Gewerkschaftsbewegung
An die Gewerkschaftsmitglieder.
Steuererklärungen.
Bahlreich sind die Aufforderungen, die in diesem Jahre zur A5
gabe der Steuererklärung an die Steuerpflichtigen ergangen find. Der Goethebund- Ausschuß für Boltsunterhaltungen hat der Diese Steuererklärung dient zur Einschätzung der schon mit mehr Berliner Gewerkschaftskommission zu den von ihm veranstalteten izenden der Veranlagungskommission zur Abgabe der Steuerdenn 3000 M. aur Steuer Herangezogenen und für alle vom VorUnterhaltungsabenden, in bereitwilligfter Weise Billetts zu Borerklärung aufgeforderten Personen. Die Tatsache, daß in manchen zugspreisen überlassen.
Fällen auch der Arbeitsverdienst 3000 m. übersteigt, hat nun Anlaß Die Unterhaltungsabende finden in folgenden Sälen und angegeben, in biel zahlreicheren Fällen wie früber die Aufforderung folgenden Tagen statt: zur Abgabe einer Steuererklärung ergeben zu laffen.
M
Jm Schwarzen Abler", Soneberg, Saupt. straße 144: Freitag, den 18. und Montag, den 28. Januar. Freitag, den 8., Dienstag, den 19. und Donnerstag, den 28. Februar. Zum Schultheiß , Safenbeibe 22/31: Sonnabend, den 19. und 26. Januar, den 2., 16. und 23. februar.
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Moabiter Stadttheater", It Moabit 47/48: Sonntag, den 20. Januar, nachmittags 1/2 Uhr, Dienstag, den 29. Januar, abends 7%, Uhr, Dienstag, den 12. und Freitag, den 22. Februar.
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Böhmisches Brauhaus", 2andsberger
IIee Nr. 11/13. Montag, den 21., und Mittwoch, den 30. Januar; Montag, den 11., und Donnerstag, den 21. februar.
2ebrer Vereinshaus", aleganderstr. 41. Diens. tag, den 22. Januar; Freitag, den 1., Sonntag, den 10., und Mittwoch, den 20. Februar.
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Voltshaus", Charlottenburg . Rosinenft r. 3/4. Mittwoch. den 23. Januar; Sonntage, ben 8. und 17. februar. , Germania Brachtfäle", Chausseestr. 110. Donnerstag, den 24. Januar; Dienstag, den 5., Mittwoch, den 13., und Dienstag, den 26. Februar.
Gewertschaftshaus", Engelufer 15. Freitag, den 25. Januar; Mittwoch, den 6., Freitag, den 15., und Sonntag, den 24. Februar. Schloßpart", Steglis. Sonntag, den 27. Januar, nachmittags 2 Uhr; Montag, den 4.; Donnerstag, den 14.; und Mittwoch, den 25. Februar.
„ Prachtsäle des Ostens", Frankfurter Allee 46. Donnerstag, den 31. Januar, Donnerstag, den 7., Montag, den 18., und Mittwoch, den 27. Februar.
Die Einlaßkarten a 25 Pf., und Familienfarten( 1-5 Personen) a 50 Bf., einschl. Kleiderablage, find im Bureau der Berliner Gewertschaftskommission, Engelufer 15 I, Zimmer 15, zu entnehmen.
Der Ausschuß der Berliner Getvertschaftstommiffion.
Der Verband der Glasarbeiter und-arbeiterinnen Deutschlands hat durch den Tod einen braven Berufsgenossen und Organisations freund verloren.
Paul Zöllner, der für die Glasarbeiter des Riefengebirges ein eifriger Förderer der Organisation und ein ebenso treuer Berater ihrer Berufsinteressen war, ist in Petersdorf i. St. an einer Zungen frankheit gestorben. Schon früh mag Zöllner die Keime dieser Berufskrankheit für Glasschleifer in sich getragen haben; der Strieg hat in letzter Zeit dieses Leiden verschlimmert, denn auch Zöllner war zum Heeresdienst eingezogen und hat in Rußland unter eisiger Kälte und Nässe gelitten. Schwer trant lehrte er von dort zurüd. Der Tüchtigkeit seines organisatorischen Wirkens entsprach ein ebensolch berufliches Können. Er war einer der fähigsten Arbeiter und fertigte jene prachtvollen Kristallgläser an, die nur auf den Tischen der Reichen Aufstellung finden. Nun hat der Tod jenen braven Menschen, der auch für seine Familie ein treusorgender Bater war, von seinen Leiden erlöst.
Eine gutbesuchte Mitgliederversammlung fämtlicher Berliner Ortsgruppen tagte am 16. Januar im großen Saale des Lebrer vereinshauses. Bezirksleiter Raulfus bemerkte einleitend: Die Not wendigkeit einer solchen Versammlung babe sich zunächst aus den Beschlüssen der am 27. und 28. November vorigen Jahres in Berlin stattgehabten Reichstonferenz ergeben, und zwar betreffs Wahl von sechs attiven Eisenbahnern als Berater für den Verbandsvorstand sowie Wahl von sechs Mitgliedern in den Bezirksvorstand.
Andererseits habe es die Organisationsleitung für ihre Pflicht gehalten, den Mitgliedern im Interesse einer gefunden Weiterentwicklung der Drganisation den Vorschlag zu machen, die bestehende Zerrissenheit durch Verschmelzung aller Berliner Ortsgruppen zu einer Verwaltungsstelle zu beseitigen, den Anschluß an die Berliner Gewerkschaftskommission zu vollziehen und ab 1. April d. J. pro Mitglied und Woche einen Lofalzuschlag von 5 Bf. zur Bestreitung außerordentlicher Ausgaben für lotale Swede einzuführen. Funktionäre hätten in awei Sigungen zu dieſen überaus wichtigen Fragen Stellung genommen und ihre Zustimmung erteilt. Dasselbe treffe in bezug auf das vorliegende Drtsstatut zu.
Als Berater für den Verbandsvorstand( Provisorium bis zum ersten Verbandstag) wählte die Versammlung die Kollegen Breul, Born, E. Schulze, Schlichting, Mayssis und Kusserow. In den Bes girlsvorstand wurden die Kollegen Babel, Boigt, infler, Strenger, Ballmann und Jafer gewählt.
Nachdem Kaulfuß den Antrag der Funktionäre begründet und eine furze Diskussion stattgefunden hatte, befchloß die Versammlung fast einstimmig, ab 1. April die Verschmelzung zu vollziehen, der Getvertichaftskommission beizutreten, einen Extrabeitrag von 5 f. einzuführen und das neue Ortsstatut in Kraft treten zu laffen.
Nachdem noch einige wichtige Punkte interner Art ihre Erledi gung gefunden hatten, wobei auch der Verbandsvorsitzende Brunner das Wort ergriff, erfolgte Schluß der Versammlung.
Dieser Verpflichtung fann fich fein Aufgeforderter entziehen. er die ihm obliegende Steuererklärung nicht innerhalb der vorgefchriebenen Frist abgibt, hat neben den später endgültig feftgelegten Steuern einen Zuschlag von 5 Broz. zu denfelben zu zahlen. Wer die Steuererklärung nicht längstens innerhalb zwei Wochen nach einer nochmaligen an ihn zu richtenden besonderen Aufs forderung abgibt, hat einen ferneren Steuerzuschlag von 25 Broz. zu entrichten.
In der auf vorgeschriebenen Formularen abzugebenden Steuererklärung ist das gesamte steuerpflichtige Einkommen anzugeben, fpezialisiert nach den Einfünften aus
1. Kapitalvermögen,
2. Grundvermögen, Bachtungen und Mieten, einschließlich des Mietswertes der Wohnung im eigenen Hause,
Militärperfonen und Sivilbeamte fowie deren Hinterbliebene aus der Kasse eines anderen Bundesstaates beziehen; d) aus Befoldungen, Pensionen und Wartegeldern, welche aus einer öfterreichischen Staatsfasse oder welche an in japanischen Staatsdienst übergetretene preußische Staatsangehörige aus der japanischen Staatstasse gezahlt werden;
2. das Einkommen der steuerpflichtigen Ausländer aus dem nicht bereits nach den Vorschriften zu la und b außer Aniay zu lajsenden ausländischen Grundbesig und Gewerbebetrieb, sofern dieselben nicht des Erwerbes wegen in Preußen wohnen oder sich aufhalten;
3. das Militäreinkommen der Unteroffiziere und Gemeinen, sowie während der Zugehörigkeit zu einem in der Kriegsformation befindlichen Teile des Heeres oder der Marine das Militäreintommen aller Angehörigen des aktiven Heeres und der aktiven Marine;
4. unter gewissen Voraussetzungen das Gehalt der im Auslande dienstlich tätigen Beamten und Offiziere;
5. die auf Grund geschlicher Vorschrift den Kriegs- oder Friedensinvaliden gewährten Pensionserhöhungen und Verstümme lungszulagen, die durch Reichsgesetz der Besteuerung entzogenen Gebührnisse sowie die mit Kriegsdekorationen verbundenen Ehrenfolde;
6. die aus einer rantenversicherung dem Verficherten zustehenden Leistungen.
Im Gegensatz zu diesen steuerfreien Leistungen aus der 8. Handel und Gewerbe, einschließlich des Bergbaues, Krankenversicherung sind die Einnahmen aus Unfall, Alters4. gewinnbringender Beschäftigung sowie aus Rechten auf und Invalidenrenten steuerpflichtig. Es handelt sich hier periodische Hebungen und Vorteile irgendwelcher Art, soweit diese um Einnahmen aus Rechten periodischen Hebungen. Einfünfte nicht schon unter Nr. 1 bis 3 begriffen find.
meinbesteuer.
So
Industrie und Handel.
Im übrigen verweisen wir auf den im Verlag der BuchDas Einkommen aus gewinnbringender Beschäftigung umfaßt handlung Borwärts herausgegebenen Führer durch insbesondere den Arbeits verdienst, einschließlich der etwaigen bie preußische Einkommensteuergesetzgebung. Zeuerungszulagen. Auch Teuerungszulagen stellen ein Ent- Breis 40 f. gelt für die geleistete Arbeit dar. Weder beabsichtigt der Arbeit geber dem Arbeiter mit einer folden Bulage ein Gefchenk zu machen, noch betrachtet es der Arbeiter als solches. Sie ist Entlohnung für geleistete Dienste. Damit ist aber die Steuerpflicht gegeben. Nur eine Ausnahme besteht: durch preußisches Gesetz vom 31. Mai 1917 ist bestimmt worden, daß die aus Anlaß der Kriegsteuerung beDer wirtschaftliche Friedensschluß mit Nußland. willigten Beihilfen und Zu.agen der unmittelbaren und mittelbaren In einer Beratung des Handelsvertragsvereins über die ruifischen Beamten, Lehrer, Angestellten und Arbeiter des Reiches, des Staates wirtschaftsverhältnisse gab Dr. Borgius einen zusammenfassenden und der Kommunalverbände sowie der Geistlichen, Lehrer, Beamten, Heberblid. Für die deutschen Angenstände in Rußland verAngestellten und Arbeiter der Kirchenverbände, Kirchengemeinden langte er, abgesehen von möglichst umgehender Aufhebung des und anderer Religionsgemeinden frei find von Staats- und Ge- Zahlungsverbots und angemessener Berzinsung, die leber nahme einer Ausfallsgarantie seitens des russischen Staates. Butvendungen, die nicht auf besonderem Rechtstitel beruhen, Die Erörterung der fünftigen Zollverhältnisse jei wegen würden steuerfrei sein, demnach auch die von den Gewerkschaften des zunächst zu erwartenden Provisoriums verfrüht; überdies gezahlten Streit, Arbeitslosen, Reiseunterstügungen usw. wolle die jetzige russische Regierung überhaupt feine wenig wie diese steuerpflichtig sind, sind auch alle Einnahmen, die andelsverträge mehr schließen, sondern den gesamten nicht als Einkommen aus der einen vom Gesez aufgestellten Ein- ußenhandel als Staatsmonopol ausbauen. Ueber die nahmequellen angesehen werden können, steuerpflichtig. Geschenke, provisorische Wiederaufnahme des Geschäftsverkehrs habe am Lotteries , Spiel- und Wettgewinne find also nicht steuerpflichtig. 10. d. M. eine Konferenz im Reichswirtschaftsamt stattgefunden. Bom Einkommen sind abzugsfähig die sogenannten Werbungs- Davon zu unterscheiden sei der sogenannte Fronthandel, der tosten, z. B. die Kosten für das bei der Arbeit benötigte, bom namentlich österreichischerfeits schon eine gewisse Regelung erfahren Arbeiter felbst zu stellende Werkzeug, die etwa zur fertigen Arbeit habe. Der Reiseverkehr ist durch Beseitigung des russischen Baßwesens grundsäglich ermöglicht, so daß nur ein deutscher zu liefernden Zutaten usw. Besondere Aufwendungen für Wohnung und Betöftigung, die teisepaß erforderlich ist. ein etwa wochentags von seiner Famlilie abwesender Arbeiter Herr Justizrat Alibansfi berichtete über die Einstellung der machen muß, find gleichfalls als Werbungsfoften anzufehen und friegsgesetzlichen Maßnahmen in Rußland . Er unterschied dabei demnach vom steuerpflichtigen Einkommen in Abzug zu bringen. 1. die unmittelbaren Folgen der Kriegsgefeggebung( wie LiquiEbenso werden besondere Ausgaben für Arbeitskleidung und Fuß dationen von Firmen, Verlauf von Grundeigentum, von Aktien usw.), zeug, die über die persönlichen Bedürfnisse hinausgehen, abzugs 2. die mittelbaren Kriegsfolgen( z. B. Wertverlust von Hypotheken fähig erachtet werden müssen, z. B. für die wasserfesten Stiefel durch Schädigung des betreffenden Grundstücs), 3. die Schädigung eines Schachtarbeiters. deutschen Eigentums durch die nach der Kriegserklärung ausgebrocheNicht ganz unstrittig, aber doch der Ausfechtung wert ist nen Deutschen - Pogrome bzw. notwendig gewordene überſtürzte A6die Frage, ob auch folche Ausgaben abzugsfähig find, die etwa reise der Deutschen unter Zurüdlassung ihrer Habe. Eine ausburch die Reinigung der Wäsche außer dem Hause um deswillen reichende Wahrung dieser Jntereffen sei auf Grundlage des ein erwachsen, weil die Frau ihrerseits einem Gewerbe nachgeht, oder heimischen russischen Rechts durchaus möglich, wenn bei den Friedens die in folchem Falle durch Beaufsichtigung der Kinder unter Um- verhandlungen deutscherfeits wirklich mit genauer Kenntnis der ständen auch zur Führung des Hausstandes entstehen. Geht etwa russischen Rechtsverhältnisse verhandelt würde. Mann und Frau auf Arbeit und müssen fie um deswillen zur Bes Herr Hermann Hecht berichtete über die für die fofortige auffichtigung der Kinder und zur Führung des Hausstandes eine alte Wutter ins Haus nehmen, die fonft der Armenverwaltung anbeinfallen würde, so würden die dadurch erwachsenen Stoften sehr wohl als Werbungstoften gelten fönnen und von dem gemeinsamen Einkommen des Ghepaares in Abzug zu bringen sein. Voraus fegung ist nur, daß diefer alten Mutter wegen nicht etwa schon eine Ermäßigung des Steueriages erfolgt. Abzugsfähig sind weiter
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1. die von dem Steuerpflichtigen zu zahlenden Schuldenzinsen; 2 Renten und dauernde Raften, die auf Privatrechtstiteln oder auf Kirchenpatronatsverpflichtungen beruhen; 3. die von dem Steuerpflichtigen gefeg oder vertragsmäßig zu entrichtenden Beiträge zu Kranten, Unfall, Alters- und Invalidenversicherungs-, Witwen-, Waisen und Pensionsfassen, foweit sie zusammen den Betrag von 600 Mart jährlich nicht über. steigen;
4. Versicherungsprämien, welche für Versicherung des Steuerpflichtigen oder eines nicht selbständig zu veranlagenden Haushaltungsangehörigen auf den Todes- oder Lebensfall gezahlt werden, soweit sie den Betrag von 600 M. jährlich nicht überfteigen;
5. die auf Grund rechtlicher Berpflichtung vom Steuerpflich tigen zur allmählichen Tilgung eines auf feinem Grundbesige haftenden Schuldfapitats zu entrichtenden Beiträge, insoweit diefelben 1 Broz. des Kapitals und den Betrag von 600 M. jährlich nicht übersteigen.
Von der Besteuerung ist ausgeschloßen:
Einfuhr wichtiger Rohstoffe aus Rußland und Beschaffung der als Entgelt dafür zu liefernden deutschen Fabrikate geplante und in Vorbereitung befindliche Organisation. Diese muß den Umständen nach zunächst ja einen reglementierten Charakter tragen, wird sich aber vollständig auftaufmännischen Sereisen aufbauen und dürfte fich allmählich im Sinne einer erweiterten Zulassung des freien Handels ausbauen laffen.
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Wie das Berliner Tageblatt" berichtet, fommen für den Fall, baß die Verhandlungen rüstig fortschreiten, bei der Behandlung der Wirtschaftsfragen als Beiräte auf deutscher Seite in Betracht bugo Stinnes, der bekannte rheinische Koblen- und Eisenfönig, Geheimrat Deutsch . Vorstandsmitglied der A. E.-G. und schließlich der Präsident der Berliner . Handelskammer Franz b. Mendelssohn, dessen Banthaus schon vor dem Kriege durch feine engen Beziehungen anr ruffischen Regierung bekannt war.
Friedensrüstung der Donauschiffahrt.
In Wien werden demnächst die Bayerische Lloyd , die Donau Dampfschiffahrtsgesellschaft, die Süddeutsche Donau- Dampfschifffahrtsgesellschaft und die Ungarische Fluß- und Seeschiffahrtsgesellschaft über die Herbeiführung einheitlicher Frachtund Betriebsbestimmungen verhandeln. Es ist zu wünschen, daß die Flußschiffahrt ihre durch die dauernde Seefperre geschaffene Monopolstellung nicht mißbraucht.
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Übrigen
für Politit: Erich Kuttner , 1. das Einkommen: a) aus den in anderen deutschen Bundes- Berantwortlich stdaten, in einem deutichen Schutzgebiet oder in Desterreich be- Zeil bes Blattes: Alfreb Echols, Neukölln für Juferate: Th. Glode, Berlin . legenen Grundstücken: b) aus den daselbst betriebenen Gewerben; Drud u. Verlag: Vorwärts Buchbruceret u. Verlagsanstalt Baul Singer& Co., Hierzu 1 Beilage und Unterhaltungsblatt. c) aus Besoldungen, Pensionen und Wartegeldern, welche deutsche
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Deffen Auswahl wie bei uns groß genug ist, um Jeden das seiner Persönlichkeit am vorteilhaftesten fich anfhmiegende Kleidungsstück finden zu laffen.
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Sonntags gloffen!