einbarte Zulage ift nach Zuffaffung ber Unternehmer nicht eine Ers
Welche Löhne find im Schneidergewerbe zu zahlen? höhung des Tariflohnes, sondern eine Zeuerungszulage, die als In einer imposanten Bersammlung der Schneider und Zuschlag zum Tariflohn gewährt wird. Wir haben uns bemüht, Schneiderinnen, die den großen Saal des Lehrervereinshauses für die Hilfsarbeiter mehr herauszuholen, um die Spannung füllte, referierte am Montag Kunze über die Frage: Welche zwischen ihrem Lohn und dem der Maurer möglichst zu beseitigen. 2öhne sind im Schneidergewerbe zu zahlen?" Da Die Teuerungszulage im Baugewerbe. Aber das ist uns nicht gelungen. Von Bedeutung ist noch ein bei berücksichtigte er die icht geltenden Vorschriften des OberIn einer stark besuchten Mitgliederversammlung des Bauarbeiter Bassus der Vereinbarung, der besagt, daß, wo höhere Löhne als kommandos, die nach Aufhebung der eigentlichen verbandes( Zweigverein Berlin ), die am Montag im Gewerkschafts - die jetzt vereinbarten gezahlt werden, dieſe weiter zu zahlen sind, so Streckungsvorschriften u. a. die Fortzahlung des Hauſe tagte, sprach Silberschmidt über die wegen Erhöhung lange die betreffenden Arbeiter auf derselben Baustelle beschäftigt zehnprozentigen Lohnaufschlages unter den bekannten Vorausder Teuerungszulage geführten Verhandlungen und deren Ergebnis. werden. Entlassungen, die den Zwed haben, an Stelle besser segungen bestimmen. Soweit tarifliche Vereinbarungen in verEr beleuchtete den Gang der Verhandlungen, die sich vom Januar bezahlter Arbeiter andere zu niedrigeren Löhnen einzustellen, schiedenen Branchen für die Zeit nach Aufhebung der Streckungsbis Mai hinzogen und schließlich damit endeten, daß neben dem dürfen nicht vorgenommen werden. Diese Bestimmung hat ja eigent- verordnung in die vereinbarten Lohnerhöhungen die von Ende März 1916 bis Ende März 1918 laufenden lich nur moralischen Wert, denn es wird sich im Einzelfalle schwer generelle Weiterzahlung der 10 Proz. bereits einschließen, Tarifvertrag eine Vereinbarung getroffen wurde, wonach feststellen lassen, ob jemand lediglich zu dem Zweck, ihn durch einen sind diese Abmachungen maßgebend.
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fich der Stundenlohn der Maurer sowie aller anderen geringer entlohnten Arbeiter zu ersetzen, entlassen worden ist. gelernten Arbeiter und Spezialarbeiter des Baugetverbes vom zu beachten ist auch die Gültigkeitsdauer der vereinbarten Lohn- Eine Begrenzung nach dem neunfachen Ortslohn tommt in 12. Mai ab auf 1,25 M., vom Juni ab auf 1,35 M. und vom zulagen. Sie gelten vorläufig bis 31. August. Dann können sie diesen Fällen nicht in Frage. 7. Juli ab auf 1,40 M. erhöht. Der Stundenlohn der Bauhilfs geändert werden, wenn eine der Vertragsparteien es für notwendig So sind die 10 Prog. mit enthalten in der Gesamterhöhung von arbeiter steigt an denselben Terminen auf 1,13 M., 1,18 M., hält und eine Aenderung durch Verhandlungen, die bis zum 25 Proz. in der Herrenmaßbranche und in der Gesamterhöhung von 1,23 M. 8. August beginnen müssen, vereinbart werden sollte. Die 35 Proz. in der Berliner Herrenkonfektion. Für die KostümDer Redner begründete die Stellung der Drganisation zu dem neue Vereinbarung würde bom 1. September bis Ende schneiderei gilt nach den Abmachungen seit der Aufhebung der Verhandlungsergebnis und führte aus: Die Vertreterversammlung November gelten. Dann fann wieder eine Aenderung Streckungsvorschriften, also seit einer Woche vor Pfingsten, die des Bauarbeiterverbandes hat die Vereinbarung angenommen. Sie der Lohnfäße eintreten, die dann bis zum Ablauf des Vertrages, Lohnerhöhung von 25 Proz. Was über den Tariflohn gezahlt ging davon aus, daß die vereinbarte Lohnerhöhung zwar nicht 31. März 1918, gelten würde. Durch diese Bestimmung ist uns wurde, ist nicht abzurechnen. In der Knabenkonfektion sind genügt, um den Lohn in ein leidliches Verhältnis zu den jezigen also die Möglichkeit geboten, die Löhne, wenn es sich als not- auch 10 Proz. und 25 Proz, also 35 Proz. zugestanden worden. Lebensmittelpreisen zu bringen, daß aber unter den gegenwärtigen wendig erweist, zu erhöhen, ohne daß man uns den Vorwurf des Ebenfalls in der Fantasiewestenbranche. In der Musterkonfektion Berhältnissen eine höhere Bulage, nicht erreicht werden konnte, Vertragsbruches machen kann. Andererseits haben sich die Unter- tritt demnächst eine Erhöhung von 25 Proz. auf die bestehenden obgleich die Vertreter der Arbeiterorganisationen mit aller Ent- nehmer durch die Garantieklausel gegen etwaige, nicht durch den Tariflöhne ein. In der Damenkonfektion ist in letter schiedenheit versucht haben, mehr für die Kollegen zu erlangen. Vertrag begründete Lohnsteigerungen gesichert. Die Garantieklausel Beit versucht worden, eine gewisse Ordnung der Löhne herbeizuAls die Vertreterversammlung des Bauarbeiterverbandes diesen hatten wir ja schon im bisherigen Vertrag, aber sie ist jetzt ver- führen. Die Organisation der Zwischenmeister hat erklärt, daß sie Beschluß faßte, war es zweifelhaft, ob auch der Zimmererverband schärft worden. Das Fordern höherer und das Anbieten niedrigerer neben der Weiterzahlung der 10 Proz. die Löhne um 25 Broz. der Vereinbarung zustimmen würde. Wir sagten uns, wenn die Lohnfäße gilt als Vertragsverlegung. Die Vertragsparteien ab 21. Mai erhöhen und zur Ermöglichung des Vorhabens um die Zimmerer den neuen Vorschlag ablehnen, dann können auch wir sind verpflichtet, wenn ihnen derartige Verlegungen bekannt gleiche Erhöhung bei den Konfektionsfirmen vorstellig verden ihm nicht zustimmen. Die Zimmerer haben dann die Vereinbarung werden, der Gegenpartei Mitteilung davon zu machen und wolle. Da der Verband der Konfektionäre die Zwischenmeister an abgelehnt, weil ihnen die bewilligten Lohnerhöhungen nicht genügten. dann ist durch die Schlichtungsfommission und in legter Instanz die einzelnen Firmen verwiesen habe, so wäre die Sache noch in Es entstand nun ein Zustand, bei dem niemand recht wußte, wie sich durch das Einigungsamt des Gewerbegerichts der betreffende Fall der Schivebe. Redner ist aber der Meinung, daß die Arbeiterinnen das Vertragsverhältnis gestalten würde. Wir hielten es für das beste, zu entscheiden. Nach dieser Bestimmung muß also unsere Verbands- und die Kollegen( Bügler) schon jetzt die 25 Broz. ab 21. Mai na chin dieser Frage eine abwartende Haltung einzunehmen. Obgleich leitung, wenn sie erfährt, daß höhere Löhne gezahlt werden, dem berlangen sollten, da sie ja zugestanden worden seien mit der wir den neuen Vertrag noch nicht vollzogen hatten, ordnete der Arbeitgeberverband Mitteilung davon machen. Umgekehrt muß der Maßgabe, daß die 10 Proz. aus der Verordnung daneben gezahlt Arbeitgeberverband an, daß die vereinbarte Lohnerhöhung vom Arbeitgeberverband uns mitteilen, wenn er erfährt, daß niedrigere So fame vielleicht die ganze Angelegenheit mehr in 12. Mai ab zu zahlen ist. Er knüpfte mit den Zimmerern erneute Löhne gezahlt werden. Es muß offen ausgesprochen werden, daß Schivung. Aus feiner Darlegung der Gestaltung der LohnverVerhandlungen an, an denen auch unsere Vertreter teilnahmen. Die Garantieklaufel eine Verschärfung gegen die frühere ist und hältnisse ergebe sich mit Deutlichkeit die große Bedeutung tarifAber es stellte sich schon in der Vorbesprechung heraus, daß eine daß fie eine Sicherung der Unternehmer gegen höhere als die ver- licher Abmachungen und damit der hohe Wert der Organisation. Einigung nicht zu erzielen war. Jezt ist der Zustand der, daß einbarten Löhne darstellt. Im übrigen erläuterte Redner eingehend die jetzt noch geltendie Zimmerer zwar dem allgemeinen Vertrage für das Baugewerbe den Vorschriften des Oberkommandos in ihren Einzelheiten und unterstehen, hinsichtlich der Löhne aber zurzeit keine tarifliche Vereinermahnte die Kollegen und Kolleginnen in den Branchen, wo Tarifbarung haben. Der Arbeitgeberverband bot uns an, in unserem Vertrage verträge noch nicht bestehen, die Lohnverhältnisse zu prüfen und einen Bassus aufzunehmen, welcher besagt, daß, wenn während der dann festzustellen und zu verlangen, was ihnen nach der VerordVertragsdauer höhere Löhne mit den Zimmerern vereinbart werden nung des Oberkommandos zustehe. Jedes Mitglied des Verbandes sollten, dieselben auch uns zugute fommen sollten. Wir haben uns müsse als Teil des Ganzen mitwirken an den Aufgaben der gewegen dieses Angebots mit dem Vorstand des Zimmererverbandes wertschaftlichen Organisation und auch für die weiteste Ausbreitung besprochen. Er erklärte sich damit einverstanden, daß wir den ges des Schneiderverbandes sorgen.( Lebhafter Beifall.) nannten Passus im Vertrage aufnehmen, denn er könne darin weder Mele gab hierauf eine Uebersicht über die Verhandlungen| Nach einer kurzen Diskussion verwies Kunze in einem Schlußeine Schädigung der Interessen der Zimmerer, noch eine Verlegung der für die dem allgemeinen Vertrage nicht unterstehenden Bauarbeiter wort darauf, daß in allernächster Zeit die Tariferhöhungen für Solidarität erblicken. Nachdem dann auch unsere Vertreterversammlung gruppen. Die Stuffateure haben sich kürzlich mit den Unter- Militärschneiderarbeiten bekanntgegeben werden würden. der Aufnahme des erwähnten Passus zugestimmt hatte, wurde der nehmern dahin geeinigt, daß sie einen Stundenlohn von 1,40 M. Bertrag abgeschlossen mit der Klaufel: Sollte der Arbeitgeber erhalten. Bei den Fliesenlegern schweben noch Verhandlungen, die verband bis zum 31. März 1918 mit den Zimmerern irgend einen Abschluß über Aenderung des Tarifs vollziehen, wodurch den Zimmerern Vergünstigungen zugestanden werden, die in irgend einem Punkt über die mit den Bauarbeitern getroffenen Verein barungen hinausgehen, so sollen dieselben allen Bauarbeitern zugute
fømmen.
Ich will die Vereinbarungen, die wir abgeschlossen haben, nicht loben. Sie sind im Hinblick auf die gegenwärtigen Verhältnisse auch nicht zu loben. Sie find aber das äußerste, was nach Lage der Sache bei den Verhandlungen herausgeholt werden konnte. Diefe Ueberzeugung haben alle unsere Vertreter, die an den Verhandlungen teilgenommen haben. Jetzt haben unsere Kollegen auf den Arbeitsstellen dafür zu sorgen, daß die neuen Lohnsäge auch eingehalten werden.
würden.
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Wetterausfchten für das mittlere Norddeutschland bis
ihnen wahrscheinlich dieselben Lohnfäße bringen werden, die die Maurer haben. Die Kunststeinversezer haben eine Vereinbarung Donnerstag mittag. Etwas fühler, vielfach beiter, strichweise Gewitter; abgeschlossen, die der der Maurer entspricht. Die Jiolierer haben sonst trocken. ihren Vertrag zum 31. Juli gekündigt und fordern einen Stundenlohn von 1,70 M. Voraussichtlich wird es zum Abschluß eines neuen Vertrages kommen.
Der Redner unterzog die durch den Vertragsabschluß geschaffenen In der Diskussion wurden keine wesentlichen Einwendungen Verhältnisse einer Betrachtung und führte aus: Die allgemeinen gegen die neue Lohnvereinbarung gemacht. Im allgemeinen stimmten Arbeitsbedingungen sind die des alten Vertrages. Die jetzt ver- die Diskussionsredner mit dem Referenten überein.
Berantwortl. f. Politik: Dr. Franz Diederich, Berl.- Friedenau ; für d. übrigen Teil d. Blattes: Alfred Scholz, Neukölln; jür Inferate: Th. Glocke, Berlin . Diud u. Verlag: Vorwärts Buchdruderei u. Berlagsanstalt Paul Singer& Co Berlin SW.
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