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Ein nicht alltägliches Vorkommnis wurde in der letzten Sitzung der Schlichtungsfommission für Militarschneider zur Sprache gebracht. Ein Arbeiter klagte auf Herausgabe von nach seiner Meinung zu Unrecht abgezogener 6 M. gegen einen Zwischenmeister. Der lettere indes verteidigte die Berechtigung des Abzuges und schilderte, welche Leidensgeschichte eine MiliAirbluse durchzumachen hatte. Der Kläger hatte für ihn Soldatenblusen angefertigt. Als er sie beim Amt abliefern wollte, wurde ihm eine zurückgegeben mit dem Bemerken, sie könne nicht angenommen werden, da die einzelnen Teile nicht die gleiche Farbe hätten. Sie feien teils heller, teils dunkler in der Färbung, also verwechselt worden und die Behörde müsse solche Sleidungsstücke ablehnen.
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Aus Industrie und Handel.
Vor Gericht kam der Befagte mit dem üblichen Einwand, Sie 500 M. feien„ Einlage" und nicht Kaution gewesen, so daß das Kaufmannsgericht gar nicht zuständig sei. Außerdem habe sich Die schwedische Stickstoffindustrie. ein Manko von 750 M. ergeben, in welcher Höhe er Widerklage erStockholm ist die Aktiengesellschaft Elektroialpeter mit einem hebt. Frl. B. war bereit, zu beschwören, daß sie sich von dem Kapisal von mindestens 3 200 000 Str., höchstens 9 600 000 Str. in Warenbestand ohne Wissen des Beklagten nichts angeeignet habe. Attier zu 1000 r. gegründet worden zum Zwecke der Erzeugung Im übrigen ergab sich auch, daß sich im Geschäft nicht einmal eine und des Verkaufs von Salpetersäure. An der Spitze der Gesellschaft, geeignete Wage zum Abwiegen der einzelnen Obstsorten befand. stehen Admiral Sten Anfarcrona, ferner Direktor Karl Edlund, L. wollte nicht, daß die Klägerin schwört, und das Gericht schenkte Kozimerzienrat Gunnar Dilner, Direktor August Hadmanson, Ge- ihrer Erklärung auch ohne Eid Glauben. Es erging daher anschäftsführer Ragnar Solman, Oberingenieur Arel Wahlburg und tragsgemäß Verurteilung des Beklagten in Höhe der Gerichtsrat Marc. Wallenberg. Die Norwegische Hydro- Elektris Kaution von 500 M., während seine Widerklage abgewiesen wurde. tretung ihrer Patentrechte, Verfahren und Erfahrungen in der Stick- Der erste Sozialdemokrat in der schweizerischen Fabrikinſpektion. Kbae stof A.-G. hat das Recht, 600 Attien zu beziehen gegen Aboffabrikation für das schwedische Gebiet. Die Gesellschaft hat mit der Wasserfalldirektion von Trollhättan Nationalrat Johann Sigg in Zürich zum Adjunkten des Der schweizerische Bundesrat hat unseren Genossent die Lieferung von 12 000 Stilowatt elektrischer Energie abgeschlossen. Schweizerischen Fabrikinspektorats des ersten Kreiies gewählt, Die Erbauung des neuen Fabrikwesens soll sofort in Angriff ge- der die Kantone Zürich , St. Gallen , Graubünden , Schwyz , nommen werden. Die Jahresproduktion ist auf zirka 7000 Tonnen Uri , Ob- und Unterwalden mit zuſammen 2718 Betrieben Salpetersäure und Natronsalpeter berechnet. und 123 223 Arbeitern umfaßt. Seinen Siz bat diese Fabrilinspektion in Mollis , einem kleinen Bergdörfchen im Kanton Glarus , wo der 1877 ernannte erste Fabrilinspektor Dr. Schuler wohnte, der sich von seinem lieben Bergdörfchen nicht trennen mochte und wo es nun auch nach seinem Rücktritt und inzwischen erfolgten Tode mit seinem Nachfolger Dr. Wegmann tum" schon oft Stritik geübt und die Verlegung des Sizes dieser verblieben ist. Die Arbeiterschaft hat aber an dieiem Hinterwäldlerwichtigen Fabrikinspektion etwa nach Zürich gefordert, wozu es auch in absehbarer Zeit fommen dürfte. schweizerischen Fabrifinspektion der erste Arbeiter und Sozialdemokrat Mit unserem Genossen Sigg hält nach 38jährigem Bestehen der feinen Einzug in diese zum Schuße der Arbeiter geschaffene Institution und ist damit der Anfang gemacht zur Erfüllung einer alten Forderung der schweizerischen Arbeiterschaft, dem hoffentlich bald die Fortsetzung folgen wird. Unser Genosse Sigg war früher Schreiner , als der er sich in Berlin ausbildete, wo er als Sohn dort niedergelassener schweizerischer Eltern aufgewachsen ist. Genosse Sigg war dann in Zürich nacheinander Arbeitersekretär, Administrator und Redakteur des„ Volksrechts", zuletzt freier sozialdemokratischer Jourwählt, aus dem er nun zurückgetreten, da dieses Ehrenamt mit deir naliſt. Im Jahre 1911 wurde er von der Arbeiterschaft des zweiten eidgenössischen Wahlkreises( Stadt Zürich ) in den Nationalrat ge Beamten des Fabrikinspektorats unvereinbar ist.
Der Zwischenmeister wußte nun nicht, was er machen sollte und fam in seiner Not auf die verzweifeltsten Hilfsmittel. Zuerst wollte er die Unglücksbluse mit Kaffeesatz färben; als dies nicht klappte, begann er sie unter Anwenzung der verschiedensten Methoden unter Bis zum vergangenen Jahre hat Japan viel Kupfer nach China das heiße Plätteisen zu nehmen. Aber was der Kaffeegrund nicht ausgeführt. Seitdem hat dies nicht nur aufgehört, sondern japanische fertiggebracht hatte, schaffte auch das Plätteisen nicht und die Reisende kaufen alles Stupfer, sogar alle Geldjiüde in China auf. Not des Zwischenmeisters schrie zum Himmel. Da kam ihm endlich Die japanische Kupfererzeugung ist von 46 000 Tonnen im Jahre eine Erleuchtung und er berichtete mit großem Stolz und sichtcher 1909 auf 72 000 Tonnen gestiegen. Die Hälfte der Ausfuhr gin Genugtuung, wie er sich zu helfen gewußt habe. Er kaufte sich nach Rußland , ein Viertel nach England, der Rest nach Frankreich einen Topf voll Farbe waschechte und Amerika . Während früher zwei Drittel der Erzeugung aus wie er ausdrücklich betonte. geführt wurden geht jetzt fast die ganze an die Verbandsmächte oder Dann trennte er die Knöpfe ab und das Futter aus der Blue und ihre Lieferanten. steckte diese in die Farbe, Hierauf drückte er sie fräftig aus, eß sie trocknen, richtete sie wieder her und plättete sie endlich scharf, und hatte den Erfolg, daß sie mit durch ging". Dafür zog er dem Arbeiter 6 M. ab.
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Er hatte sich aber, geirrt, wenn er glaubte, nunmehr für eine gelungene Manipulation bei der Kommission Anerkennung zu ernten. Im Gegenteil. Die, Mitglieder des Kollegiums hatten mit wachsen Bekleidungsamtes und sagte dem verbuzzten Zwischenmeister dem Erstaunen zugehört, und dann erhob sich der Vertreter des folgendes:
Na, Sie gehen mit dem Militäreigentum ja schön um. Es ist gut, daß ich das weiß. Wir werden uns das merken. Wie durften Sie sich denn unterstehen, so etwas zu machen? Se sind selbst schuld, indem Sie beim Einrichten nicht Ihre Pflicht erfüllt, sondern die Bündel ungeöffnet an Ihre Arbeiter weitergegeben haben. Was Sie getan haben, ist ganz ungehörig; Eie hätten einfach neuen Stoff taufen müssen. Was soll denn der arme Soldat machen, der die Bluse tragen muß? Wenn es regnet, läuft ihm die farbige Brühe am ganzen Leibe herunter. So was ist auf keinen Fall Statthaft."
Als die Sache diese unerwartete Wendung nahm, tat der Zwischenmeister das flügste, was er tun fonnte: er zahlte die 6 M. und verdrückte sich schleunigst. ( z)
Ausland.
Vom Buchdruckerstreik in der Schweiz . Die Buchdruckereibesizer in Chaux- de- Fonds haben während der Iaufenden 14tägigen Kündigungsfrist die zuerst veriveigerte Teuerungszulage bewilligt, so daß von den Gehilfen die Kündigung zurückgezogen wurde und der drohende Streit unterblich. Die dortige sozialdemokratische Druckerei hatte die Forderungen der Arbeiter gleich bewilligto
Soziales.
Dr. Prenner gestorben.
Aus München kommt die Nachricht, daß der Gewerbegerichtsdirektor Dr. Prenner im 47. Lebensjahr verstorben ist. In ihm geht ein sozial empfindender Richter dahin. Neben dem Stuttliner v. Schulz stand Brenner in der vordersten Reihe der Gewerbegarter Sigel, dem späteren Staatsanwalt Wulffen und dem Bergerichtsvorsitzenden, die in den Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitern sozialer Gerechtigkeit zum Siege zu verhelfen suchten. Prenner genoß das allseitigste Vertrauen, das er auch in Tarifstreitigkeiten zu rechtfertigen suchte, zu deren Beilegung er als Unparteiischer angerufen wurde.
Kettenhandel mit Kautionen.
Der unlautere Handel mit Kautionen blüht immer noch. Das zeigte wieder ein in der letzten Sigung der 3. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts verhandelter Fall, der gegen den Kaufmann Karl Lappe aus Zehlendorf gerichtet war.
Er kaufte ein in der Kochstraße befindliches Obstgeschäft für 300 M., zahlte aber die Kaufsumme erst, nachdem er der Klägerin B., die er für das Geschäft als Leiterin engagirt, 500 M. als Raution abgenommen hatte. Bald merkte die neue Leiterin des Geschäfts, daß 2. wirtschaftlich sehr schlecht dastand, denn mit der Auffüllung des Obstlagerbestandes haperte es regelmäßig. Außerdem war der Beklagte regelmäßig auf der Suche nach neuen GeldTeuten. Das veranlaßte die Klägerin, ihre Stellung schleunigst zum 1. Oktober aufzukündigen. Sie erhielt aber bei ihrem Austritt weder Gehalt noch die gestellte Kaution. Lehtere wollte ihr zwei Tage später zustellen, hielt jedoch nicht sein Versprechen, so daß die Filialleiterin flagbar werden mußte. Der Beklagte hat inzwischen das Obstgeschäft für 400 m. weiterverkauft, die er auch in seine Tasche steďte.
Damit tritt Genosse Sigg nach zirka zwanzigjähriger Tätigkeit in der Züricher und schweizerischen Arbeiterbewegung vom Schau plage des öffentlichen politischen Lebens zurüd und wünschen wir ihm, daß er in dem frei gewählten neuen Wirkungsfreise, in dem er der Arbeiterschaft ebenfalls sehr nützlich sein kann, die gesuchte Bes friedigung finden möge!
Schädigung der Textilarbeiter durch landwirtschaftliche Beschäftigung.
arbeitslos gewordener Tertilarbeiter in der Landwirtschaft die Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob bei der Beschäftigung Arbeitsgeschicklichkeit dieser Arbeiter bei späterer Rückkehr zum eigentlichen Beruf beeinträchtigt wird. Auf Veranlassung des sächsischen Ministeriums des Innern hat die Handelskammer zu lauen ein Gutachten über diese wichtige Frage erstattet. Die Kammer konnte durch Grörterungen in den Kreisen der Beteiligten feststellen, daß, soweit es die Verhältnisse schon jetzt übersehen lassen, nach einer nur kurzen Tätigkeit der Textilarbeiter in der Landwirtschaft eine Beeinträchtigung der Fingerfertigkeit und dergleichen nicht zu vermerken ist. Bei längerer Beschäfti gung mit Feldarbeit dagegen müsse nach Ansicht der befragten Textilindustriellen die Geschic lichkeit unter Umständen schon nach wenigen Monaten erheblich leiden, da die Haut dadurch hart und raun werde. In diesem Falle dauere es auch immerhin geraume Zeit, bis die Finger ihre frühere. Fertigkeit wiedergewönnen.
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