Weitere Teuerungszulage für die Eisenkonstruktions
arbeiter.
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Die Rolle bes Pioniers fagt ihnen nicht zu; eine einfache Frage des befeht getoefen, daß es ihm nicht möglich gewefen fei, die leeren Temperaments. Flaschen, die meist unter die Bänfe gestellt wurden, während der 3. Die Erleuchteten. Ihre Ansicht ist großartig; fie Fahrt zusammenzusuchen. Nach Ankunft des Zuges auf der Endwollen nach dem Krieg die Massen hinter sich haben! station habe er den Zug verlassen müssen, sich also nicht mehr um Ohne Zweifel lennen sie von den Massen nichts, als was Gustav die Flaschen fümmern können. Eisenbahnarbeiter, welche nach Schluß dem Guten( Hervé) beliebte, ihnen zu sagen. Sie haben einen der Fahrt die Wagen zu reinigen hatten, hätten die von ihnen geUnterschied zwischen dem Sozialismus und dem Interesse des fundenen Flaschen an sich genommen und später an die Kellner, Den Arbeitern und Arbeiterinnen in den Eisenkonstruktions- Sozialismus" aufgestellt. Dank diefer Scharfsinnigkeit bleiben sie welche Flaichenersatz zu leisten hatten, verkauft. Für derartige Anbetrieben waren seinerzeit, unter Ablehnung einer höheren Forde Sozialisten, selbst wenn sie momentan den Sozialisnnus aus strategi- täufe von Flaschen will der Kläger nach und nach 90 M. ausrung, Teuerungszulagen von 8 Pf. pro Stunde für Familien- fchen Gründen aufgeben. gegeben haben. Unbestritten hat der Oberfellner den Kläger vorstände und von 5 Pf. für Ledige, gleichgültig, ob Arbeiter oder 4. Die Mehrheitler um jeden Preis... Wenn die aufgefordert, leere Bierflaschen von Eisenbahnarbeitern in Köln Arbeiterinnen, gewährt worden. Infolge von Beschlüssen einer augenblickliche Minderheit Mehrheit wird, genügt es ihnen, Mehr zu kaufen. Branchenversammlung und von Betriebsversammlungen ist nun heitler zu bleiben, um zu den unserigen zu gehören.... Der Vorsitzende, Magistratsrat Schulz, bezeichnete fürzlich die Forderung eines weiteren Teuerungszuschlages von 5. Die Froussards".(?) Sie fürchten den nächsten den Flaschenhandel der Eisenbahnarbeiter als einen sehr bedenklichen 12 Pf. für Familienvorstände und von 10 Pf. für Ledige erhoben internationalen Kongreß, weil sie fede Leute vor sich haben werden, Mißstand. Wenn sich die Sache so verhalte, wie der Kläger angab, dann worden, so daß mit den früheren Bewilligungen 20 Pf. und für die verstehen, ihnen zu antworten. Sie fühlen undeutlich, daß die würden sich die betreffenden Eisenbahnarbeiter des Diebstahls oder Ledige 15 Pf. herauskommen sollten. Geschichte Europas nicht von 1870 an datiert, und sie irren sich mindestens der Fundunterschlagung schuldig gemacht haben und vor Am 18. Oktober fand nun mit den Unternehmern eine Verhand- nicht, denn gewisse deutsche Genossen tönnten versucht sein, auf den Strafrichter gestellt werden müssen. In der Sache selbst erLung statt, an der Vertreter des Berliner Metallindustriellenverbandes, früber zurückzugehen. Sie haben auch Angst vor den Maurras, den flärte fich das Gewerbegericht für unzuständig, weil der beteiligten Firmen, des Metallarbeiterverbandes und der Arbeiter Berthoulat, den Barrès, denen den Kuß der heiligen Union zu ver- der Kläger nicht der beklagten Firma, sondern dem Oberkellner für der fraglichen Betriebe teilnahmen. weigern, unser heroischer Raffin- Dugens sich nicht fürchtet. die abbanden gekommenen Flaschen haftbar war, also nur von Ueber das Ergebnis dieser Verhandlung berichtete Siering 6. Die Kranten. Sie haben bei Beginn der Feindselig diesem die Erstattung der von ihm für den Ankauf von Flaschen am Sonntag in einer Branchenversammlung, indem er feiten eine folche Gemütsbewegung davongetragen, daß infolge eines ausgegebenen Beträge fordern fönne. Der Kläger war angestellt den Gang der Verhandlungen eingehend schilderte. Daß die Forde- besonderen Phänomen der Vernichtung gewisse Fähigkeiten von ihnen bei der Eisenbahn- Speisewagen- Gesellschaft, er stand aber nicht in rung unbescheiden sei, wurde von den Arbeitgebern nicht behauptet. vernichtet worden sind.( vier Reihen zensiert.) Einige Jahre nach einem Arbeitsverhältnis zu dem Oberfellner. Ansprüche, die der Dagegen beriefen fie sich auf die besonderen Verhältnisse der Branche, dem Kriege werden sie ganz langsam wieder zum Sozialismus Kläger an den Oberfellner habe, fönnen deshalb nicht beim Ge die sich angeblich nicht mit denen in Munitionsbetrieben ver- zurückommen. werbegericht, sondern beim Amtsgericht eingeflagt werden. gleichen ließen. Der Hinweis der Vertreter der Arbeiter darauf, daß doch gewisse Betriebe der Branche eine ganz nennenswerte Dividende berteilten, wurde damit zurückgewiesen, daß ein Ausnahmefall, um den es sich bei einem bestimmten Betriebe handele, bei einer generellen Regelung nicht aus. schlaggebend sein könne.- Nach bielem hin und her er klärten sich die Unternehmervertreter höchstens bereit, die bisherige Teuerungszulage um denselben Betrag zu erhöhen. Den Jugendlichen unter 18 Jahren wollten sie jedoch die neue Erhöhung nicht zugestehen. Sie wollen die Erfahrung gemacht haben, daß die Jugendlichen, um dem Sparzwange zu entgeben, meist nur fünf Tage arbeiteten. Alle Vorstellungen zugunsten der Jugendlichen nuzten wenig. Es wurde jedoch von Arbeitgebern die Erklärung abgegeben, daß es nicht ausgeschloffen sei, daß den Jugendlichen, die in den Betrieben selber darum vorstellig werden, die Erhöhung auch bewilligt werde.
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Schließlich tam folgende Vereinbarung als Vorschlag für die Teuerungszulage in Eisenkonstruktionsbetrieben zustande:
Mit der nach der Einigung beginnenden Lohnwoche erhält jeder in der Werkstatt beschäftigte oder aus der Werkstatt auf Montage geschickte Arbeitnehmer außer der bereits gezahlten Teuerungszulage einen weiteren Teuerungszuschlag, welcher beträgt: 1. für Haushaltungsvorstände 8 Vf. pro Stunde, für die übrigen Arbeiter und Arbeiterinnen 5 Bf. pro Stunde. Bei den Bersonen unter 18 Jahren bleibt die Bewilligung der Zulage den Firmen überlassen."
7. Die Interessierten. Man findet sie! Man muß doch leben, ist ihre Devise. Besonderer Zug: sie weisen von ihren Gebältern nicht die Hälfte zurüd, die ihnen von den Minderheitlern gezahlt wird.
Musik wird oft nicht schön empfunden.
Die Kapellmeisterin Heinkow hatte mit einer Damenkapelle 8. Die Renegaten. Diese Mehrheitler mit Haut und 2 Jahre im Kronprinzenzelt zur vollen Zufriedenheit des Wirtes Saaren sind nicht unserer Partei eigentümlich; wirkliche Krämer der und der Gäste mufiziert. Dann nahm sie ein Engagement im Politik und des Journalismus, immer bereit, eine Sache zu um Café Friedrichsbad am Oranienburger Tor an. Die Kapelle, die faffen und immer bereit, sie zu verraten, beeilen sie sich, eine bier schwächer besetzt war als im Kronprinzenzelt, soll nun so schlecht respektable Entfernung zwischen sich und die Soldaten zu legen, die, gespielt haben, daß ihr der Wirt unter Bruch des Engagements. wenig zum Scherzen aufgelegt, zurüdfommen. bertrages schon am ersten Abend ihres Auftretens den 9. Die Abwesenden, deren Mandate irgend welche In Laufpaß gab. Frau heintom klagte deshalb beim dividuen, die zur Kategorie Nr. 7 gehören, fich angeeignet haben. Gewerbegericht auf 3ahlung der Gage für die Die Eristenz einer solchen Majorität scheint uns sehr vergång fündigungszeit und der ausbedungenen Ver lich; ihre Verlegung ist unvermeidlich und nahe, wenn die Mindertragsstrafe. Der Beklagte, Streimeter, stellte eine Anzahl von heitler sich zur Attion entschließen." Zeugen, die als Gäste seine Lokals die Musik der Klägerin gehört hatten und fich sehr abfällig darüber äußerten. Andererseits brachte auch die Klägerin Zeugen bei, welche befundeten, daß ihrer Kapelle im Lokal des Beklagten Beifall gespendet worden sei.
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Wenn Ihr streitet- streitet zu Hause! Der„ Tag" vom 22. Dt tober veröffentlicht einen Artikel des Genossen Dr. Lensch, der in seinem Hauptteil eine Polemit gegen die Arbeitsgemeinschaft" darstellt. Ein solches Hineintragen unserer inneren Parteistreitigkeiten in die bürgerliche Bresse wird wohl von den meisten Parteigenossen mit vollem Recht als durchaus ungehörig empfunden werden.
Entgegnung.
Auf die der Leipziger Volkszeitung " entnommene Zuschrift aus der Minderheit der alten sozialdemokratischen Frattion" getion in der Regel nur dann statt, wenn dies von Fraktionskollegen 1. Eine vorherige Stizzierung von Reden findet in der Fratverlangt wird. Das ist diesmal von keiner Seite weder für die Rede Scheidemanns noch für die meinige geschehen.
Festgestellt wurde, daß die Firma Thyssen auch unter die Vereinbarung falle und daß die Regelung für die Firma Kamm- statte ich mir, folgendes zu erwidern: rich in der Weise zu gelten habe, daß dort jetzt den Zuschuß zur Teuerungszulage erhalte, wer die frühere Zeuerungszulage erhalten In der sehr lebhaften Diskussion tam zum Ausdrud, daß die Zugeständnisse eigentlich niemanden befriedigten.
habe.
Ginige Jugendliche Sprachen thren Unwillen darüber aus, daß die Erhöhung der Teuerungszulage ihnen nicht ohne weiteres zu falle. Einer betonte, daß es unter den Jugendlichen viele gebe, die weder Vater noch Mutter hätten, und solche, die der Mutter hilf- jekt nicht gegeben. reich zur Seite stehen müßten.
Schließlich erklärte fich die Versammlung gegen wenige Stimmen mit den Vorschlägen in folgender Form einverstanden:
Das Gericht erachtete die Zeugenausiagen nicht als beweis. fräftig, weil es eine Sache des persönlichen Empfindens sei, ob man eine Musikaufführung schön finde oder nicht. Jedenfalls sei nicht bewiesen worden, daß die Leistungen der Klägerin so schlecht waren, daß ein wichtiger Grund im Sinne des§ 204a der Gewerbeordnung vorgelegen habe, der zur sofortigen Lösung des Vertrages berechtigte. Sache des Beklagten wäre es gewesen, sich vor dem Abschluß des Engagementsvertrages von den Leistungen der Stapelle zu überzeugen und danach zu beurteilen, ob sich deren Musik für sein Lokal eigne. Bahlung. Aus diesen Gründen verurteilte das Gericht den Beklagten zur
Gerichtszeitung.
Kindesmißhandlung.
2. Die Erklärung, die ich über die Stellung der Fraktion in kratische Fraktion im März d. J. im Plenum des Reichstags und der U- Bootfrage abgab, entsprach genau dem, was die sozialdemo neuerdings im Hauptausschuß erklärt und vertreten hat. Eine Minderheit innerhalb der alten Fraktion hat es in dieser Frage bis hatte das Schöffengericht die Schankwirtin Matthes zu Wegen grober Mißhandlungen ihres neunjährigen Töchterchens Grünheide , deren Ehemann zum Heeresdienst eingezogen ist, zu 3. Was die Schuldfrage angeht, so habe ich die Auffassung der Mehrheit, daß der Krieg auch in seinem Ausgangspunkt für Deutsch - jezt in einem Kinderheim untergebracht. Die Anzeige war von Das Mädchen ist zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Branchenveriammlung nimmt die von den Unternehmern Reichskonferenz zur Friedensfrage heißt es in bezug auf die Stindes empört war. land ein Verteidigungskrieg war, begründet. In dem Manifest der einem Manne erstattet worden, der über die Behandlung des Als das Kind nach dem Kinderheim gebracht zugefagte weitere Teuerungszulage von 8 Pf.( Hausbaltungsvorstände) und von 5 Bf.( Ledige) als Abschlagszahlung an und be- Haltung der Mehrheit der französischen und englischen Sozialisten und von dort dem Arzte Dr. Karl Möller zur Untersuchung hält sich vor, in nicht allzu langer Zeit wieder an die Unternehmer mit uns angeführten Grund, die deutsche Sozialdemokratie mache Hemde anhatte. uns gegenüber: Den für die Weigerung eines Busammenkommens vorgeführt worden war, stellte diefer fest, daß das Kind kein Der Arzt stellte weiter bei der Untersuchung Heranzutreten." daß am Kopf Verlegungen vorhanden waren, am Die Jugendlichen werden voraussichtlich an die Firmen beran- fich dadurch, daß sie zu ihrem Lande steht, zur Mitschuldigen an feft, einem angeblichen„ Ueberfall Deutschlands auf Rußland und Frank- linken Auge eine blutunterlaufene Stelle, eine geichwollene treten und verlangen, daß ihnen ebenfalls der neue Zuschlag zur alten Teuerungszulage gewährt wird. Wenn sie den Zuschlag dann reich", weisen wir mit aller Entschiedenheit zurück; denn Deutsch - Stirn, braunrot gefärbte Stellen auf der linken Wange, starte nicht bekommen, bleibt für fie der Weg, ihre Entlassung und den 31. Juli 1914 schwer bedroht." Das in meiner Rede beigebrachte mit alten und neuen Striemen eng beiät. Der Arzt war. wie er land war infolge der allgemeinen Mobilmachung Rußlands vom Schwellungen auf beiden Schultern, ferner waren Arme und Rücken Striegsschein zu fordern. Wird ihnen der Kriegsschein verweigert, dokumentarische Material diente der Verankerung dieses Sapes. dann wenden sie sich an den Kriegsausschuß. befundete, empört, als er das Kind untersuchte. Denn er war der Es scheint mir dringend geboten, die aus dem feindlichen Aus- Ueberzeugung, daß es sich um ganz brutale Mißbandlungen handelte. land und nicht zum wenigsten aus sozialistischen Kreisen gegen uns In der Berufungsinstanz trat der Werteidiger den Beweis geschleuderte Anklage, wir seien die Komplicen eines Verbrechens", dafür an, daß das durch Nachbarjungen verdorbene Kind nach dem energisch zurückzuweisen. Die Legende vom deutschen„ Ueberfall" Zeugnis der Lehrerin recht verlogen geworden war und der Mutter hält teiner gründlichen Untersuchung der Vorgänge in den kritischen allen Grund zu Züchtigungen in drei Fällen gegeben habe; eine Tagen vor Kriegsausbruch stand. Je rascher dieses Hindernis Reihe der vorgefundenen Striemen sei auf Prügeleien mit Schul gegenseitigen Verstehens aus dem Wege geräumt wird, desto besser. jungen zurückzuführen. Die Straftammer nahm als erwiesen an, daß die Angeklagte die Mißhandlungen nicht aus Bosheit, sondern im Affekt vorgenommen, dabei aber das elterliche Büchti aungsrecht weit überschritten habe. Die Strafe wurde auf 200 M. Geldstrafe, event. 40 Tage Gefängnis bemessen.
Deutsche Arbeiter und französische Gefangene. Die deutschen Arbeiter, welche mit französischen Gefangenen gemeinschaftlich schaffen müssen, haben im Toben des Weltenkrieges die proletarische Solidarität nicht vergessen. Das mag folgendes Vorkommnis ergeben, von dem" Der Fachgenosse", das Organ des Glasarbeiterverbandes, in seiner legten Nummer berichtet.
Sozialdemokratischer Magistratsrat.
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In der Stralauer Glasfabrik werden kriegsgefangene Franzosen als Flaschenmacher beschäftigt, die nicht so ohne weiteres auf deutsche Art und unter deutschen Verhältnissen arbeiten können. Die Stra Bum Mitglied des Magistrats der Stadt Bergedorf bei lauer Glasarbeiter haben nun gegen die französischen Gefangenen Hamburg wurde der Parteisekretär Genosse Wilhelm Wiesner nicht Haß und Erbitterung aufkommen lassen, sondern haben die Ge- gewählt. fangenen in bester Weise dadurch unterstützt, daß sie ihnen die Arbeit, so weit es geht, erleichterten und im Arbeitsverhältnis unterftüßten. Das wurde von den französischen Gefangenen in dankbarer Weise anerkannt, und der Organisationsleitung in Stralau wurde folgendes Schreiben überreicht:
An die deutschen Kameraden der Stralauer Glashütte ! Während unseres Aufenthalts als Gefangene in der Stralauer Glashütte habe ich und meine Schicksalsgenossen die große Liebenswürdigkeit, die uns von seiten des Personals entgegen gebracht wurde, in anerkennenswerter Weise empfunden.
Ehe wir von hier fortgehen, um in unser Heim zurückzukehren, dem wir durch die Gewalt der Tatsachen und die grausame Notwendigkeit des Krieges so lange fern waren, möchte ich Ihnen im Namen meiner Kameraden für die freundliche Aufnahme, die wir hier gefunden haben, danken und Sie versichern, daß unsere Ertenntlichkeit dies im besten Andenken bewahren wird.
Deutsche Kameraden und Kollegen anderer Nationalität! Möge uns das Fluchwürdige, das der Krieg und seine Folgen darstellt, als Lehre dienen, dem wir in Zukunft abhelfen, und das wir vermeiden können, indem wir uns in Gleichheit und Brüderlichkeit die Hände reichen.
Indem wir Euch, Kameraden, Lebefvohl und beften Dank fagen, rufen wir alle: Es lebe die Arbeiter- Internationale! Roullat Augustin, Glasarbeiter in Treton( Nordfrankreich). Das französische Schreiben ist von den Gefangenen sehr schön ausgestattet und bezeugt vor allen Dingen, wie„ Der Fachgenosse" bemerkt, daß der Geist, der die Arbeiter aller Länder umfaßt, nicht tot ist, sondern nach dem Krieg weiter leben wird.
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Aus den Organisationen.
Gegen Beschlagnahmeverfügung.
„ Nur durch Gefängnisstrafen wird man guwiderhandlungen Den Bericht von der Reiche konferenz nahm am Freitag eine schwachbesuchte Versammlung der Genossen in Frankfurt a. M. gegen Beschlagnahmeverordnungen, insbesondere das Unterlassen der entgegen. Die Delegierten Wittich und Weingärtner borgeschriebenen Führung eines Lagerbuches, gewissen HandelsSo begründete gestern der erklärten sich mit den Beschlüssen der Konferenz einverstanden. An treibenden abgewöhnen fönnen." der Aussprache beteiligten sich drei Genossen der Minderheit und Staatsanwalt einen Strafantrag in einer vor der 1. Straf drei Genossen der Mehrheit. Die legteren wandten sich besonders fammer des Landgerichts III verhandelten Straisache gegen den gegen Ausführungen des Wortführers der Opposition, Reichstags- Handelsmann May Friedemann. Der Angeklagte ift Auffäufer abgeordneten Hüttmann, der sagte, die Partei müfie einen bon altem Gummi, aus dem er die Ringe für Selterwasserflaschen berausstanzt. Er war beschuldigt, die Führung eines Lager größeren Drud auf die Regierung ausüben und hätte von Anfang an die Verantwortung für den Krieg ablehnen müssen. Es wurde buches und die vorschriftsmäßige Anmeldung seiner Bestände an Gummi unterlassen und über beschlagnahmte Gummiihm u. a. erwidert, daß das letztere die Fraktion getan habe. Beverfügt zu haben. Bei einer in seinem Beschlüsse wurden nicht gefaßt. Der Vorsißende konstatierte am mengen Schluß allerdings unter Widerspruch der Opposition-, daß die triebe vorgenommenen Revision wurde ein größeres Quantum Mehrheit der Versammlung wohl mit dem Ergebnis der Konferenz von Autoluftschläuchen, bei einer zweiten Revision eine größere Menge Vollgummi von Stutichwagen vorgefunden. Es wurde ferner einverstanden ist. festgestellt, daß er seine Vorräte nicht angemeldet hatte und das vorgefundene Lagerbuch fehlte. Der Staatsan to alt beantragte unter oben erwähnter Begründung gegen den Angeklagten drei Monate und zwei Wochen Gefängnis und 1000 m. Geldstrafe. Das Gericht erkannte, unter Berücksichtigung der unbestraftheit des Angeklagten und des Umstandes, daß nur ein formaler Verstoß vorlag, auf eine Gesamt- Geldstrafe von 1500 Mart und erklärte die bei dem Angeklagten vorgefundenen Gummimengen für den Staat verfallen.
Aus Industrie und Handel.
Die Vereinigten Staaten als Weltbankier. Der Washingtoner Korrespondent der Morningpost" meldet, daß Argentinien , das vor dem Kriege von London finanziert wurde, in New York über eine Anleihe von 100 Millionen Dollar verhandelt.
Soziales.
Bedenklicher Bierflaschenhandel.
Wucherischer Kettenhandel und doch freigesprochen.
Das Schöffengericht in Görlitz hatte den Schuhwarenhändler Hermann Schneider wegen Betrug zu 50 M. Geldstrafe ver Um den Flaschenbierausschank im Eisenbahnzuge drehte urteilt. Im vergangenen Jahre lieferte die Schuhwarenfabrik Hoch fich eine vor dem Gewerbegericht verhandelte Klage eines in Birmasens Schuhe aus Safleder und Pappe an einen Kellners, der bei der Eisenbahn- Speisewagen- Gesellschaft be- Großhändler Vollmann in Berlin für 4,50 M. pro Baar . Vollmann verkaufte die Schuhe mit Verdienst an den Händler Landsberg in In der Wochenschrift der französischen Parteiminderheit Le schäftigt war. Populaire" findet sich eine Stizze von Boris Souvarine , in Der Kellner hatte das Flaschenbier, welches er den Reisenden Breslau , von dem sie Schneider für 9,50 M. pro Paar erstand. Schneider der er versucht, die verschiedenen Elemente der französischen Mehrheit verabreichte, mit dem Oberfellner zu verrechnen. Pfand für die wieder verkaufte das Paar Schuhe zu 12,50 M. Eine Frau, die ein zu klassifizieren. Er zählt neun Arten: Flaschen durfte er von den Reisenden nicht fordern, aber für jede solches Paar Schuhe erstanden hatte, brachte sie ihm schon am 1. Die Unschuldigen. Sie wissen nicht, was die von von ihm nicht zurückgelieferte leere Flasche hatte der Kläger dem andern Tage mit durchlaufener Sohle zurück. Es erfolgte darauf der Minderheit wollen. Die Humanité" bestätigt ihnen, daß alles Oberkellner 5 Pf. zu zahlen oder andere Flaschen zu beschaffen. Anklage gegen Schneider und Verurteilung durch das Schöffengericht. aufe beste ist in der besten der möglichen Welten. Cachin fezt ihnen Der Kläger forderte von der beklagten Firma 90 W., die er für Die von diesem Gericht verhängte Strafe dünkte aber Schneider zu auseinander, daß die Zimmerwälder Anhänger des„ bedingungs- den Ankauf von Flaschen, die er erfezen mußte, ausgegeben haben Losen" Friedens find. Homo schildert ihnen Deutschland als eine will. Der als Zeuge vernommene Oberfellner behauptete, er habe hoch und er legte Berufung ein. Vor der Straffammer erklärte er, die Schuhe wären ihm als gut und preiswert angepriesen worden Näuberhöhle. Bei ihnen genügt ein Kontakt mit einem Minderheitler, außerdem noch 22 M. für nicht abgelieferte Flaschen vom Kläger zu um die Reihen der Minorität zu vergrößern. bekommen. Den unverhältnismäßig hohen Verlust von Bierflaschen und er hätte die Minderwertigkeit nicht erkannt. Das Gericht kam 2. Die Klugen. Sie warten die neunundfünfzigfte Minute erklärte der Kläger so: Die Züge, in denen er arbeitete, feien immer zu der Ueberzeugung, daß kein Betrug vorliege und sprach hen Ander vierundzwanzigsten Stunde ab, um ihr Gewissen zu befreien. sehr stark von Soldaten in Anspruch genommen worden und so start geklagten frei Berantw. Rebatt.: Alfred Wielevv. Neuföln. Inizatenteil verantm. Tb. Glede, Berlin . Druk u. Berlaa: Borwärts Buchdr. u. Berlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsbl