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Nr. 270 54. Jahrgang

Beilage ües Vorwärts

vkenstag, 2. Oktober 1417

Groß'�erlln Ausgleichende Gerechtigkeit" des Berliner Magistrats. Bei der Neueinschätzung find bekanntlich nach 8 2S des Einkommensteuer-Gesetzes die Unternehmer verpflichtet, das Einkommen ihrer Angestellten und Arbeiter, die weniger als 3000 Mark Gehalt oder Lohn beziehen, genau an- zugeben.- Der Krieg hat nun auch in den Einkommen?- verhältnisien dieser Schichten, veranlaßt durch die gesteigerte Lebens- Haltung eine Umwälzung hervorgerufen. Das Einkommen vieler Angestellten und Arbeiter ist über den Satz von 3000 hinaus­gegangen und nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die Unter- nehmer nicht mehr verpflichtet, für diese Arbeitnehmer das Ein- kommen anzugeben. Der Landtag tagt jetzt nickt, so daß eine Aenderung des Gesetzes nicht möglich ist. Sollte sie bei den dem- nächst beginnenden Verhandlungen durchgeführt werden, so ist zu er- warten, daß auch die sozialdemokrati'che'.r Abgeordneten wieder den Antrag einbringen, wonach die Banken auch über die Vermögens- Verhältnisse der Unternehmer Auskunft erteilen müßten. Der Berliner Magistrat ist nun allen diesen Scherereien da- durch aus dem Wege gegangen, daß er in einer längeren Mitteilung an die Presse die Unternehmer zu folgendem auffordert: Ein großer Teil der Arbeitnehmer hat in dieser Zeit ein Ein- kommen von mehr als SlXX) M. Um diese Personen mit ausgleichender Gerechtigkeit zur Steuer heran- zuziehen, ist es erwünscht, unsere Vordrucke auch in solchen Fällen in Spalten 1 3 auszufüllen und in Spalte 4 den Vermerk:.über 3000 SR.' zu machen. Wir sind begierig zu erfahren, ob der Magistrat auch aus »ausgleichender Gerechtigkeit� Schritte in der genannten Weise unter« nommen hat, um die größeren Unternehmergewinne, soweit solche erzielt werden, heranzuziehen._ Zvr Auflösung der Englischen Gasgesellschaft erfahren wir von zuständiger Seite, daß die KreiSauSschüffe der Nreiie Teltow und Niederbarnim ein neues gemeinsames Angebot auf ber Grundlag « der vor kurzem mitgeteilten Bedingungen der StaatSregierung abgegeben haben.

Nach der Gaspreiserhöhnng. Die Direktion der Berliner Gaswerke vergl. das Inserat in der heutigen Numnier macht die von den Gemeindebehörden unter dem Widerspruch der Sozialdemokraten beschlossene Gas- Verteuerung bekannt und teilt zugleich mit. wie künftig das GaSgeld einkassiert werden soll.>Für jeden Gas« Verbraucher tritt die Preiserhöhung in Krast mit dem Tage, an dem im Oktober 1917 bei ihm der Gasmcsserstaitd ermittelt wird. Abnehmer mit gewöhnlichem GaSmesser haben zu zahlen bei einem Jahresverbrauch bis 3Lö Kubikmeter für 1 Kubikmeter 18 Pf. statt bisher 16 Pf., bei einem Jahresverbrauch über 365 Kubikmeter fllr 1 Kubikmeter 20 Pf. statt bisher 16 Pf. Man wird z u nach st über- all für 1 Kubikmeter 20 Pf. ei nkas sieren, doch sollen nach Schluß des Geschäftsjahres(das bei den Gaswerken immer vom 1. April des Jahres bis zum 31. März nächsten Jahres reicht) bei einem Jahresverbrauch von nicht über 365 Kubik- meter die zuviel gezahlten 2 Pf. pro Kubikmeter zurückvergütet werden. Für Abnehmer, die im Laufe eines Geschäftsjahres neu hinzutreten, wird der Jahresverbrauch berechnet unter Berücksichtigung der Verschiedenheit..des.Gasbedars».l.iw den einzelnen Jahreszeiten. In der-Bekanntmachung fehlt eine Angabe darüber, ivie die Gashirektion sich. bewMbergängSzustand des seit April- 1911' laufenden und mit Marz 1318 endenden Geschäfts- jahres denkt. Will sie für die Entscheidung, ob die für die Zeit seit Oktober abgeforderten 20 Pf. voll. einbehalten oder 2 Pf. davon zurückvergület werden sollen, den Verbrauch der Zeit von April 1S17 bis März 1918 zugrunde legen? Da die Preis- erhöhung im Oktober in Kraft tritt, kann man doch wohl nicht mit rückwirkender Kraft den von April 1917 ab gerechneten Jahres- verbrauch, falls er von da bis März 1913 über 365 Kubikmeter beträgt, zum Anlaß eines von Okiober ab aufzulegenden vollen 20- Pfennig-- Gaspreises �mächen. Oder beabsichtigt man, die 365 Kubikmeter auf- bie Monat» des laufenden Geschäftsjahres ungleich zu verteilen und danach zu berechnen, wieviel ein Abnehmer vom Oktober ab höchstens verbrauchen darf, wenn er sich noch dio..... Aückvergütung der 2 Pf. sichern will? Von einer solchen Verteilung war nirgends die Rede, weder in der Vorlage des Mogistrats, noch m dem Verhandlungsbericht des Ausschusses, noch in dem Beschluß der Stadtverordnetenversammlung. Auch über die Behandlung, der.Automatenkunden fehlte überall eine t öllig klare Angabe, aber die findet sich jetzt in der Bekanntmachung der Gaswertsdirettion. D i e Automatkunden zahlen künftig für einen Kubikmeter 20,46 Pf., wovon 18 Pf. für das Gas und 2,46 Pf. für die geliehene Beleuch- lungs- und Kocheinrichtung gelten. Bisher zahlten sie für das Gas 16 Pf. und als Leihgebühr 2,46 Pf.,. zusammen 18,46 Pf., lvobei ihnen für 10 Pf. 542 Liter(1000 Liter sind 1 Kubikmeter) geliefert wurden. 542 Liter für 10 Pf. liefern die Automaten auch künftig, so daß sie nicht umgeändert zu werden brauchen, aber bei Entleerung der Geldbüchsen wird für je 1000 Liter Verbrauch ein nachträglicher Zuschlag von 2 Pf. erhoben. Ein linterschied, ob der Jahresverbrauch groß oder klein ist, wird beiden Automalkunden nicht gemacht. Kohlenversorgung für die landwirtschaftlichen Betriebe Groh-Berlins . " Der Kohlenverband Groß-Berlin hat neben den bereits mit- geteilten Verordnungen über die Regelung des Kohlenverbrauchs auch eine Verordnung über die Kohlenversorgung der lanbwirtschaft- lichen Betriebe erlasien. Danach dürfen vom 1. Oktober ab Kohlen für landwirtschaftliche Zwecke nur gegen Bezugsschein abgegeben und entnommen werden. Für Hausbrandzwecke dürfen Bezugs« scheine nickt ausgestellt werden; die landwirtschaftlichen Besitzer sind in dieser Beziehung auf den Kohlenbezug nach Maßgabe der Kohlen« karten angewiesen. Die Bezugsscheine werden nach den vom Kohlen- verband Groß-Berlin vorgeschriebenen Richtlinien durch die Bor - stände der im Kohlender band vereinigten Stadt- und Landkreise aus- gestellt. Oerllich zuständig ist der Magistrat oder Kreisausschuß desjenigen Kommunalverbandes, in dessen Bezirk der landwirtschaft« liche Betrieb gelegen ist._ Zur Zzleischbeliefcrung. Das Nachrichtenamt schreibt: Die vor einiger Zeit eingetretene Stockung in der Belieferung Berlins mit Schlachtvieh ist dank dem energischen Eingreifen des Königlich Preußischen LandesfleischamteS schnell behoben worden. Bereits in der vergangenen Woche konnte die volle Fleischwockenmenge zur Ausgabe gebracht werde». Auch für diese.Woche ist schon am vergangene» Sonnabend das Schlacht- vieh zu zwei Drittel.angeliefert gelvcsen und zurzeit ist es bereits für die ganze Woche vorhanden. Es wird also auch in dieser Woche die volle Fleiichivochcninenge ausgegeben werden. Infolge der ge- troffenen Maßnahmen steht zu erwarten, daß nunmehr Stockungen in der Viehanlieferung nicht wieder vorkommen werden. Bei dieser Gelegenheit möchten- wir daran, erinnern, daß vor zwei Wochen einem großen Teil der Einwohner, die kein Fleisch be- tmnmen konnten. Ersatz dafür versprochen worden ist. Bisher ist auf diese alten Fleiscklartenabichnitte, die au der Fleischkarle bleiben sollten, noch nichts nachgeliefert worden. Vielleicht kann, das Ber - säumte bald nachgeholt werden. j

Ter Magistrat gegen die Brotderschlechterung. Der Magistrat, Abteilung für Brotversorgung, hat, wie wir hören, an die Bäcker folgendes Rundschreiben erlasien: Die in den letzten Monaten gegen die Beichaffenheit des Brotes vorgebrachten Klagen sind zum Teil dadurch verursacht worden, daß das Brot einen zu hohen Feuchtigkeitsgehalt aufwies. Dieser zu hohe Wasser- gehält mag in einzelnen Fällen durch die mangelhafte Beschaffen- Heft des zur Brolbereitung vertoendeten Mehls bedingt sein; zum erheblichen Teil ist er aber darauf zurückzuführen, daß zur Erzielung eines möglichst hohen Ertrages der Prozent- satz des zur Brotbereitung verwendeten Wassers den für die vorgeschriebene Ausbeute notwendigen Anteil weit überstiegen hat. Diesem Mißstand muß in Zukunft abgeholfen werden. Wir haben eine regelmäßige Kontrolle de? in Berlin bezw. außerbälb der Brot- kartengemeinschaft hergestellten und hier zum Verkauf gelangenden Brotes eingerichtet. Aus jeder Bäckerei wird mindestens einmal wöchentlich eine Brotprobe entnommen und auf ihren Wassergehalt untersucht werden. Diese Kontrolle ermöglicht»ns die.Feststellung, welch» Bäckereien durch schuldhaftes Verhalten einen zu hohen Feuchtigkeitsgehalt des in ihrem Betriebe hergestellten Brotes ver» uriacht haben. Nach dem Ergebnis eingehender fachmännischer Be- rechnungen. zugleich nach Anhörung des Städtischen Medizinalamts und der Sachverständigen der Bäcker-ZwangSinnung muß unter voller Berücksichtigimg der durch die Kriegswirtschaft verursachten sckw'erigen Berhältniffe ein Wassergehalt der Krume von 47 Proz. als die höchstzulässige Grenze bezeichnet werden. Betriebe, deren Brot bei der Untersuchung einen höheren Feuchtigkeitsgehalt ergibt, werden zur Verantwortung gezogen werden. In diesem Versahren wird zwar jeder Bäckerei, deren Brot beanstandet worden ist, Gelegenheit gegeben werden, sich wegen der vor- gefundenen Brotmängel vor einem vom Magistrat eingesetzten Aus- schuß zu rechtfertigen, doch machen wir von vornherein darauf auf- merksam, daß unsere Verpflichtung, der Bevölkerung ein bei den jetzigen schwierigen Lerpflegungsverhältniffen möglichst gutes Brot zu liefern, uns zwingen kann. Betriebe, die auS Eigennutz oder in- folge Unfähigkeit des verantwortlichen Leiter? eine Verschlechterung des Nahrungsmittels herbeiführen, von der weiteren Mitwirkimg bei der Brotveriorgung auszuschließen, ES wird im eigenen Interesse jeder Bäckerei liegen, von vornherein auf Herstellung eines trockenen, gut ausgebackenen Brotes bedacht zu sein. Obstüberfluß. Das Nachricktenamt des Berliner Magistrats schreibt: Die Obst- zufuhr ist gegenwärtig in Berlin sehr groß. Es wird daher darauf hingewiesen, daß der Magistrat auf besonders eingerichteten städti- scheu Ständen in den Markthallen gute Eßäpfel zum'Preise von 45 Pfennig für das Pfund verkauft und daß es dringend erwünscht ist, wenn sich die Bevölkerung mit Vorräten eindeckt, da der augew blickliche Andrang bald nachlassen dürste. ES ist erfreulich, daß der Berliner Magistrat sich dazu ent. schließt, was seine Preisprüfungsstelle bisher nicht fertig gebracht hat, nämlich die Presse herabzusetzen. Die Zufuhren nach dem Ber - liner Markt sind so stark, daß einzelne Gemeinden schon abbremsen mußten. Von den oberen Behörden ist den Groß-Berliner Ge- meindeverwaltungen mitgeteilt worden, daß Eisenbahnwaggons mit Obst binnen 24 Stunden entladen werden müßten, widrigenfalls die Ware von der Eisenbahnverwaltung meistbielend versteigert werden soll. Wäre es bei solcher Fülle nicht vorteilhaft, die Preise zu senken und dadurch denKonsumzu h eb en?_ Beschränkung des Zwiebel Verkaufs. Mit. Genehmigung der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß' Berlin erlasien gegenwärtig hie Groß-Berliner Kornmunalverbänbe übereinstimmende Bekannimachüngen, wonach im Kleinhandel mit Zwiebeln an einen einzelnen Käufer än'einem Tage nicht mehr als 2 Psund abgegeben werden dürfen. Diese Verordnung ist durch die augenblickliche Knappheit, an Zwiebeln veranlaßt worden und soll dem übermäßigen Zwiebeleinkauf durch einzelne Haushalwngen entz gegenwirken. Der Mangel an Zwiebeln wird auf die angeblich zu niedrigen Preise zurückgeführt. Das läßt darauf schließen, daß die Jnter- essenten die Ware zurückhalten, um höhere Preise zu erzwingen, Tatsache ist, daß jetzt Zwiebeln im Großhandel zu Kleinhandels- preisen angeboten tverden. Die Reichsstelle für Gemüse und Obst scheint den Dingen wieder ohnmächtig gegenüberzustehen. Wie lange wird es noch dauern, bis man sich entschließt, dem Sperrhondel das H andwerk zu legen. Mit Maßnahmen gegen die Konsumenten allein ist es nicht getan. Zugleich erhalten wir eine Zuschrift des Kriegsernährungsamts, die uns mitteilt, daß eine Beschlagnahm« der Zwiebeln wie überhaupt des GemüscS nicht beabsichtigt ist. Leider teilt uns das Kriegsernäbrungsamt nicht mit, auf welchem anderen Wege es dem herrschenden Zwiebelmangel abzuhelfen gedenkt. Doch nicht etwa durch Erhöhung des Preises? Warutmg an die Obst- und Gemüsehändler. Da§ Kriegswucheramt bat dem Gärtner Hermann Kautz a, Charlottenburg , Uhlandstr. 33, den Handel mit NahrungS - und Futtermitteln, insbesondere mit Obst und Gemüse, wegen Ueber- schreitung der Höchstpreise und Verstöße gegen die Schluß- scheinverordnungen untersagt. Aus denselben Gründen schloß das Kriegswucheramt die Obst- und Gemüsegeschäfte von Wilhelm Ackermann , Berlin , Memeler Str. 81. Otto Gabriel. Char- lottenburg. Kurfürstendamm 196, und Frau Hedwig Lindner, Neukölln, Siegsriedstr. 21. Dem Obstkommissionär August Peinsch, Berlin , Rostocker Str. 13, ist die Handelserlaubnis nicht entzogen worden; die bezügliche Pressenotiz beruht auf einem Irrtum. Der Arbeitsnachweis der Stadt Berlin teilt mit, daß die Ge« schäftsstunden der Fachableitung für Portiers, Fahrstuhlführer, Heizer und HauSreiniger vom 1. Oktober auf die Zeit von 9 bis 12 Uhr vormittags und 2 bis 5 Uhr nachmittags festgesetzt sind. In der Zeit von 2 bis 5 Uhr nachmittags findet die Vermittlung von kleinen (Haus-) Portierstellen statt. Ein tragischer Todesfall, hervorgerufen durch den Tobsuchts- anfall eines Gastes, hat am Sonntag die Besucher eines Lokals im südlichen Teil der Friedrichstraße in große Aufregung versetzt. In dem vollbesetzten Restaurant wurde plötzlich gegen 10 Uhr abends ein Gast, der mit seiner Frau dort weilte, tobsüchtig. Der Kranke schlug wie rasend um sich, schrie forlgesetzt:»Ich bin Liebknecht!* und war auch durch die flehentlichen und begütigenden Zureden seiner Frau nicht zu beruhigen. Es entstand eine begreifliche Aus« regung unter den Gästen des Lokals und besonders einer der Besucher, der Schneidermeister Torllec aus der Friedrichstr. 232, geriet in hochgradige Aufregung. Inzwischen waren Polizeibeamte erschienen, die de» Tobenden überwältigten und zu seiner Sicherheit zunächst nach der Wache brachten, wo ihm ärztliche Hilfe zuteil wurde. Als nun mit zahlreichen Gästen auch Torkler aus die Straße trat, brach er plötzlich leblos zusammen. Er wurde zu einem in der Nähe wohnenden Arzt gebrachr, der jedoch nur feststellen konnte, daß T. inlolge Herzschlages bereil-- verschieden war. Die beiden tragi- scheu Vorfälle halten naiürlich große Menschenansammlungen zur Folge. Der Tobsüchtige beruhigte sich später vollständig, so daß er nach der Wohnung entlassen werden konnte. Tödlich verunglückt ist der Kutscher Andrea? Ludwig. 52 Jahre alt. aus der Amsterdamer Str. 8. Er hatte verschiedene Güter am Humboldthafen geladen, darunter auch einen schweren eisernen Tisch. Er fuhr in der Richtung nach dem Friedrich-Karl-Ufer über die Brücke. Bei der Durchfahrt kam der Tisch ins Rutschen, Ludwig wollte ihn noch festhalten, kam aber selber zu Fall und erlitt einen Genickbruch. Er war auf der Stelle tot.

Charlottruburg. Lebensmittel. Bis einschließlich Sonntag, den 7. Oktober 1917, werden auf Abschnitt 25 der Nährmittelzusatzkarte für Jugendliche 125 Gramm Teigware abgegeben. D'e Entnahme kann in dem Kolonialwarengeschäft erfolgen, in dem der Haushalt der Jugendlichen in die Kundenssste für Grieß und Graupen ein- getragen ist. Vom Donnerstag, den 4. Oktober, bis Sonnabend, den 13. Ok- tober, findet eine allgemeine Verteilung von Teigwaren und Kunst- Honig statt. Es werden verabfolgt: 100 Gramm Teigwaren auf Abschnitt 144 der roten Lebensmittelkarte und 250 Gramm Kunst- Honig zum Pfundpreise von 55 Pf. auf Abschnitt 143. Neukölln. Berkauf von Fischwaren. In den zugelasienen Fisch- und Räucherwarengeichäften, sowie in den beiden städtischen Fisch- ballen. Bergstr. 21 und Pannierstr. 13, wird gegen Vorlegung der Lebensmittelkarte auf Abschnitt 57 ein Hering abgegeben. Der Kleinverkausspreis beträgt: bei den Fischhändlern 55 Pf. je Hering, bei den Räucherwarcnbändlern 45 Pf. je Hering, in den städtischen Fischhallcn 5570 Pf. je Hering je nach Größe. In den beiden städttschen Fischhallen kann an Stelle von einem Hering V? Pfund kleine Heringe zum Preise von 55 Pf. auf Karten? abschnitt 57 entnommen werden. Bis auf weiteres kann in den oben bezeichneten Geschäften auf Abschnitt 58'/g Pfd. Frischfisch oder V« Pfd. Räucherwaren ent­nommen werden._ Lichtenberg . Zum Pollzelpräfidenten ist an Stelle des Polizei- Präsidenten Dr. Lewald, der nach Breslau berufen worden ist, der Landrat des Kreises Liegnitz , Geheimer Regierungsrat Dr. jur. Frei- Herr v. Salmuth, ernannt worden. Freiherr v. Salmuth tvird sein neues Amt bereits in aller Kürze antreten. Städtische Altkleidrraufkäufer. Wie der Vorsitzende des städtischen NabrungsmittelausschusicS in der letzten Sitzung ausführte, erscheint es für eine vermehrte Ablieferung getragener Kleidungsstücke zweck- mäßig, den Einkauf durch Anstellung besonderer Ankäufer zu fördern, die die Kleidungsstücke in den Häusern aufkaufen. Lebensmittel. Außer den üblichen Mengen werden verab- folgt: auf Abschnitt 112 SD je 100 Gramm Haferfabrikate(0,09 M.). auf Abschnitt 112 X 1 Paket Morgentrank(0.35 M.s. auf Abschnitt 110 G, ck 50 Gramm Nährhefe(0,18 M). Nährhefe besteht etwa zur Hälfte aus leicht verdaulichem Eiweiß und schmecken damit ge- kochte Speisen nicht nur kräftiger, sondern werden auch eiweißreicher. Bei an sich eiweißarmen Nahrungsmitteln wie Kartoffeln und Ge- müse kann der fehlende Eiweißgehall durch Nährhefe ergänzt werden. Mit zehn Gramm pro Person und Tag wird man im all- gemeinen die richtige Menge treffen. Nährhefe muß mindestens eine Viertelstunde bei Bereitung der Speisen mitgekocht werden und ver- schwindet der der Hefe eigentümliche Geruch mit dem Kochen voll- ständig. Gegen Vorzeigung der Lebensmittelkarten, soweit noch nicht abgcbolt, für jede Haushaltung ein Kastenkuchen. Ohne Abtrennung von Marken nur gegen Vorzeigung der Lebensmittelkarte werden abgegeben: Südfriuhtmarmelade bis zu 2 Pfund zum Preise von 0,90 M. das Pfund. In den städttschen Fischhallen werden verteilt: Auf Abschnitt 113 E, J, G, K, S frische Fluß- und Seefische bis zu '/2 Pfund. Auf Abschnitt 114E Räucherwaren, eingemachte Gurken, Stück 0,15 bis 0,20 M. Pankow . Preiserhöhung für KriegSkücheneffe«. Infolge erheb- sicher Verteuerung des Wirtschaftsbetriebes sieht sich die Kriegs« küchenverwaltung genötigt, vom 1. Oktober ab den Preis für die ganze Portion von bisher 40 auf 50 Pf. und für die halbe von 20 auf 25 Pf. zu erhöhen. Für die T e I l e r s p e i s u n g in der Kriegslüche 5(Zum Hindenburg) wird vom gleichen Zeitpunkt an für. die ganze Portion.80 und für die halbe 50 Pf. berechnet. Die Dienststunden der Bczugscheinstcllc Mühlenstraße 15 find. zwecks Ersparnis von Licht und Heizung vom 1. Oktober ab von� 8 12 Uhr vormittags und 25 Uhr nachmiltags festgesetzt. Vom selben Zeitpunkt ab wird die Annahmestelle für g«trage ne Kleidung(Mühlenstraße 18) von 24 Uhr nachmittags ge­öffnet sein. Der Milchvcrkauf der Jnteresiengemeinschaft Märkischer Milch- Produzenten ist für Pankow ab Wagen vom 1. Oktober ab ein- g e st e l l t. Dafür hat die Gesellschaft in der Wollankstr. 128 einen BerkaufSladen eröffnet, wo an den Wochenlagen von 7 Uhr ab mit einer Unterbrechung von 13 Uhr bis 7 Ubr abends und Sonntags vvn 810 und 122 Uhr der Verkauf stattfindet. Bis zu anderiveiter Regelung müssen Verbraucher, welche in die Kunden- liste der Gesellschaft eingetragen sind, ihre Milch dort weiterbeziehen. Lebensmittel. Auf Bezugs- und OuittungSabschnitt 83 der neuen Lebensmittelkarte gelangt am Dienstag, den 2. Oktober, in den hiesigen Fleischereigeschäftcn ohne Anrechnung auf die für die laufende Woche zustehende Fleischmenge ausgelassener Talg zum Verkauf. Soweit der Vorrat reicht, können je 50 Gramm ent- nommen werden. Der Preis beträgt für 100 Gramm 78 Pf., für 50 Gramm 89 Pf. Die Abgabe erfolgt durch Nmnmernausruf auf Grund der neuen Kundenliste bei demjenigen Fleischer, zu dessen Kundenkreis der Käufer gehört. Niederschöiihansen. Lebensmittel. Auf Abschnitt 14 d«r Lebens- mittelkarte werden 125 Gramm Teigwaren verabfolgt. Wasierwarc kostet pro Pfund 51 Pf.. Auszugware 72 Pf. Auf Abschnitt 16 der Lebensmittelkarte werden 5 Pfund Kartoffeln, auf Kartoffelkarre 2 Pfund abgegeben. Außerdem können für die Zeit vom 8. bis 21. Ottober pro Woche 5 Pfund Kartoffeln entnommen werden. Abschnitt 12 der Lebensmittelkarte ist' auch für die Zeit bis ein- schließlich 7. Oktober zur Entnahme von 7 Pfund Kartoffeln weiter gültig. Butter gibt eS 50 Gramm, Margarine 30 Gramm, Handels­ware I der Butter kostet 30 Pf.. II 29 Pf., Margarine 12 Pf. Da sich bei der Eindeckung der Saatkartoffeln in diesem Jahre ber- schieden- Mängel gezeigt haben, werden Bestellungen für solche in der Zeit bis zum 6. Oktober entgegengenommen. Wer es versäumt, seine Bestellung jetzt aufzugeben,'kann später nicht auf Lieferung Anspruch erheben._ Tegel . Lebensmittel. Diejenige» Personen, die in der Woche vom 24. bis 30. September d. I. Fleisch nicht erhallen konnten, sind berechtigt, auf Grund der Fleifchkarten Grieß bezw. Hafer- flocken zu empfangen. Anweisungen werden Zimmer 29 ausgestellt. In der lausenden Woche werden auf Kartoffelkarten 10 Psund Kar- toffeln verabfolgt. Von Donnerstag ab können in den bezüglichen Geschäften auf Abschnitt 61 der Lebensmittelkarte 100 Gramm Teig- waren(16 Pf.) und 100 Gramm Honig(12 Pf.) entnommen werden. In der Gemeinde- Verkaufs stelle werden Fischkonserven verkauft. Die Geschäftszeit der Kleiderannahmestelle sowie der.Bezug- scheinausgabestelle wird auf die Zeit vvn 01 Uhr festgesetzt.

Groß-Serliner parteinachrichten. Grofl-Berliu» Die zum Donnerstag, den 4. Oktober, nach den Germania - Prachtsälen. Chausseestr, 110, einberufene Versamnilung wird sich besonders mit der wüsten Agitation alldeutscher Kreise gegen den Verständigungsfrieden befassen. Wir erwarten daher die regste Propaganda unserer Genossen und Genossinnen. Eintrittskarten find noch bei den Vorstandsmitgliedern der sozial- demokratischen Vereins und im Bezirksfekretariat, Lindenstraße 8 (Telephon: Amt Moritzplatz 364), zu haben. _ Der Bezirksvorstand. Bohnsdorf . Mittwoch, 8. Oktober, abends 3'/, Uhr. Mitglieder« Versammlung bei Grabow , am Bahnhof,