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Gewerkschaftliches.
Ein Streikjubiläum.
Jit diesen Tagen vor 25 Jahren fam es nach zehn beziv. elfwöchigem Streif im deutschen Buchdruckergewerbe zum Friedensschluß. Am 18. Januar wurde die Arbeit in den Druckereien wieder aufgenommen.
Berlin fowie die in Neuköln bezieht sich indes nur auf jene An- lungen in ihrer Einwirkung auf die Wolfsgesundheit" eingehend. gehörige des Schneidergewerbes, die in Berlin oder Neuföln Er kommt zu dem Ergebnis, daß für die schlechten Wohnungsverwohnen. Eine Reihe anderer Vorortgemeinden zählen ebenfalls hältnisse der Mietfaserne nicht die Bauart, sondern namentlich die zahlreiche Angehörige des Schneidergewerbes zu ihren Einwohnern; Ueberfüllung der Wohrungen verantwortlich zu machen feien, und für diese ist bisher hinsichtlich der Erwerbslosenfürforge noch nichts daß die Wohnungsverhältnisse auf die Sebung der Geburtegiffer geschehen. und die Verminderung der Sterblichkeit nur geringen Einfluß Bei den Verhandlungen, die der Magistrat der Stadt Berlin ausüben. Die Statistit zeige, daß die Säuglingssterblichkeit, bie mit Vertretern der Arbeiter und Unternehmer führte, wurde erklärt, früher in den Städten größer war wie auf dem Lande, jest, vér daß die Vorortgemeinden die Erwerbslosenfürforge auf gleicher möge der besseren gesundheitlichen Einrichtungen in den Städten, Grundlage wie Berlin einführen würden. Nach Inkrafttreten der der dort vorhandenen besseren Belehrung über Behandlung der Bürsorge in Berlin wandte sich der Schneiderverband an die Vor- Säuglinge in den Städten und namentlich in den Großstädten fügung für die Angehörigen des Schneidergewerbes, die infolge der fpiele bie Wohnung bei der törperlichen Lei ortgemicinden mit der Anfrage, ob und in welcher Form eine Unter- geringer geworden ist wie auf dem Lande. Dabingegen Maßnahmen der Regierung ganz oder teilweite erwerbslos würden, itungsfähigkeit eine große Rolle. vorgefehen feit. Hierauf haben die Gemeinden Berlin- Schöneberg, es nicht der Zustand im Innern der Eingelwohnung und die Dabei aber fei Neukölln, Berlin- Lichtenberg und Berlin Pankow dem Sinne nach Wohnbichtigkeit, das so ungünftig auf die gesundheitlichen Vergeantiportet, daß eme befondere Kriegsfürforge für das Schneider hältnisse einwirte. als vielmehr der fehlende Aufenthalt im Freien. gewerbe zurzeit noch nicht bestehe, aber sobald die bei der Ge- Die Luft und das Licht im Freien seien von wesentlichem Einfluß treten set, würden auch sie voraussichtlich diefelben Grundfäße zur Heranwachsenden Jugend. Die Wohnungsverbesserung in der Rich. meindebehörde Berlin zur Beratung stehende Fürsorge in Kraft ge- auf die Gesundheitsverhältnisse der Menschen, namentlich der Einführung bringen. Nur Berlin - Reinidendorf erklärte, daß außer tung auf die Kleinhausfiedelung mit Garien spielt unter den ge der allgemeinen Erwerbslofenfürsorge eine besondere für das fundheitlichen Reformen mit die wichtigit Rolle. Schneidergewerbe nicht bestehe.
Das Flüggesche Buch bietet ungemein viel Interessantes und regt zum Nachdenken über wichtige Fragen unseres Bolfslebens an. Es verdient die weiteste Verbreitung.
Lazarettpflege Kriegsbeschädigter.
Swar haben in Deutschland in späterer Zeit, besonders im Tertilgewerbe, im Bergbau, im Baugewerbe und in der Holzindustrie, nicht minder große Arbeitskämpfe ftattgefunden, der Buchdruckerstreit im Jahre 1891/92 überragt aber in seiner Art und Bedeutung diese Kämpfe um ein Gewaltiges. Es war das erste große Ringen einer Arbeitergruppe un den Neunstundentag, eine für die damaligen Zeitverhältnisse hervoritechende Forde rung. Und wenn diese Forderung auch damals durch den Streit nicht sofort errungen werden konnte, so wurde doch durch ihn Bresche gelegt in das Mauerwerk des Zehnstundentages nicht nur im Buchdruckergewerbe selbst, sondern auch in anderen Gewerben. Es war das Signal für den Beginn des allgemeinen Kampfes um den neunstündigen Arbeitstag in In Berlin und feinen Bororten werden in Friedenszeiten der deutschen Gewerkschaftsbewegung. Viele schwere Kämpfe etwa 20 000 männliche und 130 000 weibliche Arbeitskräfte in der wurden seitdem um den Neunstundentag geführt, so daß seine Bekleidungs- und Wäscheindustrie beschäftigt. Infolge der EinEinführung heute in der deutschen Industrie faft als all- berufungen zum Heeresdienst ist die Zahl der männlichen Arbeitsgemein gilt; nur in schlechtorganisierten Gewerben und in fräfte erheblich zurüdgegangen. Soweit weibliche Arbeitskräfte in wenigen Bezirken besteht eine längere Arbeitszeit, die deutschen anderen Industrien Beschäftigung finden konnten, haben sie diese In Nr. 8 des Vorwärts" berichteten wir von zwei Entschei Arbeiter befinden sich jetzt schon vielfach auf dem Marsche zum in der Bekleidungs- und Wäscheindustrie beschäftigt. Alle heute noch Lazarettbehandlung stets Erwerbsunfähigkeit des ins Lazarett angenommen, jedoch werden auch heute noch mehrere Zehntausende dungen des Reichsversicherungsamts, in denen die Frage, ob bei Achtstundentag. Auch im Buchdruckergewerbe fam es bald nach in diefen Gewerben Beschäftigten werden naturgemäß durch die Aufgenommenen anzunehmen sei, verneint wurde. Nach diesen Entbem verlorenen Streit vielfach zur Einführung des Neun behördlichen Maßnahmen in ihrem Erwerb beeinträchtigt. Soweit fcheidungen wird immerhin in den weitaus meisten Fällen für die stundentages. die Berordnung vom 4 April 1916 in Frage fommt, ist die Arbeits- der Lazarettpflege unterliegenden Kriegsbeschädigten der Anspruch Von geschichtlicher Bedeutung war aber auch die Art des gelegenheit für Berfftattarbeiter auf 40 Stunden die Woche und für auf die Leistungen auf Grund der Reichsversicherungsordnung Rampfes im Buchdrudergewerbe. Die Behörde tam den be- Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende auf 10 ber früheren Krankengeld und Invalidenrente als gegeben zu erachten fein. drängten Unternehmern in einer Weise zu Hilfe, die nicht ohne Arbeitsmenge befchiänft. Hierin liegt eine so erhebliche Beein weil die von dem Reichsversicherungsamt verlangte Brüfung der Einfluß auf den Streit selbst bleiben fonnte. Der Rechts- trächtigung des Einkommens, die allein schon eine Unterſtüßung Frage nach der Erwerbsunfähigkeit sicher meisiens zu einem den beistand des Unternehmerverbandes versuchte den Beweis zu aber später die Verordnung wegen der Bezugscheinpflicht für rechtfertigen würde. Außer der Verordnung vom 4. April 1916 ist Kriegsbeschädigten günstigen Ergebnis führen werden. Zu einer höchst befremdenden Rechtsauslegung fam nun aber erbringen, daß der Streit statutenwidrig sei und daß die Be Bekleidungsgegenstände auf alle Bevölkerungsichichten aus fürzlich eine Landesversicherungsanstalt, wonach auch einem zweifelhörde zu einer Beschlagnahme der Zentralinvalidenkasse gedehnt worden, und hat hierdurch die Beschäftigungsmöglichkeit fos gänglich invaliden Kriegsverlegten der Anspruch auf die Invalidenfommen müsse, da sie als streitbares Gut nicht für Streit aanz allgemein eine weitere erhebliche Einbuße erlitten. An diesen rente während der Lazarettbehandlung vom Versicherungsträger ab givede angegriffen werden dürfe. Der Berliner Polizei- Berhältnissen wird auch durch das Hilfsdienstgeiez nichts geändert. gelehnt werden könnte. Es handelte fich um einen Kriegsteilnehmer, präsident zeigte Verständnis für diese juristische Aus Bie bereits erwähnt ist, hat schon eine Abwanderung von An- der infolge eines Kopfichusses die Sehkraft auf beiden Augen verlegung. Er berbot auftragsgemäß dem Verbandsvor- gehörigen der Bekleidungsindustrie nach anderen Industrien in erloren hatte. Die Landesversicherungsanstalt veriagte ibm für die stande das weitere Auszahlen von. von Streifunterstützung Dauer der Lazarettbehandlung die Invalidenrente, wobei sie aus Organisationsmitteln, das Ausschreiben von Ertra- etwa die vorhandenen Arbeitsfräfte noch vermindert werden können. Invalidenrente für die Dauer des Heilverfahrens ganz oder teil& s tommen daher nicht mehr große Zahlen in Frage, um die auf§ 1271 der Reichsversicherungsordnung berief,' nach dem cine beiträgen, ja, er forderte sogar die Annahme der Beiträge Dabei ist besonders zu beachten, daß durch das Hilfsdienstgeset nur weise veriagt werden" fann, und macht geltend, daß ein von der bon den stehengebliebenen Mitgliedern( Streifbrechern) und er männliche Berfonen betroffen werden und weibliche fich freiwillig Heeresverwaltung eingeleitetes Heilverfahren einem von der Verberlangte endlich weitgehende Statutenänderungen. Unter melden fönnen. Eoweit fich bisher weibliche Personen gemeldet sicherungsanstalt durchgeführten gleichzuachten fet. den Streifenden riefen diese behördlichen Eingriffe, in das haben, ist auch schon ein leberangebot zu verzeichnen. Es bleibt Das Oberversicherungsamt verurteilte aber die Berficies Stoalitions- und Streifrecht der Arbeiter helle Entrüstung mithin nach wie vor für die Bekleidungsindustrie ein Arbeitsmangel rungsanftalt, die Rente auch für die Zeit der Lazarettpflege zu herbor. In zahlreichen Versammlungen trat der entschiedene bestehen. zahlen, und das Reichsversicherungsamt wies die hiergegen eingelegte Bille zutage, auszuhalten, auch bei geringerer Unterſtügung, zwingende Notwendigkeit für alle Groß- Berliner Gemeinden. führte das Reichsversicherungsamt aus, lasse sich fchon mit Rüdsicht Die Einführung der Erwerbslofenunterstützung ist daher eine Revision zurüd. Der Standpunkt der Landesversicherungsanstalt, so die zu zahlen wohl noch möglich gewesen wäre, da von den Gegenwärtig liegen die Dinge so, daß die Gewährung der Unter- auf den Wortlaut und den inneren Zusammenhang der Borichriften anderen deutschen Gewerkschaften Mittel hergegeben wurden flüßung in einzelnen Betrieben einem Teil der Arbeiter gewährt der Reichsversicherungsordnung über das Heilverfahren(§§ 1269 bis und auch aus dem Auslande Unterstüßungen eingingen. wird, einem anderen nicht, je nachdem wo der Betreffende zufällig 1272) nicht vertreten. Es wäre auch unbillig, den Versicherten, die Die Bemühungen des damaligen preußischen Handels- wohnt. Es wird nicht gefagt werden können, daß, wenn eine durch die vor der Einberufung zum Militärdienste geleisteten Beiministers v. Berlepsch, eine Vermittelung der Parteien herbeizu Arbeiterin in Lichtenberg oder Pantow, Charlottenburg oder Schönes träge ein Anrecht auf die Leistungen der Versicherungsträger erführen, zerschlugen fich, weil die Unternehmer die bedingungs- berg wohnt, fie im Vergleich zu der Berliner oder Neulölner worben haben, diese vorzuenthalten. Es entspreche auch nicht der lose Aufnahme der Arbeit forderten. Am 10. Januar kam dann Arbeiterin auf die Unterstübung verzichten fann. Da der Gemeinde- Absicht des Gefezgebers, neben einer anderweiten Versorgung, die eine Gauvorstehertonferenz in Gemeinschaft mit dem Verbands- befchluß der Stadt Berlin bereits feit Monaten beraus und die der Bersicherte durch seine Dienste für Reich, Staat oder Gemeinde vorstand zu der Erkenntnis, daß die obwaltenden Umstände Bahlung der Unterstüßung in vollem Gange ist, so dürften auch die erworben hat, die Leistungen der Invalidenversicherung auszu übrigen Groß- Berliner Gemeinden von dem Inhalt des Beschlusses fchließen. wie der eingetretene Geldmangel eine Fortsetzung des Streits unterrichtet und in der Lage sein, den Beschluß durchzuführen. Die nicht mehr angezeigt erscheinen lassen. gegenwärtigen Zeitverhältnisse recufertigen es sicher, wenn die in der Bekleidungsindustrie Beschäftigten auf eine schleunige Erledigung dieser Angelegenheit dringen.
Erhöhte Teuerungszulagen für die Album, Mappen und Galanteriewarenarbeiter und Arbeiterinnen.
Gerichtszeitung.
Am nächsten Tage hatten zwei Konferenzteilnehmer eine längere Unterredung mit dem Prinzipalsvorsitzenden; zum 13. Januar wurde eine Konferenz von fünf Bertretern der Wohlriechender Rettenhandel. Der Händler Dtto 8inn in der Barteien angesetzt, in der die Gehilfenvertreter ihr legtes Rügener Str. 14 hatte durch das Angebot billigen Einfens zum Angebot von den Tarifverhandlungen im Oktober wiederBreise von 1,80 m. für das Pfund viele Hausfrauen zum Kaufe holten: neuneinhalbstündige Arbeitszeit, 5 Proz. Lohn- Die feit August v. 3. fortgesetzten Bemühungen der Berwaltung über die Ungenießbarkeit des Schinkens ein und gaben zu einer verlodt. Bei der Polizei liefen dann aber zahlreiche Beschwerden erhöhung und eine mäßige Verbesserung der Lokalzuschläge. des Buchbinder verbandes, die Unternehmer zu beranlaffen, die im Untersuchung durch den Polizeiarzt Beranlaffung. Als diefer die Die Prinzipalsvertreter aber waren im Bewußtsein ihres März 1916 bewilligte zehnprozentige Teuerungszulage wegen der Zinniche Wohnung betrat, wehte ihm ein geradezu etelerregender Sieges zu feinerlei Zugeständnissen bereit. Sie forderten täglich steigenden Teuerung zu erhöhen, find endlich von Erfolg ge Geruch entgegen, der von den in einem Hinterzimmer lagernden die Beendigung des Streits in ganz Deutschland , die Wieder- 15. Januar 1917 weitere 10 Broz. Teuerungszulage allen Zeitlobna, von etwa 1000 Kilogramm wurde beschlagnahmt und es stellte sich wefen. Die Unternehmer beschlossen in einer Bersammlung, ab Echinfenvorräten ausging. Das gesamte Lager im Gesamtgewicht aufnahme der Arbeit zu den alten Bedingungen und Fest afford- und Heimarbeitern zu gewähren. Die erhöhte Teuerungshalten an der Tarifgemeinschaft. Die Gehilfenvertreter gulace fommt demnach erstmalig am Sonnabend, den 20. Januar, unbrauchbar und geeignet war, die Gefundheit zu schädigen. Er heraus, daß der Schinken zur menschlichen Nahrung völlig fonnten sich auf diese Friedensbedingungen" nicht einlassen. zur Auszahlung und erfuchen wir unsere Sollegen und Kolleginnen, stammte von einem Händler Bloog in Hamburg , der ihn zum Schließlich) fam am 16. Januar ein Abkommen zwischen einem auf die Tuchführung zu achten. Diejenigen Unternehmer, die diefem Bertreter der Prinzipals- und der Gehifenorganisation zu- Beschluß nicht nachkommer, sind der Ortsverwaltung zu melden. stande, das sich im wesenlichen im Rahmen der von den Die Drtsverwaltung des Deutschen Buchbinderverbandes Prinzipalen vorher gestellten Bedingungen hielt. Somit waren Engelufer 15. in diesem hartnädigen Kampf eigentlich die Gehilfen die Unterlegenen. Von den 10 000 Ausständigen blieben zunächst mindestens 3700 ohne Arbeit. Es bestand zwar fein offizieller Aussperrungsbeschluß, die Aussperrung als Folge des Streits war aber faktisch da. Schwarze Listen ( bis zu einjähriger Verbannung vom Orte) wurden eine ge- Die Bestätigung unseres Genossen Grabowski als wohnte Erscheinung, ebenso Reverse zum Austritt aus der Organisation.
Für damalige Begriffe hatte der Kampf ganz ungeheure Opfer gefordert. 2 Millionen Mart hatte dieser Kampf der Gehilfenorganisation getoftet. Der Berlust der Prinzipale war aber sicher noch ein erheblich größerer. Doch die Gehilfenorganisation, die bei Beginn des Kampfes schon als die stärkste und bestfundierteste Gewerkschaft Deutschlands galt, erholte sich von diesem Schlag fehr bald, die Mitglieder blieben der Organisation treu, die geringe organisatorische Absplitterung fant bald zu einem Miniaturgebilde neben dem großen Berband herab, die Verbandskasse füllte sich dank der Opferwilligkeit und der hohen Beiträge, die von den Mitgliedern gezahlt wurden.
Stadtrat in Elbing ist nunmehr von der Regierung erfolgt. Bei der Einführung in fein Amt sagte der Oberbürgermeister Dr. Merten:
Preise von 85 Bi. pro Pfund von einem Landwirt erworben hatte.
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der dafür befannt war, daß er verdorbene Fletschtonferven als Düngemittel autfauft. Bloog verkaufte ihn für 1 M. an einen Händler Müller in Hamburg und von diesem erstand der Berliner Händler Ernst Kreise die Ware zum Preise von 1,30 M. und zwar als Stichware", d. b. folche, die um den Knochen herum einen fleinen Stich bat, nach Ausschneidung der anrüchigen Stellen aber noch zum Genuß geeignet ist. Von Kresse ging der Schinken weiter an Zinn, wo er dann feinem Schicksal verstel. Gegen die vier Rettenbändler wurde Anklage wegen Bergebens gegen das Nahrungsmittelgefez erhoben. Das Schöffengericht verurteilte sie zu je sechs och en Gefängnis. Gegen diefes Urteil war Berufung ein gelegt worden, die Mittwoch von der 5. Straffammer des Land gerichts I verworfen wurde.
Eingegangene Druckschriften.
Es ist das erstemal, daß in Elbing , ja in ganz Westpreußen und wohl überhaupt im deutschen Often ein Mitglied der Arbeiter partei in den Magiftrat einer Stadt als vollberechtigtes Mitglied einzieht. Ich fann mir wohl denten, daß Ihre Parteifreunde bes Fachblatt für Solzarbeiter. Seft 1 bes 12. Jahrgangs. Heraus fonders stolz darauf sind, daß Elbing in dieser Beziebung vorangegeben von Deutschen Holzarbeiterverband. Viertelj. 1,20 M. Selbstgegangen ist. Ihre Parteifreunde werden dieses Ereignis als verlag des Berbandes in Berlin SO 16. einen besonderen Marfstein in der Geschichte der Bartei berzeichnen. Die Stadtverordneten, die Ihnen ihre Stimme gegeben haben, werden dies aus dem Wuniche heraus getan haben, dem sozialen Frieden unserer Stadt zu dienen und dem Geiste der Beriöhnlichkeit, der das besondere Kennzeichen diefer großen Zeit ist, auch in unferer Stadt Rechnung tragen zu wollen.
Seit diesem großen Stampf ist es im Buchdruckergewerbe Der Oberbürgermeister Dr. Merten wird sich wohl dar zu größeren Ausständen nicht mehr gekommen. Auf beiden über nicht täuschen, daß Gegensäge, die dem Wesen der GeSeiten ist mit den Jahren die Erfenntnis gereift, daß ſellschaft selbst entspringen, durch die Betätigung non Stadt durch die Befestigung des Tarifvertrages die sicherste Gewähr räten nicht beseitigt werden können. Wohl aber können die für geregelte Lohn- und Arbeitsbedingungen im Gewerbe ge- Formen des notwendigen Kampfes gemildert werden, wenn schaffen wird. Wie die Buchdrucker als Vorfämpfer für den die sozialistisch gesinnten Arbeiter und ihre Vertreter als Neunstundentag gelten, so gaben sie auch mit ihren sonstigen gleichberechtigte Staatsbürger behandelt werden. In diesem gewerkschaftlichen Einrichtungen und mit ihrem Tarifvertrag. Sinne begrüßen auch wir Vorgänge wie den von Elbing. mesen das Vorbild für die deutschen Gewerkschaften. Ihrer tatkräftigen Gewerkschaftsarbeit sei an diesen Zagen ehrend gedacht.
Soziales.
Großstadtwohnungen und Kleinhanssiedlungen in ihrer Einwirkung auf die Volksgesundheit.
Internationale Rundschau. Heft 16. Preis So Pf. Verlag Art. Sustitut Drell Füßli, Zürich .
Sozialistische Monatshefte. 1. Heft. 23. Jahrgang. Ale 14 Tage ein Heft. 60 Bf. Selbstverlag, Berlin W. 35.
Die Bundesratsverordnungen über Brotgetreide und Mehl, Hülsen rüchte, Buchweizen und Hirie, Grünfern, Hafer, Kraft futtermittel und zuderhaltige Futtermittel, die dazu gehörigen söchstpreisverordnungen sowie Rebenverordnungen für 1916. Teil 2. Bon Dr. Herbert Dorn. Preis geb. 5 M. Berlag Franz Vahlen, Berlin W Illustrierte Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Seft 112-119. Die Welt des Islam . Länder und Menschen, non Marotto bis Bersien. Bon Dr. W. Ps. Schulz. Kart. 2,80 M., geb. 3,80 M. RolandBeridg, München- Pasing. Blümisalp. Boltsmärchen aus den Ballifer Bergen. Von Johannes Jegerlehner . Geb. 5,50 Fr. Berlag Frobenius A. G., Basel .
Jebe Woche ein Heft. 25 Pf. Union , Deutsche Berlagsanstalt, Stuttgart .
Die Rumplhanni. Roman von Lena Christ . Geh. 4 M., in Leinen geb. 6 M. Berlag Albert Langen , München . Die Reichsbahu. Ein offenes Bort über Eisenbahn, Slaats- und Reichsfinanzen. Bon Dr. jur. Hermann Kirchoff. Preis 1,50 M. Verlag Greiner u. Pfeiffer, Stuttgart .
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Arbeiter- Jugend. Die foeben erschienene Kr. 1 des neunten Fahre gangs bat u. a. folgenden Inbalt: Der Kampf um den Sozialismus. Schattenrisse. Bon May Barthel. Blumen unter dem Schnee. Bon Heinz Belten. Bie der Telegraph schreibt.( Mit Abbildungen.) Tyll Die Gegner ülenspiegel und Lamm Goedzal Bn Bernhard Düwell. Aus der Jugendbewegung. Ausblid. Gedicht von an der Arbeit. 2. Leffen. Was will das werden. Bon Karl Scheffler . Ein Tagebuch im Kriege. Geb. 8,50 M., in Bappband 5 M. Infel- Berlag, Leipzig .
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Wo bleibt die Erwerbslosenfürsorge für das Schneider: gewerbe in den Vororten? Die drei wichtigsten Fragen für die Zukunft unseres Volkes In Berfolg des Bundesratsbeichlusses vom 13. April 1916 und find die Sebung der gesunkenen Geburtsgiffer, die Verminderung des Erlasses des Ministers des Innern vom 6. Mai 1916 ist für die der Sterblichkeitsaiffei namentlich der der Säuglingssterblichkeit Dauer der Kriegszeit in Berlin und Reukölln eine Striegsfürforge und die Verbesserung der förperlichen Leistungsfähigkeit. Vielfach für Erwerbslose Angehörige des Schneidergewerbes errichtet worden. wird angenommen, daß der Lösung dieser Fragen im günftigen Die Erwerbslosigkeit muß auf behördliche Maßnahmen zurüd Sinne die Großstadtwohnungen, besonders die Mietkasernen hinauführen fein. Als solche sind Angehörige des Schneidergewerbes dernd in Wege ständen, und daß das einzige Alheilmittel die Berantwortlich für Bolitik: Hermann Müller . Tempelhof ; für den übrigen anzusehen, die infolge der Beichlagnahme der Stoffe, der Ber: Kleinsiedelungen und die Gartenstadt seien. Diese Anschauungen Teil d. Blattes: Alfred Scholz. Neukölln; für Inferate: Th. Glocke, Berlin , türzung der Arbeitszeit gemäß der Verordnung vom 4. April 1916 beleuchtet der Direktor des hygienissen Instituts der Universität Drud u. Berlag: Borwärts Buchbrucerei u. Berlagsanstalt Baul Singer& Co. oder der Verordnung wegen der Bezugicheinpflicht teiltveise oder Berlin , Profeffor Dr. med. Flügge, in seiner bei Fischer in ganz ohne Arbeit bleiben. Die Erwerbslosenfürsorge der Stadt Jena erschienenen Schrift:„ Großstadtwohnungen und Kleinsiede
Berlin SW.
Hierzu 2 Beilagen und Unterhaltungsblatt.