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Weit gebracht!

Die von uns gestern niedrig gehängten Stilübungen der Internationalen Korrespondenz" über die Rede des Reichskanzlers haben selbst in der bürgerlichen Presse,

Aus der Partei.

Ein zweckloses Verfahren.

schiden lassen sollte, waren nun den Gehörpatronen Wirkungen beigelegt worden, die nach dem Gutachten zweier Sachverständiger über den wahren Wert des Mittels hinausgehen.

Das Landgericht I verurteilte die Angeklagte zu einer Geld­Gegen den Redakteur der Bergischen Arbeiterstimme" in So- strafe. Die Angeklagte legte Revision ein. Das Kammer­die sonst gern aus dieser trüben Nachrichtenquelle schöpft, Be- lingen, Genossen Merkel, hat die Staatsanwaltschaft in Elber- gericht verwarf jezt die Revision mit folgender Be­fremden und Kopfschütteln erweckt. So schreibt das Berfeld ein Ermittelungsverfahren eingeleitet, das seinen Ursprung gründung: Der Straffenat stehe auf dem Standpunkt, daß auch liner Tageblatt": in einer Zeitungspolemit im Mai 1914, also mehrere Monate vor solch ein Prospekt mit berücksichtigt werden könne bei Beurteilung Während die Kanzlerrede, soweit man sich ein Urteil aus Kriegsausbruch, hat. Das Blatt führte gegen eine Ohliger Zeitung der Frage, ob die durch Zeitungsanzeige erfolgte öffent den deutschen Zeitungskommentaren bilden kann, weder rechts in seinem lokalen Teil einen Streit, in dessen Verlauf es gegen liche Anpreisung eines Heilmittels strafbar sei. Jedoch sei dafür noch links voll befriedigt hat, findet seltsamerweise die sozial- feinen Angreifer eine humoristische Berichtigung auf Grund des Voraussetzung, daß aus der Annonce hervorgehe, daß ein Prospekt demokratische Internationale Korrespondenz", welche die Inter-§ 11 des Preßgefeßes losließ. Darin will der Streithahn von vorhanden sei, der eventuell übersandt werde und in den etwas essen der Fraktionsmehrheit vertritt, wertvolle Zugeständnisse in damals jetzt eine Urkundenfälschung erblicken, und die Staats- über die Wirkungen des angepriesenen Heilmittels ſtehe. Diese ihr. anwaltschaft hat tatsächlich vorläufig seinem Strafantrag auf An- Voraussetzung war hier gegeben, also konnte der Prospett berüd Auch die Tatsache, daß der Kanzler fich, abgesehen von einer weisung des Justizministeriums nachgegeben. Das Vorgehen des fichtigt werden. Auch sonst sei das Urteil frei von Rechtsirrtum zu nichts verpflichtenden Redewendung, über die Frage der Justizministeriums ist schon deswegen ganz ungewöhnlich, weil innerpolitischen Neuorientierung überhaupt nicht der Antragsteller in der Langeweile des Gefängnisses seinen An. geäußert hat, findet die Internationale Korrespondenz" durchaus trag stellte, wohin er fam, weil er eine Reihe von Beleidigungen begreiflich begangen hat, die der Vorsitzende der Straffammer Elberfeld mit Es ist jedenfalls eine interessante Erscheinung der Kriegszeit, Recht als Marime des Revolverjournalismus brandmarkte. Das daß diese Auffassung in einem führenden sozialdemoVerfahren gegen den Genossen Merkel kann schon deshalb keinen fratischen Organ(?) proklamiert wird, das dem größten Erfolg haben, weil er die Bergische Arbeiterstimme" damals nicht Teile der Provinzpresse das journalistische Material liefert." verantwortlich zeichnete und auch ihren lokalen Teil nicht be­Gegenüber dieser und unserer Kritik wird die J. R." arbeitete. Troßdem: gegen den Redakteur der Zeitung ist ein Ver­von der, Germania " warm in Schutz genommen. Was fahren wegen Urkundenfälschung angängig. uns nicht wundert, da die beiden Organe momentan so ziemlich an einem Strange ziehen.

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Gegen Ningbildung bei Vergebungen. Dem neuen Armeeverordnungsblatt" entnehmen wir: Bei Vergebung von Lieferungen und Leistungen haben alle Dienststellen besonders darauf zu achten, ob sich Anzeichen für Mingbildungen der beteiligten Unternehmer und Bewerber bemerk bar machen. Gegen solche Firmen, die sich zur Erzielung übera mäßiger Preise zusammenschließen, ist mit Nachdruck auf Grund des des§ 5 Nr. 1, 3 oder 4 der Bundesrats- Verordnung vom 23. Juli 1915 vorzugehen. Von allen vorkommenden Fällen ist den zuständigen Stellen des Kriegsministeriums Anzeige zu machen.

Neue Dienststellen im Kriegsminifterium.

In der Einteilung des Kriegsministeriums sind nach der neuesten Nummer des" Armeeverordnungsblattes" folgende Aende­rungen eingetreten:

I. Beim Unterkunftsdepartement ist eine neue Abteilung gebildet worden, und zwar: g) Abteilung für Gefangenen- Ernährung. II. Das Versorgungs- und Justisdepartemeni ist infolge Berlegung einer Abteilung nunmehr wie folgt zusammen­gescht:

a) Pensionsabteilung( C 2 P), b) Rentenabteilung( C 2 R), c) Fürsorgeabteilung für Offiziere und Mannschaften( C 3 F), d) Versorgungsabteilung für Hinterbliebene( C 3 V), e) Justiz abteilung( C 4). Volkszählung im Deutschen Reich.

Wie der Stöln. Ztg." von einer dem Kriegsernährungsamt nahe­ſtehenden Seite mitgeteilt wird, findet am 1. Dezember im Deutschen Neich eine Zählung der Bevölkerung statt. Die Ergebnisse der letzten Zählung( 1. Dezember 1910) sollen dem Vernehmen nach für Ver­

waltungszwecke nicht mehr genügen.

Preisbeschränkung für Schuhwaren.

Eine Verordnung des Bundesrats vom 28. Septem­ber 1916 führt, um ungebührlichen Preiserhöhungen, wie sie viel­jach vorgekommen sind, zu steuern, eine Preisbeschränkung

für Schuhwaren ein.

Die Preisbeschränkung erstrect sich auf Schuhwaren, die ganz oder zum Teil aus Leder-, Strick-, Web- oder Wirkwaren, Filz oder filzartigen Stoffen bestehen. Der Kettenhandel in Schuhwaren ist untersagt; der Großhändler darf nur an Kleinhändler, diese dürfen nur an Verbraucher absehen.

Zur Reichskonferenz nahm eine start besuchte Hauptversamm lung des Sozialdemokratischen Vereins Groß- Miel Stellung. Nach dem mündlichen Bericht des Genossen Brecour und nach kurzer Debatte wurde folgende Resolution gegen wenige Stimmen ange­nommen:

" Die Hauptversammlung des Sozialdemokratischen Vereins Groß- Stiel erklärt sich mit den Beschlüssen der Reichskonferenz voll und ganz einverstanden und erkennt insbesondere an, daß die Friedensresolution David und Genossen die gegebenen Richt linien für die Politik der Sozialdemokratischen Partei darstellt."

Gerichtszeitung.

Ungeduld vor Schlächterläden.

Ungenießbares Brot.

Wegen einer schweren Nahrungsmittelverfälschung war bor dem Potsdamer Schöffengericht der Bäckermeister Franz Brion aus Bornim angeklagt. Br. ist Landbrot. bäder und lieferte für verschiedene Geschäfte. Ein Kunde bemerkte beim Anschneiden des Brotes, daß die Schnittfläche aussah wie mit Sägespänen durchsett, es enthielt feine Holzstückchen und dide Klumpen. Dieses der menschlichen Ernährung zugemutes Brot wurde auf Veranlassung der Polizei im Nahrungsmittelunters suchungsamt geprüft. Prof Dr. Beher fand darin Spelz streu­mehl, das es für die Ernährung wegen seiner Unberdaulichkeit ungenießbar macht und die Gesundheit gefährdet. Der Sach­verständige bemerkte hierbei, daß festgestellt sei, daß das Schweinesterben, das man fälschlich vergifteter rumänischer Kleie zugeschrieben habe, darauf zurüdzuführen sei. Er geißelte die Ver wendung des Spelzstreumehls als grobe Verfälschung. Der Amt 3- anwalt beantragte 14 Tage Gefängnis und 200 M. Geldstrafe. Das Schöffengericht hielt 200 M. für eine ausreichende Sühne.

Aus aller Welt.

Eine fatale Geschichte.

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Unser Mühlhäuser Parteiorgan schreibt: Herr Direktor, wie tann man..! In der Stadt wird lebhaft das arge Mißgeschid Immer mit de Ruhe" ist eine recht nette Mahnung. besprochen, das dem Kgl. Seminardirettor Prof. Wang­Sie ist aber insbesondere von Personen schwer zu betätigen, rin passiert. Nämlich in betreff seiner zum Durchhalten" be die um des Lebens Notdurft kämpfen und glauben, bei diesem stimmten Fleisch- und Wurstvorräte. Als am Anfang September Rampf übervorteilt zu sein. Dann wendet sich der Unmut die allgemeine Bestandsaufnahme erfolgte, glaubte sich der Herr leicht statt gegen die eigentlichen Urheber der Schwierigkeiten Direktor: recht bescheiden einschäßen zu müssen vielleicht wußte gegen Leute, die an diesen so unschuldig sind wie die unge- er auch gar nicht, wie reich er eigentlich war. Aber die Obrigkeit duldig Gewordenen. Zwei solcher Szenen, die sich vor schien es besser zu wissen. Mit sanftem Zwange ließ sie sich die Schlächterläden abspielten, beschäftigten gestern das Schöffen- Borratskammern öffnen, und siehe da: der Herr Direktor mußte sich gericht Berlin- Mitte. überzeugen laffen, daß er viel reicher war, als er. und Wurstwaren hatte. Etwa Bentner Steijó felber angenommen tonn er sein eigen nennen. Nun ist da noch eine Kleinigkeit, über die der Herr Seminardirektor vielleicht ein wenig ins Stolpern kommt. Auch er hat bei der Bestandsaufnahme das Säßchen unter­schrieben:" Ich versichere, diese Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben." Wie das Rätsel zu lösen ist, geht jetzt den Staatsanwalt an, der ein lebhaftes Intereſſe für den Fall bekundet." Giner von vielen!

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Unwetterverheerungen in Italien.

1. Vor einem Schlächterladen kam es in der dort angetretenen Polonaise zwischen einem Jungen, der von seiner Mutter zum Einkauf von Fleisch ausgeschickt worden war und einer gleichfalls dort wartenden Hausfrau zu einem lebhaften Streit über den Vor­tritt, wobei der Junge etwas lebhaft wurde und schließlich mit lauter Stimme seine Mutter zu seiner Unterstübung herbeirief. Nun nahm der Streit über die Frage, wer sich früher in Reih und Glied gestellt habe, eine recht häßliche Form an: die tatkräftige Mutter des Jungen zog sich einfach einen Pantoffel aus und hieb sondern glaubte, ihr vermeintliches Recht dadurch besiegeln zu damit auf ihre Gegnerin ein. Sie begnügte sich aber nicht damit, Bern, 30. September .( W. T. B.) Mailänder Zeitungen bes müssen, daß sie der Rivalin wiederholt ins Gesicht spie. Eine richten über die großen Verheerungen, die das Unwetter die letzten Anklage war die Folge. Frau Irwen, so hieß die schlagfertige Tage in den verschiedenen Provinzen angerichtet hat. Savona Frau, tam mit einer Geldstrafe von 30 M., hilfsweise 6 Tage und Umgebung seien durch einen schredlichen Wolfen­Gefängnis davon, da das Gericht ihre Unbescholtenheit, ihre Er- bruch überschwemmt und alle Telegraphen-, Telephon- und Zugverbindungen unterbrochen worden. Der genuesische Segler regung und ihr Alter berücksichtigte. " Emma" jei vor Vado Ligure zerschellt, die Besatzung gerettet. In ivarno stünden die Straßen einen Meter unter Wasser und ein Teil des Kanals sei weggeriffen. Auf Glba seien durch die Gewalt des Sturmes mehrere Häuser abgedeckt, andere unter Waffer ge setzt und der Dampfschiffverkehr mit Piombino unterbrochen

worden.

2. Der zweite Vorfall spielte sich am 6. Mai d. I. in der Warschauer Straße vor dem Geschäft des Schlächtermeisters Hagel ab. Als die vor dem genannten Geschäft angesammelten Frauen sahen, daß die Meisterin und ein Mädchen mit einem großen Korb Bei Vermutung übermäßiger Preisforderung voll Wurst und einem Eimer mit Wurstsuppe das Haus verließen, kann der Käufer auch der kaufende Schuhwarenhändler waren sie der irrigen Meinung, daß die Ware heimlich zugunsten ein Schiedsgericht anrufen. Das Schiedsgericht prüft die reicher Kundschaft im Westen fortgeschafft werden sollte. Unter Grubenunglüd. Aus Büdeburg wird gemeldet: Bei der Preise auch auf Anrufen der zuständigen Behörden nach. Ergibt allerlei anzüglichen Redensarten folgte man den beiden, die Menge Förderung einer Maschine verunglüdte Freitagmittag im Lieth­sich hierbei, daß der Preis für eine bestimmte Art von Schuhwaren wurde immer größer und bald hatten radaulustige Elemente die Stollen des Bergamts Obernkirch ein Maschinist tödlich. Ein unangemessen hoch ist, so hat das Echiedsgericht zugunsten des Oberhand. Als Frau Hagel mit dem Mädchen an der Straßen- Obersteiger, der sich mit mehreren Bergleuten in die Grube begab, Reichs einen dem Ueberpreise aller in den letzten drei Monaten bahnhaltestelle stand, stieß erst einer den Gimer mit der Wurst- um die Rettungsarbeiten einzuleiten, wurde durch Kohlen. mit der beanstandeten Preisauszeichnung in den Verkehr gebrachten Teil davon auf der Straße zertreten, während ein anderer in die belebungsversuche blieben bei dem Obersteiger und drei suppe um. Dann wurde der Korb mit der Wurst umgestülpt, ein oxydgas betäubt; die sofort angestellten Wieder Schuhwaren entsprechenden Betrag von dem zur Auszeichnung Taschen von Jungens wanderte und mit dem Rest die Menge auf Bergleuten erfolglos. Verpflichteten einzuziehen. die Meisterin ein Bombardement eröffnete. Diese war zuletzt der­Veranstaltungen zu besonderer Beschleunigung des Verkaufs art mit frischer Wurst beworfen- insbesondere die Haare, daß von Schuhwaren Ausverkäufe und Gelegenheitsverkäufe aller sie sich erst auf der Polizeiwache reinigen mußte. Bei diesem Art find verboten; zur Vermeidung von Härten kann die Orts- Tumult erhielt sie auch noch einen Faustschlag ins Gesicht. polizeibehörde Ausnahmen zulassen. Ausnahmen von den Vor- Er brachte dem Maurer Warnid vor dem Schöffengericht­schriften der Verordnung überhaupt kann der Neichskanzler ge- Witte eine Woche Gefängnis ein. Eine der anderen Be­statten; er fann auch die Preise für die Ausbesserung von Schuh- teiligten, eine Frau Pischon, wurde wegen Sachbeschädigung zu 20 M. Geldstrafe verurteilt.

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waren regeln.

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Die Verordnung tritt, abgesehen von den Vorschriften über die Kennzeichnung der Schuhwaren und den Strafbestimmungen sofort, die Strasbestimmungen mit dem dritten Tage nach Verkündung, die Vorschriften über die Kennzeichnung am 25. Oftober 1916 in Kraft.

Weitere Beschränkung des österreichischen Reiseverkehrs.

Die Wiener Zeitung" beröffentlicht eine Berordnung des Ge­famtministeriume, durch die weitere beschränkende polizeiliche An­ordnungen für Reisen aus oder nach Desterreich erlaffen werden.

Wer alles Handel treibt. Dem ifraelitischen Kantor Israel Baruch in Karlsruhe ist auf Grund der Verord­nung des Bundesrats vom 23. September 1915, die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel betreffend, ber Handel mit Lebensmitteln und Seife untersagt worden.. ein Aas ist, da sammeln sich die Geier.

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Berhaftung von Falschmünzern. In Wilna ist es der deut­ schen Kriminalpolizei gelungen, wieder zwei Falschmünzernester auszuheben. In dem einen wurde eine große Anzahl falscher Behn- und Fünfpfennigst üde, Schmelztiegel, Gips formen, Blei und die nötigen hierzu gehörigen Utensilien, in dem anderen eine Einrichtung zur Anfertigung falscher Ein- und Zwei­markichene vorgefunden. Im ganzen wurden sechs Personen in Untersuchungshaft genommen.

Brahlerische Ankündigung von Gehörpatronen. Die Berliner Polizeiverordnung vom 21. August 1903 ver­bietet die öffentliche Ankündigung von Heilmitteln, wenn darin den Mitteln über ihren wahren Wert hinausgehende Wirkungen beigelegt werden und das Publikum dadurch irregeführt wird. Diese Verordnung sollte Fräulein Peters durch eine Anzeige im " Tag", in Verbindung mit einem Prospekt, übertreten haben. In der Annonce hieß es:" Bei Schwerhörigkeit und Ohrgeräuschen ver- Hochwasser in Australien. In Victoria find hundert eng­langen Sie Prospekt für den Gebrauch von geseßlich geschützten lische Quadratmeilen Land überschwemmt. Die Stadt Mooro Gehörpatronen. Aeußerst bequem zu tragen. Aerztlich empfohlen. pan steht gänzlich unter Waffer. In den letzten Wochen ist in Zahlreiche Anerkennungen." In dem Prospett, den man sich Ballan und Melbourne sehr viel Regen gefallen.

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Der Feind lauert gespannt

auf das Ergebnis der Kriegsanleihe, denn seine letzte Hoffnung ist, uns wenigstens wirtschaftlich niederzuringen. Doch diese Hoffnung muß ebenfalls zuschanden werden. Drum forge jeder nach seinen Kräften für einen vollen Erfolg der Kriegsanleihe- auch auf die kleinste Zeichnung kommt es an. Zeigt der Welt, daß wir nicht nur militärisch, sondern auch wirtschaftlich nach wie vor auf festen Füßen stehen!