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Abgabe von Gierspeisen nur gegen Vorlegung der Eierkarte und Die Volksbadeanstalt Bärwaldstraße muß wegen Vornahme Abtrennung des für die Woche gültigen Abschnitts zugelassen wird; dringender baulicher Veränderungen vom 18. bis einschließlich 24. d. M. hinsichtlich der letzteren dadurch, daß eine starte Kontingentierung geschlossen werden. in der Belieferung vorgeschrieben wird. Da zurzeit auf den Kopf der Bevölkerung in jeder Woche ein Ei entfällt, so darf auch in den Gastwirtschaften usw. auf jeden Kartenabschnitt nur ein Ei, sei es in der Schale, sei es in verarbeitetem Zustande abgegeben werden; natürlich nur, soweit das Ei der Hauptbestand der Speise ist und nicht nur als Zubereitung der anderen Speisen dient. Diese Be­stimmung, daß bei der Beschränkung des Verbrauchs auf ein Gi auf den Kopf der Bevölkerung auch die Gastwirtschaften einbe­zogen werden müssen, ist auf ausdrücklichen Beschluß der Reichs­berteilungsstelle für Gier zurückzuführen. Die Verordnung wird, sobald der Magistrat diesem Beschluß zugestimmt haben wird, be­kannt gemacht werden.

Soziales.

Künstler oder Handwerker?

und

um

Ungetreuer Bankkassierer. Unterschlagungen in Höhe von Nicola Berscheid ist einer der wenigen Berufsphotographen, 100 000 m. hat sich der bei einem Berliner Bankgeschäft angestellte welche nur Arbeiten von fünstlerischer Qualität anfertigen. Er will 40jährige Kaufmann Karl Wendt aus Berlin zuschulden kommen deshalb auch als Künstler gelten und nicht als Gewerbe­lassen.., der seit mehreren Jahren bei der Firma tätig war, be- treibender angesehen werden. Diesen Standpunkt vertrat Perscheid Er führte aus, die fleidete den Posten eines Kassierers und genoß das volle Vertrauen als Beklagter vor dem Gewerbegericht. feiner Borgesetzten. Dieses Vertrauen hat er jedoch in schnödester Zwangsinnung der Photographen beanspruche ihn als Weise mißbraucht, indem er große Unterschlagungen beging, die er Mitglied, er habe auch seine Innungsbeiträge zahlen müſſen, durch falsche Buchungen zu verdecken suchte. 30 000 M. unter­aber seit Jahr führe Tag einen Rechtsstreit, ichlagen zu haben, hat er zugegeben und will das Geld teils von der Zwangsinnung loszukommen. Als Künstler sei er nicht bei Wetten auf Rennplätzen, teils bei Börsenspekulationen bis auf verpflichtet, der Innung anzugehören. Von der österreichischen Re­den letzten Pfennig verloren haben. Die geschädigte Firma ist jedoch gierung und von der Regierung eines deutschen Kleinſtaates sei ihm der Ueberzeugung, daß der Kassierer einen großen Teil des Geldes der Titel Profeffor" verliehen, von dem er aber, um Streitigkeiten es handelt sich sicher um mehr als das Dreifache der von W. zu vermeiden, feinen Gebrauch mache, da es nach den für Preußen zugegebenen Summe beiseite gebracht und wahrscheinlich bei aus geltenden Bestimmungen nicht zulässig sei, daß ein Gewerbetreibender Nach einer heute erlassenen Verordnung des Magistrats darf wärtigen Banten auf den Namen von Verwandten oder bekannter den Professortitel führe. der Preis für ein Pfund Speisekartoffeln der Ernte Damen eingezahlt hat. Er hat im legten halben Jahre wiederholt Wenn Perscheid Künstler ist, dann würde das Gewerbe­1916, gleichgültig, ob sie ausländischen oder inländischen Ursprungs Thale a. Harz unternommen und es wird vermutet, daß er diese aber die Frage, Künstler oder Handwerker, nicht, sondern erklärte sich Reisen nach Halberstadt , Dresden , Chemnitz , Magdeburg und gericht für ihn nicht zuständig sein. Das Gewerbegericht prüfte find, in Berlin im Kleinhandel von Sonnabend, den 16. Sep- Reisen dazu benutzt hat, einen Teil des unterschlagenen Geldes in für unzuständig, weil Berscheid gegenwärtig Mitglied der zwangs tember, ab sechs Pfennig nicht übersteigen. Sicherheit zu bringen. Diese Vermutung wird durch Mitteilungen innung und deshalb das Jnnungsschiedsgericht für ihn zu­Wendts an seine Frau von diesen Reisen unterstützt. Die geschädigte ständig ist. Bank hat auf die Wiedererlangung des Geldes oder eines Teiles eine Belohnung in Höhe von 10 Proz. ausgesetzt.

Unter der Herrschaft des Kleiderbezugsscheins. Was der Kleiderbezugsschein dem Kleinhandel gebracht hat, erfuhr man in einer stark besuchten öffentlichen Versamm= I ung fleiner Händler, die vom Schußverband der Detaillisten und Gewerbetreibenden Groß- Berlin" einberufen war. Der Vor­fitende eröffnete die Versammlung mit Bekanntgabe der polizei­lichen Mitteilung, die Genehmigung werde erteilt unter der Be­dingung, daß jede gehässige Kritik der Maßnahmen der Regierung

unterbleibt".

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1

Kaufmann Hermann Perl- Charlottenburg, der über die Erfahrungen des Kleinhandels in Konfektion, Web-, Wirk- und Strickwaren unter der Herrschaft des Bezugsscheins" referierte, er­Elärte sich grundsätzlich einverstanden mit der Verordnung über die Web-, Wirk- und Strickwarenstreckung, die durch den Krieg not­wendig geworden sei. Er beklagte aber, daß die Sicherstellung des Bedarfs der Bevölkerung durch die Maßregeln der Reichsbeklei­dungsstelle nicht erreicht sei, und knüpfte daran eine Reihe von Aenderungsvorschlägen. Die Befreiung der teureren Waren von der Bezugsscheinpflicht habe dazu geführt, daß viele Waren eine starke Preissteigerung hatten und neu her­gestellte Waren für die festgesekten Höchstpreise nicht abgegeben wurden, damit sie nicht dem Bezugsschein unterworfen waren. Ent­weder sei die Freiliste ganz zu beseitigen und die Bezugsscheinpflicht auf alle Waren auszudehnen die Versammlung begrüßte diese Forderung des Redners mit stürmischem Beifall oder man solle die beizubehaltende Freiliste erweitern durch Freigabe auch der billigsten Waren zum Verkaufspreis bis 1 Mart. 3u untersagen sei, daß Geschäftsleute ihre bezugsschein­freien Waren unter dieser Bezeichnung ankündigen und Bezugs­scheine in ihren Geschäften auslegen, um anderen Geschäftsleuten einen Wettbewerb zu machen. Als arge Erschwerung wird emp­funden, daß man Waren nicht abgeben darf, ehe der Bezugsschein von der Behörde abgestempelt ist. Die kleinen Geschäftsleute ver­sprechen sich Gewinn, wenn gestattet wäre, von dem Käufer eine Anzahlung zu nehmen, die bei Verweigerung des Bezugsscheines zurückgegeben würde. Wünschenswert ist auch, daß die Bureauzeit der Ausfertigungsstellen verlängert und auf die späteren Abend­stunden sowie auf den Montag ausgedehnt werden, was für Käufer aus der minderbemittelten Bevölkerung eine Erleichterung wäre. Redner erklärte, nach jest anderhalb Monaten der Herrschaft des Bezugsscheins müsse man sagen, daß durch diese Maßregel eine so bedeutende Stredung" bewirkt worden sei, wie sie niemand be­eabsichtigt habe. Unter lebhafter Zustimmung der Versammelten versicherte er, die eingetretene Stodung der Käufe sei zurückzu­führen nicht auf Hamsterung vor Beginn der Herrschaft des Bezugsscheins, sondern auf Abneigung der Bevölkerung gegen den Bezugsschein, auf Angst vor den Unbequemlich­keiten, ohne die man ihn sich nicht beschaffen könne.

"

In der Diskussion wurde die von dem Vortragenden gegebene Schilderung vervollständigt durch mehrere Kleinhändler, die über ihre persönlichen Erfahrungen berichteten. Einstimmig nahm dann die Versammlung eine Resolution an, in der die oben dar­gelegten Beschwerden und Abhilfevorschläge zum Ausdrud gebracht find. Gefordert wird in ihr auch, daß gegen den Kettenhandel der Großhändler strengere Maßregeln getroffen, die Ausfuhrbewilli­gungen für Textilwaren und Konfektion aufgehoben und die be­schlagnahmten Woll- und Wirkwaren aus den besetzten Gebieten in den Handel gebracht werden, um den Marktpreis zu regulieren.

Pflaumenhöchstpreise.

Die Reichsstelle für Gemüse und Obst teilt mit: Die Händler halten seit Festsetzung des Höchstpreises mit dem Verkauf der Pflaumen zum Teil zurück, zum Teil fordern fie höhere Preise. Die zu ständigen Behörden schreiten jetzt unnachfichtlich ein. Zurüdhaltungen werden mit der Entziehung der Erlaubnis zum Handel, Mehr­forderungen mit Gefängnis und Geldstrafe geahndet. In gleicher Weise wird auch bei anderen Lebensmitteln und bei Futtermitteln verfahren. Dem laufenden Publikum wird empfohlen, jeden Verstoß zur polizeilichen Anzeige zu bringen; in fürzester Frist werden dann geordnete Zustände eintreten.

Abmeldung der Verziehenden.

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Gerichtszeitung.

Bei den Preußen!

Eine unverständliche Ungebührstrafe verhängte die 132. Abteilung des Schöffengerichts Berlin- Mitte:

Der

Kleine Nachrichten. Erdrosselt aufgefunden wurde gestern früh im Humboldthain ein neugeborener Knabe. Eine Frau, die dort mit dem Auflefen von Papier beschäftigt war, sah in einem Gebüsch in der Nähe der Verlängerung der Grenzstraße ein Paket liegen und fand darin eine Kindesleiche. Sie übergab den graufigen Fund der Revierpolizei und diese stellte fest, daß das Kind, ein neugeborener Knabe, mit einer Schnur, die es noch um den Hals trug, erdrosselt angeklagt. Der dritte Angeklagte fehlte. Als der Vorsigende, Drei jugendliche Arbeiter waren wegen leichter Körperverlegung worden ist. Die Leiche war eingewickelt in ein Stück eines alten Hemdes oder einer alten Schürze und in ein Blatt Zeitungspapier 16 jährigen Arbeiter Wilhelm Göbel fragte, wo der dritte An­Amtsgerichtsrat von Tresdow, den ersten Angeklagten, den vom 6. April d. J. In der Kleidung seines Arbeitgebers ver­haftet wurde der Dekorateur Karl Rinneberg, über dessen Fest- geklagte sei, antwortete er ruhig: Bei den Preußen." Das ist eine bekannte Berliner Redensart. Er wollte damit nur durch die Neuköllner nahme Kriminalpolizei wir schon Die Ermittelungen 32 Jahre sagen, der dritte Angeklagte sei zum Militär eingezogen. Darauf gegen diesen berichteten. alten Mann, der wegen Diebstahls auch schon mit Zuchthaus erhob sich der Staatsanwalt und beantragte, den jungen Mann bestraft ist, ergaben, daß er noch viel mehr auf dem Kerbholz hat, wegen ungebühr vor Gericht zu einer fofortigen Haftstrafe als man zunächst wußte. So hat Rinneberg einer Herrschaft am bon drei Tagen zu verurteilen. Die Mutter des Ange­Staiserdamm, bei der er im Auftrage seines Arbeitgebers beschäftigt lagten, die im Zuhörerraum saß, bat unter Tränen flehentlich, war, für 2500 M. Brillantringe, Wäsche und dergleichen gestohlen. von der Strafe Abstand zu nehmen, ihr Sohn sei ein durchaus An einer anderen Stelle erbeutete er 310 M. aus einem erbrochenen guter, harmloser, ordentlicher und fleißiger Mensch, der sie von Schreibtisch. Seinem letzten Arbeitgeber in Charlottenburg stahl er feinem Berdienst nach Möglichkeit unterstützt, zumal der Mann schon seit Ausbruch des Krieges im Felde fei. u. a. einen feinen blauen Anzug mit Hut und gelben Schnürschuhen. Borsigende bemerkte der Frau: Erziehen Sie Ihren Sohn Diesen Anzug trug er, als die Kriminalpolizei ihn erwischte. Das Gericht beschloß den Termin zu vertagen und den Von einem Eisenbahnzuge überfahren und getötet wurde der Bahn- besser. daß er nicht solche Nebensarten gebraucht". arbeiter Wilhelm Eweſt aus Eberswalde , der auf dem dortigen Arbeiter Wilhelm Göbel sofort auf drei Tage in Bahnhof beschäftigt war. Als E. den Bahnförper abschritt, übersah Haft abzuführen. er das Herannahen eines Personenzuges. Er wurde von der Lokomotive erfaßt und umgestoßen und erlitt so schwere Verlegungen, daß er bald nach seiner Aufnahme in das Auguste- Vittoria- Heim starb. Schwer verunglüdt ist am Mittwochnachmittag der Invalide Adolf Otto. Vor dem Hause Potsdamer Straße 71 versuchte D. gegen 1/43 Uhr nachmittags vor einem in der Richtung nach Schöneberg Eine gerechte Strafe verhängte das Schöffengericht Berlin­fahrenden Straßenbahnwagen der Linie 24 das Gleis zu über­schreiten. Er hatte jedoch die Entfernung überschäßt und wurde von Mitte gestern über die Bad warenhändlerin Steier dem Triebwagen umgestoßen. Bei dem Sturz erlitt er einen aus der Reinickendorfer Straße. Das Gericht hielt die An­Schädelbruch und mußte, nachdem er im nahen Elisabeth- Kranken­getlagte für überführt, in einigen Fällen an Frauen Brot hauſe einen Notverband erhalten hatte, nach dem Rudolf- Virchow - ohne Brotkarte abgegeben und für solches Brot statt der vor­Krankenhause gebracht werden. geschriebenen 78 Pf. einen Preis von 1,50 M. gefordert und erhalten zu haben. Die Angeklagte behauptete, daß sie den Ueberschuß als Pfand zurückbehalten und die betreffenden Kundinnen verpflichtet habe, gegen Rückerstattung des Mehr­betrages die Brotkarten nachzuliefern. Das Gericht hielt diesen Einwand für widerlegt und verurteilte die Angeklagte zu 1000 m. Geldstrafe.

Das Ensemble des Zirkus Busch ist heute früh mit Ertrazug von Hamburg kommend auf dem Lehrter Bahnhof eingetroffen, nachdem noch gestern Donnerstag abend in Hamburg die Abschieds­vorstellung gegeben worden war. Morgen Sonnabend abend findet bereits in dem den Groß- Berlinern so wohl vertrauten Zirkus am Bahnhof Börse die Eröffnungsvorstellung statt.

Aus den Gemeinden.

die Sprache der einfachen Bevölkerung dem Gericht nicht welt­Ein solcher Beschluß wäre kaum möglich gewesen, wenn fremd wäre.

Brotwucher.

- I& HS Raspel- Schokolade.

Der Kaufmann Willi Müller betreibt unter der Firma W. J. G. Zur Kreisgeneralversammlung in Teltow - Beeskow . Müller in Gemeinschaft mit einem Kaufmann Leidert ein Geschäft, Vom Genossen Franz Krüger , einem Vorstandsmitgliede dessen Erträgnisse unter beiden geteilt werden. Die Firma hatte des zur Fraktionsmehrheit haltenden alten Köpenicker Wahlvereins, einen Bosten afpel Schokolade zum Preise von 185 Mart für den Zentner eingekauft und der Angeklagte hatte da werden wir um Aufnahme nachstehender Berichtigung ersucht: 1. Es ist unwahr, daß der Wahlverein Köpenick offiziell bon 12 Zentner an den Kaufmann Jonny Kön verkauft mit dem neuen Kreisvorstand Eberlein- Frassek in Verbindung ge- und dafür einen Verkaufspreis von 220 Mart pro Zentner treten ist und mit ihm abrechnet. Wahr ist dagegen, daß der angerechnet. Der Staatsanwalt hielt dies für eine übermäßige Wahlverein Köpenick offiziell nach wie vor mit dem alten Kreis- Preissteigerung. Das bestritt der Angeklagte, indem er nach der vorstand Thurow, Groger und Bagels in Verbindung steht und mit zeitlichen Marktlage, seinen Untoften, feinen notwendigen Verdienst ihm abrechnet, und daß lediglich ein Bezirkskassierer des Wahl- und feinen Verlusten bei anderen Artikeln nachzuweisen sich daß der Preis ein berechtiger gewesen. Das vereins Köpenick rechtswidrig mit dem neuen Kreisvorstand ab- bemühte, Schöffengricht Berlin- Mitte folgte ihm darin nicht. gerechnet hat. 2. Es ist unwahr, daß die Drte, welche sich auf die Seite Es rechnete aus, daß die Spannung zwischen Einkaufs­des früheren Vorstandes gestellt haben, wenige oder gar keine Mit- und Verkaufspreis 19 Prozent betrage. Selbst wenn man glieder mehr haben, und daß nur die drei Vereine Teltow , Boffen Aufwendungen auf die Ware, die der Angeklagte eigentlich gar nicht und Ketschendorf mit mehr als 70 Mitgliedern hinter dem alten gehabt habe, mit 5 Proz. in Anfag bringe, so bliebe noch ein Nuzen Kreisvorstand stehen. Wahr ist dagegen, daß der Wahlverein von 14 Proz. bar, der bei der jetzigen Lage als übermäßig hoch an­Köpenid, nachdem 80-100 Anhänger der Opposition und des neuen zusprechen fei. Auf einen eventuellen Schaden bei anderen Ge­Kreisvorstandes ausgeschieden sind und eine neue Sonderorganisation schäften fönne nach den bekannten Grundsägen der Gerichte Rück­gebildet haben, nach den neuesten Feststellungen noch über 400 ficht nicht genommen werden. Das Gericht verurteilte den Ange­zahlende Mitglieder zählt, die nach ihren abgegebenen Erklärungen flagten zu 1000 Mar! Geldstrafe eventuell 100. Tagen Ge auf dem Boden der alten Kreisorganisation und hinter dem alten fängnis. Franz Krüger . Streisvorstand stehen.

Parteiveranstaltungen.

Zur Stadtverordneten - Ersatzwahl in Spandan. Durch den Wegzug des Kaufmanns Karl Thomas ist das Stadt Wahlverein Schöneberg. Sonntag, 17. September, findet ein Aus­verordnetenmandat der dritten Abteilung im 6. Wahlbezirk freis flug der Genofsinnen nach dem Alten Freund" auf Pichelswerder statt. Die Genoffinnen mit Familie geworden. Der Bezirk umfaßt Lutherplaz, Lutherstraße, Kurstraße, Treffpunkt 12 Uhr Bahnhof Ebersstraße. Jagowstraße, Lynarstraße, Elisabethstraße und Hedwigstraße. Der werden um zahlreiche Beteiligung ersucht. Montag, den 18. September, abends 8, Uhr: Gemeinsamer Sozialdemokratische Wahlverein hat den ehemaligen Stadtverord Genossin Ne mit Charlottenburg über Massenspeisungen. Rege neten Friedrich Göze als Kandidat aufgestellt. Die Wahl findet efe abend im Schwarzen Adler, Hauptstr. 144 Vortrag der Montag, den 18. September d. J., vormittags von Beteiligung aller Genossinnen ist notwendig. 10-1 Uhr und nachmittags von 5-8 Uhr im Restau­rant Schuster, 2ynarstr. 2a, statt.

Vor dem bestehenden Umzug macht der Polizeipräsident von Berlin auf die Vorschriften der Meldepolizeiverordnung vom 11. Januar 1913 aufmertiam. Hiernach muß jeder Mieter beim Aufgeben einer Wohnung im Landespolizeibezirk dem zur Abmeldung verpflichteten Hauseigentümer oder Haus­Jeder Wähler muß sich durch seinen Steuerzettel ausweisen. berwalter für sich und alle zu seinem Hausstande Gehörigen Verkauf lebender Kaninchen in Neukölln . ( Angel örige, Aftermieter, Schlafleute, Dienstboten, Gesellen, Die Stadt Neukölln bringt heute nachmittag von 4-6 Uhr auf dem Lehrlinge usw.) rechtzeitig vollständig und wahrheitsgemäß über alle bei der Um- oder Abmeldung zu beantwortenden Eiswerksgrundstück, Mittelbuschweg 26/27, einen weiteren Bosten Fragen Auskunft geben. Die gleiche Verpflichtung liegt After - lebender Kaninchen zum Preise von 2-8 M. je Stück zum Verkauf. mietern, Schlafleuten usw. ihrem Wohnungsgeber gegen- Da die Tiere nur an Neuköllner Einwohner abgegeben werden, so ist die Steuerkarte als Ausweis vorzulegen.

über ob.

Verlängerung der Ablieferungsfrist für Fahrrad­bereifungen.

Das Oberkommando in den Marken macht bekannt, daß die Frist zur freiwilligen Ablieferung der Fahrradbereifungen gegen Bezahlung bis zum 1. Oktober 1916 verlängert ist. Die bis dahin nicht freiwillig abgelieferten Fahrradbereifungen sind bis zum 15. Oktober 1916 an die zuständigen Ortsbehörden zu melden, von welchen amtliche Meldescheine einzufordern sind.

Borzugskarten in Steglit.

Marienfelde . Sonnabend, den 16. September, abends 82 Uhr: Mitgliederversammlung bei Schuster, Kirchstr. 68.

Jugendveranstaltungen.

Schöneberg . Arbeiter Jugend. Sonnabend- Sonntag: Nacht­

B

fahrt nach dem Werliee. Treffpunkt Sonnabend abend 10 Uhr Bahnhof Schöneberg . Fabrgeld 80 Pf. Für Nachzügler Treffpuntt Sonntag früh

6 Uhr. Fahrgeld 1 M. Dienstag: Spielen auf dem Plaz. Mittwoch: Lese- und Besprechungsabend.

am selben Plaz.

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Auf dem Gebiet der Fürsorgetätigkeit hat die Gemeinde end- Schöneberg . Jugend Bildungsverein. Sonntag, den lich, vielfach geäußerten, berechtigten Wünschen entsprechend, einen 17. September: Zwei Nachtfahrten. Mädchenfahrt nach Rehbrüde­dankenswerten Fortschritt vollzogen. Es sollen nämlich von jezt ab Saarmund- Siethener Elsbruch. Kosten 85 Pf. Treffen Kaiser- Wilhelm­Jungenfahrt nach der Märki­an fchwangere Frauen sogenannte Passierscheine verausgabt Blaz Sonnabend abend 8 Uhr. werden, zufolge welcher die Inhaber bei dem Einkauf der von der schen Schweiz . Koften 2,50 M. Treffen der ersten Gruppe Sonnabend Gemeinde verteilten Waren an dem Tage, an welchem ihre Nummer 6 Uhr Kaiser- Wilhelm- Play; zweite Gruppe Sonnabend 11 Uhr aufgerufen ist, außer der Reihe abgefertigt werden können. Das Montag: Diskussionsabend im Wilmersdorfer Jugendheim, Mann­gleiche gilt auch für den Einkauf von Fleisch, Mehl und allen heimer Straße. Wittwoch: Spielen im Lotal. Wilmersdorf . Arbeiter Jugend. 16. u. 17. September: Die Freireligiöse Gemeinde veranstaltet am Sonntag, den 17. sonstigen Lebensmitteln. Die Paiſierscheine werden von der Lebens­mittelabteilung, Schloßstr. 25, Seitenflügel 2 Treppen links, aus- Wanderfahrt nach Budow- Dahmsdorf Müncheberg . Treff und Sonntag, den 24. Geptember, vormittags 11 Uhr, im Bergegeben und find dem betreffenden Händler, wie auf dem die Auf- punkt 10 Uhr im Heim. Abf. 12.39 Schleſ. Bhi. Koſten 2,50 M. Dienstag: Wocheneinteilung. Montag: Diskussionsabend. liner Stadthause ihre Jugendweihe. Bollstanzabend. Mittwoch: Mufitabend. Donnerstag: Feldpoft- und Lese­Ernst Däumig die Feftrede über das Thema Die Botschaft ſicht führenden Beamten beim jedesmaligen Einkauf ohne Aufforde abend. Faeitag: Liederabend. Sonnabend: Spielabend. einer neuen Beit" halten, am 24. Dr. Bruno Wille über rung vorzulegen. Die Bedeutung der religiösen Weltanschauung"

reden.

Am 17.

Eintrittskarten zu den Jugendweihen werden nur im Vorverkauf ausgegeben und find bei den im Inseratenteil dieser Nummer näher bezeichneten Stellen zu haben.

Sigungstage der Stadt- und Gemeindevertretungen. Marienfelde . Sonnabend, den 16. September, nachm. 6 Uhr, im Schulhause, Dorfstr. 53. Diefe Sigungen find öffentlich. Jeder Gemeindeangehörige it be. rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen.

Wetterausfichten bis für das mittlere Norddeutschland Sonnabend mittag. Stühl, zeitweise aufllarend, jedoch unbeständig. Deftlich der Dder öfter wiederholte, besonders im Küstengebiete ziemlich starte, weiter westlich mehr vereinzelte geringe Regenschauer.