wegen Rüdgabe der Kirchensteuer würden Sie sich mit Erfolg an die Synode wenden, wenn nicht etwa fich die Steuer nur auf Ihre Frau bezieht. Letzteres ist wahr fcheinlich. F. V.   Bohnsdorf. Ein Anspruch steht den alten Leuten leider nicht zu, fie können aber eine Eingabe an das Kriegsministerium mit dem Antrag auf eine einmalige Zuwendung unter Schilderung der Verhältnisse machen. M. 8. 1. Eine Klage bätte wenig Aussicht auf Erfolg. falls nicht etwa durch die Postbehörde feitgestellt wird, dast die Angabe des Mannes erfunden ist. 2. 43. Die Witwe hat Anspruch auf 400 M. Rente für sich und 168 M. für das Kind. Dieser Anspruch ist der Militär­behörde gegenüber geltend zu machen. Ebenso der Anspruch auf Gnaden­rente. Die Anträge können bei der Polizei gestellt werden. Ferner tonn 1. Das Recht des Wirtes verjährt in vier Jahren. 2. Ja, der Bertrag, den Sie mit der Versicherungsgesellschaft

die Witwe Witwen- und Waisenrente beanspruchen.

Leiser's

G. R. 257.

abgeschlossen maßgebend.

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