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Gewerkschaftliches. die Teuerungszulage üer Gemeinöe- arbeitet. In einer Mitgliederversammlung des Gemeindearbeiter- Verbandes gab der Vorsitzende Munter einen Ueberblick über die Ergebnisse, welche die Bewegung für Teuerungs- Zulagen gezeitigt hat. Wie der Redner ausführte, hat es viel Arbeit verursacht, um die Gemeindebehörden zur Gewährung von Teuerungszulagen bzw. zur Aufbesserung früher gewährter Zulagen zu bewegen. Sowohl in Berlin wie in allen Vor- orten erhalten die Gemeindearbeiter Teuerungszulagen von sehr verschiedener Höhe. Wo sie noch nicht befriedigend sind, wird zurzeit noch versucht, durch Verhandlungen eine ent- sprechende Aufbesserung zu erlangen. Für Berlin sind die Zulagen das letztemal durch eine am 1. Juli d. I. in Kraft getretene Verfügung des Magistrats geregelt. In einzelnen Betrieben der Stadt schweben noch Verhandlungen über die endgültige Regelung der Sätze. Der Verband ist bestrebt, sie fiir die Arbeiter so günstig wie mög- lich zu gestalten, was auch in verschiedenen Fällen gelungen ist. Die Höhe der Zulagen ist nicht nur in jedem Betriebe eine andere, sondern es gibt auch Verschiedenheiten innerhalb eines jeden Betriebes, so daß die Sätze stark voneinander abweichen. Die Verschiedenheiten sind nicht nur durch die Höhe der Löhne bedingt, sondern auch dadurch, ob der Arbeiter ledig oder verheiratet ist, und bei den Verheirateten stuft sich die Zulage, soweit sie eine monatliche ist, nach der Zahl der Kinder ab. Im allgemeinen wird die Zulage ge- währt entweder als Zuschlag zum Stundenlohn oder als monatliche Zulage. Die Arbeiter selbst haben in jedem Falle zu wählen, welche von den beiden Arten der Zulage sie be- anspruchen. Unter den Arbeitern ist die Ansicht verbreitet, daß der Zuschlag zum Stundenlohn ein dauernder sei, während die monatliche Zulage nur für die Zeit der Teuerung ge- währt werde. Das ist jedoch ein Irrtum. Auch der Zuschlag zum Stundenlohn wird nur für die Dauer der Teuerung gewährt. Er kommt in Fortfall eben- so wie die Monatszulage, sobald der Magistrat bestimmt, daß die Voraussetzung, nämlich die Teuerung der Lebensmittel, nicht mehr besteht. Der Arbeiter wird deshalb, ehe er sich für den Stundenzuschlag oder für die Monatszulage ent- scheidet, zu prüfen haben, welche der beiden Formen für ihn die günstigste ist. Allgemeine Regeln lassen sich darüber nicht aufstellen. In manchen Fällen wird der Arbeiter bei der Stunden-, in anderen, vielleicht den meisten Fällen bei der Monatszulage besser wegkommen. Auch die Frauen der zum Militär eingezogenen Arbeiter erhalten monatliche Unterstützungen, die sich nach der Zahl der Kinder unter 17 Jahren abstufen. Den Bemühungen des Verbandes ist es gelungen, eine Erhöhung der Unterstützungs- sätze für die Frauen mit drei und mehr Kindern zu erlangen. Die Unterstützungssätze betragen jetzt bei Frauen mit einem Kinde 11 M., mit 2 Kindern 15 M., mit 3 Kindern 19,50 M., mit 4 Kindern 24,50 M., mit 6 Kindern 80 M. Das ist in- sofern von großer Bedeutung, als die beim Militär stehenden Arbeiter die kinderreichsten Familien haben, während die jetzt be- schäftigten Arbeiter meist in einem Alter stehen, wo sie nur wenige oder gar keine Kinder unter 17 Jahren haben, so daß die für höhere Kinderzahlen vorgesehenen Sätze der Teuerungs- zulagen nur in seltenen Fällen praktische Bedeutung haben werden. Der Kassierer Hoffmann teilte noch mit, daß Mitglieder, welche vom Verbände Krankenunterstützung beanspruchen, jetzt nicht mehr nötig haben, die Erkrankung dem Verbandsbureau zu melden. Es genügt, bei der Erhebung der Krankenunter- stützung das Mitgliedsbuch und den Krankenschein oder eine Bescheinigung der Krankenkasse vorzuzeigen. Diese jetzt geltende Bestimmung ist noch so wenig bekannt, daß ihre Verbreitung in Mitgliederkreisen erwünscht ist. Verlin und Umgegenö. Hungerlöhne imI. K."-V erlag. Der Einsender unserer Notiz schickt uns folgende Erwiderung auf die Berichtigung des Genosien Baumeister: «Der»I. K."-Verlag bestreitet, daß er Handlungsgehilfinnen beschäftigt. Tatsache ist, daß diese Damen mit Vervielfältigungen. stenothvistischen Arbeiten und der Expedition der Zeitungen und Broschüren und Bücher beschäftigt werden. Es ist zweifelsfrei, daß es sich hier nicht nur um mechanische Arbeiten handelt. Genosie Baumeister gibt ja auch zu, daß eS sich.zunächst" um mechanische Bureauarbeiten handelt. Es ist nicht wahr, daß eS fich hier um.Lehrlinge" handelt. Nicht eine einzige Angestellte hat einen Lehr- vertrag mündlich oder schriftlich abgeschlossen, Diese Damen sind zumeist nach Absolvierung einer Handelsschule als jugendlicke Arbeitskräfte in den Beruf gekommen. Genosse B. will dann den Anschein erwecken, al« ob eS sich bei den Hilfskräften, die nach seiner Angabe mit 35 IM) M. monatlich bezahlt werden, um diejenigen Personen handelt, die die oben bezeichneten Arbeiten verrichten. Das ist aber nicht wahr, denn dabei hat Genosie B. auch d i e Angestellten mitgezählt, die er mit U e b e r s e tz u n g e n, also mit qualifizierter Arbeit, be- schäftigt. Genosse B. bestätigt aber, daß er 11 Personen mit dem fürst- lichen Gehalt von 3550 M. monatlich bezahlt. DaS sind gewerk- schaftlich« Grundlätze, die sich schon sehen lasten können. Ueber oie Höhe der Bezahlung der Ueberstunden schweigt fich der Genosse ganz auS, gibt aber zu, daß Ueberstunden geleistet wurden. Gen. B. bestreitet, daß die Arbeitszeit von 85 Uhr besteht. Demgegenüber muß festgestellt werden, daß die Geschäftszeit von 85 Uhr vereinbart ist. Wenn der Genosse B. behauptet, daß diese Arbeitskräfte als Lehrlinge angestellt sind, so muß gesagt werden, daß eine größere

LehrllngSzüchterei noch nicht dagewesen ist, wenn in einem Betriebe unter 24 Personen 11 Lehrlinge gezählt werden können. Da käme auf jeden Gehilfen ein Lehrling. Aber das ist ja nur ein.Dreh", um die niedrigen Löhne zu verdecken. Neu ist auch, daß der Genosse Baumeister den Arbeitsnachweis in der Gormannstraße als einen nach.gewerkschaftlichen" Grundsätzen geleiteten darstellen will. Jeder Leser wird daraus ersehen, auf wie schwachen Füßen die .Berichtigung" des Genossen B. vom.I. K."- Verlag steht. Im übrigen ist den Bemerkungen deS.Vorwärts' nichts mehr hinzu- zufügen. Deutsches Neich. Bauarbeiter und Sommerzeit. Der Arbeitgeberbund für das Baugewerbe hat den drei bau« gewerblichen Arbeiterzentralverbänden mitgeteilt, daß im September eine Veränderung der Einteilung der tariflichen Arbeitszeit erwünscht sei. Infolge Beibehaltung der Sommerzeit reiche bei B e- ginn der Arbeit um 6 Uhr morgens das Tageslicht nicht mehr aus. Der Bund wolle deshalb seine Unterverbände ermächtigen, mit den Zweigvereinen der Arbeiterverbände Vereinba- rungen dabin zu treffen, daß im Monat September später mit der Arbeit begonnen werde, als im Vertrage vorgesehen ist, dafür aber entweder die Mittagspause um eine entsprechende Zeit der- kürzt oder der Arbeitsschluß entsprechend hinausgeschoben werde. Der Vorstand des Bauarbeiterverbandes hat diesem Wunsch grundsätzlich zugestimmt. Er erteilt den Zweigvereinen die Ermächtigung zu der notwendigen Aenderung mit der Maßgabe. daß durch die Verschiebung weder eine Verlängerung noch eine Ver- kürzung der Arbeitszeit erfolgen darf. Auch die Verkürzung der Mittagspause ist grundsätzlich abzulehnen. Sie ist nur im äußersten Notfälle statthaft, etwa dann, wenn die Einbringung der morgens verkürzten Arbeitszeit in den Abendstunden nicht oder nicht ohne schwere Schädigung möglich ist, sei eS, daß sie sonst den Anschluß an ihren Heimatszug verlieren oder aus anderen wichtigen Gründen. Der Verbandsvorstand erwartet aufS bestimmteste, daß sich unsere Kollegen allerorts gegen die grundlose Ausdehnung der Arbeitszeit und gegen die nicht unbedingt erforderliche Verkürzung der Mittagspause energisch wehren. Da aus verschiedenen Orten an den Verbandsvorstand die Mit- teilung eingegangen ist, daß die Unternehmer die fälligen Teuerungs- zulagen nicht zahlen wollen, so ordnet er an, daß in solchen Orten jede Abweichung von der jetzt bestehenden tariflichen Arbeitszeit zu verweigern ist. Ausland. Die Eisenbahngesellschaften gegen den Achtstundentag. Die.Times" meldet aus New Dork, daß die Atchison-, Topeka - und Santa Fe-Eisenbahngesellschaft erklärt habe, daß sie das Gesetz über den Achtstundentag erst befolgen werde, wenn der oberste Gerichtshof feine Entscheidung darüber gefällt habe. Die Gesellschaft erklärt, daß durch das Gesetz die Löhne um 25 Proz. erhöht werden und daß diese Löhne die höchsten seien, die an Eisenbahnangestellte gezahlt würden. Die Atchison-Bahn ist die erste, die formell ihren Widerstand gegen daS neue Gesetz an- kündigt._ Born Trambahnerstreik in New Dork. Trotz deS Streiks laufen die Stadtbahnen wie gewöhnlich. Die Gesellschaften erklären, daß nur 2CKX) Mann im Ausstande sind; die Streikführer dagegen sagen, daß es 9000 seien. Mus Industrie und Handel. Schwierigkeiten im Bergbau und Hüttenbetrieb. Wie der.Schief. Ztg." berichtet wird, hat die Vereinigte Königs- und Laurahütte A.-G. für Bergbau und Hüttenbetrieb an ihre Ab- nehmer ein Rundschreiben gerichtet, worin sie mitteilt, daß die Schwierigkeiten, welche sich der pünktlichen Ausführung der Aufträge entgegenstellen, eine weitere Zunahme erfahren haben, obwohl die Gesellschaft alles daran setzt, um auch in der KriegSzeit die Erzeugung auf möglichster Höhe zu halten. Verschärft wird der gegenwärtige unerfreuliche Zustand dadurch, daß einer der großen Stahlöfen des KönigShütter Martinswerk außer Betrieb gesetzt werden mußte. Hierdurch entsteht ein bedeutender Ausfall in der Erzeugung. Die verbleibende Produktion muß aber in allererster Linie zu dringendsten Bedürfnissen der Heeresverwaltung vorbehalten werden. Die Gesellschaft wird es sich jedoch angelegen sein lassen, ihre Ab- nehmer im Ausmaße deS Möglichen zu bedienen. Farbstoffmangel in Dänemark . SuS Kopenhagen wird der.Franks. Ztg." der voraussichtliche Stillstand der Textilindustrie infolge des Mangels an deutschen Farbstoffen als bevorstehend gemeldet.

Soziales. Die falsche Diagnose deS ArzteS. Durch eine irrige ärztliche Diagnose kam es zwischen dem Patienten und dessen Prinzipal zu einem Prozeß, der vor der fünften Kammer des Berliner KaufmannsgerichtS feine Erledigung fand. Der die Klage erhebende Expedient Hermann D. erkrankte nach kurzer Tätigkeit im Hause des beklagten Optikers R. Nachdem dieser erfahren hatte, daß der behandelnde Kassenarzt Dr. P. ein chroni- fcfies Lungenleiden festgestellt hatte, weigerte er sich, dem Gehilfen Gebalt für die Krankheitszeit zu zahlen, und focht den ganzen An- stellungSvertrog wegen Irrtums an. Da nach dem Attest des Arztes ein chronisches Leiden vorliege, hätte sich D. die Stellung er- schlicheu. Er hätte wenigstens bei den Anstellungsverhandlungen von seinem chronijchen Leiden Kenntnis geben müssen. Der Kläger bestritt das Vorliegen einer chronischen Krankheit, und er ist auch in der Tat in wenigen Wochen völlig gesund geworden. In der Verhandlung gab der als Sachverständiger vernommene Kassenarzt zu, daß er mit der Feststellung eine« chronischen Leidens einen Irrtum begangen habe. Es habe sich tatsächlich um ein rein akutes Leiden gehandelt. Angesichts dieser Feststellung empfahl der Vorsitzende dem Beklagten, sich mit dem Kläger lieber gütlich über den Betrag zu einigen. Es kam denn auch ein Vergleich in Höhe von 32 M. zustande._ Warnung an Kriegerfraue«. Die weimariichen Bezirks direktoren sehen sich veranlaßt, die auf dem Lande wohnenden Kriegerfrauen vor dem Umzug in die Städte

zu warnen, weil in der Regel die in der Stadt erwartete höhere Unterstützung nicht gegeben werden kann, sondern die Frauen an ihre Heimatbehörde verwiesen werden müssen. Von jeder in die Stadt ziehenden Kriegerfrau will man in Zukunft den Nachweis für die Dringlichkeit des Umzugs fordern, Das beste Mittel dieser Landflucht zu steuern, wäre eine bessere Unterstützung der Kriegerfrauen.

Gerichtszeitung. Nicht angemeldete Gummischläuche. Eine Anklage wegen Vergehens gegen die Kriegsverordnung be- treffend die Anmeldung von Gummivorräten führte gestern den Fuhrherrn Wilhelm Silber vor die erste Ferien- straskammer des Landgerichts I . Der Angeklagte betreibt seit längerer Zeit ein Fuhrgeschäft und unterhielt einen er- heblich großen Fuhrpark, der über das Durchschnittsmaß hinausging. Wenn er diesen nach Ausbruch des Krieges auch einschränkte, so hatte er doch noch vier Autos, die ihm zugelassen worden waren und zwei Droschken im Betriebe. Er hatte eine ganze Reihe von Gummidecken, Schläuchen uiw. angemeldet,. als aber am 8. März d. I. eine Revision abgehalten wurde, fand der Revisor 23 gebrauchsfähige Schläuche, zahlreiche gebrauchte Schläuche, Schlauchstücke, Wulste usw. vor, die nicht angemeldet worden waren. Außerdem fehlte daS vorgeschriebene Lagerbuch. Das Schöffen- gericht Berlin- Mitte hatte den Angeklagten wegen dieser Ver« stöße zu 950 Mark Geldstrafe verurteilt. Auf die vom Staatsanwalt eingelegte Berufung erhöhte die Strafkammer die Geldstrafe auf 2000 Mark, da sie für festgestellt ansah, daß der Angeklagte auS krasser Gewinnsucht gehandelt habe.

Gegen die Beschlagnahme von Metallen. Der Fabrikbesitzer Julius Wiener, Berlin- Schöneberg. Salz- burger Straße 11, in Firma.Maschinen- und Werkzeugsabrit für Blechbearbeitung Julius Wiener"(Elisabethufer 25) ersucht uns um Mitteilung, daß er mit dem Fabrikbesitzer Julius Wiener nicht identisch ist, der nach dem von uns am 7. d. M. gebrachten Bericht von der 1. Strafkammer des Landgerichts I zu einer hohen Geld- strafe verurteilt ist. Diesem Ersuchen kommen wir hiermit nach.

Brandstiftung oder Geisteskrankheit? Der Brand im Kaufhause des Westens, der in der Nacht zum 17. Juni so großen Schaden angerichtet hat, beschäftigte gestern die erste Strafkammer des Landgerichts III unter Vor- ficht des Landgerichtsdircktors Hesse. Unter der Anklage der vorsätzlichen Brandstiftung und deS vollendeten und versuchten Diebstahls wurde aus der Untersuchungs- Haft der 16 jährige Ausstellungslehrling Fritz Hintze auS Charlottenburg vorgeführt. Unter der Anklage ber Begünstigung in bezug auf den Diebstahl hatte sich der 15 j ä h r i g e Kauf- mannslehrling Willi Traeger zu verantworten. Hintze war seit April im Kaufhause des Westens angestellt. Er hatte sich nach Geschäftsschluß in einer Fensternische versteckt, und als daS gesamte Personal die Geschäftsräume verlassen hatte und von der Kontrolle die Geschäftsräume verschlossen worden waren, nach dem Uhren- und Silber- Warenlager begeben und 30 Uhren sowie eine silberne Geldbörse und silberne'Zigarettendose, ferner eine Perlenhandtasche und ein Perlen- geldtäschchen, endlich aus einem Glasschrank Krawatten und Schlipse gestohlen. Um den Diebstahl nicht entdecken zu lassen, beschloß er, Feuer anzulegen, und führte diesen Plan auch aus. Während er sich wieder in sein Versteck zurück« begab, dehnte sich das Feuer schnell auS, so daß die um 11'/, Uhr herbeigerufene Feuerwehr, die sich"durch Einschlagen der EingangStür an der Ansbacher Straße Zu- tritt zum Brandherde verschaffen mußte, eine schwere Arbeit baue.« Während der ganzen Zeit blieb der Junge in seinem Versteck, dann versteckte er gegen Uhr die gestohlenen Gegenstände in der im Keller gelegenen Garderobe und ging dann an seine Dienststelle. Der Mitangeklagte T. hat daS Paket mit den gestohlenen Gegen- ständen auf Eriuchen deS H. vorübergehend für ihn aufbewahrt. Hintze war bei seiner polizeilichen Vernehmung g e st ä n d i g, die folgenschwere Untat verübt zu haben. Später hat er das Ge« ständnis widerrufen und ist mit einer romantischen Geschichte her« vorgetreten, in welcher ein angeblicher Russe, den er in einem Kino kennen gelernt haben will, als der Täter hingestellt werden sollte. Sein Verteidiger. Rechtsanwalt Juliusberger, behauptete, daß Hintze unter den§ 51 St.G.B. falle und nicht bloß als minder- wertiger, sondern als geisteskranker Mensch anzusprechen sei. DaS Gericht beschloß, die Verhandlung zu vertagen und dem Geh. Medizinalrat Dr. Hoffmann aufzugeben, den Hintze auf seinen Gesundheitszustand zu untersuchen und darüber ein Gutachten zu erstatten._ Die Pappsohlen. Den Berliner Schuhwarenhändler Mendelsohn hatte das Land- gericht wegen Betrugs zu 150 M. Geldstrafe eventuell 80 Tage Gefängnis verurteilt, indem eS folgenden Tatbestand für erwiesen erachtete: Mendelsohn hat ein Paar Stiefel für 10,50 M. verkauft und dem Käufer auf eine Frage erklärt, daß die Stiefel Sohlen auS Kernleder hätten und nicht entzwei zu kriegen seien. Nach einigen Tagen waren aber schon die Sohlen der Stiefel entzwei. Der gerichtliche Sachverständige bekundete, die Sohlen enthielten überhaupt kein Leder, sondern seien aus Pappe hergestellt und hätten nur einen äußeren Lederüberzug gehabt. Das Landgericht nahm, unter Verwertung des Guiachtens des Sachverständigen an, daß der Angeklagte als Schuhwarcnhändler, der früher Schuhrcisender gewesen sei, die Herstellung der Sohle aus Pavpe hätte erkennen müssen. DaS Kamergericht ver­warf jetzt die Revision des Angeklagten mit folgender Begründung: Zutreffend festgestellt sei, daß der Angeklagte dem Käufer ialiche Vorspiegelungen gemacht und ihm unwahre Tatsachen angegeben habe. Auch eine VeimögenSbeschädigung des Käufers sei festgestellt, denn das Landgericht stelle fest, daß die Stiefel, die für 10,50 M. gekaust wurden, gar nichts wert gewesen seien, weil sie schon nach zwei oder drei Tagen entzwei gingen und nicht mehr brauchbar waren. Auch lasse das Landgerichlsurteil deutlich die Feststellung erkennen, daß der Angeklagte in der Absicht gebandelt habe, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Annahme sei auch begründet. Denn der Angeklagte habe kein Recht gehabt, jemand derartige Stiefel aufzuhalsen, die für den Gebrauch wertlos waren, wenn sie auch eine gewisse Oualität verwertbares Leder enthielten. Räch alledem sei ohne Rechlsirrtum Betrug festgestellt.

Los vom Petroleum! Petroleumbeleuchtung kann jeder bequem ersetzen durch elektrisches Licht mit Beihilfe der Städtischen Elektrizitätswerke, die in geeigneten Fällen folgende Vergünstigungen gewähren: Vorschuß für Installation von Wohnungen an Mieter und Hauswirte bis zu M 120,. Vorschuß für Installation von Steigeleitungen bis zu JC 120,. Vorschuß für Installation von Treppenbeleuchtungs- anlagen bis zu JC 30, pro Lampe . Alle Vorschüsse sind rückzahlbar in bequemen Monatsraten. Kostenloser Strom für das erste Jahr gegen Verpflichtung einjährigen Weiterbezuges zum Tarif.(Ausgenommen sind Neubauten und Häuser mit Automaten der Städtischen Gaswerke.) Man verlange den Besuch eines Vertreters der Städt. Elektrizitätswerke, Berlin NW 6, Schiffbauerdamm 22. Fernspr.: Norden 4590-93.

Veraniw. Äebakt.:«lftci Wielevv. Neukölln. Jnst'rätenteil verantw. Tb. Glucke. Berlin . Druck u. Verlag: Vorwärts Luchdr.u.VerlaaSanftalt PaulSingeru.Co.. BerlinLV/. Hierzu 2 Beilagen u. UntcrhalttNtgSbl.