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Der gefeßliche Referbefonds erhöht sich somit von 19 341,45 M. um 10 871,06 m. auf Der Drganisationsfonds

30 212,51 m. 117 590,95,

Aus aller Welt.

Grubenunglück.

unfähigkeit faller nicht zusammen. Ein Holl Eriverbaaiger fann| berfammlung der Gefellihaft, wie bas zu erwarten ist, den Bor Die Nachforschungen ergaben, daß die Geschichte glatt erfunden war. sehr wohl erwerbslos fein." ichlägen der Verwaltung über die Verwendung des Ueberschusses zu Es wurde festgestellt, daß das Kind der angeklagten Wende gehörte, Sich gegen diese Entscheidung wenden zu wollen, hieße dem stimmt. Dieser lleberichug beträgt 217421,27 M. Davon erhalten die Mutter von noch zwei anderen unehelichen Kindern ist. Das Sinn und dem Wortlaut des Gefeßes Gewalt antun. Nach unserem der gefeßliche Reservefonds, der Organisationsfonds, der Kriegs- Gericht bestrafte beide Frauen mit je einer Woche Gefängnis wegen Dafürhalten fonnte hier das Reichsversicherungsamt nicht anders refervefonds und der Fonds zur Bildung einer besonderen Re- versuchten Vergehens gegen das Personenstandsgesch. entscheiden. Aber was dem geschriebenen Recht entspricht, fann serbe je 5 Proz., das find je 10 871,06 m., zufammen also trokdem ein großes Unrecht sein. Ein solches aroßes Unrecht liegt 43 484,24 M. hier vor. Gerade diese Fälle zeigen, daß der§ 592 R.V.O. den tatsächlichen Verhältnissen nicht gerecht wird und daß seine Aende­rung dringend notwendig ist. Hier ist wieder Raum für eine Bundesratsverordnung, den auszufüllen namentlich die zum Militär Gingezogenen für eine gebieterische Pflicht des Bundesrats halten werden. Aber nicht nur diese. Der§ 592 ist ein Aus­nahmerecht zuungunsten der verheirateten Arbeiterinnen. moralischen Erwägungen über die Unterhaltenfricht des Ehemannes ausgehend, macht er die Frauen und deren Kinder minderen Rechts. Es sieht das beinahe so aus, als glaube der Gesebacber, die Frauen würden vom Uebermut in die Fabriken getrieben. Bittere Not amingt sie hinein. Und diese Not wird natürlich nicht dadurch be­feitigt, daß die Frau einen Unfall erleidet, sondern sie wird größer. Die Forderung nach gleichem, und zwar vollem Recht für alle Versicherten ist berechtigt wie nur irgendeine.

Von

Ausschuß für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen. Auf der Kriegstagung der deutschen Jugendgerichtshilfen, die bom 12.- 14. April d. J. in Berlin stattfand, wurde auch ein Aus­schuß für Jugendgerichte und Jugendgerichtsbilfen eingesezt, für den nachstehende Richtlinien jezt aufgestellt worden sind:

Der Ausschuß für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen wird als Drgan der Deutschen Zentrale für Jugendfür forge begründet. Er besteht aus den Vorsitzenden, mindestens 15 Mitgliedern und den von diesen zugewählten Berfonen. Die Ge­schäftsführung wird der hierfür von der Abteilung Deutsches Reich eingerichteten Stelle übertragen.

Der Ausschuß wird von der Zentrale finanziert, die ein besonderes Konto dafür führt. Die Mittel hierfür sollen bestritten werden aus den Beiträgen des Reichs, der Bundesstaaten, der staat lichen und kommunalen Behörden, sowie aus den zu diesem Zwed besonders gemachten Zuwendungen. Das Organ des Ausschusses, Deutsche Jugendgerichtsarbeit", wird als Beilage der Jugendfürsorge" erscheinen. Aufgaben des Ausschusses:

I. Organisation der Deutschen Jugendgerichtsarbeit zum Zwed ihrer Vereinheitlichung und höchsten Straftentfaltung:

von 106 719,89 M. um 10 871,06 m. auf Der Kriegsrefervefonds

von 99 341,45 M. um 10 871,06 m. auf Der Fonds zur Bildung einer besonderen Reserve

110 212,51

bon 19 341.45 9. um 10 871,06 9. auf. 80 212,51

"

"

Busammen v. 244 714,24 M. um 48 484,24 9. auf 288 228,48 W. Dem Gewinnreservefonds der Versicherten, der 219 626,84 M. beträgt, sollen aus dem Ueberschuß des Jahres 1916 126 642,21 m. zugewiesen werden, so daß er auf 346 268,55 M. anwächst. Neben diesen zugunsten der Versicherten wirkenden Referven wird von der Verwaltung in Rücksicht auf die heutigen Verhältnisse eine Konto­forrentreferve von 15 000 m. und eine Kursschwankungsreserve von 40 000 m. vorgeschlagen.

Gerichtszeitung.

Frankenholz( Pfalz ), 3. Juni. Auf Schacht 1 und 2 der hiesigen Grube ereignete sich gestern Abend, wie Pfälzische Blätter berichten, ein größeres Grubenunglück durch eine Explosion, die durch berbotswidriges Oeffnen der Grubensicherheitslampen verursacht wurde. Acht Bergleute verunglückten und erlitten schmere Brandwunden im Gesicht, an den Händen und am Oberkörper. Bei aieien von ihnen wird am Aufkommen gezweifelt. Die Verun­glückten wurden in das hiesige Knappschaftslazarett gebracht.

Tödliche Eisenbahnunfälle. Jm Dienste tödlich verunglückt ist auf dem Hauptbahnhof in Stendal der dort angestellte Ober­Bahnassistent Bürschel. Als er den Bahnförper überschreiten wollte, überfah er das Herannahen einer Rangiermaschine, wurde von der Lokomotive erfaßt und auf der Stelle getötet. Ein awweiter tödlicher Unfall hat sich in der Nähe des Bahnhois Sämerten bei Stendal ereignet. Dort wurde der Telegraphen­bauführer anneil aus Stendal von einem Schnellzuge über­fahren und vollständig zermalmt, als er, einem Güterzuge aus weichend, auf das Schnellzugsgleis zurüdgetreten war.

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Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, 1. Bot am Sonnabend

Die geschenkte Brotkarte. Ein Ingenieur Scharnom flagte eines Tages einem neben ihm im Restaurant fißenden unbekannten Herrn, daß er infolge Herabfeßung der Brotration oftmals mit seiner Familie Hungern müsse. Der Herr erwiderte:" Ich erhalte von meinen Schwiegereltern aus Ostpreußen vielfach Lebensmittel gesandt, so daß ich meine Brotkarten nicht sämtlich ausnüßen kann. lints, barterre, am Montag bis Freitag bon 4 bis 7 Uhr, Ich bin deshalb gern bereit, Ihnen eine Brotkarte zu berehren." von 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieffaft en bestimmten Anfrage Der Ingenieur nahm die Brotkarte mit Dant an. Der Vorgang ist ein Buchstabe und eine Babl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Ant fam auf bisher unaufgeklärte Weise zur Kenntnis der Behörde. wort wird nicht erteilt. Anfragen, denen feine Abonnements quittung bei Die Folge war, daß sich der Ingenieur vor der 130. Abteilung des gefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprech Schöffengerichts Berlin Witte wegen ehlerei zu stunbe bor. Berträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprech ftunde mit. verantworten hatte. Der Staatsanwalt beantragte 4 Wochen Ge­fängnis. Der Bereidiger, Rechtsanwalt Dr. Esch, wandte ein: Es mals veriäumt wurde, muk cs jest geicheben; bie Soften müffen Sie K. M. Glindow . 1. Ja. 2. Wenn die Löschung der Sobotbe! da. sei sehr eigentümlich, daß der Staatsanwalt in dieser Verhandlung tragen. 3. Ja, der Rauf ist nicht mehr rüdgängig zu machen. 4. Nach mit dem großen Unbekannten" operiere, einem Verfahren, deffen 3brer Darstellung nicht. 17. Georg. 1. An δαξ Erlaz man sonst oftmals Angeklagte beschuldige. Selbstverständlich sei die bataillon des Truppenteils, zu dem Ihr Mann eingezogen wurde. Anflage wegen Hehlerei nicht aufrecht zu erhalten, da nicht bewiesen 2. Wenn Bedürftigkeit vorliegt. 3. Nein, Ihr Mann hat feinen Anspruch A. K. 16. Ein nochmaliges Reflamationsgesuch er 1. Werbetätigkeit zur Ausgestaltung der Jugendgerichtsarbeit als werden könne: der Angeklagte habe gewußt oder mußte den Um auf die Löhnung, eines wichtigen Bestandteiles der Jugendfürsorgearbeit. ständen nach annehmen, daß die Brotkarte, die er von einem un- cheint uns aussichtslos. An den Zivilvorfizenden der Ersatzkommission. a) Anregung zur Einrichtung von Jugendgerichten. bekannten Herrn erhalten habe, mittels einer strafbaren Handlung. 10. Sie sind im Irrtum: Kündigung des Mietsvertrages fann er. W. E. Ja. Sie unter folgen, auch wenn der Mann eingezogen ist. erlangt war. b) Gründung von Jugendgerichtshilfen und zwar im An­Er beantrage daher die Freisprechung. Der Ge­fteben nicht mehr ber militärischen Kontrolle. . 1. 38. 1. Nach 2. halben Jahr. schluß an die bestehenden Körperschaften der öffent- richtshof ging jedoch über den Antra des Staatsanwalts hinaus und einem Die Schuldfrage bat darauf Leinen Ant erfannte auf sieben Wochen Gefängnis. Der Vorsitzende, Einfluß. lichen Jugendfürsorge und die freien Jugendfürsorge Amtsgerichtsrat b. Tresdom, führte in der Urteilsbegründung aus: trag Amtsgericht Ihres Wohnortes ift Un­auf Anberaumung eines Sühnetermins zu stellen. Otto 34. Für Lichtenberg wiffen wir feine Adresse. Für Berlin ist 2. Feststellung und Verbreitung von Richtlinien für die Zusammen- weiteres eine Brottarte verschente, fie nicht in reeller Weise er- fie: Müller, Eurhavener Str. 15. Der Angeklagte mußte annehmen, daß, wer in der jezigen Zeit ohne 2. 2. 341. Die Höhe der Unter­arbeit zwischen Jugendgericht und Jugendgerichtshilfe für Be­Stadt und Land mit allen in Frage kommenden Faktoren und worben habe. Da die Handlungsweise des Angeklagten geeignet sei, fügung ist richtig. Nachzahlung aber müßte in dem Falle erfolgen. die Voltsernährung in höchstem Grade zu gefährden, so mußte auferde wäre beim Regierungspräfidenten einzulegen.- G. F. 15. 1. Sa. eine planmäßige Ausbildung von Helfern. 2. Nein, jezt nicht mehr... 84. Es handelt sich um Gefährdung II. Sammlung und Verarbeitung des gesamten Materials auf Vernehmen nach, gegen das Urteil Berufung einlegen. eine hohe Strafe erkannt werden. Der Angeklagte wird, dem der Gesundheit; machen Sie deshalb der Polizei Mitteilung, die für Ab­hilfe forgen wird. 2. 1917. Durch die Behörde nicht. 100. J. 2. dem Gebiet der Jugendgerichtstätigkeit unter Benutzung der Bernehmen nach, gegen das Urteil Berufung einlegen. Wenden Sie sich mit einer Beschwerde an den zuständigen Landrat. praktischen Erfahrungen zur Vorbereitung von Maßnahmen der Um sich ihres Kindes zu entledigen, hat die Arbeiterin Frieda. R. 402. Dafür besteht keine besondere rift, nach zwei Jahren fann Gesetzgebung und Verwaltung. Wende mit Hilfe der Näherin Frau Elfa apte ein Verfahren sie den Versuch machen. Antrag ist bei der zuständigen Steuer faffe zu stellen. cingeschlagen, das beide vor das Schöffengericht Berlin- Mitte brachte. B. B. 30. Anspruch auf Rüdgabe der Geschenke besteht beiderseits Eines Tages war die Papte auf ihrem Polizeibureau erschienen, nicht. M. 1000. 3ft der Betreffende an den Folgen einer Kriegs­um unter folgenden Angaben ein kleines Kind dort abzugeben: Es verlegung gestorben, so stehen der Frau 400 m. jährlich Rente zu, jedem sei eine ihr nur oberflächlich bekannte Frau mit einem Rinde auf Stinde 168 M. Handelt es sich um eine Dienstbeschädigung, so nur 300 M. bem Arm gekommen und habe sie gebeten, ihre Toilette benußen zu Antrag tönnen Sie aber erst nach vollendetem 65. Lebensjahre stellen. bezw. 60 M. R. N. 100. Die Anzahl der geklebten Marken reicht aus; dürfen. Während die Frau die auf der Treppe belegene Toilette D.. 50. Da fönnen wir Ihnen leider auch nicht helfen. Sie müßten aufsuchte, habe sie ihr das kleine Kind übergeben. Die Frau sei bei dem Fehlen von Rohmaterial event. Ihren Betrieb aufgeben und aber nicht wiedergekommen. So sei sie zu dem Findling gekommen. I andere Beschäftigung suchen.

bereine.

Insbesondere: Führung einer Statistik über die Jugendgerichts­tätigkeit nach möglichst einheitlichen Gesichtspunkten, Stellung von Anträgen und Petitionen, Einberufung von Tagungen.

Die Reserven der Volksfürsorge

werden durch das günstige Ergebnis des Geschäftsjahres 1916 eine erhebliche Stärkung erfahren, wenn die bevorstehende General­

Deutscher Metallarbeiter- Verhand

Verwaltungsstelle Berlin. Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Dreher Bruno Hamann

Graefestraße 9, am 3. Junt gestorben ist.

Die Beerdigung findet heute Mittwoch, den 6. Juni 1917, nach mittags 5 Uhr, von der Leichen­halle des Thomas- Kirchhofes in Neukölln, Hermannstraße, ( tatt.

aus

Rege Beteiligung wird erwartet.

Den Kollegen ferner zur Nach­richt, daß unser Mitglied, der Mechaniker

Christian Robbe

am 1. Juni gestorben ist.

Die Beerdigung findet heute Mittwoch, den 6. Juni 1917, nag­mittags 5 Uhr, von der Leichen­halle des Garnison - Kirchhofes, Sajenhaide, aus statt.

Rege Beteiligung wird erwartet.

Nachrufe.

Den Kollegen ferner zur Nach­richt, daß unser Mitglied, der Schlosser

Paul Mallenthin

am 24. Mai gestorben ist.

Den Kollegen ferner zur Nach­richt, daß unser Mitglied, der Schlosser

Reinhold Schlorff

am 20.Mai an Zungentuberkuloſe gestorben ist.

Ehre ihrem Andenken!

176/5

Die Ortsverwaltung.

AVON ROCKET

Volks­Feuerbestattungs­Verein Groß- Berlin

Die Einäscherung unseres vers storbenen Mitgliedes, Frau

Auguste Bienge

Berlin , Reichenberger Str. 43 findet morgen Donnerstag, nach­mittags 5 Uhr, im Krematorium Berlin , Gerichtstr. 37, statt.

Ehre ihrem Andenken!

Deutscher or co Transportarbeiter- Verband.

Bezirksverwaltung Groß- Berlin.

Nachrufe.

Den Mitgliedern zur Nachricht, baß unser Stollege, der Boden­arbeiter

Theodor Honig

von der Firma Warmuth am 31. Mai im Alter von 51 Jahren verstorben ist.

Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Stollege, der Pader

Gotthold Minner

am 31. Mai im Alter von 52 Jahren verstorben ist.

Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Kollege, der Rolllutscher

Karl Wegener

von der Firma Rinkel, Invaliden­straße, am 25. Mai im Alter von 48 Jahren verstorben ist.

5/17

Ehre ihrem Andenken! Die Bezirksverwaltung.

Nach langem, schwerem Leiden verstarb am 2. Juni mein lieber Mann, unier guter Vater, Groß und Schwiegervater, ber Steffel­fahmied

24385

Robert Jäckel

im Alter von 66 Jahren.

Die trauernden Hinterbliebenen. Witwe Marie Jäckel geb. Büßer

nebst Kindern.

Die Beerdigung findet heute Mittwoch, nachmittags 3%, Uhr, von der Leichenhalle des Sebastian­Kirchhofes in Reinidendorf- West aus statt.

Allen Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß unser lieber Freund

Albert Jünger

Hennigsdorf a.. Sonntag den Folgen eines Schlag­8A anfalls erlegen ist.

Die Einäscherung findet am Freitag, den 8. Juni, nachmittags 5 Uhr, im Krematorium, Gericht, ftraße 37, statt.

Hennigsdorf , 5. Juni 1917.

Familie R. Martin, Familie G. Kleefeld.

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das

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Für die vielen Beweise herzlichster Teilnahme bei der Beerdigung unserer einzigen lieben Tochter

67

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