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Gewerkschaftliches.

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tongresses und der Arbeitgeber grundsätzliche Verbandlungen zur Bes fes aber nicht mehr fei. Schulze ist in Halle a. S. von prenßischen Eltern seitigung alter Zwistigkeiten statt, deren Ergebnis dem zuständigen geboren, war dann aber in der Zeit zwischen 1897 und 1910 öfter Minister vorgetragen werden soll, da man auf Mitwirkung der Re- Jahre lang in Amerika  , wo er auch einen Betrieb hatte. Dieser gierung rechnet. amerikanische Aufenthalt hatte mehrfach Unterbrechungen. Sch. mate aus dem Gefängnis verschiedene Eingaben an die Behörden, um der Ausweisung vorzubeugen. Dabei gab er zu, daß er das ameri fanische Bürgerrecht erworben habe.

Die erörterten Vorschläge betreffen:

1. Zwangsmitgliedschaft in Gewerkvereinen für alle Arbeiter. 2. Zwangsarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche für alle Arbeitszweige.

3. Zwangsmindestwochenlohn von 30 Schilling für alle er wachsenen Arbeitskräfte.

4. Keine Verminderung bestehender Lohnsäze oder Erhöhung der Arbeitszeit. 5. Vollständige Anerkennung der Gewerkvereine und der von folchen mit Arbeitgeberverbänden abgeschlossenen Abkommen durch die Arbeitgeber.

6. Staatliche Arbeitslosenunterstützung für arbeitslose Männer und Frauen. 7. Ordnung der Bedingungen der Frauenarbeit nach dem Kriege durch die Gewerkvereine.

Soziales.

Das Sparkaffenbuch des Lehrlings.

Der Regierungspräsident zu Potsdam  , dem die unteren Behörden das Material in der Sache vorgelegt hatten, ordnete am 8. Januar 1913 die Ausweisung Sch.s aus Preußen an, die dann von der Drtspolizeibehörde in Tegel   ausgesprochen

wurde.

Sch., der aus dem Gefängnis nach Dresden   entlasten wurde, erzielte durch verschiedene Beschwerden, daß auf Veranlassung des Ministers des Innern seine Ausweisung aus Preußen zurüde genommen wurde, und zwar im Januar 1914. Es wurde jegt angenommen, daß Sch. trotz Erwerbes des amerikanischen Bürgerrechts preußischer Staatsangehöriger ge. blieben sei.

Berlin   und Umgegend. Tarifbewegung in der Herrenmaßschneiderei. Im Hinblick auf die beschlossene Tariffündigung führte Sunge am Montag in einer Versammlung der Herrenmaßschneider unter anderem aus: An die jetzt erfolgte Erweiterung der Bezugsschein­verordnung wird die Befürchtung geknüpft, daß infolge der Verord­nung eine erhebliche Verminderung der Arbeitsgelegenheit eintreten werde. Diese Befürchtung ist grundlos, denn auf die erste und zweite Tarifklasse trifft die Verordnung nicht au, weil die Preise für die beste Maßgarderobe längst die Preishöhe überschritten haben, welche auch jetzt noch bezugsscheinfrei ist. Die dritte und vierte Tarifklasse, also die Arbeiten in mittleren Preislagen fallen zum Teil unter die neue Verordnung, aber die hier in Frage kommende Kundschaft hat im allgemeinen schon bisher feinen größeren Bedarf an Garderobe gehabt, als die neue Ver­Sch. machte nun im 8ivilprozeß den Re­ordnung zuläßt. Im allgemeinen hat also die erweiterte Bezugs­gierungspräsidenten für die unberechtigte Aus­scheinpflicht sehr wenig Einfluß auf die Arbeitsgelegenheit in der Herren weisung verantwortlich und beantragte in der gegen den maßbranche. Dasselbe trifft für die Kostümbranche zu. Jn beiden Branchen Fistus gerichteten Klage den Fiskus für verpflichtet zu erklären, ihm liegen übrigens so viele Bestellungen vor, daß die Arbeitgeber Schadenersatz zu leisten. Der Fiskus haftet nach dem Gesetz vom fordern, die Auslieferungszeit für bestellte Arbeiten, welche die Ver 1. August 1909 für Handlungen, die von Beamten in Ausübung der ordnung bis zum 30. November festsetzt, solle bis zum 31. Dezember obrigkeitlichen Gewalt vorgenommen sind. Die Firma Maschinenfabrik für Mühlenbau vormals berlängert werden. Die Ausdehnung des Bezugsscheins fann also Stapler" legt für ihre Lehrlinge Sparguthaben an, die so zu- Kammergericht als Berufungsinstanz ordnete Das Landgericht wies die Klage ab. Das für die Schneider keine Veranlassung sein, von ihrer Forderung einer stande kommen, daß dem Lehrling für jede Arbeitswoche ein aber eine Beweisaufnahme an. Bevor es zu weiterer Bulage von 25 Prozent zum Wochenverdienst Abstand zu nehmen Spargeld von 50 Pf. gutgeschrieben und bei der Sparkasse   Verhandlung lam, erhob der Minister des Innern zu. oder sie auch nur herabzusetzen. Daß eine Lohnaufbefferung der Stadt Berlin   auf den Namen des Lehrlings eingezahlt gunsten des Fistus den Konflikt, mit dem Antrage, das von 25 Prozent noch lange nicht hinreicht, um die erhöhten wird. Diese Spareinrichtung ist im Lehrvertrage ausdrücklich Klageverfahren endgültig einzustellen. Kosten der Lebenshaltung auszugleichen, bedarf keines Beweises. vereinbart. Aber im Vertrage wird auch gesagt, daß nur die den Konflikt des Ministers und entschied, daß das gericht­Das Oberberwaltungsgericht verwarf jett Die Arbeitgeber müßten ein Entgegenkommen darin sehen, daß keine Firma zu bestimmen hat, ob das Sparguthaben nach be- liche Verfahren seinen Fortgang zu nehmen habe. In der Begrän höhere Forderung gestellt wird. Stattdessen bezeichnen sie in ihrem endeter Lehrzeit in das Eigentum des Lehrlings übergeht bung wurde i. a. ausgeführt: Bentralorgan die Forderung wegen ihrer Höhe als unverschämt. oder nicht. Um eine Teuerungszulage zu erhalten, braucht man nicht die Tarife Es handele sich hier um die Verfügung des Regierungs Um diese Vertragsbestimmung handelte es sich in einem Prozeß, präsidenten vom 8. Januar 1913, die durch Vermittlung des Land­kündigen, schreibt die Arbeitgeberzeitung" und meint, durch die der vor der Kammer 5 des Gewerbegerichts verhandelt wurde. Der rats der Ortspolizeibehörde die Ausweisung aufgab. In dem Tariffündigung solle die ganze Lohnfrage aufgerollt werden. Dem Kläger hat vier Jahre bei der beklagten Firma gelernt. Nach be- Material, das dem Regierungspräsidenten vorlag, befanden sich die gegenüber muß darauf hingewiefen werden, daß wir den Arbeitgebern endeter Lehrzeit arbettete er bei der Firma nicht weiter, sondern Behauptungen des Privatklägers, daß er sich mehrere Male jabre­im Laufe der beiden letzten Jahre zweimal Gelegenheit geboten haben, nahm in einem anderen Betriebe Arbeit als Schlossergeselle. Lang in Amerika   aufgehalten habe, daß aber dieser Aufenthalt nie­uns ohne Tariflündigung eine Lohnaufbesserung im Hinblick auf die Deshalb machte die Firma von ihrem vermeintlichen Recht Ge- mals länger als drei Jahre, alio immer weniger als ununter Teuerungsverhältnisse zu gewähren. Die Arbeitgeber haben unsere brauch und verweigerte dem Kläger das Eigentumsrecht an brochen fünf Jahre gedauert habe. Ferner war in dem Material Forderung abgelehnt mit der unzutreffenden Angabe, die Geschäfts- Guthaben von 105 Mart. auf seinen Namen bei der Sparkasse eingetragenen die Angabe des Klägers enthalten, daß er das amerikanische Staats­Lage sei eine schlechte und dann haben sie stets betont, solange die Firma zur Herausgabe seines Sparfafienbuches verurteilt werde. Staats- und Reichszugehörigkeit komme für den Fall des Klägers Der Kläger   forderte, daß die bürgerrecht erworben habe. Das neue, jest geltende Gesetz über die Zarife nicht gekündigt seien, tönnten sie zu Der Vater des Klägers betonte, er habe bei Abschluß des Vertrages noch nicht in Betracht, sondern das Gesez vom 1. Juni 1870. unseren Forderungen nicht Stellung nehmen. als selbstverständlich vorausgefeßt, daß der Sohn nach beendeter Danach sei die Aufrechterhaltung der preußischen Staatszugehörig Sie rechneten allerdings damit, daß wir die Tarife nicht Lehrzeit das Spargeld auch wirklich bekomme. Alle anderen Lehr- feit, die dem Kläger als geborenem Breußen zustand, auch noch tündigen würden und ihnen deshalb jede Lohnaufbesserung linge, die als Gesellen bei der Firma weiterarbeiteten, hätten die nach Erwerb des amerikanischen Bürgerrechts durch Naturali­erspart bleibe. Zwei Jahre haben wir mit den Arbeit. Sparkassenbücher auch erhalten. Der Vertreter der Firma berief sich fation möglich gewesen. In Betracht fäme hier gebern über eine Lohnaufbesserung geredet und uns ist nichts habe erwartet, daß der Kläger   noch ein paar Monate bei ihr arbeiten 1870 über den Erwerb und Verlust der Staats- und Reichs­dagegen auf den erwähnten Vertragspassus und meinte, die Firma Bancroftvertrag in Verbindung mit§ 21 des Gesetzes von bewilligt worden. Nun haben wir die Tarifkündigung beschlossen, werde. Da er das nicht fat, habe er sich die Verweigerung der zugehörigkeit. nun kann die Lohnfrage aufgerollt worden. Jetzt handelt es sich Spargelder selbst zuzuschreiben. Danach hätte ein fünfjähriger ununterbrochener Aufenthalt in Amerika   den Verlust der deutschen   Staatszugehörigkeit für uns nicht mehr um eine Teuerungszulage, sondern um eine all­Die Firma wurde zur Herausgabe des zur Folge gehabt, wenn der Erwerb des amerikanischen Bürgerrechts gemeine Lohnerhöhung, die wir in furzfristigen Verträgen festlegen Spartassenbuches an den Kläger verurteilt durch Naturalisation vorlag. Wie nun die Dinge hier lagen, habe wollen, so daß wir in der Lage bleiben, mit unseren Löhnen der mit der Begründung: Wenn sich die beklagte Firma das Recht ein genügender Anhalt bestanden für einen ununterbrochenen fünf­jeweiligen Wirtschaftslage zu folgen. fichern wollte, die Aushändigung des Sparguthabens aus jährigen Aufenthalt in Amerifa, auch objektive Merkmale dafür Daß wir eine tariflose Zeit wünschen oder gar eine solche herbei- irgendwelchen Gründen zu verweigern, dann hätte sie den Ver- hätten nicht vorgelegen. Somit fönne nicht festgestellt werden, führen wollen, davon kann gar feine Rede sein. Möglich ist jedoch, trag anders abfassen müssen als es geschehen ist. In diesem worden seien, die zur Ausweisung berechtigten. Es lasse sich darum daß vom Regierungspräsidenten alle die Erhebungen getroffen daß ein Tarif mit den Arbeitgeberverbänden nicht zustande kommt Punkt sei der Vertrag juristisch sehr ungeschickt gemacht. Die nicht positiv feststellen, daß dem Regierungspräsidenten eine Ueber­und wir dann mit den einzelnen Firmen Verträge abschließen. Sache liege so: In dem Augenblick, wo ein Geldbetrag auf schreitung seiner Amtsbefugnisse oder eine Unterlassung einer Amts­Unsere Forderungen gehen nicht über ein billiges Maß hinaus. den Namen einer bestimmten Person gutgeschrieben wird handlung nicht zur Last falle. Darum sei der Konflikt des Die Geschäftslage ist derart, daß sie bewilligt werden können. Die sei es auch nur in den Geschäftsbüchern der Firma wird Ministers als unbegründet zu verwerfen. Das Klageverfahren Ausdehnung der Bezugsscheinpflicht verschlechtert die Geschäfts- das Geld Eigentum der betreffenden Person. Erst recht sei müsse seinen Fortgang nehmen. lage in der Herrenmaßbranche im allgemeinen nicht. Daß nicht das der Fall bei Einzahlungen auf ein Sparkassenbuch. Das der Konsum eingeschränkt wird durch eine wesentliche Preiserhöhung, auf den Namen des Klägers lautende Sparkassenguthaben ist daran haben auch wir ein Interesie. Deshalb haben wir unsere Forderung so bemessen, daß sie auf die Preisbildung feinen nennens werten Einfluß hat. Die Lohnerhöhung muß nach Lage der Sache eintreten. Auch wenn die Arbeitgeber diese Angelegenheit zu einer Machtfrage machen wollten, werden unsere Kollegen ihre berechtigte Forderung mit größter Entschiedenheit vertreten.

Ausland.

dem

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Eigentum des Klägers. Die Firma hat darüber nicht zu be­stimmen.

Gerichtszeitung.

Unbegründeter Konflikt des Ministers des Junern. Der Kaufmann Bruno Schulze verbüßte seinerzeit eine mehr monatliche Gefängnisstrafe in Plößensee, die am 15. Januar 1913 Zwingende Regelung der englischen Arbeiterverhältniffe. ihr Ende erreichen sollte. Durch seine Frau erfuhr er im Gefängnis, Wie die Financial News" vom 28. Oftober berichten, finden daß man ihn als lästigen Ausländer aus Preußen ausweisen zurzeit zwischen den Barlamentarischen Ausschüssen des Gewerkvereins- wolle. Die Behörde sah ihn als Amerikaner an, der zwar Preuße gewesen,

Direktion: Max Reinhardt  . Deutsches Theater.

72 Uhr: Soldaten. Donnerstag, neueinstudiert: Minna von Barnhelm  .

Kammerspiele.

8 Uhr: Gespenstersonate.

Lessing  - Theater. Voigt- Theater.

Direktion: Victor Barnowsky. 8U  : Die beiden Klingsberg. Donnerstag: Die beiden Klingsberg. Freitag: Peer Gynt.

Morg: Jonathans Töchter. Deutsch  . Künstler- Theater.

Volksbühne. Theater a. Bülowpl.

8 Uhr: Hamlet  .

Donnerstag: Das Wintermärchen.

Allabenelich 8 Uhr: Moral.

Theater i. d. Königgrätzerstr. URANIA Taubenstr.

8 Uhr: Paul Lange und

Tora Parsberg.

Komödienhaus

48/49.

4 Uhr( halbe Preise): Aegypten  , der Suezkanal und der Weltkrieg.

8 Uhr:

8 Uhr: Z. 200. Male: Der 7. Tag. Geh.- Rat Prof. Dr. Frech- Breslau: Die Bagdadbahn  

Berliner   Theater in kulturhistorischer und

8 Uhr: Auf Flügeln des Gesanges. weltwirtsch. Bedeutung.

Theater am Mittwoch, 8. November.

Badstr. 58.

Täglich:

Badstr. 58.

Verwaif.

Kaffeneröffnung 7 Uhr, Anfang 8 Uhr. Reichshallen-Theater. Stettiner Sänger.

Bum Schluß: Friedensglocken. Zeitbild v. Mensel. Anf. 8 U. Sonntag nach­mittag 3 Uhr: ( Ermäß. Preise): Weihnachtsabend im Schützengraben

Deutsches Opernhaus, Charlottenb.| Neues Operettenhaus   Possen- Theater.

8 Uhr: Don Juan  .

Kassentelephon: Norden 281.

Friedrich- Wilhelmstädt. Theater 8 Uhr: Der Soldat der Marie.

8 Uhr: Das Dreimäderlhaus. Residenz- Theater

Täglich 8 Uhr:

Ein unnatürl. Sohn

Gebr. Herrnfeld- Theater 8 U.: Der gutsitzende Frack. Sagen wir die Hälfte

8 Uhr: Villa Pschesina. Donnerstag zum ersten Male:

Kleines Theater

8 Uhr: Jettchen Gebert.

Komische Oper

Die Warschauer Zitadelle. Schiller- Theater O

8 Uhr:

Der Kammersänger. Hockenjos. Erster Klasse. Schiller- Th. Charlottenb.

3 Uhr: Prinz Friedrich v. Homburg  .

8% Uhr: Die schöne Kubanerin. 8 Uhr In Behandlung.

Lustspielhaus

8.

8%, U. Der selige Balduin Metropol- Theater

8 Uhr Die Csardasfürstin.

Thalia- Theater

8%, U. Blondinehen.

Rose- Theater.

8 Uhr:

Theater am Nollendorfpl.

3 U.: Lied v. d. Glocke, Wallenst. Lag. Theater des Westens Uhr: Blaue Jungens.

8 Uhr: Die Fahrt ins Glück

mit Guido Thielscher  .

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mit Leonhard Haskel  .

Palast

Tägl. 8 Uhr. Sonnt. 3, u. 8 Uhr.

Otto oder Otto?

Operettem. Else Bötticher  , Adele Sandrock  , Ingo Brandt usw. Ferner: R. Steidl und die neuen Novemb.- Spezialitäten.

3 Uhr: Wallensteins Tod  . Casino- Theater.

Trianon- Theater

8 Uhr:..... als Gast.

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8 Uhr:

Hedwig, die Banditenbraut. Seemannsliebchen.

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