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Gerichtszeitung.

Der heimatlose Kriegsverlegte. Ein dem Rechtsempfinden weiter Streife widersprechendes Urteil wurde fürzlich von dem Landgericht Rosto d( 8ivilfammer) gefällt. Einem Kriegsteilnehmer ist infolge Verwundung das linke Bein im Oberichenfel abgenommen worden. Er bezieht Bersorgungsgebührnisse für 80prozentige Erwerbsbeschränkung und beabsichtigte, bei seinen Eltern, bei denen er nach der Entlassung aus dem Heeresdienst Aufnahme gefunden hatte, so lange zu bleiben, bis er eine ihm zu­fagende Erwerbsbeschäftigung gefunden haben würde. Sein Vater ist Wilchfutscher auf dem Rittergut Langrim in Medleu­burg, Besitzer Dr. phil  . Pander, und erhält hier neben Bezügen an Geld und Naturalien auch freie Wohnnng. In dieser gewährte er feinem Sohn Unterkunft. Nach mehrmonatigem Auf­enthalt bei seinen Eltern wurde der Kriegsbeschädigte vom Guts herrn aufgefordert, Tangrim zu verlassen. Als er nicht folgte, rief Dr.Bander das Ritterschaftliche Bolizeiamt in Gnoien   an. Dieses forderte ihn bei Androhung von Zwangsmaßnahmen auf, Tangrin innerhalb drei Wochen zu verlassen. Infolge Beschwerde hob das Ministerium die Verfügung des Polizeiamts auf. Dr. Pander flagte darauf beim Amisgericht in Gnoien   mit dem Antrage, dem Kriegsinvaliden bei Androhung einer Geldstrafe den Aufenthalt bei seinen Eltern und auf dem Gute Tangrim zu untersagen und desgleichen dem Vater zu berbieten, seinen Sohn länger bei sich aufzunehmen. Das Amts­gericht wies die Klage a b. Gegen dies Urteil legte der Aläger Berufung ein und das Landgericht Rostock   hat nun das Urteil bes misgerichts aufgehoben und für Recht erkannt":

Die Beklagten werden bei Bermeidung einer Haftstrafe von drei Wochen für jeden Fall der Zuwiderhandlung vers urteilt: der Vater, es zu unterlassen, den Sohn ferner bei sich aufzunehmen, und der Sohn, es zu unterlassen, noch ferner in der Wohnung seines Bates zu verweilen.

Ein Stadtviertel brennt.

Das metrische System in China  . Bern  , 24. April." Zemps" meldet aus Peking  : Seit dem 15. Februar führten die Pekinger   Geschäfte das metrische System ein.

Briefkasten der Redaktion.

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Ausbändigung des Abkehrscheins ist, wenn 3hnen dieser von der Firma wird, beim Striegsausschuß, Linienstraße 83/85. unter Bern  , 24. April. Temps" meldet: In Balence in Südfrank- Angebung der Gründe zu stellen. 3. Rein. W. O. 5. Nein. reich steht ein ganzes Stadtviertel seit borgestern in Flammen. 2. S. 18. Sie müssen sich zum Hilfsdienst melden, wenn Sie nicht Selbst die honer Feuerwehr wurde zur Hilfeleistung abgeschickt. in einem der nach der Bekanntmachung aufgeführten kriegswichtigen Betrieb arbeiten. 5. M. 43. 1. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen nicht länger als zehn Stunden täglich beschäftigt werden. Es muß ihnen mindestens eine einstündige Mittagspause und eine Vormittags- und Nach­mittagspause von je 1 Stunde gewährt werden. Diese Vor- und Nach­mittagspausen tönnen in Wegfall komunen, wenn die jugendlichen Arbeiter Diese Bestim nicht länger als acht Stunden beschäftigt werden. mungen sind aber während des Krieges außer Straft gesetzt. 2. Nein. P. S. 12. 1. Ja, wenn die Mitgliedschaft durch Zahlung von Bei­trägen weiter aufrechterhalten wird, oder wenn Sie innerhalb drei Wochen nach Austritt aus versicherungspflichtiger Beschäftigung erkrankt sind. 100 G. K., Die furistische Eprechstunde finbet für Abonnenten 2indenr. 3, 1. Soi 2. Nein, Sie haben feinen Anspruch auf Sterbegeld. fints, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uhr, am Sonnabend Niederlehme. Sie müssen zunächst Beschiperde beim Streisausschuß ein. von 5 bis 6 Uhr statt. Jeber für den Brieftast en bestimmten Anfrage legen. Bei Ablehnung müßten Sie sich beschwerdeführend an den Regie R. B. 34. Sie müssen der Steuerkasse ist ein Buchstabe und eine Sahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Ant- rungspräsidenten wenden. wort wird nicht erteilt. Anfragen, denen feine Abonnements quittung bei davon Witteilung machen, daß das sind sich im Krankenhaus befindet. gefügt ist, werden nicht beantwortet. Gilige Fragen trage man in der Sprech R.. 100. Ja, die Striegsteuerungszulage mug versteuert werden. unde vor. Berträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprech... 85. Der Hauswirt fann nach Ablauf des Vertrages die Miete sowohl steigern, wie ihm auch das Recht zusteht, der Kriegerjrau evenm D. 2. 64. Die Anmeldung fann beim Polizeirevier mündlich er. 6 tündigen. Es würde sich empfehlen, daß Ihre Frau persönlich zu uns in die Sprechstunde käme. A.. 10. Das fommt darauf an, ob folgen. E. 3. 66. Sie find zum Schadenersag der Gasanstalt gegen Sie irgendwelche Vereinbarungen getroffen haben. Wahrscheinlich find über verpflichtet. R. 900. 1. Bei Selbsteinfäßbung dient das gegen wärtige Einkommen als Unterlage. 2., 3. und 4. Ja. 5. Die Frage ist Sie zur Kündigung am Lekten des Monats verpflichtet und müßten für Nieder- Schöneweide 17. Nein. den nächstfolgenden Monat zablen. strittig; Sie können den Berjuch machen. 6. Rein. R. 100. Für diese W. B. 50. Sie find zur Zahlung der rüdständigen Miete verpflichtet. Woche ist mir ein Ei fällig, sie hätten die anderen Eier in der vorigen 27. 2. G. 37. Ja, auch Eltern erhalten Fahrpreisermäßigung. 2. B. 50. Sie sind zur Zahlung der rest. 100. An Seine 1. unb f. apoftolische Majestät. Woche abholen müssen. F. M. 100. Lehrer V. 1. Diese Zeichen kennen wir B. 38. 1. Ja, Sie lichen Mielschuld verpflichtet. nicht, sie sind jedenfalls feine Krankheitserscheinung. 2. Gesetzliche Vor: Erkundigen Sie sich bei der Firma. aber müssen beim Vormundschafts- Amtsgericht durch Antrag schrift besteht darüber nicht, das wird nach den persönlichen Verhältnissen als Vormund bestellt werden. 2. Das entscheidet der Militärarzt, entschieden. 3. Ein Schriftenverzeichnis der Borwärts- Buchhandlung senden aber in diesem Falle halten wir eine Einziehung für völlig aus wir Ihnen umgehend zu. R. S. 7. 1. Es wird nicht gesagt, daß Sie 3. Einen solchen Anspruch können Sie nicht geltend machen. nur in der Garnison zum Arbeitsdienst verwendet werden. 2. Bei mili- gefchloffen. tärischer Einziehung steht auch Ihnen, wenn Sie wegen Erkrankung er werbsunfähig werden, Antrag auf Rente zu. Der Antrag ist beim Be­Arbeit 24. 1. Deshalb tönnen Sie nicht ein­zirksfeldwebel zu stellen. gezogen werden, dürfen aber die Arbeitsstelle nicht eher wechseln, che Eie nicht einen Abkehrschein ausgehändigt erhalten haben. 2. Ein Antrag auf

stunde mit.

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Verwaltungsstelle Berlin  .

Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Former

Die Urteilsgründe sagen im wesentlichen: Die Einräumung Der Dienstwohnung gab dem Vater wohl das Recht, seine Ehefrau und feine Kinder, soweit diese noch minderjährig oder sonst hilfsbedürftig sind, dauernd bei sich aufzunehmen. Es mag ihm auch die Berechtigung nicht abzusprechen sein, vorübergehend Angehörigen, bei denen die erwähnten Voraussetzungen nicht bor- Deutscher   Metallarbeiter- Verhand liegen, und selbst dritten Personen Unterkunft bei sich u gewähren. Ein weitergehendes Recht ist ihm aber durch den Dienst­vertrag nicht eingeräumt worden. Der Vater mag daher, solange jein Sohn infolge der Kriegsdienstbeschädigung hilfsbedürftig war und besonderer Pflege bedurfte, vertraglich berechtigt gewesen sein, ihn bei sich aufzunehmen. Nachdem inzwischen jedoch fast zivei Jahre verstrichen find( der Rechtsstreit hat länger als ein Jahr ge­dauert. Red.), liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor. Der Sohn ist, abgesehen davon, daß er ein fünstliches Bein gebrauchen muß, gesund und mit Hilfe feiner Militärrente in der Lage, sich außerhalb des Gutes Tangrim standesgemäß zu erhalten. Danach ist jedenfalls zurzeit das Verlangen des Klägers, daß der Sohn die väterliche Wohnung räume und das Gut verlasse, berechtigt."

Wir wollen das Urteil des Landgerichts, das leider, da es da­gegen fein Rechtsmittel gibt, rechtsfräftig ist, aus sich selbst sprechen und wirken lassen. Besonders bei unseren Feldgrauen wird es recht gemischte Gefühle auslösen. Eins sei aber hervorgehoben: Dr. Bander hatte die Verurteilung zur Unterlassung bei Androhung einer Geldstrafe beantragt. Das Landgerichtsurteil droht Hier kann das Urteil eine dreiwöchige Haftstrafe an. nicht mehr als im Rahmen des prozessual Zulässigen erachtet werden. Denn§ 308 der Zivilprozeßordnung sagt: Das Gericht ist nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht Leider aber ist trotzdem eine Anfechtung des beantragt i ft.

Urteils nicht möglich.

N

Ein glücklicher Bater. Wie ein Szenenbild aus Gerhart Haupt­mannstatten" erschien der Tatbestand einer Anklage wegen seindesunterschiebung und intellektueller Urkunden­fälschung, die eine Frau Philippine Milfe und eine Frau Jda Neiß Montag vor die 1. Straffammer des Landgerichts III   führte. Frau N. war früher mit einem Arbeiter A. verheiratet, die Ehe ist aber gefchieden worden, weil die Frau mit ihrem jezigen Ehemann in wilder Ghe lebte. Letzterer war in dem Ehescheidungsprozeß als der Chebrecher festgestellt worden. Frau N. trachtete nun banach, vom Ministerium die Erlaubnis zur Eheschließung mit R. zu erlangen und gleichzeitig den letzteren, der Kinder sehr liebt, zu dieser Ebeschließung zu veranlassen, und erfann dazu folgendes Wittel. Die mitangeflagte St., die ihrer Niederkunft entgegensah und sich in ärmlichen Verhältnissen befindet, ließ sich dazu überreben, der N. nach der Geburt das erwartete Kind zu überlassen. Letztere täuschte dem N. vor, daß sie selbst sich Mutter fühle, und als die erste Angeklagte von einem Knaben entbunden worden war, nahm in die N. zu sich und meldete ihn beim Standesamt als ihr un­eheliches Kind an, indem sie N. als Vater ausgab. Dieser Vorgang wiederholte sich schon nach faum Jahresfrist, als die R. abermals einen Knaben das Leben gab. Auch diesen wollte Frau N. als ihr eigenes ausgeben, und es wurde deshalb der Trick angewandt, daß die erste Angeklagte sich zur Entbindung bei der N. auf­hielt, sich sich der Hebamme gegenüber als Frau N. ausgab und diese beranlaßte, eine entsprechende Anmeldung beim Standesamt zu machen. 92. war über diesen Familienzuwachs jehr erfreut, erflärte fich zur Eheschließung bereit und diese erfolgte auch, nachdem die ministerielle Erlaubnis dazu ein getroffen war und N. die Vaterschaft anerkannt hatte. Durch einen Bufall ist dann der Zusammenhang der Dinge offenbar geworden. Der Staatsanwalt beantragte 1 Monat bezw. 6 Wochen Gefängnis. Rechtsanwalt Dr. Kantorowicz empfahl beide Angeklagte, die völlig unbescholten sind, möglichst milder Beurteilung. Es handle sich um einfache Leute, die sich der Tragweite ihrer Handlung nach der straf­rechtlichen Seite schwerlich bewußt gewesen seien und sich durch feinerlei unlautere Motive haben leiten lassen. Der Gerichtshof erfannte aus gleichen Erwägungen auf 3 Wochen bezw. 1 Monat Gefängnis.

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Aus aller Welt.

Zugunfall bei Fehrbellin  . Unmittelbar hinter der Station Dammfrug in der Nähe von Fehrbellin   fuhr infolge falscher Weichenstellung ein Militärzug gegen mehrere auf dem Nebengleise stehende Güterwagen, in die gerade Milch geladen wurde. Bei dem Anprall wurden mehrere der Güterwagen sehr start beschädigt. Die 40jährige Milchhändlerfrau Buchholz aus Stöffin geriet zwischen zwei Wagen und wurde auf der Stelle getötet.

Max Adam,

Naunynstr. 42,

am 22. April gestorben ist.

Die Beerdigung findet am Freitag, den 27. April, nach­mittags 4 Ubr, von der Leichen­halle des St. Thomas Kirch­hoses in Neuföln, Hermann­straße, aus statt.

Rege Beteiligung wird erwartet.

Den Kollegen ferner zur Nach­richt, daß unser Mitglied, der Schloffer

Joseph Mylzarek,

Bankow, Gaillardst. 17, geftorben ist.

Die Beerdigung findet heute Mittwoch, den 25. April, nach­mittags 22 Uhr, von der Leichen­balle des britten Bantower Friedhofes, Schönholzer Heide  , aus statt.

Rege Beteiligung wird erwartet.

Den Kollegen ferner zur Nach­richt, daß unser Mitglied, der Dreher

Gottlieb Hildebrandt,

Reinidendorf, Baldom 15, am 21. April gestorben ist.

Die Beerdigung findet heute Mittwoch, den 25. April, nach mittags 2, Uhr, von der Leichen­balle des Gemeinde- Friedhofes, Reinickendorf  , Humboldtstraße, aus ftatt.

Rege Beteiligung wird erwartet.

Den Kollegen jerner zur Nach richt, daß unser Mitglied, der Dreher

Franz Schüler,

Smmanuelfirchstr. 35,

am 20. April gestorben ist.

Die Beerdigung findet heute Mittwoch, den 25. April, nach mittags 3 Uhr, von der Leichen­halle des städtischen Friedhofes in Buch aus statt.

Rege Beteiligung wird erwartet.

Den Kollegen ferner zur Nach­richt, daß unser Mitglied, der Maschinenarbeiter

Ernst Höse,

Malplaquetstraße 24,

am 22. April verstorben ist. Die Beerdigung findet heute Mittwoch, den 25. April, nach­mittags 31, Uhr, von der Zeichen­halle des neuen Bauls- Kirchhofes in Blößensee aus statt.

Rege Beteiligung wird erwartet.

Nachruf.

Den Kollegen ferner zur Nach richt, daß unser Mitglied, der Schloffer

Adolf Voigt,

Malplaquetstr. 10,

am 19. April gestorben ist. Chre ihrem Andenken! 174/13 Die Ortsverwaltung.

Spezial- Arzt

Dr. med. Hasche,

Hochwasser im Oberbruch  . Aus dem Dderbruch treffen Mele dungen über starte lleberschwemmungen der Oder ein. Der Pegel in Schwedt   a. D. zeigt gegenwärtig einen Wasserstand von 12% Fuß. Ein gelvaltiger See breitet sich zwischen dem Schwedter  und dem Neumärkischen Ulfer aus. Aus Niederfinow   fommt die Nachricht, daß das Gebiet des Polders, das bisher vom Wasser frei war, nun auch vollständig überschwemmt ist. Unterhalb der Lieper Schleuse hat das Wasser den Polder- Damm in einer Breite von 40 bis 50 Metern durchbrochen und sich in das fruchtbare Bruch Direft Stadtbahnhof ergoffen. Einige tausend Zentner Hen dürften vernichtet worden Friedrichstr. 90 bitam sein und leider ist auch ein Teil der Winterfaat verloren. Die Be- Behandl. von Syphilis, Haut-, fellung der Uecker wird, wenn das Hochsaffer längere Zeit anhält, Harn-.Frauenleid., spez.chron. erheblich verzögert werden. Auch am Finowlanal ist eine Fälle. Ehrlich- Hata- Sturen, schmerz größere Anbaufläche mit Roggen und Weizen überschwemmt und loje, fürzeste Behandlung ohne Be große Heuſtapel schwimmen im Wasser. Glücklicherweise ist im all- rufsstörung. Blutuntersuchung. Mäß. gemeinen der Schaden nicht allzu groß, da man rechtzeitig die Wiesen Breije. Teilzahlung. Sprechstunden 10-1 und 5-8, Sonnt. 11-1. frei gemacht hatte.

Der Malzschiebungsprozeß gegen den kommerzienrat Beyermann, Inhaber der Bamberger   arb malzwerte, endete gestern mit der Verurteilung des Angeklagten zu vier Monaten Gefängnis, 716050 Mart Geldstrafe und einem Jahre Ehrverlu ft.

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Den Berufsgenossen zur Nach richt, daß unser Mitglied

Albert Unglaube

am 19. b. Mts. verstorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung hat gestern, auf dem Kirchhof in Ahrensfelde  stattgefunden. 255/15 Der Vorstand.

Verein der Freidenker

für Feuer­bestattung

Sitz Berlin  . Gegr. 1905. Am 18, d. Mts. berstarb unser Mitglied, Herr

Max May

Charlottenburg.

Ehre seinem Andenken! Die Einäscherung findet morgen Donnerstag, den 26. d. M., nach mittags 5 Uhr, im Krematorium in der Gerichtstraße statt. Um zahlreiche Beteiligung bittet 291/5 Der Vorstand.

Verband der freien Gast- und Schankwirte Deutschlands  .

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Den Mitgliedern zur Nachricht, daß die Frau des Kollegen

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am 22. April verstorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 26. April, nach mittags 3, Uhr, auf dem Heilig freuz Kirchhof in Mariendorf  , Eisenacher Straße, statt. 165/10 Die Ortsverwaltung.

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Ehre ihrem Andenken! Die Einäscherung findet morgen Donnerstag, den 26. April, mittags 12 Uhr, im Serematorium Gerichtstraße statt.

Um rege Beteiligung ersucht 75/20 Die Ortsverwaltung.

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