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Nr. 209. 33. Jahrgang.

Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Chronik des Weltkrieges.

1. August 1914.

dod

B. T. B. meldet die Verhängung des Kriegszustandes.

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Dienstag, 1. August 1916.

Waren zurückzuziehen. Diese Frist wurde in mehreren Fällen ver- Handelsmarine den Eigentümern Ladungen in feinem Falle heraus­längert, in einzelnen sogar um weitere drei Monate, trotz der damit gibt, wenn nicht zuvor der Wert der Ware in Gold hinterlegt wird. verbundenen Ueberfüllung der Kais und Lagerhäuser, welche dem Fügt sich der Eigentümer dieser Forderung nicht, so wird die Ware ordentlichen Handelsverkehr stark hindeclich war. Ausgeschlossen von diesen Vergünstigungen waren bloß solche Waren, die leicht verderben aangeweise versteigert und der Erlös hinterlegt, so daß der fonnten und zuviel Raum beanspruchten. Die föniglichen Behörden Gegentert der Ware dem Eigentümer auf alle Fälle vor­suchten ihr berechtigtes Interesse, eine Löschung der Dampfer und enthalten wird. zu 4. Die Behauptung, daß keine italienische Bank jemals von Die Beisungen

wurden natürlich nicht von der Regierung selbst, sondern von nach­geordneten Stellen an die Banken gerichtet und ihre Befolgung wurde durch die Zensur überwacht. Das beweisen zahlreiche Briefe neutraler Firmen und italienischer Großbanken, wie sie bereits in neutraler Firmen und italienischer Großbanken, wie sie bereits in der deutschen Presse( Frankfurter Zeitung  " vom 23. Juli 1916) veröffentlicht worden sind.

Der Oberbefehlshaber in den Marten veröffentlicht im Anschluß Räumung der Kais vorzunehmen, mit den fremden Interessen der italienischen Regierung die Aufforderung erhalten hat, nicht zu daran eine Verordnung, durch die für Berlin   und die Provinz bie mit dem Schutz der deutschen   Interessen in Italien   betraute Ge- zahlen", ist offenbar ein Spielen mit Borten. vereinbaren. Schule beraber eine den den Brandenburg   der Kriegszustand erklärt wird. Amtlich wird mitgeteilt, daß die Einberufung des Reichstages Amtlich wird mitgeteilt, daß die Einberufung des Reichstages für den 4. August beschlossen sei. Der Reichstanzer veröffentlicht die aus der Berhängung des Kriegszustandes sich ergebenden Bestimmungen, die die Einschränkung der Presse betreffen. B. T. B. teilt mit, daß der Kaiser die Mobilmachung der ge­samten deutschen   Streitkräfte angeordnet hat. sid nobis Auch in Desterreich wird die allgemeine Mobilmachung ange­ordnet. Desgleichen in Frankreich  .

In Paris   wurde am 31. Juli Jean Jaurès   durch einen natio­nalistischen Mordbuben erschossen.

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Der Parteivorstand der deutschen   Sozialdemokratie veröffentlicht im Vorwärts" vom 1. Auguft einen Aufruf, in dem es heißt: " Die fürchterliche Selbstzerfleischung der europäischen   Völker ist die grausame Bestätigung dessen, was wir seit länger als einem Menschenalter den herrschenden Klassen mahnend, wenn auch ver­geblich, zugerufen haben.

fandtschaft verlauten ließ, es sei den Eigentümern solcher Waren, die innerhalb der angesetzten Frist nicht zurückgezogen wurden, die Bewilligung zu erteilen, dieselben in Privatmagazinen unterzubringen. Endlich hat vor nicht allzu langer Zeit die königliche Regierung in die Annahme des neuen Vorschlages, der ihr durch die gleiche diplomatische Mission namens der deutschen   Regierung gemacht wurde, eingewilligt, daß der Verkauf der gelöschten waren von den requirierten Dampfern, der innerhalb der festgesezten Fristen nicht beantragt worden ist, oder von Waren, die nicht in Privatmagazinen untergebracht wurden, durch einen von der Gerichtsbehörde er beweisen die Nichtigkeit der in den Behauptungen des Wolffbureaus nannten Kurator vollzogen würde. Diese unwiderleglichen Tatsachen enthaltenen Anklage.

5. Die Agenzia Stefani spricht nur vom Artikel 1 der italieni­schen Berordnung vom 30. April 1916, aber nicht davon, daß nach den Artikeln 2 bis 6, Coupons, die von den deutschen   Eigentümern unter Umständen sogar der Konfiszierung unterliegen, und daß nach zur Einlösung nach Italien   geschickt werden, der Sequestrierung, Zur Antwort auf eine andere Stelle der gleichen Verlautbarung Artikel 7 Wechsel mit deutschen   Unterschriften von der Beförderung muß an Folgendes erinnert werden: Die von den deutschen Be innerhalb Italiens   ausgeschlossen find, also, soweit sie sich nicht hörden in der Frage der Heimreise der Italiener   einge- bereits am Bahlungsorte befinden, nicht eingelöst werden können. nommene Haltung bildete von Anfang an eine offene und ständige Diese Bestimmungen kommen unstreitig einem Zahlungsverbot Berlegung des Abkommens vom 21. Mai 1915. Zuerst griff man gleich. zu allen möglichen Behinderungen für die Annahme der Heimreise- 6. Geradezu unverständlich ist die Behauptung, daß die Weige nach erlaubnis, was viele unserer Staatsangehörigen veranlaßte, ein be- rung der deutschen   Regierung, Italienern die Einreise na d reits eingereichtes Gesuch zurückzuziehen oder von dem Einreichen Ab- Deutschland auf Zeit zu gestatten, der Maiverständigung zu stand zu nehmen. Die faiserliche Regierung stellte außerdem den Deutschland   auf Zeit zu geftatten, der Maiverſtändigung zu ungeheuerlichen Anspruch, den Eintritt der Italiener auf widerlaufe. Denn die Verständigung gewährt nur den in Deutsch­deutsches Gebiet von der Bedingung abhängig zu machen, land befindlichen Jtalienern das Recht des Verbleibs oder der Aus­Parteigenossen! Wir fordern Euch auf, auszuharren in der daß sie es während der ganzen Dauer der Krieges reise; von der Einreise der außerhalb Deutschlands   befindlichen unerschütterlichen Zuversicht, daß die Zukunft trotz alledem dem nicht wieder verlassen dürften. Diese Bedingung stand im Italiener   auf deutsches Gebiet ist mit feinem Worte die Rede. Dölferverbrüdernden Sozialismus, der Gerechtigkeit und der Mensch- bestand man durch das Abkommen vom 21. Mai hatte gewährleiſten vollständigen Widerspruch mit der Freiheit, deren Forts

Parteigenossen! Nicht mit fatalistischem Gleichmut werden wir Parteigenossen! Nicht mit fatalistischem Gleichmut werden wir die kommenden Ereignisse durchleben. Wir werden unserer Sache treu bleiben, werden fest zusammenhalten, durchdrungen von der erhabenen Größe unserer Kulturmiffion....

lichkeit gehört." Die Redaktion des Borwärts" richtet an ihre Leser folgende Erklärung: Die Verhängung des Belagerungszustandes und der damit verbundene Uebergang großer Machtvollkommenheiten an die Militärbehörde hebt die für Friedenszeiten geltenden Bestimmungen über Breß, Bersammlungs- und Vereinsrecht auf oder schränkt sie erheblich ein.

Die Entscheidung über Inhalt der Zeitungen wie über Ber  . Die Entscheidung über Inhalt der Zeitungen wie über Ber­sammlungsrecht usw. liegt jezt in den Händen der Militärbefehls­haber. Das ist für Berlin   und für die Provinz Brandenburg  , das heißt für das Verbreitungsgebiet unseres Blattes, der Oberbefehls haber in den Marken. Die Verordnungen, die von dieser Militärbehörde erlassen sind, zwingen uns Einschränkungen auf und bedrohen den Bestand unserer Zeitung. An unserer Ueberzeugung und prinzipiellen Haltung wird selbstverständlich nichts geändert. Wir erwarten von der Schulung und der Ueberzeugungstreue unserer Genossen, daß sie die Zwangslage, in die unser Blatt ver­jetzt worden ist, verstehen und ihm in diesen schweren Tagen die Treue bewahren. Sie werden die Zeitereignisse im Lichte ihrer fozialistischen Erkenntnis betrachten und troß der unheilschwangeren Situation ihre Zuversicht auf den Sieg unserer Sache aufrecht erhalten."

1. August 1915.

Die Meldung des deutschen   Hauptquartiers berichtet über erfolg reiche Kämpfe im Westen bei Souchez und in den Argonnen  , sowie über das fiegreiche Vorwärtsdringen im Osten. Die Siegesbeute auf dem ruffischen Kriegsschauplatz an Gefangenen wird für den Juli auf 323 Offiziere und 75 719 Mann angegeben. Der öfferreichische Generals stabsbericht meldet siegreiche Rämpfe am Bug. Die Zahl der von den österreichisch- ungarischen Truppen im Juli gemachten Gefangenen beträgt 527 Offiziere und 126 311 Mann. In einem Rückblick über das erste Kriegsjahr forbert Herr v. Heydebrand in der Kreuz- 3tg." die Schaffung eines ffärferen und größeren Deutschland  ".

Der Abg. Bassermann fordert im Deutschen Kurier" rüdsichts­lose Anwendung aller Kriegsmittel". Er befämpft eine schwächliche Friedenssehnsucht und vertritt die Ansicht, daß auch ferner" blutige Opfer" gebracht werden müssen für eine territoriale Ausgestaltung Opfer" gebracht werden müssen für eine territoriale Ausgestaltung unferes Baterlandes".

Die deutsch  - italienischen einandersehungen.

Politische Uebersicht.

Eine treffliche Zurückweisung.

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wollen. Der deutsche Anspruch lief sogar dem Buchstaben des Ab­tommens zuwider, welches in ausdrücklicher Form diese Fälle einer odst Heimreise vorjah, da es erklärte, daß es Angehörigen der beiden Barteien freistehen sollte, das Land zu einer Frist und an den Stellen zu verlassen, welche die maßgebenden Behörden hierzu fest­In einem Rückblick auf die Zeit des Striegsausbruches vor aufezen für nüßlich halten würden. Was eine einfache zeit­liche Bewegungsbeschränkung sein sollte, die bestimmt war zwei Jahren findet das Berliner Tageblatt" allerlei durch flare militärische Anforderungen, verwandelte sich so treffliche Bemerkungen. Leider haben wir von diesem Geist, in ein vollkommenes Heimreiseverbot. Die fönigliche Regierung der aus dent Montagsartikel spricht, sehr wenig in den Spalten fonnte nicht verfehlen, fich diesem Anspruch zu widersetzen. Bebor des Tageblatts" bei Striegsausbruch gespürt. Immerhin ist man jedoch das Abkommen fündigte, dessen Unwirfiamteit gegen es erfreulich, daß das" Tageblatt" wenigstens jetzt einen über den italienischen Interessen, die es hätte wahren müssen, Trennungsstrich zwischen sich und den lauten Hurraschreiern offensichtlich war, wollte man der deutschen   Regierung Gelegenheit zieht und sich eigene Gedanken über den Kriegsbeginn geben, durch die Tatsache und durch eine ausdrückliche Erklärung macht und ausspricht. Wie das Tageblatt" über den ihren Willen zu beweisen, die Freiheit zur Heimreise, die einen wesentlichen Teil des Abkommens vom 21. Mai bildete, in Striegsschluß denkt, wird in folgendem angedeutet: Brinz Schoenaich- Carolath hat gewiß von einem Artikel loyaler Weise zu achten. Aber die Antworten und die Haltung der Kenntnis genommen, den ein anderes Mitglied des Herrenhauſes, deutschen   Regierung zeigten klar, daß sie nicht die Absicht hatte, ihre Haltung aufzugeben. Die angeblichen Rechtfertigungen des Fürst zu Salm- orstmar, am Sonnabend im Tag" er­Berbots in einzelnen Fällen wurden kategorisch dementiert durch die scheinen ließ. Fürst zu Salm- Horstmar ist, als Herrenhäusler, auch aus sicheren Quellen zur Kenntnis der italienischen Regierung ge- gewiffermaßen ein Parlamentarier, und er ist außerdem, als langten unwiderleglichen Tatsachen. Die Versicherung, daß man die Fürst, von Geburt mit jener Weisheit behaftet, die bei uns im eingegangenen Verpflichtungen innehalten werde, nahm das Aus zwanzigsten Jahrhundert so oft zur Uebernahme der wichtigsten sehen einer Mystifikation an, welche die Verlegung des Abkommens Aemter und zur Lösung der schwierigsten politischen Aufgaben ge­noch verschlimmerte. Dies führte für die italienische Regierung nügt. Nachdem der Fürst sich, ganz vernünftig, als ein Gegner des darauf zu der Erklärung, daß fie burch das Abkommen nicht bag wir den hänger des Dandelns bekannt hat, erklärt er, mehr gebunden erachten fönne, welches die Regierung Krieg verloren haben werden, wenn systematisch in der Praxis verlegte. wir nicht als Siegespreis auch die Herrschaft über Was den Erlag vom 4. Februar 1916 betreffend das Berbot Die flandrische Küste" heimzubringen verstehen. Man er­eines Handels mit Deutschland   anlangt, so ist zu beschrict, man fällt vom Stuhl, wenn man solche Worte lieft. Die merken, daß Italien   nicht erlauben fonnte und durfte, daß seine Kriegszielprogramme der Verbände und der Annexionsbarden und Märkte durch deutsche Uebererzeugung überschwemmt wurden, was auch gewiffe rhetorische(?) Unklarheiten des Herrn auch die Intereffen des mit Deutschland   verbündeten Desterreich Reichstanalers waren gerade deshalb besonders bedenklich, Ungarn   förderte. Man fonnte es nicht begreiflich finden, daß Italien   weil sie dem Auslande gestatteten, Deutschland   gleichsam auf be­indirekt einen feindlichen Staat versorgt. Die in Artikel 1 des Er stimmte Absichten festzunageln und schon jetzt die spätere Triumph­lasses vom 30. April enthaltenen Verfügungen sind nur die direkte hymne vorzubereiten: ihr habt das und das gewollt und ihr habt man den Handel verboten hatte, war es logisch, daß man auch die reicht. Und nun kommt ein Fürst aus dem Herrenhause und gibt Folge derjenigen, die im Erlaß vom 4. Februar enthalten sind. Da den Krieg nicht gewonnen, denn ihr habt das Gewollte nicht er­Korrespondenz und alle den Handel betreffenden Operationen verbot, zu Protokoll, daß wir, daß die deutschen   Heere besiegt sein werden, da sonst die durch den ersten Erlaß angenommenen Maßnahmen zum wenn die flandrische Küste nicht zu Deutschland   gehören wird! Ah, großen Teile hätten vereitelt werden können. wir anderen glauben, daß der Anspruch der deutschen   Heere auf den Siegeslorbeer nicht davon abhängt, ob dieser oder jener Annegio­nistentraum sich erfüllt."

Widerspruch der rechtsstehenden Presse, voran der Deutschen  Es ist selbstverständlich, daß diese Zeilen den wütenden Tageszeitung", auslösen.

Die Verlautbarung des Wolffbureaus spricht von Benachrichti­gungen, welche von der italienischen Regierung Großbanten feine italienische Bank jemals von der italienischen Regierung die Auf erteilt worden seien. Hierzu können wir ausdrücklich erklären, daß forderung erhalten hat, nicht zu zahlen. Die königliche Regierung hat sich stets eine Einmischung in die Privatangelegenheiten hinsichtlich der Beziehungen italienischer Bürger zu deutschen   Staatsangehörigen enthalten. Um sich gegen einen Begriff von der zweideutigen Haltung In dem Aufruf des Nationalausschusses war auch die Rede dem Verband der Banken und Bankiers in Berlin   an alle Banten von der Unersättlichkeit, die in den Kundgebungen des Alldeutschen Deutschlands   gesandte Rundschreiben zu lesen, daß folgendermaßen Verbandes zutage getreten sei. Wegen dieser Bemerkung wandte Gemäß

Aus- ang ber taiferlichen Regierung zu machen, genligt es, bas bon

Die Alldeutschen gegen Harnad.

lautete: Gemas dem vom faiſerlichen Auswärtigen Ami aus- fich der ftellvertretende Vorſigende des Aldeutſchen Verbandes,

gesprochenen Wunsch schlagen wir Jbneu bor, in Zukunft General   v. Gebsattel  , an Professor v. Harnad mit dem Hin­Rom, 28. Juli.  ( W. T. B.) Die Agenzia Stefani" die italienischen Staatsangehörigen als feindliche Ausländer weis darauf, daß der Audeutsche Verband nur ein einzigesmal beröffentlicht eine Note zu dem in der letzten Mitteilung des zu behandeln. Ein gesetzliches Verbot der Ausführung vn seine Forderungen zum Kriegsziel dem Reichskanzler und den Wolffichen Telegraphen- Bureaus über die Anwendung des italienisch Zahlungen an italienische Staatsangehörige wird nicht erlassen Regierungen der Bundesfürsten streng vertraulich überreicht habe. deutschen   Abkommens vom 21. Mai 1915 enthaltenen Behauptungen. oder zur Erörterung gestellt werden, solange Italien   keine ders In der Note heißt es: Die Berlautbarung des Wolffichen Bureaus artigen Maßnahmen trifft. Wir schlagen Ihnen also vor, auf diese Vertraulichkeit sei bisher von allen Seiten vollkommen ge­beginnt mit der Behauptung, die italienische Presse wolle die öffent- Seite 12 der gedruckten Beschlüsse des Verbandes Berliner   Banken wahrt worden. Deshalb sei es nicht zu begreifen, wie Professor liche Meinung Italiens   absichtlich und gröblich irreführen. Das ist eine und Bankiers über den Handel mit dem Auslande während des b. Sarnad von Unersättlichkeit der Adeutschen reden könne. Pro­tendenziöse Unterschiebung, durch die es die gesetzlichen Maß- Strieges, angenommen am 25. Februar 1916, die Beschlüsse vom feffor v. Harnack hat dem Führer der Audeutschen den Gefallen nahmen Italiens   einem angeblichen Druck bon ausländischer 26. Mai 1915 und vom 22. und 25. Februar 1916 betreffend Italien   nicht getan, eine Erklärung in dem Sinne abzugeben, wie sie von Seite zuschreiben möchte. Diese lezte Behauptung sucht es zu streichen und sie durch folgenden Beschluß gemäß den unter den den Alldeutschen wahrscheinlich erwartet wurde, sondern hat dem auf Grund des Zufammenfallens gewisser Daten zu beweisen. Wir Buchstaben A B C D umschriebenen Beschlüssen zu ersetzen: Die General   einfach geschrieben: werden nicht die Methode der deutschen   Agentur befolgen. Wir italienischen Staatsangehörigen sollen als feindliche Ausländer werden uns vielmehr darauf beschränken, ihre Behauptungen hins genau wie die serbischen Staatsangehörigen behandelt werden. Wir sichtlich der angeblich pojitiven Tatsachen zu entfräften, indem wir bitten Sie, uns mitzuteilen, ob Sie unseren Vorschlag annehmen. nachweisen, daß sie jeglicher ernsthafter Grundlage entbehren. Das wir gestatten uns beizufügen, daß das faiserliche Auswärtige Amt Wolffbureau macht der italienischen Regierung insbesondere den Borden Bunich bekundet hat, daß hierüber feine öffentlichen Erörterungen murf, sie habe sich geweigert, für requirierte Fahrzeuge stattfinden möchten. und deren Ladung Entschädigungen zu bezahlen und den

Eigentümern der nicht requirierten Ladungen die wohl gelassen bureau von zuständiger Stelle Nachstehendes Hierzu wird dem Wolfffchen Telegraphen­zwischen öffentlicher Zwangsversteigerung und einem Vers fauf zu lächerlich geringen Preisen. Hierzu muß bemerkt mitgetheill:

Die von Ew. Erzellenz angezogene Eingabe des Alldeutschen Verbandes an den Herrn Reichskanzler( Mai 1915) ist mir nicht bekannt. Den von Ew. Erzellenz beanstandeten Satz betreffend die Kundgebungen des Alldeutschen Verbandes   habe ich aner­fennen müssen und vertrete ihn auf Grund der Kundgebun­gen des Verbandes in den" Alldeutschen Blättern"( seit Jah­ren) und in Hinsicht auf die schriftlichen und münd lichen Forderungen alldeutscher Männer, die zum Teil dem Vorstand meines Wissens angehören oder doch als geistige Führer des Verbandes gelten und von ihm nicht desavouiert worden sind."

General   v. Gebjattel hat auf dieses Schreiben abermals in einem langen Brief an Professor v. Harnad geantwortet, in mel­chem noch einmal versucht wird, die Alldeutschen gegen den Vor­wurf der Unersättlichkeit in Schuß zu nehmen.

Zum Abdruck seines Briefwechsels mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Audeutschen Verbandes, Generals v. Gebsattel  , schreibt Professor v. Harnack der Täglichen Rundschau":

1. Frhr. v. Gebsattel   hat diesen privaten Briefwechsel, ohne

werden, daß die Requirierung der Fahrzeuge, wie bereits 1. Gegen die deutscherfeits getroffene Feststellung, daß Italien  mitgeteilt, geschehen ist auf Grund des italienisch- deutschen Ab- durch die Requisition der Schiffe und durch die Verordnung vom tommens vom 21. Mai 1915 iowie der sechsten Haager Konvention. 4. Februar 1916 über das Verbot des Warenverkehrs mit Deutsch  Diese lettere sieht weder hinsichtlich der Fahrzeuge noch der Ladungen land den deutsch  - italienischen Handelsvertrag verletzt hat, wird nicht irgendeine Verpflichtung betreffend sofortige Auszahlung Requisitionsvergütung vor, so daß dieselbe erst bei Rückerstattung einmal der Versuch einer Verteidigung unternommen. der Fahrzeuge entrichtet werden fann. Uebrigens entspricht dieses 2. Die Behauptung, die Zurückhaltung der Entschädigung für von der föniglichen Regierung befolgte Verfahren der Auffassung, die requirierten Schiffe entspreche der Auffassung, welche die deutsche welche die deutsche Delegation auf der Haager Konferenz 1907 Delegation auf der zweiten Haager Friedenstonferenz geäußert habe, während der vorbereitenden Arbeiten zur 6. Stonvention äußerte, ist völlig unrichtig. Die deutiche Delegation ist, wie sich aus den Was den im zweiten Teil der Verlautbarung enthaltenen Vorwurf Konferensprotokollen ergibt, dafür eingetreten, daß die Requisition meine Einwilligung einzuholen, veröffentlicht. gegen die tönigliche Regierung betrifft hinsichtlich der den Eigen feindlicher Stauffahrteischiffe, die sich bei Ausbruch der Feindseligkeiten 2. Frhr. v. Gebsattel   hat diesen Briefwechsel unvollständig ver­tümern der nicht requirierten Waren gelaffenen Wahl zwischen einer im Hafen einer friegführenden Macht befinden, überhaupt nicht öffentlicht; es fehlt meine Antwort auf seinen zweiten Brief, die Zwangsversteigerung und einem Verkauf zu niedrigen Preisen, genügt es, daran zu erinnern, daß mit der Requirierung der deutschen   Fahrlässig fein foll; weiter hat sie auf die Unbilligkeit hinge ich zwei Stunden nach Empfang seines Schreibens an ihn ge­zeuge und der Ladnngen im Oftober 1915 begonnen wurde, während piesen, die darin liegen würde, wenn der Schiffseigentümer die Ent- richtet und sofort abgesandt habe. Ich fordere ihn hiermit auf, das für die Rückerstattung der an Bord gebliebenen oder gelöschten schädigung erst nach Friedensschluß erhalten sollte. Versäumte nachzuholen. Die Unterlassung bleibt gleich befremd= Waren eine Frist anberaumt wurde, die erst am 7. Juni 1916 ab- 3. Was die deutschen   Schiffsladungen anlangt, so verschweigt lich, sei es, daß er meine Antwort nicht abgewartet, sei es, daß er lief. Die Eigentümer hatten aljo nahezu sieben Monate Zeit, ihre die italienische Note die Tatsache, daß die Generaldirektion der sie unterdrückt hat.