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Rum Glüd war die Gefahr bemerkt worden und fonnten sich die Straßenpajanten in Sicherheit bringen. Die Stelle wurde polizei lich gesperrt. Ein Turmivagen der Straßenbahn war zur Stelle, um die Betriebsstörung zu beseitigen.

treffende Käufer bei ihm in die Kundenliste eingetragen versehen ,, suspendiert und über zwei Monate in Untersuchungshaft fet. Wir bemerken dazu folgendes: Der Abgabe der genommen wurde, da man zunächst größere Unterschleife bermutete. Fleischfartenmittelstüde steht nichts im Wege. Die Rolle Er behauptete mun unwiderlegt, daß er einen größeren Teil dieser Sachen rechtmäßig erworben habe, so daß der Wert der anderen auf etwa 50 M. zusammenschrumpfte. Justizrat Bronfer suchte des. halb das erschwerende Moment der gewinnsüchtigen Absicht in Fort­fall zu bringen, indem er darauf hinwies, der Angeklagte habe die Sachen nicht verkauft, sondern zum eigenen Gebrauch genommen. Das Gericht tam jedoch zu einem Schuldig im Sinne der Anklage, da der Angeklagte dann Ausgaben erspart habe, und erkannte auf 6 Monate Gefängnis unter Anrechnung von zwei Monaten der Untersuchungshaft.

Sie machte

des Ausweises dem Schlächter gegenüber kann die städtische Fleisch­farte übernehmen, die bekanntlich dieselbe Kundenlistennummer Neukölln . Lebensmittel: Der Magistrat teilt mit, daß er sich führen soll wie die Reichsfleischfarte. Nach Aufhebung der per wegen gänzlich fehlender Zufuhr veranlaßt gesehen hat, die ursprüng billigten Fleischzulage und Außerdienststellung der städtischen Fleisch lich von ihm festgesetzte Kartoffelwochenmenge von zwei farte am 15. Auguſt d. J. müßten natürlich dann die Köpfe der Pfund auf ein Pfund berabzusehen, um zu verhindern, daß ein Teil städtischen Fleischkarte bom Publifum aufgehoben werden, um in der Kartoffelkarteninhaber in den Besitz der 2 Pfund Kartoffeln der bezeichneten Weise beim Fleischeinkauf an Stelle der dem Kohlen­fommt, während der andere Teil leer ausgehen muß. Es ist des händler überlassenen Fleischfartenmittelstüde als Ausweis zu dienen. balb bestimmt worden, daß in der laufenden Woche nur auf die Bankow. In den nachstehend aufgeführten Geschäften gelangt beiden weißen Abschnitte 65e der Kartoffelfarte je ½ Pfund, ins­Mundraub und Beiseiteschaffen aus amtlicher Berwahrung. Vom gesamt also. höchstens 1 Pfund Startoffeln abgegeben und ent- gegen Abgabe der Käsebezugsfarte und bei gleichzeitiger Vorlegung nommen werden dürfen, hingegen die beiden weißen Ab- der Lebensmittelfarte Schweizer Käse zum Verkauf. Auf eine Bostamt in Frankfurt a. d. Oder war die Arbeiterfrau H. als Aus­schnitte 65 d, ebenso wie die sechs schraffierten Abschnitte 65 a Stäsebezugsfarte entfallen 100 Gramm. Der Preis beträgt für 500 helferin angenommen und verpflichtet worden und wurde mit dem bis 650 zur Entnahme von je 100 Gramm Gebäd berechtigen, Gramm 3,20 M., für 100 Gramm 0,64 M. Beamten Wirtschafs- Bureichen und Ordnen der Feldpostpädchen beschäftigt. so daß auf die 10 Kartoffelfartenabschnitte 65a- 65e in der berein, Florastr. 34; Burrmeister, Kaiser- Friedrichstr. 2; Döring, sich verdächtig und es wurde festgestellt, daß sie einem Feldpost­laufenden Woche insgesamt ein Pfund Kartoffeln und 800 Gramm Kissingenstr. 2; Donat, Florastr. 4; Feitich, D., Floraftr. 60; pädchen ein Stüd Leberwurst entnommen hatte, das sie ver­Frau H. wurde wegen Diebstahls angellagt. Gebäd entnommen werden dürfen. Soweit die Kartoffelfarten- Hania, Florastr. 34; Hansa, Bollantstr. 107; Hoffmann, Marimilian zehren wollte. inhaber nicht in der Lage gewesen sind, bis einschließlich Freitag, straße 49; Hörnice, Schmidtstr. 19; Kelm, Bollantstr. 26; Konsum Das Landgericht in Frankfurt a. b. Oder verurteilte sie zu Monaten Gefängnis wegen Beiseiteschaffens den 27. d. Mts., auf die beiden weißen Abschnitte 650 das eine Berliner Str. 1; Reifegerste, Berliner Str. 49; Reifegerste, Wollant einer in amtlicher Verwahrung befindlichen Sache. Be Bfund Kartoffeln zu erhalten, sind sie berechtigt, auch auf dieſe ſtraße 132; Schreyer, Bartstr. 17; Shivabe, Berliner Str. 58; gründend wurde ausgeführt: Aerdings habe die Angeklagte beiden Abschnitte je 100 Gramm Gebäck zu entnehmen. jenigen Geschäften, in welchen die allgemeine Lebensmittelfarte mithly u. Wolfram, Florastr. 25; Uhly u. Wolfram, Wollantstr. 21a; ein Nahrungsmittel von geringer Menge zum alsbaldigen den Abschnitten 15-32 zum Bezuge von Kolonialwaren angemeldet Boigt, Damerowstr. 54; Werner, Spiekermannſtr. 4; Witte, Bing Gebrauch enipendet, worauf nach dem Strafgefezbuch nur Geld­Straße 43. Wie der Magistrat mitteilt, ist genügend Ware vor strafe oder Saft stehe( Mundraub). Da es sich aber gleichzeitig um iſt, können vom Freitag, den 27. Juli, bis Donnerstag, den 2. August, handen, so daß jede Käiebezugsfarte eingelöst werden wird. Ein das Beifeiteichaffen eines Gegenstandes handele, der sich in amiliser auf den Abschnitt 39 der Neuköllner Lebensmittelfarte 125 Gramm Bertvahrung befand, so lame hier die Strafvoridrift des§ 183 bes Teigwaren, bom Sonnabend, den 28. Juli, bis Freitag, den Anstellen vor den Geschäften erübrigt sich daher. Strafgefeßbuchs zur Anwendung, wonach auf Gefängnis zu erkennen sei. Die Angeklagte legte Revision ein, das Rammergerigt verwarf aber die Revision.

In den­

3. August, auf den Abschnitt 38 250 Gramm ausländische Marmelade entnommen werden.

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Spandau . Lebensmittel. Am heutigen Freitag beginnt der Ver­fauf der städtischen Butter auf Butterabschnitt IV der Speisefett­Tarte. Auf jeden Abschnitt werden 80 Gramm zum Preise von 44 Bf. verausgabt. Mit Ablauf von Donnerstag, 2. August, ver­liert Felb IV feine Gültigkeit. Der Stadtgemeinde ist ein fleiner Posten Fleischbrüherfaßwürfel überwiesen. Die Würfel gelangen von heute ab in den einschlägigen Geschäften gegen Vor­zeigung der Lebensmittelfarte zum Preise von 3 Pf. für 1 Würfel zum Verkauf. In einer großen Anzahl von Geschäften ist noch Grieß gegen Abtrennung von Feld 1 der Lebensmittelkarte zu haben. Feld 1 verliert mit Ablauf von Sonnabend, den 28. d. M., feine Gültigkeit.

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-Für die Futtermittelstelle am Nordhafen sucht der Magistrat fräftige Frauen, auch für halbe Tage. Meldungen dortselbst beim Lagerverwalter.

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Gerichtszeitung.

Aus aller Welt.

Eine Schieber- Enthüllung.

Das Thema der Kohlennot im Januar d. J. wird in einem Urteil des Kammergerichts behandelt, welches die" Bl. für Rechtspfl." beröffentlichen. Ein Fabrikant hatte die Hilfe der Ge richte angerufen, weil die Vermieterin ihrer Verpflichtung, ihm Zen­tralheizung bziv. Dampf für seine Fabrikräume zu liefern, nicht Der Rheinischen Zeitung", unserm Kölner Parteiblatt, ist es nachgekommen war. Die Vermieterin suchte dagegen darzutun, daß gelungen, einer umfangreichen Nahrungsmittelschiebersache auf die ihr die Erfüllung dieser Obliegenheit unmöglich gemacht worden sei Spur zu kommen. Die staatliche Rhein - Mosel - Gesell­durch den im Januar 1917 eingetretenen Kohlenmangel, den sie haft hatte über einen großen Posten Fischkonserven( Schoffe in weder voraussehen noch habe beseitigen können. Sie nahm damit Gelee) zu verfügen; sie waren bereits in einem derartigen Zustand, § 275 B.G.B. für sich in Anspruch. Demgegenüber führte das Ram- daß sie sofort abgesetzt werden mußten. Ein paar Lebensmittel­mergericht aus: Die Vermieterin mußte schon vor Eintritt des Win- schieber fauften die Dosen, apei Sorten zu vier und zu acht Mart, ters die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um dauernd ausreichen die sie ohne nennenswerte Mühe zu 7,30 baw. 14 M. an die Ma­den Heizstoff, insbesondere eine ausreichende Anfuhr von Kohlen schinenfabrik Humboldt weiterverkauften. Allein bei diesem Bosten zu sichern. Nach ihrer eigenen Angabe könnten ihre Lager nur etwa wurden, in einigen Telephongesprächen und Straßenbahnfahrten, 500 Zentner Kohlen fassen, welche nur für 14 Tage reichten und, 40 000 m. verdient. Da aber gleichzeitig große Poften an Sie wenn dieser Vorrat zu Ende ginge und Blab für eine neue Liefe: Eisenbahndirektion und an eine Terraingesellschaft geliefert rung im Keller war, wurden wieder 500 Zentner bestellt. Bei wurden, so stellt sich der Nußen insgesamt auf 80 000 M. Die einer solchen Einrichtung des Betriebes mußte schon eine nur kurze Konserven waren inzwischen schon zum größten Teil verdor­Zeit dauernde Störung der Bezugsmöglichkeit der Kohlen eine ben( sie waren für die Arbeiter der Unternehmungen bestimmt). Unterbrechung der Wärme- und Dampflieferung zur Folge haben. und ein beträchtlicher Bosten wurde weggeschüttet. Der Maschinen­Mit solchen Möglichkeiten mußte die Vermieterin aber schon in fabrik Humboldt wurden allein 25 000 M. zurüdvergütet. Auf­Friedenszeiten rechnen, da auch da schon Störungen im Bergiverks- fällig ist noch besonders, daß sich eine staatliche Gesellschaft einer betrieb, Eisenbahnberkehr oder in der Abfuhr erfolgen und die Liefe- Gruppe von Schiebern bedient, um die Schollen abzusehen. Würde rung von Kohlen unterbrechen konnten. Noch näher lag die Gefahr sich die Rhein - Mosel - Gesellschaft unmittelbar an die Industrie ge­beim Abschlusse des Mietvertrages während des zweiten Kriegs- wandt haben, so würden die Schollen zur Hälfte des Preises an Wilmersdorf . Markenfreier Berkauf von Kartoffelfloden. Die jahres. Wenn unter solchen Umständen die Vermieterin sich trop die Arbeiter gelangt sein, auf deren Kosten sich schließlich dieje ihrer unzureichenden Vorkehrungen zur ununterbrochenen Lieferung unlauteren Elemente bereicherten. nach bei den Händlern vorhandenen Reste von Kartoffelfloden von Heizung und Dampf verpflichtet, so trifft sie ein Verschulden fönnen ohne Abgabe von Lebensmittelfarten- Abschnitten, lediglich und sie muß die Folgen ihrer ungenügenden Vorbereitung ver­gegen Vorzeigung der städtischen Ausweiskarte an Berlin - Wilmers- treten. Ueber den plötzlichen Kohlenmangel im Januar und Fe dorfer Einwohner bis zur Höchstmenge von 5 Pfund zu dem fest- bruar. 1917 hätte sie hinwegkommen können, wenn sie sich rechtzeitig gefesten Höchstpreise von 0,48 m. je Pfund abgegeben bezw. ent- ausreichende Vorräte an Kohlen gesichert hätte.

Steglit. Kriegsmus und kein Ende. Nachdem die gesamte Großstadtpresse wochenlang gegen das als Mus bezeichnete efelhafte Produkt geschrieben hatte, wurde endlich behördlich mitgeteilt, daß die Bevölkerung in Zukunft damit verschont werden solle. Trotzdem bringt unsere Gemeinde( wie auch zahlreiche andere. D. Ned.) das Zeug abermals zum Verkauf, und zwar zum Preise von 60 Pf. pro Bfund. Unsere Gemeindeverwaltung sollte sich die Frage vorlegen, ob sie es verantworten fann, in einer Zeit, wo Darm- und Magen­frankheiten, ja sogar die Ruhr in sehr erheblichem Maße graffieren, der Bevölkerung ein derartiges Produkt anzubieten.

nommen werden.

-Auf der Nordseeinsel Föhr , wo bekanntlich die Stadt Schöneberg schon seit einigen Jahren das in deterho Lung heim Dolbirum beigt, beabsichtigt nun auch Wilmersdorf ein derartiges Heim zu errichten. Mehrere, Vertreter der Stadt weilten bereits auf Föhr , um an Ort und Stelle einen passenden Bauplak auszuwählen. Die Verhandlungen wegen Erwerbs eines Grund

stüds schweben noch.

Luftpoftverkehr in Spanien ?

Nach auswärtigen Blättern beabsichtigt die spanische Bostber waltung, um die aus dem Personalmangel und dem eingeschränt­ten Eisenbahnverkehr entstehenden Schwierigkeiten zu überwinden, Schwere Sühne. Unregelmäßigkeiten, die sich mehrere Aufseher zum Luftpoftverkehr überzugehen. Es soll bereits eine Konferenz des Plößenseer Gefängnisses im Dienste zuschulden zwischen dem spanischen Poſtminister und dent Synditate/ der men liegen, haben für diese verhängnispone Folgen gehabt. franzöfifchen Flugzeugfonitruffeure ftattgefunden haben, die die Er... nicht nur daß die Beamten dadurch ihrer Stellung berluftig gingen. richtung eines Flugzeug Schnellpoſtberters apifchen ben größeren hatten die Dienstwidrigteiten für fie auch ein gerichtliches Nachspiel Städten in Spanien zum Ziele hatte. Immerhin dürfte eine Aus in Gestalt der schwerwiegenden Anklage, in amtlicher Verwahrung führung des Planes wohl faum vor Friedensschluß zu erwarten befindliche Sachen in gewinnsüchtiger Absicht beiseite geschafft zu sein, da borläufig ja die Flugzeugfabriten alle Hände voll mit haben und zwar in Tateinheit mit Diebstahl. Einer dieser Beschul- militärischen Lieferungen zu tun haben. Zur vorläufigen Kohlenentnahme auf die Reichsfleischkarte. digten stand in der Person des Gefangenenauffehers Paul An= Das städtische Nachrichtenamt schreibt uns: Es sind Zweifel darüber dres fe vor der 2. Ferienstraffammer des Landgerichts III. Wie entstanden, ob bei der vorläufigen Abgabe und Entnahme von schon so häufig war die Sache durch einen aufgefangenen Brief ins Kohlen( ½ Zentner auf das Mittelstück der Reichsfleisch farte) die Rollen gekommen, den ein Insasse der Anstalt an seine Frau ge­Mittelstücke vom Kohlenhändler zurückbehalten werden dürfen. Der richtet hatte und der allerhand dunkle Andeutungen enthielt. Eine Rohlenhändler braucht seinerseits entschieden einen Ausweis über den daraufhia sofort bei verschiedenen Aufsehern, darunter Sem Ange­Berbleib der ihm überwiesenen Kohlenmengen der Behörde gegen- flagten, vorgenommene Haussuchung förderte dann eine Anzahl über. Bom Publikum ist geltend gemacht worden, das Fleisch- Gegenstände zutage, wie Handtücher, Lederstücke, Scheuertücher usw., partenmittelstück sei deswegen nicht entbehrlich, weil der die aus den Beständen der Anstalt herrührten. Das hatte zur Schlächter es als Nachweis dafür fordere, daß der be- Folge, dag Andreske vom Dienst, den er seit 1906 unbeanstandet

Deutscher Metallarbeiter- Verband . Verwaltungsstelle Berlin . Den Mitgliedern zur Nach­richt, daß unser Stollege, der Mechaniker

Emil Zitzmann

Waldstraße 13 am 22. Juli gestorben ist. Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Freitag, den 27. Juli, nach­mittags 2 Uhr, von der Leichenhalle des Südwest­Friedhofes in Stahnsdorf aus statt.

Rege Beteiligung wird er wartet.

Nachruf.

179/10

Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Kollege, der Gürtler

Joseph Hoffmann

am 15. Juli gestorben ist. Ehre seinem Andenken!

Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Kollege, der Schmied

Max Lissau

Staafen

am 19. Juli gestorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Ortsverwaltung.

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In treuem Gedenken

zum Sterbetage

meines inniggeliebten Gatten und Vater seiner einzigen Tochter, des Landsturm­mannes

Hermann Pollnow gefallen am 27. Juli 1916.

In unserer Mitte tut mir fehlen ein gutes Herz, so freu und rein; in meinem Herzen wirst Du leben, wirst mir ewig unvergessen sein. Ach, es ist ja faum zu fassen, daß Du nie mehr fehrst zurüd; so jung muß­test Du Dein Leben lassen, zerstört ist nun mein ganzes Glüd. Ein jeder, der Dich hat gekannt, der drückt mir nur noch stumm die Hand. Als Held liegst Du nun ge­bettet, fühlst nichts von schwerer Zeit, Du bleibst mir unvergessen in alle Ewigkeit.

472

In schmerzlicher Erinnerung Deine Dich liebende Gattin Auguste Pollnow nebst Tochter Ella.

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Branchen- Versammlung der Maschinenarbeiter u. Arbeiterinnen

Tagesordnung:

1. Bericht vom Verbandstag in Köln a. Rh. 2. Diskussion.

3. Branchenangelegenheiten und Verschiedenes.

Zu dieser Versammlung sind alle in der Metallindustrie be­schäftigten Hobler, Bohrer, Fräser, Stößer, Stanzer, Schnittarbeiter, sowie alle an Maschinen beschäftigten Arbeiterinnen eingeladen. Mitgliedsbuch legitimiert.

Montag, den 30. Juli 1917, abends 8%, Uhr, in den Passage- Festfälen, Neuköln , Bergstr. 51:

Bezirks- Versammlung für Neukölln . Tagesordnung:

Fortjehung der Berichterstattung von der Generalversammlung

in Köln .

Montag, den 30. Juli, abends 8, 1hr, in den Pharus- Sälen, Müllerstraße 143:

Bezirks- Versammlung für die Nordenbezirke.

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der Berichterstattung von der Generalversammlung

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