der LpartakuSgrupve rubig gestenkt. Andere Leute brauchen die ihnen nachgeichleuderlen Berleumdunge» nicht zu fürchten.
Parteikandidatur und BerhältniSwahlsystem. Aus Stuttgart wird uns geschrieben: Die VerbältniSwahl ist in Deutschland noch eine junge Ein» richtung. Daher kommt es, dah mancherlei wahltechnischc Fragen, die bei diesem Verfahren in der Praxis auftauchen, eine aesetz- liche Klarstellung noch nicht erfahren haben. Eine Frage dieser Art wird jetzt vom Stuttgarter Gcmeinderat näher zu prüfen sein. Dort ist das Gemeinderatsmitglied Schwab, da« im Jahre 1911 von der Stuttgarter Sozialdemokratie gewählt wurde, während des Krieges sich aber mit der Stuttgarter Opposition von der Partei absonderte, vom Reichsgericht wegen der» suchten Landesverrats zu zwei Jahren Zucht- Haus und fünf Jahren Ehrverlust verurteilt worden. Damit ist das Gemeinderatsmandat Schwabs er» loschen. Räch dem Gesetz hätte nun derjenige von den nichtge- wählten Bewerbern, der auf dem Wahlvorschlag des AuSgeschie- denen die nächjthohe Stimmenzahl erreichte, in das freigewordene Amt einzutreten. Dieser nächste ist der LandtagSabgeord- n e t c W e st m e y c r, der an der Spitze der von der Gesamtpartei abgesplitlertcn Stuttgarter Sonderorganisation steht. Der Stutt- gart-r Lberbürgermeistcr hatte Westmeher zur letzten nichtöffent- licl?«n Sitzung des Gemeinderats auch bereits eingeladen, um ihn zu vereidigen und einzuführen. Die sozialdemokratische Ge- meinderatSfraktion erhob jedoch gegen dicS Vorhaben Einspruch. Erstens machte sie geltend, datz die Einführung eines neuen Mit- gliedes in der öffentlichen und nicht in der geheimen Sitzung zu erfolgen habe. Zweitens verlangte sie, dost vor der Vereidigung AestmeyerS die Frage geprüft werde, ob es dem Geist der Ver» lmltn:r<vahl entspricht, dast eine Person als Vertreter einer Partei in ein öffentliches Amt einrückt, die aus dieser Partei auSgeschie- den ist. Dem Einspruch wurde Rechnung getragen. Da daS Ge- setz diese Frage nicht behandelt, wird cS Aufgabe des Gemeinde- ratS fein, aus dem Geiste de« Gesetzes heraus seine Entscheidung zu treffen. Das Gesetz kennt als Träger der Wahlvorschläge nur die.Wählervereinigungen". Die Wählervereinigung, die West- mcyer ISN vorschlug, war der Sozialdemokratische Ortsverein Stuttgart . Mitglied der württembergischen Landesorganisation und der deutschen Sozialdemokratie. Dieser Organisation gehört Westmeher jetzt nicht mehr an und eS fragt sich daher, ob er oder der nächste Kandidat desselben Wahlvorschlags, der noch Mitglied der bezeichneten Organisation ist, als ihr Vertreter in den Ge- meinderat einzutreten hat. Die Entscheidung wird von politischer Bedeutung auch für den württemberyischen Landtag sein, dessen Mitglieder zum Teil gleichfalls im Wege der Verhältniswahl ge- wählt werden.
fius Industrie und Handel.
Deutsche Industrie im Äriege. Die.frankfurter Ztg." veröffentlicht eine sehr interessante Zusammenstellung über die Bilanzergebnisfe von 416 Aktien- gesellschaften mit einem Grundkapital von 4 337.1 Millionen Mark in 19 Industrien. Von vornherein mutz gewarnt werden, die ausgewiesenen Gewinne und Abschreibungen für erschöpfend anzusehen. ES hat sich vielmehr eine besondere Kunst entwickelt— man denke an Daimler oder die Deutschen Waffen» und Munitionsfabriken— die tatsächlichen Gewinne zu verheimlichen, welchem intensiven Streben auch die schlechte Uebung entsprungen ist. die Kriegs- gcwinusicuer. die einen gewissen Rückschluß zulassen könnte, unter das Sammelkonto„Kreditoren"(Gläubiger) zu ver- stecken. Die Abschreibungen dieser Gesellschaften betrugen: ISlS und 1013'14..... 289 122 000. M. 1914 und 1914 15..... 438 821000. 1915 und 1915 16..... 598899000, Reingewinn und Durchschnittsdividenden betrugen: 1918 und t918/>4... 578 155 000 M. 9.5« Proz. 1914 und 1914/15... 598 790 000. 9.01. 1915 und 1915/16... 891 5WOOO.(!) 12,61. Die Dividenden sind also weit langsamer alS der Reingewinn gestiegen; daS ist auch gut und nötig, weil die gute geschäftliche Fundierung sehr viel notwendiger als die Aus- schstttung hoher Dividenden ist. Die Rückstellungen auS dem Gewinn einschließlich der VertragSerhöhungen betrugen:> 1013 und 1913/14.. 117 980000 Mark 1914. 1914/15.. 175 288000. 1915. 1915 16.. 268 854 900.
Diese Zahlen ergänzen noch daS Bild einer im ganzen großen vorsichtigen Bilanzierung, wenn auch nicht verschwiegen werden darf, daß einige Unternehmen ihren Aktionären durchNeu» ausgab« vonAktienzuschr niedrigem Kurs wertvolle Bezugbrechte lingeräumt baden, wodurch die Verteilung einer prozentuell niedrigeren Dividende trotz absolut höherer Gewinnausschüttung ermöglicht werden soll. Solche Kapitalverwässerungen können sich bitter rächen, wenn im Frieden daS erhöhte Kapital anständig verzinst werden soll. Unter den untersuchten Gewerben halten nur die Zementindustrie und daS Hotelgewerbe Verluste zu verzeichnen. Im Jahre 1914 bezw. 1914/15 auch die Zellstoff- und Papierindustrie. Dagegen haben die angeführten Tertilfabriken ihren Reingewinn von 20061000 M. auf 28233000 M. bezw. 33095000 M. trotz der Schwierigkeiten in der Rohstoffbeschaffung steigern können. Tie Zucker- und Mühlenindustrie— es wurden 18 bezw. 17 Unternehmen untersucht— hatte 1914 bezw. 1914/15 ihre höchsten Gewinne(22 320000 M. bezw. 9 849 000 M.). die im folgenden Jahr auf 18096 000 M. bezw. 5992 000 M. sanken, aber noch wesentlich höher als ini letzten Friedensjahr waren(10 784 000 M. bezw. 3 771 000 M). Die elf Schuhfabriken steigerten ihren Reingewinn von 2820000 auf 4168000 bezw. auf 5051000 Mark. 20 Lederfabriken mit einem Kapital von 47,65 Millionen Mark konnten ihre Aktionäre mit folgenden Gewinnen beglücken: 6331000, bezw. 13715000(l). bezw. 21243000 Mark(!I). Tie Lederindustrie hat ihre Rein- gewinne also fast verdreifachen können, obwohl sie gleichzeitig die Abschreibungen von 2300000 auf 21056 000 Mark verneunfachte. Bei 14 Automobil- f a b r i k c n niit einem Kapital von 87,35 Millionen Mark betrugen: Reingewinn Abschreibungen M M. 19l3 und t9l 3/14... tt 154 000 7 819 000 1914 und 1914/15... 19 587 000 9154 000 1015 und 1915-16... 88 023 000 18 938 000
Ein ähnliches Bild überquellender Gewinne bieten 16 Spreng st offabrikcn mit einem Kapital von 91.75 Millionen Mark. Ihr Reingewinn hat sich von 10,6 Millionen
Mark im Jahre 1913 auf 45 Millionen Mark im Jähre 1915 erhöht, ihre Abschreibungen von 5,7 auf 12,4 Millionen Mark, ihre Rückstellungen von 0.6 auf 17,8 Millionen Mark. Hier hat sich der Reingewinn mehr.4ilS v c r v i e r- facht, die Abschreibungen sind um 225 Proz., die Rück- stellungen um fast 3000 Proz. gestiegen. 29 Munitionsfabriken mit einem Kapital von 252,23 Millionen Mark mußten sich ein Sinken ihres Rein- gewinns im ersten KriegSjahre von 33,3 Millionen Mark aus 29.5 Millionen Mark gefallen lassen, brachten aber den Ver- lust duich die Steigrrunp des Gewinnes auf 46,8 Miuionen Mark im Geschäftsjahr 1915 und 1915/16 wieder ein. Zwanzig unter suchte Unternehmen der ElektrizitätS- i n d u st r i c erhöhten bei stattlicher Permehrung der Ab- fchreibungen ihren Reingewinn von 77 465000 auf 34 461 000 bezw. auf 103627 000 M. Die chemische Industrie(20 Unternehmen mit 345,45 Millionen Mark) hat ebenfalls Abschreibungen und Rücklagen ganz wesentlich erhöht und ihren Reingewinn, der im ersten Kriegsjahr von 85.5 Millionen Mark auf 71,3 Millionen Mark gesunken war. 1915 und 1915/16 auf 90.9 Millionen Mark hinaufgebracht. Am meisten Kapital ist in der Montanindustrie angelegt. 39 Berg- und Hüttenwerke mit einem Kapital von 1693,5 Millionen Mark hatten im ersten Kricgsjahr ein Sinken ihres Reingewinns von 207 auf 194 Millionen Mark zu beklagen, das durch eine Steigerung der Gewinne im zweiten Kriegsjahr auf 327 Millionen Mark wettgemacht wurde. Tic Abschreibungen stiegen von 1913 bis 1915 von 186 auf 263 Millionen Mark, die Rückstellungen verdoppelten sich von 56 auf 109 Millionen Mark! Die Ausschnitte zeigen, daß daS Reich und die Ver- brauchcr entschieden zu viel gezahlt haben und die KriegSgewinnsteuer s o gut wie spurlos an den großen Verdienern vorbei gegangen ist.
Die Deutsche Bank wird«och gröber. Die Deutsche Bank tauscht dw Aktien des Schief» fchen Bankvereins und der Norddeutschen Kreditanstalt gegen 25 Millionen Mark neuer Aktien ein. Da der Schlesischc Bankverein ein Kapital von 50 MÜüonen Mark und die Nord- deutsche Crcditanstalt e»n Kapital von 24 Millionen Mark hat, ist die Beschränkung auf NeuauSgabe von 25 Millionen Mark Aktien durch die Deutsche Bank nur deshalb möglich, weil die Deutsche Bank bereits einen großen Teil der Aktien dieser beiden Unter» nehmen in ihrem Besitz hat und weil für je 8000 Mark der aus- stehenden Aktien des Schlesischen Bankvereins 5000 Mark Aktien der Deutschen Bank gegeben werden. Wie aus dem Namen der aufgesogenen Institute erhellt, tritt die Deutsche Bank durch die neue Transaktion unmittelbar in das Geschäftsleben des ganzen deutschen Ostens bon Beuthen bis Königsberg . Die Ursache der Transaktion war der Wunsch, doppelte Steuerzahlung zu vermeiden. Bisher mußte der Schlesischc Bankverein oder die Norddeutsche Creditanstal« von ihrem Gewinn Steuern zahlen und außerdem die Deutsche Bank von den auf ihrem großen Aktienbesitz bezogenen Dividenden. Die Deutsche Bank wurde im Jahre 1870 mit einem Kapital von 15 Millionen Mark gegründet und wird nach Durchführung dieser jüngsten Verschmelzung ein Kapital von 275 Millionen Mark und offene Reserven von etwa 225. Millionen Marl haben. Die DiSkontogesellschaft hat zwar ein höheres Aktienkapital, nämlich 300 Millionen Mark, aber nur--twa 120 Millionen offene Reserven. Die zehn größten Deutschen Aktiengesellschaften sind: Diskonto» gesellschaft 300, Deuftche Bank 275, Fried. Krupp 250, Dresdner Bank 200,«llg. Elektr. Ges. 191. Gelsenkirch. BergwerkSgesellschaft 188, ReichSbank 180. Hamburg -Amerika-Lini« 180, Darmstädter Bank 160, Teutsch-Luxemb. Bergwerks A.»<S. 130 Millionen Mark Aktienkapital. Bemerkenswert ist, daß durch die Aufsaugung de» Schlesischen Bankverein» durch die Deutsche Bank der ZentrumSmann Geh. Justizrat Dr. Porsch, der gut katbol-sche Graf v. Ballestrcm und der freikonservative Fürst v. Hatzfeld . Herzog zu Trachenbcrg, in den AuffichiSrat der Deutschen Bank eintreten.
Soziales.
Die Feststellung des Wahlergebnissee bei den Wahle« der Ausschüsse nach dem HtlfSdienstgrsetz. Di« Wahl der Ausschußmitglieder findet, wie K 11 des Hilfs- dienftgesetze» vorschreibt, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. ES gelten also nicht ohne weiteres die Bewerber der Bor- schlagSliste als gewählt, auf die die meisten Stimmen entfallen, sondern«S find auch die anderen Listen zu berücksichtigen. Wie die Verteilung der AuSschußmitgliedersktzllen auf die Vorschlagslisten erfolgt, bestimmt in Preußen 8 16 der vom-Handelsminister her- ausgegebenen Wahlordnung. Dort beißt es? „Die den einzelnen Vorschlagslisten zugefallenen Stimmen- zahlen werden der Reih« nach durch 1, 2. 3. 4 usw. bi» zur Höchstzahl der zu Wählenden geteilt; unter den so gefundenen Zahlen werden soviel Höchstzahlen ausgesondert und der Größe nach geord- n«t, als Mitglieder zu wählen sind. Jede Borschlagsliste erhält so viele Mitglieder zugeteilt, wie Höchstzahlen auf sie entfallen. Wenn eine Höchstzahl auf mehrere Vorschlagslisten zugleich ent- fällt, so entscheidet das Los darüber, welcher dieser Vorschlags- listen die nächste Stelle zukommt. Wenn eine Vorschlagsliste weniger Bewerber enthält, als Höchstzahlen auf sie entfallen, so gehen die überschüssig«» Stellen auf die Höchstzohlen der anderen Vorschlagslisten über." Obgleich dieses Verteilungssystem sehr einfach ist. muß«S. um verständlich zu seilt, durch ein Beispiel klar gemacht werden. Ausgegangen wird dabei von der Annahme, daß drei Listen vor- geschlagen waren, von denen die Liste I 600, die Liste II 400 und die Liste III 200 Stimmen erhalten hat. Diese Zahlen sind dann der Reihe nach durch 1, 2, 3, 4 usw. zu teilen. Es ergibt dies fol- gendc Tabelle: Liste I Liste U Liste M : 1--- 600/ 400 2 200 Los ; 2= 300 J 200 Los 100 Los
661/.
50 40 88'/,
28«
25
VT
3— 200 Los 188'/, 8 ; 4•= 150 7 100 Los : 6= 120 9 80 14 ; 6=• 100 Los O&U : 7--- 85®'7 13 57'. 7 : 8— 75 IS usw. 60 usw. AuS diesen drei Zahlenreihen werden der Reihe na» die Howstzablen berausgeinwi u"d der ani der betreff-n'wn L'ste an dieser Stelle stehende Bewerber gilt als gewählt. Es ergibt dies folgendes Resultat: Liste I erhält mit 600 da» erste Mitglied, die Liste II mit 400 daS zweite Mitglied, eS folgt dann wieder die Liste I mit 300 als die, die das dritte Mitglied stellt. Auf allen drei Liften steht dann als Höchstzahl 200, hier ist zu losen, welche Liste den 4. oder 5. oder 6. Gewählten stellt; dann folgt wieder Liste I mit 150 mit dem 7. Mitglied, Liste II mit 133lj mit dem
8., Liste I mit 120 mit dem 9. Mitglied. Da dann auf allen drei Listen die Zahl 100 folgt, ist das zehnte Mitglied wieder auszulosen, usw., wie mit jchrägstchendcu Zahlen hinter den drei Reihen vermerkt ist. Wenn zehn Ausschußmitglieder zu wählen waren, würde die Liste, auf die bei der Zahl 100 das LoS entfällt, da» letzte AuSschußmitalied stellen. Eo kann das ebenso gut die Liste III wie die Liste I sein. Dann folgen mit den nächst größeren Zahlen die 20 Ersatzmänner, von denen der erste und zweite, da auf sie die Zahl 100 entfällt, wieder auszulosen sind, den dritten Ersatz- mann stellt die Liste l mit der nächst größten Zahl 85°/? usw. ES kommt also immer darauf an, dah die Personen, aus deren Wahl besonderer Wert gelegt wird, auf den Listen an die erste Stelle kommen.
GewerdegerichtSvorfitzeude«ud Hilfsdienst. In seiner Eigenschaft al» Bolfitzeiider de» Verbände« Deuts-der Gewerbe- und KaulmannSgerickue hat MagistraiSrat v. Schulz, Berlin , sich an da« KriegSamt gewandt und darum erincht, die im § 9 de« Ge'etze» betreffend den vaterländischen HilsSdienst vor- gesehenen AuSschüsie, sowie die im ß 1 der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1916 vorgesehenen vorläufigen AuSschüne den Sc- lverbegerichten anzugliedern und die GewerbegerichlSvorsiyenden nach Möglichkeit zu den Vorsitzenden der Ausschüsse zu bestellen. In der Begründung diese» Wunsche» wurde daraus hingewiesen. daß wahricheinüch am Sitz jeder Ersotzkommlssion ein Gewerbegericht bestehe und daß diese aus Grund ihrer langjährige» Praxi« besondere Erfahrungen über die Arbeitsverhältnisse im Bezirk hätten. Auch daraus wurde hingewiesen, daß mit einem großen Teil der Streitfälle, die wegen Verweigerung de» AbkehrscheinS entstehen, die Gewerbegerichte ohnehin angerufen werden würden. Darauf ha». wie da«.Gewerbe- und KaufmannSgericht" in der Rummer vom 1. Februar mitteil», da« KriegSamt folgende Antwort erteilt: .Auf die Eingabe vom 12. d. M. erwidert da« KriegSamt ergebenst, daß da« Gesetz über den vaterländt- schcn Hil'Sdienst selbständige Ausschüsse vorsieht u.rd daher eine Angliederung an die Gewerbegerichte nach dem Gesetz nickt möglich ist. ES wird jedoch der in der Eingabe geäußerten Aus- fasiung zugestimmt, daß e» zweckmäßig erscheint, al« Borfitzende der SchltchlungSauSschüsse de» H9, GewerbegerichiSvorützende nach Mög- lichkeit zu wählen. Die stellvertretenden Generalkommando» sind durch eine Rundverfllgung bereit« angewiesen, bei ihren Borichläuen iür die Ernennung der Vorsitzenden, wenn möglich, auch Gewerbe- gerichlSvorsitzende zu berücksichtigen." Hoffentlich wird nach dieier Rundverfügung verfahren, denn daß die Gewcrbegerichttvorsiyenden sich zu Vorsitzenden der Ausschüsse besonders eignen, daran ist nicht zu zweifeln.
Wo bleibt die Einschränkung des Sparzwang»? Am 15. November 1916 hat das KricgSminifterium. wie wir in Nr. 28 deS.Vorwärts" berichteten, erne ergänzende Verfügung an die stellvertretenden Generalkommando« erlassen, wonach die Maßnahme de« Sparzwangs nur auf solche Jugendliche angc- wendet werden soll, deren Lebenswandel eint zwangsweise Ein- Wirkung notwendig macht. Das hat da» Kriegsministerium auf eine Eingabe der Zentralstelle für die arbeitende Jugend selbst mitgeteilt. Wir erwähnten, daß die.A r b e t t« r- J u g e n d", der wir diese Tatsachen entnahmen, ihrem Erstaunen Ausdruck gebe. daß eine Aenderung der Sparzwangerlasse bisher nicht erfolgt fr. Wir selbst verlangten, daß die neue Verfügung nicht nur auf dem Papier sieben ble»b«. Wir müssen hcule auf diese Angelegenheit zurückkommen. Anscheinend ist immer noch keine Aenderung der alten Sparzwangerlasse erfolgt. Veröffentlicht ist eine solche Acnde- rung nicht. Andauernd gehen uns Klagen über die Wirkung der alten Erlasse zu. Wir lassen.au» einem der uns zugegangenen Berichte folgende für si-b selbst sprechende Stelle folgen: ..E» ist doch heute nicht möglich, mit dem Kostgeld, daS dem" Sparer verbleibt, ihn zu verpflegen, zu bekleiden, zu bewaschen und was sonst alle« zum Leben gehört, zu beschaffen. Will der Sparer oder seine Eltern zu feiner Bekleidung etwa« Geld ad- heben, dann wird ein ungeheuerer Beamtenapparat in Bewegung gesetzt. Zuerst muß man hinfahren und Antrag stellen. Nach 8 Tagen kommt ein Beamter zur Feststellung der Verhältnisse. Nach weiteren 8 Tagen muß jemand von den Eltern hinkommen und wird bi« auf die Nieren ausgefragt. Und in welchem Taue oft! Man kommt sich oft geradezu als ein Bettler vor. Nach wieder 8 Tagen erhält man endlich die Anzeige, daß 30 M. frei- gegeben seien. So wird dann da» Geld verrissen, denn was soll man mit 30 M. ansangen, um Kleidung zu laufen?" So ähnlich lauten die Klagen auch in den anderen Briefen. — Welch Zcitverschlvendung und Aergcr einer Sache wegen, in der auch absolut kein Grund vorliegt, eine Beschränkung dem Jugend- lichen aufzuerlegen. Welch Mühe und Arbeit für Arbeitgeber und Behörden! Es wird vielleicht nur diese» Hinweise« bedürfen, um nunmehr bald zu einer Aenderung der Sparzwangerlassc zu gelangen.(*)
Wirkung dt« Antrags auf vrfreiang von der Mitgliedschaft >» einer Zwangskasse. Mitglieder der freien Hilfskosien haben da« Recht, beim Antriit eine» AibeitSvethälinisseS den Antrag zu stellen, daß>h,e Rccki« und Pflichten in der Zwangskasse ruben, bei der sie sonst versichert »ein würden. Sie brauchen dann kein« Beiiräge zu zahlen und die Kasse braucht im ErkronkungSfolle keine Leistungen zu gewähren. Da« Recht. Leistungen von der Kasse zu belieben, erlischt mit der Stellung de» Antrag» auch in solche» VeisicherungSi'ällen. die vor dem Eingang des AntraoS bei der Kasse«intrelen. So«nochied daS ReichSvetficheruugSamt in einem Falle, in dem ein Arbeiter an dem gleichcn Tage verunglückte, an dem er im Bureau leine« Arbeitgeber« de» Antrag auf Befreiung von der ZwangSmitglted« >chast gestellt baite. Obgleich der Antrag erst am Tage nach dem Un'all bei der Kasse«inging, lehnte diese die Leistungen ab. Dem stimmte da« Re'cheversschciungSamt zu. wobei eS ausfllbrle. daß der Versicherte nach dem vorilaui de« Gcietze« nach Stellung de» Antrag«»keinen An'vruck auf die Leisiun.ien der Kronkenkosse" bab« und daß dieser Wortlau» keinen Anhalt da'ür biete, daß der Gesetzgeber diejenigen Leistungen, aus die der Versicherte zur Zeit der Stellung de« Antrags schon ein Recht erlangt hatte, ander« behandeln wolle al« diejenigen, aus die ein Anipruch erst nachher erworben wurde. Wie aber, wenn ein Mitglied einer HilsSkasse sich von der Bei- tragsleistung zur Zwangökass« entbinden läßt, ihr ober dann wieder beitritt, nachdem er inzwischen erkrankt ist? Er bot dann gleich- falls keinen Anspruch auf die Kassenleistungen, weil au» Lersiche- rungSfällen. die wäbrend der Befreiung eintreten, keine Rechte gegen gegen die ZwangSkosse erwachsen können. Sine andere Beurteilung. so tag» daS Reichsversicherungsamt. wäre geeignet, ein« unerträg- Ii öe Ausnutzung der Zwangslossen herbeizuführen. Die Hilfskassen- Mitglieder hätten«» dann m der Hand, nachdem sie zunächst ve- freiung von der Mitgliedschaft bei der Zwangskasse genossen haben. nach dem Eintritt einer Kronkbei» durch ihren Beuritt sich eine Doppelunierstntzung zu verschaffen, noch dazu, solang» sie arbe'lS« uniähig sind, odn» Beiiräge zur ZwangSiasse zahlen zu müssen. Die« müsse zu einer schweren Schädigung der ZwangSkafien führen.