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Groß- Berlin

Die Milchversorgung der Kinder in Gefahr. Die abfolut unzulängliche Milchbersorgung Groß- Berlins hat die Fettstelle Groß- Berlin veranlaßt, mit einer energischen Ein­gabe sich an den Präsidenten des Kriegsernährungsamtes zu wen­den. Es wird darin auf die vollkommen ungenügende Milchver­forgung der Reichshauptstadt und ihrer Vororte hingewiesen, die zu einer schweren Kalamität geführt hat. Die Gemeinden seien nicht mehr imstande, für die kleineren Kinder genügend Milch ab­zugeben, wenn die bestehende Reichsorganisation nicht von Grund auf geändert würde. Nachdem vor einiger Zeit die Ration für ein- und zweijährige Kinder von einem Riter auf dreiviertel Riter herabgescht werden mußte, sieht man sich jest in Groß- Berlin gezwungen, für drei­und vierjährige Kinder nur noch einen halben Liter, anstatt wie bisher dreiviertel Liter zu gewähren, und rechnet mit weiteren Kürzungen, wenn die Milchüberweisungen durch die Reichsstellen nicht bedeutend größer werden. Die bisherige Organisation der Milchversorgung ist auch vom Preußischen Städtetag als unhaltbar bezeichnet worden. Durch die neuerliche Erhöhung des Milchpreises ist gar nichts erreicht worden. Die Milch geht gar nicht in die Großstädte, son­dern sie wird ent- oder verbuttert oder in den Lieferungsbezirk verkauft. Die Groß- Berliner Gemeinden fordern nun eine bessere

Erfassung der Milch in den ländlichen Kreisen. Die Organisation müsse dort einen gesunden Unterbau erhalten.

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Monats und des Bierteljahres gilt für jeden Gasabnehmer der] Legitimationsfarten für Warenauffäufer. Das Bolizeipräs Tag, an dem bei ihm der Stand des Gasmessers auf- fidium teilt mit: Diejenigen Gewerbetreibenden, welche in Berlin  genommen wird. eine gewerbliche Niederlassung besitzen und im Jahre 1918 per­sönlich oder durch in ihren Diensten stehende Reilende für die ,, Mutter  ". 3wede ihres Gewerbebetriebes Waren auffaufen oder Bestellungen Zur Förderung von Deutschlands   Spende für auf Waren suchen wollen, werden in ihrem eigenen Interesser auf­Säuglings- und Kleinkinderschuh" ist ein Werbegefordert, die hierzu gemäߧ 44, 44 a der Reichsgewerbeordnung film Mutter" bestimmt, ein von Margarete Lindau- Schulz   erforderlichen Legitimationskarten für das Jahr 1917 baldigst zu führung gestern in den Mozartsaal- Lichtspielen statt- im Bezirk der Polizeireviere 1, 2, 3, 5, 6, 12, 13, 14, 15, 16, 19, und Hanna Henning verfaßtes soziales Drama", dessen Urauf- beantragen. Der Antrag ist, wenn die gewerbliche Niederlassung fand. Im Mittelpunkt der Handlung steht die Gattin des an- 20, 21, 22, 26, 27, 29, 37, 38, 40, 55 und 93 liegt, bei dem Polizei­gesehenen Kunstmalers Sanden, die ihrem Kinde aus Scheu vor bezirksamt Berlin- Mitte, Am Moffenmarkt 1, sonst bei dem für die den Unbequemlichkeiten der Ernährung mit der Mutterbrust die gewerbliche Niederlassung zuständigen Revier zu stellen. Erfüllung dieser Pflicht versagt. Die pflichtvergessene Mutter ver­Eine Mehlschiebung wurde in der Alten Jakobstraße entdeckt. liert ihr Kind durch den Tod und tritt schuldbewußt dann in den Ein Fuhrherr in der Drontheimer Straße ließ vor einiger Zeit Dienst der Säuglingsfürsorge, um fortan den Kindern der Armen 17 Sad Mehl von einem Kahn abholen. Es sollte von einem Bäcker­eine Mutter zu sein. Ein Gegenstück zu ihr ist eine andere Mutter, meister unter der Hand gekauft werden. Der Meister lehnte jedoch eine Arbeiterin, die im Morgengrauen vor dem Aufbruch zur das Geschäft ab. Der Schiffer nahm das Mehl auch nicht zurüc Arbeitsstätte ihrem Kinde die Flasche zurechtmachen muß, zu spät und meldete sich auch später nicht wieder. Der Fuhrherr merkte nach der Fabrik kommt und wegen Unpünktlichkeit entlassen wird. wohl, daß er dazu alle Veranlassung haben. mochte. Er gab nun als einen Weg aus der Not solcher Mütter und solcher Kinder zeigt seinem Angestellten den Auftrag, die Ladung einstweilen auf seinem der Film nicht etwa sozialreformerische Maßregeln zum Schub Hof in einer Remise unterzustellen. Dort stand sie eine ganze von Mutter und Kind, sondern nur das bescheidene Mittel der Weile. Als er aber den Wagen brauchte, tat der Fuhrherr so, als Säuglingsfürsorgestelle und des Kinderheims. Dabei bietet fich ob die Ladung ihm gehöre und verkaufte sie für 18 000 M. an Gelegenheit, eine Reihe hübscher Kinderszenen vorzuführen, die eine Firma in der Alten Jakobstraße. Diese veräußerte sie für den Kinobesucher unterhalten und seines Beifalls sicher sind. Die 2,80 M. das Pfund weiter. Bevor jedoch das Mehl an die neuen Darstellung der Hauptrolle durch Maria Fein   vom Deutschen   Käufer gelangte, erregte es in der Alten Jakobstraße im Keller lagernd die Aufmerksamkeit mißtrauischer Leute. So erhielt die Theater trägt wirksam zum Erfolg des Films bei. Bolizei einen Wink und machte weiteren Schiebungen ein Ende. Der Fuhrherr hatte von dem Kaufpreis erst 6000 M. erhalten. Davon hatte er dem Kutscher 2000 M. abgegeben. Dieser hatte sich damit begnügt, weil er der Meinung war, daß 6000 M. der ganze Kaufpreis jeien. Daß er in Wirklichkeit 18 000 M. erhalten sollte, hatte der Fuhrherr bei der Teilung verschwiegen. Das Geld wurde ebenfalls beschlagnahmt. Woher das Mehl stammt, muß noch festgestellt werden. Die Säde tragen ein Bleisiegel der Do­minialmühle Schönfeld mit dem Zeichen H. V. Korn" in der Mitte. Ein graufiger Vorgang spielte sich gestern abend in der Be­dürfnisanstalt in der Annenstraße ab. Ein Mann kam dort eilig herein. Bald jah die Wärterin aus seiner Zelle Blut herausfließen. Ein Schuhmann, den sie holte, fand den Mann tot daliegen. Er hatte sich mit einem Rasiermesser den Hals abgeschnitten. Der Tote wurde festgestellt als ein 35 Jahr alter Kaufmann Friedrich Klees vom Waterlooufer 7, der schwer nerventrant war.

Auf der Tagesordnung der nächsten Sigung der Berliner   Stadt­verordneten- Bersammlung steht der Antrag Heimann und Genossen über die Einführung des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Gemeindewahlrechts für Wie weit geht die Beschränkung des Gasverbrauchs? alle Einwohner über 20 Jahre ohne Unterschied des Geschlechts Eine Zuschrift aus unserem Resertreise macht darauf aufmert- und unter Aufhebung aller Bejizvorteile, sowie der Verhandlungs­sam, daß bei der Einschränkung des Gasverbrauchs auf neun Zehntel bericht des Ausschusses zur Vorberatung der Magistratsvorlage über der im vorhergehenden Jahr verbrauchten Menge manche 2auben die verlängerten Fristen für die Bebauung des Scheunen­tolonisten in große Verlegenheit fommen tönnen. Wer noch in viertel 3 und ferner über die Nichterhebung von erhöhtem Schul­diesem Sommer mit seiner Familie feine Laube als Duartier benugt geld für Kinder aus Neukölln. Außerdem soll ein neuer Antrag hat, wird natürlich in seiner Wohnung nur wenig Gas verbraucht haben. der Stadtverordneten Barthelmann und Genossen von der U. S. P." Wenn nun einer im nächsten Jahre nicht wieder den Sommer in zur Behandlung kommen, der dahin geht, den Magistrat zu ersuchen, einer Laube zubringen kann, so muß sein Gasverbrauch selbst bei die bisherigen Preise für die Portionen der Massenspeisung nicht größter Spariamkeit den der Sommermonate des vorhergehenden zu erhöhen. Sodann soll die Vorlage über den Antrag der Stadt Jahres übersteigen. Es ist dringend notwendig, daß solchen Lauben- Schöneberg über die Beschickung der Berliner   Begabtenschulen mit folonisten ebenso eine besondere geftfegung der Ver- vorläufig 10 Kindern beraten werden. Eine dritte Vorlage über die brauchsmenge zugestanden wird wie denjenigen Personen, die Aenderungen im höheren städtischen Schulweſen für die männliche lange Zeit verreist waren.

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Jugend ist der Versammlung zur Kenntnis unterbreitet worden.

Eine wichtige Entscheidung des Kammergerichts für alle Mieter und Hausbesizer ist ergangen und hat allen Unklarheiten in der Frage der Räumungsflagen gegen Kriegerfrauen ein Ende gemacht. Die Frau eines Kriegsteilnehmers hatte während des Krieges eine Wohnung gemietet und den Mietvertrag allein unter­zeichnet, aber feine Miete gezahlt. Es war gegen fie ein Räu­mungsurteil ergangen. Der Ehemann widersprach der Voll­streckung. Das Kammergericht hat der Beschwerde stattgegeben und erklärt, daß die Vollstreckung eines gegen die Ehefrau eines Kriegsteilnehmers ergangenen Räumungsurteils nicht zulässig ist, wenn nicht auch der Ehemann zur Räumung verurteilt wird. Denn der Ehemann ist als Haushaltsvorstand Inhaber der von ihm gemieteten Wohnung. Die Ehefrau ist in seiner Abwesenheit lediglich als Befihdienerin im Sinne des§ 855 BGB. anzu­sehen, so daß also auch in diesem Falle der Ehemann Besizer ist. Deshalb bedeutet die Vollstreckung eines gegen die Ehefrau er­wirkten Urteils auf Räumung gleichzeitig auch eine Vollstreckung gegen den Ehemann, der damit aus dem Besitz der Wohnung ge­fetzt wird. Das ist aber nur möglich, wenn auch gegen ihn ein Urteil auf Räumung vorliegt.

Im Dienst tödlich verunglückt ist der 35 Jahre alte Rangierer Hermann Ehrlich aus der Ziethenstraße 8 zu Lankwitz   auf dem Bahnhof Tempelhof- Schöneberg  . Er starb schon, als man ihn zum Verbinden nach dem Anhalter Behnhof bringen wollte.

Für 25 000 Mark Seide fand gestern die Kriminalpolizei in cinem Hehlernest. Vor einiger Zeit entwich aus einer Heilanstalt in Kottbus   ein Arbeiter Friz Kowalik, der wegen vieler Einbrüche in Wäschegeschäfte und Wäschereien 3 Jahre Zuchthaus zu verbügen hat. Seine Spur führte nach Berlin   zu einem Ehepaar Zander in der Lothringer Straße. Dieses war gerade nach der Angermünder Straße umgezogen. Dort trafen die Beamten den Gefuchten auf der Treppe vor der Zanderschen Tür und nahmen ihn fest. In der Wohnung fanden sie noch seinen Helfershelfer, einen gewissen Bruno Eckert, und ganze Säde voll Diebesbeute, darunter für 25 000 M. Seidenstoffe und Blusen, die die Einbrecher in der Nacht zum vergangenen Mittwoch auf dem Wege durch die Decke aus den Blusenhaus von Drucer in der Wilsnader Straße 50 herausgeholt hatten. Sie hatten ihre große Beute gleich nach der neuen Zander­schen Wohnung gebracht, als ob sie zum Umzug gehörte. Mit Ko­walik und Edert wurde auch das Ehepaar verhaftet.

Jene Zuschrift zeigt uns übrigens, daß über die feit 1. Sep­tember gültige neue Gasverordnung für Groß- Berlin immer noch in der Bevölkerung nicht volle Klarheit besteht, obwohl das Wesent­liche daraus im Vorwärts" mitgeteilt worden ist. Der Einsender hat in diesem Jahr vom Frühling bis in den Spätiommer hinein für vier Monate nur 21, 12, 7, 2, zusammen 42 Rubifmeter Gas verbraucht, weil er meist in seiner Laube wohnte. Gr fragt nun, wie er im nächsten Jahr in seiner Wohnung für dieselbe Zeit mit neun Zehnteln von 42 Rubikmeter( das wären fnapp 38 Rubikmeter) aus­Tommen solle. Nein, so weit geht die Zumutung an die Spariamfeit" der Gasverbraucher denn doch nicht. Gefordert wird Einschränkung des Verbrauches für jedes Vierteljahr auf neun Zehntel der Ber. brauchsmenge desselben Viertels im Vorjahr, im übrigen aber ist jedem Verbraucher unter allen Umständen ein Mindestver­brauch gestattet. Die Verordnung bemißt ihn für die vier Bierteljahre Januar bis April auf 105. Stubikmeter, April bis Juli auf 70 Stubikmeter, Juli bis Oktober auf 70 Rubifmater, Oktober bis Januar auf 120 Rubikmeter, was freilich für die meisten Haushaltungen noch weit hinter dem Bedarf zurückbleibt. Sind neun Zehntel der vorjährigen Vierteljahresmenge weniger als diese Mindest­fäße, so darf dennoch bis zu den Mindestfäßen verbraucht werden. Getreidekaffee- Industrie. Unter dieser Ueberschrift erschienen Machen aber die neun Zehntel mehr als die Mindeftfäge aus, fo in den letzten Tagen mehrfach in den Zeitungen Notizen, in denen ist ein Verbranch bis zu den neun Zehnieln erlaubt. Wer z. B. gefagt war, daß das mit 100 000 Tonnen in Aussicht genommene in diesem Frühling und Sommer für das Vierteljahr April bis Juli Gerstenkontingent laut Mitteilung des Kriegsernährungsamts an zufällig nur 40 Stubifmeter Gasverbrauch hatte, darf im nächsten die beteiligten Industrieverbände auf 200 000-250 000 Tonnen erhöht Jahr für dieselbe Zeit nicht nur neun Zehntel davon, gleich worden sei. Daran wurde die Schlußfolgerung geknüpft, daß es 36 Kubikmeter, sondern bis 70 Kubifmeter verbrauchen. Wer aber sich ermöglichen lassen werde, die Kaffeegroßröstereien, die bisher für den genannten Zeitraum diefes Jahres z. B. 100 Kubikmeter ver- gegenüber den Malzkaffeefabriken benachteiligt waren, mehr, als brauchte, dem find für dieselben drei Monate des nächsten Jahres bisher geplant war, heranzuziehen. Das Kriegsernährungsamt nicht nur 70 Subifmeter, sondern bis neun Behntel gleich 90 Stubif- ersucht uns um Feststellung, daß es dieser Notiz völlig fernstand, um meter gestattet. Für den einmonatigen Zeitraum von September so mehr, als der Inhalt falsch ist und trügerische Hoffnungen er­zum Oktober dieses Jahres ist die Uebergangsbestimmung getroffen veden dürfte. Nach den bisher aufgestellten Berechnungen ist an worden, daß in ihm der Verbrauch bis neun Zehntel des Verbrauchs die Freigabe einer Menge von 200 000-250 000 Berantwortlich für Bolitif: Erich Kuttner  , Berlin  ; für übrigen desselben Zeitraumes vom Vorjahr betragen darf und ein Mindest- Tonnen Gerste zur Herstellung von Kaffeerfaß nicht enteil des Blattes: Alfred Scholz, Neuköln; für Inferate: Th. Glode, Berlin  . Drud u. Verlag: Bortvärts Buchdruderei u. Berlagsanstalt Paul Singer& Co., berbrauch von 30 Subikmeter gestattet ist. Als Beginn des ferntzu denken. Berlin   SW.

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