2. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
r. 133.
Dienstag, den 12. Juni 1894.
11. Jahrg.
Arbeiter! Parteigenossen! Trinkt kein boykottirtes Bier!
Mai.
Unterm nenen Kurs.
2. Gera . Genosse Leven als Redakteur der„ Reußischen Boltszeitung" 2 Monate Gefängniß wegen Beleidigung eines Pfarrers. Der Staatsanwalt hatte nur 14 Tage beantragt.
3. Effen. 8 Monate Gefängniß Genosse Sünninghaus, je zur Hälfte wegen Beleidigung und verschiedene Klassen der Bevölkerung gegeneinander aufgereizt zu haben. Sid Staatsanwaltlicher Antrag wegen der ersteren Strafthat 9 Monate, wegen der letzteren 1 Jahr Gefängniß. 64. Mülhaufen. Freigesprochen Genoffe Wilfe von der Antlage der Aufreizung zum Klassenhaß. Antrag 6 Monate Gefängniß.
" Frankfurt a. D. Der Nedakteur der Märkischen Volks frimme", Genoffe 3 appey, wegen verschiedene Klaffen Wander Bevölkerung gegen einander aufgereizt zu haben, 1 Monat Gefängniß.
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5. Magdeburg. Verleger und Drucker der Broschüre Religion und Sozialdemokratie", die Genossen Har baum und Arnold, wegen Vergehen gegen das Preßgeset je 20 M. Geldstrafe.
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Hannover . Genoffe Bertram v. Rheden von der Anklage, den Landrath beleidigt zu haben, freigesprochen. 7. Bein. Gleiches Glück hatte Genosse Baumberg . erfolgte Freisprechung von der Anklage der Bürgerdis meister Beleidigung. Der Antrag lautete auf 6 Wochen Gefängniß.
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Magdeburg . In der Berufungsinstanz Gen. Mathies aus Elbingerode von der Auflage der Beamtenbeleidigung freigesprochen. Erstinstanzliches Urtheil, 1 Monat Zuchthaus als Zufabstrafe.
23. Solingen . Genoffe Wilde 80 m., und Genosse noch vorläufig abgesehen, da die Beiträge zu niedrig veranschlagt Fritsche 20 M. Geldstrafe wegen Beleidigung eines worden seien. Der Fachkalender werde 1895 herausgegeben Klempnermeisters. werden. Ein neuer Entwurf der Sagungen sei ausgearbeitet Stuttgart . Die fünf dem Landesvorstand der sozial- und werde demnächst veröffentlicht werden.( Beifall.) Ueber das demokratischen Partei Württembergs angehörenden Ge- Thema: Ist der Verband seinen Zielen näher gekommen?" nossen von dem Vergehen gegen das Preßgeset frei- bielt der Geschäftsführer Funck hierauf einen fast einstündigen gesprochen. Vortrag, in welchem er nochmals auf die Nothwendigkeit der 25. Oberberg . Von der Anklage, den Magistrat beleidigt Begründung des Verbandes hinwies und bedauerte, daß es den zu haben, Genosse W. Künete freigesprochen. Assistenten durch das Reglement von 1871 nicht ermöglicht sei, Altona . 50 Mark Geldstrafe Genosse J. Heine, sich zu einer höheren Stellung aufzuschwingen. Der Verband Ottensen , wegen Beleidigung des früheren Reichstags: babe Erfolge zu verzeichnen, auf die er unbedingt stolz sein Abgeordneten des 6. schleswig- Holsteinischen Wahlkreises, tönne. Die Presse stehe demselben, außer der Köln . Beitung" Grafen Moltke. und der Nordd. Allgem. Zeitung", wollwollend gegenüber und auch der Reichstag habe sich des eingehenden mit ihm beschäftigt.( Bravo.) Maßregelungen gegen die Mitglieder tämen leider noch immer vor, so seien letthin wiederum in Bremen 14 Assistenten verfekt worden, nur weil sie Verbandsmitglieder gewesen seien.( Hört!) Hiergegen müsse er öffentlich protestiren.( Stürmisches Bravo!) Die Lige der Assinenten könne nur durch Einigkeit und Zu sammengehörigkeit gebessert werden.( Stürmischer Beifall!) Aus dem Bericht über den Mitgliederstand 2c. war zu entnehmen, daß der Verband fortwährend im Wachsen begriffen ist. Der Ver band zählt zur Beit 6487 Mitglieder gegen 5598 im Vorjahre. An Beiträgen wurden 11 980 Mart gezahlt; die Gesammisumme der Einnahmen seit Begründung des Verbandes betrug 285 992,80 M.; die Ausgaben dagegen 283 708,46 M., sodaß ein Bestand von 2284,84 m. verblieb. Das Gesammt vermögen des Verbandes betrug am 1. Januar 1894 52 459,90 M. Der Umsatz des Verbandshauses war ziemlich groß; auch be stehen noch Verbandsgeschäfte in Hamburg und Hannover . In ben Geschäften wurden durchschnittlich etwa 100 Mann be schäftigt. Die Mitgliederzahl und die Organiſation vergrößert sich fortwährend. Es bestehen in verschiedenen Städten des Deutschen Reiches zur Beit 18 offizielle Bezirksvereine, 7 feite Organisationen, 2 stille" Vereine und 12 Ortsgruppen, sodaß der Verband in 34 Vereinen organisirt ist. Die Orts gruppen zerfallen zum größten Theil auf Berlin und Bremen . Die Bezirksvereine bemühen sich ebenfalls für die berufliche Ausbildung der Mitglieder Sorge zu tragen. An die Verhandlungen, die bis in die späte Nacht andauerten, schloß sich ein Fest Rommers an.
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26. Erfurt . Wegen Verstoßes gegen das Preßgefeß Genosse Stegmann 10 M. Geldstrafe. Oberfrohna. 7 Tage Gefängniß bekam für das Singen des Sozialiñenmarsches bei einer Turnerfahrt der Turnwart des Vereins. Chemnitz . Verurtheilt wurden 22 Genoffen zu Geldftrafen von 5-10 m. wegen groben Unfugs, der in der Verbreitung von Flugblättern entdeckt wurde. Breslau . Genosse Sche b3 in seiner Eigenschaft als Redakteur wegen Beleidigung eines Gendarmen 50 M. Geldstrafe. Wegen Beihilfe die gleiche Strafe Genosse Fuchs. Magdeburg . Die Genossen Haverkamp 50 M. und Deters 80 M. Geldstrafe wegen Boykotterklärung. Berlin . Von der Anklage der Beschimpfung der evange 9. Berlin . Wegen Beleidigung der Polizei aus Anlaß der Berichterstattung über die Vorgänge am 18. Januar bischen Stirche Genoffe R. Schmidt, Redakteur des Vorwärts", freigesprochen. Desgleichen wurde Genosse Anschluß an die Arbeitslosenversammlung, die Genossen Glode als Verleger des„ Buch der Freiheit" von der 3achau, Keßler und Schmidt, 2, 3 und 5 Montlage der Gotteslästerung und der Ausreizung zum Unbunate Gefängniß. geborfam gegen die Geseze freigesprochen. Antrag i Monat Gefängniß.
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Peterswaldau. Wegen Majestätsbeleidigung Hers mann Fräger 2 Monate Gefängniß. Antrag 6 Mo
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" Magdeburg . 40 Genossen aus Barleben wurden wegen Auflaufs verurtheilt. Einer zu 8 Wochen Gefängniß, einer zu 100, einer zu 30, und 37 Genossen au je 10 M. Geldstrafe. Es handelte sich um einen Ausflug. München . Zwei Kolporteure des Süddeutschen Postillon" wegen ergernißerregung je 1 M. Geldstrafe. Das Delift bestand in der Verbreitung des Postillon".
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Effen. Genoffe Dammeier wegen Beleidigung eines Gendarmen und der Bergbehörde in Dortmund 50 M. Geldstrafe.
10. Saalfeld . Wegen Beleidigung eines Krankenkassen Berwalters Genosse A. Hoffmann 10 M. Geldstrafe. Magdeburg . Zu 50 M. Geldstrafe Genosse Baumüller wegen Verbreitung einer unzüchtigen Schrift. Es handelte sich um einen Artikel, der die wegen Kuppelei erfolgte Bestrafung einer Wittwe betraf.
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Bremen . Genosse Bruhns, Redakteur der BürgerBeitung", wegen Beleidigung eines Schuhmachermeisters 15 M. Geldstrafe.
" Halle . Von der Anklage der Uebertretung des Vereinsund Versammlungsgeseßes Genosse gesprochen. Antrag 15 M. Geldstrafe.
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11. Leipzig . Die Revision des Genossen Schröder, Redakteurs des Vorwärts", wegen Beleidigung des preußischen Handelsministers wurde verworfen. Strafe 150 M. Gräfrath . Zwei Genossen wegen unerlaubten Kollektirens je 3 M. Geldstrafe.
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Die Genossin Frl. Baader wegen Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten 100 m. Geldstrafe.
30. Erfurt . Sechs Monate Gefängniß wegen Anflistung zur Majestätsbeleidigung Genosse Hülle.
31. Wurzen . Genosse A. Diehl von der Anklage der Pastorenbeleidigung freigesprochen.
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Gerichts- Beitung.
Gewerbegericht.
Rammer I. Vorfißender: Assessor Techow. Sigung vom 6. Juni.
Leipzig . Wegen Verübung groben Unfugs Genosse Röder 14 Tage Haft. Bemerkenswerther Weise sah diesmal der Gerichtshof in der Boykotterklärung nicht den groben Unfug, sondern in der Art und Weise der Bekannt gabe Flugblattvertheilung an Jedermann. Döhlen. Genosse Gohrisch in Deuben wegen un Die Schneiderin M. fordert von ihrem ehemaligen Arbeits befugten Redens am offenen Grabe, und Genosse Morgenstern in Zichiedge wegen Abhaltens einer geber, Stafch, 4,50 M. Restlohn. Das Geld wurde ihr einbehalten, als sie ihre Stellung bei St. aufgab. Der Beklagte nicht angemeldeten Versammlung, je 30 M. Geldstrafe. will zur Einbehaltung des Geldes insofern berechtigt gewesen 31. Wurzen . Der frühere Redakteur der Wurzener Zeitung" sein, als die Klägerin den Arbeitsvertrag gebrochen und ohne Genosse A. Thiele, wegen groben Unfug 6 Wochen Haft. Kündigung aufgehört habe. Er verlangt deshalb die Berurtheilung Solingen . Wegen Verstoß gegen das Preßgefeß Genosse derselben zu einer Entschädigung im Betrage des ortsüblichen Tage Franzen, Redakteur der Bergischen Arbeiterstimme", lobnes für eine Woche.(§ 124b der G.D.) Der Klägerin 2 M. Geldstrafe. Es handelte sich um die nicht rechtzeitige gelingt es, nachzuweisen, daß sie mit Ausschluß der letzten vierEinlieferung des Pflichtexemplars.
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Sof. In der Berufungsinstanz wurde Genosse Stückten, Redakteur der Oberfränkischen Volkszeitung", wegen Be leidigung eines Oberstlieutenants zu 15 Tagen Gefängniß
verurtheilt.
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Insgesammt wurde erkannt auf 1887 m. Geld- und 4 Jahre Solingen . Der Gendarmenbeleidigung schuldig befunden 9 Monate 2 Wochen und 1 Tag Gefängniß.
Genosse Wilde, der frühere Redakteur der Bergischen Volksstimme", eine Busabstrafe von drei Monat Gefängniß.
zehn Tage beim Beklagten jede Woche annähernd oder über 11 M in Alford verdient hat, in den letzten beiden Wochen aber nur auf je 6 M. gekommen ist. Aus diesem Grunde hielt sie sich zur sofortigen Lösung des Arbeitsverhältniffes berechtigt. jenige vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne AufSie stüßt sich auf§ 124,4 der Gewerbe- Ordnung, nach dem der fündigung" die Arbeit verlassen kann, dessen Arbeitgeber bei Stücklohn nicht für ausreichende Beschäftigung sorgt". Beklagter wurde gemäß dem Anspruche der Klägerin verurtheilt und mit Frau Köhn will von dem Schneidermeister Wrzesinsti für eine Woche den ortsüblichen Tagelohn, weil sie eines Tages engagirt worden ist, am anderen Morgen aber nicht zur Arbeit
12. Deffan. Bier Genossen aus Staßfurt in der Berufungs- IV. Verbandstag deutscher Post- feiner Gegenforderung abgewiesen.
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instanz von der Anklage der Uebertretung des Vereins gefeges freigesprochen.
3achau, wegen Aufforderung zum Ungehorsam gegen
und Telegraphen- Assistenten.
15. Berlin . Der Redakteur des„ Sozialdemokrat", Genosse Der Verband deutscher Posts und Telegraphen- Assistenten" zugelassen wurde. Sie gitirte im ersten Termin den§ 124b der die Gesetze 6 Monate Gefängniß; Antrag 9 Monate. hielt hier am 8. und 9. Juni unter äußerst zahlreicher Betheili- Gewerbe- Ordnung, wonach dem Gesellen oder Gehilfen( also 16. Kiel . Wegen Bedrohung eines Streifbrechers ein Schneider gung in Dräsel's Festsälen, Neue Friedrichstr. 35, seinen vierten auch der Gehilfin) das Recht zusteht, bei vertragswidriger Entfreigesprochen; Antrag 1 Monat Gefängniß. Verbandstag ab. Zu demselben waren Delegirte aus zirka lassung Entschädigung für den Tag des Vertragsbruches und je 17. Magdeburg . Durch Aufforderung zur Weiterführung 25 Städten, z. B. aus Köln , Kiel , Düsseldorf , Leipzig , Magde- den folgenden Tag der vertragsmäßigen oder geseglichen Arbeitszeit, höchstens aber für eine Woche, den Betrag des ortsüblichen des Boykotts foll Genosse lees groben Unfug verübt burg, Halle, Hamburg , Braunschweig , Frankfurt a. M., Frank seit, höchstens aber für eine Woche, den Betrag des ortsüblichen Tagelohns fordern zu können, ohne an den Nachweis haben. Gühne: 100 m. Geldstrafe; Antrag 4 Wochen furt a. D., Potsdam , Hannover , Oldenburg , Straßburg , Haft. Bremen 2c., sowie mehrere hundert Berliner Mitglieder er eines Schadens gebunden zu sein. Klägerin giebt 19. Breslau , Genosse Robert Schön wegen Bergehens fchienen. Eine große Anzahl Glückwunschtelegramme war ein- u, infolge ihrer Nichtbeschäftigung durch W. nur einen Tag gegen das Preßgefez- Verbreitung des Antifyllabus gelaufen. Während am ersten Verhandlungstage nur eine Ver- arbeitslos gewesen zu sein. Für diesen Tag billigte ihr der Ge 3 Monate Gefängniß. Der eigene Bruder war der Defammlung des Vorstandes und der Verbands- Ausschußmitglieder richtshof 2,50 M. zu und wies sie mit der Mehrforderung ab. Eine nunziant. stattfand, war zum zweiten Tage, den 9. Juni, die allgemeine Begründung dieses nach unserer Ansicht irrigen Urtheils erfolgte nicht. Mainz . Wegen Bergebens gegen das Preßgeseh Genosse Hauptversammlung angefeßt, in welcher der Bericht des VorSprenger 20 M. Geldstrafe. standes über die Gesammtlage und Thätigkeit des Verbandes, der Kammer VII. Borsigender: Assessor Rorn. Sibung vom Braunschweig . 20 m. Geldstrafe Genosse Calver Bericht der Schriftführer über den Mitgliederbestand und die 7. Juni. wegen Beleidigung des Chefredakteurs der Braunschweiger Organisation des Verbandes, sowie Bekanntgabe statistischer Freiwillige Aufgabe des Arbeitsverhält Landeszeitung". Daten, der Bericht des Zahlmeisters und Geschäftsführers über nisses. Wegen unrechtmäßiger Entlassung tlagt der Droschten20. Zwickau . Durch Mandat war Genoffe Steinkuh den Kassenbestand, bie Geschäftslage und die Thätig- futscher R. gegen den Fuhrherrn Müller auf Zahlung einer wegen unerlaubten Kollektirens mit einer Strafe von 50 m. teit des Verbands- Waarenhauses, die Berichterstattung über Lohnentschädigung. Der Beklagte behauptet, Kläger sei gars bedacht worden. Bei der richterlichen Entscheidung erfolgte die Thätigkeit der Bezirks- und Ortsvereine durch die Ausschuß nicht entlassen worden, sondern freiwillig gegangen; er habe nur ner Freisprechung. mitglieder, Mittheilung der in der geschäftlichen Verhandlung vom aussehen sollen, weil seine Pferde am fraglichen Tage wegen 21. Magdeburg . 4 Wochen Haft Genosse Bater wegen 8. Juni gefaßten Beschlüsse zc. erstattet wurden. Der Vor Krankheit und Abhegung nicht zum Fahren geeignet waren. Als 200 Boykott- Befürwortung. sigende, Postassistent Rahsnit, begrüßte die Erschienenen und gab Zeugen werden vernommen der noch in den Diensten Berlin . Genosse v. Wächter von der Anklage, zum feiner Freude darüber Ausdruck, daß die Kollegen so zahlreich Müller's stehende Stallmann und die Frau des Beklagten. Ungehorsam gegen die Gesetze aufgefordert zu haben, frei erschienen seien, um zu berathen, wie die Lage der Post Griterer fagt aus und beschwört, im Auftrage Müller's dem geiprochen. assistenten auf dem Wege der Selbsthilfe ge: Kläger ausdrücklich am betreffenden Tage gesagt zu haben, für 22. Viaumburg. Von der Auflage der Majestätsbeleidigung beffert werden könne. Die Schläge, die man früher, hente hätte Müller teine Pferde für ihn. Der Kläger habe 4 Genossen freigesprochen. bei Entstehung des Verbandes, gegen diesen gerichtet habe, seien darauf geäußert: Na, dann kann ich ja gehen", und habe von 23. Zwickau . Der Genosse Reiher in seiner Eigenschaft alle zu ihrem Vortheil ausgefallen und jetzt sei die Sturm- und der Frau Müller seine Karte gefordert. Frau Müller will als verantwortlicher Redakteur des Sächs. Boltsblatt" Drangperiode vorüber. In dem rastlosen Streben der Assistenten den Kläger ersucht haben, doch zu bleiben, warum er denn aufs wegen Beleidigung 100 M. Geldstrafe. offenbare sich nur ihr Jdealismus und es sei sehr zu bedauern, hören wolle, er. möge doch mal erst mit ihrem Mann reden. Frankfurt a. M. Das freisprechende schöffengerichtliche daß dieser Jdealismus an maßgebender Stelle keine Anerkennung Der Kläger giebt giebt an, davon nichts gehört zu haben, Urtheil gegen den Genossen W. Schmidt wegen finde. Der Verband sei gegründet worden, um die soziale und Frau M. habe im Gegentheil mit ihrem Mann wegen seiner Boytottertlärung wird in der Berufungsinstanz bestätigt. wirthschaftliche Lage seiner Mitglieder zu heben, und dieses habe Entlassung reden wollen, schließlich habe sie ihm, Kläger , jedoch Berlin . Genosse Adler wegen Beleidigung von Aerzten Anstoß erregt. Die Assistenten fühlten sich in ihrer Stellung feine Karte gebracht. der Charitee 1 Monat Gefängniß. nicht genügend seitens ihrer Vorgesetzten geachtet, trotzdem der Der Kläger wurde abgewiesen. Gründe: Der Gerichtshof Naumburg. Wegen Majestätsbeleidigung der Arbeiter Bost durch ihre Zuverlässigkeit der gute Ruf erhalten bleibe. sei sich dahin einig geworden, daß die Szene so gewesen, wie ſie Dobisch aus Beiz 9 Monate Gefängniß. Die Kluft zwischen den höheren und niederen der Stallmann eidlich versichert habe. Es wäre somit der Fall Brandenburg . Genosse Heimlich aus Werder wegen Be amten müsse endlich überbrückt werden. eingetreten gewesen, daß der Kläger aussehen mußte. Wenn er Berstoß gegen die Ordnung der Druckschriften- Berbreitung( Beifall.) Den Bericht des Vorstandes über die Gesammtlage in der Mittheilung des Stallmannes eine Entlaffung sah die 24 M. Geldstrafe. und die Thätigkeit des Verbandes seit dem letzten Verbandstage" fie nach dessen eidlicher Aussage nicht gewesen dann hätte Staßfurt . Einen Monat Gefängniß Genosse Robert erstattete der Verbandsvorsitzende Kahsniß, welcher mittheilte, daß die er nach Ansicht des Gerichts die Pflicht gehabt, zum Beklagten Greiner aus Aschersleben wegen Beleidigung des Mitgliederzahl wiederum im letzten Jahre um ca. 1000 zugenommen zu gehen und ihn um Auskunft( über etwaige Entlassungs Gerichtshofs und des Staatsanwalts. habe. Eine ganze Anzahl Bezirksvereine seien neu ins Leben gründe 2c.) zu ersuchen. Nach dem Ergebniß der Beweiserhebung getreten und die Geschäfte seien erweitert worden. Neue Filialen habe nur eine freiwillige Aufgabe des Arbeitsverhältnisses an feien in Hamburg und Hannover begründet worden, andere genommen werden können. würden folgen. Mit der Gründung einer Krankenkasse habe sich Ein Entschädigungsprozeß des Hausdieners W. gegen den der Vorstand eingehend beschäftigt und von der Begründung| Kaufmann F. Lehmann sollte Anfangs durch einen Gid des
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Magdeburg. Wegen Verübung groben Unfugs Boyfotterklärung Genosse Water 6 Wochen Haft, und die Genoffen Gärtner und ange je 100 m. Geldstrafe.
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