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Direktion Max Reinhardt  : Lessing- Theater.[ Casino- Theater III. Nachtrag

Deutsches Theater  .

7 Uhr: Figaros Hochzeit  .

Kammerspiele. Volksbühne, Theater am

7 Uhr: Das Konzert.

Bülowplatz.

7%, Uhr: Weh dem, der lügt!

Theater i. d. Königgrätzerstr.

Dir. C. Meinhard

R. Bernauer.

7 Uhr, z. 100. Male: Ein Traumspiel. Komödienhaus

7 Uhr: Die verlorene Tochter.

Berliner   Theater

720 Uhr: Die tolle Komteß.

Direktion: Victor Barnowsky  .

7%, T.: Komödie der Worte.

Lothringer Str. 37. Täglich 71, Uhr Trok des großen Erjolges nur noch turze Zeit

Freitag 8 Uhr: Pfarrer v. Kirchfeld. Zwei helle Berliner  Deutsch. Künstler- Theater.

Allabendlich 7, Uhr: Der Reisebegleiter.

URANIA Taubenstr.

48/49.

4 Uhr( halbe Preise):

Im U- Boot gegen den Feind.

8 Uhr:

Der Balkanzug und die befreite Donau  .

Theater für Donnerstag, 1. März.

Deutsches Opernhaus, Charlottenb. Gebr. Herrnfeld- Theater 6, Uhr: Die Walküre.

Friedrich- Wilhelmstädt. Theater.

70.: Das Dreimäderlhaus. Kleines Theater

.: Der Raub der Sabinerinnen. Komische Oper 7. Der Puszta  - Kavalier. Lustspielhaus

100. Aufführung!

7%, U: Die schöne Kubanerin. Metropol- Theater

7 Uhr Die Csardasfürstin.

10 Min.:

Neues Operettenhaus

7U.: Der Stolz der Famille Residenz- Theater..

7. Die Warschauer Zitadelle.

Uhr:

Schiller- Theater 0.

7. Alt- Heidelberg.

Schiller- Th.Charlottenbg.

74 Uhr Die Kammerwahl.

Z. 1. Male:

Thalia- Theater.

7. Das Vagabundenmädel.

Theater am Nollendorfpl.

3, Uhr: Der Traum ein Leben. 7%, Uhr: Die Gulaschkanone.

Theater des Westens  

74,.: Die Fahrt ins Glück

mit Guido Thielscher  .

Schiffbd. 4a. Kassentel.: Nord. 281. Trianon- Theater

7. Der Soldat der Marie.

7%, Gib auf Hedwig acht.

Busch Zirkus A. Schumann

Anf. 7, Uhr. Fernsp. Nrd. 840

Durchschlagenden Erfolg

erzielte die neue

Riesen- Pracht- Wasser­

Pantomime

Die versunkene Stadt

i. 1 Vorsp. u. 4 Akt. v. Paula Busch Vorh. das gr. Zirkusprogramm. Vorverkauf täglich ab 10 Uhr, für Sonnab. u. Sonntag immer bereits ab Donnerstag.

112

1

CARTEN

Das neue März- Programm Oscar Sabo  

vom Berliner   Theater a. G. Lotte Revo, Luftakt Luis u. Mohamed, Gymnastik Ilse Bois  , Johnson u. Johnson, Exzentriks, Smaragda, dres­sierte Katzen. Ferner Hans Wassmann  

und

Lillebil Christensen

in

Lillebil's Hochzeitsreise. Aegypt. Burleske in 7 Bildern.

Inszenierung von Max Reinhardt  .

Borber 7, br bunter Teil. Anfang des Studes 81, Uhr.

zur Sagung ber

Gemeindebeschluß

Allgemeinen der Stadt Berlin  , betreffend die Kriegs­Ortskrankenkasse fürforge für teilweise oder völlig erwerbs­

Sonntag& Wor: Die Sadje klappt. Niederbarnim  - Berlin  - lofe Angehörige der Schuhwareninduſtrie

Admiralspalast  .

Sch

chlittschuhläufer- Ballett a. d. Oper ,, Der Prophet" und

Frau Fantasie.

Vorzügl. Küche. Anfang 7,

Buchholz

13. September 1913 bout 31. Oftober 1913.

47 mird gestrichen.

81

Die Stadtgemeinbe Berlin   errichtet in Berfolg der Bundesrats. Beftimmung vom 24. Juli 1916 und des Erlaffes der Minister des Innern und der Finanzen vom 5. Auguft 1916 eine besondere Ariegsfürsorge für folge Angestellte und Arbeiter ber Großberliner Schuhwarenindustrie, die infolge von Arbeitsbeschränkungen ganz oder teilweise erwerbslos geworden und in Berlin   wohnhaft find. § 2.

Diese Sonderfürsorge wird getrennt errichtet von der bereits bestehenden algemeinen Arbeitslofenfürsorge, jedoch mit der Maßgabe, daß den?

Orts- Krankenkasse afferenifionen, uitp.) sciraistommiſſar für ble Arbeitslofenfürforge auch die Verwaltung

der

Klempner

zu Berlin  .

Am Freitag, den 9. März 1917, abends 8 1hr, findet eine

außerordentliche

Ausschußfikung

im Kaffenlokal, Berlin   S 14, Wall­firage 68, statt. 274/14 Tagesordnung:

1. Beratung und Beschlußfassung einer Vereinbarung mit ber Landesber ficherungsanstalt Berlin  , zum Zwede der Befämpfung von Geschlechts.

frankheiten.

79 erhält folgenden Borflaut: Die Mitglieder des Vorftandes haben bei Wahrnehmung von burch das Intereffe der Kaffe gebotenen größeren Geschäften( Amtsreisen, Anspruch auf Entschädigung für den ibnen erwachsenen Zeitverluft und auf Erstattung ber baren Auslagen. 2. Als Entschädigung für den Zeit berluft erhalten:

a) und b) der Borjihende 5 M. und der Schriftführer 2 M. für jeden Tag der tatsächlichen Ausübung ihres Amtes, Für diejenigen Tage, an benen fie vertreten werben, haben an ibrer Stelle die Bertreter Anspruch auf diese Entschädigungen.

c) Die anderen Borstandsmitglieder für die Teilnahme an folden Ge chäften 3 M., fofern diese att bem ber treffenden Tage einen Zeitverluft von weniger als brei Stunden berurfagt bat, 6 M. bei einem Zeitverlust bon brei bis sechs Stunden und 10 m. bei einem Zeitverlust von über sechs Stunden.

dieser Kriegsfürforge unterstellt wird. Die Bearbeitung der Angelegen beiten toirb der Zentralftelle und den Geschäftsstellen der allgemeinen Arbeitslosenfürsorge überwiesen.

Zur Unterstügung des Magistralstommiffars toird ein besonderer be­ratender Ausschuß eingefeht, der aus 3 Arbeitgebern und 3 Arbeitnehmern beftehen foll

Mit bem Eintritt der besonderen Rriegsfürsorge für Angeftelte und Arbeiter der Schuhwarenindustrie scheiden diese aus der allgemeinen Arbeitslosenfürsorge aus.

§ 3.

Als Erwerbslosigkeit gilt der Mangel an Arbeit und Berbienit, ber auf die behördlichen, mit dem Ariege zuriammenhängenden Maßnahmen ursächlich zurüdführt. Durch Arbeitsunfähigkeit, freiwillige Aufgabe der Beschäftigung oder eigenes Berichulben veranlagte Erwerbslosigkeit wird von dieser Fürsorge nicht berücfiätigt.

§ 4.

Die Arbeitnehmer find verpflichtet, jebe Arbeit, die ihnen angeboten wird, auch außerhalb ihres Berufes und Bohnortes, fowie zu gefürster Arbeitszeit anzunehmen, fofern ein angemessener Lohn dafür geboten wird und fein triftiger Grund für die Ablehnung geltend gemacht werden fann.

3. Die Erftattung der baren Aus. leber die Zulässigkeit etwaiger Ablehnungsgründe entscheidet der Mas lagen fest deren Nachweis voraus. Dhne den Nachweis ber tatsächlich giftratskommissar unter Mitwirkung des Ausschusses endgültig. Arbeitnehmer, die fich dieser Entscheidung nicht unterwerfen, werden berauslagten Stoften lönnen die Borbon biejer Sonderfürsorge ausgeschlossen und der allgemeinen Arbeitslosen geftandsmitglieber bei der Erlebigung fürsorge überwiesen. bon Geschäften berlangen:

2. Bewilligung von Mitteln zu einer bom Gewertstrantenverein zu er richtenden Zahn- und Brillenflinit. 3. Aenderung der Dienstordnung. 4. Zustimmung zu ber ben An geftellten der Kaffe bisher währten Teuerungszulage. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird höft. ersucht. Der Vorstand.

3. Hartmann, Borfizender. Bon Donnerstag, den 1. März b. 3. ab wird der Personenzug 808 Einlaß 7 Uhr. Anfang 7, Uhr. zwischen Berlin   Anh. Bhf.( ab 6.40 abends) und Jüterbog  ( an 7.20 Heute und täglich abends) wie folgt verlegt: Das neue März- Programm. Berlin   Minh. Th Unerklärlich! Unglaublich! Gr. Lichterfelde- Oft

Kismet!

Verblüffend! Unbegreiflich! Das orientalische Wunder! Neu! Adolf und Coco" Neu! Die beliebten Spaßmacher mit neuem Repertoire. Neu! Antipoden- Spiele mit Hunden. Emilia Rose.

Neu!

Das große equestr. Programm und ,, Die Seeräuber".

71, Uhr:

Rose- Theater. Der fidele Bauer. Walhalla- Theater.

7 16r:

Das Glücksmädel.

Reichshallen- Theater. Stettiner Sänger. Cabaret Feldgran

Anfang 7, Uhr. Sonntag nachmitt. 8 Uhr: Vorstellung zu ermäß. Preisen!

Teltow  

Gr. Beeren

Ludwigsfelde  

Thyrom Trebbin

Woltersdorf

Ludenwalde

ab 6.30 abends

6.44

9

Sud

6.50

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6.55

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7.02

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7.10 7.18

7.26

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a) Zebrungsfoften im Beirage bon 3., falls bie Geschäfte an einem Tage nicht mehr als fünf Stunden in Anspruch genommen haben, und im Betrage von 5 M., falls fie längere Beit erfordert haben.

b) llebernachtungsloften in Betrage bon 4 M. für jede notwendige lleber nachtung.

4. Bei den Geschäften in Berlin  bleibt die Zeit für die Hine und Rüd reise nach ober von Berlin   außer Be rechnung.

5. Die Behrungskosten werden nur dann gewährt, wenn die Entfernung bon der Grenze des Wohnortes bis zur Mitte des Geschäftsortes und die Entfernung von der Grenze des Ges schäftsortes bis zur Mitte des Wohn­ortes mindestens je 3 Kilometer be­tragen.

6. An den Tagen, an denen der Borfizende und der Schriftführer lediglich zur Erledigung der laufenden Dienstgeschäfte in Berlin   anwesend find, werden Zehrungsloften nicht gezahlt.

7. Die Borstandsmitglieder haben Anspruch auf die Benukung der orts. üblichen Fahrgelegenheiten ber 2. Klaffe ber Eisenbahn   und der entsprechenben Rüdfahr laffe ber Dambisdiffe farten find, falls erhältlich, zu be nugen.

93 erhält folgenden Bujak: Die Mitglieder des Aussaunes haben bei Wahrnehmung von burd bas Intereffe der Kaffe gebotenen größeren Geschäften( Amtsreisen, Sigungen, Raffenrevifionen usto.) Anspruch auf Entschädigung für ben ihnen erwachsenen Zeitverlust und auf Erftattung der baren Auslagen nach den für die Vorstandsmitglieder 100 Zig. Kleinverkauf 1,0 Pfg. 1,60 im 79 unter Abja 2c, sowie Ab.

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Persönliches Gastspiel

des beliebten Filmkünstlerpaares

und

Wanda Treumann  Viggo Larsen  

in ihrem Lustspiel:

Die

Scheidungsehe".

Vorher:

Das vollständig neue Varieté- Programm.

Preise der Plätze nicht erhöht. Vorverkauf: Ab 10 Uhr an der Theaterkasse bei A. Wertheim

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Täglich 7, Uhr:

Der fliegende Holländer  . Der alte Wolff.

Palast

Tägl. 7

Sonnt.8%, u. 7

Heute zum 1. Male:

Berlin   im Krieg

Revue in 6 Bildern von Otto Reutter   u. R. Liebmann. Musik v. Victor Holländer  Regie: Dr. Max Zickel.

Voigt- Theater.

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Täglich 7%, Uhr:

Der Stabstrompeter

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des Berliner   Konzerthaus- Orchesters Leiter: Komponist Frz.   v. Bion. Eintritt 30 Pf.

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§ 111 erhält folgenden Wortlaut: Alle Bekanntmachungen, welche die Staffe betreffen, insbesondere die Ein ladungen zu Wahlen und Ausschuß­fikungen, die Belanntmachung über Menderung der Strantenordnung, ber Höhe der Beiträge und Leistungen, der Zusammenlegung des Borstandes. jomie ber Melbe und Babiſtellen find im Riederbarnimer Kreisblatt und Borwärts" au peröffentlichen. Der Vorstand ist berechtigt, die Beröffentlichung auch in einer anderen ihm geeignet erscheinenden Beise an veranlassen und zu den Ausschuße fizungen außerdem schriftlich ein zuladen.

Berlin  , den 21. Januar 1917. Der Vorstand. Petzolt. Kuhn. Schemmel. Ackermann. Mau. Kahl. Rühl. ( Stempel.)

Genehmigt. Charlottenburg  , den 17. Februar 1917. Königl. Oberversicherungsamt Groß- Berlin. bon Goft to tosti.

( Stempel) Mr. B.-R. 393/15.

Beröffentlicht. Berlin  , den 1. März 1917. Allgemeine Ortskrankenkaffe

Niederbarnim. Kihn

Arbeiter

274/15

Gesundheits- Bibliothek

Jedes Heft 20 Prg.

§ 3.

Soweit die Arbeitnehmer eine anderweitige Beschäftigung erlangen, haben fie von dieser unb bem barin erzielten Arbeitsverdienst ihrem bis berigen Arbeitgeber soglei Mitteilung zu machen. § 6.

Für die Bemeffung der Unterstigung der nicht völlig erwerbelos ges pordenen Arbeiter werden nach der Zahl der ausfallenben Vohnflundex folgende Säge zugrunde gelegt.

Für minderjährige Arbeiter bis 16 Jahren 14 Pfennig.

Für Arbeiter über 16 Sabre bis 21 Jahre volljährige lebige Arbeiter

e

berheiratete Arbeiter

weiblich männlich 17 f.

23 Pf.

19 23

26

17

98

52

Die Unterstügung für die Hausarbeiter beträgt minbestens des bon ihnen erzielten Berdienstes, fofern der von ihnen in der Woche verdiente Betrag nicht das Neunfache des Drislohnes( ortsüblichen Tagelohnes) erreicht. Außerdem ist für jedes erwerbslose Rind unter 16 Jahren ein weiterer Zuschuß von 3 Pfennig für jede ausfallende Arbeitsstunde zu

berechnen.

Die Unterstübung tirb entsprechend gekürzt, soweit der in oder außer balb des Betriebes regelmäßig erzielte Berbienst einschließlich der Unter­ftügung den im 10 berechneten Sah übersteigt. Die Unterstützung ist in Arbeits- und Lohnbücher einzutragen und als Unterstütung fenntlich zu machen.

Die Höchftgrenze ber zu zahlenden wöchentlichen Unterstübungen wird auf das Sechsfache des Drislohnes( ortsübliches Sagesentgelt gewöhnlicher Arbeiter) festgelegt.

Dieser beträgt in Berlin  : Für Arbeiter unter 16 Jahren über 16 21

Dis 21 Jahre

4

männlig weibli 1,80. 1.40. 3,00 2,40 4.00

3,00

Augerbem gilt für jebes unterfügungsberechtigte Kind als Höchst. grenze ber Betrag von 1,30 M möchentlich.

Die Arbeitswoche wird gleichmäßig zu 54 Stunden gerechnet. $ 7.

Borausjetung für die Gewähring ber Fürsorge ift, daß das Be fchäftigungsverhältnis der zu Unterflügenden in der Schuhwareninbujtric gegenwärtig nicht durch ein anderes feites Arbeitsverhältnis erfekt worden ft. Gefangene und Angebärige feindlicher oder neutraler Staaten find von der Fürsorge ausgeschlossen. $ 8.

Die Conberfürforge für die Schuhwarenindustrie tritt rüdwirkend vont 1. August 1916 ab in Straft. § 9.

Die Berechnungs- und Sablitellen für bie Unterstübungen find die Bed triebe der Schuhwarenindustrie für die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer. $ 10.

In jedem Falle bleibt die Nachprüfung des Unterftükungsbedürfnisses durch die Gemeindebehörde vorbehalten.

Die Bedürftigkeit ist in der Regel als vorhanden anzusehen, penn der Unterstügte bei teilweifer Ertperbslosigkeit den von ihm erreichten Lodnjak. ben er bei der 54ftündigen Arbeitszeit im Durchschnitt der vier lesten pol beschäftigten Arbeitwochen vor dem 14. 6. 1914 erhalten hat, nicht mehr verdient.

§ 11.

Von der aufzubringenden Unterstügung hat das Reich brei Sechfiel und der Staat zwei Senftel übernommen, das verbleibende Sechstel wird bom Arbeitgeber getragen. Diese Abmachungen find auf dem Bege freier Bereinbarungen getroffen und tonnen durch Eintreten besonderer Berhält niffe widerrufen werden. Die Bewährung der Unterstügung ist gebunden an die Dauer der Beihilfe von Neich und Staat.

$ 12.

Die Auszahlung der Unterflüßung durch die Arbeitgeber erfolgt twöchentlich bei der Lohnzahlung.

Cine Lifte der ausgezahlten Fürforgegelber fit fpätellens am stoeiten Tage nach der Auszahlung der Gemeindebehörbe des Bohnfiges des Arbeitnehmers einzureichen.

Die Rüderstattung von fünf Sechtel der berauslagten Unterstützung burch die Gemeindebehörde soll baldmöglichst, tunlichft bis zum Tage vor ber zweitfolgenden Lohnzahlung erfolgen.

§ 13.

Der Mißbrau ber Fürsorge, insbesondere der Bersuch zur Erlaugung von Unterstigungen durch unipahre Angaben, Verschweigung von Tatsachen und die Verweigerung der zur Berechnung von Unterfügungen vom Arbeit geber oder von der Gemeindebehörbe verlangten Ausbinste giebt den Auss chluß von der Sonberfürsorge für die Arbeitnehmer der Schuhwaren­industrie nach fich, auch bleibt strafrechtliche Berfolgung vorbehalten.

§ 14.

Die völlig erwerbslosen Arbeiter und Angestellten aus Schuhbetrieben, bie nach dem Bundesratsbeschluffe unter diese Fürsorge fallen, für selge die Fürsorge aber von den Arbeitgebern nicht übernommen wird, werden nach Maßgabe des Gemeindebeschluffes vom 20. Oftober 1916, betreffend die Fürsorge für die Bekleidungsindustrie, unterstügt.

$ 13.

Dent Magistrat bleibt vorbehalten, bestimmungen zu erlassen.

Berlin  , den 16. Februar 1917.

allgemeine Ausführungs­

Magiftrat der Königl. Haupt- und Refidenzstadt.

J. No. 2 A. F. 17,

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