Gewerkschaftliches.
Das Stelldichein der Unzünftigen.
Die Berliner Schlichtungskommission für die Militärbekleidungsindustrie hatte sich in ihrer letzten Sigung mit mehreren„ Unzünftigen" zu befassen. Zuerst handelte es sich
um einen
Barbier,
Ein Beisitzer fragte, warum er denn einem Barbier Röcke in Arbeit gebe, worauf der Meister meinte, er habe nicht wissen können, daß es ein Barbier sei.
Warum er denn die Röcke nicht allein gemacht habe, fragte der Vertreter des Bekleidungsamtes. Er habe 50 Röcke nicht allein machen können, lautete die Antwort des Meisters.
Auftraggeber Zwischenmeistergewinn, das ist aber eine Sache für sich, die später verhandelt werden muß."
In einer weiteren Klage verlangt ein
"
Buchhalter,
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Wenn fachliche Gründe für die Einsendungen und eigenen geschmackvollen Zusäße der Redaktion maßgebend waren, hätte ein Gewerkschaftsmitglied ein besseres Mittel gewußt. Sind die Gründe jedoch anderer Art, so wird auch die bestgemeinte und offenste Antwort un dem Zwecke und der Wahl der jetzt in Ge brauch genommenen Methoden zur Herabsegung andersdenkender Parteigenoffen nichts ändern."
Ausland.
Arbeitsmarkt in England.
Das Augustheft der Londoner Board of Trade Labour Gazette* enthält in der üblichen Weise auf Grund ausführlicher amtlicher Statistiken Nachweisungen über die Lage des Arbeitsmarktes und die Preisgestaltung in England, und zwar während des Monats
der als Mükenmacher gearbeitet hat, Nachzahlung von zirka 5000 m. Er sei gelernter Kaufmann, habe auch bei dem Beklagten die Bücher geführt, diese Tätigkeit habe aber täglich Bekanntlich ist es die Internationale Korrespondenz", bie eigens nur wenig Minuten in Anspruch genommen. In der übrigen zu dem Swede gegründet wurde, andersdenkende Parteigenossen Und die Wahl ihrer Methoden ist diesem edlen Zeit habe er Mügen gedämpft und geplättet, oft bis in die herabzusetzen. An sich ist es denn auch durchaus nicht der allerdings nicht anwesend war. Er hatte von einem Morgenstunden. Im ganzen zirka 50 000 Stück. Er habe Zwecke durchaus angepaßt. Schneidermeister Uniformröcke zum Ausbessern übernommen. anfänglich 12 M. erhalten und zuletzt bis 30 m. pro Woche. verwunderlich, daß die" J. K." ihre Angestellten wirtschaftlich so Wie der letztere erflärte, waren die fünf Röcke völlig unDer Beklagte hatte sich eine gerichtsnotorische Stütze mit- fchofel behandelt, wie sie es anderen gegenüber moralisch gewöhnt brauchbar, weshalb er nichts dafür bezahlen wollte. Der gebracht, nämlich jenen Rechts- und Linksanwalt, der in einer ist. Wir hätten die Herrschaften nur für schlauer gehalten, als daß Barbier aber behielt die Röcke einfach ein, und obgleich der Sache zuerst die Kläger und dann die Beklagten vertreten sie sich nach der Richtung hin einer Brandmarkung aussetten. Wie Schneidermeister einen Vollstreckungsbefehl in der Tasche hat, hat, wie wir seinerzeit berichteten. Dieser merkwürdige Herr Figura zeigt, haben wir sie allerdings überſchäßt. fonnte er selbst mit Hilfe des Gerichtsvollziehers nicht zu brachte nun ein acht Seiten langes Begründungsschreiben mit, seinen Röcken gelangen. Interessant wurde der Fall aber das er vorgelesen haben wollte, aber zuletzt dann selbst vordurch die eigenartigen Begleitumstände. Er bestritt zunächst die sachliche Zuständigkeit der trug. Kommission, da der Kläger aushilfsweise als Handlungsgehilfe beschäftigt gewesen sei und nebenbei noch Privatgeschäfte betrieben habe. Er habe nur ab und zu Müßen gedämpft und geplättet und zwar aus Langerweile. v. Schulz: Und diese Langweile will er sich mit Juli Danach waren alle wichtigen Industriezweige gut beschäftigt, und diejenigen, welche unmittelbar mit der Herstellung von Kriegs5000 m. bezahlen lassen." bedarf zu tun haben, arbeiteten unter Hochdruck. Bufolge weiterer Der Kläger wandte ein, daß er bis in die späte Nacht Heranziebung von Arbeitern für den Heeresdienst dauerte der Arbeiterals Müßenmacher gearbeitet habe und zwar nicht aus Lang- mangel an, und der Bedarf weiterer weiblicher Arbeitsfräfte an Stelle weile, sondern aus bitterer Not, um Geld zu verdienen. männlicher machte sich sehr bemerkbar. Nach den Ausweisungen der Ge werkschaften mit einer Mitgliederzahl von 939 165 waren Ende Juli 37610,4 Proz. arbeitslos. Diefe Ziffer bedeutet gegenüber dem Monat Juni fast für alle Gewerbezweige eine Abnahme, eine ge ringe Zunahme nur für die Woll, Leder- und Tabatindustrie. Ins gesamt hat die Arbeitslosenziffer gegenüber derjenigen des Vormonais um 0,1 Proz. abgenommen, gegenüber derjenigen vom Juli 1915 um 0,5 Proz. Legt man für die Berechnung der Arbeitslosig Eine für beide Teile nicht ungünstige Vergleichsanregung feit die Ziffern zugrunde, welche für die unter staatliche Arbeitslehnte der Vertreter des Beklagten ab und beantragte Verlosenversicherung fallenden Industriezweige ermittelt wurden, so ertagung und Zeugenvernehmung. Als ihm gesagt wurde, daß gibt sich, daß insgesamt 2042 230 Arbeiter dieser Versicherung der Beklagte dann 100 m. Kostenvorschuß hinterlegen müsse, unterlagen, von denen 11 264= 0,55 Proz. Ende Juli arbeitslos erklärte er sehr feck, daß dann auch der Kläger 100 m. er- gewefen find. Gegenüber dem Vormonat bedeutet dies eine Bu Magistratsrat v. Schulz:" Ja, das Gewerbegericht statten solle. Dieses Verhalten wurde dem Herrn vom Vor- nahme um 0,01 Proz., gegenüber Juli 1915 eine Abnahme um 0,48 Proz. hat diesen Barbier Pieke verurteilt, die Röcke herauszu- fißenden ernstlich verwiesen. Das Gericht entscheide hierin geben, tut er das nicht, dann muß der Kläger Anzeige bei nach eigenem Ermessen. der Staatsanwaltschaft erstatten. Die Kommission kann in dieser Sache nichts mehr tun."
" Dann nehmen Sie doch nicht soviel an," sagte derselbe Herr. Wie kommen Sie denn überhaupt als Berliner Meister zur Schöneberger Innung?"
,, Auf Anweisung des Amtes," erwiderte der Meister. Hierzu erklärte der Beisitzer Sabath:„ Die Aemter geben den Innungen Arbeit, damit diese das kleine Handwerk unterstügen sollen. Nun hat die Schöneberger Innung an einen Berliner Meister Arbeit gegeben und der schiebt sie an einen andern ab, der zudem Barbier ist."
Beisiger Eder schloß sich dieser Kritik an und führte aus: Der Meister sei zweifellos im Unrecht. Die Arbeit soll einen fozialen Zweck verfolgen und dann wird Schacher damit getrieben. Die Jnnungen sollten Sorge tragen, daß nur der von ihnen Beauftragte die Arbeit herstellt.
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Der nächste Fall betraf einen
Bäckermeister,
Frize vom Kürschnerverband wies darauf hin, daß der Reläger als gelernter Raufmann sehr wohl bis in die Nacht gedämpft und geplättet haben könne, da er sich ja habe einarbeiten müssen.
Eine Beisigerin meinte, daß der Kläger für seine Mügenarbeit sehr wohl Geld verlangen könne.
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Der Herausgeber der, Internationalen Korrespon der Hosen hergestellt hat. Er hat sich kürzlich im Vergleichs- benz" sendet uns erneut eine Zuſchrift, die sich als eine komisch wege verpflichtet, an zwei Frauen 160 M. in Wochenraten anmutende Polemit über gewerkschaftliche Grundsäße darstellt. Als von 10 M. nachzuzahlen. Wenn eine Rate ausblieb, sollte tatsächliche Bemerkung enthält das Schreiben nur die Mitteilung, die ganze Summe fällig werden. Dieser Fall ist nun ein- daß der Verlag seinen Uebersegern, soweit sie ganz von demselben getreten, da der Beklagte nach der ersten Rate nicht mehr beschäftigt werden, nie weniger als 200 M. monatlich zahlt. Das weitergezahlt hat. In der Tekten Sizung erschien er und ändert natürlich an den Hungerlöhnen für die jugendlichen Hilfsmachte geltend, es sei bei dem Vergleich ein grober Rechen- träfte nichts. Herr Baumeister hält dennoch diese Buschrift für fehler zu seinem Ungunsten erfolgt, wodurch er nun statt 90 M.| eine Berichtigung" und fordert ihre Aufnahme in den Vorwärts". 160 m. bezahlen solle. Da wir nicht boshaft genug sind, ihn als Gewerkschaftler und JourMagistratsrat v. Schulz:„ Ja, das hätten sie gleich nalisten heute schon wieder zu blamieren, kommen wir seinem Ereinwenden sollen, der Vergleich ist ja schon längst rechtskräftig, suchen nicht nach. und da Sie nur eine Rate gezahlt haben, ist von den beiden Dagegen möchten wir neben der obigen tatsächlichen Feststellung Frauen die ganze Summe eingeklagt worden. Wir können der Parteiöffentlichkeit doch auch den Schlußpaffus der Zuschrift nicht daran nichts mehr ändern. Sie verlangen nun von Ihrem vorenthalten. Es heißt da:
"
Nach den Meldungen von Arbeitgebern, die im Juli 1916 im Bergwerf und Metallgewerbe 720 564 Arbeiter beschäftigten, zeigte sich fast ausnahmslos eine Zunahme in der Beschäftigung, sowohl gegenüber dem Monat vorher wie gegenüber den Zahlen vom Juli 1915. Jm Webstoff- und in den anderen Gewerben waren 543 077 Arbeiter Ende Juli 1916 beschäftigt, das sind 0,2 Proz. weniger als im Monat vorher, während die zur Auszahlung gelangten Löhne trotzdem um 1,7 Proz. gestiegen sind. Im Vergleich zum Juli 1915 ergibt sich eine Abnahme in der Zahl der beschäftigten Arbeiter um 3,8 Proz., aber eine Lohnerhöhung um 4,2 Proz.
Eingegangene Druckschriften.
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Die Glocke. Heft 24. Sozialistische Wochenschrift. Herausgegeben von Parvus. 20 Pf. Verlag für Sozialwissenschaft, München . " Der Kampf". Heft 9. Sozialdemokratische Monatsschrift DefterVerlag G. Emmerling, Wien 5/1.
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reichs. 60 f. Die Naturphilosophie von Ernst Mach . Von Dr. M. H. Baege. Pf. Biychologisch- Soziologischer Verlag, Berlin N. 28.
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Ein neuer Gefichtspunkt zur Friedensfrage. Von H. Lambert. Die Kriegsursachen und die Friedensfrage. Von E. Rignano.
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Die Tat. Heft 6. Monatsschrift für die Zukunft deutscher Stultur. Viertelj. 3,50 M. E. Diederichs, Jena .
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