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Kampf in der Schweizer   Sozial­demokratie.

Man schreibt uns:

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Die Chemnißer Boltsstimme", die in der deutschen   Sozial- des Kriegswuchers schuldig gemacht, da der bon ihm er­demokratie fortwährend gegenüber der Opposition bedingungslosje zielte Gewinn ein übermäßig hoher sei. Gegen das schöffengericht­Einheit um jeden Preis und unter allen Umständen predigt, redet liche Urteil hatte Rechtsanwalt Dr. Levinsohn Berufung einge also in unverblümter Weise den Spaltungs bestrebungen inner- legt und beantragte die Freisprechung, da der Angeklagte nach der halb der schweizerischen Parteibewegung das Wort! Sie ist Unter dieser sonderbaren Ueberschrift bringt die Chemnizer ganz damit einverstanden, daß sich die Grütlivereine das Lebenslicht Marktlage und nach allen in Frage kommenden Verhältnissen den Boltsstimme", die lauteste Ruferin im Streit der deutschen   nicht ausblasen" lassen, daß nunmehr Kampf(!) die Losung" von ihm erzielten Gewinn nicht als einen übermäßigen ansehen Sozialdemokratie nach Einheit in der deutschen   Partei, eine gegen die Einheit der Partei in der Schweiz   fein müsse. mußte. Das Gericht kam zu der Ueberzeugung, daß der Ange­Notiz mit noch sonderbarerem Inhalt. In der schweizerischen Dabei ist zu beachten, daß hinter dem Grütlianer" nur noch eine flagte in ganz krasser Weise Kriegswucher getrieben habe, da nach Sozialdemokratie besteht bekanntlich seit Jahren das intensive Be- verhältnismäßig fleine Minderheit der Grütlivereinsmitglieder steht; dem Gutachten des Sachverständigen Dr. Kuhlmann ein Preis streben nach Einheit in Form und Inhalt der Partei, die bisher die große Mehrheit will die Einheit und Ginigung. dort aus zwei Teilen bestand: den sozialdemokratischen Vereinen und von höchstens 2 M. angemessen gewesen wäre. Die Berufung des Es ist unerhört, daß sich ein deutsches Parteiblatt in dieser Angeklagten wurde deshalb verworfen, und es bleibt bei der Strafe den Grütlivereinen. Das Organ der letteren," Der Grüt- Weise in die schwierigen Angelegenheiten der Bruderpartei eines von 10 000 m. eventuell ein Jahr Gefängnis. lianer", hat diesen Bemühungen bis auf den heutigen Tag schärf- anderen Landes mischt und aus der Ferne die Parteispren= sten Widerstand entgegengesetzt und alle Bestrebungen nach Einheit- gungsbestrebungen unterstüßt, die es im eigenen lichkeit der Partei zu verhindern gesucht. Trotzdem gelang es Lande, soweit sie hier überhaupt bestehen, mit Recht energisch be­Ueberschreitung der Höchstpreise beim Handel mit Leder auf dem legten Parteitag in Aarau  , nach eingehenden Verhand- kämpft. Dieses Verhalten erklärt sich für den Kenner der Verhältnisse wurde dem Kaufmann Jacob Kupferberg gestern vor der Ferien­lungen einen Beschluß zu fassen, dem auch die meisten Vertreter der aber sehr einfach. Die übergroße Mehrheit der schweizerischen Sozial- strafkammer des Landgerichts I   zur Last gelegt. Den Einwänden Grütlivereine zustimmten und der die langersehnte Einheitlichkeit der demokratie und auch die Parteileitung steht auf dem alten radikalen des Angeklagten gegen diesen Vorwurf begegnete das Gericht durch Partei festlegt. Dabei war den Grüflivereinen weit entgegen- und prinzipienfesten Standpunkt, während der" Grütlianer" und folgende Erwägungen: Es bestehen nach der Verordnung des Ober­gekommen. Aber das Organ der letteren," Der Grütlianer", hat sein Anhang den extrem rechtsstehenden Flügel der Partei bilden. kommandos vom 15. März 1916 Höchstpreise für Veder, aber nicht auch danach seine Bestrebungen, die alte Sonderorganisation aufrecht Wäre es umgekehrt, dann würde die Chemnikerin auch den Schwei  - für Lederabfälle. Dem Angeklagten habe aber klar sein müssen, daß zu erhalten, fortgesetzt. Das veranlaßte den schweizerischen Partei- zern gegenüber nicht moralische Entrüstung genug über das partei- er Leder abfälle nicht zu Preisen verkaufen kann, die die Höchst­borstand, sich durch einen Beschluß gegen diese Quertreiberei zerstörende Verhalten der Minderheit aufbringen können. Es er- preise für Leder erreichen oder gar noch überschreiten. Der Ange­schlimmster Art zu wenden. Die Chemnitzer Volksstimme" scheint an der Zeit, daß diesem Treiben und dieser Jrreführung vor flagte könne fich auch damit nicht entschuldigen, daß er keine Kenntnis nimmt nun zu diesem Vorgange Stellung und sie unterrichtet ihre der größeren Parteiöffentlichkeit Deutschlands   einmal entgegen- von der Sachlage gehabt habe; abgesehen davon seien aber auch be­Leser in der ihr eigenen und passenden Weise durch folgende Notiz: getreten wird. Das Chemnißer Parteiblatt rechnet, wie es scheint, zügliche Mitteilungen der Geschäftsstelle der Gutachterkommission in Der schweizerische Parteivorstand hat. türzlich eine Resolution nicht oder nicht genügend bekannt sind. Es übt überhaupt schon falle eine grobe Fahrlässigkeit zur Last. Er habe in 46 Fällen die Samit, daß in seinem Leserkreise die schweizerischen Parteiverhältnisse der Zeitschrift für Häute und Leder veröffentlicht. Dem Angeklagten Grimm mit einer verschärfenden Zuiakresolution angenommen, während der ganzen Kriegszeit die Praxis, seine Leser nicht aus Höchstpreise überschritten, und zwar in einem Gesamtbetrage von die bestimmt war, den Grütlivereinen das Lebenslicht auszublasen. Der schweizerischen großen und maßgebenden Parteipresse, sondern 3200 M. Die Handlungsweise des Angeklagten führe dazu, daß das Die Grütlivereine jedoch, die auf eine lange und ehrenvolle Tra- durch Zitate aus dem Grütlianer" über die schweizerischen Partei- Schuhwerk verteuert wird, worunter gerade die ärmtere Bevölkerung dition im Dienst der modernen Arbeiterbewegung zurückblicken, verhältnisse zu unterrichten. Dabei hat die Volksstimme" wiederholt zu leiden habe. Die Straffammer verurteilte den Angeklagten zu find nicht gewillt, von der Bildfläche zu verschwinden. Ihr Organ, sich nicht gescheut, mit den schwersten persönlichen und ehren- 4600 M. Geldstrafe eventuell für je 10 M. 1 Tag Gefängnis. Der Grütlianer", erwidert auf die Kampfansage des Vorstandes rührigen Behauptungen gegen den Genossen Grimm vorzugehen, der folgendes: Der schweizerische Parteivorstand hat also den Zeit zu den angesehensten und tüchtigsten Persönlichkeiten in der Leitung punft für günstig erachtet, dem Grütli- Zentralverband den Ver- der schweizerischen Partei gehört und bei den Genossen das größte der in der Nacht zum 1. Juni d. J. ausgeführt wurde und bei dem Teure Brotkarten. nichtungskampf bis aufs Messer anzusagen. Er will mit seinen Vertrauen genießt. Der Einbruch in die Geschäftsräume der 165. Brotkommission, Machtmitteln die Grütlivereine dazu pressen, daß sie den Gesamt zur Verständigung der Sozialdemokratie der einzelnen Länder trägt gegen 4000 Brot- und Fleischkarten den Dieben zur Beute fielen, Zum Wiederaufbau der Internationale und berein auflösen. Das wird ihm nie und nimmermehr gelingen. folches Gebaren sicher nicht bei. Die Herren haben ihre Machtmittel überschäßt und den Kampf zu beschäftigte gestern die 4. Ferienstraffammer des Landgerichts I.  einer Zeit eröffnet, welche für sie jest schon ein tatastrophales Ende Als Täter war der schon mehrfach wegen Eigentumsvergehens vor­boraussehen läßt. Wir sahen die Dinge kommen, glaubten aber bestrafte Schloffer August Milinski angeklagt. Da die Nummern nicht, daß Verblendung und Selbsttäuschung bei den paar macht­der bei ihm vorgefundenen Brotkarten mit denjenigen, die u. a. ge­hungrigen Gegenwartsführern der Partei so weit gediehen seien, stohlen worden waren, übereinstimmten, so wurde er als der Dieb wie es der Beschluß des Parteivorstandes dokumentiert. So un­hinter Schloß und Riegel gebracht. Bei ihm wurden noch 60 M. bar festgestellt, die höchstwahrscheinlich den Erlös bereits abgesetzter Karten gern der schweizerische Grütliverein den bürgerlichen Gegnern das darstellten. Der Angeklagte bestritt dies und wollte überhaupt von Schauspiel eines Bruderkampfes bieten hilft, bleibt ihm nun nichts dem ganzen Einbruch nichts wissen, da er nach seinen Angaben die anderes übrig, als den hingeworfenen Handschuh aufzuheben. Was uns bisher zurüchielt an Rücksichten dieser oder jener Art, fällt bekannten" erivorben hatte. Das Gericht ließ auch den Diebstahl fraglichen Karten im ganzen etwa 40 nun dahin. Der träge Zustand des faul sich hinschleppenden fallen, verurteilte ihn aber wegen Hehlerei zu 1 Jahr 3 Monaten Scheinfriedens ist vorbei. Stampf ist nun die 2osung!" Gefängnis.

Am Dienstag, früh 7, Uhr, beritarb plöglich und unerwartet mein herzensguter Mar n, der treusorgende Bater seiner drei Kinder, mein lieber Sohn, unser guter Bruder, Schwager und Onkel, der Tischler

im

Richard Philipp

noch nicht 40. Lebensjahre.

bollendeten 85A Dies zeigt in tiefem Schmerz an Frau Berta Philipp nebst Kindern und Angehörigen. Die Beerdigung findet beute Sonnabend, ben 19. d. Mts., 4 Uhr, von der Kapelle des St. Philippus Apostel Kirchhofes, Berlin   N. 65, Müllerstraße 44/45, aus statt.

Deutscher   Holzarbeiterverband.

Zahlstelle Berlin  .

Den Mitgliedern zur Nachricht. daß unser Sollege, der Klavier­arbeiter

Richard Philipp

Eberswalder Str. 16

im Alter von 40 Jahren ge­storben ist.

Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 19. August, nach­mittas 4 Uhr, von der Sta pelle des Philippus Apostel- Fried­hofs in der Müllerstraße 44/45, aus statt.

Um rege Beteiligung wird ersucht.

Nachruf.

Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Sollege, der Maschinenarbeiter

Johannes Proc

Strelizer Str. 58

im Alter von 42 Jahren ge storben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung fand am Montag, den 14. Auguft, in Neinidendorf statt. 89/19

Die Ortsverwaltung.

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Trenes Gedenkeu

zum Sterbetag und 31. Geburts­tag meines lieben unvergeßlichen Mannes u. Vaters, des Grenadiers Emil Stolzenwald geb. am 24. August 1885, gefallen am 19. August 1915. Ein Jahr floß hin in Gram und Schmerzen, Als Dich der Krieg aus unsrer Mitte rig. heute bluten uns're Herzen,-Daß Du so früh schon mußtest von uns geh'n.. Die Sehnsumt ist's, fie raubt uns frohe Stunden. Sie ist umsonst, und auch kein Tränen­blid- Bringt uns Dich, Teurer, mehr zurüd.

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Noch

In trauriger Ginnerung Frau Anna Stolzenwald geb. Matthes und Tochter Lottchen. Berlin- Pankow  , Brehmestr. 24. Snnig geliebt Schmerzlich ver­

mißt.

Nachruf.

Sterbetage

Gewidmet zum meines geliebten, unvergeßlichen Mannes, Sohnes, Schwieger­sohnes, Bruders, Neffen, des Grenadiers

Richard Krampf

Reserve- Infanterie- Regiment 3 gefallen 19. Auguft 1915.

Ein Jahr ist schon dahin­gegangen, jeitdem Du starbst den Heldentod. Wo Nachricht tam nach langem Bangen, daß Dich ereilt des Kriegers Los. Du ruhst nun fern in Deinem Grabe, mit Kameraden schön vereint. Wir schmüden unsere größte Habe, Dein Bild daheim ganz still bes meint. Bu früh hat Dich der Tod ereilt. Das Schicksal traf uns schwer, wenn auch die Beit die Bunden heilt, vergessen, ach nein, nimmermehr!

Ruhe sanft in Feindesland. In wehmütiger Erinnerung Deine trauernde Gattin

Walli Krampf

geb. Henzenberger. Neukölln.

Erscheint 2 mal wöchentlich.

Butter, Eler, Käse

320

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Gerichtszeitung.

Bestrafter Kriegswucher.

Bu 10 000 m. Geldstrafe hatte das Schöffengericht Berlin­mitte den Großschlächtermeister Frik Grell verurteilt. Der An­geklagte hatte an den Hofschlächtermeister Roschwitz 827 Pfund Rindfleisch für 2150,20 m. verkauft, b. i. zu 2,60 m. pro Pfund Fleischgewicht. Er hatte das Fleisch zu 1,15 M. pro Pfund Lebend­gewicht gekauft und dadurch nach Ansicht des Schöffengerichts sich

Verband der Gemeinde- n. Staats­

arbeiter, Filiale Groß- Berlin.

Den Mitgliedern geben wir hiermit Nachricht vom Tode des Kollegen

August Wegener

von der Parkverwaltung( Revier Friedrichshain  ).

Ehre seinem Andenken! Beerdigung am Montag, den 21. August, nachmittags 4, Uhr, von der Halle des Auferstehungs­Kirchhofes in Weißensee, Lichten. berger Straße aus.

Um rege Beteiligung bei der Bestattung des Kollegen ersucht 34/9 Die Ortsverwaltung.

*

Nachruf.

Bum Sterbetage unseres lieben, ältesten Sohnes und Bruders

Heinrich Seliger  

Ref. Inf. Regt. 207, 8. Stompagn., gefallen am 19. August 1915. In schmerzlicher Erinnerung Die trauernden Hinterbliebenen. Ruhe sanft in fremder Erde. Unbergeßlich den Deinen.

Am Donnerstag, den 17. August, verstarb nach kurzer Strankheit unser lieber Sohn, Turn- und Jugendgenosse

Rudolf Leonhardt

im Alter von 16 Jahren. Dies zeigen tiefbetrübt an Die trauernden Eltern und Geschwister.

Wir werden dem Verstorbenen ein gutes Andenken bewahren. Freie Turnerschaft n. Arbeiter­jugend, Bohnsdorf  .

Die Beerdigung findet Sonntag, den 20. Auguft, nachm. 4 Uhr, in Bohnsdorf   statt.

197/3

Allen Verwandten und Freun den die traurige Nachricht, daß meine liebe Frau

Anna Frieẞ

am 16. d. M. infolge des schmerz­lichen Verlustes unseres lieben Sohnes sanft entschlafen ist. Im Namen der Hinterbliebenen Artur Frieß.

Die Beerdigung findet am Montag, nachmittags 5 Uhr, auf dem Friedhof der Freireligiösen Gemeinde statt. 11135

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Danksagung.

Für die herzliche Teilnahme und überaus reichen Kranzipenden bei der Beerdigung meiner lieben Frau

Elisabeth Preßler

fage allen Beteiligten meinen herz­lichsten Dant. 11126

Im Namen der Hinterbliebenen Otto Preßler, Berlin  - Stralau, Markgrafendamm 12.

Danksagung.

Für die vielen Beweise der Herz­lichen Teilnahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes, unseres guten Vaters und Großvaters, sagen wir allen Teilnehmern, Verwandten und Bekannten, den Vereinen sowie allen, die uns hilfreich zur Seite standen,

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Für die vielen Beweise der Herz­lichen Teilnahme und zahlreichen Kranzspenden bei der Beerdigung meines lieben Mannes, unseres guten, frenſorgenden Baters fagen wir allen Teilnehmern, Verwandten und Be fannten unseren invigsten Dant.

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