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jekt am Monatswechsel die Parole sein: Jn das Heim des Arbeiters, des Arbeiters im weitesten Sinne, gehört der Vorwärts"!

Einschränkung des Eisenbahnverkehrs. Der Personen- Eisenbahnverkehr, der in letzter Zeit auf den Berliner   Stadt- und Vorortbahnen erheblich eingeschränkt wurde, wird vom 1. Dezember ab auch im Fernverkehr stark vermindert werden. Die einzelnen Eisenbahndirektionen in Berlin   und den großen Provinzpläßen sind zurzeit dabei, die vorliegenden Fahrpläne einer Prüfung zu unterziehen, um alle überflüssigen Reiseverbindungen auszumerzen. Not­wendig wird die Einschränkung des Zivilreiseverkehrs durch die starke Inanspruchnahme des rollenden Materials durch die Truppen; ferner soll möglichst mit Kohlen gespart werden. Man will die Züge verkürzen, damit die Maschinen sich durch die verringerte Achsenzahl nicht so stark abnußen, und hat aus diesem Grunde bereits jekt Speise- und Schlafwagen fast ganz ausgeschaltet. In den Personenzügen, die nur kürzere Reisen bewältigen, ist auch die überflüssige erste Klasse fast ganz ausgemerzt. In den D- Zügen ist diese Ausschaltung nicht ohne weiteres möglich; die Abteile der ersten Klasse werden indessen, wo angängig, eingeschränkt. Wie weit die ganze Einschränkung des Personenverkehrs überhaupt gehen wird, ist erst Anfang nächster Woche ersichtlich, da dann die neuen Fahrpläne herauskommen.

Die Hintermänner des Zuchthäuslers. Ein ehemaliger Zuchthäusler fährt als Kutscher einer Brothand­lung. Leicht möglich jetzt, da ja die mit Zuchthaus   Bestraften nicht zum Heeresdienst eingezogen werden. Wir lamentieren nicht darüber,

im Gegenteil, es freut uns, wenn ein Gezeichneter Gelegenheit erhält, sich durch ehrliche Arbeit wieder aufzurichten. Dieser aber unter­liegt von neuem der Versuchung. Er benutzt seine Tätigkeit, um Gelegenheiten zum Schleichhandel auszuspüren. Und er findet sie. Er kauft Me HI, Seife und andere beschlagnahmte Ware und vers fauft sie mit flingendem Profit. Sein Handel nimmt solche Dimensionen an, daß er das Gespann seines Arbeitgebers extra dafür in Anspruch nimmt. Dabei wird er endlich gefaßt und nun erfüllt sich sein Geschick.

Anträge auf Versorgung, Unterstützung und Abfindung. Aufgeregtheit geriet, in Restaurants mit ben Reffnern Rtrakeel

Das Polizeipräsidium teilt mit: Die Vorbereitung der Anträge machte und öfters herzerweichend zu schluchzen begann, wenn auf gesetzliche Versorgung aus Anlaß des gegenwärtigen Krieges, er davon erzählte, wie viele Leichen er in seinem Kriegsamt der Anträge auf Bewilligung einmaliger widerruflicher Zuwendungen gesehen habe. Er war oft sehr konfus, so daß der Zeuge Zweifel und Unterstützungen an Kriegshinterbliebene, sowie der Anträge auf darüber hatte, ob der Justizrat wirklich ganz normal sei. Er habe Stapitalabfindung für Kriegswitwen ist auf die vom hiesigen Magi- auch einmal Beranlassung genommen, dessen Sozius nahe zu legen, trat eingerichteten 23 Fürsorgestellen übergegangen. Diese sind doch auf den Angeklagten zu achten, da zu befürchten sei, daß er für die Stadtbezirke Dummheiten mache. Es ist auffallend, daß der Angeklagte, der den Nebentläger doch verfolgte, ihm in Aussicht stellte, daß er bei seinen militärischen Bekanntschaften wohl dafür sorgen könnte, daß der Zeuge eine bequeme Stellung beim Heere erhielte.

folgende:

bei

I. Kaiser- Wilhelm- Str. 13 II. Gitschiner Str. 97/103 III. Dennewigstr. 24 a Astanischer Plaz 3 Wilmsstr. 10

IV a. IV b. Va. Am Köllnischen Park 2 V b. Mariannenplatz 27/28 VI. Kommandantenstr. 14 Blumenstr. 97

1-14, 143-144,

15-30,

31-49,

50-66 A, B 67-78 A, B, C 79-97, 137-142 98-113 A, B 114-136

178-181 182-188, 189 A, 189 D, 189 F, 194-201

189 B, 189 C, 189 E, 190 A- 193 H 202-217, 269-271 218-241

VII a.

145-165

VII b.

Bromberger Str. 13/14

166-177

VII c.

Petersburger Str. 4

VIII a.

Georgenkirchstr. 11

VIII b.

Elbinger Str. 4

IX.

X a.

Rofenthaler Str. 40/41 Kastanien- Allee 82

X b.

Greifenhagener Str. 58

Xc.

XI.

Sonnenburger Str. 20 Wattstr. 16

XII a.

Alt- Moabit 11

XII b.

Gerhardstr. 4/5

XII c.

Turmstr. 44

XIII a.

Antonstr. 10/15, Eingang Plantagenstr. 15

XIII b. Pantstr. 34

242-248 249-254 E

255-268, 272-278 279-283, 297-304 284 A- 290 C 291-296, 309

305-308, 310-314 D 315-326 D

der zuständigen Bezirksstelle des Magistrats zu stellen. Die Die Anträge sind nicht mehr bei den Bolizeirevieren, sondern Hauptstelle befindet sich in Berlin  , Poststraße.

Postbestimmungen.

Fortan ist die polnische Sprache auf Poft tarten im Boft­verkehr zwischen Deutschland   und dem t. u. t. Militärgeneral­gouvernement Lublin   zugelassen.

Ein Regierungsbaumeister S. war durch Verwendung des An­geklagten, der in Belgien   bei mehreren friegsgerichtlichen Ver­handlungen den Vorsiz inne hatte, diesem zur Unterstügung in feiner Arbeit beigegeben worden. Der Zeuge gab ihm das Zeugnis, daß er sich in Belgien   und Frankreich   so große Verdienste um das Vater­land erworben habe, daß der Generalfeldmarschall von der Goltz ein Belobigungs- und Anerkennungsschreiben an ihn gerichtet hatte. Der Angeklagte habe sich bemüht, bei der Größe seiner Aufgaben eine gewisse innere Nervosität zu überwinden, aber er war plöglich von einer seelischen Depression beherrscht, bald war er sehr nieder­geschlagen, bald war er übermäßig er übermäßig lustig. Als Kriegs­gerichtsrat habe er mit großer Gewissenhaftigkeit Ge rechtigkeit geübt, so daß in einem Falle elf Angeklagte, die freigesprochen wurden, im Ueberschwange ihres Danlgefühls sich ihm zu Füßen warfen. Da habe ihnen Justizrat Dr. Ivers gefagt: Steht nur auf, euch ist nur Gerechtigkeit widerfahren!" Auf seinen Fahrten durch Belgien   und Frankreich   hat der Zeuge die Erfahrung gemacht, daß der Angeklagte recht viel Alkohol zu sich nahm und zu den Leuten gehörte, die nicht arbeiten können, wenn sie nicht vorher getrunken haben. Auch nach seinem Abschied aus dem Heere habe er alle Zeichen eines chronischen Alkoholismus auf­gewiesen und häufig über entießliche Augenschmerzen geklagt.

"

Nach Vernehmung der Stenotypistin, die den Brief an Frau M. Sauitätsrat Dr. Jfa ac vernommen. darin aufgewendeten Wortschwall sehr gewundert hat, wurde der nach Diktat geschrieben und sich über den konfusen Inhalt und den Er hatte über eine schwere diskrete Krankheit zu berichten, an der er den Angeklagten behandelt hat. Während dieser Vernehmung wurde die Deffentlichkeit aus­geschlossen.

folgende: Als von der alten Frau M. die Martha M. aus dem Eine Episode, die längere Erörterungen verursachte, war die Vom 1. Dezember an wird die Beförderungsgebühr für Poft töftigung bei einem Herrn Quast in Eberswalde   und letzterer wandte Hause herausgesetzt worden war, erhielt sie Unterkommen und Be­pakete des deutsch  - belgischen Verkehrs von 1 M. 20 Pf. auf 1 M. sich auf Bitte der jungen Frau an deren Schwiegermutter bezw. an Was wundert uns? Daß ein vielfach Vorbestrafter auf einem herabgesezt. Wege Geld zu verdienen sucht, auf dem sich gar nicht wenige an- Bruned, Lienz  , Meran   und Schlanders   find jest allgemein, dagegen ja auch immer bezahlt habe. Er forderte Bezahlung und wies in Bribatpatete nach Drten der Bezirke Bozen  , Brigen, einem Brief, daß die Mutter unterhaltungspflichtig sei und bis dahin einen Abteilungsvorsteher des Betriebes der letteren und schrieb in ständige Menschen" während des Krieges bereichert haben? Pakete nach Drten der Bezirke Cles, Cavalese  , Mezolombardo, Tione sehr drastischer Weise darauf hin, daß es doch nicht im Interesse nein! Aber das nimmt uns wunder, daß ein irbeliebiger Kutscher und Trient   nur an Geschäftsleute und Militärpersonen zugelassen. der Frau M. liege, die Standalchronik von Eberswalde   durch einen in Berlin   sich über das Maß seiner Brot-, Fett- und Seifentarte Schriftliche Mitteilungen in den Paketen und auf den Paketkarten furchtbaren Fall zu bereichern. Er sei mit dem Justizrat Jvers darin hinaus so viel Mehl, Fett, Seife usw. verschaffen kann, um nicht sind verboten. nur selber dick und fett zu werden, sondern um diese Waren einig, daß es am besten sei, die ganze Sache ganz diskret und in vor­Weihnachtsgaben für verwundete oder kranke Soldaten in Berlin  . nehmer Weise auf gütlichem Wege zu erledigen. Die Staatsanwaltschaft wagenladungsweise an andere Personen weiter Der Magistrat wird wie im vergangenen, so auch in diesem Jahre stand auf dem Standpunkte, daß auch dieser Brief eine versuchte Er­bertaufen zu können. Wir fragen: Woher hat der Mann einen ausreichenden Betrag zur Verfügung stellen, um jedem der in pressung darstelle und Justizrat Dr. Jvers demselben wohl nicht fern­das bezogen? Wer hat ihm die Ware geliefert? Und wie tamen den städtischen Krankenhäusern und im Kriegslazarett Buch verstehe. Der Angeklagte bestritt dies entschieden, ebenso der Zeuge Du., diese Lieferanten wiederum zu dem Ueberfluß? Kurz und gut: pflegten verwundeten oder kranken Soldaten unter Mitverwendung der die Versicherun abgab, daß der Angeklagte mit diesem Brief Wo stecken die Hintermänner des Zuchthäuslers? der den Anstalten für diesen Zweck etwa von privater Seite noch absolut nichts zu tun habe. Sein Streben fei gewesen, zu seinem Der Bericht deutet an, daß dieser gerade als Seutscher einer Brot- Aufließenden Spenden ein Weihnachtsgeschent zu machen. Die Ver- Geld zu kommen und die Sache ohne Standal aus der Welt zu handlung gute Gelegenheit fand, sich seine Waren zu beschaffen. teilung der Weihnachtsgaben erfolgt durch Ausschüsſe. schaffen. Frau Martha M. Habe den Brief durchaus gebilligt und Etwa aus dem Geschäftskreis? Hier gibt es unseres Grachtens piederholt betont, daß ihre Schwiegermutter ja bis dahin immer be­zahlt habe. etwas sehr wichtiges aufzuklären. bei dem der Sohn des Angeklagten in Penfion ist, nicht zu bereidigen. Hierauf beschloß der Gerichtshof, den Zeugen Quast, Der Fall steht nicht vereinzelt da. Als wir diese Zeilen ge­Die Sigung wurde auf Dienstag vertagt. schrieben hatten, brachte uns der Reporter gleich einen neuen Fall: Ein wegen Sittlichkeitsverbrechens an einem Schulmädchen schwer bestrafter früherer Schlächtergeselle sette Tag für Tag größere Mengen Schweinefleisch ab, das Pfund zu dem Wucher preise von 4 bis 5 Mark. In den von ihm eigens gemieteten drei Kühlhallen fand die Polizei nicht weniger als zwölf 8entner Fleisch; fein gehen trug den behördlichen Stempel. Woher hat er das Fleisch erhalten? Wer, so fragen wie auch hier, find die intermänner?

Von den Schaufenstern.

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Die Süßstoffkarte H. Nach einer Bekanntmachung des Berliner  Magistrats fönnen die Abschnitte 14 und 15 der Süßstofftarte eingelöst werden. Hierbei wird noch besonders darauf hingewiesen, daß die früheren Abschnitte nicht verfallen sind, wie es bei den Dezember noch eingelöst werden können. Auf jeden Abschnitt werden sonstigen Lebensmittelfarten der Fall ist, sondern daß sie auch im brei Briefchen Kristall- Süßstoff a 25 Pf. berabfolgt. Wer noch im Befiz der alten Süßstofftarte H ist, fann dieselbe in allen Drogens handlungen und den Apotheken, die Süßstoff verkaufen, abgeben und dafür eine neue Süßstoffkarte erhalten.

Schwanenbraten ausverkauft!" Es kommt so langfam alles an die Reihe, was den Kochtopf und die Bratpfanne zieren kann. Bis auf den Rattenbraten werden wir es ja sicher nicht bringen, mögen auch die zugeteilten Fleischrationen in den nächsten Wochen und Mo­naten noch mehr beruntergehen. Ein Zeichen der Zeit ist es aber, daß man nun auch den königlichen Vogel, von dem Lohengrin   fingt, in den Dienst der Küche und des Magens gestellt hat. Ein Berliner  Warenhaus bot geschlachtete Schwäne an zu Preisen, die zwar die Gänsepreise nicht ganz erreichen, aber mit 40-45 m. wahrlich hoch genug sind. Die wenigen ausgelegten wilden" Tiere, die angeblich aus nordischen Gewässern stammten, waren schnell vergriffen. In Deutschland   sind Schwäne, die beispielsweise auf der Havel   der Krone gehören, nicht jagdfrei.

Man gewinnt aus ihnen nicht nur die Lehre, die der Montag, Vorwärts" aus ihnen gezogen hat, und nicht nur die Fülle der einen, sondern auch die Leere der anderen ist bemerkenswert. Welche Freude war sonst ein Stück Schokolade für die Kinder, und mancher Erwachsene, der nicht Zeit zum Essen fand, konnte sich nach bewährter Touristen, Soldaten- und Erdforscherfitte mit einer Tafel Schokolade durch helfen. Das ist nun so ziemlich vorbei; trotzdem nicht einmal Höchstpreise bestehen, ist die Schokolade aus den Läden verschwunden. Dafür ist ein merkwürdiger Eriaz in die Schaufenster eingezogen: Taffen aller Art, die niedlichsten Buppengeſchirre, aber der fleinbabngefeßlichen Aufsichtsbehörden ist das Mindeſtalter der Das Mindestalter der Schaffnerinnen. Nach einer Entscheidung auch wirkliche Trinkgefäße für richtige Menschen, meistens sehr bei der Großen Berliner   Straßenbahn einzustellenden Schaffnerinnen schönes Borzellan mit feiner Malerei und vorschriftsmäßig den Preis an dem Tassenkopf" befestigt( wie man jetzt so schön sagt, obwohl auf das achtzehnte Lebensjahr festgesetzt worden.

T

es feinen Tassenbauch und keine Tassenbeine gibt). Schade nur, daß man zu den Tassen nicht auch die Schokolade und den Kakao kriegen kann, die man wohlgekocht daraus trinken tönnte.

Sammelbezeichnung ,, Luftftreitkräfte".

Aus den Gemeinden.

Neuenhagen  . Da in der Verteilung der Lebensmittel, baupt­sächlich bei Startoffeln und Fleisch, arge Mißstände bestehen, beschloß der Wahlberein, eine Kommission au bilden, die versuchen soll, Ab­hilfe zu schaffen. Wünsche und Beschwerden in der Lebensmittel frage nehmen entgegen die Genossen: Start Strufe, Hoppegarten  , Langenbedstraße 2; Gustav Ley und Emil Woiszetowski, Dotti­straße 14.

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Gerichtszeitung.

Kriegswucher.

Unter der Anflage des Kriegswuchers stand der Kauf­mann Otto Thiemann vor der 2. Straffammer des Land­gerichts III. Er handelt mit Margarine und hat in Berlin  und den Vororten 14 Filialen. Im Oktober und November v. J. faufte er größere Posten Margarine zum Preise von 1,13 bis 1,26 Mark pro Pfund und verkaufte sie in seinen Geschäften mit 1,80 M. bis 2 M. Vom Schöffengericht Berlin- Schöneberg war er zu einer Geldstrafe von 300 m. verurteilt worden. Hiergegen war vom Staatsanwalt und dem Angeklagten Berufung eingelegt worden. Der Gerichtshof legte die eigenen Angaben des T. zugrunde; danach habe er 70 Proz. verdient, während nach Angabe des Sachverständigen nur 25 Broz. höchstens angemessen sei. Es liege also übermäßiger Gewinn vor. Das Gericht hielt die Strafe für zu niedrig und erkannte auf 1000 m. Geldstrafe und Veröffent­lichung des Urteils.

handlung ließ der 38 jährige Marquis Barbara di San Giorgio, Der aufgeregte Marquis. Eine sehr unstandesgemäße Be­aus Rom   gebürtig, auf seinem Landgut in Neu- Fahrland  dem bei ihm beschäftigten Gärtner R., einem 62 jährigen Manne, zuteil werden, die vor dem Potsdamer   Schöffengericht zu seiner Bestrafung führte. Der Marquis führt ein großes Haus mit Dienerschaft. Am 8. August bemängelte er die auf der Erd­beerplantage bei den Gewächshäusern ausgeführte Arbeit des Gärt­Tempelhof. In einer von etwa 50 Mitgliedern besuchten Ver- ners. Der alte Mann, der schon im April unter der Heftigkeit des sammlung des Drtsvereins Tempelhof sprach am Freitagabend der aufgeregten Herrn zu leiden hatte, erwiderte ihm: Na, ich bin ein Die Luftschiffer- und Fliegertruppen sowie die Flug- Reichstagsabgeordnete Genosse Wels über: Strieg und alter Mann und werde das schon verstehen, wie ich das mache!" abwehrformationen find fünftig unter der Sammelbezeichnung Sozialdemokratie". Anſeitiger Beifall wurde dem Redner Der Marquis schrie ihn an: Reizen Sie mich nicht, ich mache te Luftstreitkräfte in den Kriegsgliederungen, Ranglisten, gezollt. In der regen Distuifion wurden die Zustände der Partei falt, ich schneide Ihnen den Hals ab!" Da der Angeklagte, der die Verlustlisten, Etats und anderen amtlichen Liſten und Zu- fest zu der alten Kreisorganisation zu halten und allen Zerstörungs- der Tasche griff, erhob der Gärtner den Spaten. Der Angeklagte am Orte und im Kreise besprochen und insbesondere aufgefordert, Gepflogenheit haben soll, stets einen Dolch bei sich zu tragen, nach sammenstellungen getrennt von den Verkehrstruppen aufzu- tendenzen nachhaltig entgenzuwirken. führen. Die Luftstreitkräfte erhalten in der Reihenfolge der riß ihm den Spaten aus der Hand und wollte damit auf ihn los­Waffengattungen ihren Platz zwischen den Pionieren und schlagen. Auf die Hilferufe eilte die Frau des Gärtners herbei, Verkehrstrupven. entwand dem Angeklagten den Spaten, stedte ihn in die Erde und stellte den Fuß darauf. Nun drückte der Angeklagte den Gärtner Beschlagnahme zubereiteter Auslandsfische. gegen einen Baum, versetzte ihm mit der Faust einen Schlag ins Gemäß der Bekanntmachung vom 30. September 1916 sind alle Gesicht und preßte ihm die Kehle zu, daß ihm die Sinne schwanden. nach dem 7. Oftober 1916 aus dem Auslande ein Der alte Mann mußte weggetragen werden. Vor dem Schöffen­geführten zubereiteten Fische und Zubereitungen von gericht berief sich der Angeklagte darauf, daß er durch den Wider­Fischen an die Bentral- Einkaufsgesellschaft abzuliefern. Die bis Genoffen geftellte Antrag vor, Kriegerfrauen einen Mietszuschuß zu eine Anzeige erstattet habe, daß der Marquis zu Unrecht seinen Der legten Gemeindevertretersizung lag wieder der von unseren spruch des Gärtners so in Erregung geraten fei. Es kam auch zum Ablauf des 7. Oktober gekauften und bis zum 14. Oktober an­gemeldeten Waren wurden von der Zentral- Einkaufsgesellschaft zur findet, zeigten die bürgerlichen Gemeindevertreter wenig Verständnis war die Anweisung zur Meldung bei der Polizei. Ueber den gewähren. Trotzdem unsere Gemeinde sich in günstiger Lage be- Titel führe und auch nicht Preuße fei. Die Folge der Anzeige Einfuhr bis zum 18. Oftober freigegeben; diese Frist wurde, um für die Lage der Kriegerfrauen, und so wurde dieser Antrag leider Marquistitel schweben Ermittelungen. dem Handel entgegenzukommen, bis zum Ablauf des 30. November wieder gegen die Stimmen unserer Genossen abgelehnt. Der Angeklagte wurde dieses Jahres ausgedehnt. Da täglich bei der Zentral- Einkaufs­wegen Körperverlegung und Bedrohung zu 20 M. Geldstrafe ver­gesellschaft Anträge auf weitere Ausdehnung der beschlagnahme- Potsdam  . Hier begann der von der Kriegsfürsorgeabteilung in urteilt. Es wurde einerseits berücksichtigt, daß der Angeklagte durch freien Einfuhr einlaufen, wird bekanntgegeben, daß eine Verlänge vier städtischen Verkaufsstellen eingerichtete ur ftverkauf. Es den Widerspruch gereizt worden sein möge, andererseits, daß von rung dieser Frist über den 30. November hinaus in feinem Falle wurde im Auftrage der Stadt eine Wurft nach Braunschweiger Art Notwehr keine Rede sein könne. bewilligt werden kann. Es unterliegen mithin alle nach dem hergestellt, die an die durch Nummernaufruf bekanntgegebenen Haus­30. November aus dem Auslande eingeführten zubereiteten Fische haltungen verabfolgt wird. Wegen einer Kleinigkeit ins Zuchthaus. Vom Landgericht ohne jegliche Ausnahme der Beschlagnahme durch die Zentral- Gin- gegen Abgabe von drei Fleischabschnitten der Fleischkarte 125 Gramm; Böhner aus Schöngleina   bei Altenburg   wegen unternommener Jeder Versorgungsberechtigte erhält Altenburg   ist am 11. August der Domänenpächter Reinhold taufsgesellschaft. Es fönnen feinerlei Ausnahmen zugestanden Preis 1,80 m. für das Pfund. werden, auch nicht für Nebenartikel. Verleitung zum Meineide zu einem Jahre Zuchthaus verurteilt worden. Er hatte der Bundesratsverordnung zuwider seinen Pferden längere Zeit hindurch Weizen statt Hafer geben lassen und um nicht bestraft zu werden, suchte er den Knecht S. zu bereden, sollte sich deswegen vor dem Schöffengericht Roda verantworten. der Wahrheit zuwider vor Gericht auszusagen, er habe Gerste, nicht Weizen verfüttert; er müffe zwar schwören, aber er solle dabei nicht ängstlich sein. S. ging jedoch auf dieses Verlangen nicht ein. Die Revision des Angeklagten B.   gegen das Landgerichteurteil wurde vom Reichsgericht als unbegründet verworfen.

Nowawes  . Mündliche Anträge bei der Gemeinde auf Buteilung bon Sohlenleder werden infolge des großen Andranges und iegt ab nur Mittwochs und Sonnabends in der Zeit von 8 bis mit Rücksicht auf die Prüfung der bereits vorliegenden Anträge von 12 Uhr im Bimmer 10a des Rathauses entgegengenommen. Nur die wirklich arme" Bevölkerung kommt bei der Zuteilung in Frage.

Der Prozeß Jvers.

Zur Neuanmeldung des Vollmilchbezuges. Bon den Milchkleinhändlern mit festen Läden wird darüber ge­flagt, daß sich das Publikum vielfach veranlagt fähe, ihnen bei der gegenwärtig laufenden Neuanmeldung des Vollmilchbezuges ihre Kundschaft zu entziehen, weil man irrtümlicherweise annehme, daß bie Wagen der großen Meiereien besser mit Milch versorgt seien, uns eine Anmeldung dort daher größere Aussicht auf Berüd­fichtigung habe. Diese Ansicht, so schreibt der Magistrat, ist un zutreffend. Jeder Kleinhändler, ob Meierei oder Ladengeschäft, In dem Strafprozeß gegen den Justizrat Dr. Franz Ivers wird auf Grund der Neuanmeldung mit soviel Milch bedacht werden, wurden Montag mehrere Beugen über den geistigen Zustand des wie den bei ihm abgegebenen Anmeldeabschnitten entspricht. Es Angeklagten in der fritischen Zeit vernommen. Es wurden zahl­fann daher keine Rede davon sein, daß man am Wagen eher Milch reiche Momente vorgetragen, die die Zeugen zu der Ansicht gebracht erhalte, als im Ladengeschäft. Sollte bedauerlicherweise infolge des haben, daß der Angeklagte doch nicht als ganz normal anzusprechen aus dem 13. Jahrhundert stammenden St. Jakobikirche ist Montag anhaltenden Milchrückganges eine Beschränkung erforderlich werden, fei. Einer seiner Klienten, der häufiger mit ihm zusammengefommen morgen ein Raub der Flammen geworden. Infolge tatkräftigen so ist es ganz felbstverständlich, daß hierbei die Ladengeschäfte nicht ist, nachdem er von seinem Amt als Striegsgerichtsrat geschieden war, Eingreifens der Feuerwehr und des Militärs blieben das Schiff und schlechter behandelt werden als die anderen Verlaufsstellen. befundete, daß der Angeklagte oft plöglich in eine sehr unmotivierte die wertvolle Orgel erhalten, jedoch hat durch den Einsturz des

Aus aller Welt.

Kirchturmeinsturz in Perleberg  . Der 80 Meter hohe Turm der