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Gewerkschaftsbewegung

Deutsches Reich  .

Weitere Teuerungszulagen im Malergewerbe.

Die Erfagfräfte die Kündigungsfrist nach§ 10 der Vereinbarungen in Kraft.

§ 5. Die Entlassung der Ersatzkräfte braucht erst zu erfolgen, wenn der Gehilfenverband für jede Sparte durch seine Arbeitsnachweise entsprechende Gehilfen zu stellen in der Lage ist.

§ 6. Die mit Ersatzkräften vor dem Abschluß diefer Verein­barungen während des Krieges geschlossenen Verträge sind diesen Vereinbarungen anzupassen.

namentlich Herr Prof. Dr. v. Dhring, Erziehungsdirektor der Anstalt Neumühle bei Frankfurt   a. M., unter Zustimmung der Ver­ſammlung entschieden entgegen.

Ueber ein von Prof. Dr. v. Liszt  - Berlin   zum Schlusse des ersten Tages gehaltenes Referat über das Jugendgerichtsverfahren in Gegenwart und Zukunft werden wir besonders berichten.

Soziales.

Die erste allgemeine Teuerungszulage im Malergewerbe wurde bom 1. März 1916 an festgesetzt, und zwar nach voraufgegangenen§ 7. Der Verband der Lithographen, Steindrucker und vers Verhandlungen der beteiligten Unternehmer- und Gehilfenverbände wandter Berufe wird seine Mitglieder anweisen, der Einstellung von unter Mitwirkung des Direktors im Reichsamt des Junern. Die Eriatzkräften feine Schwierigkeiten zu bereiten und denselben während Ungültige Handelskammerwahlen.( Nichtgewährleistung des Bulage betrug in Städten mit neunstündiger Arbeitszeit 6 Pf.. in und nach der Ausbildungszeit behilflich zu sein. Städten mit einer längeren Arbeitszeit 5 Pf. für die Stunde, sie§ 8. Die Erledigung von Streitigkeiten aus diesen Verein- fammer in Harburg   a. E. hatten im Wahlbezirk Bremervörde   zwei gesetzlich vorgeschriebenen Wahlgeheimnisses.) Für die Handels­follte gelten bis. 15. Februar 1917; wenn bis 31. Dezember 1916 barungen obliegt zunächst den beiden Dits reip Kreisvertretern Ergänzungswahle" zu erfolgen. Gewählt wurden der Kommerzien. jedoch mit einer der mit Deutschland   im Kriege be- und Gauvorständen und in zweiter Instanz den beiden Zentralen, findlichen europäischen Großmächte noch kein Frieden geschlossen denen alle Streitigkeiten iofort gemeldet werden müssen Die beiden rat Hagenah und der Kaufmann Bode. Ihre Wahl wurde im Ver­sei, sollte sie bis 15. Februar 1918 bestehen bleiben. Diefer Fall Zentralen haben sich im einzelnen Falle über die Beilegung von waltungsstreitverfahren angefochten. Unter anderem wurde geltend ist nun eingetreten. Danach hätte die im Vorjahre vereinbarte Bu- Differenzen mit tunlichster Beschleunigung zu verständigen Jit gemacht, das Wahlgeheimnis sei nicht gewahrt worden. Tage also auch dieses Jahr noch zu gelten, wollten die Unternehmer zwischen den beiden Zentralen eine Einigung nicht zu erzielen, io die Wahl der beiden Herren für ungültig. Einer der Hauptgründe Der Bezirksausschuß in Stade   erklärte im zweiten Rechtsgange auf dem toten Buchstaben der getroffenen Abmachungen beharren entscheidet endgültig und bindend für beide Teile eine Kommission und nicht anerkennen, daß bei den vorjährigen Verhandlungen von drei Arbeitgebern und Arbeitnehmern unter Borfig eines Un- war die Annahme, daß das Wahlgeheimnis tatsächlich nich. ewahrt memand mit einer so langen Dauer des Krieges rechnete. Vor parteiischen. Vor der definitiven Entscheidung dürfen von feiner worden sei. In der Beziehung wurde ausgeführt: Im Gange allem abnte damals aber fein Mensch, daß die Teuerung insbesondere Seite irgendwelche Maßnahmen( Kündigungen. Sperre. Verweise vor dem Wahllokal habe ein Polizeisergant weiße Stimmzettel. der Lebensmittel, eine solche Steigerung annehmen fönnte, so daß rung von Ueberstunden, Zurückhalten mit der Arbeitsleistung usw.) die mit den beiden Namen der Gewählten bedruckt waren. an die sich inzwischen die meisten anderen Gewerbe wiederholt zu höheren ergriffen werden. erscheinenden Wähler verteilt. Außerdem hätten im Wahlraum Teuerungszulagen bereit fanden und die Industrie Löhne zahlte, die Als fleiner Schritt nach vorwärts ist das im§ 8 zu bildende kleinere unbeschriebene Stimmzettel in ausgesprochen gelber Farbe viele Maler, Lackierer- und Anstreichergehilfen veranlaßte, ibrem er- Schiedsgericht unter Vorfiz eines Unparteiischen zu bezeichnen.( gelbes Konzeptpapier) ausgelegen. In dem recht bellen, räumlich lernten Berufe den Rücken zu fehren. Dieses Abströmen zahlreicher Damit haben die Bemühungen des Gehilfenvorstandes endlich aber sehr beschränkten Wahlraum hätten die Wähler eng beiein­und zwar gerade der leistungs und anpassungsfähigsten Arbeitsfräfte Erfolg gehabt. ander stehen oder siten müssen. Ferner sei keine Vorrichtung erfüllt die beteiligten Meister- und Gehilfenfreise des Malergewerbes geschaffen worden, die es dem Einzelnen ermöglichte, unbeiehen mit einer gewissen Sorge um die Zukunft ihres Berufes, ins­einen der kleineren gelben Zettel mit den Namen der Gegenfan­besondere wenn an diesen nach Friedensschluß wieder größere An­didaten der Gewählten zu beschreiben. So habe jeder den anderen forderungen gestellt werden. Und man ist sich auf beiden Seiten kontrollieren können, ob er einen schon in seinem Besize befind­flar darüber, daß dem nur Einhalt getan werden kann, Auf Falschmeldungen über Auslandskonferenzen fozialdemo- lichen weißen Zettel abgebe, also für die Gewählten stimme, oder wenn die Einkommensverhältnisse der Arbeiter des Malergewerbes fratischer Parteiführer hatten wir gestern bereits hingewiesen. In ob er von den gelben Zetteln Gebrauch machte, also vermutlich im Einklang mit denen anderer gleichartiger Gewerbe, von denen skandinavischen Blättern wurde inzwischen, wie uns tele nicht für die Gewählten stimmte. Unter diesen Umständen könne fie sich die letzten Jahre immer mehr entfernten, gebracht werden. graphisch mitgeteilt wird, behauptet, daß in Besprechungen von einer Wahrung des Wahlgeheimnisses bei der gesetzlich vorge= Das tam auch deutlich zum Ausdruck bei den Verhandlungen, zwischen deutschen   und russischen Sozialisten ein Friedensprogramm" schriebenen geheimen Wahl keine Rede sein. Das mache die die zwischen den beiderseitigen Organisationsvertretern im November vereinbart worden sei. borigen Jahres über gemeinsame Echritte zur Hebung des Berufes entbehren, ist Stopenhagener Socialdemokraten" bereits entgegen- bies Urteil eingelegte Revision mit der Begründung: Diesen Meldungen, die jeder Grundlage beiden Wahlen ungültig. Das Oberverwaltungsgericht verwarf die gegen durch Heranziehung und fachliche Ausbildung eines genügenden ge- getreten. Aus der werblichen Nachwuchses, zur Beschaffung vermehrter, und zwar be= Gesamtheit der Verhältnisse habe der Bezirksausschuß die Ueber­sonders gediegener Arbeiter. zur gleichmäßigen Verteilung der Ar­zeugung gewonnen, daß die Geheimhaltung der Wahl nicht ge­beiten auf alle Zeiten des Jahres, zur Regelung des Arbeitsmarktes währleistet war. Da diese tatsächlichen Feststellungen ohne Rechts­und der Preisgestaltung für die auszuführenden Arbeiten usw. ge­irrtum erfolgt seien, so habe der Bezirksausschuß mit Recht die pflogen wurden. Wahlen für ungültig erachtet. III. C. 129. 14.

Parteinachrichten.

Die Jugendgerichtsarbeit.

Jugend

Eine Kriegstagung der deutschen  gerichtshilfen findet in Berlin   am 12., 18. und 14. April statt. Sie ist veranstaltet von der deutschen   Zentrale für Jugend­fürsorge und bezweckt Erörterung von Mitteln zur wirksamen Be= fämpfung der in der Kriegszeit wieder stärker hervorgetretenen Jugendverwahrlosung.

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Gerichtszeitung.

Der Genosse aus Neukölln".

damit ent­

Darum regte schon damals der Vorstand des Malerverbandes in Uebereinstimmung mit den übrigen Gehilfenorganisationen an, daß bei aller Anerkennung der bestehenden Vereinbarung doch dem nächst Stellung zu einer besonderen Zulage genommen werden möge. Die Unternehmervertreter nahmen diese Anregung, ohne sich Wirklicher Geb. Rat v. Eucken- Addenhausen, Vorsißen­zunächst dazu zu äußern, entgegen. Anfang Februar warf der der der deutschen Zentrale für Jugendfürsorge, betonte in der Be­Verband der Maler die Frage erneut auf und am 13. Februar grüßungsansprache die Pflicht, gestrauchelte Jugendliche nicht ledig- fich gestern die 5. Straffammer des Landgerichts I in der Berufungs­Mit einem Erlebnis der Frau Roia Luxemburg hatte unterbreitete er die Wünsche der Gehilfenverbände Herrn lich der Rache zu überlassen, sondern aufzurichten und wieder instanz zu beschäftigen. Frau Dr. Roia Luxemburg, jetzt in Wronke  Ministerialdirektor Dr. Caspar. Dieser erachtete das lebenstüchtig zu machen. Vorgehen als durchaus gerechtfertigt durch die ganz außergewöhn in Haft ſizend und deshalb vom Ericheinen zum Termin entbunden, Ein Referat von Amtsgerichtsrat Dr. Friedeberg- Weißensee war wegen wörtlicher und tätlicher Beleidigung des Kriminal lichen, vor einem Jahre nicht vorauszusehenden Verhältnisse. Die Anträge der Gehilfenverbände wurden hierauf umgehend dem behandelte Organisation und Tätigkeit der Jugendschuhmanns Palm zu 10 Tagen Gefängnis verurteilt Er forderte worden. Sie war bald, nachdem sie die ihr in Frankfurt   a. M. Unternehmerverband übermittelt. Dieser stellte durch Umfrage bei gerichte und Jugendgerichtshilfen". seinen Gauverbänden auch bei diesen Uebereinstimmung über die engste Verbindung zwischen Jugendgerichten und Jugendgerichts- auferlegte einjährige Gefängnisstrafe verbüßt hatte, hier in Berlin  Notwendigkeit einer nochmaligen besonderen Teuerungszulage fest hilfen. Anklageerhebungen gegen Jugendliche seien der Jugend- in militärische Sicherheitshaft genommen und in das Frauen­Nur darüber verblieben zunächst einige Meinungsverschiedenheiten, gerichtshilfe unverzüglich mitzuteilen. Die Jugendgerichtshilfe müsse gefängnis in der Barnimstraße übergeführt worden. Sie hatte dort fofort einfegen fönnen. Referent betlagte den Rückschlag, den am 22. September Sprecherlaubnis mit einer Freundin Frl. Jacobs ob die Zulage zentral oder örtlich festgesetzt werden solle. Hierauf hat der Vorstand des Unternehmerverbandes auf drin- die Kriminalität der Jugendlichen in der Kriegszeit erlitten hat. zur Besprechung über einen wahrzunehmenden Termin. Die Unter­Vielen Kindern fehle jetzt nicht nur der Vater, sondern auch die haltung wurde von dem damit beauftragten Kriminalichuzmann gende Befürwortung des Vertreters des Reichsamtes des Innern Balm überwacht. Da die Sprechzeit im allgemeinen auf zehn Mi­und die von diesem gegebene Erklärung hin, daß er bei den in Be- Murter, die durch Erwerbtätigkeit dem Hause entzogen ist. leber Ausbau der Jugendgerichtsbarkeit auf nuten festgesetzt ist, erklärte Palm nach Ablauf dieser Zeit die Be­tracht kommenden Behörden für eine entsprechende Erhöhung der sprechung für beendet. Darüber geriet Frau Luxemburg   in Er Preise für Malerarbeiten eintreten werde, zugesagt, daß er bei seinen Grund der bestehenden Bestimmungen" referierte Frl. v. d. 2eyen Berlin  . An der Jugendgerichtshilfe, wie Berlin   regung und rief dem Beamten zu: Gau- und Ortsverbänden für eine nochmalige Teuerungsfie feit 1905 bat, beteiligen sich alle Bevölkerungsklassen, alle Kon Spizel und verdammter Schweinhund!" Gleichzeitig soll sie- was " Sie sind ein ganz ordinärer zulage oppelten göbe wirten werde. mindestens der vorjährigen bis zu feffionen, alle politischen Richtungen. Referentin forderte für das sie bestreitet mit einem Tintendrücker nach Palm geworfen, Die Angeklagte hatte die Ueber das Resultat dieser Bemühungen liegen offizielle Mit- Jugendgerichtsverfahren unter anderem eine Ausgestaltung der ihn aber nicht getroffen haben. teilungen erst aus dem Gau Norddeutschland des Unternehmer- Hauptverhandlung in erziehlicher Hinsicht. Die Deffentlichkeit sei wörtlichen Beleidigungen zugegeben und sich verbandes vor. Danach wurde dort beschlossen, zu der vorjährigen zu beschränken, namentlich sollen Jugendliche nicht als Zuhörer ge- fchuldigt, daß sie an eine Schikane des Palm habe glauben müſſen, Zulage zu zahlen: in Kiel   17 Bi., in Bremen  , Hamburg  , Altona  , duldet werden. Bei Gutachtenerstattung über den jugendlichen An- da ihr von feiner Seite mitgeteilt worden sei, daß die Elbdörfer, Wandsbek  , Wilhelmsburg   9 Pi. und in einer Reihe geklagten werde deſſen Anwesenheit oft als sehr unerwünſcht emp- Sprechzeit für die in militärischer Schuzhaft befindlichen Personen funden. Für die Ausführung der angeordneten Schuß­fleinerer Städte 7 und 5 Pf. Hannover   zahlt 13 Pf. nur 10 Minuten betrage, und zwei andere Beamte vorher ihr von aufsicht seien die autoritativen Machtmittel nicht selbst eine Stunde zugestanden hätten. Die Bemerkung bezüglich Familie folle ihm ein Pfleger gelegt werden, möglichst in der Frl. Jacobs gekommen sei, iich als sozialdemokratischer Bei Widerstand des Jugendlichen oder seiner des Spigels beruhe darauf, daß Palm in ihrer Abwesenheit zu Perfon des Jugendgerichtshelfer seiber. An Freiheitsstrafe müsse, Barteigen offe aus Neukölln ausgegeben und vol abschreckend zu wirken, sich nötigenfalls noch eine lange gespiegelt habe, daß er über einen sozialdemokratischen Aufruf Rück­Anstaltsunterbringung anschließen. Ohne das langersehnte Jugend- sprache nehmen möchte.- Kriminalichuzmann Balm batte hierzu Auch im Steindruckgewerbe machten sich seit einiger Zeit Be- gefetz werde eine wirksame Ausgestaltung der Jugendgerichtshilfe erklärt daß es sich darum gehandelt habe, Frau Luxemburg   in strebungen der Unternehmer geltend, zur Einstellung von Frauen nicht möglich sein. Sicherheitshaft überzuführen, und da sie nie anzutreffen geweien, überzugehen. Jetzt sind nun zwischen dem Unternehmer- Schutz­ Polizei und Jugendgerichtshilfe" wurden in habe er das Mittel gebraucht, Frl. Jacobs zu düpieren berband Deutscher   Steindruckereibefizer und dem Gehilfen- ihrem Zusammenwirken geichildert von Polizeipräsident Köttig und fich als Genosse aus Neukölln eingeführt. Von berband der Lithographen und Steindrucker diesbezüg- Dresden  . Die Tätigkeit der Polizei sei im wesentlichen eine ver- einem sozialdemokratischen Aufruf sei feine Rede gewesen. liche Vereinbarungen abgeschlossen worden, die für das mittelnde, nicht eine rettende. Daß aber Bestrafung allein Das Schöffengericht hatte einerseits berücksichtigt, daß das Benehmen ganze Steindrudgewerbe gelten sollen. Hiernach werden jedoch nicht beiiert, habe die Sittenpolizei schon immer gewußt. Der Angeklagten einem Beamten gegenüber einer gebildeten Frau nicht nur Frauen, sondern auch männliche Ersatzkräfte zur Be- Ueber die Verbindung zwischen Polizei und Jugendgerichtshilfe in wenig entsprach, andererseits aber, daß fie früher längere Zeit schäftigung im Gewerbe zugelassen. Darunter sind besonders Ueber- Berlin berichtete Fr!. Dittmer, Fürsorgedame im Berliner   Sprecherlaubnis gehabt hatte und an eine Schikane des Palm ge­läufer aus verwandten gelernten Berufen in Aussicht genommen. Bolizeipräsidium. Sie wünschte Verlängerung der polizeilichen glaubt bat, und erkannte auf 10 Tage Gefängnis. Die Zulaffung von Eriozkräften soll aber nur eine Kriegsmaßnahme Schutzhaft über die für Preußen geießlichen 24 Stunden hinaus, befundete die Vorsteherin des Gefängnisses, Frau Trinius  , daß sein. In den abgeschlossenen Vereinbarungen ist Vorsorge getroffen. bis für den jugendlichen Schüßling die nötigsten Fürsorgemaßnahmen die Angeflagte, die erst fura zuvor ein Jahr Gefängnis verbüßt ge daß nach Beendigung des Krieges die Arbeitspläge für die rück­getroffen sind. babt, durch die Länge der Haft sehr nervös und förperlich herunter fehrenden Krieger wieder freigemacht werden. Nachfolgend geben wir den Wortlaut der abgeschlossenen Vereinbarungen wieder: gewesen sei und in ihrer Erregung schließlich ein Stück Schokolade nicht Tintendrücker nach dem Beamten geworfen habe. Der Gerichtshof hielt hiernach eine tätliche Beleidigung nicht für vorliegend, erkannte aber im übrigen auf Verwerfung der

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Auch die

Leitung des Bundes deutscher Dekorationsmaler hat sich ent­schieden für die Notwendigkeit einer nochmaligen erhöhten Zulage

erklärt.

Frauenarbeit im Steindruckgewerbe.

Vereinbarungen für das deutsche Steindruckgewerbe über die Einstellung von Ersatzkräften. Um dem eingetretenen Mangel an gelernten Arbeitskräften in der Steindruckerei abzubelfen, wird während des Krieges die Ein­stellung von weiblichen und anderen Ersatzkräften unter nachfolgenden Voraussetzungen zugelassen:

ausreichend.

um

Kurie hat.)

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Berufung.

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Gestern

Ueber Jugendstaatsanwalt und Jugend­gerichtshilfe" referierte Staatsanwaltschaftsrat Dr. Rofen feld- Berlin. Vefondere Dezernate für Jugendgerichtssachen haben sich bewährt. Referent bedauert, daß es Jugendgerichtshelfern oft fehr an Kenntnis des Strafrechts feble.( Der Vorsitzende stellte hierzu fest, daß die deutsche Zentrale für Jugendfürsorge solche Ein gewiffenloser Dienstherr. Der Gutsbefizer Ernst Dörner Geheimer Justizrat Dr. Frankel Breslau behandelte die in Weigelsdorf bei Reichenbach in Schlesien   ist vom Land­Schutzaufsicht als vormundschaftsgerichtliche Falle eine Firma Ersatzpersonal einstellen will, so hat sie sich Maßnahme und ihre Ausgestaltung durch den nach§ 176 3( Unzucht mit Kindern unter 14 Jahren) und Verführung gericht Schweidnig am 26. Januar wegen Sittlichkeitsverbrechens selbst oder durch den Kreisvertreter des Schußverbandes mit dem Jugendrichter". Die Schußaufsicht während der Bewährungs- eines unbescholtenen Mädchens unter 16 Jahren zu der milden Gauvertreter der Gewerkschaft in Verbindung zu setzen. Kann frist habe segensreiche Wirkungen gehabt. Um die Autorität der Strafe von einem Jahre Gefängnis verurteilt worden. Die am dieser nicht innerhalb einer Woche einen geeigneten Gebilfen zu geschäftsüblichem Lohn stellen, so steht der Firma die Einstellung der Schutzaufsicht zu steigern, müsse der Richter ausdrücklich die Eltern 8. August 1901 geborene Martha 2. war am 1. April 1915 bei ihm darauf hinweisen. Er müsse sich auch über die Bewährung der Ersazkraft frei. 1. April 1916. Ende Juli 1915 hat der Angeklagte das bis Differenzen werden nach§ 8 erledigt. Falls die Entscheidung Jugendlichen von Zeit zu Zeit unterrichten und nötigenfalls mit als Dienstmädchen in Stellung getreten und verblieb dort bis Verwarnungen eingreifen. Stadtpfarrer Wüterich Stuttgart   dahin unbescholtene Mädchen nach einem zunächst erfolglos des Schiedsgerichts gegen den Arbeitgeber ausfällt, so muß diefer berichtete in seinem Korreferat, daß in Württemberg   eine Ministerial- gebliebenen Versuche verführt, wobei er ganz genau wußte, die angestellte Aushilfskraft spätestens innerhalb 14 Tagen wieder verordnung die Grundlage für energisches Auftreten der Jugend- daß die 2. noch nicht ganz 14 Jahre alt war. dann später noch öfter mit ihr verkehrt. Im September 1916 hat Die Firma, welche Ersatzkräfte einstellen will, hat eine schrift- gerichte gefchaffen hat. Eine Forderung, deren Erfüllung segenbringend wäre, wurde das Mädchen ein Kind geboren. Strafantrag wegen Verführung liche Erklärung zu Händen des Vorstandes des Schußverbandes ab­zugeben, in der die Innehaltung der nachfolgenden Bedingungen von Amtsgerichtspräsident Beder- Dresden in ſeinem Referat hat der Vater der 2. gestellt, als er aus dem Heeresdienst auf Strafverfolgungsaufschub" aufgestellt. Da alljährlich Urlaub fam und von dem Vorgefallenen Kenntnis erhielt. In seiner anerkannt wird. Dem Vorstand des Gehilfenverbandes ist auf An­frage Auskunft darüber zu geben. Auf Wunsch fann der Unparteiische eine sehr große Zahl der abgeurteilten Jugendlichen durch Strafs Revision suchte der Angeklagte darzutun, daß er wegen Ver­vollstreckungsaufschub und nach olgende Bewährung straffrei wird, führung nicht hätte verurteilt werden können, da offenbar diese so dränge fich die Frage auf, ob nicht auch schon mit auf: Straftat nur an Mädchen über 14 Jahre begangen werden könne schub der Strafverfolgung dasselbe zu erreichen iei. Sa chien habe ihn berfuchsweise bei be-( was natürlich eine irrige Annahme ist). Das Reichsgericht verwarf die Revision als unbegründet. Fällen eingeführt und

entlassen.

jederzeit die Unterschriften einsehen.

Bedingungen über die Beschäftigung der Ersaharbeitskräfte.

§ 1. Die Einstellung von Griazkräften erfolgt in der Stein­druckerei( Umdruckerei, Andruckerei und Maschinendruckerei).

§ 2. Die Ausbildungszeit für Ersagkräfte beträgt 19 Wochen. Dieser Zeit fann eine vierwöchige Probezeit voraufgeben.

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damit gute Erfahrungen gemacht, aber es fehle Allgemeine Kranken und Sterbekasse der Metallarbetter in mehreren Bundesstaaten die Möglichkeit der Nieder-( B. a. G. Hamburg.). Filiale Baumschulen weg. Den Mitgliedern, § 3. In der Ausbildungszeit darf der Lohn 20 Proz. weniger schlagung Strafverfolgungen, zu der auch das welche in Treptow   wohnen, zur Kenntnis, daß am Sonnabend, 14. April, Den Stempel der Bestrafung abends 8-10 Uhr, im Lofal von Borch, Elsenstr. 101, Ede Stiefholzstraße, als der im§ 2 der Vereinbarungen vom 27. Januar 1912 genannte Gesez noch keine Handhabe biete. Mindestlohn betragen. Nach der Ausbildungszeit muß für die Dauer nehme dem Jugendlichen auch die bedingte Verurteilung nicht, nur faffiert wird. von 4 Wochen als Lohn mindestens der örtliche Minimallohn für der Strafverfolgungsaufschub tönne ihn bei Bewährung davor ausgelernte Gehilfen(§ 2 der Vereinbarungen) gezahlt werden. Schüßen. Schon den unseligen Einfluß des Straf. Sonnabend mittag. Ziemlich mild und zeitweise heiter; jedoch vor. Nach dieser Zeit muß der örtliche Minimatiohn um 20 Proz. erhöht prozejies müsse man möglichst von ihm fernzuhalten suchen, das herrschend wolkig mit leichten Niederschlägen. entspreche den Forderungen einer aufgeklärteren Zeit. § 4. Die Prinzipale fönnen mit den beranzubildenden Ersatz- In der Nachmittagssigung erfolgte zunächst eine Aussprache Berantwortlich für Politit: Hermann Müller, Tempelhof  ; für den übrigen fräften längere Kündigungsfristen vereinbaren. Die Vereinbarungen über die Referate des Vormittags. Aus ihr ist nur erwähnens- Teil d. Blattes. Alfred Scholz, Neukölln; für Inserate: Th. Glocke, Berlin  müssen aber die Bestimmung enthalten, daß beide Vertrags- wert, daß sich unter eisigem Schweigen der Versammlung ein Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruderet u. Verlagsanstalt Baul Singer& Co parteien nur auf die Dauer des Krieges zur Innehaltung dieser Gefängnisgeistlicher und ein Gefängnisdirektor zur Forderung ganz Kündigungsfristen verpflichtet sind. Bei Friedensschluß tritt für energischer Strafen gegen Jugendliche verstiegen. Ihnen trat

werden.

Berlin   SW.

Hierzu 1 Beilage und Unterhaltungsblatt.