Soziales.
Familienpolitik und Frauenarbeit.
Die Ernte in Amerika . Nach dem Schlußbericht des Aderbau-| Gewährung der Hinterbliebenenrente wurde abgelehnt. Auch das Dreister Lebensmittelwucher. Ein Baumeister, der augenblick. Bureaus beträgt das endgültige diesjährige Ernteergebnis für den Versicherungsamt lehnte die Gewährung einer Rente ab. Für den lich als Landsturmoffizier eingezogen ist, ließ Anfang September durch für den die einer Stente ab. Für den fich als eingebogen er in geſamten weten cu 640 000 000 Buibels( 1011 510 000 Bushels), Schaden set der Eisenbahnfisfus verantwortlich. Die Frau solle seinen Burschen den Bauerngutsvejiber Friedrich Kallies in bon Wais 2583 000 000 Bushels( 3 054 500 000 Bushels), von Klage gegen diefen erheben. Schließlich tourde Berufung bei Lichtenrade fragen, was ein Zentner Pflaumen foftet. Safer 1252 000 000 Bushels( 1540 400 000 Bufuels), von dem Kal. Oberversicherungsamt in Breslau eingelegt. Da wendet 25 Mart!" wurde dem Burschen von der Tochter des Bauern Serite 181 000 000 Bushels( 287 000 000 Bushels), von Roggen die B.-G. ein: der Weg, den der Berunglückte gegangen fet, wäre gutsbesibers gesagt. Der Baumeister traute seinen Ohren nicht. 47 000 000 Buffels( 49 190 000 Bushels), von keinfaat 15 000 000 verboten gewejen. Dies wird beitritten und durch Zeugen bevielen. Er begab sich ſelbſt zu stallies und dieſer erklärte: Er verkaufe der Bushels( 13 845 000 Buibels. Die argentinische Weizenernte soll daß nur das leberschreiten der Bahngleiie verboten Zentner Pflaumen nicht unter 25 M. Als der Baumeister ihn darfich durch Regenfälle etwas, die Waisernte erheblich gebessert haben. Wertie des Betriebes erfolgt und deshalb entschädigungspflichtig ist. trage, verseite Kallies: Was gehen mich die höchstpreise Es wird ferner nachgewiesen, daß der lufall im Gefahren auf aufmerksam machte, daß der festgesette Höchstpreis 10 M. be Dagegen sind die Frachten enorm gestiegen, bereiche Denn wenn der Arbeiter den Brückenübergang in Brodan verlaffen an? Ich verkaufe Ihnen jetzt überhaupt keine Pflaumen. und den Fuß auf den Bahnförper gestellt, befindet er sich im ich meine Pflaumen zum Höchstpreise verkaufe Banne des Betriebes. Die B.-G. wollte das alles nicht lasse ich lieber alle meine Pflaumenbäume niedergelten laffen und führte eine Reihe Entscheidungen des Reichs hauen und alle Pflaumen ins Wasser werfen!"- versicherungsamtes an, die betveisen sollen, daß Unfälle, die Wegen dieser versuchten Höchstpreisüberschreitung hatte sich der und sich auf den Wege von zur Arbeitsstätte ereignen, bäuerische Biedermann nebst seiner Tochter am Sonnabend vor dem Auch hätte der Berunglückte Schöffengericht Berlin- Tempelhof zu verantworten. Mit Rücksicht ssc. In auffälligem Widerspruch zu der riesigen Zunahme der nicht entschädigungspflichtig seien. Aber auch hier fonnte die B.-G. über- auf die große Frivolität, wie sich der Vorsitzende ausdrückte, wurde Frauenerwerbsarbeit stehen die sozialen und bevölkerungspoliti- fahrlässig gehandelt. schen Bestrebungen, die zurzeit das fozialpolitische Leben beführt werben, daß selbst durch fahrlässiges Verhalten des Verlegten er zu 500 Mart, bie Tochter zu 250 Mart Geldstrafe verherrschen, im Vordergrund des Interesses stehen. Während durch der Unterstügungsanspruch nicht verloren geht. Der Zusammenhang urteilt. die außergewöhnlich große Ausdehnung der Frauenarbeit viele mit dem Betriebe ist auch nicht gelöst, wenn trotz eines gefabr Der Fleischermeister Karl Hildebrandt aus Tempelhof Hunderttausende, wenn nicht Millionen, von Ehefrauen und lofen ein gefährlicherer Weg benügt wird, der dann den Unfall Müttern der Hauswirtschaftlichen Arbeit entzogen, Hunderttausende herbeiführte. Das stel. D. V. A. hat in feiner Sigung vom 1. De- wurde Sonnabend von Schöffengericht Berlin- Tempelhof wegen oder Millionen von Familienhaushalten zerstört werden, zielen zember 1916 der Witwe die Hinterbliebenenrente auerfaufs verdorbenen Rinderfeits zu 1000 Mart alle neueren sozial- und bevölkerungspolitischen Bestrebungen auf geiprochen. Es war der Meinung, der Unfall ist im Baume des Geldstrafe verurteilt. eine Befestigung und Verschönerung des Familienhausballs hin. Betriebes erfolgt und deshalb entschädigungspflichtig. Nach fast einem Jahr ist der Witwe endlich die Eorge geDie Bekämpfung des Geburtenrüdganges und der Säuglings nommen und eine fleme Weihnachtsgabe bereitet worden. Hätte sterblichkeit, die förperliche und geistige Ertüchtigung der Jugend aber die Frau nicht den Verband zur Seite gehabt, der ihr und die moderne Wohnungsreform durch Gartenstadisiedlungen haben, so wie sie gedacht und empfohlen worden, die Familie und im Stampfe hilfreich zur Seite fland, es wäre vielleicht anders geden Familienhaushalt zur Vorausseßung. Wird die Familie, der Familienhaushalt aber durch die Ausbreitung der Frauenarbeit zerstört, dann laufen diese Bestrebungen auf eine Sisyphusarbeit hinaus, müssen sie scheitern, weil alles, was sie aufzubauen versuchen, durch die Erwerbstätigkeit der Ehefrauen wieder eingerissen wird.
tommen.
Gerichtszeitung.
Der altberlinischen Zunft der Bauernfänger gehört der Kellner Heinrich Langhammer an, der Freitag als Angeklagter vor der 4. Straffammer des Landgerichts I stand. Als am 5. Mai 1915 ein Fuhrmann F. aus der Provinz auf dem Stettiner Bahnhof eintraf, stellte sich ihm 2. als„ Gutsbesiger Neumann" vor und erklärte sich bereit, ihm bei dem Einkauf von Pferden behilflich zu sein. Beide machten sich auf den Weg, ohne zu einem Ergebnis zu kommen und beschlossen den ersten Tag in einer Kneipe, wo dem Provinzialen nach dem Genuß eines Glafes Wein auffällig wirr im Die Kündigungsfrist der Hilfsbeamten. Die prinzipiell wichtige Stopfe wurde. Obgleich er an diesent Abend von dem Angeklagten Rechtsfrage, ob die Vorschriften des Handelsgeießbuches auch für im Kümmelblättchenspiel um 200 M. erleichtert wurde, war er jo Die Ausdehnung der Dienstpflicht auf die Frauen ist zwar stundenweise tätigen und mit Lagegeldern entschädigten Hilfsbeamten vertrauensselig, zum nächsten Tage wieder ein zusammentreffen nicht in das Gesek betr. den vaterländischen Hilfsdienst aufge- i bezug auf die Kündigungsfrist gelten, kam diefer Tage vor der mit dem„ Gutsbefizer" zu verabreden, um weiterhin den Einkauf nommen worden. Aber daran kann nicht mehr gezweifelt werden, I. Stammer des Verliner Kaufmannsgerichts zur Ent von Pferden zu ermöglichen. Die Bemühungen waren wiederum daß die Frauenarbeit von nun an noch mehr zunehmen wird als scheidung. Die Beklagte, die Diskontogefellichaft, beschäftigt Beamte vergeblich, gaben aber Gelegenheit zu einer Bierreise, die in einem bisher. Nach den Mitteilungen des Kaiserlichen Statiſtiſchen und Gehilfen, die mit durchgehender Arbeitszeit bis. un 2 oder Lokal in der Borsigstraße endete. Dort stellte sich auch die Geliebte Amtes waren bekanntlich am 1. April 1916 in den berichtenden 8 Uhr nachmittags als Festbejoldete jür andere Betriebe arbeiten, des Angeklagten ein, die sich aber bald wieder entfernte.. langte Strantenfassen 4793 472 weibliche Personen versichert gegen als Hilfsbeamte in den Nachmittagstunden. Für eine dreieinhalb beim Bezahlen einen Briefumschlag heraus, in welchem er 1500 M. 3 506 164 am 1. April 1914. Danach hätte sich die Zahl der er- stündige Tätigkeit erhalten diese Hilfskräfte eine Entlohnung von bewahrte. Was dann mit ihm geschehen ist, weiß er nicht, ebenwerbstätigen Frauen in den ersten zwei Striegsjahren um 2 m. pro Tag. Eine große Anzahl von Hilfsbeamten wurde nun, sowenig, wie er auf eine Bant am Gartenplatz gekommen ist, wo 1 287 308 vermehrt. In Wirklichkeit ist die Zunahme weit größer, trobem sie schon über dret Monate für die Bant tätig waren, ohne er schließlich zu seinem Erstaunen aufwachte. Sein erster Griff die Frauenarbeit dehnt sich immer noch stark aus, und es wird weiteres entlassen. Sie nahmen aber für sich die Gwöchige Kündigungs- war nach seiner Brusttasche, und er mußte zu seinem Schreck festallgemein damit gerechnet, daß diese Erscheinung nach den Kriege frist vor dem Quartal in Anspruch und machten vor dem Staufmanns stellen, daß der Briefumschlag mit den 1500 m. verschwunden war. erst recht zu beobachten sein werde. Es werden zurzeit aber im gericht Forderungen, die zwischen 160 M. und 190 M. variieren, In zwei anderen Fällen hat der Angeklagte givei Büdner, die gleich wesentlichen Ehefrauen und Mitter zur Erwerbsarbeit getrieben geltend. In der Verhandlung machte der Vertreter der berflagten falls zum Pferdekauf auf dem Stettiner Bahnhof angelangt waren, Bauf geltend, die stundenweise Beschäftigung und tageweise Be- in der wunderbarerweise noch immer erfolgreichen Kümmelblättchenund dadurch der Hauswirtschaftlichen Arbeit entzogen. Die Sozial- und Bevölkerungspolitik trägt dieser Tatsache nicht zahlung der Kläger erweise, daß hier gar feine Anstellungsverhält methode gerupft und dem einen in wenigen Minuten mit Unter Rechnung. Zur Hebung der Volkskraft und Wehrfähigkeit werden nije im Sinne des Handelsgeseßbuches vorlägen. Das ergebe jich stüßung durch einen Komplicen 1000 M., dem anderen 750 M. ab Der Gerichtshof verurteilte ihn zu 4 Jahren der Geburtenrückgang und die Säuglingssterblichkeit bekämpft. auch aus der Tatsache, dar die Kläger tagsüber als Festbefoldete genommen. Aber daß die starke Ausdehnung der Berufstätigkeit der Ehefrauen anderer Gesellschaften auf Grund fester Anstellungsverträge tätig sind. Gefängnis unter Anrechnung von 1 Monat Untersuchungshaft zu einer weiteren Beschränkung der Kinderzahl führen muß, be- 63 fömme nicht jemand vormittags Handlungsgehilfe des einen und und 5 Jahren Ehrverlust. darf feiner besonderen Begründung. Säuglingssterblichkeit und nachmittags Handlungsgehilfe des anderen Unternehmens fein, Wenn Fabrikarbeit der Frauen stehen aber im engsten Zusammenhang. nicht ausdrücklich Kündigungsfrist vereinbart fei, müsse der Bank Zu den Momenten, welche die Höhe der Säuglingssterblichkeit das Mecht zufiehen, die Hilfsbeamten jederzeit gut entlassen. Das praktisch hauptsächlich beeinflussen, rechnet Privatdogent Dr. Mießle Staufmannsgericht vermochte sich diesen Standpunkt nicht zu eigen zu in neuesten( 10.) Seft des Organs des Deutschen Vereins für machen, es verurteilte vielmehr die Bant, den Klägern das entsprechende öffentliche Gesundheitspflege auch die folgenden: Anstrengende Gehalt für vier Wochen zu zahlen. Nach Ansicht des Gerichts Arbeitstätigkeit während des Schwangerschaftszustandes, die die sei es sehr wohl möglich, daß ein Gehilfe zwei Arbeitsverträge zur Frucht im gleichen Sinne wie die Unierernährung der Mutter gleichen Zeit habe, daß er mithin bei zwei verschiedenen Arbeitgebern schädigt; sie ist bei den städtischen Berufen, Fabritarbeit u. ä., mit tätig jei. Wenn es sich bei der Beschäftigung in der beklagten Bant vorgeschriebenen Arbeitsstunden und Arbeitsleistungen wesentlich nur um eine Nebenbeschäftigung handelte, so würde fie doch durch schwerer zu vermeiden als bei der Landwirtschaft, einschließlich die längere Dauer zu einem an sich vollgültigen laufmännischen der Tagelöhner und Dienstboten. Ferner: die Stillhäufigkeit und Engagement, jo daß die Bestimmungen des Handelsgefeßbus über Stilldaner, die von der Fabrikarbeit der Mütter natürlich wesent- Die Ständigung anzuwenden seien. Das Gericht nimmt aber alt, daß lich beschränkt werden. Die Säuglingssterblichkeit ist deshalb auch die Parteien bei Erkenntnis dieser Rechtslage eine vierwöchige Kün- Langen, Münden . da am größten, wo die Frauenarbeit am verbreitetsten und das digungsfrist vereinbart hätten, und billigt beshalb den Klägern nur Stillen der Kinder am geringsten ist. Nach der Zählung von 1899 das Gehalt für vier Wochen zu. waren in Holland nur 16,8 Proz. der weiblichen Bevölkerung erwerbstätig( der Prozentsatz ist auch heute noch nicht größer), in Deutschland nach der Zählung von 1907 dagegen 30,4 Proz. Deshalb hatte Holland aber auch im Jahre 1912 nur eine Säuglingssterblichkeit von 8,7 Proz. aufzuweisen, gegen 15,1 Proz. in Deutsch land im Jahre 1913. Und in der Großstadt Amsterdam , wo eine große Arbeiterbevölkerung wohnt, aber nur wenig Frauen erwerbs. tätig sind, jant die Säuglingssterblichkeit im Jahre 1913 auf 6,7 Proz., während sie in Breslau 17,2 Proz. und in Berlin 13,7 Proz. betrug.
Der durch das Krankenkassengesetz vorgeschriebene Wöchne rinnenschuß genügt nicht zur Schonung der schwangeren Arbeiterinnen und der Mütter, und kann vor allem die Stillhäufigkeit und Stillbauer nicht genügend vermehren. Die auf eine Zurüddrängung der Geburtenbeschränkung und der Säuglingssterblichkeit hinarbeitende Bevölkerungspolitik könnte deshalb nur von Erfolg sein, wenn es ihr auch gelänge, die Erwerbstätigkeit der Ehefrauen und Mütter wieder wesentlich zurüdzudrängen. Da eine solche Entwicklung nicht erwartet wird, bleibt nichts anderes übrig, als die Sozialpolitif auf einen größeren Schutz der Arbeiterinnen und Mütter einzustellen. Die Forderung einer Kranken- und Mutter. schaftsversicherung nicht nur für die erwerbstätigen, sondern für alle Ehefrauen der versicherungspflichtigen Männer gewinnt in Anbetracht der Ausdehnung der Frauenarbeit größere Bedeutung. Und ohne die Mutterschaftsversicherung bleibt die Bevölkerungspolitik zur Erfolglosigkeit berurteilt. Die Schwangeren und Woch nerinnen müssen für längere Zeit von der Arbeit ausgeschlossen werden und eine Schwangeren- und Wöchnerinnenrente erhalten. Und jede weibliche Eriverbsarbeit, die auf den weiblichen Organismus und die Fortpflanzung direkt und stark schädlich wirkt, wie die Frauenarbeit in Steinbrüchen, auf Bauten, in Ziegeleien und in gewissen chemischen Fabriken muß verboten werden. Nur eine solche Sozialpolitik kann den lebeln entgegenwirken, die durch die Zunahme der Frauenarbeit bedingt sind.
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Auchy die moderne Wohnungsreform bedarf einer wesentlichen Ergänzung. Gewiß, die Arbeitergartenstädte sind ein erstrebenswertes Ziel. In mehreren Arbeitergartenstädten ist die Säuglingssterblichkeit auch auf wenige Prozent gesunken aber deshalb, weil die Frauen nicht mehr erwerbstätig waren! Das Leben in einer Gartenstadt bietet dem Arbeiter aber auch nur Erholung und Behagen, sofern das Heim auch wohnlich gestaltet werden kann, was ausgeschlossen ist, wenn Mann und Frau tagsüber in der Fabrik arbeiten. Und was hat die Arbeiterin von der Gartenstadt, wenn sie nach schwerer Fabrikarbeit am Tage abends, nachts und Sonntags die Hausarbeit verrichten muß?
Die während des Krieges errichteten Voltsküchen und Massen= speisungen sind sicher kein Ersatz für die Hauswirtschaft. Und so lange der große Gegensatz zwischen der weiblichen Berufsarbeit und dem Familienleben, der vor allem durch den unversöhnlichen Sonflikt zwischen der Fabritarbeit einerseits und der Mutterschaft und Hauswirtschaft anderseits zum Ausdruck fommt, nicht be= feitigt ist, wird die starke Zunahme der Frauenarbeit, wie sie jetzt gutage fritt, alle sozialpolitischen und bevölkerungspolitischen Be strebungen scheitern lassen, die sich auf den Familienhaushalt ftügen!
Unfall auf dem Bahukörper entschädigungspflichtig. Die Kgl. Eisenbahndirektion Breslau hat in Brockau einen Bau unternehmer eine Tankanlage ausführen lassen. Der Weg von und zur Arbeitsstätte führte an den Bahngleisen entlang. Am 14. De
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