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Gewerkschaftliches.

J Ausfuhr oder Durchfuhrverbote zu hemmen fet. Ausnahmen durch Vorentscheidung die Klage ab. Das Verfierungsamt fei nicht find nur in Beziehung auf Kriegsbedarf unter außerordentlichen auständig, erklärte der Vorsitzende; zuständig feien die ordentlichen Umständen, aus Rücksichten auf die öffentliche Sicherheit oder der Gerichte. Die Eprudlammer des Oberversicherungsamtes Berlin

Die Wirtschaftsfriedlichen und das Hilfs- Gesundheitspolizei zulässig. Formal sind die Beschwerde- trat diefem Standpunkt bei und verwarf die von dem Versicherten dienstgeseh. führer zweifellos im Recht, aber aus ihren Slagen Leuchtet eingelegte Berufung. Dagegen legte der Versicherte Revision beim Reichsversicherungss doch der gute Wille, die Zwangslage Deutschlands zu ver- amt ein. Die Revision wurde als unbegründet zurückgewiesen. Zu­Der Streit um die Anerkennung der Wirtschaftsfriedlichen stehen, sich zu verständigen und den Justamentsstandpunkt ständig für den geltend gemachten Schadenersatzanspruch feten die hat nun schon mehrere Instanzen beschäftigt, die mit der Ein- zu vermeiden. Diese entgegenkommende Haltung wird ge- ordentlichen Gerichte, erachtete auch das Reichsversicherungsamt. Es führung und Durchführung der einzelnen Bestimmungen des rechtfertigt, wenn die deutschen Behörden Einfuhrgesuche begründet diese Rechtsauffaffung in längeren Ausführungen.( Atl. Hilfsdienstgesetzes zu tun haben. Merkwürdig ist dabei, daß rasch erledigen. Das ist sowohl im Interesse der inländi- Nachr. 1916 S. 751 f.) und sagt ſchließlich mit einem naffen und die Forderungen der Mitberücksichtigung der Wirtschaftsschen Käufer dringend zu wünschen, wie auch zu Nutz und einem trockenen Auge: Das Ergebnis ist im vorliegenden Falle friedlichen meistens von Unternehmern ausgehen, besonders Frommen unserer Beziehungen mit dem Auslande, das zum allerdings unbefriedigend, da der Kläger nunmehr überhaupt von solchen, die in ihren Betrieben Wirtschaftsfriedliche haben Teil durch das Einfuhrverbot nicht unerheblichen Schaden er ein rechtliches Gehör finden kann, denn es fehlt im Reiche und diese durch Unterstützung aller Art propagieren. Auch im Teidet. Am meisten wird wohl die Schweiz mit ihrer ent- Kompetenzfonflikts das für die Behandlung des Streites zuständige an Kompetenzgerichtsböfen, die in derartigen Fällen des negativen Reichstagsausschuß hat die Frage bei den Beratungen am widelten Qualitätsindustrie zu klagen haben, deren Produkte Gericht zu bestimmen hätten. Bei der gegenwärtigen Lage der Ges 20. d. M. wieder eine Rolle gespielt. Wie wenig praktische sehr leicht als überflüffige Landesprodukte angesprochen wer- feggebung ist deshalb vorliegend für den Kläger die Möglichkeit, Bedeutung die ganze Frage der Wirtschaftsfriedlichen für die den können. Aber der Schaden darf auch nicht übetrieben über seine Angelegenheit don einem Gericht materiell entscheiden zu Ausschüsse im Sinne des Hilfsdienstgefeges hat, sei an folgenden werden, weil die Ausfuhrmöglichkeiten der Neutralen durch lassen, nicht gegeben." Vorgängen gezeigt: die englische Materialiensperre sehr beschränkt sind.

Es ist aber doch sehr wenig tröstlich für die Versicherten, daß fie auf solche Art der leidtragende Teil eines richterlichen Rechts­irrtums, tie er den Entscheidungen des Berliner Amts- und Lands gerichts zugrunde liegt, werden können. Die Wohnküche.

Als im Februar 1915 die Vorberatung zur Schaffung des Kriegsausschusses für die Metallbetriebe Groß- Berlins Die Charlottenburger Wasserwerke gegen Zehlendorf. stattfand, wurde von einigen Unternehmern, die wirtschafts­Der Bezirksausschuß zu Potsdam hat gestern in der friedliche Vereine unterhalten, die Forderung gestellt, daß auch Vertreter der wirtschaftsfriedlichen Organisationen in dem Steuerllage der Charlottenburger Wasserwerke- Aktiengesellschaft gegen In den verschiedensten Baufachzeitschriften wird jetzt die Ein­Ausschuß als Arbeitervertreter Sig und Stimme haben müßten. die Gemeinde Zehlendorf wegen unzulässiger Veranlagung zu einer Dagegen wandten sich alle Arbeiterorganisationen und erklärten, befonderen Gewerbesteuer die Entscheidung des Teltower Kreis- richtung einer Wohnküche, namentlich in den Kleinbäufern empfohlen. lieber auf die Schaffung eines solchen Kriegsausschusses zu ausichuffes bestätigt und damit dem Klageantrage der Wasser- Sie bietet nicht nur den Vorteil der Raumersparnis und damit auch eine wesentliche Verbilligung des Bauens, fie verbilligt auch die werte entsprochen. Der Wert des Streitgegenstandes wurde verzichten, als daß sie sich mit den Wirtschaftsfriedlichen Heizungskosten ganz erheblich. Die Annehmlichkeiten einer Zentral­zur Vertretung der Interessen der Arbeiter zusammen- auf 48 543 M. feſtgeſetzt. Die Kosten des Verfahrens wurden heizung lassen sich der großen Anlage- und Betriebsunkoſten wegen der Gemeinde Zehlendorf auferlegt. Der Bezirksausschuß hat dahin in einem Kleinhaufe nicht durchführen. Dahingegen kann die Heizung fegen. Dagegen waren die Vertreter der Arbeiter dazu bereit, ihre Zustimmung zu geben, daß ein Wirtschafts- erkannt, daß die Veranlagung zur Gemeindegewerbesteuer, die der Wohnküche einen Teil diefer Anlage eriegen. Die aur Speiie­friedlicher in dem Ausschuß als Vertreter der Unternehmer einen Großbetrieb wie die Charlottenburger Wafferwerke über den bereitung notwendige Wärme dient gleichzeitig zur Erwärmung des erscheint. Da wäre er auch an der richtigen Stelle. Schließlich staatlich genehmigten Steuerzuschlag hinaus zur Steuer heranzieht, Wohnraumes. Der an die Wohnküche angrenzende Naum kann nun durch die Herdfeuerung ebenfalls mit erwärmt werden, indem der gelang eine Verständigung, wonach für die Wirtschaftsfried gefeßlich unzulässig ist. lichen ein besonderer Ausschuß errichtet wurde. Wenn sich Die Charlottenburger Wasserwerke haben, wie vor einigen abziehende Rauch durch einen in diesem Raum zu erbauenden, eigens dazu eingerichteten Ofen geleitet wird. So bietet die Wohnküche dann Arbeiter finden, die diesen besonderen Ausschuß anrufen, Wochen mitgeteilt, in ihrem Geschäftsberichte lebhafte Klage über mancherlei Vorteile. Ihre Einführung in den Kleinhausneubauten kann dieser zusammentreten. Die Folgezeit bewies nun, was die Besteuerung ihres Unternehmens in Zehlendorf und Schöneberg dürfte deshalb bald ziemlich allgemein werden. es wirklich mit den sogenannten Wirtschaftsfriedlichen oder, erhoben. Nachdem sie gegen Zehlendorf in der zweiten Instanz wie der bekannte Name Tautet, mit den Gelben, auf sich hat, einen Erfolg erzielt haben, darf man auf den Ausgang ihrer mit d. h. in welchem Maße ein wirkliches Bedürfnis für die Mit Schöneberg anhängigen Streitfache gespannt sein. fvirkung der Wirtschaftsfriedlichen bei der Arbeiterschaft vor­handen war.

Gleich zu Beginn der Tätigkeit der Kriegsausschüsse trat eiwa dreimal dieser besondere Striegsausschuß zusammen, um je einen Differenzfall zu erledigen. Seitdem ist keine Sigung wieder gewesen, weil bei den gelben Ausschüssen keinerlei Be­schwerden angemeldet wurden, sondern alle Beschwerden bei dem allgemeinen Striegsausschuß für die Metallbetriebe. Der gelbe Ausschuß ist also eingetrocknet, ein Beweis dafür, daß irgendwelche Notwendigkeit für die besondere Berücksichtigung der Wirtschaftsfriedlichen nicht vorliegt.

Soziales.

,, Nicht zuständig."

Dem Mitgliede einer Krankentajie war vom Kassenborstand die Lieferung eines Leieglaies bermetgert worden. Der Versicherte hatte infolgedessen einen Ausfall am Arbeitsverdienst und beanspruchte Er von der Stasse Erfaz des ihm dadurch erwachsenen Schadens. stellte Klage an beim Amtsgericht Berlin- Mitte.

Das Amtsgericht wies die Klage ab. Es bielt sich nicht für zu ständig. Zuständig sei, hieß es in dem Urteil, das Verfiche Die Firma in Berlin , die feit einer ganzen Reihe von rungsamt. Das Landgericht Berlin I trat der Auffaffung des Jahren bemüht ist, besonders die gelbe Bewegung start zu Amtsgerichts bei und wies deshalb ein Gesuch des Klägers um Be­propagieren, ist gleich von Anfang an mit am stärksten durch willigung des Armenrechts für die Berufungsinstanz wegen völliger Anmeldung von Differenzen beim allgemeinen Kriegs- Aussichtslosigkeit des Rechtsweges" zurüd. ausschuß für die Metallbetriebe Groß- Berlins betroffen, Der Versicherte machte nun seinen Anspruch beim Ver­so daß sich auch hier gezeigt hat, daß, wenn auch diese Firma ficherungsamt der Stadt Berlin geltend. Deffen Vorsigender wies und verschiedene andere Firmen sich rühmen, einen erheb­lichen Prozentsatz ihrer Arbeiter als Mitglieder der gelben Bereine zu haben, ein Vertrauen bei den Arbeitern zu diesem Verein als Vertreter ihrer wirtschaftlichen Interessen nicht vor­handen ist.

Im Kriegsausschuß für die Metallbetriebe Groß- Berlins find in etma zwei Jahren zirka 3000 Differenzfälle erledigt, und im gelben Ausschuß höchstens vier. Dies zeigt doch deutlich genug, wie unötig eine besondere Berücksichtigung der Wirtschaftsfriedlichen ist.

Irgendwelche Klagen über die Erledigung der Beschwerden vor dem Kriegsausschuß für die Metallbetriebe Groß- Berlins find von wirtschaftsfriedlicher Seite bis jetzt noch nicht

Todes- Anzeigen

Deutscher Transportarbeiter- Verband.

Bezirksverwaltung Groß- Berlin. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Droschken führer

von der Firma Erpel, Memeler Straße, am 18. Januar im Alter von 59 Jahren verstorben ist.

erhoben. Die Mitglieder des Ausschusses wissen auch nicht, Ernst Schulze bei Erledigung der Beschwerden, ob und wo der Beschwerde­führer Mitglied ist. Diese Frage wird nirgends gestellt und darf auch nirgends gestellt werden, weil die Interessen eines jeden Arbeiters vertreten werden müssen, ohne Rücksicht darauf, ob und wo er organisiert ist.

Wozu also der Widerstand gegen die Anschauung der Ge­werkschaften in Sachen der wirtschaftsfriedlichen Vereine? Die obigen Tatsachen zeigen, daß dieser Widerstand recht müßig ist und nichts weiter darstellt, als einen Versuch der Unternehmer und ihrer Beauftragten, ihnen genehme Personen unter den Ausschußmitgliedern zu haben, auch soweit diese Arbeitervertreter sind.

An fich könnte man ja mit dem Vorschlag des General­Ieutnants Gröner einverstanden sein, daß, wenn das Mit glied eines wirtschaftsfriedlichen Vereins vor einem Schlichtungs­ausschuß erscheint, ein Vertreter der wirtschaftsfriedlichen Vereine als unständiger Besitzer erscheint. Das hat aber als Voraussetzung, daß der Beschwerdeführer, der Mit­glieb eines wirtschaftsfriedlichen Vereins iſt, dies bei der Beschwerdestelle sagt und ausdrücklich erklärt, daß er einen wirtschaftsfriedlichen Beisiger wünscht. Es würde damit der Grundsatz durchbrochen, daß kein Beschwerdeführer nach feiner Drganitionszugehörigkeit gefragt werden darf. Wenn man es darauf anfommen lassen will, würden wir die Probe aufs Exempel machen. Wir sind der festen Ueberzeugung, daß sich dann sehr bald herausstellt, wie unnötig der ganze Streit um die Vertretung der Wirtschaftsfriedlichen in den Ausschüssen ist.

Aus der Partei.

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Richtigstellung. Genosse Beim 3- Magdeburg schreibt uns: In dem Bericht über die Sigung des Parteiausschusses läßt der Berichterstatter mich sagen, in Magdeburg arbeiteten Haupt und Brandes auf den Boykott der Volksstimme" hin. Diese Wendung widerspricht dem Sinn meiner Ausführungen. Ich habe auf die Provokation durch Fleißner erwidert:

Wenn Haaie in Magdeburg eine Mehrheit erzielt habe, so sei das auf die Agitation zurückzuführen, die besonders Brandes durch die Funktionäre des Metallarbeiterverbandes ausgeführt habe. Man trage so den Streit in die Gewerkschaften hinein; so habe Haupt in Magdeburger Metallarbeiterberiammlungen die Volksstimme" wegen ihrer Stellungnahme angegriffen."

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Aus Industrie und Handel.

Das deutsche Einfuhrverbot und das Ausland. Die schweizerischen Blätter führen lebhafte Klage über das deutsche Einfuhrverbot, welches überraschend gekommen sei und deshalb zu Verkehrsstockungen auf den Grenzbahn­höfen geführt habe. Die schweizerischen Blätter berufen sich auf den Handelsvertrag, der ein so weitgehendes Einfuhr­berbot ausschließe. Tatsächlich bestimmen auch die Handels­berträge, daß der gegenseitige Verkehr durch keinerlei Einfuhr-,

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 24. Januar, nach­mittags 2, 100 der Leichen halle des Städtischen Zentral Friedhofes in Friedrichsfelde aus statt. Die Bezirksverwaltung.

71/7

Zentral- Kranken- Unterstützungs­

verein der Schmiede

u. verw. Gewerbe Deutschlands Zahlstelle Berlin III. Am Sonntag, den 21. Januar, verstarb unser Mitglied

August Salewski.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 25. Januar, nachmittags 3 Uhr, von der Halle der Paul Gerhardt - Gemeinde, Weißensee, Röldeftraße, aus statt. Die Ortsverwaltung. 295/7

Am Freitag, den 19. d. Mts.. verstarb nach längeren Leiden unser lieber Kollege, der Maschinen­meister

Wilhelm Sämann

im noch nicht vollendeten fünf­zigsten Lebensjahre.

am

Die Beerdigung findet Donnerstag, den 25. d. Mts., nachmittags 1 1hr, von der Zeichenhalle in Buch( Stettiner Bahn) aus statt. 17956

Am Sonntag, den 21. d. Mts., starb plötzlich unser langjähriger Mitarbeiter und Kollege, der Seger Paul Lehmann

im Alter von 53 Jahren.

Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 25. Januar, nach­mittags 4 Uhr, von der Leichen­balle des Parochial- Stirchhofes, Friedenjtr. 85, aus statt.

Ruhet in Frieden!

Das Bersonal der Buchdruckerei

bon H. S. Hermann.

Am 20. d. Mis. starb plötzlich am Herzschlag mein lieber, berzens guter, treuforgender Gatte und Bater, der Former

Wilhelm König

Dies zeigen ant

Die tiefbetrübte Gattin nebst Sohn und Verwandten. Berlin , Sorauer Str. 5. Die Beerdigung findet am Donnerstag, nachmittags 4 Uhr, auf dem Garnisonfriedhof Hasen­heide statt.

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Steuererklärungen. Zu dem unter dieser Ueberschrift in der Sonnabendnummer des Vorwärts" enthaltenen Artikel schreibt uns ein langjähriges Mitglied der Einkommensteuer­Veranlagungskommission zu der Bemerkung, daß die Behörde die Vorlegung der Bücher zwar fordern könne, wenn der Be­treffende sie jedoch nicht vorlegen wolle, fehle jedes Mittel, ihn dazu zu zwingen: Dies ist insofern leicht irreführend, als die Veranlagungsfommission, nachdem sie den Beschluß zur Vorlage der Bücher gefaßt und durch den Vorsitzenden dem zu Veranlagenden hat mitteilen lassen, im Falle einer solchen Weigerung ohne Berücksichtigung der Angaben des Steuer­pflichtigen selbständig nach ihrem Ermessen ihn ver­anlagen kann. In der Wirkung liegt damit tatsächlich ein Zwang vor.

verantwortlich für Politik: Hermann Müller , Tempelhof ; für den übrigen Teil d. Blattes. Alfred Scholz, Neukölln; für Inserate: Th. Glocke, Berlin . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdruderei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co. Berlin SW. Hierzu 1 Beilage und Unterhaltungsblatt.

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