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Gewerkschaftliches.

Die Vorstände der Gewerkschaften und Unterkommissionen der Gewerkschaftskommission Berlins und Umgegend werden darauf aufmerfiam gemacht, daß am Montag, den 12. Februar, abends 8 Uhr,

eue Sigung stattfindet, in der der Bericht der Vertreter der Gewerkschaftskommission über die Verhandlungen beim Reichs­tanzler und Oberbürgermeister von Berlin betr. Lebensmittel­versorgung gegeben wird.

Berlin und Umgegend.

Zum Laderschluß im Friseurgewerbe. Da irgendeine Behördliche Regelung der Ladenschlußzeit an Wochentagen in absehbarer Zeit nicht zu erwarten Nt, beschloß die Generalversammlung des Zweig vereins Berlin des Nerbandes der Friseurgehilfen, die Mitglieder zu verpflichten, fortab nicht länger als bis 8 Uhr abends, Sonn­abends bis 9 1hr zu arbeiten. Den unorganisierten Gehilfen wurde empfohlen, diefem Beschlusie ebenfalls zu folgen, und von den Geschäftsinhabern wird erwartet, daß fie um 8 Uhr abends bezto. 9 Uhr ihre Geschäfte schließen.

Die Teuerungszulagen in den Brauereien. Die im Transportarbeiter. Berband, im Verband der Maschinisten und Heizer und im Böttcherverband organisierten Mitglieder, die in den Brauereien Groß- Berlins beschäftigt find, hielten am 7. d. M. eine gemeinsame Versammlung ab.

Der Verein der Brauereien hat die Organisationen benachricht, daß die Teuerungszulage um 2,50 M. wöchentlich erhöht sei. Ge­zahlt wird im ganzen jezt 10 M. wöchentlich, ein Teil der Brauereien zahlt jedoch ichon mehr. Hierzu nahm die kombinierte Versammlung Stellung. Es wurde zum Ausdruck gebracht, daß die Zeuerungszulage bei den sonst schon gewiß nicht hohen Löhnen im Braugewerbe eine durchaus unbefriedigende fei. Ebenfalls wurde scharf fritisiert, daß der Verein der Brauereien in seinem Schreiben fagt, daß bei der gewährten Teuerungszulage etwaige höhere Ru­lagen in Fortfall kommen reip. in Anrechnung gebracht werden. Die Brauereien feien jehr wohl in der Lage, entsprechend den heutigen Lebensmittelpreisen und bor allem entsprechend thres günstigen Geschäftsstandes nach, eine bessere Teue­rungszulage geben зи fönnen. Wenn behauptet werde, daß die Organisationer auf Grund des bestehenden Tarifvertrages feine Zulage zu verlangen haben, so sei dies hinfällig. Nach wie vor stehen die Organisationen auf dem Boden des Tarifes. Der Zarif sei vor Ausbruch des Krieges gefchloffen, also unter ganz anderen wirtschaftlichen Verhältnissen wie sie heute find. Der Krieg babe jetzt die ganzen wirtschaftlichen Verhältnisse geradezu auf den Kopf gestellt. Zu den Löhnen bes in Friedens zeiten abgeschloffenen Tarifes fönne jezt niemand arbeiten. Die Versammlung ist der Meinung, daß auf keinen Fall die Sache so weiter gehen fann. In einer angenommenen Resolution spricht die Verfammlung ihr Wigfallen fiber die zu geringe Teuerungs­zulane aus. Sie erwartet, daß der Verein der Brauereien mehr Berständnis für die jetzige Lage der Arbeiter hat. Die Versamm lung beauftragt die beteiligten Organisationsleitungen, bei den Unternehmern vorstellig zu werden, daß eine Teuerungszulage in Höhe von 20 M. wöchentlich gezahlt wird.

Schneider und Schneiderinnen, besorgt Ench Arbeitsbücher!

Wie wir bereits berichteten, tritt am 1. März eine Verord nung des Oberkommandos in Kraft, wonach alle Perfonen, die mit

Seeresnäharbeiten beschäftigt werden wollen, im Befik eines Aus­meisbuches sein müssen. Ein solches Ausweisbuch müssen sowohi Unternehmer, die selbst mitarbeiten, wie auch Ar­beiter und Arbeiterinnen haben, und zwar auch dann, wenn die Ausweisbücher werden zu den Zwed eingeführt, um eine Kontrolle Arbeitnehmer in Militärwerkstätten beschäftigt werden. Diese über die mit Heeresnäharbeit beschäftigten Personen zu haben.

Im Falle gelernten Arbeitsfräften bas Ausweisbuch bermei gert werden sollte, empfiehlt es sich, hiervon im Bureau des Schyne: derverbandes, Sebastianstr. 37/38, of links III Treppen, Mittei lung zu machen, damit geeignete Schritte unternommen werden tönnen.

Im Falle des Arbeitswechsels haben die Inhaber der roten Ausweisbücher, die für gelernte Berufsangehörige in Frage kommen, den Vorzug und llen Inhaberinnen mit blauen Aus­weisbüchern nur dann beschäftigt werden, wenn sich geeigacze Kräfte mit roten Ausweisbüchern nicht melden.

Gelernte Berufsarbeiter im Schneidergewerbe. Das Oberkommando in den Marken macht bekannt:

1. August 1914 gewesen ist."

Die vorhandene Heeresnäharbeit soll so verteilt werden, daß in erster Linie die gelernten Berufsangehörigen des Schneider­und Mädchen beschäftigt werden, die nur mit Hilfe der Heeres­gewerbes beschäftigt werden. Neben diesen fönnen auch Frauen näharbeiten einen den Zeitumständen entsprechenden bescheidenen Lebensunterhalt erzielen fönnen. Damit soll erreicht werden, daß solche Personen, die entweder die Beschäftigung in der Heim-§ 3 Absatz 1 der Bekanntmachung vom 2. 2. 1917 erhält fol= arbeit nicht nötig haben oder sich einem anderen Gewerbe zu- gende Fassung: wenden können, Heeresnäharbeiten nicht erhalten. Als gelernte Berufsarbeiter und-arbeiterinnen(§ 2 Ziffer 1) beeresnäharbeiten beschäftigt werden, müssen sich ebenfalls ein eine Gesellenprüfung bestanden haben oder sich noch im Lehrlings­Solche Arbeiter und Arbeiterinnen, die nur teilweise mit gelten diejenigen Personen, die als Schneider oder Müzenmacher Ausweisbuch besorgen. Der Besitz des Ausweisbuches gewährt verhältnis befinden, oder deren Haupterwerbszweig die Beschäfti­keinen Anspruch auf Beschäftigung mit Heeresnäharbeiten, jedoch gung mit Schneider -, Näh- oder ähnlichen Arbeiten bereits vor dem darf niemand solche Arbeit erhalten, wenn er nicht im Besize eines Ausweisbuches ist. Die Ausweisbücher werden von den Polizei­behörden, das sind in Berlin die Polizeirebiere, in denen der be­treffende Arbeiter oder die Arbeiterin wohnt, ausgestellt. Die Ausweisbücher haben jedoch nur Gültigkeit für den Korpsbereich, Der Bankdieb Fris Stephan, der seinerzeit der Diskonto in dem sie ausgestellt werden. So kann beispielsweise ein Ar- gesellschaft eine Riesensumme in Wertpapieren gestohlen und dann beiter auf Grund eines Ausweisbuches, das ihm von einer Ber - die Flucht ergriffen hatte, stand gestern vor der 4. Straffammer liner Polizeibehörde ausgestellt wurde, nicht in Spandau oder des Landgerichts I . Der 25jährige Angeklagte, der die 10. Real­einem anderen Orte der Provinz Brandenburg beschäftigt werden. schule bis zur Sekunda durchgemacht hat und dann in mehreren Wechselt der Inhaber seinen Wohnsis, so muß er das Ausweisbuch Bankgeschäfter tätig gewesen ist, tam zur Diskontogesellschaft und abliefern und sich an dem anderen Orte ein anderes Ausweisbuch fand schließlich Verwendung im Tresor B. der Stadtzentrale. In ausstellen lassen. dieser Tätigkeit hatte er die Aufgabe, die dort lagernden Eff.t.en. von Privatpersonen, die offene Depots hatten, in bezug auf die 3insscheine, Dividenden usw. zu kontrollieren. Als der Tresor­

Gerichtszeitung.

Der

Bei der großen Zahl von Personen, die in Berlin für die Aus­stellung von Ausweisbüchern in Frage kommen, empfiehlt es sich, hon jest die Ausstellung eines solchen von dem verwalter auf Urlaub ging, hatte St. leichten Zutritt zu dem bem 1. Mära dürfen mit Heeresnäharbeiten nur noch solche Ver- zu begehen. Schließlich ist er mit seiner Geliebten, einer Blätterin zuständigen Polizeirebier su berlangen. Nach Tresor und er benutte die Gelegenheit, um folojjale Diebstahle sonen beschäftigt werden, die entweder im Befiße eines Ausweis- in einer Waschanstalt, flüchtig geworden. Am 1. Juli tam er nicht buches find oder glaubhaft nachweisen können, daß sie bereits vor in den Dienst, statt seiner fraf ein Schreiben ein, das angeblich dem 18. Februar die Ausstellung eines Ausweisbuches beantragt vom Vater ausging, tatsächlich aber von dem Angeklagten gefälscht haben. Es ist daher dringend zu empfehlen, daß alle in Frage war und mitteilte, daß letterer einer Blinddarmoperation fich Tommenden Personen sich rechtzeitig um ein Ausweisbuch bemühen, unterziehen müsse und deshalb dem Geschäft fernbleiben müsse. da fie sonst Schaden erleiden können. Dadurch gewann der Angeklagie einen Vorsprung, denn seine' Berunireuungen wurden erst nach einigen Tagen entdeckt. Flüchtling hatte mit seiner Begleiterin zuerst in dem bayerischen Bade Tölz Aufenthalt genommen. Ihr Schicksal ereilte fic am 14. Juli in München , wo sie sich in einem Hotel als" Intendantur­fetretär Möder und Frau aus Berlin " einquartiert hatten. Dent förtner des Hotels tamen die beiden verdächtig vor und die von ihm benachrichtigte Polizei beobachtete das Bärchen, das sich im Speisezimmer an einer Flasche Seft labte. Stephan konnten bei feiner Berhaftung nod 108 181 2. abgenommen werden. In Tölz wurden dann noch für 174 000 M. ungarische Wertpapiere mit Beschlag belegt. Der Angeflagte war voll geständig. Staatsanwalt beantragte 1 Jahr 4 Monate Gefängnis. Der Unbescholtenheit, strafschärfend dagegen die Blanmäßigkeit in dem Gerichtshof erwog mildernd das Geständnis und die bisherige Gefängnis verurteilt und ihm 6 Monate der erlittenen Unter­Vorgehen des Angeklagten Er wurde zu 3 Jahren 1 Monat fuchungshaft angerechnet.

Gelernten Berufsangehörigen ficht ohne weiteres ein Aus­meisbuch zu hierunter werden verstanden: Berufsarbeiter und Arbeiterinnen, die als Schneider oder Müşenmacher eine Ge­fellenprüfung bestanden haben oder sich noch im Lehrlingsverhält­nis befinden, jowie Frauen und Mädchen, deten Haupterwerbs. zweig die Beschäftigung mit Schneider , Näh- oder ähnlichen Ar­beiten bereits vor dem 1. August 1914 gewesen ist. Letztere sind auch dann als gelernte Berufsarbeiterinnen anzusehen, wenn sie zwar nach dem 1. August 1914 diese Beschäftigung erst aufg nom men, jich aber durch längere Beschäftigung die Fertigkeiten einer Berufsarbeiterin erworben haben und diese Beschäftigung ihr Haupterwerbszweig ist.

Der

Nach dieser Verordnung wird, wenn die Polizeireviere bei davon abhängig machen, daß ein Gesellenbrief vorgelegt wird, mit männlichen Arbeitskräften die Ausstellung des Ausweisbuches ziemlichen Schwierigkeiten zu rechnen sein. Es darf daher west erwartet werden, daß eine Legitimation, etwa eine Bescheinigung des Unternehmers, die Invalidenkarte oder auch die Anmeldung Berantwortlich für Bolitik: Sermann Müller, Tempelhof ; für den übrigen beim Polizeirevier, wo der Betreffende als Schneider geme.ber Teil d. Blattes: Alfred Scholz, Neukölln; für Inserate: Th. Glocke, Berlin ist, als hinreichend angesehen wird. Im Falle der Verweigerung Drud u. Berlag: Borwärts Buchdruderei u. Berlagsanstalt Paul Singer& Co des Ausweisbuches steht dem davon Betroffenen die Beschwerde int Aufsichtswege zu, das ist in Berlin das Polizeipräsidium.

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