Gewerkschaftliches.
Imeifterei enthalten ist, bedarf Sch. ja eines Kriegsscheins nicht evangelifden Jünglingsvereins das biel beffer macha und ist damit die Sache erledigt. Die beiden Eiferer hatten feinen Erfolg. Es wurde Fachberufs Der Schlosser T. von der Firma M.- Werte in Reinidendorf beratung mit Angliederung an den paritätischen Arbeitsnachweis bewill einen Kriegsschein wegen zu wenig Lohn. Die Firma ſchloſſen. Schlosser einen Kriegsschein zu geben. Der Schlosser erhält den Vom Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeiterverband. lehnt eine Lohnaufbesserung ab und erklärt sich lieber bereit, dem Ausland. Striegsschein und ist damit die Angelegenheit erledigt.
führt wird.
Gerichtszeitung.
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Ein Kaffeedieb stand gestern in der Perion des mehrfach vors bestraften Maschinisten Wilhelm Steinbiß vor der 3. Straf fammer des Landgerichts I . In der Nacht zum 26. Auguſt bemerkte der in der Universitäts - Frauenflinit angestellte Nachtwächter Hoffmann einen Mann, der mit drei Broten in der Hand auf einer Leiter, die an das zur Vorratskammer der Klinik gehörende Fenster gelehnt war, herabstieg. Er hielt den Mann fest, ließ ihn aber wieder laufen, nachdem er ihm angegeben hatte, er sei der ebenfalls dort angestellte Heizer Hansen. Am nächsten Tage stellte es sich heraus, daß diefe Angabe falich war und es sich in Wirklichkeit um cinen Einbrecher gehandelt hatte, der aus der Vorratskammer 2 Sack roben Kaffee( etwa 631 Pfund), 90 Pfund Reis, 50 Pfund weiße Bohnen, 10 Pfund Kakao und einige andere Nahrungsmittel gestohlen hatte. Der Dieb war Steinbig, der früher in der Klinik angestellt gewesen war; er wurde dadurch ermittelt, daß er am Tatort eine Zigarrentasche versehentlich hatte liegen lassen. Steinbik wurde zu 6 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust verurteilt.
Frauenarbeit und Unternehmerinteresse. Man schreibt uns: Das jetzige starke Eindringen der weiblichen Arbeitskräfte in die Industrie wird von vielen Unternehmern nicht ungern gesehen. Weibliche Arbeitskräfte Diese größte schweizerische Gewerkschaft hat fürzlich ihren fast find billiger. Kein Wunder daher, wenn man in Unter- Weihnachtsunterstützungen der Gewerkschaften. 300 Seiten starken Geschäftsbericht für die beiden Jahre 1914 und 1915 veröffentlicht. Der Metallarbeiterverband zählte Ende 1913 nehmerkreisen die durch den Krieg geschaffene Zwangslage: Wie in den Vorjahren, so zahlen auch in diesem Jahre unsere 16 495 Mitglieder, der Uhrenarbeiterverband 15 978, ersterer Frauen in bisher nie gekanntem Umfange in der Industrie Zentralverbände den Familien der zum Heeresdienst eingezogenen Ende 1914 13 805, am 1. Juli 1915 rund 13 000, der Uhrenarbeiterzu beschäftigen, als Normalzustand in die Friedenszeit hin- Mitglieder eine Weihnachtsunterstützung. Die Bezüge find nicht in verband rund 7000. Genau betrug die gesamte Mitgliederzahl des überretten möchte. Die Arbeitgeber- Zeitung", die immer den allen Gewerkschaften die gleichen und werden auch nicht in allen am 1. Juli 1915 in Kraft getretenen vereinigten Metall- und Uhrenertremsten Unternehmerstandpunkt vertritt, beschäftigt sich in Verbänden unter gleichen Bedingungen gewährt, sie kommen aber in arbeiterverbandes 20 748, die sich Ende 1915 auf 128 Sektionen verihrer neuesten Summer mit der Frage der gewerblichen Frauen- der Hauptsache einander sehr nahe. Voraussetzung für den Bezug teilte. Gegenüber 1913 beträgt der Mitgliederverlust rund 10 000. arbeit. Sie meint, man zerbreche sich den Kopf darüber, was der Weihnachtsgabe ist im allgemeinen, daß das Mitglied am Tage von ganz besonderem Interesse ist die Feststellung, daß allein in aus den in der Industrie beschäftigten Frauen werden soll, bande angehört und 52 Beiträge geleistet haben muß und nicht 36 000 Metallarbeiter einen Lohnverlust von 12 Millionen Franken der Einberufung zum Heeresdienst mindestens ein Jahr dem Ver- den ersten drei Monaten August, September und Oktober 1914 wenn die Männer zurückkommen. Die Arbeitgeber- Zeitung" länger als vier Wochen Beiträge restiert. Die Unterſtüßung wird erlitten, und zwar infolge teilweiser oder voller Arbeitshält diese Erörterung für ziemlich überflüssig; soweit die außer den Kriegerfrauen auch vielfach Kriegerwitwen und Eltern lofigkeit, Lohnreduktionen und Militärdienst. In den beiden Berichts gewerbliche Tätigkeit der Frau nicht zu Schädigungen der lediger eingezogener oder gefallener Mitglieder gezahlt. jahren wurden erfolgreiche Lohn- und Streitbewegungen geführt, Gesundheit oder zu sonstigen schweren Nachteilen führe, Wir machen an dieser Stelle besonders auf die Weihnachts - 1915 allein 89 mit 14 370 Beteiligten und für diese 12 999 Fr. würden wir die großen, im Kriege zutage getretenen Arbeits- unterstützung der Gewerkschaften aufmerksam, damit die Frauen wöchentliche Lohnerhöhungen sowie 3158 Stunden wöchentliche Arkräfte des weiblichen Geschlechts nicht entbehren können. Es der zum Heeresdienst eingezogenen Mitglieder zum Bezuge der beitszeitverkürzung errungen. Die Einnahmen betrugen 1914 würde nach dem Friedensschluß nicht an Arbeit, sondern an Unterstübung sich rechtzeitig bei der Ortsverwaltung des Verbandes 405 943 Fr. und 1915 556 033 Fr., die Ausgaben 406 860 Fr. und Arbeitern fehlen, so daß sowohl für die Männer wie für die melden, bei dem der Ehemann als Mitglied seines Verbandes ge- 704 804 Fr. Das Verbandsvermögen betrug Ende 1914 654 545 Fr. und Ende 1915 523 918 Fr. Gegen 600 000 Fr. wurden in den Frauen genügende Arbeitsgelegenheit vorhanden sein dürfte. beiden Jahren an Unterstüßungen ausgegeben. Mit dem internatio Zur Stübung ihrer Ansicht beruft sich die ArbeitgeberDer Handlungsgehilfenverband nahm am Donnerstag in der nalen Metallarbeiterfekretariat in Stuttgart steht der Verband in den Zeitung" dann noch auf die Schriftstellerin Gustava Heymann , Generalversammlung des Bezirks Berlin den Geschäfts- und Kaffen- besten Beziehungen; den englischen Antrag auf Berlegung des Sekre die geschrieben habe, daß in vielen Fällen die Frau die Haus- bericht für das dritte Quartal entgegen. Aus demselben ist hervor- tariats nach England lehnte der Zentralvorstand des Schweizerischen wirtschaft andern Kräften übertrug, sich ausschließlich dem Berufe zuheben, daß die Einnahme an Beiträgen rund 1000 M. höher ist, Metallarbeiterverbandes einstimmig ab. ihres Mannes widmete, denselben mit mehr Geschick und Ein- als sie im zweiten Quartal war, was eine Folge der Erhöhung des Der Verband ist gegenwärtig in der besten Weiterentwicklung sicht ausübte als er und deshalb die größten Erfolge erzielte. Ortsbeitrages ist. Der Kassenbestand, der sich am Schluß des Quarbegriffen. In solchen Fällen würde der vernünftige Mann ihr die Zügel tals auf 4262 M. belief, ist gegen das vorige Quartal um 450 M. der Leitung überlassen, denn auf den Erfolg komme es letzten zurückgegangen. Für Unterstübungen wurden 926 M. ausgegeben, davon 335 M. an Stellenlose. Die Zahl der männlichen Mitglieder Endes im Geschäfte und bei der Landwirtschaft an. Er würde ist während des dritten Quartals von 2148 auf 2101 zurüdgegangen. ihre Mitarbeit im Beruf nicht entbehren wollen und für ihre Die Zahl der weiblichen Mitglieder hat sich von 1757 auf 1788 erhäusliche Tätigkeit einen Ersatz suchen. höht. Die Zahl der jugendlichen Mitglieder ist von 269 auf 244 zuDiese von der zitierten bürgerlichen Frauenrechtlerin an- rüdgegangen. Es wurde als unbefriedigend bezeichnet, daß trotz geführten Fälle dürften so wenig zahlreich sein, daß daraus reger Agitationstätigkeit mur eine geringe Zahl von Neuaufnahmen doch wirklich keine Norm konstruiert werden kann. Wenn, gemacht worden sind. Es wurde mitgeteilt, daß im Laufe des Quarwas auch wir mit der Arbeitgeber- Zeitung" im Interesse der tals in mehreren Großbetrieben Bewegungen geführt wurden, die deutschen Arbeiter und Arbeiterinnen hoffen wollen, nach auf die Erlangung von Teuerungszulagen gerichtet waren und mehr dem Kriege die industrielle Tätigkeit wiederum stark einsekt, oder weniger Erfolg hatten. Jm Geschäftsbericht sowie in der ihm folgenden Diskussion so wird sie dennoch sehr viele der jetzt in der Industrie be- nahm die Haltung des Verbandsorgans, der Handlungsgehilfenschäftigten weiblichen Arbeitskräfte überflüssig machen. Wenn zeitung", und damit in Zusammenhang stehende Vorgänge einen die Arbeitgeber- Zeitung" die Einschränkung macht, daß dort breiten Raum ein. die gewerbliche Frauenarbeit erhalten bleiben soll, wo sie Der Verbandsvorstand, dem die Ortsverwaltung hierzu eine nicht zu Schädigungen der Gesundheit führt, so ist das aller- Resolution einreichte, hat sich dahin geäußert, daß er den Wunsch dings die Hauptfrage. Denn in vielen Fällen werden Ar- nach Ausschaltung jeder politischen Tendenz aus dem Verbandsbeiterinnen jetzt zu Beschäftigungen herangezogen, die sicher organ und dessen vorwiegende Beschäftigung mit Berufsfragen teile. Eine andere Resolution verlangt, daß der Verband die Vervon gesundheitlichen Schädigungen für den weiblichen Körper jammlungsanzeigen im„ Vorwärts" nicht mehr veröffentliche, bis begleitet sind. Der jetzige, durch den Krieg geschaffene Zuber„ Vorwärts" wieder als Organ der Berliner Arbeiter in Frage Zuſammlungsanzeigen stand, wonach der Arbeiterinnenschutz so stark ausgeschaltet tommt". Die Resolution wurde mit 24 gegen 20 Stimmen ab- Wurstschmalz oder Schweineschmalz? Die Frage, ob das von ist, birgt eine schwere Gefahr in sich für die Volksgesundheit gelehnt. den Fabrikanten Kurta und Kuch bei der Herstellung von Sülze und für die heranwachsende Generation. Das kann den Unter- Schließlich hatte die Versammlung ein Mitglied in den Haupt- durch Abschöpfen gewonnene Fett als Wurst- oder gutes Schweinenehmern jeder Sozialhygieniker und jeder Sozialpolitiker be- vorstand zu wählen. Der von der Ortsverwaltung vorgeschlagene schmalz zu gelten hat, mußte gestern das Schöffengericht Berlin- Mitte entscheiden. Die Veranlassung dazu bot eine dort zur Verhandlung stätigen. Deshalb haben nicht etwa nur die Gewerkschaften von Kollege Eschenbach wurde einstimmig gewählt. gelangende, gegen beide erhobene Anklage wegen übermäßiger ihrem Standpunkt aus zu verlangen, daß bei der Rückkehr der männlichen Arbeitskräfte aus dem Felde die Frauenarbeit wieder Breissteigerung. Die Angeklagten stellen in ihrem Betriebe in der in die Grenzen zurückgedrängt wird, die ihr früher durch Die Krankenversicherung in den Knappschaftskaffen und Hauptfache Sülze her und lassen bei dem dazu notwendigen Fleischabkochen das Fett abschöpfen, das nach ihren Anordnungen, die Arbeiterschuhgesetzgebung gezogen wurden, Knappschaftsvereinen im Jahre 1914. wie sie angaben, mehrfach geklärt wird und dadurch nach ihrer Besondern das gleiche ist auch vom Standpunkt der allgemeinen In dem soeben erschienenen zweiten Vierteljahrsheft der hauptung die Beschaffenheit von prima Schweineschmalz an Bolfswohlfahrt zu verlangen. Würde das nicht geschehen, so Statistik des Deutschen Reichs 1916 find die Zahlen über die nimmt. Sie hielten sich daher für berechtigt, dieses Fett nicht wäre das Wirken der deutschen Gesetzgebung in den letzten Krantenversicherung in den Snappschaftstassen und Knappschafts - zu der niederen Sorte von Wurstschmalz, für das als Höchstpreis Jahrzehnten für den so notwendigen Arbeiterinnenschutz zweck- vereinen im Jahre 1914 veröffentlicht worden. Danach ist die 2 M. pro Pfund in Betracht tamen, zu rechnen, sondern es als Ios gewesen. Zahl der Kassen und Vereine gegen das Vorjahr von 150 auf" Prima Schweineschmalz" zu bezeichnen und dafür einen Pfundpreis 146 zurüdgegangen. Das ist nicht auffallend; auch in den von 4,50 M. zu nehmen. Es kam jedoch hierbei zu Beanstandungen, früheren Jahren war ein Rüdgang festzustellen, offenbar, weil als bei dem Ansturm von Käufern verschiedenen Frauen das noch Leistungsunfähige Kassen mit anderen Kassen vereinigt worden heiße, flüssige Fett verkauft wurde und diese dann nach dem Fest find. Ob im Jahre 1914 infolge des Kriegsausbruchs ein beson- werden des Fettes einen starken und bräunlichen Satz mit scharfem derer Umstand mitgewirkt habe, läßt sich nicht übersehen. Dagegen Geschmack vorfanden, der für Wurstfett iprach und nicht für reines ist es eine außergewöhnliche Erscheinung, daß auch die durchschnitt- Schweinefett. Da sich auch der Sachverständige, Polizeitierarzt Der Werkzeugmacher E. von der Firma M. u. G. fordert den liche Belegschaft fleiner geworden ist. Sie betrug 916 081 Stöpfe Dormeher, auf den Standpunkt stellte, daß unter Schweineschmalz Kriegsschein, weil ihm eine Forderung auf Lohnerhöh- gegen 989 196 im Jahre 1913, gegen 932 877 Stöpfe im Jahre 1912, ein Produkt aus ausgebratenem Rückenfett und Liesen zu verstehen ung abgelehnt war und von seinem Meister gedroht wurde, daß gegen 899 716 Köpfe im Jahre 1911, gegen 885 598 Stöpfe im Jahre sei, erachtete das Gericht, daß derartiges Fett als Wurstschmalz zu er veranlassen werde, daß E. mit dem Schüßengraben Bekannt- 1910, gegen 884 513 Köpfe im Jahre 1909. In den früheren Jahren gelten habe und demgemäß eine übermäßige Preissteigerung vorschaft macht oder so ähnlich. Mit Rücksicht darauf, daß alle Ver- sehen wir ein ständiges Anwachsen der Belegschaft, im legten liege. Das Urteil lautete auf je 1000 m. Geldstrafe. marnungen und Mahnungen des Kriegsausschusses an die Firma Jahre plötzlich einen beträchtlichen Rüdgang. Darin zeigt sich fragnicht herbeiführen konnten, daß derartige unzulässige los eine Folge des Kriegsausbruchs. Naturgemäß ergeben auch die Unbefugter Verkehr mit Kriegsgefangenen. Drohungen besonders seitens der Meister und Wertführer Beiträge, Gintrittsgelder und Geldstrafen der Mitglieder einen geFräulein Bussicwid aus Neuenkirchen ( Westfalen ) sollte eine Anunterbleiben, stellt sich der Kriegsausschuß auf den Standpunkt, vingeren Ertrag: 23,9 Millionen Mark gegen 24,4 Millionen Mark die Sache um eine Woche zu vertagen, um festzustellen, ob diese im Vorjahre, die Beiträge der Werkeigentümer 23,2 Millionen ordnung des Kommandierenden Generals zu Münster übertreten Aeußerung des Meisters wirklich gefallen ist. Sollte sich die Rich- Mark gegen 23,7 Millionen Mark im Vorjahre. In den früheren haben, wonach Unbefugten jeder mittelbare oder unmittelbare Bertigkeit der Angabe des Werkzeugmachers herausstellen, wird dem Jahren zeigte sich bei den Beiträgen ein ständiges Anwachsen. tehr mit Kriegsgefangenen verboten ist. Die Strafkammer in Werkzeugmacher E. der Kriegsschein erteilt. Zinsen und sonstige Ginnahmen sind von 2,6 im Vorjahre auf Bielefeld verurteilte sie deshalb auf Grund des§ 9b des BelageDer Werkzeugmacher 2. aus einem Spandauer Staatsbetrieb 3 Millionen Mark gestiegen. Die Gesamteinnahmen jedoch sind von rungsgesetzes zu einer Geldstrafe von 30 M. In Neuenkirchen , in fordert den Kriegsschein wegen zu wenig Lohn. Der Vertreter 50,8 Millionen Mark im Vorjahre auf 50,1 zurückgegangen. Die der Branntweinbrennerei, wo auch die Angeklagte tätig war, wurdes Betriebes erklärt sich bereit, dem Werkzeugmacher Arbeit zu Ausgaben dagegen sind von 43 Millionen im Vorjahre auf den Gefangene beschäftigt. Die Straffammer nahm als festgestellt geben, bei der er 20 Bf. mehr pro Stunde verdient. Ein Kriegs- 45,6 Millionen Mart gestiegen. Infolgedessen ist das Vermögen an, daß sie zweimal einem französischen Gefangenen wollene schein wurde infolgedessen nicht erteilt. etwas geringer als in den beiden früheren Jahren gewachsen. Es Strümpfe zugestedt hatte. Da die Angeklagte dazu nicht berechtigt Aus demselben Betrieb kommt der Hobler E. und will einen beträgt 43,9 Millionen Mark gegen 39,3 Millionen Mark im Jahre gewesen sei, wäre hier ein unmittelbarer unbefugter Verkehr mit Kriegsschein, ebenfalls wegen zu wenig Lohn. Es wird ver- 1913. Auf jedes männliche Mitglied tamen durchschnittlich 11,2 einem Kriegsgefangenen zu sehen. Zwar sei angenommen worden, daß sie aus Mitleid gehandelt habe. Das könne aber nur im Strafs abredet, im Betriebe nochmals zu verhandeln, und wenn keine Krankheitstage, gegen 9,4 im Vorjahr. Die Unterstützung an Einigung erzielt wird, soll die Sache nochmals den Kriegsaus- Schwangere und Wöchnerinnen ist von 0,01 im Vorjahre auf maß berücksichtigt werden, was auch geschehen sei. Im andern Falle fojuß beschäftigen. 0,02 M. durchschnittuch für jedes Mitglied gestiegen, ebenso ist für hätte auf eine höhere Strafe erkannt werden müssen. Die Angeklagte legte Revision ein und machte geltend, in der Der Drcher B. von der Firma L. u. Co. will aufhören, weil Arzt mehr ausgegeben worden: 6,87 m. gegen 6,18 M. im Vorgeschenkweisen Hingabe von Strümpfen an einen Kriegsgefangenen ihm die Arbeit im Betrieb zu schwer ist. Da B. ein jahr für jedes Mitglied. Erfreulich ist es dagegen, daß für Arznei tönne kein verbotener Verkehr mit dem Gefangenen gefunden entsprechendes ärztliches Attest vorlegt, wird ihm der Kriegsschein und Heilmittel nur 4,64 M. durchschnittlich auf ein Mitglied werden. famen, gegen 4,78 M. im Vorjahre. Die Verwaltungskosten zeigen durchschnittlich auf ein Mitglied eine auffallend große Zunahme: von 1,92 m. im Vorjahre auf 2,20 M. Der Gesamtbetrag aber ist nur gering gestiegen.
Aus dem Kriegsausschuß für die Metallbetriebe
erteilt.
Der Werkzeugmacher M. von der Firma 2. will einen Kriegsschein, weil er vom Meister angeblich beleidigt ist. Es stellt sich heraus, daß es eine ziemlich belanglose Bemerkung war, durch die sich der Werkzeugmacher beleidigt fühlte und kann daraufhin der Kriegsschein nicht erteilt werden.
Ein Vergleich mit der Krankenversicherung für die anderen Arbeiter kann diesmal nicht gegeben werden, da die Krankenversicherungsstatistik für 1914 wegen der Unvollständigkeit der Zahlen noch nicht aufgestellt werden konnte.
Das Kammergericht verwarf jedoch die Revision mit folgender Begründung:
Dadurch, daß der Militärbefehlshaber Unbefugten jeden münd lichen oder schriftlichen, mittelbaren oder unmittelbaren Verkehr mit Kriegsgefangenen verboten habe, habe er eben jedes Inverkehrtreten mit Gefangenen verboten, soweit es nicht ausdrücklich erlaubt Das Landgericht habe die Bestimmung zutreffend ( z)
Ipar.
gewendet.
Aus der Frauenbewegung.
Nordische Frauenkonferenz.
an=
In einer bestimmten Gruppe der Metallindustrie Berlins war vor sehr kurzer Zeit eine Vereinbarung über die Teuerungsaulage getroffen. Die Firma H. 2. u. Co., deren Betrieb zum Teil zu obiger Gruppe gehört, hat noch eine Abteilung, die durchBurgfrieden und Kriegsverletztenfürsorge. aus andere Arbeit macht, und für diese hält die Firma sich nicht Bei Gelegenheit einer Beratung des Landrats mit dem Gesamtverpflichtet, die verabredete Teuerungszulage zu zahlen. Der ausschuß für Kriegsverlegtenfürsorge im Kreise Waldenburg in Kriegsausschuß stellt sich auf denselben Standpunkt und empfiehlt Schlesien entwickelte sich eine kleine, aber für Gewerkschaftskreise beden Arbeitern dieser besonderen Abteilung, getrennt vorzugehen fonders interessante Debatte, die für heutige Zeiten auch einen beund über die Frage ciner Teuerungszulage mit der Firma beson- sonders interessanten Abschluß hatte. Ein Landrat aus Breslau ders zu verhandeln. Da hierüber allseitiges Einverständnis er- hielt einen Vortrag über die Notwendigkeit der Berufsberatung fonferenz, die, einberufen vom schwedischen Landesverein für Frauens zielt wird, war eine weitere Entscheidung des Kriegsausschusses für Kriegsverlegte durch Fachleute. Es handelt sich hierbei wahlrecht, von schwedischen, norwegischen, dänischen, isländischen und unnötigt. um eine Selbstverständlichkeit, nach der fast ausnahmslos im Der Revolverdreher 2. von der Firma St. will einen Kriegs- ganzen Reiche gearbeitet wird. Gegen diese Selbstverständlichkeit finnischen bürgerlichen und sozialdemokratischen Delegationen beschickt, schein, weil er des öfteren wegen Materialmangel verkürzt wandte sich der Vertrauensmann des dortigen Ortsausschusses in erster Linie das Ziel hatte, eine Gesamtorganisation arbeiten muß. Es erfolgt eine Verſtändigung dahin, daß für Kriegsverlegtenfürsorge, der wirtschaftsfriedliche Arbeiterfekretär der norwegischen Frauenvereinigungen zu gründen. immer dann, wenn er nicht die normale Arbeitszeit von 9 Stunden Fichtner, und ihm sekundierte der oberste Verwaltungsbeamte Diese Organisation will das Vorgehen in Fragen der politischen Ja, als pro Tag beschäftigt ist, eine Entschädigung für die nicht gearbeitete der Fürstlich Plekichen Gruben im Revier. von Frauenrechte und Kinderschutzgesetzgebung, ferner aber auch die Zeit beanspruchen kann. Sein weiteres Verlangen, das dahin allen Rednern, dem Landrat, dem Bürgermeister, dem Gewerbe- Fragen der Hauswirtschaftlichen und gewerkschaftlichen Tätigkeit der ging, daß ihm mit Rücksicht darauf, daß er früher Ueberstun- inspektor, den freigewerkschaftlichen, den katholischen und Hirsch Frau gemeinsam regeln. Die Debatten erstreckten sich außer auf ben gemacht hat, auch für die jest ausgefallenen Ueberstunden Dunderschen Gewerkschaftsvertretern die Fachberufsberatung als un- bie nötigen Programm- und Statutenfragen auf die Frage der Entschädigung gezahlt wird, weist der Kriegsausschuß als unbe- bebingt nötig verlangt und beantragt wurde, lehnten die beiden hauswirtschaftlichen Ausbildung der Frau und auf die Zunahme der rechtigt zurück. Redner als die einzigen diese vernünftige Forderung ab. Sie beDie Forderung gleicher Löhne für Der Arbeiter Sch. von der Firma J. will in einem Nachtonten, daß die Beratungsarbeit des, Sekretärs F. allein völlig gewerblichen Frauenarbeit. harort Berlins in Beschäftigung treten und zu dem genüge. Selbst der in nächster Zeit in Funktion tretende pari- gleiche Arbeit wurde als Programmpunkt aufgenommen und dem Bived einen Kriegsschein. Da festgestellt wird, daß die Firma bet tätische Arbeitsnachweis des Kreises wurde von diefen beiden gemäß, als erste wichtige Arbeit beschlossen, eine Untersuchung über abaelehnt, weil der Arbeitsnachweis eines die Lohnverhältnisse in den nordischen Staaten anzustellen. der Sch. in Arbeit treten will richt im Verzeichnis der Feldzeug- Männern Verantw. Rebatt.: Herm. Müller, Tempelhof . Inseratenteil verantw.Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdr. u. Verlagsanft. Paul Singer& Co., Berlin SW, Hierzu 2 Beilagen und Unterhaltungsbl
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