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trcuig das Gedächtmß auffrischen. Die Bewegung von 1890 endigle daniil, dcijj die Branereivertreter bewilligten: 1. Die Errichtung eines Älrbeitsnachweises. 2. Eine bestimmte Arbeitszeit und Sonntagsruhe. 3. Einen bestiminten Mininiallohn. Tie Arbeiter bewilligten den Prozentsatz, d. h. die Brauereien sollten, wenn 20 Mann rn einem Geschäft arbeiteten, das Recht haben, pr. Jahr 3 Mann, ohne sie durch den Arbeits- achweiZ zu entnehmen, einzustellen, bei 40 Mann pr. Jahr K Mann u. f. w. Von seilen der Brauereibcsitzer wurde diese Forderung damit begründet, daß sich aus ihrem Verwandten- kreis öfters junge Leute im Branfach praktisch ausbildeten und man diese nicht auf den Arbeitsnachweis verweisen könne. Wohl hatten schon damals einige Kollegen in diesem Prozentsatz den nagenden Wurm an der Wurzel des Arbeitsnachweises erkannt jedoch dre Mehrzahl unserer Kollegen hatte noch einen Schimmer von Glauben an die, gerade von den Machern der jetzigen Pro- vokationen damals so vollmündig ausposaunte wohlwollende Arbeiterfreundlichkeit und Humanität. Daß jener letzte Schimmer von Harmonieglaube heute den Branereiarbeitern vollständig ent- schwunden ist, wie der Nebel vor der emporsteigenden Sonne, daß Tausenden unserer Berufsgenossen in alle» deutschen Gauen die Augen geöffnet, sie zu Nluthigeu Mitkämpfern geworden sind, das verdanken wir dem bisherigen wortbrüchigen, egoistischen rücksichtslosen Vorgehen und Verhalten eines großen Thciles der Bierkönige. Sie haben der Sozialdemokratie größere Dienste geleistet als unsere feurigsten Agitatoren. Sie haben uns Brauerei- Arbeiter durch ihre Unterdrückungsmaßregeln zu tapferen Kämpfern gestählt, vor denen es ihnen heute bangt. Seil 1830 schwangen die Bierkönige die Peitsche über uns; 611 Monate mußten wir auf dem Arbeitsnachweis warten, nirgends wollte man die geregelte Arbeitszeit einhalten, niemals wollte man Uebcrstunden bezahlen, dutzende Male mußten wir die Gewerk- schafts-Kommission zu Hilfe rufen. Den Prozentsatz benutzte man, um uns zu demülhigen und den Abmachungen Hohn zu sprechen. Die schwarzen Listen unter Leitung der früheren Krankenkassen sind jedermann bekannt. In den meisten Brauereien hat man junge, kräftige, im öffentlichen Leben noch unerfahrene Leute von außerhalb herangezogen, und gerade der Vorstand des Bierringes. Herr Happoldt, ging mit am rücksichtslosesten vor. Sämmtliche ihm in, Jahr 1893 vom Arbeitsnachweis zugeschickte verheirathete Brauer wurden 47 Wochen als Vize" beschäftigt, um dann, trotzdem sie theils hungernde Familien zu Hause hatten, Steuern; und Miethe aufbringen sollten, einem 17 18jährigen Menschen aus der Provinz den Platz zu räume». Aus den verschiedensten deutschen Provinzen wurden diese zn- geschickt. Willens- und bedürfnißlose junge Leute, die durch ihre Unerfahreiiheit im Großmaschinenbetrieb die Hauptursache von vorkommenden Unfällen bilden, sauden Annahme. Sie traten an die Stellen, ans denen verheirathete Männer, Böttcher und Brauer, vertrieben wurden. So spiegelte sich die Arbeiterfreund- lichkeit des Herrn Happoldt wieder. Zur Kennzeichnung von dessen Humanität sei hier noch eine kleine Probe angeführt. Am 16. Mai Vormittags bittet ein seil etwa vier Jahren laut Zeugniß zur vollen Zufriedenheit arbeitender Brauer für den Nachmittag um Urlaub, um sich standesamtlich trauen zu lassen. Er will Hochzeit feiern. Herr Happoldt giebt ihm darauf für immer frei, zahlt ihm auch den halben Tag ans. Warum wurde der Mann nach vier- jähriger Thätigkeit auf die Straße geworfen? Er that, was heutzutage jeder denkfähige Arbeiter thut, was wir von jedem Arbeiter verlangen, er halte sich der Organisation angeschlossen Herr Happoldt kann seinem Rösicke die Hand reichen, sie sind einander werth. Der vergebliche Koutraktbrnch der Maifeiernden, mit dem die Herren vom Brauereiring sowohl, wie die ihnen unter- gebenen Preßkosacken einen gar gewaltigen Moralradau an- schlagen, stellt sich bei Licht betrachtet, als ein ebenso großer Mumpitz dar, wie die übrigenethischen" Gründe, welche den brutalen Maßregelungen der Brauereiprotzen als Rechtfertigungs- mäntelchen umgehängt werden. Kontraktbruch! Ein außerordentlich willkommenes Wort für das Unternehmerthum, ein Wort, gar zu bequem, um der selbständigen Arbeiterschaft das bei dem Philisterium ja zuweilen noch viel verfangende Brandmal der Gesetzwidrigkeit aufzudrücken. Obwohl der Unternehmer wie auch sonst der Moralphilister sehr wohl weiß, daß bei den heutigen sozialen Kämpfen gar leicht Umstände eintreten können, welche den sogenannten Kontraktbruch der Arbeiter als unvermeidlich erscheinen lassen, wird eine Hand- lung, welche auch nur anscheinend den Thatbestand desselben einschließt, dennoch stets und ständig als von gemeinster Frivo- lität eingegeben hingestellt. Wie sollte es auch nicht! Der Bestand der Klassenherrschaft erfordert ja überhaupt, daß alle und jede Stellungnahme der Arbeiter gegen das Unternehmerthum. und beziehe sich dieselbe auch auf noch so bescheidene und selbstverständliche Forderungen, von allen, die an der Erhallung der Klassenherrschaft interessirt sind, vorweg als verdammungswürdig bezeichnet wird. Es hat daher ja auch wenig praktischen Werth, darzulegen, daß von Kontraktbruch bei der Maifeier keine Rede sein kann, aber angebracht ist es doch, den Kapitalistenklüngel an seiner eigenen Mißachtung der Justiz festzunageln. Ein von der Kammer VII des Berliner   Gewerbegerichts (Litt. V Nr. 146/34) verkündetes Urtheil in einer Klage, in gekränkt. Zu gewaltig war das Grollen des Volkes, des Volks von Grundstücksbesitzern am schlesischen Busch. So reiben sich die Südöstlichen vergnügt die Hände. Sie haben's erreicht. Dies gerechteVolk" hat gesiegt. Und es wäre doch so herrlich gewesen im Westen zu paradiren, in jenem Westen, der erst in diesen Tagen die Elite der Berliner Gesellschaft" beim glanzvollen Blumen- korso vereinigt sah. Ganz Berlin  , soweit es Maulaffen feil hält, stand im Thiergarten Spalier und unter den Linden und freute sich kindisch, ein Zipfelchen von jener Herrlichkeit zu erblicken, die von dergroßen Welt" freigebig verschwendet war. Wer könnte über so nützliche Prachtentfaltung ungehalten sein? Jener bös- artige Philosoph höchstens, der inmitten all' der Feierlich- keit sein blumenbekränztes Eselchen durch den Thiergarten traben ließ. Eines aber gab auch dem sozialkritischen Be- obachter Stoff zum Nachdenken. Wie wußte man sonst so tapfer zu schmählen, wenn in der Nachbarschaft irgendwo Voll- und Halbwelt sich vermischten und verquickten. Wie wußte teutsche Moral sich über den Cancan des dritten Napoleoniden zu entrüsten. Wie wurden die Merkmale der Pariser Fäulniß sorgsam registrirt. Streu Asche auf Dein Haupt, moralisches Berlin  ! Die Tage exklusiver Reinheit sind vorüber. Das Parfüm der Frommen und Unfrommen vermengt sich auch in deiner Gesellschaft. In blumengeschmückten Karossen saßen die Dämchen, die aus dem Theater nur die kleinste, bei den Lebemännern die größte Rolle spielen, ritten unter den steifleinensten Herrinnen untadligen Vollbluts und von hohen Herrschaften wurden ihre Gefährte um der kostbar geschmackvollen Ausstattung willen mit seidenen Bannern prämiirt. Dem Verdienst sei vor- »rtheilslos die Krone gereicht. Es liegt Humor darin, wie Kavaliere sich vor der Grazie obskurer Theaterprinzessinnen nicht im verschwiegenen Sonderkabinet eines feinen Restaurants, sondern am lichten Tage vor der Creme der Gesellschaft verneigen! �lpba. welcher der Kläger von seinen beklagten Arbeitern die Ent- schädigung des Wochenlohnes forderte, weil sie wider seinen Willen einen Tag ausgesetzt hatten, hat in seiner Begründung u. a. folgenden Wortlaut: Der Kläger   befindet sich in einem Jrrthum, wenn er meint, die Bestimmungen des§ 124b der Gewerbe-Ordnung, welche eine milde Strafe für Kontraktbruch festsetzen, finde auch Anwendung auf ein widerrechtliches Pausiren während der fe st gesetzten Arbeitszeit. Der Z 124 behandelt nur den Fall der rechtswidrigen Arbeits- niederlegung ohne Einhaltung der Kündigungsfristen. Von einem solchen Vertragsbruch kann aber im vorliegenden Falle (in dem die Beklagten einen Tag ausgesetzt hallen. D. Red.) auf Seite der Beklagten nicht die Rede sein." Nach Tarstellung des Thatbestandes heißt es in der Begründung weiter: Damit(mit dem unentschuldigten Ausbleiben von der Ar- beit) haben die Beklagten dem Kläger einen Grund zur sofortigen Entlassung gegeben, nicht aber ihrerseits das Arbeitsverhällniß gelöst. Dieses geht daraus am besten hervor, daß sie a m andern Tage ihre Arbeit fortgesetzt haben. Eine Ent- schädigung auf grnnd des§ 124b konnte daher dem Kläger nicht zugesprochen werden, derselbe war also mit der Klage ab- zuweisen." So das Urtheil. Natürlich werden sich die Stützen der Ge- sellschaft von Rösicke und Richter den Teufel um ein derartiges Urtheil scheeren und lustig weiter vonKontraktbruch" faseln. Wo Begriffe fehlen, da stellt bekanntlich ein Wort zur rechten Zeit sich ein. Direkt von Herrn Rösicke inspirirt ist ein heute durch die Presse gehender Waschzettel, welcher beginnt:Zu dem Brauerei-Boykott" und endigt... daß mit dem Terrorismus der Arbeiterschaft gebrochen wird. Ein Deuuuziatiönchen. DasKleine Journal" leit- artikelt mit dem ganzen Ernst, zu dem sich seine Leute auf- schwingen können, folgendermaßen über den Bierboykolt: Die Verrusserklärung ist in mehreren Fällen unter An- klage gestellt worden, doch fanden die Richter keine der be- stehenden gesetzlichen Bestimmungen anwendbar, auch nicht den Unfug- Paragraphen. Nach unserer Meinung ist die Verrufs- erklärung eine Gewaltmaßregel, und da nach§ 240 des Straf- gesetzbuchs der Versuch, jemand durch Gewalt zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nöthigen, mit Gefängniß bis zn einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 600 M. zu strafen ist, scheint uns die in der Versammlung vom 18. d. Mts. von den Sozial- demokraten vertretene Forderung, daß die entlassenen Arbeiter nicht blos von den Brauereien wieder angenommen, sondern auch entschädigt werden und daß die Arbeitgeber den 1. Mai als Feiertag anerkennen müssen, widrigenfalls der Boykott fortdauert, unter jene Strafbestimmung zn fallen. Noch weniger zweifelhaft ist die zivilrechtliche Berantwort- lichkeit der Urheber und Begünstiger der Verrufserklärung, nament- lich auch der Besitzer deSVorwärts", und wenn die Brauereien den erlittenen Schaden einklagen, so werden die Aktionsfonds der sozialdemokratischen Partei in die Taschen der Bourgeois fließen." Ob die Herren vom Bierring demKleinen Journal" nun endlich die fetten Annonzen zukommen lassen werden, die diesem Blatt bisher schnöder Weise noch vorenthalten wurden? Auf denSegen" mancher Arbeiter- Wohlfahrtö- einrichtnngen wirst die Mittheilung ein bezeichnendes Licht, daß auf Veranlassung des hiesigen Kammergerichts- vor einigen Tagen die Leiche des unlängst verstorbenen, ans dem Begräbniß- platz der St. Jakobi- Gemeinde beerdigten Kaufmanns Köthener, der früher in der Emdcnerstraße wohnte, ausgegraben werden mußte. K. war früher als Pferdebahnschassner auf dem Bahnhof in der Waldenserstraße angestellt und verunglückte im Sommer 1891 dadurch, daß er beim Kassiren von dem Trittbrett eines Sommerwagens hinunterstürzte. Nach sechs Monaten wurde er aus dem Krankenhause als geheilt entlassen, litt jedoch trotzdem derartig an Schwiudelanfällen, daß er seinen Dienst nicht wieder aufnehmen konnte. Frau K. stellte nun an die Unfallversicherungs- Kasse Entschädigungsansprüche, wurde aber zurückgewiesen und nun klagte dieselbe. Vor drei Wochen starb K. nach einem kürzeren Krankenlager am Schlaganfall, und da Frau K. den Tod ihres Mannes mit dem vor drei Jahren stattgehabten Un- glücksfall in Verbindung brachte, wurde gerichtlich vor 14 Tagen die Wiederausgrabung der Leiche verfügt. Das Ergebniß der Obduktion lautet dahin, daß der damalige Unglücksfall die direkte Veranlassung zu dem Tode des K. ge- geben hat. Demnach ist die Kasse zur Zahlung der Rente ver- urtheilt. Ju dem famosen Fabrikanten-Ring Witzleben-Treptow hat am Freitag wieder die Partei Köpnickerstraße einen der ortsüblichen glänzenden Siege davongetragen. Vielleicht sogar einen endgiltigen; denn dasKleine Journal" ist durch die gestern getroffene Entscheidung mehr denn je verstimmt. Und das trotz öes heulenden Domenti's, das es auf die auch von uns gester» der Kuriosität halber registrirte gefühlvolle Nachricht derStaats- bürger-Zeitung" von dem Engagement des Herrn Leipziger losläßt. Auf gewisse Verhältnisse in unserer Nachbargemeinde Nixdorf wirft ein Vorgang ein bezeichnendes Licht, der sich in Literarische.s. Lassalle alS Sozialökonom. Von Dr. Gustav Mayer, Berlin  . Mayer   und Müller 1394. Ich kenne das Lied, ich kennenden Text, Ich kenne auch seine Herren Verfasser das Lied: der gute Lassalle und der schlechte Marx die Herren Verfasser: die deutsche Professorenzunft nebst dem, was drum und dran hängt! Auch Herr Dr. Mayer hat es für nöthig gehalten, schlecht und recht, wie er es eben kann, dies schöne Liedlein zu singen. Aus allen Winkeln seines Buches tönt uns der professorale Gassenhauer mit seinem Refrain:der gute Lassalle und der schlechte Marx" entgegen, sodaß es uns oft Ueberwindung genug gekostet hat, das Buch nicht in die Ecke zu werfen, wohin diese Schülerarbeit am richtigsten gehört. Wir wollen daher dem Herrn Verfasser nicht auf dies Feld von Persönlichkeiten folgen, unsere Kritck soll sich nur mit den Theilen seines Buches beschäftigen, in denen wirklich von Lassalle   gehandelt wird. In dem ersten Kapitel beschäftigt sich der Herr Verfasser mit der Sozialphilosophie Laffalle's. Ein schreckliches Durch- einander dies erste Kapitel! Erst kommt das Arbeiterprogramm, dann das System der erworbenen Rechte, dann ein geschichtlich- philosophischer Exkurs Herrn Meyer's frei nach Bark u. a., dann ein Exkurs über Sozialismus und Individualismus frei nach Dietzel, dann Lassalle'S.  Tagebuch u. f. f. ohne Ordnung, ohne Sinn! Der Verfasser sagt selbst auf S. 20:Die Sozialphilosophie Laffalle's ist kein einheitliches Ganze"; das soll doch wohl heißen, daß sie eine Entwickelung durchgemacht hat und sich j» ihr, wie der Verfasser so sehr schön sagt,der Uebergang aus dem Zeitalter Hegel's   in das Zeitalter Bismarck's, aus dem Zeitalter der idea- Ustischen Spekulation und der Romantik in das Zeitalter der empirischen Forschung und des Realismus" widerspiegelt. Im Vorbeigehen möchten wir Herrn Mayer als Thema für sein nächstes Buch: Bismarck   als Philosoph empfehlen, wo er dann seinem phantasievollen Entdeckungstrieb aufs sreieste die Zügel wird schießen lassen können. Unbedingt wäre hier aber die historische Darstellung zu wählen gewesen, anstatt mit einer systematischen zu beginnen, und dann doch schließlich in die erster? zurück zu verfallen. Auf alle Schiesheiten und der letzten dortigen Gemeinderathssitzung abspielte. Der neue Rathskellerpächter Sommerfeld bat, wie uns berichtet wird, in einem Schreiben, ihn vom Kontrakt zu entbinden, da er absolut kein Gesckästs mache und seinen Untergang vor Augen sehe. Zurückzuführen sei dieser Umstand auf das im Orte verbreitete Gerücht, daß er ein eifriger Parteigänger der Sozialdemokratie sei, welches unwahre Gerücht von dem Gendarmerie  - Wachtmeister Peiro ge- f l i s s e n t l i ch verbreitet werde! Der Vorsitzende be- stätigte im allgemeinen die Angaben des Sommerfeld und be- merkte, daß seit dem Auftauchen des völlig unbegründeten Ge- rüchts das Publikum, aus welches der Rathskeller angewiesen sei, denselben meide, obwohl der Wirth alles aufbiete, um die Zufriedenheit der Gäste zu erwerben. Wer das Gerücht aufgebracht, sei ihm nicht bekannt, doch habe Sommerfeld bereits Schritte gethan, um die Verbreiter zu belangen. Genosse Müller führt das Gerücht darauf zurück, daß er und Genosse F r i ck e seiner- zeit über Sommerfeld im Auftrage der Verpachtnngs-Kommission Erkundigungen eingezogen und dann denselben als Pächter vor- geschlagen haben. Er könne aber versichern, daß keinem seiner Genossen Sommerfeld vorher bekannt war, noch daß man sich um dessen politischer Ansicht bekümmert habe. Er sei eben der Ansicht, daß der Rathskeller neutraler Boden sein müsse, damit jeder Einwohner dort verkehren könne. Aus diesem Grunde habe er auch in der Kommission beantragt, daß im Pachtvertrag ein Passus aufgenommen werde, nach welchem im Rathskeller politische Versammlungen nicht abgehalten werden dürfen; leider sei dieser Antrag abgelehnt worden. Bedauerlich sei, daß der Pächter durch derartige Gerüchte schwer geschädigt� werde und ge- radezu befremdlich müsse es erscheinen, daß ein höherer Beamter als Verbreiter des Gerüchts genannt werde. Derselbe schädige damit nicht allein den Wirth. sondern auch die Gemeinde. In Zukunft müsse er für Mitgliedschaft in eine Konimission danken, durch welche Jemand ohne Verschulden ins Malheur gestürzt werden könne. Von verschiedenen anderen Seiten wird bezweifelt, daß ein stiller Boykott gegen den Rathskellerwirth bestehe, das schlechte Geschäft müsse wohl am Wirth selbst liegen. Genosse Schenk tritt dieser Ansicht energisch entgegen und führt das Ganze nur auf Machinationen gewisser Personen zurück. Hätten die Rix« dorfer Sozialdemokraten gewußt, daß der Rathskellerwirth ein so verrufener Sozialdemokrat ist, hätten dieselben ihn sicher so unterstützt, daß er nicht zur Aufgabe des Pachtverhältnisses ge- zwungen gewesen wäre. Nach längerer Debatte wird be- schloffen, das Gesuch der allen Verpachtungs- Kommission zu überweisen und dieselbe zu beauftragen, einen geeigneten Pächter zu suchen, der in den Vertrag eintritt. Auf Ersuchen der Parteigenossen und des Vorsitzenden nimmt Genosse Müller das Amt wieder an. Eine» sehr stürmische» Verlans nahm mitunter die letzte Sitzung der Gemeindevertretung von Britz  . Der Gemeinde« Verordnete W e g n e r hatte einen Antrag eingebracht, während vier Wintermonaten die Kommunalsteuer nur zur Hälfte zu er- heben, da der beschlossene Steuerzuschlaz von 230 pCt. nicht er- forderlich sein werde, um die etatsmäßigen Ausgaben zu decken. Demgegenüber machte der Gemeindevorsteher Becker darauf aufmerksam, daß eine Aendernng des Etats, wie sie der Antrag Wegner bedinge,»ach den gesetzlichen Bestiminungen unzulässig sei, zur Zeit auch keine Aussichten auf Verwirklichung des An- träges beständen. Weguer habe ihn übrigens bereits bei dem Landrath wegen Fälschung des Etats denunzirt, weil er, der Ge- meindevorsteher, nicht nach der Pfeife des Wegner tanze. Er werde mit dem Herrn wegen dieser Beschuldigung noch an anderer Stelle sprechen. Nun kam es zwischen dem Vorsitzenden und dem genannten Gemeindeverordneten zu einem heftigen Meinungsaustausch, wobei Wegner erklärte, er habe nicht denunzirt, sondern sich nur be- schwert. Nach langer Debatte erklärte der Gemeinde- Vorsteher, über den Antrag Weguer lasse er nicht abstimmen, wogegen der letztere Einspruch erhob und erklärte, seine Rechte suchen zu wollen. Die Gemeindevertretung war damit ein- verstanden, daß der Antrag bis Anfang Dezember vertagt werde, da man dann sehen könne, ob eine Möglichkeit zur Ermäßigung der Steuer vorhanden sei. Als Kuriosum sei noch erwähnt, daß im weiteren Verlaufe der Sitzung der Gemeinde-Verordnete Niel, ein alter Spießbürger von Britz  , sich über die in der Tagesordnung enthaltene BezeichnungAntrag N. und Ge- nassen" schwer beleidigt fühlte und sich erst dann beruhigte, als die Vertretung beschloß, in Zukunft keine Namen mehr in die Tagesordnung aufzunehmen. Unerwiderte Liebe hat die 22jährige Schneiderin Martha Engel in den Tod getrieben. Das junge Mädchen stand mit einer Kollegin in freundschaftlichen Beziehungen, ging mit der- selben zusammen öfter aus und bei einem solchen Spaziergange lernten beide einen jungen Kaufmann, den Buchhalter R. kennen und lieben. R. erwiderte die Neigung der Kollegin, welcher Umstand öfter zu heftigen Szenen zwischen den beiden Freun- binnen führte. Die E. versuchte vergeblich, sich die Liebe des Buchhalters zu erringen und als sie am Donnerstag eine Ver- lobungsanzeige von ihrer Freundin erhielt, erkannte sie das ver- gebliche ihrer Bemühungen und beschloß zu sterben, Fräulein E., suchte am Freitag den in der Landsbergerstraße wohnenden Buch Halter auf, machte noch einen letzten Versuch, denselben umzu­stimmen und begab sich, als ihr dies nicht gelang, nach dem Hausflur des Hauses Landsbergerstr. 39, wo sich die Unglückliche mittels Arsenik vergiftete. Die E. wurde zwar bald darauf Verkehrtheiten, die dies Kapitel in reichster Fülle enthält, einzu- gehen, fehlt uns Raum, wie Zeit, nur eine Behauptung des Ver- sassers wollen wir herausgreifen, da sie seinen Standpunkt charak» terisirt. Nach Herrn Mayer galt der Streik noch vor wenigen Dezennien als unsittlich: heutzutage sei derselbe rechtlich gestattet u. s. w. und auchim Volksbewußtsein schwinde das sittliche Bor- urtheil gegen denselben mehr und mehr". Herr Mayer scheint keine Ahnung davon zu haben, daß bei den Unternehmern der Streik nicht der Lockout auch heute noch für unsittlich im höchsten Grade gilt und daß sie seiner Zeit alles, was in ihren Kräften stand, gethan haben, um ihn auch ungesetzlich zu machen. Für den Bourgeois, der nun einmal den Anspruch erhebt, alleiniger Träger des Volksbewußtseins zusein, besteht das sittliche Vorurtheil" gegen denselben mit.ungeschwächter, nein gesteigerter Kraft fort. In den Kapiteln II. und III. kommen wir dann zu der Darstellung der sozialökonomischen Lehren Lassalle  , an die sich die Mayer'sche Kritik, oder vielmehr Aufivärmung alles dessen anschließt, was anderer Kritik bereits vor ihm geleistet hat, wo- bei es natürlich nicht an den unerläßlichen Fehlern und Ver- hunzungen fehlt. Was kann man denn auch anderes von einem Schriftsteller erwarten, der der Marx'schen Werththeorie einen sozialistischen, der Lassalle  'schen einen individualistischen Charakter zuschreibt, der also sich nicht einmal über den BegriffWerththeorie" klar ist? Giebt es eine größere Gedankenlosigkeit als die, aus der einen Seite(S. 34) zu behaupten, daß Lassalle einer Vergesellschaftung oder Ver- staatlichung des Privateigenthums fern zu stehen scheine, und auf der folgenden Seite(S. 35) anzuführen, daß derinnerste Kern der Ansichten" desselben Lassalle die Abschaffung des Grund- und Knpitalseigenthums gewesen sei? In der ganzen 60 Seiten umfassenden Kritik ist es uns nicht möglich gewesen, auch nur einen neuen Gedanken zu finden. Alteliebe" Bekannte nicken uns überall freundlich grirsend zu. Wir haben sie lange nicht gesehen aber wie sie an' uns vorüberhuschen, erwecken sie trotz ihrer Mayer'sche» Verkleidung in uns wieder die Erinnerung. Wo haben wir Euch doch gesehen? Wie heißt Ihr? wir grübeln und grübeln ihren Namen zu finden, sie irgendwo unter­zubringen und unbeachtet fällt uns Herrn Mayers Buch aus der Hand.   o.