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Mieterschutz oöer Mietertrutz. Von R u d. W i s s e l I. Die Verordnung des Bundesrats zum Schutz der Meter vom 26. Juli 1317, gewährt in ihren allgemeinen Bestimmungen einen erweiterten und verbesserten Mieterschutz. Um so unzulänglicher sind die offenbar nicht genügend durchdachten Bestimmungen der gleichen Verordnung gegen die augenblicklichen Note der WobnungZversorgung, die in keiner Weise auch nur den von der Regierung verfolgten �jweck erreichen. Man erschrickt geradezu über die Sorglosigkeit, nnt der die Herren Regierungsräte die Formu- lierung dieser Uebergangsvorschriften vorgenommen haben. In Z 1 der Verordnung wird ausgesprochen, daß die Landes- zentralbehörde das Mietseinignngsamt ermächtigen kann: 1. Auf Anrufen eines Mieters über die Wirksamkeit einer nach dem 1. Juni 1917 erfolgten Kündigung des Vermieters, über s die Fortsetzung des gekündigten Mietsverhältnisses und ihre ! Dauer, sowie über eine Erhöhung des Mietszinses im Falle der Fortsetzung zu bestimmen. -f 2. Auf Anrufen eines Vermieters einen mit neuem Mieter ab« geschlossenen Mielsvertrag, deffen Erfüllung von einer Eni- scheidung gemäst Nr. 1 betroffen wird, mit rückwirkender Kraft aufzuheben. Der in Nr. 1 erwähnte Antrag des Mieter« ist unverzüglich, nachdem die Kündigung ihm zugegangen ist, oder wenn das Miels« emigungsaml erst später die Ermächtigung zum Eingreifen von der l'andespolizei erhalten hat, unverzüglich nach der Bekanntgabe der Erteilung zu stellen. Einschränkend wird jedoch ausdrücklich hervor« gehoben, daß der Antrag nicht mehr gestellt werden kann, wenn die Mielszeit abgelaufen ist, oder die Parteien die Fortsetzung' des Mietsverhältnisses vereinbart haben. Mit dieser Vorschrift scheiden für die neue, den MietseinignngSämtern zugewiesene Tätigkeit alte diese Fälle aus. in denen sich die Mieter, durch die Verhältnisse gezwungen, mit den vom Hauswirt aufge st eilten Bedingungen schon einverstanden erklärt haben. Ist die Steigerung des Mietszinses auch noch so hoch, es bleibt dabei, sobald mit dem alten Hauswirt ein neuer Mietsvertrag schon abgeschlossen ist. Es ist zweifellos die große Mehrzahl der von dem Vorgehen der Hauswirte betroffenen Mieter, die dadurch für die setzt laufenden Kündigungen und Mietserhöhungen von der zum »schütze der Mieter gedachten Bundesratsverordnung völlig aus« geschloffen sind. Nur in jenen Fällen, in denen die Kündigung des Hauswirts perfekt geworden ist, würde eventuell ein Eingreifen des MietS- einigungsamteS möglich sein. Aber auch hier ist den Verfasiern der Bundesratsvcrordnung ein ganz seltsames Mißgeschick passiert. Die oben unter Nr. 1 und 2 wiedergegebenen Fälle, in denen das MietScinigungsamt eingreifen kann, treffen ja nicht im entferntesten alle sene, in denen ein Eingreifen notwendig wäre. Dem Verfaffer der Bundesratsverordnung hat offenbar vorgeschwebt, daß der Haus- wirt die von dem gekündigten Mieter bisher innegehabte Wohnung in« zwischen anderweitig vermietet hat. Daß aber inzwischen auch der Mieter selb st eine neue Wohnung gemietet haben könnte, ist ihm garnicht zum Bewußtsein gekommen. Wenn ein solcher Mieter bei einem anderen Hauswirt eine Wohnung gemietet hat, dann müßte naturgemäß auch das MietseinigungSamt den Mietsvertrag mit diesem neuen Hauswirt aufheben können, wenn der Meter von dem ihm auf Grund der neuen Verordnung ja zustehenden Recht Gebrauch macht und nun beim MictSeinigungsamt die Forsetzung des alten MietS- Verhältnisses erreicht. Das ist eine so unabweisbare Konsequenz der neuen Verordnimg, daß es geradezu unverständlich ist, wie sie Kai übersehen werden können. Denn das mutz ja doch als völlig ausgeschlossen erscheinen, daß in einem solchen Fall der Mieter an den inzwischen neu geschloffenen Mietsvertrag gebunden bleiben soll. Dann handelte es sich nicht um eine Verordnung zum Schutze der Mieter, sondern um eine solche zum Schutze deS Vermieters, dem ja das Recht eingeräumt worden ist, beim MietseinigungSamt die Aufhebung eines für die alte Wohnung mit einem neuen Mieter ge« schlosienen Mietsvenrages zu erreichen. Es bleibt also absolut nichts anderes übrig, als eine Ergänzung dieser neuen Verordnung vorzunehmen, und zwar dahin, daß nicht nur bei Anrufen eines Vermieters der mit einem neuen Meter ab- geschlossene Mietsverlrag aufgehoben werden kann, sondern daß auch bei Anrufen eines Mieters der mit einem neuen Vermieter ge- schloffene Mietsvertrag, deffen Erfüllung von einem Spruche des MietSeinigungsamtes betroffen wird, mit rückwirkender Kraft auf« gehoben werden kann. Wir meinen aber, daß nicht nur in diesen Fällen eine Ergänzung notwendig ist. Auch in jenen Fällen, in denen eS zu einer Vereinbarung zwischen den alten MietS-
Mj /toöers hjarmsteö. Von Jakob Knudsen . „Die ganz kolossale Familie!* brüllte Paul Dinding. Gewaltiges Gelächter. „O. vielleicht ist es so leicht nicht, ihn draußen zu halten", sagte Erik Skindtoft in verdrießlichem Tone. „Sollte er hineinschlüpfen, so glaub ich doch wohl, werden wir ihm die Hölle so heiß machen, daß er wieder rauskommen wird", sagte Kristen Faurholt.-- Man hatte angefangen, sich vom Tische zu erheben, drüben von der Tischecke her, wo Madam Fmirholt saß. Jetzt brach man auch im Hauptquartier um das Brautpaar herum auf. Man eilte mit einer solchen Geschwindigkeit ins Freie, fast als ob es Kinder wären, die zum Spielen hinausliefen. Das Wetter war schön, in den Stuben herrschte Schwüle, und jetzt würden alle Männer anfangen, Tabak zu rauchen, damit würde es ja nicht besser. Pastor Steffensen zog sich allein ins Gartenzimmer zurück und zog eine Zeitung aus der Tasche, die er von Hause mit- gebracht hatte. Es war das einzige Exemplar einer Kopen- Hagener Zeitung, die dort im Kirchspiel gehalten wurde,— der„Tagestelegraph". Doch er las nicht. Jetzt, wo alle augenblickliche Span- nung vorüber war; wo es nichts Bestimmtes mehr gab, das er durch ungeschicktes Benehmen oder Reden verderbe» konnte, — jetzt kam das Leben zu ihm, so wie es für gewöhnlich und für alle Zukunft sein sollte; und er spürte, daß all sein Lebensglück von diesem Tage ab zerstört war. Er hatte die Empfindung, zu sinken und zu entschwinden,— der Sonne selbst zu entschwinden, so daß ihr Schein ihn nicht erreichen konnte. Ratlos erhob er sich. Hier konnte er nicht bleiben. Und es wurde wohl auch nicht besser, wenn er hinausging. Er blieb ein wenig auf dem Treppenstein an der Haus- türe stehen und sah auf die Männer, die auf dem Hofplatz Skorsteen spielten.— Wie sie sich unterhielten,— gleich großen Kindern! Wie glücklich es machen mußte, das zu können,— und dann doch wie diese erwachsenen, Willensstärken, klugen Männer zu sein. Wie nun dort dieser große sßaul Vinding! — Der war fröhlich und zeigte seine Freude so offensichtlich
Parteien gekommen ist, müßte die Angemessenheit der neu geschlossenen Bedingungen vom Miets« einigungsamt nachgeprüft werden können. Ohne diese Ergänzung bleiben die wüstesten Mietssteigerungen bestehen, die am 1. Juni, Juli und August vorgenommen worden sind, und erst später könnte sich der Nutzen der neuen Verordnung fühlbar machen. Wir stehen infolge dieser Verordnung für die nächsten Wochen vor einer so überaus verworrenen Rechtsgestaltung, wie sie selten in die Erscheinung tritt. Dabei ist diese Verordnung ergangen auf Grund des Z 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu Wirt« schastlichen Maßnahmen. Dies Gesetz wollte dem Bundesrat die Möglichkeit geben, Schwierigkeiten auf wirtschaftlichem Gebiet nach Möglich- keit zu beheben und alle? aus dem Wege zu räumen, waS der wirtschaftlichen und sozialen Forlentwickelung irgendwie hemmend und hindernd im Wege stehen könnte. Hier ist eine Verwirrung auf rechtlichem Gebiete geschaffen, wie sie größer kaum gedacht werden kann. Wie konnte eine solche Ver- ordnnng ergehen? föetmMK öarf glauben, daß ea auf seine AMtMrtung ruckt ankomrat«)eAer muß fein 0old jur(ßold* an&xufsfieUe brmgen«
GroMerlin Ter Grosi-Berliner Llerzteausschusi z»r Kohlenfrage. Der AerzteauSschutz von Groß-Berlin hat sich in der Frage der Sicherstellung der Kohlenversorgung bereits vor einiger Zeit mit Eingaben an die zuständigen Stellen gewandt. Es wird darin ans- geführt, daß vor allem zweierlei berücksichtigt»»erden müsse. Ersten«: die allgemeine hygienische Notwendigkeit einer genügenden Kohlenversorgung für die ganz« Bevölkerung; ohne genügend« Ber- sorgung sind erhebliche Nachteile für die allgememe Bolksgesundheit zu bestirchlen. Zweitens haben die Aerzte noch ein besonderes Jnteresie daran, genügende Feuerung zu erhalten, da sie sonst nicht in der Lag« find, ihren Beruf auszuüben. Der AerzteauSschutz von Groß-Berlin hat deshalb darauf hingewiesen, daß gut geheizte Wartezimmer, Sprechzimmer, Untersuchungszimmer und BehandlungS- zimmer notwendig find. Ein entkleideter Kranker kann im Winter nur in gut geheizten Räumen untersucht und behandelt werden. Richtpreise für Brennmaterialien. Für die Zeit vom 1. August bis auf weiteres hat die PreiSkommisfion des Verbandes der Berliner Kohlengroßhändler folgende Richtpreise aufgestellt(der erste Preis versteht sich ab Lager, der zweite frei Haus): Salonbriketts. Marken.Ilse" und.Niederlausitzer Syndikatbrikett»". 50 Stück 0,84 M., 1,03 M.; 100 Stück 1,68 M.. 2,05 M.; 55 Stück 0,93 M.. 1,13 M.; HO Stück 1,85 M.. 2,25 M.; '/a Zentner 0,93 M.. 1,13 M.; 1 Zentner 1,85 M., 2,25 M.— Jndustriebriketts. Marken.Ilse" und.Niederlausitzer Shndikalbriketts". 1 Zentner 1,85 M., 2,25 M.— Anthrazit. 1 Zentner Lönhold 4 M., 4,60 M.; 1 Zentner Cade 3,70 M., 4,30 M.— Gaskoks, zerkleinert. 1 Zentner 8,15 M., 3,75 M.; 1 Scheffel oder>/, Zentner 1,58 M., 1,88 M.— Stein- kohle» Ruß II. sNuß I je Zentner 10 Pf teurer.)'A Zentner 1,36 M.. 1,65 M; 1 Zentner 2,70 M., 3,30 M.; 1 Scheffel 2,15 M., 2,65 M.- Brennholz aller Art I. Klasse. Kloben 41 M.. 46 M.; 2-, 3-, 4-Scknitt 60, 51 bezw. 52 M. für 1 Raum- meter.— Jndustriebriketts zu gewerblichen Zwecken in Fuhren nicht unter SO Zentner, ohne Abtrag 2,05 M. ein Zentner, mit Ab« trog 10 Pf. mehr. Ab Lager ein Zentner 1,75 M. Wer die vorstehenden Richtpreise überschreitet, oder wer die Ab« gäbe von Ware unberechtigterweise verweigert, hat neben den gesetz- lichen Folgen Sperrung in den Brikett», arken der Niederlausitz und unter Umständen die Schließung seines Geschäftsbetriebes zu ge« wältigen. Eine unberechtigte Zurückhaltung von Ware liegt nicht vor, wenn dieselbe nachweislich zur vertragsmäßigen Ablieferung an kriegs- oder volkswirtschaftlich wichtige Betriebe bestimmt ist. BerNner Lebensmittel. Vom 13. August ab ist die W o ch e n f l e i s ch m e n g e für Berlin bis auf weiteres auf 250 Gramm für Erwachsene und auf wie ein Knabe,-- wenn er da die Hand unter den Rockschößen emporstreckte,— wie es Brauch war, indem man den Taler auf das Messer zu warf,— und sich im Wurf niederbeugte und das eine, lange Bein nach hinten streckte— und dann krähte nnd schrie und gurrte wie ein Auerhahn, wenn er dem Ziele einigermaßen nahe gekommen war. Und doch war er klug wie ein Diplomat, ein arger Fuchs im Grunde,-- ach, daS waren sie ja allesamt, Kren Faurholt mitgerechnet, alle die Männer der koloffalen Familie. Doch vielleicht war keiner unter ihnen, der so stark wie Kren Faurholt dem FuchS auch m der Treue gegen sein Heim glich, im Eifer und in der Auf- opferung, um es zu schützen. Wie oft hatte Pastor Steffensen an diesen Menschen seine Freude gehabt um ihrer wunderbar lebendigen, üppigen Na- türlichkeit willen; sie kannten weder Moral, noch Aesthetik, und doch war man ihrer so sicher, fühlte sich so sorglos bei ihnen,— wenn man sie kannte und gerne hatte;— wie oft hatte er bei ihnen die eigene Verpfuschtheit empfunden und sich deswegen unwürdig gefühlt, mit ihnen in Verwandtschaft zu kommen,—-- und doch, doch,— jetzt war seine Ver- zweiflung ebenso groß, weil er endgültig von dort aus- geschlossen war. Er konnte im Augenblick gar nicht verstehen, wie Hingebung an Gott seinem Innern wieder Ruhe und Frieden sollte verschaffen können. Er verließ den Hof— ohne jede Absicht, bloß wie einer, der in Pein ist, beständig den Ort wechsett. Er gelangte in den Obergarten. Er blieb stehen und bettachtete die Oster- lilien. Ihr starkes Gelb sah so herrlich aus gegen die schwarz- braune, neugegrabene Erde. Die war sonnenbeschienen, doch jetzt gegen Abend liefen die Schatten der Baumstämme als lange, dunklere Streifen über sie hin.— Er folgte dem Gang durch das Gebüsch und stand dann an der Grasböschung zum Untergarten hinab. Er wäre gern da unten gewesen. Doch er hörte Stimmen von dort, von den Gästen, besonders Frauenstimmen. Drum blieb er stehen und sah nach Norden. Den Fjord sah man weit draußen zwischen dem äußersten Rand der Stavner Wiesen und dem Vorland auf der andern Seite.— Man konnte so deutlich sehen, daß hier bei Stavn das eigentliche Land endete, ja, hier mit dieser Böschung selbst. All das da draußen war etwas, das später hinzugekommen war durch Hebung des Fjord- bodens. Nur der Bjerrehof und seine Felder dort am Fjord waren alt; daS war eine Insel, die mit dem Festlan d ver»
125 Gramm für Kinder festgesetzt worden. Von dem gleichen Tage ab verlieren die städtischen Fleischkarteu(Voll- und Kinderkarten) ihre Gültigkeit. Die Entnahme des Fleisches erfolgt daher von diesem Tage ab nur auf Reichsfleischkarte. Auf jeden Kartenabschnitt entfallen 25 Gramm. In der Woche vom 6. bis 12. August kann die Wochenfleischmenge zu verbilligten Preisen nur auf einmal und nur gegen Abgabe der städtischen Fleischkarte mit sämtlichen Ab- schnitten entnommen werden. In der nächsten Woche werden zunächst vier Pfund Kar« t o f f e l n auf den Kopf der Bevölkerung zur Verteilung gelangen; es wird aber bis Freitag, den 10. August, noch eine weitere Be- kanntmachung erfolgen, ob auch noch das fünfte Pfund Kartoffeln oder statt deffen die übliche Ersatzmenge in Brot verabfolgt wird. Am 13. August tritt die Erhöhung der Brotportion auf 1950 Gramm in Kraft. Da die über 1600 Gramm lautenden Brotkarten für den Monat August sich bereits in Händen der Bc- völkerung befinden, hat der Magistrat angeordnet, daß in der Zeil vom 13. August bis 2. September der am Kopf der Brotkarte über den Abschnitten befindliche Streifen zur Abgabe und Entnahnie von 350 Gramm Brot in der Woche berechtigt. Auf den Kopsstreifen darf jedoch nur die ganze Menge von 350 Gramm abgegeben und entnommen werden, eine Teilung des Kopfstreifens ist unzulässig. Die Geltungsdauer des Abschnitts 28 der Eierkarte, auf den bekanntlich ein Ei entnommen werden darf, ist bis zum 12. August verlängert worden._
Die Versorgung mit Honig, über die kürzlich ein Ministerial- erlaß veröffentlicht wurde, hat zahlreiche Anfragen von Privat- Verbrauchern auf Nachwcisung von Bienenhonigveräußerern an das Preußische Landesamt für Gemüse und Obst veranlaßt. Bei der geringen Menge des zur Verfügring stehenden Honigs können vor- erst nur die Kommunalverbände zur Deckung des Bedarfs von Krankenanstalten, Heilstätten, Lazaretten usw. in Frage kommen, während die einzelnen Privatverbraucher nicht berücksichtigt werden können. Erzeuger von Honig können ihre verfügbaren Mengen zur Vermittlung des Absatzes für diese gemeinnützigen Zwecke bei den der Vereinigung der deutschen Jmkerverbände angeschlosse- nen Jmkervercinen, wenn sie solchen angehören, oder bei der Honig- vermiitelungsstelle, Berlin , Potsdamer Str . 75, anmelden. Zur Beschlagnahme der bronzenen Kirchenglocken wird»ms vom Berliner Magistrat geschrieben: Die Enteignung der durch Ver- ordnung des Kriegsministeriums beschlagnahmten Glocken aus Bronze ist in Berlin durchgeführt worden. Den Kirchen sind lcdig- lich die Glocken aus Bronze belassen worden, die nach den Fest- stellungen der von der Landeszentralbehörde bestellten Sach- verständigen einen wissenschaftlichen, geschichtlichen oder Kunstwert haben. War m einer Kirchs eine derartig wertvolle Glocke nicht vorhanden, so ist den einzelnen Gemeinden die Glocke vom geringsten Gewicht als Läuteglocke belassen worden.— Allerdings befinden sich noch einige Kirchengemeinden im Befitze ihrer sämtlichen Glocken. Hier handelt es sich um Gußstahlglocken, wie sie in den letzten Jahr- zehnten vielfach an Stelle von Bronzeglocken hergestellt worden sind. So besteht zum Beispiel auch die Glocke des Berliner Rathauses aus Stahl. Zunahme der Einäscherungen. Einäscherungen fanden in den deutschen Krematorien im Juni 1019 statt gegen 832 in demselben Monat des Vorjahres, was eine Steigerung um 127 bedeutet, wenn auch die außergewöhnlich hohe Zahl des Mai nicht erreicht wird. Bisher haben im ganzen 103 278 Einäscherungen stattge- sunden. Im Juni kamen auf Berlin 130, Braunschweig 6, Bremen 61, Chemnitz 58, Coburg 21, Danzig 7, Darmstadt 3, Dessau 7, Dresden 75, Eisenach 13, Eßlingen 2, Frankfurt a. M. 10, Freiburg 15, Friedberg 4, Gera 29, Göppingen 6, Görlitz 8, Gotha 57, Greifswald 2, Hagen 2, Halle 19, Hamburg 43, Heidcl- berg 11, Heilbronn 2, Hirschberg 19, Jena 27, Karlsruhe 10, Kiel 9, Krefeld 6, Leipzig 78, Lübeck 11, Mainz 23, Mannheim 16, Mei- ningen 9, München 25, Nürnberg 13, Offenbach 19, Pößneck 7, Reutlingen 1, Sonneberg 12, Stuttgart 31, Tilsit 8, Treptow 6, Mm 13, Weimar 14, Wiesbaden 16, Zittau 41, Zwickau 17. Palast-Theater am Zoo. Die Varietö-Poffe„Der Herr ohne Wohnung" mit Robett Steidl in der Titelrolle und Anna Müller- Lincke als weiblicher Droschkenkutscher bleibt auch für den Monat August auf dem Spielplan, ebenso Afra, das ungelöste Rätsel, und Ernst Perzinas Papageien-Kabarelt.— Heule finden mit dem ge« samten oben genannten Programm zwei Vorstellungen— nach- mittags S'A und abends 75/< Uhr— statt, und hat zu der Nach- mitkagsvorstellung jeder Erwachsene das Recht, ein Kind frei einzuführen.
bunden war durch diese großen Wiesen. Man nannte es ja auch den Bjerrehofsholm.— Warum war nicht diese niedrige, sonnebeschicncne Gegend, die doch gegen Süden so gut ab- gegrenzt war durch die großen, schwarzen Heidettauthügcl hinter Stavn,— warum war sie nicht die ganze Welt,— durch die der Fjord mitten hindurchging, hell und blau und vom Wind gettäuselt, und wo man ganz weit drüben im Norden die Grenze in den weißen Dünen jenseits Hanhcrred sah.— Aber sie waren über die Hügel herabgekommen, herab in die niedrigen Stavner Wiesen, diese zwei wilden, reißenden Wölfe! Nun hatte der eine sie genommen,— es müßte ja sonderbar zugehen, wenn nicht der Adjunkt mit der Zeit die Jungfer Gjattid bekäme. Er hörte, daß die Gesellschaft jetzt den Garten verlassen und auf dem Wege zum Hof zurück durch das Wäldchen war. — Nun ging er die Böschung hinab in den llntergarten, zu dem westlichen Schutzgürtel von Bäumen, durch den ein Gang gleich zum Deich nach den Wiesen hin führte. Die Bäunie hier in dem Schutzgürtel waren niedrig und vom Winde sehr mißhandelt. Sie waren auch während des Wachstums ver- säumt, waren nicht gelichtet worden und hatten darum unter einander einen harten Wettstreit zu bestehen gehabt, zugleich mit dem Kampf gegen den gemeinsamen Feind, den Wind. Eine ganze Elle weit um die Stämme herum stand das welke Unttaut vom letzten Sommer her, Narde, Schierling und Ampfer.— In diesem milden Nachmittagslicht sah das alles so friedlich ans und so einsam, so menschenverlassen. Er war stehen geblieben und hatte alles betrachtet, dann setzte er sich wieder in Gang, vor sich nicdcrblickcnd, die Hände aus dem Rücken. --- Mit einem plötzlichen Ruck hob er den Kopf,-- nun war er doch nicht allein hier unten! Er hörte Fußtritte in welkem Laub, über brechende Zweige weg.— Aus dem Oucr- weg rechts kamen die Braut und ihre Schwester gegangen. Etwa zehn Ellen weit von ihm blieben sie stehen. „Also Hab ich doch recht gehabt," sagte die Braut.„Ich habe zu Gjattid gesagt— ja, gewiß vor fünf Minuten wars, daß noch jemand hier unten wäre.—" „Entschuldigen Sie bitte, daß ich störe," sagte der Pfarrer. „Aber ich wußte es auch nicht besser, als daß ich allein wäre, hä. hä—" Sie waren jetzt an ihn herangekommen. (Forts, solgt.)