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in Pionieruniform. Am 2. Weihnachtsfeiertag wurde auf der Landstraße Schönwalde Falkenhagen ein Soldat in die Schulter geschossen. Bei Damsbrück wurde ein Hagemeister durch einen Schuß verletzt, an demselben Tage eine Frau, die sich bei offenem Fenster ankleidete. In diesen Fällen trug der Schüze bürgerliche Kleidung. Von dem Mörder des Wächters Engel wurde gleich anfangs gesagt, daß er einen grauen Anzug und einen grauen Filzhut getragen habe. Einer der Wandervögel, auf die am 7. Mai geschossen wurde, hat den Schüßen eine ganze Weile beobachtet. Auch er spricht von einem grauen Anzug und einem grauen, flachen, weichen Filzhut. Der Schüße ist nach diesen Beobachtungen etwa 28-30 Jahre alt, mittelgroß, brünett und schlank, und hatte einen kleinen dunklen Schnurrbart. Er ist allem Anschein nach ein Geisteskranker, vielleicht ein entlassener Soldat, der jetzt gewerbsmäßig einbricht. Denn der Mörder in Falkenhagen hatte Dietriche, Brecheisen und ein Gift bei sich, um einen Wachhund zu beseitigen. Daß ihn in Faltenhagen eine Dunkel gekleidete Frau mit einer Handtasche begleitete, wurde früher schon gesagt. Ueber diesen Mann, der sich in fener Gegend schon so Tange umhertreibt und doch auffallen muß, nehmen alle Polizei­reviere und die Kriminalpolizei im Zimmer 105 des Polizei­präsidiums Mitteilungen entgegen.

Aufgeklärter Scheckschwindel. Eine überraschende Aufklärung hat jetzt ein Scheckschwindel gefunden, der seit zwei Monaten die Kriminalpolizei und die Postverwaltung beschäftigte. Am 22. März fandte ein Geschäft im Zentrum der Stadt an ein benachbartes in einem gewöhnlichen Brief einen Scheck über 20 665 M. ab. Der Brief kam nicht an und es ergab sich, daß ein junges Mädchen, das sich Erna Sewerin nannte, den Scheckt schon am nächsten Tage auf der Bank, auf die er lautete, vorgelegt und das Geld erhalten habe. Kriminalbeamte beobachteten nun das Personal der Geschäfte, und so fiel der Verdacht endlich auf eine Angestellte des Absenders, eine Berta D., die in der Regensburger Straße bei ihrer Mutter wohnte. Das Mädchen, das zu Hause nicht den geringsten Argwohn erregte, führte draußen ein lockeres Leben, gab viel Geld aus und geriet infolge besonderer Neigungen auch in gewiffe weibliche Kreise, in denen ausschweifende Veranstaltungen beliebt sind. Nach diesen Feststellungen griffen die Beamten zu, und der Verdacht erwies fich als richtig. Fräulein D. hatte den Brief für sich behalten, das Geld erhoben und in der kurzen Zeit durch Gelage und Geschenke schon 7000 M. durchgebracht. Immerhin konnten noch 13 000 m. ge= rettet werden. Gerade die Verhaftete war es, die immer wieder den Verdacht auf andere gelenkt hatte.

Der Leichenfund in der Stegliter Straße hat nunmehr eine fehr nüchterne Aufklärung gefunden. Das alte Fräulein Stepputis ist teines gewaltsamen Todes gestorben und es ist weder ein ge­heimnisvoller Unbekannter in ihrer Wohnung ein- und ausgegangen, noch sind dort nach ihrem Tode Postpakete entgegengenommen

worden.

Tödlicher Unfall eines Wilmersdorfer Schülers in Ostpreußen  . Der zehnjährige Alfred Krüger, dessen Eltern in der Branden­burgischen Straße 73 in Wilmersdorf   wohnen, war mit anderen Knaben in einem Dorfe bei Lasdehnen untergebracht. Am ersten Pfingstfeiertag spielte er mit seinem älteren Bruder und einem anderen Schüler trop wiederholten Verbots auf der nahegelegenen Feldbahn. Nachdem die beiden anderen Knaben um die Mittags­zeit den Tummelplak verlassen hatten, löfte Alfred Krüger die Bremse eines Wagen der Bahn, dieser stürzte um, da die Laft des Knaben ihn aus dem Gleichgewicht brachte, und begrub den Kleinen unter sich. Dieser erlitt einen doppelten Schädelbruch und starb.

Der Wilmersdorfer   Stadtrat Hebebrand, der seit sieben Jahren dem Wilmersdorfer   Magistrat als unbesoldetes Mitglied angehört, hat sich am Donnerstag in seiner Wohnung erschossen. Er soll unter den Folgen des Krieges schwermütig geworden sein und außerdem vor etwa acht Tagen einen Schlaganfall erlitten haben.

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Das

100 Gramm lofe Suppen zum Breffe von 13 Pf., oder 100 Gramm| Vater Effen tochen müffen. Dies dem Vorsteher gleich zu sagen, Suppen in Würfeln zu 10 Bf. oder 15 Pf. auf Abschnitt 97. hätte sie nicht nötig gehabt, denn es wäre feine Sonntagsarbeit Den im letzten Drittel der Schwangerschaft befindlichen Frauen vereinbart worden. Der als Zeuge vernommene Vorsteher be werden von jest ab monatlich bis auf weiteres Berechtigungskarten fundete eiblich, daß er Fräulein D. wiederholt dringend aufgefordert über 2 Pfund Hafernährmittel, Grieß oder Graupen verabfolgt, des- habe, am nächsten Tage zum Dienst zu erscheinen. Die schleunige gleichen stillenden Müttern in den ersten sechs Monaten nach der Aufarbeitung der Kartothek war im Interesse der geregelten Verpflegung Entbindung. Die schwangeren Frauen können diese Berechtigungs- für das Heer und für die Lazarette dringend notwendig, da er nach farten für Juni in der Zeit vom 5. bis 15. Juni in den zu den Feststellungen der einzelnen Karten disponieren müsse. ständigen Brotfommissionen in Empfang nehmen. Für die späteren Staufmannsgericht wies die auf Zahlung von 140 M. Restgehalt Monate werden die Karten zusammen mit den Milchkarten durch abzielende Klage ab, indem es die Entlassung der Klägerin als die Brotkommissionen ausgegeben. Stillende Mütter müssen zur gerechtfertigt ansah. Eine gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Erlangung dieser Karten einen schriftlichen Antrag nebst der Be- Sonntagsarbeit liege nach dem Vertrage allerdings nicht vor. Hier scheinigung eines Arztes oder einer Säuglingsfürsorgestelle, daß handle es sich aber um einen Ausnahmefall, bei dem das Staats­die Mutter selbst stillt, an den Magistrat, Abteilung für Kranken- interesse den Sonntagsdienst dringend erforderte. Da hätte ernährung, einreichen und erhaiten von dort ihre Berechtigungs- sich die Klägerin ohne weiteres fügen müssen. farten zugesandt. Die Beibringung der Bescheinigung über das Stillen, deren Ausstellung in den Säuglingsfürsorgestellen un­entgeltlich geschieht, ist im letzten Drittel jeden Monats zu wieder­holen, anderenfalls die Uebersendung der Karten für den folgen den Monat unterbleibt.

Der Herr Lagerverwalter".

der am 8. August v. J. ausgebrochen war und bei dem neben an­Der Brand cines Warenschuppens am Tempelhofer Bahnhof, decen Kisten mit Nahrungsmitteln auch zahlreiche dort lagernde Schöneberg  . Lebensmittelnachrichten. In der kom- Waren des Roten Kreuzes und der Zentraleinkaufs­menden Woche gelangen zu Ausgabe: 1600 Gramm Brot, 5 Pfund gesellschaft in Flammen aufgegangen waren, hatte jetzt ein. Kartoffeln, 500 Gramm Fleisch, 50 Gramm Butter und 30 Gramm Nachspiel vor der 3. Strafkammer des Landgerichts II. Unter Margarine. Die Neuanmeldung für die Butterkundenliste läuft der Anklage des Diebstahls stand der ehemalige Lagerverwalter für die Schöneberger Bürger bis zum 12. Juni. Außerdem kom- Richard Kleemann. Der befagte Schuppen war auf fiskalischem men zur Verteilung: Vom 4. Juni an 3 Gier auf Abschnitt 24 der Gelände von dem Spediteur Haberling gepachtet worden, der die Eierkarte,% Pfund Zucker, 1 Briefchen Süßstoff auf Abschnitt 29 dort lagernden Güter unter die Obhut des Lagerverwalters Klee­mann gestellt hatte. Dieser wohnte auch auf dem Gelände in einem der Lebensmittelfarte, 4 Bfund Haferfabrikate auf Abschnitt 27 ( Ausgabe vom Dienstag an), 400 Gramm Graupen auf Abschnitt 28 ihm zur Verfügung gestellten Hause und hatte bezüglich der An­der Lebensmittelfarte und auf die Nährmittelkarte für Jugendliche, nahme und Ausfertigung der Güter den Weisungen des Herrn H. 250 Gramm Teigwaren auf Abschnitt 27 und 2 Dosen holländische zu folgen. Es ist festgestellt, daß der Schuppen häufig von Dieben heimgesucht worden ist und zahlreiche Nahrungsmittel entwendet kondensierte Milch auf Abschnitt 3 der Nährmittelkarte für Jugend- wurden. Nach dem großen Brande, der einen Schaden von ¼ Mi I- liche. Voranmeldung für Graupen, Teigwaren und kondensierte Iion Mark verursacht hat, wurde gegen den Angeklagten ein Ver­Milch hat bis zum Dienstag zu erfolgen. Die Ausgabe von fahren wegen Brandstiftung eingeleitet, das mit Einstellung Pfund Kunsthonig oder Südfruchtmarmelade beginnt gleich- endete. Die hierbei angestellten Ermittelungen gaben Anlaß, sich falls in der nächsten Woche und erstreckt sich auf etwa 14 Tage. die Persönlichkeit des Angeklagten doch näher anzusehen und da er­Die Ausgabe der Pfund Einmachezucker erfolgt in der zweiten Hälfte des Monats Juni. Auf Abschnitt 3 der Kaffeekarte Bor- gab sich dan, daß er wiederholt wegen Diebstahls, auch schon mit Zuchthaus, vorbestraft ist, daß er große Ausgaben machte, gut Räucherwaren findet in den durch Anschläge kenntlich gemachten chen unterhielt, das er sogar auf 14 Tage in die Sommerfrische anmeldung für ½ Pfund Kaffee- Ersatz. Der Verkauf von lebte und obwohl er verheiratet ist, ein Verhältnis mit einem Mäd­Geschäften statt. Zufuhren sind vor wie nach reichlich. nach   Bansin geschickt hatte. Da seine Einfünfte zu solchen Aufwen­dungen nicht ausreichten und bei ihm unredlich erworbene Nah­rungsmittel vorgefunden wurden, ergab sich von selbst der Verdacht, daß er an den Massendiebstählen beteiligt wäre. Nach den Berech­feit des Angeklagten als Lagerverwalter für 11 000 M. Waren aller nungen des Zeugen Haberling sollen während der Zeit der Tätig­Art:   Speck, Wurst, Schmalz, Tee, Schinken, Kets, Sardinen, Käse u. a. m. gestohlen worden sein. Der Angeklagte leugnete, an den Massendiebstählen beteiligt gewesen zu sein und räumte nur ein, daß er einmal eine große Kiste mit 120-130 Pfund Schinken, die auf einem Frachtbriefe nicht aufgeführt worden war, sich rechts­widrig angeeignet habe. Das Schöffengericht nahm aber an, daß er in weit größerem Umfange gestohlen habe und verurteilte ihn zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis. Die gestern vor der Berufungskammer wiederholte umfangreiche Beweisaufnahme er­gab keine schlüssigen Beweise für die Schuld des Angeklagten in dem vom Schöffengericht angenommenen Umfange. Das Gericht hielt aber doch für erwiesen, daß der Angeklagte mehr gestohlen, als er zugegeben hat und mit Rücksicht auf den großen Vertrauensbruch, Den der Angeklagte begangen, erkannte das Gericht auf Verwerfung der Berufung.  

Lichtenberg. Zuckerverteilung. Der Magistrat macht bekannt: auf Abschnitt 35 der Lebensmittelkarte darf für die Zeit vom 1. bis auf Abschnitt 35 G, 35J und 35 E je 375 Gramm abgegeben werden. 15. Juni Zucker, und zwar auf Abschnitt 35 S und 35 K je 500 Gramm, Die Stunden haben in Reihe 2 ihren Namen einzutragen und sodann in demjenigen Geschäft, in welchem sie den Zucker taufen wollen, die Karten vorzulegen. Die Käufer haben die Abschnitte bis Mon­tag, den 4. Juni, abzugeben.

Aus aller Welt.

Spandan. Eröffnung der Kriegsküchen. Die von der Stadt errichteten Kriegsspeiseanstalten werden am Montag eröffnet. Es sind zwei Kriegsküchen erbaut worden. Küche 1 befindet sich auf dem Schulhof der Oberrealschule in der Moltkestraße, Eingang  Friedrichstraße. Küche 2 wurde für die Bewohner der Siemens­  stadt in der Ohmstraße, Ede Siemensstraße erbaut. In der ersten Küche können täglich bis zu 5000 Personen, in der zweiten bis zu 2000 gespeist werden. Lebensmittel sind für einige Monate aus­reichend vorhanden, das Essen wird als Einheitskost hergestellt. Auf eine gute und schmackhafte Zubereitung des Essens wird be­fonders Wert gelegt werden. An vier Tagen der Woche wird das Effen mit Fleisch, an den zwei anderen ohne Fleisch abgegeben. Die Speisenausgabe in beiden Küchen findet täglich( außer Sonn­tags) in der Zeit von 11% bis Uhr statt. Der Ginheitspreis einer vollen( 1 Liter) Portion mit oder ohne Fleisch beträgt 60 Pf., Sechshundert Morgen Wald durch Feuer vernichtet. Ein einer halben( 2 Liter) Portion 30 Pf. In der Küche kann das großer Waldbrand hat vorgestern in der Nähe von Nathenow Effen an Ort und Stelle eingenommen werden, jedoch auch in Ge- gewütet. Das Feuer entstand gegen 5 Uhr nachmittags in der fäßen mit nach Hause genommen werden. In Küche 2 ist in erster Forst des Rittergutsbesizers Barons v. Gontard und breitete sich a Linie mit dem Abholen des Essens fürs Haus gerechnet worden. bis zu den sogenannten Trommelbergen aus. Die Feuerwehr­Die Anmeldung zur Teilnahme an der Kriegsspeisung muß an mannschaften gerieben wiederholt in größte Gefahr. Erst nach jedem Freitag in der Zeit von 9 bis 5 Uhr in den beiden Kriegs- mehrstündiger angestrengter Tätigkeit konnte der Brand gelöscht füchen erfolgen. Bei der Anmeldung sind die   Spandauer Reichs­fleischkarte und Kartoffelfarte vorzulegen. Gegen Abtrennung von 6 Feldern der Fleischkarte und 10 Feldern der Kartoffelfarte, sowie Entrichtung von 3,60 M. für eine ganze und 1,80 M. für eine halbe Portion werden die Eßkarten für die ganze folgende Woche im voraus ausgegeben.

werden.  

Neukölln. Lebensmittelverteilung. Bis nächsten Donnerstag werden je Milogramm Gemüsekonserven an Familien mit 1-4 Personen auf Abschnitt 21 der Lebensmittelfarte ab­gegeben. Als Verkaufspreis gelten die im April veröffentlichten Preise. Beim Verkauf sind die Kleinhändler an eine Kunden­liste nicht gebunden, sondern dürfen an alle Familien Ware ab­geben, die zum Kauf zugelassen sind. Personen, denen es nicht möglich ist, Gemüsekonserven von den Kleinhändlern zu beziehen, Festnahme einer Einbrecherbande. Aus   Saarbrücken wird ge= find berechtigt, diese in den städtischen Lebensmittel- Verkaufsstellen meldet: Giner vielköpfigen Einbrecherbande, die seit langer Zeit zu entnehmen, und zwar: Montag Familien mit 4 Personen, Diens­den ganzen Regierungsbezirk   Trier und die angrenzen­tag Familien mit 3 Personen, Mittwoch Familien mit 2 Personen den Gebiete unsicher gemacht hatte, ist man dadurch auf die Spur und Donnerstag alleinstehende Personen. Die Händler sind ver­gekommen, daß es gelang, in einem benachbarten Orte ein Mit­pflichtet, die Konserven an die Bevölkerung gleichmäßig zu ver-   Treptow. Lebensmittelversorgung. In der nächsten Woche glied der Bande zu verhaften. Der Verhaftete legte ein um­teilen. Bis Sonnabend, den 9. Juni, dürfen in denjenigen Ge- werden verteilt: 1600 Gramm Brot, 5 Pfund 5 Pfund Kartoffeln, fassendes Geständnis ab und nannte dabei auch seine Spießgesellen. schäften, in welchen die Anmeldung zum Bezuge von   Grieß, 500 Gramm Fleisch, 50 Gramm Butter, 30 Gramm Margarine, Die Zahl der von den Verbrechern verübten Einbrüche ist so groß, Graupen usw. erfolgt ist, auf Abschnitt 22 der Lebensmittelfarte Milch nach den Bestimmungen der Fettstelle, 125 Gramm Gemüse- daß der Verhaftete nicht einmal alle heimgesuchten Ortschaften 270 Gramm Speisesirup entnommen werden. Der Verkaufs- suppen, 3 Bouillonivürfel, 100 Gramm Nudeln, 250 Gramm nennen konnte, in denen oft drei bis vier Einbrüche in einer preis beträgt für 270 Gramm 25 Pf. Am Montag wird in der Marmelade, 1 Pfund Gemüsekonserven, 2 Gier, außerdem 2 Gier Nacht verübt wurden. Wie erfolgreich ihre Tätigkeit war, geht Reuterstraße 56 die 8. Kriegsnotstandsküche in Be- für werdende und stillende Mütter. In der nächsten Woche finden aus dem Umstand hervor, daß sie an einem Tage für erbeutetes trieb genommen. Die Ausgabe der Speisen erfolgt zu den in den bei den Händlern die Anmeldungen für Ginmachezucker oder Kunst- Fleisch, auf das sie es hauptsächlich abgesehen hatten, 1200 M. anderen Küchen bestehenden Bedingungen. Honig statt. Auf den Kopf der Bevölkerung werden fund erzielten. Gimmachezucher oder Pfund Kunsthonig verteilt.  

Charlottenburg. Lebensmittelabgabe. In der Zeit vom 11. bis 23. Juni wird auf Abschmitt C kondensierte und sterili= sierte Milch berausgabt. Haushaltungen bis zu drei Per­Groß-   Berliner Parteinachrichten. fonen( fleine Bezugsmarke) erhalten eine Büchse tondensierte Voll- Mahlsdorf( Ostbahn). Heute abend 8 Uhr findet im Lokal von milch oder eine Büchse steriliſierte Bollmilch( 1 Liter) je nach Vor- Brandt, Bahnhofstraße, eine allgemeine Einwohnerversammlung rat, Haushaltungen von mehr als drei Personen( große Bezugs- statt. Tagesordnung: 1. Die mangelhafte Lebensmittelverteilung in marke) eine Büchse kondensierte Vollmilch oder eine Büchse sterili- Mahlsdorf. Referent: Genosse Franz& äming. 2. Diskussion. fierte Bollmilch( 1 Liter) je nach Vorrat und eine Büchse konden­sierte Magermilch. Rege Beteiligung erwünscht.

Die Preise sind folgende pro Büchse: kondensierte Vollmilch 1,10 M., sterilisierte Vollmilch( 1 Liter) 1,05 m., kondensierte Mager­milch 0,90 m.

Gerichtszeitung.

Der Sonntagsdienst im Staatsinteresse.

Hinrichtung. Freitag früh wurden in   Danzig die russisch­polnischen Arbeiter Joseph und Wladislaus Andrejewski, die im Herbst vorigen Jahres die Ehefrau des ersteren ermordet hatten, hingerichtet.

Verheerende Ueberschwemmung in   Frankreich. Matin" meldet aus   Grenoble: Die Jière hat die Dämme bei   Voreppe durch­brochen. Die ganze Ebene ist überschwemmt und die Bahnver­bindung   Grenoble-   Lyon bedroht. Viele Fabriken des Departe­ments mußten infolge Strommangels den Betrieb einstellen. Bio­niere wurden zur Sicherung der Ortschaften aufgeboten.

Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 3. Juni, vormittags 9 Uhr, Pappelallee 15/17,   Neukölln, Idealfasino, Weichselstraße 8, Ober­  schöneweide, Selarastr. 2: Freireligiöse Vorlesung. Vormittags 10% Uhr, Kleine Frankfurter Straße 6: Vortrag von Herrn Dr. Hasse: Märchen, Sagen und Fabeln". Gäste willkommen. Arbeiter- Samariterbund. Kolonne Groß- Berlin. Lehr­

Soweit der Vorrat an Büchsen zu 1 Liter sterilisierte Bollmilch nicht ausreicht, werden statt 1- Liter- Büchse zwei Büchsen zu je Liter zum Preise von je 0,69 m. ausgegeben. Die Abgabe er- Eine für die jetzige Zeit prinzipiell bedeutungsvolle Entscheidung folgt in denjenigen Geschäften, in denen die Einwohner in die fällte die 4. Kammer des   Berliner Kaufmannsgerichts in Kundenliste für Grieß, Graupen und Teigwaren eingetragen sind. einem gegen die Reichshülsenfruchtstelle gerichteten stunde haben nächste Woche abends 84, Uhr: 1. bis 6. Abteilung Montag, Etwaige Nachzügler können ausnahmsweise bis zum 30. Juni Prozeß. Bei der beklagten Reichsstelle ist Sonntagsdienst in be- den 4. Juni, Köpenider Str. 62. Vortrag. Nach demselben praktische berücksichtigt werden. schränktem Umfang eingeführt, die Angestellten, die ihn meist ab- Verbandübungen. Gäste haben einmaligen freien Zutritt. In der Zeit vom Donnerstag, den 7. Jumi, bis Sonnabend, den wechselnd ausüben, bekommen dafür auch ertra bezahlt. Die 16. Juni, findet eine allgemeine Verteilung von Weizengrieß Klägerin Selma D., der die Führung der Kartothef Wetteraussichten für das mittlere Norddeutschland und Suppen statt. oblag, leistete der Aufforderung des Vorstehers, am letzten Sonntag mittag. Ziemlich warm, im Norden und besonders an der Es werden berabfolgt: 100 Gramm Weizengrieß zum Pfund Sonntag des März einige einige Stunden zu arbeiten, feine Süfte trocken und vielfach heiter, im Süden stärker bewölkt, Strichregen, preise von 28 Pf. auf Abschnitt 96 der roten Nahrungsmitteltarte, Folge. In der Verhandlung gab sie an, sie hätte für ihren Gewitter.

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