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Gewerkschaftliches.

Deutsches Reich .

mittelung der dazu gehörigen seche Besäße, mit deren Verwendung fie die Hofen fertig machen können.

Die Nachforschungen nach den noch fehlenden Besägen follen fortgesetzt werden. Frau J. hatte die Liebenswürdigkeit die Schlich tungskommission zu bitten, zusammen mit der Kriminalpolizei die Nachforschungen zu übernehmen.

Einigung im rheinisch- westfälischen Holzgewerbe. Nachdem die Unternehmer alle von den Berbänden der Arbeiter unternommenen Bersudie auf Herbeiführung einer Verständigung, Die Schlichtungsfommission erklärte jedoch, daß ihr der Beruf die natürlich sinngemäß von den vom Reichsamt des Innern für dazu fehle. Sie habe nur die Streitigkeiten zu erledigen, die aus die Allgemeinheit getroffenen Vereinbarungen entsprechen mußten, der Bergebung und lebernahme von Militärschneiderarbeiten ent­von sich gewiesen und auch selbst die von der genannten Reichs- ständen. behörde ergangene Einladung zu einer weiteren Verhandlung ab- Schließlich wurde im Einverständnis mit dem Mäger 2. die gelehnt hatten, war eine Zuspigung der Gegensätze zwischen beiden Sache vertagt, damit das beklagte Ehepaar J. und die Kriminal­Barteien leider nicht mehr zu vermeiden. Der Kündigung der polizei nochmal ihr Heil auf der Jagd nach den noch fehlenden sechs Tarifverträge folgten die Beschlüsse der organisierten Holzarbeiter: Bejäßen versuchen fönnen. unter allen Umständen an ihren Forderungen festzuhalten und diese nachdrücklichst zu vertreten.

Bei diesen Vorbereitungen zur Durchführung der vor dem Reichsamt des Innern abgeschloffenen Bedingungen traf plöglich vom Generalfommando in Münster i.. bei der Bezirksleitung des Holzarbeiterverbandes in Düsseldorf die Mitteilung ein, daß am 14. Februar unter der Leitung eines Bertreters des General­fommandos eine weitere Verhandlung stattfinden werde, zu der die Verbände ihre Bertreter delegieren möchten.

Aenderungen.

sind, ist von 28,5 auf 235 Millionen Mark gejunten ein Beireis, daß die Bank infolge der lebhaften Kurssteigerungen einen erheb­lichen Teil ihres früher unverkäuflichen Wertpapierbestandes ab­stoßen konnte. Die Schuldner( Debitoren) in laufender Rechnung stehen mit 164 gegen 159 Millionen Mark zu Buch. Die Gläubiger, worunter vorzüglich die Einleger zu verstehen sind, mit 283 gegen 212 Millionen Mark. Es ergibt sich aus der Steigerung der Ein­lagen, daß troß der großen Zeichnungen auf Kriegsanleihe große Summen Spargelder deponiert vurden. Die der Bank daraus zufließenden Gelder haben, wie sich aus den angeführten Zahlen ergibt, wenger durch Vermehrung der Schuldner in laufender Rech­mung, als durch Mehranlagen in Wechseln und Leihgeldern auf Effekten Unterkunft gefunden. Man wird mit der Annahme nicht fehl geben, daß der große Teil der Wechsel aus Schazzwechseln besteht, und daß die meisten Leihgelder auf Kriegsanleihe gewährt worden sind. Aus dem detaillierten Nachweis über die eigenen Effekten und Konsortiolbestände ergibt sich, daß vor allem Aktien von Industrieunternehmen, dann aber auch von Grundstücksgesell­schaften abgestoßen werden konnten.

Eine Frau hatte durch eine Bekannte Arbeit liefern lassen, die der Unternehmer als nicht brauchbar anfah. Als die Näherin an einem anderen Tage selber in seinem Betriebe erschien, waren die Sachen schon getrennt. An dem Tage kam es zu einer Ausein­andersetzung, die die Frau veranlaßte, fich bald zu entfernen. Dann erging an sie eine schriftliche Aufforderung des Unternehmers, die Sachen bis zu einem bestimmten Termin zu ändern, widrigenfalls Die Nationalbank, die in Berlin und Umgebung 20 er sie auf ihre Kosten ändern lasse. Die Arbeiterin erschien nicht Das Generalfommando war zu diesem Schritt durch das Kriegs- auf die Karte, im Hinblid auf die erwähnte Auseinanderlegung. Wechselstuben besißt, ist zum Teil gemeinsam mit der Dresdner amt in Berlin veranlagt worden. Nicht eine auf Grund des Hilfs. Sie flagte dann wegen ihres Lohnes bei der Schlichtungskommission, Bank, an so manchen Unternehmen interessiert, das vom Kriege dienstgesetzes unternommene Verhandlung, sondern ein freihändiger vor der sich der Unternehmer mit Rücksicht auf die Menderungsmit reichen Gewinnen gesegnet wurde, z. B. an den Gesellschaften: Einigungsversuch zur Erhaltung des getverblichen Friedens war tosten, die er einer anderen Arbeiterin gezahlt hatte, ablehnend Süttenverein Aumez- Friede, Phönix, Bismarckhütte, Lorenz durch diese Vermittelung der Militärbehörde zum Ausdrud ge- berhielt. A.-G., C. Lindström A.-G., Hüttemverk C. W. Kayser und fommen. Die Schlichtungsfommission verurteilte den In zweitägigen Berhandlungen am 14. und 15. Februar ist unternehmer zur Zahlung von 8,40 M., nämlich zu zwei Dritteln feit der im Jahre 1905 erfolgten Uebernahme der Firma Born diesen Bemühungen sodann der Erfolg befchieden gewefen. Die des strittigen Betrages. Begründend wurde ausgeführt: Nachbem. Busse an den Deutschen Waffen- und Munitions­nunmehr vorliegende Einigung bringt zunächst zum Ausdrud, daß die Sachen getrennt waren, sei die Klägerin gar nicht mehr fabriken und Ludwig Loewe . Außerdem steht die National­anstatt der von den Unternehmern vertretenen Wochenzulagen jest in der Lage gewesen, zu sehen, was sie schlecht gemacht hatte und bank Grundstücksgesellschaften wie der Norddeutschen Immobilien­Stundenzulagen und zwar in der gleichen Höhe, wie fie für das was fomit von ihr zu ändern war. Deshalb könne ihr nicht zuge- Gesellschaft, Neue Botanische Garten, Berlin Nord übrige Holzgewerbe zugestanden worden sind, Plag greifen. Die mutet werden, den ganzen Schaden zu tragen. Andererseits habe usw. teils direkt, teils durch die Baugesellschaft Union nahe. feitherigen niedrigen Vertragslöhne sind beseitigt, dagegen Beklagter die Sachen tatsächlich ändern lassen müssen. Darauf sei find fortab an Bertragslöhnen und Teuerungszulagen zu auch Rücksicht zu nehmen. Aus diesen Gründen seien der Frau zwei Ein neuer Mindestteuerungszuschlag von 3,50 M. für 100 sammen für die Stunde zu zahlen: in der erften Lohn- Drittel der Summe zugesprochen worden, während sie das letzte Glühstrümpfe ist beschlossen worden und am 16. d. Mts. in Kraft Ilasse 80 Pf., in der zweiten 75 Pf. und in der dritten 71 Pf. Drittel einbüßen müsse. getreten. Für Jugendliche unter 18 Jahren, für Afford- und Montagearbeiter find ebenfalls die gleichen Zulagen wie in den übrigen Städten zugestanden worden. Der Mindestfag für Montagearbeiter mit Uebernachten stellt sich nach den neuen Vereinbarungen auf 4. für den Tag einschließlich des Sonntags. Weiter find die gleichen Bestimmungen für den Schutz der Kriegsbeschädigten anerkannt worden.

von neuem verhandelt werden.

Die neuen Vereinbarungen gelten für das Vertragsjahr bis zum 1. April 1918, Nach diesem Termin soll über die Fortdauer oder Veränderung der Teuerungszulagen und der Vertragslöhne In diesem Abschluß erbliden die Holzarbeiter mit Recht einen nennenswerten Erfolg, den sie einzig und allein ihrer Organisation zu verdanken haben. Insbesondere ist durch die Schaffung der dritten Lohnllaffe gegenüber den früheren Zuständen eine beträchtliche Ver­besserung durchgefeht, die hauptsächlich darin ihren Wert hat, daß unter 71 Pf. für die Stunde nicht mehr gezahlt werden darf. 3 ist somit für die Holzarbeiter im rheinisch- westfälischen Bezirk das gleiche durchgefeßt, was im übrigen Reiche in Geltung ist. Die Kämpfe zwischen den Beteiligten felber hatten in den letzten Wochen und Monaten bereits eine erhebliche Schärfe angenommen, was den Erfolg, den die Arbeiter jetzt zu verzeichnen haben, nur noch mehr erhöht. So bietet sich schon in der Kriegszeit hin­reichende Möglichkeit, daß die Gewerkschaften für den Schuß und die Verbesserung der Lage ihrer Mitglieder ihre Kraft einfegen

fönnen.

Berlin und Umgegend. Anwendung des Hilfsdienstgesetzes.

Aus Industrie und Handel.

Soziales.

Eine für Konsumvereine wichtige Entscheidung des Kammer­gerichts.

Das Ergebnis der englischen Kriegsanleihe. Ueber das Ergebnis der neuen englischen Kriegsanleihe, für die mit äußerster Energie die Werbetrommel gerührt worden ist und Sparvereins Laurahütte war Antlage erhoben worden, weil sie Gegen die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder des Konjum find noch keine genauen Mitteilungen gemacht worden. Bonar den Betrieb des Konsumvereins nicht zur Gewerbesteuer und aw hat den Mindestbetrag der vom Bublifum gezeichneten Be: Warenhaussteuer angemeldet hatten. Die Anklage ging davon aus, träge auf 700 Millionen Pfund, das sind 14 Milliarden Mark daß die genannte Konsumgenossenschaft nicht mehr die Vorausses­geschätzt. In diese Summe sind die Beiträge von Banken nichtungen erfülle, unter denen nach§ 5 des preußischen Gewerbesteuer­eingerechnet, die der Minister besonders anführen will. gesezes ein Stonsumverein von der Gewerbesteuer befreit ist, ste soll ihren Verkehr nicht auf den Kreis der Mitglieder beschränkt und Gewinne verteilt haben.

Vierzehn Milliarden Mark sind eine respektable Leistung, be­fonders wenn berücksichtigt wird, daß in England anders als in Deutschland die Läger gefüllt find, also während des Krieges nicht soviel Kapital frei geworden ist, und daß der englische Kapitalist anders als der deutsche sein Kapital nach Belieben auch im Aus­lande anlegen kann.

Bei einem Vergleich zwischen der Zeichnungsfähigkeit und Beichnungsluft in Deutschland urd in England muß berücksichtigt werden, daß in England genaue Nachweisungen über die vom Schazamt ausgegebenen Schabanweisungen und Schabwechsel be­stehen, die für die neue Kriegsanleihe in Zahlung gegeben werden rönnen, und um deren Betrag sich natürlich die Menge des neuen Geldes verringert, das dem Schabamt zufließt. In Deutschland bestehen solche Nachweisungen nicht, aber auch hier findet ein Eintausch schon begebener Schabanweisungen und Schatzwechsel in Kriegsanleihe in großem Umfange statt. Die Banten legen die Depofitengelder des Publikums in Schabwechseln an. Zeichnet nun das Publikum, so werden die von den Banken bereits über­nommenen Staatswechsel gegen Kriegsanleihe umgetauscht. Anders ausgedrückt heißt das, daß eine schwebende Schuld in eine lang­fristige oder ewige Schuld umgewandelt wird.

Die Gewinnbeteiligung wurde in der jährlichen Berteilung der sogenannten Dividende an die Mitglieder und in der Auffüllung einer Unterſtüßungstafje für die Angestellten gesehen. Sammergericht bestätigte dies Urteil und führte aus: Das Landgericht in Beuthen sprach die Angeklagten frei. Das Drohung des Kommandoführers handelte, und die gabe von Der Fall mit den Soldaten, wo der Lagerhalter unter der Waren an das Mitglied Laurahütte, die sie für die Familien ihrer eingezogenen Arbeiter faufte, hätten ohne weiteres aus­3 ufcheiden. Auch der Fall der Abgabe warmer Unterkleider zum Weiterverschleiß an die Bundestruppen könne den Angeklagten nicht zur Last gelegt werden. Denn aus solchem Einzelfalle fönne nicht auf eine gewerbsmäßige Ueberschreitung des Streises der Mitglieder geschlossen werden.

der Antlage dadurch aufgegeben worden sein, daß zu Beginn des Die Beschränkung des Verkehrs auf die Mitglieder sollte noch Strieges der Lagerhalter auf die Drohung eines Offiziers, er werde die Tür einschlagen und Nahrungsmittel aus dem Geschäft entnehmen, wenn der Lagerhalter solche nicht an die Soldaten Die Mitteilungen Bonar Laws sind nur vorläufig und des- verkaufe, nunmehr das Testere tat. Auch dadurch soll der Kreis wegen unvollständig. Sie enthalten vor allem nicht die Beträge, der Mitglieder überschritten worden sein, daß Nahrungsmittel, die aus dem Umtausch älterer Anleihen und Schatz die von der Laurahütte, die als juristische Person Mitglied des von anweisungen sich ergeben haben. Sie enthalten ferner nicht, ihr mitbegründeten Konsumvereins ist, im Konsumberein gekauft worauf Bonar Law selbst hinweist, die von den Banken gezeich- Arbeiter abgegeben waren. Weiter auch hatte der Konsumverein waren, auf Gutscheine an die Familien zum Heere eingezogener neten Beträge. Wenn Bonar Law verspricht, daß diese letterwähn- an eines seiner Mitglieder zum Weiterverkauf an österreichische ten Summen gesondert aufgeführt werden, so wird er damit für Bundestruppen warme Unterkleider verkauft. die Beurteilung der Anleihe ein nachahmenswertes Muster auf­stellen, Bielleicht entschließt er sich auch, mitzuteilen, ob englische Mit einer Streitfrage über die Anwendung und Auslegung Gemeinden oder Gemeindeverbände Schulden aufgenommen haben, einer Bestimmung des Hilfsdienstgesezes beschäftigte sich ain Montag um Kriegsanleihe zu zeichnen. Durch diese Praxis, welche die die Namnfer 7 des Berliner Gewerbegerichts in einer längeren Ber- Gemeindefinanzen gefährdet und kaufmännisch nicht zu verteidigen handlung. Ein Arbeiter, der bei der Firma Kohlenfpedition" be- ist, kann der Zeichnungsbetrag einer Anleihe in imposanter Weise schäftigt war, tlagte wegen einer Lohnforderung. Außerdem ber­Yangte er Schadenersatz, weil ihm die Firma, als er das Arbeits- nach oben abgerundet werden. verhältnis gelöst hatte, nicht nur den Abkehrschein, sondern auch die Herausgabe der Invalidentarte verweigerte und der Kläger deshalb feine andere Arbeit annehmen konnte. Aufgehört hat der Kläger , weil ihm die wöchentliche Teuerungszulage von 2 M., auf die er Anspruch zu haben glaubte, fowie zwei Ueberstunden nicht ausgezahlt wurden. Diesen Anspruch des Klägers erklärte der Prozeßvertreter der Firma als unbegründet, weil durch Vereinbarung mit dem Transport arbeiterverband die Teuerungszulage durch eine 2ohnerhöhung von 7% Pf. für die Stunde abgelöst fei. Die Ueberstunden forderung erkannte der Vertreter der Firma an und meinte, die Nichtbezahlung derfelben sei auf einen Frrtum zurückzuführen. Nachdem der Kläger wegen Differenzen aufgehört dieser hatte, ist ihm außer Der erwähnten Verweigerung der Papiere auch die Auszahlung des fälligen Wochenlohnes verweigert worden. Hierdurch sollte der Kläger wie der Ver­treter der Firma ausdrücklich fagte- zum Weiterarbeiten gezwungen werden. Die Firma glaubt zu ihrem Verhalten berechtigt zu sein, weil sie nach Angabe ihres Vertreters pon der Kriegsamtsstelle beim Oberkommando als ein unter das Hilfsdienstgesez fallender Betrieb erklärt worden ist. Hiernach würde es unstreitig fein, daß der Kläger , weil er gegen den Willen der Firma aufgehört hat, den anspruchen hat und sich deswegen an den Beschwerdeausschuß wenden müßte, was er aber nicht getan hat. Streitig ist dagegen, ob die Firma auch zur Zurüdbehaltung der Invalidenkarte berechtigt ist. Sie glaubt es, der Kläger bestreitet es und das Gewerbegericht steht wie aus den gepflogenen Erörterungen hervorgeht in dieser Hin sicht auf dem Standpunkt des Klägers, der darauf verwies, daß nach den Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung, die ja durch das Silfsdienstgesetz nicht berührt würden, die Invalidenkarte bei Löiung des Arbeitsverhältnisses herausgegeben werden müsse und die Ver­weigerung der Starte mit Strafe bedroht fei. Auch die Zurüd­behaltung des fälligen Lohnes fönne nicht durch das Hilfsdienstgesetz be­gründet werden. Ferner machte der Seläger geltend, ihm sei nicht bekannt gegeben worden, daß der Betrieb der Firma unter das Hilfsdienst gefet falle, alfo fönne fein Arbeitsverhältnis bei der Firma nicht als eine Hilfsdienstpflicht angesehen werden. Deshalb beansprucht er auch nicht den Abkehrschein, sondern nur die Herausgabe der Invalidenkarte. Hätte er diese in Händen gehabt, dann würde er auch ohne Abfehrschein sofort andere Arbeit gefunden haben. Die Entscheidung über den Streitfall wurde vertagt, weil das Gericht über die tatsächlichen Angaben der Parteien Beweis erheben und zum nächsten Termin Beisiger hinzuziehen will, die für diesen Fall fachlundig sind.

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Aus der Schlichtungskommission für Militärschneider­

Bisher hat kein and so viel ewige Rente auf­gebracht als Deutschland , das mit 47 Milliarden Mark den Reford hält. Alle anderen kriegführenden Staaten haben sich in weit höherem Maße mit der Aufnahme schwebender Schulden be­gnügt, was einen großen Nachteil darstellt. Wenn die Um­ftellung auf die Friedenswirtschaft erfolgt, wenn Staaten, Ge­meinden und Gemeindeverbände, ganz zu schweigen von Industrie und Handel, nach dem Kriege Geld suchend auf dem Markt er scheinen, so werden die Staaten, die dann erst den Großteil ihrer schwebenden Schulden in ewige Renten verwandeln müssen, die größten Schwierigkeiten haben, Anleihezeichner mit fostspieligen Vorteilen heranzuloden gezwungen sein und dabei noch Handel und Gewerbe in empfindlichster Weise an der Geldbeschaffung Der Umstand, daß Deutschland die Kriegsschulden so bindern. früh und so vollkommen durch ewige Rente decken konnte, ist eines feiner größten wirtschaftlichen Attiven.

Aus dem Berliner Wirtschaftsleben.

Der am 20. Februar abgehaltenen Sihung des Aufsichtsrats der Nationalbant für Deutschland in Berlin wurde das Gewinn- und Verlustkonto und die Bilanz für 1916 vorgelegt. Der Bruttogewinn ist von 10,9 auf 11,1 Millionen Marf bei einem Attienkapital von 90 Millionen Mark gestiegen. Das Wechsel- und Zinsenkonto brachte 7,7 gegen 7,58 Millionen Mark. Der Ertrag der anderen Konten ist gegen das Vorjahr nur unwesentlich ge­stiegen. Nach Abzug der Verwaltungskosten in Höhe von 3,9 gegen 3,5 Millionen Mark, der Steuern, der Abschreibungen, verbleibt Der Bügler als Dieb. Der Unternehmer V. Lagt gegen das ein Reingewinn von 6,56 Millionen Mark. Die Abschreibungen Zwischenmeister- Ehepaar J. auf Herausgabe von Reithofen, die die Beklagten für ihn in Arbeit hatten. Es stellt sich heraus, daß die auf das Kontokorrentkonto sind von 1,1 Millionen Mart auf 360 181,42. vermindert worden. Die Dividende, die 1913 Fertigstellung und Lieferung unterblieben war, weil die Besäge ( Lederteile usw.) den Beklagten aus ihrer Wohnung verschwunden 6 Proz., 1914 0 Proz. und 1915 4 Proz. betrug, hat also eine kleine Der Reserve fonds waren. Und zwar batte sie ihr Bügler gestohlen, der inzwischen Aufbefferung auf 4% Proz. erfahren. hinter schwedischen Gardinen in Sicherheit gebracht ist. Es ist auch erhielt 1 Million Mark. der Hebler, ein ebriamer Schuhmacher, ermittelt worden. Und zwar

arbeiten.

Ferner billige das Kammergericht eine Entscheidung des Ober­verwaltungsgerichts in Bande 49. Ta sei ausgeführt, daß ein Konsumberein, nach dessen Satzungen ein Teil des Geschäftsein­kommens am Jahresschluß an die Vereinsmitglieder nach dem Verhältnis der von ihnen getauften Waren ber­teilt werde, hiernach an seine Mitglieder einen gewerb= lichen Gewinn verteile und daher nicht schon wegen dieser Berteilung der Gewerbesteuer unterliege. Dem entspreche aber die Sazung des Vereins, so daß hier die Dividendenverteilung eine Gewinnberteilung fei. Auch die Auffüllung der Unterstützungs­kasse für die Angestellten des Vereins sei keine Gewinnber­teilung an die Mitglieder. Nach alledem unterfalle der Verein der Gewerbesteuer und der Warenhaussteuer nicht. Daraus folge die Freispredjung.

Die Tageserholungsstätten für Wiener Arbeiterkinder, die der

rührige Verein der Kinderfreunde" im Frühjahr eröffnen wird, haben eine hocherfreuliche Förderung dadurch erfahren, daß der Verband der Krantentassen Wiens und Niederösterreichs beschlossen hat, pro Kind und Verpflegungstag einen Zuschuß von 50 Heller zu leisten. An der Genehmigung durch die Regierung sollte man wohl nicht zweifeln. Es handelt sich um 60 000 Verpflegungstage in den 6 Erholungsstätten, die in diesem Sommer eröffnet werden follen. Aus Sammlungen find bisher über 16 000 Stronen auf­gebracht.

Kontrolle der Wohlfahrtspflege während des Krieges. Die Ausnutung der offenen Hand für Kriegswohlfahrtspflege­swede durch nicht einwandfreie Glemente hat Aulak gegeben zu einer Verordnung des Bundesrats vom 22. Juli 1915, die öffent­liche Sammlungen und gleichstehende Veranstaltungen für Kriegs­wohlfahrtszwedie der borgängigen behördlichen Genehmigung unterwarf. Diese Verordnung ist durch eine neue vom 15. Fe­bruar 1917 wesentlich erweitert und ausgedehnt worden auf alle Den Behörden ist Wohlfahrtszwecken dienende Veranstaltungen. auch auf die gesamte Geschäftsführung aller Wohlfahrtsunterneh­mungen ein entscheidender Einfluß eingeräumt worden. Weiter ist vorgeschrieben, daß für Wohlfahrtszwede zusammengebrachte Mittel ohne behöndliche Genehmigung keinen anderen als den be­stimmungsgemäßen Zweden zugeführt werden dürfen.

Eingegangene Druckschriften.

Seefisch Kochbuch. Von Elise Hannemann . 40 Pf. Seefiich. Bilderbuch. Von Prof. Dr. H. Henting. 20 Pf. Berlag B. Möjer, Berlin S 14. Von Polens Seele. Von Stanislaw Przybyszewski . 1,80 7. Berlag Eugen Diederichs , Jena . England als Völker- Vernichter. Herausgegeben von Wilhelm Breitenbach, Bieleield, Zaftromstr. 29. 80 Bf. Kriegsdepeschen 1916. September bis Dezember. Jedes Hejt Berlag Boll u. Pidardt, Berlin NW 6.

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Aus der Bilanz ist bemerkenswert, daß der Wechselbestand von hatte der in Untersuchungshaft sigende angeklagte Bügler angegeben, 71 auf 99 Millionen Mark und die Reports und durch Effekten 20 f. er hatte alle 15 Besätze, die in Frage tamen, dem Hehler gegeben. gedeckte Leihgelder von 44,5 auf 68 Millionen Mark gestiegen sind. Bei dem Hehler wurden Besätze entdeckt, die dann zum Ehepaar J. Teil d. Blattes: Alfred Scholz, Reukölln; für Inserate: Th. Glocke, Berlin zurückwanderten. Neun der 15 Reithosen sind dann auch an den Der Bestand on eigenen Wertpapieren ist bilanzmäßig gleich geblic- Berantwortlich für Bolitik: Hermann Müller, Tempelhof ; für den übrigen Aläger B. abgeliefert worden. Es fehlen ihrer noch sechs. Um diese best. Die Konsortialbeteiligungen, d. H. der Bestand an Effekten, Drud u. Verlag: Borwärts Buchdruderei u. Verlagsanstalt Baul Singer& Co dreht sich nun noch die Klage. Die Beklagten fagen, daß sie ja die die aus den mit anderen Banken gemeinsam unternommenen Sofen nicht zurüdhatten wollten. Sie hoffen aber noch auf eine Er- 1 Effekten, Ausgaben( Emissionen) im Befiße der Bant verblieben.

Berlin SW.

Hierzu 1 Beilage und Unterhaltungsblatt,