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»Es mutz jedem unbenommen sein, die staatSmännischen Fähigkeiten deS deutschen Reichskanzlers nach den Matzstäben zu werten, die er selbst anzulegen gewohnt ist; mögen alle alles sich vorbehalten, mag man schon jetzt in die Liste der Gegner der Neuorientierung sich einzeichnen, wie sie angeblich dem Reichskanzler für die Zeit nach dem Kriege vorschwebt viel­leicht wird ja auch das Zentrum dazu geHörens!) jetzt, in dem gegenwärtigen weltgeschichtlichen Augenblick sollte man den Mann am Steuer nicht mit fortgesetzten Ver- dächtigungen belästigen.... Niemand, welcher Partei er auch an- gehöre, kann ihm diese Verantwortlichkeit abnehmen-, da sollte man ihm wenigstens seine schwierige Stellung nicht noch mehr erschweren, am wenigsten durch Verdächtigungen, für welche es an der sicheren tatsächlichen Unterlage fehlt. Das meine ich, wäre patriotische Pflicht, mag man im übrigen aus diesem und jenem Grunde diese oder jene Ansicht über Herrn v. Bethmann Hollweg und seine staatsmännischen Eigenschaften hegen." Bei aller Wärme, mit der Herr Dr. Bachem sich hier für denMann am Steuer" einsetzt, verdient doch die Reserve beachtet zu werden, mit der er über dieangeblichen" Neu- orientierungspläne des Kanzlers und die Stellung des Zen- trums zu diesen Plänen spricht. Was im übrigen die von Tr. Bachem erwähnten Zeppelin-Briefe betrifft, so kann man sich nur dem Wunsche anschließen, daß sie der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Je schneller derartigeDoku- mente" demPrivatgebrauch" einzelner Cliquen entzogen werden, desto eher werden sich die breiten Massen der Bevölke- rung ein klares Bild von den politischen Bestrebungen der einzelnen Gruppen, Parteien, Klassen machen können.

Kein Burgfrieden. Zu der angeblichen Störung des Burgfriedens durch die Sozial- demokralie in Liegnitz wird uns noch geschrieben: In der dritten Abteilung der Stadtverordnetenversammlung zu L i e g n i tz in Schlesien hat die Sozialdemokratie bei den letzten Wahlen über die Hälfte der Stimmen erhallen, sie besitzt aber trotz- dem von den zwölf Mandaten dieser Klaffe nur vier. Die Genossen verlangten deshalb statt des durch Tod erledigten einen Mandats bei den Ersatzwahlen deren zwei. Da das Komitee der bürger- lichen Parteien dies verlangen ablehnte, werden die Wahlen im Herbst nicht unterm Burgfrieden, sondern nach einem Wahlkampf der Parteien stattfinden._ Stimmenthaltung. Für die ReichStagSersatzwahl im schlesischen Wahlkreise Brieg -Namslau , die an Stelle des verstorbenen Abgeordneten Dr. Lertel vorgenommen werden mutz, hat der sozialdemokratische verein deS Wahlkreises strikte Wahlenthaltung beschloffen. Das gleiche gilt für die Landtagsersatzwahl im selben Kreise.

das tägliche örot. Schweinehaltung und Hausschlachtung. Das Kriegsernährungsamt schreibt: »Das Hausschlachtungsverbot, das seinerzeit aus technischen Gründen erlasse» wurde, bat vielfach zu Beunruhigungen unter den Tierhaltern geführt, die noch immer nicht ganz verschwunden sind. Im vollen Uinfang war jenes verbot nur ganz kurze Zeit in Kraft. Es kann auf daS Bestimmteste versichert werden, dah ein Haus schlachtungsverbot nicht wieder er- lassen wird. Andererseits ist es selbstverständlich, datz ein b e st i m m t e r Teil des bei der Hausschlachtung sich ergebenden Fleisch- erlrages dem betreffenden Tierbesitzer auf die ihm durch die Reichsfleischkarte zustehende Flcischbezugmenge a n g e- rechnet werden mutz. Ein anderes Verfahren würde zu ungemein großen und sehr ungerechten Verteilungs- unterschieden in der Bevölkerung führen. Jedoch ist die anzurech- nende Menge so gewählt, daß der Tierhalter noch immer aus der Aufzucht und Fütterung«inen bedeutenden Vorteil gegenüber denjenigen bat, die sich ein Schlachtlier nicht balten können oder wollen. Dieser Vorzug ist auch notwendig, weil jede Tier- hallung nicht nur mit Arbeit, sondern auch mrl einem zum TeU nicht geringen Risiko verbunden ist. Andererseits aber mutz sich jeder, der in der Lage ist, ein oder mehrere Schweine halten und füttern zu können, sagen, daß er sich selber schwer schädigt, wenn er die Tierhaltung aufgibt. Dann hat er nicht nur.nicht das Fleisch, das er bisher selbst gezogen hat, sondern mutz sich'S beim Metzger kaufen. Mit jedem Esser mehr aber müssen ganz naturgemäß die dem einzelnen zugeteilten Anteile immer geringer werden. Auch in den Städten ist es erwünscht, die Schweinehaltung zu fördern. Wer-inen Hof. ein Stück Land hat, auf dem ein Stall steht oder errichtet werden kann, sollte diese Gelegenheit benutzen. Nach Z 9 der Verordnung über die Regelung der Fleischveriorgung vom 21. August 1916 ist cS zulässig, auch mehrere Personen, die gemeinsam ein Schwein halten und mästen, als»Selbstver- lorger* anzusehen und die ihnen dadurch zukommende Bevor- z u g u Ii g zu gewähren. Dabei ist an Fälle gedacht worden, in denen mehrere Familien auf denselben oder benachbarten Grund- stücken wohnen und in einem gemeinsamen Stall ein Schwein halten. Immer ist hierbei eine persönliche Betäti- gung des oder der Eigentümer deS Schweins beziehungs­weise ihrer Angehörigen an dem Schlachttier vorausgesetzt. Eine finanzielle Betätigung an der Mästung genügt nicht. Wer also sein Schwein in eine sog.»B ie h p e n s i o n" gibt und dort mästen läßt, gilt nicht als Selb st versorger, selbst wenn er vielleicht die Abfälle des Haushalts dorthin abliefert. Er mutz eben das Tier in unmittelbarem Gewahrsam haben, sonst hält er es nicht selb st. Diese Bestimmung entspricht durchaus den schon jetzt geltenden Vorschriften. Zu betonen ist aber, daß nicht nur der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes als Selbstversorger in Betracht kommt, sondern der Haushalt, der die eigene Haltung und Mästung eines Schweines ge- stattet, dazu berechtigt, an der Bevorzugung des Selbstversorgers Anteil zu haben."_ Tie Berteilungsregelung der Eier. Die vom KriegSernährungSamt neu eingerichtete ReichS- eierstelle gibt folgendes bekannt: Durch Verordnung vom 12. August d. I. ist auch der Verbrauch von Eiern unter gesetzliche Regelung gestellt worden. Die in dieser Verordnung vorgesehenen Behörden haben ihre Tätigkeit begonnen. Die gesetzlichen Bestimmungen sollen aber in vollem Umfange erst am 16. September 1916 in Wirksamkeit treten. Da bisher die Be- stimmungen der Eierverordnung in der Oeffentlichkeit noch wenig bekannt geworden sind, so dürste die nachfolgende Erläuterung für diese von Interesse sein: Es wird eine Reichsverteilungsstelle gebildet und in der Regel für jeden Bundesstaat eine Landeseierverteilungsstelle, unter der wieder Bezirksverteilungsstellen stehen können. Die LandeSeier- verteilungSstellen mit ihren Unterabteilungen sollen in ihren Bezirken die Erzeugung und den Verbrauch der Eier ermitteln, und namenlltch den Verbrauch durch eine gleichmäßige und gereckte Verteilung über Stadt und Land regeln. AtS Ausgleich werden hierbei die im Aus- lande gekauften Eier dienen. Der Eierhandel darf nur von Eier- bändlern betrieben werden, die von der Landesverleilungsstelle mit Ausweiskarten versehen worden sind, desgleichen die Konservierung von Eiern. Es bleibt den einzelnen Bundesregierungen überlassen, die Einführung von Eierkarten vorzuschreiben, doch sollen die Selbst- versorger davon keinesfalls betroffen werden. In diese Regelung wird auch der Verbrauch von Eiern in Gastwirtschaften und Kon- ditoreicn entsprechend einbezogen werden. Bei Erlaß der Verord- nung ist die Erwägung maßgebend gewesen, datz die Festsetzung von Höck st preisen oder gar die Enteignung der Eier nicht zu dem gewünschten Ziele führen, sondern nur hindernd

auf die Erzeugung der Eier wirken würde. Den Unterverteilungsstellen bleibt es überlassen, bei der Konzesstonierung der Eierhändler so zu verfahren, daß der Eierhandel in befriedigende Bahnen geleitet wird. Dos gleiche gilt von der Preisbildung. Auch von den Geflügelzuchtgenossenschaflen, die in einzelnen Gegenden be- stehen, erwartet man, datz sie sich mit der Einsammlung der Eier in ihren Bezirken befassen und sich damit in vaterländischem Sinne betätigen werden. Unterbunden soll jedoch der Eierhandel den so- genannten wilden Verkäufern werden, die von weither in die ent- serntesten Bezirke gereist kommen, um dort die Eier für jeden Preis aufzukaufen. Es ist in Aussicht genommen, eine Hebung der Er- zeugung durch Lieferung von Futtermitteln anzuregen. Mit dieser Maßregel glaubt man, daß die tatsächlich vorhandenen Eier in gerechter Weise und zu mätzigen Preisen unter die Be« völkerung verteilt werden können, und daß es nicht nur den besser gestellten Kreisen möglich sein wird, sich den Genuß von Eiern durch Bezahlung von hohen Preisen zu ermöglichen. Bedacht aber mutz bei alledem werden, daß mit Ende des Monats die Haupt- legezeit der Hühner beendet ist, und datz somit mit einem Rückgang in der Eierversorgung auch trotz der besprochenen Matzregeln ge- rechnet werden mutz._ Erweiterung des Verbots des Kelterns und der Branntweinherstellung von Obst. Die Reichsstelle sür Gemüse und Obst hat ihre Bestimmungen vom 2. September durch Bekanntmachung im.Reichsanzeiger" und im»Reichs-Gemüse- und Obstmarkl" dahin erweitert, datz 1. daS Kellern von Aepseln weiter bis zum 1. Oktober und 2. die Verwendung von Aepseln, Birnen, Apfelwein und Obst« resten zur Branntweinherstellung überbaupt verboten ist. Den Anlaß zu dieser Verschärfung hat die Erwägung gegeben, datz es unbedingt nötig ist, datz Obst in erster Linie sür die Marmeladen- und Krautherstellung erhalten bleiben mutz.

Reichsverflcherungsamt unö Krankengelö Zu Beginn des borigen Jahres verursachte ein Urteil des ReichsversichcrungsamteS unter den Arbeitern lebhafte Erregung. ES handelte sich um die Auslegung des Z 189 der ReichsversicherungS- ordnung der folgendes bestimmt: Erhält ein Versicherter Krankengeld gleichzeitig aus einer anderen Versicherung, so hat die Krankenkasse ihre Leistung so weit zu kürzen, datz daS gesamte Krankengeld des Mitgliedes den Durchschnittsbetrag seines täglichen Arbeitsverdienstes nicht übersteigt. DaS Reichsversicherungsamt stellte sich in einem bestimmten Fall auf den Standpunkt, datz die Krankenkasse berechtigt sei, daS Krankengeld um den Betrag der von der GeWerk- schaft gewährten Unterstützung zu kürzen. Dem Umstand, datz die Gewerkschaften ihren Mitgliedern keinen Rechts- anspruch auf Unterstützung gewähreu, die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft also keine»andere Versicherung" sei, legte daS ReichS- versicherungsamt keine Bedeutung bei. Es berief sich auf die Ent- stehungsgeschichte deS Paragraphen und folgerte au» dieser, datz der Gesetzgeber die Anrechnung auch der gewerkschaftlichen Unterstützung auf das Krankengeld gewollt habe. Mit diesem Urteil hat sich auch eine Konferenz der GewerkfchaftS- vorstände beschäftigt. Die Generalkommission wurde ersucht, au eine anderweitige Regelung der Rechtslage hinzuwirken und die Vorstände behielten sich vor, zur Neuregelung ihrer Satzungen Stellung zu nehmen, falls diese Bemühungen erfolglos bleiben sollten. Nunmehr hat das Reichsversicherungsamt zu erkennen ge- geben, datz es an seiner die Arbeiter benachteiligenden Rechtsauf- faffung festhält. Der Z 573 der Reichsversicherungsordnung überträgt das Recht zum Erlaß von Ausführungsverordnungen zu den gesetzlichen Be- stimmungen über die Erhöhung des Krankengeldes für Unfallverletzte dem Reichsversicherungsamt. Die» ist jetzt die entsprechende, vom 28. Juli 1916 datierte Bekannt- machung. Hiernach wird das Krankengeld der Unfallverletzten von Beginn der fünften bis zum Ablauf der dreizehnten Woche nach dem Unfall auf zwei Drittel, das Hausgeld auf ein Drittel des Grund- lohncS erhöht, der für den Verletzten bei seiner Krankenkasse maß« gebend ist. DaS Taschengeld, daS den in einem Krankenhaus unter- gebrachten Verletzten gewährt wird, die keine Angehörige zu ernähren haben, wird gleichfalls, und zwar um den gleichen Bruchteil seines Betrages erhöht, um den da» gewöhnliche Krankengeld zu erhöhen wäre, bis zum Höchstbetrage von einem Drittel des Grundlohns. I 6 dieser Bekanntmachung deS ReichSversicherungSamteS lautet: Erhält ein Verletzter gleichzeitig Krankengeld aus einer anderen Versicherung, so hat die Krankenkasse ihre Leistung so weit zu kürzen, datz das gesamte Krankengeld deS Mitgliedes den DurchschnitlSbetrag seines täglichen Arbeitsverdienstes nicht über- steigt, es sei denn, datz die Satzung die Kürzung nach 8 189 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ganz oder teilweise auSge« schloffen bat.. Die Kürzung des Krankengeldes setzt nicht voraus, datz der Verletzte einen Rechtsanspruch auf das Krankengeld aus einer anderen Ver- sickerung hat. Während der erste Absatz dieses Paragraphen dem 8 189 der Reichsversicherungsordnung angepatzt ist, steht der zweite Absatz schwerlich mit dem 8 18V im Einklang. Dieser Absatz zieht die Konsequenz aus der Suffaffung, die in dem eingangs erwähnten Urteil ihren Niederschlag gesunden hat. Die Bekanntmachung des Reichsverficherungsamts bat aber Geltung. Das ist in erster Linie vom sozialen Standpunkt aus sehr bedauerlich. Denn durch diese Vorschrift wird das karge Kranken- geld noch erheblich verkürzt. Und doch weist die große Erhöhung der Lebenshaltungskosten unbedingt auf eine Erhöhung des Krankengeldes hin. Der Tiefstand de» Krankengeldes wird jedem Kranken infolge der Teuerung doppelt fühlbar. Ist doch die Höhe des Krankengeldes und peS ihm zu Grunde liegenden Ortslohns oder gar de« ortsüblichen TagelohnS dieselbe wie vor dem Kriege geblieben. DaS Krankengeld reicht infolgedessen auch zur Beschaffung der notdürftigsten Nahrung nicht entfernt auS. DaS hat zur Folge, datz viele Kranke sich vorzeitig gesund schreiben lassen. DaS führt oft zu neuen schweren Erkrankungen und bei Un- fällen leider häufig zu neuen Unfällen. Sind diese Folge- erscheinungen der jetzigen Lage dem Reichsversicherungsamt unbekannt geblieben. Fast mutz man das nach seiner Bekanntmachung an- nehmen. Und doch dürfte eS ihm schwerlich entgangen sein, daß die Zahl der Unfälle, die denselben Arbeiter treffen, sich auffällig erhöbt hat. Der Auslegung des Gesetze« durch das Reichsversicherungsamt läßt sich nur durch die Gesetzgebung entgegentreten. Dringend ist eS, datz dies geschieht und gleichzeitig dabei durch Gesetz eine erhebliche Erhöhung deS Krankengeldes Platz greift. Die G e w e r k- s ch a f t e n können die jetzige Rechtslage nicht unbeachtet lassen. Es gilt zu verhüten, datz die den kranken Mitgliedern der Gewerkschaften zugedachten Unterstützungen als Beihilfen für die Krankenkassen Ver- Wendung finden. Die Stellungnahme des ReichSversicherungSamtS räumt überdies den Kassenvorständen da» Recht«in, nach der Gewerkschaftszugehörigkeit ihrer Mitglieder zu forschen. ES ist leicht auszudenken, wa» für einen Gebrauch besonders die Vorstände von BetriebSkranlenkaffen von solch einem Recht machen und welche Folgerungen sie daraus ziehen können. Die Gewerkschaften werden daher mit der Ergreifung vou Abwehr- matznahmen nicht zögern dürfen.

Mus öer Partei. Aus de» Organlsationcn. Die Generalversammlung für den Wahlkreis Düsseldorf delegierte zur Reichskonferenz den Genossen Westkamp, im Falle der Verhinderung die Genossin ÄgneS. Die Versammlung gab einem Antrage ihre Zustimmung, nach welchem der Delegierte aus der Konferenz dasür eintreten soll, datz bei Abstimmungen die Zahl der von den Delegierten vertretenen Mitglieder matzgebend sein soll. Ein weilerer Antrag, der angenommen wurde, verlangt, datz die Reichskonferenz den demnächstigen Parteitag beauftragen soll, zu bestimmen, datz bei den nächsten Reichstagswahlen Genosse Liebknecht in zehn sicheren Wahlkreisen aufgestellt werden soll, um damit gegen seine Verurteilung zu protestieren. Einstimmig wurde sodann noch eine Sympathiekundgebung für Genossen Liebknecht angenommen. » Der Sozialdemokratische Verein für BreSlau-Ost und West beschäftigte sich in seiner letzten von 289 Mitgliedern be- suchten Versammlung mit der Reichslonferenz, über die Genosse L ö b e referierte. An der langen sachlichen Aussprache beteiligten sich vier Redner der Minderheit, fünf von der Mehrheit, alle jedoch im Sinne der Aufrechterhaltung der Einigkeit der Partei. Bei der Wahl der zwei Delegierten, die durch Slimmzettel erfolgte, fielen auf die Kandidaten der Kreditbewilliger 212, 199 und 37 Stimmen, auf die der Opposition 43 und 51. * Für den Kreis Essen wurde als Delegierter zur Reichs- konferenz Genosse L i m b e r tz mit 254 von 419 abgegebenen Stimmen gewählt. Auf den Kandidaten der Anhänger �der FraktionSmehrheil entfielen 97, auf den der Gruppe Liebknecht-Rühle 59 Stimmen. » Der Sozialdemokratische Berein für Magdeburg und Um- gegend nahm am Montagabend in einer außerordentlichen General- Versammlung Stellung zu der bevorstehenden Reichskonferenz. Nach einer ausgedehnten Debatte, an der sich Anhänger der Minderheit und Mehrheit in gleichem Matze beteiligten, wurde folgende Reso- lution mit großer Mehrheit angenommen: »Die Generalversammlung beschickt die Reichslonferenz in der Erwartung, datz ihre Teilnehmer alles daran setzen werden, eine Verständigung herbeizuführen, die eine Zusammen« arbeit der ganzen Partei zum Wohle der Lrbeiterllaffe ermöglicht." Bei den Delegiertenwahlen wurden zwei Anhänger der FraktionS- Mehrheit, die Genoffen W ernicke und Schumann gewählt. Sie erhielten 151 bezw. 147 Stimmen. Auf die Genossen Haupt und Vater, die sich der Minderheit zuzählen, entfielen 113 bezw. 197 Stimmen. In den übrigen sieben Reichstagswahlkreisen deS RegierungS- bezirkeS Magdeburg Salzwedel-Gardelegen , Stendal - Osterburg , Jerichow I und II, Wolmirstedt -Neu« Haldensleben , Wanz leben, Calbe-Asch er»leben und Halber st adt-Wer nigerode wurden die Wahlen ebenfalls bereits vollzogen. In allen sieben Kreisen, die je einen Kandidaten zu entsenden haben, wurden Anhänger der FraktionS- mehrheil gewählt. « Die Kreiskonferenz für den sächsischen Wahlkreis Stollberg - SÄneeberg wählte einstimmig den auf dem Standpunkt der Fraktionsmehrheit stehenden Genossen Kuhnert- Lötznitz als Dele- gierten zur Reichskonferenz. * In der Kreiskonfercnz des 4. sächsischen Reichstagswahl- kreises(Dresden-Neustadt) wurde ein Anhänger der FraktionS- Mehrheit mit 89 und ein Anhänger der FraklionSminorität mit 66 Stimmen gewählt. Der Anhänger der Arbeitsgemeinschaft er« hielt 41. Außerdem waren noch einige Stimmen zersplittert.

Letzte Nachrichten. Baron Burran gegen Andrasiy. Budapest , 13. September. (W. T. B.)Budapests Hixlap" ver- öffentlicht eine Unterredung mit dem Minister des Aeutzern, Baron Burian. Der Minister sagte u. a.: Ich würde der erste sein, der die Einberufung der Delegationen auf das wärmste begrüßen würde, denn dann würde mein erzwungenes Stillschweigen ein Ende haben, und ich könnte meinen An- klägern Auge in Auge gegenüberstehen. Auf die Frage, ob man viel- leicht um den Preis von Opfern die feindselige Gesinnung Ru- mänienS hätte entwaffnen können, sagte der Minister: Wenn Graf Andrassy schon die Anerbietungen, die wir Italien , also einer Großmacht, gemacht haben, als demütigend bezeichnet, um wieviel demütigender wäre es gewesen, wenn wir das Wohlwollen de» kleinen Rumänien mit territorialen Konzessionen hätten erkaufen müssen. Auch wäre die wahrscheinliche Folge gewesen, daß der perfide kleine Nachbar mit immer größerer Begehrlichkeit an uns heran­getreten wäre. Der Minister sagte dann bezüglich der Kritik, die Graf Andrassy an den Verhandlungen mit Italien geübt hat: Graf Andrassy habe eine Auswahl aus den diplomatischen Noten vorgelesen und diese so gruppiert, wie es ihm beliebte, ohne andere Stücke zu berücksichtigen. Ich versichere, daß ich andere Stücke aus- wählen könnte, aus denen hervorgehen würde, daß Sonnino keines- Wegs dieser vorwurfsfreie wackere Mann ist, als den ihn Andrassy hinzustellen geneigt ist. lieber den Friedensschluß sagte der Minister: Wenn die Möglichkeit eines ehrenvollen Fliedens sich ergeben hätte, so hätten wir und Deutschland die Gelegenheit mit Freuben er- griffen. WaS besonders den rumänischen Einfall betrifft, so scheint das Hineindrängen des unvorbereiteten Rumänien » rn den Krieg nicht so sehr die Stärke als vielmehr die Schwäche btt Entente zu beweisen. Wenn die Entente wirklich so stark wäre, wie sie zu verkündigen liebt, so hätte sie weder nötig einen solchen Druck auf Rumänien auszuüben, noch so bedeutende materielle Opfer zu bringen, um die Hilfe der kleinen Armee Rumäniens zu erkaufen. Ich will nicht prophezeien, aber ich wage zu sagen, datz ich Rumänien gegenüber einen sicheren und schnellen Erfolg er­hoffe. Nach dem Zusammenbruch Rumäniens und nach dem ge- ringen Erfolg der jetzigen gemeinsamen Offensive dürfte die Entente denn doch einsehen, daß ein weiteres Bluwergistzen ganz zwecklos ist._ Meldung der italienischen Heeresleitung. V o m 1 3. S e p t e m b e r.(W. T. B.) Im Brandtale und im oberen Posinatale wurden unsere Teilangriffe fortgesetzt. Am Abend des 11. schlugen wir feindliche Angriffe östlich von Griso und im Zaratale zurück. Im Norden von Falzarego(am Costeana- bach, Boite) bemächtigten sich unsere Alpini einer Stellung, die die Gabelung der TravenanzeS beherrscht und so die Verbindungen zwischen dem Travenanzestale und dem Abschnitt von Lagazuoi unterbricht. Auf dem übrigen Teile der Front kein wichtige» Ereignis. Gestern abend warfen feindliche Flugzeuge Bomben auf Venedig , Pardenone, Latisana , Marano, Lagunar«, Cer- bignano und AquAeja. Es gab einige Verwundete und leichten Sachschaden. Salonikifront: Im Abschnitt westlich des Butkowosees waren unsere Abteilungen am 11. und 12. in kleine Kämpfe mit bulgarischen Abteilungen verwickelt, die sie über die Eisenbahn von Doiran nach Demir Hissan zurückwarfen. Cadorna. Ballonunglück in Italien . Bern » 12. September. (W. T. B.)Corriere della Sera " meldet aus Rom : Auf dem Monte Mario , dem Versuchsfeld für aeronautische Hebungen ereignete sich ein schwerer Unglücksfall. Ein Luftballon, der von Soldaten gchalten wurde, stieß gegen eine Starkstrom»' seitung. Ein Soldat und ein Sanitätsleutnant wurden getötet.