Jahrg.
Der Kindesmord in den„ Rauhen Bergen". Der Steglitzer Kindesmord beschäftigte gestern das Schwurgericht am Landgericht II. Die verwitwete Arbeiterin Ida Wiemann geb. Neef ist angeklagt, am 23. März dieses Jahres in den Rauhen Bergen bei Steglitz ihre siebenjährige Tochter Irma Neek ermordet und die Leiche verscharrt zu haben. Da die Verhandlung längere Zeit in Anspruch nehmen wird, werden zwei Ersaßgeschworene ausgelost. Das kleine Mädchen war früher bei der Großmutter untergebracht, als aber der Ehemann Wiemann zum Heer eingezogen wurde, zog die Großmutter mit dem Kinde zu der Angeklagten. Seit dem 24. März war das Mädchen verschwunden, und es verdichtete sich immer mehr der Verdacht, daß die Mutter das Kind beseitigt habe. Als sie verhaftet worden war, hatte die Angeklagte zunächst eingeräumt, das Kind in den Teltowkanal geworfen zu haben. Dieses Geständnis hatte sie aber dann widerrufen und behauptet, das Mädchen sei aus Unachtsamkeit in die Kläranlage des Sanals gefallen und dort ertrunken. Zwei volle Tage wurde dar auf der Kanal und das Klärbecken abgesucht, jedoch vergebens. Da wurde bekannt, daß ein Stegliger Kaufmann in den sogenannten Rauhen Bergen am 28. März in der achten Abendstunde eine Frau beobachtet habe, welche mit einem Kinde zwischen den von den Gardeschüßen hergestellten Uebungsschüßengräben hin und her gegangen und schließlich allein wieder fortgegangen sei. Nun wurde dieser Spur nachgegangen, und an dem Schüßengraben in den Rauhen Bergen wurde eine Ausgrabung veranstaltet, bei der dann die Leiche der kleinen Irma zutage gefördert wurde. Spuren äußerer Gewalt waren an der Leiche nicht zu finden. Der Tod ist durch Erstickung erfolgt, und die Angeklagte wird beschuldigt, dem Kinde ein Tuch so fest vor den Mund gepreßt zu haben, bis es die Besinnung verlor und dann eingescharri zu haben.
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Aus Groß- Berlin.
Die neuen Gebäckpreise.
Der Eierbezug.
bont
Nachdem die Reichsverteilungsstelle für Eier bestimmt hat, daß für die Zeit vom 1. bis 22. Oktober nur zwei Gier auf den Kopf der Bevölkerung an die Verbraucher abgegeben werden dürfen, und nachdem für die beiden ersten Wochen je ein Ei auf den Kopf der Bevölkerung geliefert worden ist, kann in dieser Woche 16. bis 22. Oftober ein Ei nicht mehr gewährt werden. Damit nun mit dem Abschnitt 3 der Eierfarte ein Mißbrauch nicht getrieben werden kann, haben die Händler bei Entnahme eines Ges in der 4. Woche den Abschnitt 3 der Gierkarte abzurenmen und mit dem Abschnitt 4 zusammen an die zuständige Stelle abzuliefern. Dies ist durch eine Bekanntmachung des Magistrats feftaefest. Da die Zuteilung der Eier in der vorigen Woche bom 9. bis an die Händler nicht durchweg hat erfolgen können, so 15. Oktoberwird die Gültigkeit des Abschnitts 2 der Gievkarte derjenigen Eins wohner der Stadt Berlin , welche nicht beliefert worden sind, auf diese Woche ausgedehnt.
Der werden.
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Die Süßftofffarte.
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Diejenigen Personen, welche noch nicht im Befit einer Süßstoff* tarte find, können die neue Karte nur erhalten auf Grund eines an den Magistrat, Zuckerversorgungsstelle, mittels Postkarte eingereichten Antrages, welcher den Vermerk zu tragen hat Betrifft Süßstoff". Die bisherige Verordnung ist auch dahin abgeändert worden, daß auf jeden Abschnitt der Süßstofflarte G( für Gastwirte) entweder 5 Gadungen oder 3 A- Packungen entnommen werden können. Heringsverkauf.
schließlich erklärt, sie habe das Kind in den Teltowlanal gestürzt. Sie hat dann den Beamten, wie dieser bekundete, irregeführt und sogar die Stelle genau bezeichnet, wo das Kind in das Wasser gefallen sein sollte. Zwei volle Tage wurde der Kanal und das Klärbecken abgesucht, die Angeklagte hat sich permanent weiter bemüht, Am Montag, 16. Oftober, sind in Groß- Berlin die neuen den Zeugen irre zu führen. Der Zufall kam dann der Polizei zu Gebäckpreise in Straft getreten. Danach kostet das 1900Silfe. Es wurde bekannt, daß ein Kaufmann in der Nähe des Gramm- Roggenbrot 64 Pf., das 1000- Granim- Roggenbrot Stegliter Wasserturms am 23. März abends eine Frau mit einem Kinde auf dem Gelände der„ Rauhen Berge" gesehen und wahr. 34 Pf. Die vereinigten Groß- Berliner Gemeinden sind bei genommen habe, daß die Frau ohne das Kind wieder zurüdfam. Es dieser Preisfestsetung davon ausgegangen, daß der Roggenfei auch ein herrenloser Spaten, auf dessen Stiel ein eingebrannt brotpreis, der sich während des Krieges weit über den sei, über das Gitter seines Gartens geworfen worden. Die Nach- Friedenspreis erhoben hatte, wogegen das Weizenbrot unforschungen nach diesem Spaten haben dann zu der Klärung der gefähr auf der Höhe des Friedenspreises stehen geblieben war, ganzen Sachlage geführt. Wenn nicht dieser Zufall mitgespielt wieder gesenkt werden müsse; denn in dieser Belastung gerade hätte, würde vielleicht noch heute über dem Schicksal des Kindes ein des stärker sättigenden und in erster Linie für die stark arDunkel lagern. Als an dem Tatorte die Nagrabungen begannen, machten die ersten Spatenstiche gleich einen Teil der Leiche sichtbar. beitende Bevölkerung notwendigen Nahrungsmittels sei eine Als die Angeklagte, die an die herausgegrabene Leiche geführt wor- sehr unerwünschte volkswirtschaftliche Erscheinung zu erblicken. den war, gefragt wurde, welche Ursache sie zur Tötung des Kindes Die Senkung des Roggenbrotpreises konnte aber nur auf Kosten gebracht habe, erklärte fie: fie sei in großer Not gewesen des Weizenbrotes erfolgen, bei welchem demgemäß eine geund könnte das Kind, das gebrechlich und trant gewesen, nicht mehr ringe Breissteigerung, nämlich um einen halben Pfennig für ernähren. Vors.: Angeklagte, Sie haben dem Zeugen mit die Schrippe, vorgenommen worden ist. Entsprechende Preisdreister Stirn die unwahre Geschichte von dem Manne erzählt, der verschiebungen ergaben sich als selbstverständliche Folge für angeblich das Kind mit sich genommen haben sollte; das müssen Sie das Roggenmehl und das Weizenmehl; sie betragent 18 f. Angefl.: Ich bin mir doch in vollem Bewußtsein gesagt haben!. nicht bewußt, was ich dem Zeugen gesagt habe; hätte ich gewußt, für 1 Pfund Roggenmehl, 23 Pf. für das Pfund Weizenmehl wo mein Kind geblieben war, so hätte ich es ihm sicher gefagt. und 34 Pf. für 1 Pfund Weizenauszugmehl. Vors.: Sie haben auch genau gewußt, daß das Kind nicht in das Wasser gestürzt war und sind doch erst immer dabei geblieben.- Angefl.: Ich weiß nicht; ich kann dazu nichts sagen. Wenn ich das getan hätte, was mir zur Last gelegt wird, dann hätte ich sicher meiner Mutter gesagt, daß mir ein furchtbares Unglück passiert sei. Nach der Lekundung des Untersuchungsrichters Landgerichtsrat Dr. Rudolph blieb die Angeklagte als das Kind schon ohne daß sie es wußte ausgegraben war, noch immer beharrlich dabei, daß fie die Tochter ins Wasser gestürzt habe. Die Angeklagte war bei der Besichtigung der Leiche völlig In der Verhandlung gibt die nicht vorbestrafte, 32 Jahre alte apathisch und autwortete auf die Frage, ob sie das Kind geAngeklagte auf Befragen an: Sie sei seit fünf Jahren mit tötet: Ja, ich habe es aus bitterster Not getan." Sie dem im Feldzuge im Osten gefallenen Arbeiter befundete auf Befragen weiter: sie habe dem Kinde die Hand vor Albert Wiemann verheiratet und habe mit diesem zwei Mund und Nase gehalten und es erstickt, und als sie glaubte, daß Kinder, das jetzt vierjährige Lieschen und den zweijährigen Mar das Kind besinnungslos geworden, habe sie ihm noch einen Schlag erzeugt. Außerdem hatte sie noch eine voreheliche Tochter, die mit dem Pantoffel auf dem Kopf gegeben und es dann eingescharrt. fiebenjährige Irma bei sich. Sie bekennt sich der ihr zur Last ge- Die Frage, ob sie das Kind lebendig verscharrt habe, hat die Anlegten Tat schuldig. Vors.: Wollen Sie in jeder Beziehung ein geklagte in Abrede gestellt. Nach dem Zeugnis einiger ande rer Gerichtsbeamten hat die Angeklagte ihre ersten sogeGeständnis ablegen?- AngelL.( unter Weinen): Ich weiß nicht, nannten Geständnisse, wonach sie das Kind in den Kanal gestürzt Nach einer gestern veröffentlichten Bekanntmachung des Magi was ich gemacht habe. Die Angeklagte gibt zu, ihre Tochter Irma getötet zu haben, behauptet aber, nicht habe, ohne jede Erregung abgelegt und ist auch bei weiteren Ver- ftrats fönnen die Abschnitte 10 und 11 der Süßstofftarte eingelöst au wissen, an welchem Tage dies geschehen und nehmungen apathisch und von unnatürlicher Ruhe gewesen. Zeuge Abteilungsvorsteher Röhling- Südende hat am Die neue Süßftofffarte, deren erfier Abschnitt vom 26. Oftober wie sie zu der Tat gekommen ist. Sie will überhaupt Abend des 28. März eine Frau mit einem Kinde bemerkt, die auf ab eingelöst werden kann, wird bei Abgabe des letzten ſchnittes 11 alles vergessen haben; sie wisse nicht, was sie gemacht und was sie dem schneebededten hügeligen Gelände zwischen den lebungsschüßen- der alten Süßstofffarte bei dem Drogisten oder Süßstoff verteilenden dem Untersuchungsrichter gesagt habe. Sie sei krank gewesen und gräben hin und her gegangen ist. Die Frau ist nach kurzer Zeit Apotheken gegen das Mittelstück der alten Karte eingetauscht. Ferner leide fortgesetzt an starten Kopfschmerzen. Sie hat, wie sie auf allein zurüdgekehrt und da sie einen schweren Gegenstand in den ist der§ 2 Abs. 1 der bisherigen Verordnung geändert worden. Es Befragen weiter bekundet, fich damit ernährt, daß sie Milch aus- Garten warf, der sich später als ein Spaten erwies, schöpfte der tönnen danach auf jeden Abschnitt der neuen Süßstofffarte 8 trug und eine Aufwartestelle versah. Die Versorgung der Kinder. lag inzwischen ihrer bei ihr wohnenden Mutter ob. Sie will in Beuge Berbacht und verfolgte mit einem Hausbewohner die im Briefchen Süßstoff H- Backung mit je 1 Gramm Jubalt, also zue Schnee deutlichen Spuren zweier Personen bis zu einer Stelle. Er fammen 83% Gramm entnommen werden. Jedes Briefchen der großer Not gewesen sein und nicht mehr gewußt haben, wie grub dort sogar mit einem Spaten in die Erde hinein, ohne an H- Badung hat einen Süßwert von etwa einem Pfund Zucker und sie sich und die Kinder durchs Leben bringen sole. Am 23. Mära dieser Stelle etwas Verdächtiges zu finden. Von dort führte die ist für den Preis von 25 f. au laufen. fei sie wieder von Sorgen schwer bedrückt gewesen und habe nicht Fußipur einer Person bis zu der Stelle, von wo der Spaten in mehr aus noch ein gewußt. Sie habe sich bemüht, Geld zu borgen, den Garten geworfen ist, und die Spur wandte sich dann nach der es sei ihr aber nicht gelungen und sie sei ganz topflos durch die Bergstraße zu. Es tönnen nur fünf bis zehn Minuten verstrichen Straßen geirrt. Ihre Tochter Jrma habe sie dann ausgeschickt, um sein, als die Frau schon allein, ohne das Kind, zurückkehrte. zu versuchen, bei einem Bäcker Brot geborgt zu bekommen. Sie sei Aehnlich äußerte sich die Ehefrau Röhling. Bevor die Frau hinterher gegangen und habe die Irma an der Ecke der Flora- und mit dem Kinde nach dem Schützengraben zuging, hat sie sich um Holsteinstraße getroffen.- Auf Vorhalt des Vorsize n gesehen. Der Zeuge Kaufmann Dohrmann hat mit Herrn den erklärt die Angeklagte immer wieder, daß sie nicht wisse, was ähling zusammen die Verfolgung der Fußspuren an jenem Tage weiter mit ihr vorgegangen und wohin sie mit aufgenommen und an der Stelle, wo das Erdreich etwas gelockert dem Kinder überall hingegangen sei. Sie weiß nur, daß sie an schien, ziemlich tief mit dem im Garten vorgefundenen Spaten In der nächsten Woche gelangen die von der Zentralden Teltowkanal gekommen sei. Da habe sie dem Kinde gefant: hineingegraben. Die vollständige Dunkelheit, die nach einkaufsgesellschaft der Stadt Berlin zugewiesenen geringen " Ich weiß mir keinen Rat mehr, ich will aus dem Leben scheiden, und nach sich verbreitete, beschloß dann die Tätigkeit Der Verkaufspreis beträgt wir wollen der Notein Ende machen!" Die Irma habe der beiden Männer. Es sei dann der Polizei telephonisch Mittei- Mengen Heringe zum Verkauf. darauf gesagt:„ Na, Mutter, wenn es denn sein muß, dann will ich lung gemacht worden. Auf Borhalt des Staatsanwalts Domi- bis zu einer anderweitigen Festsetzung für diesen holländischen in das Wasser gehen." Was sonst noch alles gesprochen worden, nik erklärte es der Zeuge Dohrmann für ganz unmöglich, daß eine Hering für ein Stück höchstens 28 Bf., für zwei Stück höchstens wiffe sie nicht. Bors.: Ich denke, Sie haben der Jrma einen einzelne Person in so furzer Zeit ein so tiefes Loch Herstellen tann 55 Pf. Mehr als sechs Heringe dürfen auf einmal nicht abStoß gegeben, daß sie hineinstürzen sollte? Angel L.: Ja, ich wie bas, in welchem die Leiche gelegen hat. Eine Zeugin, die gegeben werden. Der Verlauf erfolgt ausschließlich an Berhabe ihr einen Stoß gegeben. Ich weiß nicht, wohin ich dann mit Pförtnerin Dörbrad, hat die fleine Irma am 23. März weg- liner Einwohner gegen Vorlegung der für jeden Berliner dem Kinde gekommen bin. Borf.: Sie wissen auch nicht, wie gehen sehen und von ihr gehört, daß sie zum Bäder nach Brot gehe. Haushalt von der Brotkommission ausgestellten allgemeinen Sie nach den Rauhen Bergen gekommen sind? Angel.( immer unmittelbar darauf sei die Angeklagte in derselben Richtung ihr Lebensmittelausweistarte. weinend): Nein, das weiß ich nicht. Vors.: Nun, Sie müssen nachgegangen. Nach der Wahrnehmung der Zeugin hatte die Andoch wohl die Gegend kennen, denn Sie sind doch schon früher ein- geklagte weder einen Spaten in der Hand noch einen Hut auf dem mal dagewesen. Wir kommen auf die Flasche mit Salzsäure noch Kopfe, während die Frau mit dem Kinde, die das Ehepaar Röhzurüd. Es ist ein unbebautes Land, mit Sandhügeln und von ling auf dem Gelände beobachtet hat, einen Hut getragen haben Schüßengräben durchfurcht. Sie wissen vielleicht nur nicht, daß das soll. Die kleine Jrma ist nach der Bekundung der Zeugin artig, Gelände die„ Nauhen Berge" genannt wird. Was dort geschehen folgsam und bescheiden gewesen. Die alte Mutter der An= ist, wollen Sie nicht mehr wiffen? Anget I.: Wie ich das Kind geklagten, Frau Neet, machte von ihrem Recht, ihr Zeugnis getötet habe, weiß ich nicht, ich weiß nicht, wie ich das gemacht zu verweigern, feinen Gebrauch. Nach ihrer Aussage hat ihre habe. Der Vorsitzende hält der Angeklagten ihre früheren Tochter mehrfach über ihren Kopf geklagt. Auch sie weiß, daß die auf der Polizei und vor dem Untersuchungsrichter gemachten An- Angeklagte dem Kinde gleich nachgegangen ist, als sie dieses zum gaben vor. Anget: Ich weiß nicht, was ich gesagt habe, Bäcker nach Brot weggeschickt hatte, obwohl noch ein halbes Brot Vorf: Die Tat selbst ist Ihnen ganz aus dem Gedächtnis ge- im Hause war und die Beugin später noch eine volle Brotkarte schwunden? Angel.( auf wiederholte Vorhaltungen): Ich im Vertiko vorgefunden hat. Als die Angeklagte ohne das weiß von nichts. Ich weiß nicht, wie ich wieder nach Hause ge- Kind zurüdfam es war gegen 8 Uhr ist nichts Auffälliges kommen bin, was ich nachher den einzelnen Personen gesagt habe. an ihr gewesen. Auf die Frage nach dem Kinde erklärte sie, daß Vors.: Haben Sie denn nach der Tat nicht an Ihre anderen sie über dessen Verbleib nichts wisse, worauf ihr die sehr beun Kinder und daran gedacht, was aus diesen werden sollte? Die ruhigte Mutter gleich vorhielt, daß sie unbedingt wissen müsse. Angeklagte erklärt hierzu unter Tränenströmen, daß fie die was aus dem Kinde geworden sei, da sie doch gleich hinter ihm herAbsicht gehabt habe, sich und die Kinder durch Oeffnen der Gas- gegangen sei. Die Angeklagte habe dann, ohne große Erregung hähne und Ausströmen von Gas zu töten, aber ihre Mutter habe zu zeigen, erklärt, daß die Irma wohl verschleppt" sein müsse. Um wohl geahnt, welche böse Gedanken sie gehabt und deshalb eifrig so beunruhigter über das Ausbleiben des Kindes war die Groß aufgepaßt. Vors.: Haben Sie denn die Irma lieb gehabt? mutter, die das Haus verließ. um ihre Schwester aufzusuchen und Angel: Ja, ebenso wie die übrigen Kinder. Vors.: Das nach dem Kinde zu suchen. Mit der Schwester ist sie dann zur soll aber nicht der Fall gewesen sein! Sie sollen die Irma recht Polizei gegangen und hat das Berschwinden des Kindes angelieblos behandelt und die anderen Kinder stets bevorzugt haben. meldet. Als sie wieder nach Hause kam, war die Irma noch immer Die Angeklagte bestreitet dies. Auf die fortgesetzte Vernenes nicht da und als die Großmutter darüber jammerte, hat auch die rung der Angeklagten, daß sie in der größten Not fich befunden und Angeklagte gejammert. Im übrigen ist während des ganzen Tages nicht mehr aus noch ein gewußt habe, stellt der Vorsitzende fest, daß an der Angeklagten nichts Auffälliges zu bemerken gewesen. Ueber fie selbst 30 m. und für die drei Kinder zusammen 45 M. Striegs- den Gesundheitszustand der Angeklagten bestätigt unterstützung erhalten und durch das Milchaustragen und durch die die Zeugin nur, daß ihre Tochter häufig über Kopfschmerzen geAufwartestellen etwas verdient habe und auch noch Verwandte be- flagt habe und mehrfach trant gewesen sei. Als sie etwa 18 Jahre Wer das wahre Bild Berlins fehen will, dem bietet sich site, die im Notfalle hätten einspringen können. gewesen, habe sie einige Male Krämpfe gehabt. Von Geistestrant- allerwärts und zu jeglicher Zeit reiche Gelegenheit, die forgende Bei der Ausgrabung der Leiche ist eine Flasche mit Salzsäure heiten in ihrer Familie weiß die Beugin nichts, nur ihr Ehemann und sich mühende, die emsig schaffende und in schwerer Kriegsarbeit gefunden worden, über deren Geschichte die Angeklagte etwas ton- fei oft herumgelaufen wie ein Verrückter", er sei ein überjahn treu ausharrende Bevölkerung der Reichshauptstadt zu beobachten fuse Angaben macht. Sie erzählt von einer Flasche mit Salzsäure, durch und durch gewesen, habe auch getrunken und so habe sie sich und zu erkennen. die sie sich angeschafft habe, um auf der Aufwartestelle Reinigungs - vor etwa 26 Jahren von ihm scheiden lassen; was aus ihm gearbeiten vorzunehmen, dann wieder von einer Flasche, die sie be- worden, wiffe sie nicht. Richtig sei es, daß es zu Hause bei der wahrt habe, weil sie fich habe vergiften wollen, eine Flasche mit Angeklagten knapp herging und daß die Angeklagte die Ghe grüner Flüssigkeit habe sie unter ihrem Bett zu stehen gehabt und ringe und eine Uhr verfekte, doch sei eine dringendste fie auf dem Felde vergraben, damit nicht die Kinder gefährdet Not nicht vorhanden gewesen. Die Angeklagte habe ihre Kinder, würden. Schließlich erklärt sie, daß sie die aufgefundene Flasche auch die Irma, gleich gut behandelt und es sei entschieden unwahr, dorthin gebracht habe, aber nicht wisse, wie das geschehen ist. daß sie die Irma mit Schiefertafeln auf den Kopf geschlagen habe. In der Der Beuge Polizeiwachtmeister Grunewald gab eine genaue Beschreibung von der Lage der Leiche in der Sandhöhle und den befundete der Kriminalinipettor Soffmann- Steglit, begleitenden Umständen, als fie gefunden wurde. Die Hähle sei daß die Mutter der Angeklagten zuerst die Anzeige von dem so groß gewesen, daß fie nicht in so furzer Beit, als die AngeVerschwinden der Irma erstattet und den Verdacht ausge- flagte von Herrn Nöbling gesehen worden sei, gegraben werden sprochen hat, daß die Angeklagte dem Kinde ein Leid angetan haben konnte. Sie muß wohl schon tags vorher gegraben worden sein. fönnte. Die Mutter hatte schon wiederholt die Absicht geäußert, Spuren äußerer Verlegung waren an dem Kinde nicht festzustellen zur Polizei zu laufen, doch hat sie die Angeklagte durch allerlei gewesen. Rebensarten immer wieder davon abzuhalten gewußt. Als die Nach Vernehmung noch einiger Zeugen wurde die Sißung auf Angeklagte verhaftet worden war, hat sie nach längerem Leugnen heute bertagt.
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Beweisaufnahme
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Eine Abwehr des Berliner Magistrats. Eine Abwehr gegen die Angriffe einer Frau Diers ver öffentlicht der Magistrat im letzten Gemeindeblatt", indem er schreibt:
Die im Westen Groß- Berlins wohnende Echriftstellerin Frau Marie Diers hat jüngst in einer hiesigen Beitung in einem Berlin " überschriebenen Artikel über das Verhalten der Bürgerschaft GroßBerlins in den jezigen Kriegszeiten Schmähworte gesprochen, die in den beiden Aeußerungen gipfeln,„ in Berlin lebe man, als fei fein Krieg" und" Berlin stehe auf der untersten Stulturseife des Reichs". Diefe ganz ungeheuerliche Beschimpfung der Berliner Bürgerschaft hat schon in einem großen Teil der Berliner Preffe ihre gerende fraftvolle Burückweisung erfahren, die des weitesten Widerhalle in der Bürgerichaft gewiß ist. Auch wir empfinden es als, vor aller Deffentlichkeit in Stadt und Reich solche aus einseiter und oberflächlicher Beobachtung fließenden leichtfertigen Schmähungen abe zuwehren.
Gibt es denn in Berlin nur die eine Frau, die eine Mutter, die sich sorgt und grämt um den Rieben, der da draußen für uns alle auf blutiger Wacht steht oder sein Leben fürs Vaterland schon hingegeben hat? Tragen nicht Hunderttausende von Frauen und Müttern, Bätern und Kindern das gleiche Bangen und Leid? Wirtschaftliche Sorge und die Not des täglichen Lebens lasten auf weiten Schichten der Bevölkerung. Und auch die anderen alle schen, hören und fühlen doch täglich und stündlich die Gefahr des Batoulandes, die Schrednisse des Krieges, die Ruhmestaten unserer Holden. Wer darf sich da vermessen, allen diesen Millionen tieftes Empfinden und ernste Innerlichkeit abzusprechen und ihnen statt dessen Leichtfertigfeit und Genußiucht in härtesten Worten vorzuwerfen?
Das ist das wahre Bild Berlins , das der Verfafferin jenes Artikels während der mehr als zweijährigen Kriegsdauer un fichtbar geblieben ist. Ein Bild, welches bas können wir mit Stolz vor aller Welt unserer Bürgerschaft bezeugen großen Zeit würdiges angesprochen werden darf."
als ein der
Auf diese Abwehr hat die Verfasserin des angegriffenen Artikels erklärt, daß sie nur gewisse Auswüchse babe tennzeichnen wollen, worauf wiederum der Magistrat mit Genugtuung feststellt, daß Frau Diers sich von ihren Vorwürfen allgemeiner Natur loojagt.
Die Stadtverordneten- Ersakwahl im 7. Gemeindewahlbezirk Der 3. Abteilung an Stelle des Genoffen Alfred Bernstein ist auf Sonntag, den 29. Oktober von vormittags 10 Uhr bis nachmittags 6 Uhr festgesezt. In diesem Bezirk muß der zu Wählende Hausbesitzer sein. Da in diesem Jahre von einer Berichtigung und Auslegung der Wählerliste abgesehen worden