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arbeitet.

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freit. Glüdlicherweise hatte das Mädchen nur Hautabschürfungen am fer das Hauptgewicht darauf lege, die Striegsbeschädigten nicht zu werden dürften. Aber Anordnungen( Verbote), die zur Ausführung Stopf und dem übrigen Körper erlitten. Es fand im Strankenhause zohnbrüdern werden zu laſſen und fie mögligst in Dauerſtellungen pieles bejegesebben dolg, and pas berpsgericht ange­Friedrichshain Aufnahme. unterzubringen. Nachdem schilderte Fräulein v. d. Deden die nommen, nicht den Charakter von Strafgesehen, so daß der§ 59 Aus dem Landwehrkanal gelandet wurde gestern auf der praktische Tätigkeit der Fürsorgestelle" an der Hand einiger Bei- des Strafgesetzbuchs Anwendung finden könne. Daraus ergebe sich, Schleuseninsel am Gartenufer die Leiche eines unbekannten jungen Die Fürsorgestelle hat bisher weit über 1300 Fälle be- daß die Angeklagten nur dann bestraft werden könnten, wenn ihre Mannes von etwa 16 bis 17 Jahren. Der Unbekannte ist 1,60 Ihr unterstehen 19 Lazarette, die mit etwa 2100 Striegs- Annahme, daß die Anordnung vom 27. November 1914 nur öffent­Meter groß und trug einen dunkelbraunen Anzug, ein blau und rot beschädigten belegt sind. An diese Vorträge knüpfte sich eine liche Versammlungen betreffe, auf Fahrlässigkeit beruhe. Daß aber gestreiftes Hemd mit weißem Schillertragen und einen grauen rege Aussprache, in der die vorhandenen Differenzen aufgeklärt Fahrlässigkeit bei den Angeklagten nicht vorliege, habe das Land­wurden. Selbstbinder mit blauen Ringen. gericht rechtlich bedenkenfrei angenommen. Kautionsschwindel.

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Ferienspiele in Neukölln.

Verlorene Kinder im Zoo, welche an stark besuchten Sonntagen ihren Eltern abbanden kommen, werden bekanntlich einer Sammel­Sonnabend, den 12. August, findet im Karlsgarten", Auf dem Wege des Kautionsschwindels will der Gast­stelle neben dem Tiergarteneingang zugeführt, woselbst sie bis zur Karlsgartenstr. 6-10, das Schlußfest statt, bestehend aus Konzert, wirt Peter Hermann in furzer Zeit um seine gesamten Abholung durch ihre Angehörigen unter Aufsicht bleiben. Am letzten Reigen- und anderen Aufführungen. Eintrittskarten zum Preise von Ersparnisse gekommen sein. Er erzählte gestern sein Miß­Sonntage, an dem mehr wie 70 000 zahlende Besucher im 800 10 Pf. für Erwachsene und Kinder sind auf den Zahlabenden, im geschick vor der Ferienstrafkammer des Landerichts I als waren, find 32 Kinder nach und nach abgegeben und dann wieder Bureau des Wahlvereins, Neckarstr. 3 in der Vorwärtsspedition, Sieg Belastungszeuge gegen den aus der Strafhaft vorgeführten richtig in die Hände ihrer Angehörigen gelangt. Troy aller An- friedstraße, und auf dem Spielplatz zu haben. Für Kinder, welche sich Schlächter Paul Pochadt, der die sogenannte Weddinger schläge an den Eingängen und den sichtbarsten Stellen im Garten noch an den Ferienspielen beteiligen, ist der Eintritt frei. Karten mit einem auffälligen Hinweis auf diese Kindersammelstelle kommt werden auf dem Spielplag bis Freitag ausgegeben. Die Kinder ver­Fleischzentrale" betrieb. es immer wieder vor, daß Eltern aus dem Garten fortgehen, ohne sammeln sich Sonnabend nachmittag 2 Uhr zum gemeinschaftlichen in der Sammelstelle nachzufragen. Am legten Sonntag mußten Abmarsch auf den bekannten Sammelplägen. wieder in später Nacht zwei solcher Kinder nach Hause gebracht werden. Deshalb wird auf die vorerwähnte Einrichtung besonders hingewiesen.

Das nächste Volkskonzert des Philharmonischen Orchesters findet am heutigen Mittwoch, den 9. August, in der Philharmonie, Bern­burger Straße 22/23 statt. Beginn des Konzerts 8 Uhr.

Der Vorverkauf zu den Boltstonzerten findet statt in

der Berliner   Gewerkschaftskommission, Engelufer 15, Zimmer 13, außer Sonnabend nachmittags und in den betreffenden Konzert­fälen. Die im Vorverkauf nicht untergebrachten Karten werden abends an der Kasie verkauft. Der Eintrittspreis beträgt 30 Pf., Kasseneröffnung 7 Uhr.

Das Verzeichnis über die Neuerwerbungen der Berliner   Stadt­bibliothek während der Monate April- Juni 1916 ist erschienen und in der Bücherausgabestelle und im Lesesaal der Stadtbibliothek so­wie in allen städtischen Lesehallen und Volksbibliotheken zur Aus­gabe gelangt. Es enthält 307 Nummern.

Aus den Gemeinden.

Herabsetzung der Kartoffelpreise.

Der Magistrat Neukölln hat sich veranlaßt gesehen, den Höchstpreis für Frühkartoffeln im Kleinverkauf auf 7 Pf. pro Pfund festzusetzen, trotzdem die Kartoffeln zum Produzentenpreis von 9 M. und den noch dazu kommenden Spesen eingekauft waren. Maß gebend für diesen Beschluß war die überaus starke Lieferung durch die sechs Landkreise, denen die Kartoffellieferung übertragen ist, da neben tam noch eine unerlaubte starte Zufuhr von Händlern aus dem Kreise Teltow  , der wie bekannt fortgesetzt mit seinen Preisen herunterging.

Soziales.

Gesundheitsschädigung durch ein ungünstiges Zeugnis. Das Reichsgericht hat am 10. Juli ein jezt mit Gründen beröffentlichtes bemerkenswertes Urteil über die Pflicht des Arbeitgebers gefällt. Es anerkennt in diesem Urteil, daß der Arbeitgeber zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn er ver­tragswidrig kündigt oder zu Unrecht ein ungünstiges Zeugnis ausstellt, und infolge dieser Handlungen der Angestellte oder Arbeiter an seiner Gesundheit Schaden nimmt.

des Krieges nicht mehr vorwärts tam, so daß er auf den Gedanken Der Zeuge hatte eine kleine Gastwirtschaft, mit der er infolge fam, eine kleine Fleischverkaufsstelle sich einzurichten. Zur Durch­führung dieses Gedankens machte ihn ein Fleischergeselle mit dem Angeklagten bekannt; dieser aber redete ihm den Plan aus und machte ihm den Vorschlag, ihn in seiner Weddinger Fleisch­zentrale", die eine wahre Goldgrube" sei, als Filialleiter an­zustellen. Er verlangte aber eine Kaution von 2000 M. und be= gründete dies damit, daß er sichergehen müsse, da er schon mit anderen Filialisten hineingefallen sei. Er befinde sich in glänzend­75 000 M., besibe ein ständiges Konto bei der Bank und mache ster Vermögenslage, habe eine Braut mit einem Vermögen von ein glänzendes Geschäft. Der Angeklagte führte Herrn H. auch durch die Geschäftsräume, die Kühlkeller und seine Privatwohnung und machte hierdurch solchen Eindruck auf ihn, daß er sich dazu bereit erklärte, die ihm angebotene Stellung zu übernehmen. Frei­Der Kläger war bei der Beklagten  , einer Molkereigenossenschaft, lich konnte H. nur 1000 m. mühsam zusammenbringen und war in den Jahren 1912 und 1913 als Buchhalter gegen 2400 Mart sehr froh, als ihm Pochadt die zweiten 1000 M. großmütig erließ. Jahresgehalt unter der Vereinbarung dreimonatiger, auf Viertel-. behauptet nun, daß er die 1000 m. ausdrücklich nur als Kaution jahresschluß zulässiger Kündigung angestellt. Die Beklagte hat ihm habe hingeben wollen und sie auch nur unter dieser Bezeichnung am 11. August 1913 auf 1. Oftober 1913 gekündigt und ihm auf bei der Bank für Pochadt eingezahlt habe, während der Angeklagte fein Verlangen am 18. Oktober und 24. November 1913 zwei Zeug- dabei blieb, daß das Geld ihm zu freier Verfügung überlassen wor­nisse ausgestellt, in denen ihm eine Reihe schwerer Vorwürfe wegen den sei. Das Ende vom Liede war, daß H. auf Grund verschie­seines dienstlichen Verhaltens gemacht wurden. Der Kläger   be- dener Vorkomnmisse mißtrauisch wurde, seine Bedenken über die hauptet nun, daß er durch das allgemeine Verhalten der Vertreter Sicherheit seiner 1000 M. äußerte, damit aber nur erreichte, daj der Beklagten  , insbesondere durch die bertragswidrige er eines Tages Knall und Fall entlassen wurde unter der Be­Kündigung und durch die ungünstigen, ihrem Inhalte nach un hauptung, daß er sich Veruntreuungen habe zuſchulden kommen richtigen Beugnisse sich ein nervöses Leiden sowie lassen. Es ergab sich, daß die ganzen 1000 M. bis auf einen win­in Verbindung damit eine Herz- und Aortenerweiterung mit der zigen Rest vom Angeklagten verbraucht worden waren und auch Folge teilweiser Erwerbsunfähigkeit zugezogen habe. Er flagt des- das onto" des Angeklagten auf der Bank fast auf dem Null­halb auf Feststellung, daß die Beklagte ihn allen durch das Leiden punkt angelangt war. Das Schöffengericht hatte als er­erwachsenen und noch erwachsenden Schaden zu ersetzen habe. wiesen erachtet, daß die ganze glänzende Aufmachung des An­Berlin haben die Klage abgewiesen. Die hiergegen vom behauptete auch, daß zahlreiche Großschlächter um ihr Geld ge= Das Landgericht Neu- Ruppin   und das Kammergericht geklagten nur Humbug war, daß er die ganze Einrichtung der Wedding- Zentrale auf Abzahlung angeschafft hatte, und der Zeuge. Kläger   eingelegte Revision hatte den Erfolg, daß das Reichskommen seien, und daß auch der wertvolle Biberpelz, in dem der Neukölln hatte von der vorigen Ernte bis zum 15. August 1916 gericht das flagabweisende Urteil aufgehoben und die nach den Bestimmungen der Verteilungsstellen 400 000 Zentner Sache an einen anderen Senat des Kammergerichts zurüd- Angeklagte mit Vorliebe paradierte, und die Brillanten an seinen Kartoffeln zur Deckung des Bedarfs seiner Bevölkerung angemeldet. verwiesen hat. Die Entscheidungsgründe des höchsten Fingern an Dritte verpfändet waren. Der Angeklagte ist übrigens Von diesem Quantum wurden bis zum 15. Juni 268 000 Zentner Gerichts führen aus: Die Schlüssigkeit der vorliegenden Klage ist schlächtern zu ein Jahr Gefängnis verurteilt worden. inzwischen wegen Scheckschwindels zum Schaden von Groß­abgenommen. Mit dem 15. Juni hörten die Kartoffellieferungen nicht zu beanstanden. Der Geschäftsherr ist vertragsmäßig ver- Da Rechtsanwalt Dr. Harry Pincus für ihn behauptete, daß für die Stadt fast gänzlich auf. Da aber auch Frühfartoffeln erst pflichtet, auf die Interessen des Angestellten, insbesondere auf dessen seine Tageslosungen täglich so groß gewesen seien, um S. für feit dem 18. Juli geliefert wurden, so mußte der Restbetrag in Höhe Gesundheit billige Rücksicht zu nehmen und ihm eine seiner Stellung eine 1000 M. befriedigen zu können, hielt es die Strafkam­bon 132 000 Zentnern in einem Monat abgenommen werden, troß entsprechende rücksichtsvolle Behandlung zu erweisen. Bei schuld­dem die Bevölkerung nur höchstens 75 000 Zentner im Monat hafter Verlegung dieser Pflichten ist er zum Schadenersatz ver- noch mehr hineinzuleuchten und weitere Feststellungen über die mer doch für geboten, in den Geschäftsbetrieb der Fleischzentrale" tonsumiert. pflichtet. Soweit nun dem Vorstand der Beklagten   allgemein finanzielle Lage des Angeklagten und seine Zahlungsfähigkeit zu Infolgedessen entstand ein enormer Ueberschuß, der nur zum ein vertragswidriges Verhalten zur Last gelegt wird, ist die Klage treffen. Es sollen deshalb noch mehrere Zeugen geladen werden. geringen Zeil nach anderen Stellen abgeleitet werden konnte, sondern unbegründet, weil der Kläger   nirgends die einzelnen tatsächlichen in der Hauptsache zu Trocken- oder Futterzwecken Verwendung finden Vorgänge angeführt hat, in denen er die vertragswidrige Behandlung mußte. Dazu tam noch der unterirdische Handel aus dem Kreise erblickt. Soweit die Klage auf die vertragswidrige Kündi Teltow  , so daß sich der Magistrat veranlaßt jah, die überaus hohen gnng und die Zeugnisse gestützt ist, ist sie vom Kammergericht Breise herabzusetzen, um dieser Fülle und der Konkurrenz des Kreises deshalb zurückgewiesen worden, weil es an dem ursächlichen Zu­Teltow etwas zu begegnen. Der Verkauf geschieht nur an Neuköllner   sammenhang zwischen der Klägerischen Krankheit mit den ge­Gegen die Absperrung der Wälder. Einwohner, die sich als solche ausweisen fönnen. Einen sehr bernünftigen Erlaß hat der Landrat des Kreises nannten Vorgängen fehle. Denn nach der eigenen Angabe des Saalfeld   i. Th. herausgegeben, der sich gegen das Bestreben Produzentenpreis nur noch 5,50 M. beträgt, hat der Magistrat den leiden festgestellt und es habe der Kläger   selbst die von dem Arzt Gemeinden- wendet, - nicht nur Privatbesizer, sondern auch Kleinverkaufspreis auf 75 Pf. für 10 Pfund festgesetzt. festgestellten Krankheitsmerkmale seit 1. April 1913 verspürt. Mag Pilzesammeln und Beerensuchen zu unterbinden, während die nun aber auch das Leiden des Klägers in seinen Anfängen schon Wochenspeisezettel der Charlottenburger   Massenspeisung. vor der Kündigung bestanden haben, so geht doch die klägerische Ve- Reichsstellen immer schreiben: Verwertet die Pilze und Beeren! Montag: Reis mit Backpflaumen. Dienstag: Rind- hauptung dahin, daß sich das Leiden wesentlich durch die Erteilung fleisch   mit Wirsingkohl und Kartoffeln. Mittwoch: Weiße der beiden Zeugnisse, deren Inhalt das ganze fernere Auskommen Bohnen sauer und süß mit Speck. Donnerstag: Warmer des Klägers und dessen Berufsausübung bedrohte, ber= Kartoffelsalat mit Würstchen. Freitag: Gemüsesuppe mit Rind- schlimmert habe. Diesen Gesichtspunkt hat das Kammergericht fleisch. Sonnabend: Kohlrüben mit Kartoffeln. nicht gewürdigt. Es muß aber als möglich angenommen werden, daß erst das Leiden, wie es sich infolge der Kündigung und der Zeugnisse gestaltet hat, zu der Erwerbsminderung geführt hat. Zur weiteren Verhandlung und Entscheidung hierüber ist deshalb die Sache in die Berufungsinstanz zurückverwiesen.( Aktenzeichen: III. 181/16.)

Aus aller Welt.

In Köpenid, das zum Kreise Teltow   gehört, in dem der Klägers habe sein Arzt bereits am 23. September 1913 das Herzimmer weiterer Kreise Waldungen abzusperren und dadurch das

Aus dem Kreise Teltow  - Beeskow  . Eine Erklärung Zubeils.

Wir werden um Aufnahme nachstehender Erklärung ersucht: In dem Bericht der Generalversammlung für Teltow  - Beeskow  bom Sonntag, den 6. August, wird gesagt, daß der Abgeordnete des Kreises eingeladen, aber nicht erschienen war. Dazu habe ich zu Bemerken, daß ich ebenso wie die übrigen Funktionäre seit Anfang Juni weder zu einer engeren noch erweiterten Vorstandssitung ein­geladen worden bin. Infolgedessen lag für mich keine Veranlassung

bor  , an der Generalversammlung teilzunehmen.

zu

Fr. 8 ubeil

Gerichtszeitung.

Zum Versammlungsrecht.

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Es heißt in dem Erlaß: " Vielfach sind in Zeitungen Anzeigen folgenden Inhalts zu

lesen:

,, Das Betreten des Waldes sowie das Sammeln von Pilzen und Beeren darin ist bei Strafe verboten."

Derartige Maßnahmen entsprechen nicht der gegenwärtigen Zeit wirtschaftlicher Not, in der es geboten ist, die Erzeugnisse des Waldes gerade den ärmeren Volksschichten zugänglich zu machen. Ich veranlasse daher, solche Verbote für Waldgrund= stücke, die den Gemeinden gehören, nicht zu erlassen, auf die Besitzer von Privatwaldungen und von Weiden  , Hütungen usw. Sahin einzuwirken, daß sie ihre Waldungen und dergleichen für das Sammeln von Beeren und Pilzen und für belehrende Wande­rungen soweit irgend möglich freigeben."

Zwei Kriegsgefangene mit einer Ehefrau. Afinara, wo die von dem serbischen Heere gemachten österreichisch­Dem Corriere della Sera  " zufolge befinden sich zurzeit in

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sowie der Gastwirt 3obel in Untergrüne bei Iserlohn   sollten gegen Die Gewerkschaftssekretäre Hoffmeister, Better und Bongers die gemäߧ 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 erlaffene Verordnung des fommandierenden Generals ungarischen Kriegsgefangenen interniert sind, zwei österreichische Zu den Differenzen im Wahlkreise Teltow- Beeskow erhielten Anordnung verbietet die Veranstaltung von Versammlungen, die ein und dieselbe Frau zur Gattin haben. Der erste dieser Land= des 7. Armeekorps vom 27. November 1914 verstoßen haben. Die Landwehrmänner, die im Gefangenenlager entdeckt haben, daß sie wir folgende Zuſchrift: Köpenick  . Montag, den 7. August, nahm eine von 58 Mit- nicht lediglich bestimmten, wie künstlerischen und geselligen Zwecken wehrleute war verheiratet, als der Krieg ausbrach, geriet in den gliedern der Dammvorstadt besuchte Versammlung Stellung ausdrücklich genehmigt worden sind. Das Landgericht zu auch den zweiten Gatten in den Krieg ziehen, erhält aber von ihm dienen, und die Teilnahme an Versammlungen, wenn sie nicht ersten Monaten in serbische Gefangenschaft und wurde als tot ge­meldet. Nach Jahresfrist verheiratet sich die Witwe wieder, sieht dem Beschluß der letzten Mitgliederversammlung des Hagen   sprach die Angeklagten frei. Nach der von ihm ge­Köpenicker Wahlvereins: den Bezirksführer Genossen Heidrich seines troffenen Feststellung hatten die drei Gewerkschaftssekretäre für die Nachricht, daß er in Italien   interniert ist. Sie sendet ihm ein Amtes zu entheben und eine Neuwahl vorzunehmen. Nachdem auf Einladung des Bezirks der Kreisvorsitzende Genosse Frasset eine in verschiedenen Betrieben beschäftigten Metallarbeiter eine Ber- Paket mit allerlei Geschenken, denen sie ihre Photographie beifügt. eingehende Darstellung der Verhältnisse innerhalb der Partei und ſammlung nach den Räumen des Wirts Zobel einberufen. In Der glückliche Empfänger läßt das Bild im Lager die Runde im besonderen des Zwistes innerhalb des Kreises gegeben hatte, der Ankündigung der Versammlung war eine wirtschaftliche machen, wobei ein Mitgefangener darin die Züge seiner eigenen Frau erkennt. Es kommt zu einer Aussprache zwischen beiden, wurde nach einer eingehenden Debatte, an der sich unter anderen Frage als Gegenstand der Tagesordnung bezeichnet worden. Die bei der der erste Gatte zunächst zwischen Wut und Verzweiflung drei Gewerkschaftssekretäre, die in der Versammlung als Redner die Genossen Neumann, Boik, Beier, Heidrich und Lorenz beteiligten, auftraten, behandelten auch eine solche Angelegenheit. Eine Ge- schwankt, fich aber schließlich mit der Tatsache abfindet. Die beiden gegen drei Stimmen nachstehende Resolution angenommen: " Die heute am 7. Auguſt im Restaurant Jungklaus tagende gesucht worden. Die Anordnung von 1914 nimmt wirtschaftlichen die des einen Frau und des anderen Witwe war, geteilt haben. nehmigung für die nicht öffentliche Versammlung ist nicht nach- Gefangenen sollen sich dann brüderlich in die Gaben der Spenderin, start besuchte Bezirksversammlung der Dammvorstadt beschließt: Zwecken dienende Versammlungen von der Genehmigungspflicht Blattes. Namen und Ortsangaben fehlen in der Notiz des Mailänder Jm sozialdemokratischen Wahlverein Köpenick   hat sich der Vor­( z) stand und ein Teil der Genossen planmäßig in den schärfsten gefannt zu haben. Sie sind aber, wie das Landgericht näher dar­nicht aus. Die Angeklagten haben zugegeben, diese Anordnung Gegensatz zu den berufenen Organen( Kreisvorstand und Zentral- legte, nach sorgfältiger Prüfung unter Berücksichtigung der für infolge Genusses von verdorbenem Pferdefleisch etwa Maffenvergiftungen. In Oscha( Sachsen  ) erkrankten borstand für Groß- Berlin) gestellt. Sie haben die auf dem Boden andeve Armeekorpsbezirke ergangenen, die Ausübung des Ver= der Opposition ſtehenden Genossen an der fachlichen Vertretung sammlungsrechts beschränkenden Anordnungen der Militärbefehls- 100 Personen. Das Fleisch war von ein und demselben ihres Standpunktes verhindert und sich durch ihre Beschlüsse und haber und verschiedener Zeitungsartikel zu der Ueberzeugung Schlächter bezogen worden. Eine Untersuchung ist eingeleitet. Die Maßnahmen außerhalb des Rahmens der Organisation gestellt. gelangt, daß auch die hier fragliche Anordnung nur öffentliche erkrankten Personen befinden sich in ärztlicher Behandlung. Todes= In Anbetracht dieses parteiſchädigenden Verhaltens beschließt Bersammlungen im Auge habe. Unter diesen Umständen verneinte fälle sind glücklicherweise noch nicht zu verzeichnen. die Versammlung, bis auf weiteres die Geschäfte des Wahl- das Landgericht, wenn es auch annahm, daß die Anordnung fich vereins selbst in die Hand zu nehmen. Die zu diesem Zwed zu auf öffentliche wie nichtöffentliche Versammlungen erstrecke und Eine Katastrophe in der schwedischen Textilindustric. wählenden Genossen sind verpflichtet, mit dem am 23. Juli ge- auch in lekterer Beziehung rechtswirksam sei, die Strafbarkeit Die Kopenhagener Nationaltitende" meldet aus Stockholm  : wählten neuen Kreisvorstande in Verbindung zu treten und für der Gewerkschaftssekretäre. Was den Wirt Bobel angeht, so stellte Bei starkem Sturm brannten am Sonntag die in der Nähe eine rege Agitation im Sinne nnserer alten bewährten Partei- fich das Landgericht auf den Standpunkt, daß ihm gegenüber die der Forsaspinnerei gelegenen großen Flachslager prinzipien zu forgen. Anwendbarkeit der Anordnung überhaupt nicht in Frage komme. nieder, die die Vorräte aller schwedischen ( Dem im Anschluß hieran gegen 4 Stimmen gewählten neuen Gegen das Urteil des Landgerichts legte die Staatsanwalt- Spinnereien bildeten. Sie enthielten 1100 Tonnen Vorstande gehören die Genossen F. Heidrich, Beier, Kuchatz, D.ichaft Revision ein. Sie meinte, daß die Anordnung des Ware. Der Wert beträgt weit über 2 Millionen Kronen. Da Heidrich, Deutschmann und Genossin Kizing an. Eine endgültige Militärbefehlshabers die Eigenschaft einer Strafrechtsnorm habe, es trotz aller Anstrengungen vergeblich gewesen ist, von Ruß­Konstituierung des Vorstandes erfolgt, sobald die Mitglieder der so daß die Angeklagten bei einer für unrichtig gehaltenen Aus- land Flachs zu erhalten, ist Schweden   jeht ohne anderen Bezirke ebenfalls Stellung genommen haben. legung der Anordnung nicht vor Strafe geschüßt seien. Die Ober­Aus der Schöneberger Gewerkschaftskommission. staatsanwaltschaft beantragte in der lezten Sitzung des Flachs. Viele Spinnereien haben bereits am Montag den Ferien- Straffenats des Kammergerichts, die Betrieb eingestellt. Zu der letzten Sigung waren außer den Delegierten noch Revision zurüdzuweisen. So hat auch der Senat Ausgedehnte Waldbrände sind nach Meldungen Schweizer sämtliche Berufsberater der Fürsorge für Kriegsbeschädigte" erkannt. Er sprach aus, daß die Angeklagten sich allerdings Blätter auf den Höhen des Appenin bei Vado in Li­geladen. Stadtrat Dr. Rabnow behandelte in einem Vortrage der Anordnung des Militärbefehlshabers gegenüber nicht auf das gurien ausgebrochen, die trop Aufbietung von Truppen immer die Fürsorge für Kriegsbeschädigte. In interessanter Weise schilderte Vereinsrecht berufen könnten, da unbedenklich unter der Geltung weiter um sich greifen. Der bis jetzt festgestellte Schaden ist sehr er Aufbau und Zweck der Einrichtung und betonte besonders, daß des Gesetzes vom 4. Juni 1851 gewährleistete Rechte aufgehoben bedeutend.