rnä» Nationen vollzogen werden soll; in bezug auf daS lkeder- z a n g S r e g i m e, das bis zum Moment der endgültigen staut- lichen Konstituierung dieser Gebiete bestehen soll; in bezug auf d i e A r t u n d F o r m. in der die Bevölkerung dieser Gebiete ihren Willen kundzugeben haben wird. Die Gesamtheit der Zlnt- warten auf diese Fragen bilden die Paragraphen des Friedensvertrages, die den Paragraph 2 des deutschen Borschlagcs vom 28. De- zember 1Sl7 ersetzen sollen. Die rufliscbe Delegation schlägt ihrer- seitS folgende Lösung dieser Fragen vor: act l. Das Territorium: Das SelbstbeltimmungSrecht steht den Nationen und nicht ihren Teilen zu, die okkupiert worden sind, wie eS der Paragraph 2 des deutschen Vertrages vom 28. De- zember vorsieht, dementsprechend gibt die russische Regierung aus eigener Initiative das Recht der gleichzeitigen Selbstbestimmung auch den Teilen der genannten Notionen, die außerhalb der Ve- setzungSzone leben. Rußland verpflichtet ssch, diese Gebiete weder direkt noch indirekt zur Annahme dieser oder der anderen Staats- form zu nötigen, ihre Selbständigkeit durch keine Fall- oder Militär- konventionen zu beengen, die vor der endgültigen Konstituierung dieser Gebiete auf Grund deS Selbstbestimmungsrechtes dieser Nationen geschlossen würden. Die Regierungen Deutschlands und Oester- rsich-Ungarns bestätigen ihrerseits kategorilch daS Feh- len irgendwelcher Ansprüche sowohl auf die E i n v e r- leibung in das Territorium Deutschlands und Oesterreich- Ungarns, der Gebiete des früheren russischen Kaiserreichs, die setzt von den Heeren Deutschlands oder Oesterreich-Ungarns okkupiert worden sind, wie auf die sogenannten Grenzkorcekturen auf Kosten dieser Gebiete. Gleichzeitig verpflichten sie ssch, diese Gebiete nicht, weder direkt noch indirekt, zur Annahme dieser oder jener Staats- form zu nötigen, ihre Unabhängigkeit nicht durch irgendwelche Zoll- oder M il i t ä c ko n v e n t i o n e n zu beengen, die gc'Slossen würden vor der endgültigen Konstituierung dieser Gebiete auf Grund des politischeti SelbstbestimmungsrechtS der sse bevölkernden Nationen. ad 2. Tie Lölung der Frage über die Geschicke der ssch selbst bestimmenden Gebiete muß unter der Bedingung dec vollen poli- tischen Freiheit und deS Fehlens iedes äußeren Druckes stattfinden, deshalb soll die Abstimmung nach Rücknahm« der fremden Heere und Rückkehr der Flüchtlinge und der vom Anfang deS Krieges evakuierten Bevölkerung stattfinden. Der Zeitpunkt der Zurückziehung dec Heere wird durch eine besondere Kommission bestimmt, entsprechend der Lage der Transportmittel, der Ernährung und anderer Fragen, die im Zusammenhang mit den Bedingungen des noch nicht beendigten Weltkrieges stehen. Der Schutz der Ordnung und Rechte der im Prozeß der Selbstbestimmung ssch befindenden Gebiete liegt den na- iionolen Heeren und lokalen Milizen o b. Den Flüchtlingen und den durch die OtkupationSbebörden seit Anfang des Krieaes Evakuiierien wird die volle Freiheit und materielle Möglichkeit der Rückkehr gegeben. ad 3. Vom Moment der Unterzeichnung des Friedens bis zur endgültigen staatlichen Konstituierung der genannten Gebiete geht ibre innere Verwaltung, die Leitung der lokalen Angeleoenheiten, Finanzen ulw. in die Hände eines temvarären Organe? über, das durch Verständigung der politischen Parteien, die ibre Lebensfähig- keit inmitten ihres Volkes vor und während deS Krieges bewiesen haben, gebildet wird. Di« Hauvtaufgabe dieser temporären Organe besteht gseichzeitig mit der Anfrechterbailtung des normalen Laufes des gesellsrfwt- lidien und ökonomischen Lebens auch in der Organisation der Volks- befragung. ad s. Die e n d g ü l t i g c L ö s u n g der Frage von der Staats- läge der Gebiete, um die es sich handelt, und von der Form ihrer Staatseinrichtnng wird durch daS allgemeine Relerendum er�olaen. Zwecks Beschleunigung der Arbeiten der Frie- denSkonferenz hält die russische Deleaation es für außer- ordentlich wichtig, v»» der deutschen und österreichisch- ungarischen Delegation eine Vollrommen exakte Antwort auf alle die Fragen zu erhalten, die in dieser Erklärung aufgeworfen sind. WaS andere kleinere Fragen betrifft, so könnten sse dahin beantwortet werden, daß sie im Zusammenhang mit der genauen Antwort� an? diese Punkte beantwortet werden. Hierauf erbat General Hoffmann daS Wort und führte aus:„Ich mutz zunächst gegen den Ton dieser Vorschläge protestieren. Die russische Delegation spricht mit uns, als ob sse siegreich in unserem Lande ständen und uns die Bedingungen diktieren könnten. ?ich möchte darauf hinweisen, datz die Tatsachen entgegengesetzt sind.— das siegreiche deutsche Heer steht in ihrem Gebiet! Ich möchte dann feststellen, datz die russische Delegation für die bescbten Gebiete die Anwendung eineS Selbstbestimmungs- rechtS der Völker in einer Weife und in einem Umfange fordert, wie eS ihre Regierung im eigenen Lande nicht anwendet. Ihre Regierung ist begründet lediglich auf Macht, und zwar auf Macht, die rücksichtslos mit Gewalt jeden anders Denken- den unterdrückt. Jeder ayders Denkende wird einfach als Gegenrevoluiionär und Bourgeois vogelfrei erklärt. Ich will diese meine Ansicht nur an zwei Beispielen erhärten. In her Nacht vom LS. zum 3!. Dezember wurde der erste w e i ß? u s s i s ch e Kongreß in Minsk , der das Selbst- bestimmungsrecht des weitzrussischcn Volkes geltend machen wollte, von den Maximglisten durch Bajonett und Maschinengewehre aus- einandergejayt. Als die Ukrainer das Selbstbestimmungsrecht geltend machten, stellte die Petersburger Regierung ein Ultimatum und versuchte, die Erzwingung ihres Willens mit Waffengewalt durchzusetzen. Soviel aus den mir vorliegenden Funksprüchen her- vocgeht, ist der Bürgerkrieg noch im Gange. So stellt sich die Anwendung des Selbstbestimmungsrechts der Völler durch die maximalistische Regierung in der Praxis dar. Die deutsche Oberste Heeresleitung mutz deshalb eine Einmischung in die Regelung der Angelegenheiten der be- setzten Gebiete ablehnen. Für uns haben die BSlter der besetzten Gebiete ihrem Wunsch der Lostrennung von Rußland br- reitS klar und unzweideutig Susdruck gegeben. Von den wichtigsten Beschlüssen der Bevöllerung möchte ich folgende hervorheben: Am 21. September 1917 er!«t die kurländische Landesver- sammlung, die sich ausdrücklich als Vertreterin dec Gesamt- bevölkerung Kurlands bezeichnete, den Schutz des Deutschen Reiches. Am 11. Dezember 1917 proklamierte der litauische Landes- r a t, der von den Litauern deS In- und Auslandes als einzig be- vollmächtigtc Vertretung des litauischen Volkes anerkannt ist, den Wunsch der Abtrennung von allen staatlichen Verbindungen, die bisher mit anderen Völlern bestanden haben. Am 27. Dezember sprach die Stadtverordnetenversammlung in Riga eine ähnliche Bitte an daS Deutsche Reich aus. Diesem Antrage haben sich die Rigaer KaufmannSkammer. die Große Gilde, die Vertreter der Landbevölkerung sowie 79 R i- gaer Vereine tnge'«Hossew Schließlich haben im Dezember 1917 auch die Vertreter der Rit'er'chaft oer ländlichen �ödtischen und kirchlichen Gemeinden aus Oesel. Dago« und M o o n i» verschiedenen Erklärungen sich von ihre« bisherigen Beziehungen losgelöst. Auch ouS verwaltungstechnischen Gründe« mutz die deutsche Oberste Heeresleitung eine Räumung Kurlands. Li. tauenS, Rigas und der Insel» im Rigaisch« Meerbus« gbleh»«. Alle dies« Gegend« besitzen keine Verwaltungsorgane,
keine Organe der Rechtspfleg«, kein« Organs des Rechtsschutzes, keine Eisenbahnen, keine Telegraphen, keine Post. Alles dies ist deutscher Besitz und in deutschem Betriebe. Luch zur Errichtung eines eigenen Volksheeres oder einer Miliz sind die Länder mangels geeigneter Organe in absehbarer Zeit nicht in der Lage. Staatssekretär von Kühlmann: Ich möchte hervor- heben, daß es nicht möglich ist, auf die. hier verlesene schrift- liche ErNörung der russischen Telegation unsererseits jetzt irgendwie Stellung zu nehmen. Ich mutz mir die weitere Stellungnahm« in allen Punkten vorbehalten, möchte aber meiner persönlichen An- ficht dahin Ausdruck gaben, datz der von der russischen Delegation vorgeschlagene modus pcocedendi, nämlich, datz die Delegationen sich gegenseitig formulierte Schriftstücke vorlegen, weder zur Beschleuni- gung der Verhandlungen beitragen wird, noch, besonders wenn die Schriftstücke dem uns heute vorgelegten entsprechen, im allcrgering- sten dazu beitragen wird, die Aussichte» der Verhaudlungen, die wir führen, in besonders rosigem Lichte erscheinen zu lassen. Ich persönlich bin der Ansicht, datz es zweckmäßiger gewesen wäre, in der gestern angefangenen Weise fortzufahren, bis der ganze Stoff durchgesprochen war, um dann nach Abschluß der mündlichen Durcharbeitung, wenn es nötig geschienen wäre, das Ergebnis der mündlichen Durcharbeitung schriftlich zu fixier«. Da aber die russische Delegation durch ihren heutigen Antrag sich auf einen anderen Boden stellt, schlage ich vor, zur Beratung unterden Bundesgenossen die Sitzung aufzuheben. Herr Trotzki : Es ist selbstverständlich, datz eS durchaus nicht unsere Absicht ist. die Technik der Verhandlungen zu er- schweren. Wenn die Gegenpartei sich auf den Standpunkt stellt, daß für das Vorbringen schriftlicher Formulierungen noch nicht der richtige Zeitpunkt ist, so würde unser heutiger Vorschlag zur DiS- kussion gestellt werden, und wir würden uns das Recht vorbe- halten, im Laufe der weiteren Verhandlungen zu unserer Deklaration als solcher oder zu einzelnen Teilen derselben zurückzukehren, ohne in irgendeiner Weise der Gegenpartei eine ähnliche Behandlung der Angelegenheit aufzwingen zu wollen. Staatssekretär von Kühlmann: Ich kann diese» Lorschlag nicht aunehme». Das Vorhandensein schriftlich formulierter und ausgearbeiteter Vorschläge auf der einen Seite, denen von der anderen Seite keine entsprechende Gegenformulierung entgegengestellt wäre, würde durch- aus unerwünscht fein. Ich mutz deshalb an meiner Auf- fassung festhalten, datz vor irgendwelcher Stellungnahme meinerseits zu der neuen Lage eine erneute Beratung der Bundesgenossen nötig ist. Die Sitzung wurde hierauf aufgehoben. Eine neue Sitzung zur Fortsetzung der Beratungen ist noch nicht anberaumt worden.
Gelverkschafisbewesullg Neuregelung der Zulagen für Schwer- und Schwersiarbeiter. Seit kurzem gelten für die Bemessung d« Zulagen bei der Unterverteilung der Schwer- und Schwerftarbeiter neue Richtlinien. In einer umfangreichen Arbeit hat das KriegSernährungS- amt die Grundsätze zusamm«getragen. die. für das Zulagewesen matzgebend sind. DaS Wichtigste sei hier zusammengestellt: Vom t. Januar an werden die Betriebe nicht mehr direkt von den Reichsstell« beliefert, sondern die Lebensmittel fließen dem Kommunalverband zu, in dem daS Werk seinen Sitz hat. Die Grundlage für die Oberverteilung bilden die Angaben der Kam- munalverbände über die Anzahl der in ihrem Bezirk vorhandenen Zulageberechtigten(getrennt nach Schwer- und Schwerstarbeitern. unter letzteren wieder besonders die Bergarbeiter unter Tage) und die vom Kriegsamt als in der Rüstungsindustrie tätig bezeichneten Werke. Den Korymunalverbänden ist für die Unterverteilung freiere Hand gelassen; innerhalb eivcS gewissen Rahmens können sie die Zulagen je nach Scknoere der Arbeit an die Zulagebcrechtigten nach ihrem Ermessen staffeln. Die Zulage an B r o t z. B. mutz sich für die S ch w e r arbeiter in den Grenzen von 15 bis 49 Proz. Grundration halt«; für S ch w e r st arbeiter von 49 bis 89 Proz.; F le i s ch 29 bis 49 Proz. An Fett sollen auf jeden Schwerstarbeiter mindestens 199 Gramm wöchentlich entfallen, die Höhe der Zuweisung an Schwerarbeiter ist freigestellt. Den bisher als zur Rüstungsindustrie gehörig aner- kannt« Werken mutz, soweit dort Massenfpeisung« eingerichtet sind, eine Fettmenge von 49 Gramm für jeden Teilnehmer wöchentlich zuteil werden. An Kartoffeln erfolgt eine Zuweisung von Reichs wegen nicht mehr, doch ist es d« Kommnnalverbänden überlassen, den Wochenkopfsatz innerhalb der zugewiesen« Gesamt- menge unter Berücksichtigung der Arbeitsleistung oder nach Alters- stufen oder nach sonstigen Gesichtspunkten(also auf Kosten der Ge- samtverbraucher) verschieden zu bemessen. Die Begrenzung der Spannweite für die Zuweisungen der einzeln« Lebensmittel ist io weit gefaßt, datz für die Kommunalvevbände. denen nach Anhörung der ArbeiterauSschüsse die Unterscheidung in Schwer- und Schwerst- arbeiter überlassen bleibt, weiteste Bewegungsfreiheit bei der Zu- teilung zu den einzelnen Arbciterkategorien besteht. Doch hat zur unzweideutig« Feststellung der Schwerstarbeiter daS Kriegsernäh- rungsamt eine neue Liste aufgestellt, die für das ganze Reich maß- gebend ist und den Kommunalverbänden als Richtlinie zu dienen hat. Die Begrenzung des Begriffs Schwerarbeiter hingegen ist den Kommnnalverbänden nach Anhörung der Ausschüsse überlassen. Der Begriff.Rüstungsarbeiter' ist für die Unterverteilung beseitigt. Nach der neuen Liste gelten als Schwerst arbeiter: 1. Bergarbeiter unter Tage, einschließlich der mittleren und unteren Grubenbeamten(Fahrhäuer,»steige:. Fahr-, Wetter- und Obersteiger), soweit sie unter Tage beschäftigt sind. 2. Die an den Koksöfen(Arbeiter in Gasanstalten sind wie Ar- beiier an Koksöfen zu behandeln), Eis«erzrostöfen und in Brikett- fabriken beschäftigten Arbeiter, soweit sie der Einwirkung der Gase. deL Rauches und der Hitze der Oefen unmittelbar ausgesetzt sind. 2. Feuerarbeiter in der Eisenindustrie, insbesondere a) von den Arbeitern an den Hochöfen; Erz- und Koksfahrer, Gichter, Schmelzer, Schlack«arbeiter und sonstig« Ofenarbeiter sawie Gietzbettmacher und Arbeiter bei den Winderhitzern; b) von den Arbeitern in den Stahlwerken: Arbeiter an Gene- ratoren, Äonvert«. Martinösen, Tiegel- und Elektrostahlöf«; ferner Gießgruben- und Wärmegrubcnarbeiter, Kranführer in Ofen- und Gießhallen und über den Wärmgrubcn; c) von den Arbeitern in Walz -, Hammer- und Preßwerken; Walzer und Arbeiter an Schweiß-, Wärm- und Glühöfen. Ar- beiter an Hämmern, Pressen sowie Arbeiter an Sägen, Scheren. Richtmaschin«, soweit sie an warmem Metall arbeit«; d) von den Arbeitern in Eis«- und Stahlgießerei«, solche die unter großer Hitze oder schädliche:: Gas« besonders zu leiden haben. r:.. 4. Arbeirer in der Waffen» und Mumtionsinduftrie, die d« unter 3 aufgeführten Apbeiterkategorien entftwechen, insbes«chere
Arbeiter an Presse», Wärm- und GlLhSs«, sowie in der Härterei und Vergüterei. 5. Arbeiter in Zink -, Kupfer-, Aluminium- und sonstig« Me- tallhütt« und Metallgießereien, soweit ihre Arbeit der der Arbeiter der unter 3 aufgeführten Arbeitergrnppe gleicht; Ofenarbeiter in Zinkweitzfabriken. K. In Kalk- und Dolomiibrennereien, Zementfabriken, in der Tonwar«industrie lPorzellan-, Steinzeug-, Steingutfabriken, Ziegeleien und Fabriken seuersester Produkte, einschließlich Asbest- glühereien und in Glashütten, soweit diese Industrien für den Kriegsbedarf arbeit«: Arbeiter, die unter großer Hitze oder schäd- lichen Gasen besonders zu leiden Hab«. 7. In der Maschinen-, Metall- und Kleineisenindustrie, sowie in Eisenbahnwerkstätten, Brückenbauanstalten und Seeschiffswerften, soweit diese Industrien für den Kriegsbedarf arbeiten und soweit ihre Arbeiter nicht schon unter die aufgeführten Gruppen fallen: Ofen- und Hammerleute, Schmiede, Kesselschmiede, Warmnieter und Beizer für schwere Gegenstände. 8. Von den Arbeitern der chemischen und Sprengstoffindustrie solche, die unter großer Hitze, schädlichen Gas« oder giftigen Steffen besonders zu leiden haben. 9. Kesselhcizer im Bergbau und in d« vorgenannten Industrie» mit Ausnahme solcher Heizer, die eine Gasfeuerung oder eine Feue- rung mit mechanischer Beschickung bedienen. Die Rosireiniger und Aschenzieher der letzteren Anlagen fallen nicht unter diese Aus- nähme. 19. Arbeirer im Bergbau und in den vorgenannten Industrien, die an sich nicht unter die aufgeftrhrten Gruppen fallen, aber regel- mätzig in Tag- und Nachtschicht arbeiten, für die Zeit, in der sie Nachtschichten leisten. Wird in drei Schichten gearbeitet, so gilt nur eine Schicht als Nachtschicht. 11. Lokomotivführer und Heizer auf Dampflokomotiven; Maschinen- und Heizpersonal der See- und Binnenschiffahrt. Allgemeine Bemerkungen. 1. Arbeiterinnen, auf welche die vorstehenden Merkmale zu- treffen, sind wie Arbeiter zu behandeln. 2. Freie ausländische Arbeiter steh« Inländern gleich. Die Vorschriften für Kriegsgefangene bleiben unberühri.
Parteinachrichten. Karl Radek und die Unabhängigen. Die„Leipziger Volkszeitung ' liest Herrn Karl Radek »lias Sobelson. der auch in Deutschland auS Gastspielen bekannt ist. kräftig die Levii«, weil er die russische Revolution als Leiter der Petersburger Telsgraphm-Agentur durch falsche SensationSmeldun- gen komvromittiere: „Die russische Telegraphen-Agentur ist das amiliche Organ der russischen Regierung. Wie ist eS möglich, datz dieses Bureau über die Friedensverhandlungen and über eine dort von den Tele- giert« der russischen Regierung abgegebene Erklärung falsch- Nachrichten veröreitet? Es läßt sich doch bis auf weiteres unmög- lich annehmen, daß dort jeder Beliebige telegraphieren kann, was er will, oder daß Radek. der zum Leiter der Agentur bestellt ist, internationale Politik auf eigene Faust, losgelöst von Lenin und Trotzki , treibt. Das würde das vollendetste Tohuwa» d o h u sein, und niemand— weder im Lager der Mittelmächte noch,« dem der Alliiert«— könnte in Zukunft ein« Politik treiben, beider in irgendeiner Form das wirkliche oder mutmaßliche Berhalten der B o l s ch ew iki in Rechnung gestellt würde." Eine so scharfe.Kritik— eine Kritik, die die moralisch- Ber Handlungsfähigkeit der vor kurzem noch verHimmel- ten, von Ledebour als Gesinnungsgenossen in Anspruch genomme- neu Bolschewik! schlechthin leugnet,— ist in Teutschland kaum von einem alldeutschen Blatt geübt worden. Was sagen Mehring und seine Intimen in Chemnitz , Stuttgart und Brem« zu solcher Gotteslästerung? Ein Sozialdemokrat als Ehrenbürger. Der Stadtrat in Frankenbausen(Schwarzburz-Rudolstadt) er- nannte einstimmig den Genossen Franz Winter, der 2S Jahre dem Stadtrat angehört, als Anerkennung für seine Verdienste um die Stadt zum Ehrenbürger. Franz Winter, ein alter treuer Gc- nosse, ist der OeffcnLichkcit bekannt durch seine langjährige Tätigkeit als Präsident des Rudolstädter Landtags.
?nöustrie unö Kandel. Neue Ausdehnung der Hirsch-Kupser-Werke. Verschmelzung mit der Cliemisch« Fabrik Hönningen. Wie wir erfahr«, beabsichtige» die Hirsch- Kuvfer- und Messingwerle, Akticngrscllschaft, die Ucbernahmr der Chemischen Fabrik Hönning« und vorm. Messingwerk Reinickendorf R. Seidel Aktiengesellschaft Hönningen a. Rh. Heber die Einzelheiten dieser Angelegenheit wird demnächst der AufsichtSrat beider Gesellschaft« Beschluß fassen. Die Hirsch, Kupfer-Werke haben während des Krieges wahrhaft alänzend verdient, ihre eigenen Anlagen in Meising- wer! bei Eberswolde und Jlsenburg im Harz erweitert und ein ganzes Netz neuer Verbindungen geknüpft. Neben großen Terrain- kaufen am Hohenzollcrnkanal beteiligte sich die Gesell'chaft an der Baperischen Hütten tverk Friodrich Neumevev A.. G. und gemeinsam mit den Rütgerwerk« an der Kur» sächsischen Braunkohlen-, Gas- und Kraft- W e r k e G. m. b. H. Zu diesem Zweck wurde das Aktienkapital um b Millionen Mark auf lö Millionen Mark erhöht. Im Jahr 1917 erwarben die Hirsch�kupfer-Werke, die. nebenbei gesagt, der Deutschen Lank nahe steh«, eine beherrschende Stellung im bayeri'chen Graphiibergbau. In ihrer Bilanz vom 31. De- zember 1916 weisen sie neben einem Bankguthaben von 2,4 Mil- lionen Mark Wertpapiere und Beteiligungen von 13 Mill. Mark aus, wobei dahingestellt sei, ob in diesem Konto nicht noch stille Reserven liegen. Tie Dividende, die in den lebt« FnedenSjahre» zwischen 7 und 19 Proz. schwankte, stieg für 1916 auf 18 Proz., für 1916 auf 29 Proz. Die Chemisch « Fabrik Hönningen hat bereits im abgelaufenen Jahr ihre chemischen Betriebe verkauft. Ihr Messing- werk in Reinickendorf enthält eine Gießerei, ein Bl-ckwalzwerk, eine Presserei. Gesenkschmiede Draht, unv Rohrziehcrei und schließlich eine Glüherei. Erzeugnisse sind: Munitionsmaterial und Handelsware aus Nickel . Kupfer. Aluminium, Messing, Speziallegierungen und besonders_ kupfernickelplattierteS Stahlblech zur Fabrikation von Geschoßmänteln. Das Aktienkapital be» trägt 7H Millionen Mark, die Dividende, die in der letzten Friedenszeit zwischen 8 Proz. und 11 Proz. schwankte, stieg für 1914/15 auf 15 Proz. und für die beiden folgenden Krieg?- geschäftSjabre auf 29 Proz. In der Bilanz vom 89. Juni 1916 werden an Wertvapieren und Bankguthaben ungefähr je 5 Mill. Mark ausgewiesen.___ '"nurraiifftrtit««*•* rntttlrrf oinevdeniiev>,»«>»>s Mittwoch min«. Bielfach beiler. aber noch»nänd-rlich. ister etwas Schnee, um Tage mShiger, na«» ziemlich strenger Frost.