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fr. 54 35. Jahrgang

Beilage des Vorwärts

Der Ukraine - Frieden angenommen.

181 Sigung. Freitag, 22. februar 1918, nachmittags 1 Uhr. Am Bundesratstisch: von Krause.

Antrag auf Haftentlassung Dittmanns. Ein schleuniger Antrag Albrecht( U. S. ) und Genoffen gebt dahin, daß der Reichstag die Entlassung des Abg. Dittmann aus der Strafhaft verlangen soll. Vizepräsident Dr. Paasche: Es handelt sich um einen rein geschäftsordnungsmäßigen Antrag, daß ein. Abgeorb neter aus der über ihn verhängten Strashaft entlassen werden foll. Ich glaube, ich kann nicht zulassen, daß hier eine politische Diskussion entfesselt wird, und meine, daß die Herren, die darüber sprechen wollen, rein gefchäftsordnungsmäßig diese Frage behandeln.

Der Fall Dittmann im Reichstag.

Sonnabend, 23. Februar 1918

bei den Sozialdemokraten.) Auf meine Intervention waren diellizei Dan T.( Lebhafter Beifall.) Unfer aller Wunsch ist ein Richter geneigt, die Verhandlung auf Montag früh zu vertagen. ehrenvoller Frieden. Streits aber sind das falsche ste Mittel Da der Gang der Verhandlung infolge eines Benfurberbots dazu, denn sie fäen Zwietracht, während das beste Mittel, zum Frie­den zu gelangen, die Einigkeit ist. in den Zeitungen nicht mitgeteilt werden durfte,

Verhandlungen über das preußische Wahlrecht

will ich hier darauf eingehen. Sie wissen, daß der Streit am Abg. Ebert( Soz.): 28. Januar mit elementarer Gewalt ausgebrochen ist, am Nach unserer Meinung ist der Streit verursacht durch die un­Abend streiften in Berlin 260 000 rbeiter. Den politischen, haltbare Politit der Regierung, die es bermieden wirtschaftlichen und sozialen Hintergrund, auf dem es möglich war, hat, in der Friedensfrage für Klarheit zu sorgen und den Be­bag eine solche Bewegung entstand, twill ich furz andeuten. In schwerden über den Belagerungszustand abzuhelfen, und vier Jahren des Krieges hatten Millionen Arbeiter ihr Leben ge- bie in der Ernährungsfrage die schweren Schäden nicht lassen, ihre Arbeitskraft verloren, waren zu Krüppeln geworden. beseitigt hat; und nicht zum wenigsten sind die Dazu kam das Anwachsen der Ernährungsschwierigkeiten, Drang­fakerungen der Arbeiter im Junern, die Versammlungsverbote, Knebelung der Presse, Verfolgung ihrer Vorkämpfer. Auf der schuld am Streit, die in geradezu provokatorischer Weise geführt Abg. Haase( U. Soz., zur Geschäftsordnung): anderen Seite batte die Vaterlandspartei faft unbeschränkte worden sind und die Arbeiter bis aufs Blut gereizt haben.( Beb­Diese Beschränkung der Debatte ist unzulässig und fachlich Freiheit. Die Verhandlungen in Brest - Litowst schienen zu zeigen, hafte Zustimmung links.) Anstatt den Arbeitern Moral zu gredigen, vollkommen unbegründet. In früheren Fällen ist der Nedefreiheit in daß die Eroberungspolitifer in Deutschland das eft follte die Reichsregierung gegenüber einer kleinen Schicht in änden hatten. Unter diesen Umständen verzweifelten die von Intereffenpolitikern faffräftig eingreifen.( Beb­feiner Weise eine Grenze gezogen worden. Der Antrag verlangt, daß der Reichstag von seinem verfassungsmäßigen Recht Arbeiter an einem naben Frieden und entschlossen sich, ihre prole hafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Auf die politische Gebrauch machen und die Aufhebung der Strafast eines Mitglieds tarifche Macht in die Wagschale zu werfen. So brach elementar Debatte will auch ich jetzt nicht eingehen. Nach meiner Kenntnis verlangen soll. Damit der Reichstag sich ein Urteil darüber der Streit aus. Am Dienstag, 30. Januar, erhielt Abg. Dittmann der Dinge ist die Darstellung des Sachverhalts durch den Abg. bilden fann, ob er von diesem Recht Gebrauch machen will oder die Verordnung des Oberkommandierenden, wonach die Streit Herzfeld durchaus autreffend. Im Zusammenhang mit nicht, ist es notwendig, darzulegen, weshalb dieses Mitglied berleitung fich jeder weiteren Tätigkeit zu enthalten habe. Die erfte der inneren und äußeren Politit muß die ganze Frage unseres haftet wurde, wie das Urteil lautet, aus welchen Gründen es er- Tätigkeit des Abg. Dittmann in der Streilleitung hatte darin be- Grachtens gründlich besprochen werden. Dabei wird auch über die gangen ist und wie es vom Standpunkt des Reichstages, das heißt standen, auf fofortige Verhandlung mit dem Staats­Judikatur der außerordentlichen Kriegsgerichte vom politischen Gesichtspunkt aus zu beurteilen ist. Erst wenn sekretär des Innern zu drängen, und den Streit ordnungs. mäßig zu Ende zu führen. Als er am Dienstag durch gesprochen werden müssen, von denen ein förmliches Wüten aus­nach allen diefen Richtungen durch die Diskussion Klarbeit ge einen Bettel benachrichtigt wurde, daß eine Bersammlung in Treptow geht, das die schäcfite Kritik herausfordert und gegen das wir schon ſchaffen ist, lann der Reichstag darüber entscheiden.( 3 stattfand, war es feine felbftändliche Pflicht als Vorstandsmitglied jett entschiedensten Protest einlegen.( Zustimmung bei den Sozial­stimmung bei den Sozialdemokraten.) Wie soll das rein formal besprochen werden, ohne auf die Sache einzugehen? Die der Unabhängigen Sozialdemokratie, dort hinzugehen. Er sprach demokraten.) Richtig ist, daß in den 70er Jahren der Reichstag der Bedeutung der Arbeitsniederlegung, daß sie beschlossen hat, der Strafvollzug falle nicht unter den Artikel 31 Wirkung eines solchen Vorgehens würde sein, den Antrag und alles ben gwed der Demonstration habe, um ber Regierung den Willen der Verfassung. Aber auch damals hat keine einheitliche Auffassung was damit zusammenhängt, zu einer Farce zu machen. Zustimmung der Arbeiterschaft für einen allgemeinen bemokratischen geherrscht. Nach dem Geist und dem Zweck der Bestimmung ist Vizepräs. Dr. Paasche: Sprechen Sie zur Geschäftsordnung) Ja tue es.( Vizepräs. Paasche: Sur Gefchäfts- rieben ohne Annegionen und Kontributionen auf Grund des jedenfalls die damalige Auffassung des Reichstages umballbar. ordnung kann nur fünf Minuten lang gesprochen werden, ich habe Selbstbestimmungsreits der Völker zu zeigen. Während seiner Rede Die Immunität ist tein persönliches Pribileg, sondern das Nest, den Nebner an die Geschäftsordnung zu mahnen.) Wenn entstand Unrube, er mußte fie deshalb furz abbrechen und schloß: bedeutet die Sicherstellung der Rechte der Wähler und des Parla­einem Ihrer Mitglieder ein Verbrechen vom Gerichtshof zur Last och der allgemeine bemalentische Friede!" Darauf erfcholl ein ments. Die Frage ist, ob es wichtiger ist, daß ein Abgeordneter gelegt ist, darf nicht allein das Urteil des Gerichtshofs für Sie breimaliges Hoch. In dem Augenblick wurde Dittmann von einem ohne Unterbrechung seine Strafe abbüßt oder daß der Reichs­maßgebend sein, sondern Sie haben aus Ihrem freien Gendarmen verhaftet. Die Unruhe war entstanden, weil der Gen- tag bollzählig zusammentreten fann. Die Person Urteil heraus zu entscheiden. Wenn Sie sich auch schließlich den darm, was Dittmann nicht hören konnte, die Versammlung zum und Parteistellung des betreffenden Abgeordneten bleibt dabei Tenor dieses Urteils aneignen, so müffen Sie doch erst prüfen, aus Auseinandergehen aufgefordert hatte. Der ganze Prozeß dreht sich völlig außer Betracht. Der Auffaffung, daß mit der Rechtskraft welchen Gründen das Urteil ergangen ist. Sonst wird der Antrag nun darum, ob Dittmann statt der angeführten Schlußworte gefagt des Urteils das Strafverfahren zu Ende sei, fönnen wir uns In diesen nicht anschließen, auch die Bevölkerung hat dafür kein Ver­einfach übers nie gebrochen gegen die Würde des bat: Wir müssen den Streit hochalten. Auch der Verfassungsausschuß hat den Antrag ange­Reichstags und es geschieht unrecht dem Mitgliede und dem Worten hat das Gericht verfuchten Landesvortat gefehen und ihn ständnis. Reichstage selbst. zu fünf Jahren Festung verurteilt, während der Staats- nommen, den Artikel 31 der Verfassung auf die Strafhaft auszu­dehnen. Sollte die Mehrheit wider Erwarten den Artikel 31 so auslegen wie in den 70er Jahren, so sollte sie doch mindestens den Antrag des Verfassungsausschusses zur schleunigsten Erledigung bringen. bitten wir, dem Antrag brecht und Genossen zuzustimmen. ( Beifall bei den Sozialdemokraten.)

bei den Unabh. Soz.

-

Vizepräsident Baasche: Ich verwahre mich dagegen, als ob mein Vorgehen gegen die Würde des Reichstages ge richtet wäre und den Antrag zu einer Farce machen würde. Meine Erwägungen find durchaus sa chlicher Natur. Es handelt sich hier nicht darum, ein rechtsträftiges Urteil zu tritisieren, fondern darum, zu entscheiben, ob wir auf Grund des Artitets 31 die Enthaftung verlangen können, obwohl ber Abgeordnete rechts fräftig verurteilt und im Gefängnis ist. Die Urteilsfähigkeit der Reichstagsmitglieder ist groß genug, um bas ohne Distuffion über das Urteil selbst entscheiden zu können.

darauf hinaus, daß der ganze Reichstag im vierten Jahre des Abg. Herzfeld( 1. Soz.): Der Vorschlag des Präsidenten kommt Krieges nicht mehr das Recht haben foll, darüber zu entscheiden, ob er dte Immunität eines feiner Mitglieder beanspruchen kann oder nicht. Eine gründliche Besprechung ist um so notwendiger, als die Benfur eine Berichterstattung über die Verhandlung gegen Ditt mann verhindert hat.( Unterbrechung durch den Vorsitzenden. Abg. Ledebour ( U. Soz): Das ist der Grund, warum die Sache vor das Haus tommen muß. Der Bizepräsident ruft Ledebour zur Ordnung. ( Lebb. Beifall rechts.) Als die Abgg. Bebel und Liebknecht auf die Festung famen, wurde im Reichstage wörtlich derfelbe Anfrag gestellt, den wir jett gefteйt haben, damals aber hat der Reichstag zugelassen, daß Ber handlung und Urteil in der breitesten Weise erörtert wurden. Jetzt nach 45 Jahren wollen Sie der Welt das Schauspiel geben, daß der Deutsche Reichstag die Immunität seiner Mitglieder nicht mehr so hoch. bält?

Abg. Ebert( Soz.): Ich möchte den Präsidenten ausbrüdlich bitten, den Rahmen unserer Berhandlung nicht zu eng au ziehen. Wenn es sich auch bei dieser Debatte darum handelt, zu prüfen, inwieweit der Artikel 31 der Reichsverfassung Anwendung findet, so muß doch unter allen Umständen den Antrag stellern bei der Begründung ihres Antrages ermöglicht werden, ben Sachverhalt darzustellen,

dort bon

anwalt

Vor allem aber

6 Jahre Zuchthaus und 3 Jahre Ehrverlust beantragt hatte, ein Antrag, den er einem Raubmörder gegenüber wohl nicht gestellt hätte. Alle Zeugen Dittmanns, darunter einer, der un­mittelbar neben ihm geftanden, befunden dasselbe wie Dittmann. Daher sollte man meinen, daß ein objettibes Gericht min­Abg. Dr. Müller- Meiningen ( Bp.): Es handelt sich hier lebig­Damit beleidigen Sie erstens bas Gericht, daß es nicht es gar feinem Zweifel unterliegen, daß im Artikel 31 der Ver­destens zu einem non liquet gekommen wäre.( Vizepräsident Dobe: lich um die objektive Feststellung einer Rechtsfrage, und da kann objektiv geurteilt hätte, und handeln zweitens gegen den Beschluß faffung Strafverfahren" im Sinne der Strafprozeßordnung zu des Hauses, das Urteil nicht zu fritifieren.) Die Gendarmen haben verstehen ist. Danach fällt die Strafvollfiedung nicht mehr unter offenbar nur das Hoch gehört und haben sich das andere kon­und auch die deutsche Sprache versteht. Darum hat er gar nicht den 70er Jahren, sondern auch in den 80er und 90er Jahren hat struiert. Dittmann ist ein Mann, der seine Worte genau überlegt das Verfahren, und der Antrag Albrecht ist unzulässig. Staatssekretär im Reichsjuszamt v. Krause: Nicht nur in fagen fönnen den Streit hochhalten", das ist nur Gendarmen- der Reichstag entschieden, daß eine Strafbaft nicht unter den deutsch . Und nach den Worten man solle den Streik hochhalten, Artikel 31 der Verfoffung fällt. Der Abg. Ebert hat auf den An­wäre auch natürlich fein breimaliges Hoch erflungen. Dettmann foll durch seine Worte Hochverrat begangen haben. Was hat aber trag des Verfassungsausschusses hingewiesen, den Artikel 81 auch die deutsche Regierung getan? Sie hat burch das Verbot jeglicher auf die Strafhaft auszudehnen. Dieser Antrag beweist doch, Zusammenkünfte der Streikenden diese geradezu auf die Straße daß nach dem geltenden Recht die Strafhaft nigt unter getrieben.( Sehr wahr! bei den Unabh. Soz.) Man hat gegen die diesen Artikel fällt. Auch die Sozialdemokraten haben im unbewaffnete Menge Gendarmen mit Revolvern und Säbein an- Jahre 1909 einen solchen Antrag gestellt, der ja gar feinen Sinn gehen lassen. Dabei ist deutsches Arbeiterblut geflossen. Es sind hätte, menn schon nach dem bestehenden Recht der Artikel 31 auf die Strafhaft zuträfe. 6 Arbeiter erfchoffen worden.

So geht derfelbe Staatssekretär Wa IIr af vor, der hier bas Wort es hinstellte, ist die Sache nicht. Im Reichstag waren feinerzeit Abg. Gröber( 3.): So selbstverständlich wie der Staatssekretär bes proletarischen Dichters zitiert hat, daß Deutschlands är m ft er die Meinungen jedenfalls geteilt. Warum sollte auch ein fo Sohn auch sein treuester war. Was fonnten in dieser Lage die wesentlicher Unterschied in der Behandlung der Haft vor und nach Arbeiter anbers tun als ihre eigene Macht durch Streit in die dem lheteil gemacht werden. Bei der Strittigkeit der Rechtsfrage Wasschale werfen?( Vizepräsident Dove: Jch fordere Sie auf, nur handelt es sich bei uns um die Schwere des Falls. Mag über die Verhaftung des Abg. Dittmann zu sprechen!) Die das Motiv der Handlung des Abg. Dittmann noch so ehrenhaft Regierung hat die Verhandlung mit den Streifenden abgelehnt. gewesen sein, so lag doch in seinem Verhalten eine schwere Ge­( Bigapraident Do be ruft den Redner zum zweitenmal zur Sache fahr für das Vaterland, denn bei Unterbindung der Munitions­und macht ihn auf die Folgen aufmerksam.) Es handelt sich nun herstellung können wir den Krieg nicht weiterführen. Im Hin­für den Reichstag um die Frage, ob er von dem Recht des Artikels blick auf die Schwere des Falles lehnen daher meine politischen 31 Gebrauch machen will. Danach kann auf sein Verlangen je bes Freunde den Antrag auf Saftentlaffung ab.( Bravo ! im Zentrum.) Strafverfahren gegenüber einem Abgeordneten aufgehoben Abg. Dr. von Beit( f.) wendet sich gegen den Antrag auf Haft­werden. Was ein Strafverfahren ist, ist bei Erlaß dieses Artikels entlassung und bemerkt, die Arbeiter seien nicht durch die Behand­nicht festgestellt. Jedenfalls tann nicht maßgebend fein, was fung der Wahlrechtsfrage im Abgeordnetenhaus zum Streit auf­die Strafprozeßordnung darunter versteht, denn die ist viel spä­ter gemacht worden. Bei Erlaß des Artikels 31 aber verstand geregt worden, sondern sie seien direkt aufgewiegelt von gewiffen­man unter Strafverfahren allgemein auch die Strafvollstreckung. Abg. Dr. Jund( natl.): 8um Streit werben wir innerhalb Das Haus felbst hat sich auf den Standpunkt gestellt, als es vor einer größeren politischen Debatte Stellung nehmen, hier handelt einem Jahr erklärte, daß auch die Schuhhaft unter den Artikel es sich nur um die Auslegung des Artikels. 31, wonach wir gegen fällt. Im übrigen ist der Reichstag souverän und kann inter - den Antrag stimmen müssen, indem wir uns vor dem bestehenden prefieren, daß das Strafverfahren auch die Strafvoll- Gesek Abg. Bruhn( Deutsche Fraktion) wendet sich gegen ben An­it redung in. fich schließt. Die Immunität ist ein hohes Privi- Gesez beugen.( 3uftimmung bei ben Nationalliberalen.) legium des Reichstags. Gerade für Beiten der politi­fchen Betbenfchaften ist Artitel 31 gemacht. Es handelt sich trag auf Haftentlaffung Abg. Haafe( 11. Sog.): Auf juristische Saarspaltereien lasse ich hier zweifellos um die Absicht der Militärbittatur, einen mißliebigen mich nicht ein. Wenn der Artikel 31 der Verfassung den Strafvoll­Abgeordneten dem Reichstag zu entziehen, um einen Schlag gegen den Reichstagsbeschluß vom 19. Juli. Die Arbeiter werden bon ihrem Machtmittel des Streiks pie der Gebrauch machen Abg. Hesse meldet sich zur Geschäftsordnung; zugleich erklärt müssen, wenn Sie fie dazu zwingen. Darum nehmen Sie un Bizepräsident Baasche, die Abstimmung darüber einzuleiten, ob feren Antrag an zum Wohle des Deutschen Reiches.( Bravo ! bei das Haus seinem Borschlage beitritt. Die unabhängigen Sozialisten den Unabhängigen Sozialdemokraten.) erheben lebhaften Widerspruch.

um ein flares Bild zu gewinnen.( Sehr wahr! bet ben Sozialbemo­fraten.) Bizepräs. Paasche: Das Urteil tann beim Etat besprochen Abg. Gröber( 8.): Wir können jest nicht in eine ritit eines rechtsträftigen Urteils eintreten. Wohin soll es führen, wenn wir hier eine weitere Instanz über das Militärgericht errichten wollten? Abg. Dr. Jund( natl.) schließt sich diefer Meinung voll­Bizepräsident Rogiche: 35 Babe mir angeregt, daß die Rechts, frage jest nicht gloffiert werden foll. Selbstverständlich kann das Irteil erwähnt werden, aber es tann bei diesem Antrage nicht Iritisiert werden.

werden, aber nicht bei diesem Antrag.

tommen an.

Abg. Serzfeld( Unabh. Soz.):

Staatssekretär Wallraf:

Bizepräsident Baasche: Ich kann nicht stundenlange Geschäfts­ordnungsdebatten zulaffen. Es liegt in der Hand des Präsidenten, Nach dem vom Urteil festgestellten Tatbestand hat der Abg. Ditt ob er zur Geschäftsordnung das Wort erteilen will.( Stürmische mann sich gegen die Berordnung des Oberkomman dos vergangen, die jede Betätigung der Streilleitung zugunsten Unterbrechungen der U. Soz. und lebhafte Rufe: Zur Geschäfts- des Streite unterfage, er hat ferner Widerstand gegen die Staats­ordnung! Et liberal! Hausknecht 1) gewalt geleistet und durch seine Aufforderung zum Durchhalten Vizepräsident Paasche nimmt den Ordnungsruf, det er vorhin und den Streit hochzuhalten". hat er sich des bersuchten Lan dem Abg. Ledebour erteilt hatte, zurüd, ba er auf einem Sörbesverrats fuldig gemacht. Auf Verlangen des Reichstags fehler beruht habe. Darauf erteilt er das Wort zur fachlichen wird nach bem Artifel 31 der Verfassung ein Strafverfahren ausge­Debatte bem febt. Ge besteht aber seit langem Uebereinstimmung in der Wissen­fchaft und in der Praxis des Reichstages, daß unter Strafverfahren die Vollredung eines rechtsträftigen Urteils nicht zu verstehen ist. Der Reichskanzler würde also gar nicht in der Lage sein, einem Ansuchen, wie es der Antrag an ihn stellt, nachzukommen. Der Abg. Herzfeld sprach auch von der Not des Boltes und dem unschuldig geflossenen Blut. Das war vor allem das Blut der Polizeibeamten. Ga ist festgestellt, ohne Boruntersuchung in aller Schnelligkeit daß der erste Schuß, der gefallen ist, der war, durch den ein Poli aburteilen und so den Reichstag darum bringen könnte, feine Gezeibeamter niedergestredt wurde.( Rebhafte Unruhe bei nehmigung zur Strafverfolgung des Abg. Dittmann zu erteilen ben 1. So3 .) Es ist unverantwortlich, wenn bon halbwüchsigen oder zu versagen. Am Freitag stand die Aufhebung des Be- Jungen und Mädchen die Angestellten der Straßenbahn angegriffen lagerungszustandes in den Zeitungen, am Sonnabend vormittag werden. Wenn es da zu Folgen kommt, die immter mit Unruhen erfuhr ich auf dem Gericht zufällig, daß Abg. Dittmann fon berknüpft sind, so tragen diejenigen die Schuld, die noch schüren, an biefem age bom Kriegsgericht abgeurteilt werben sollte, nicht diejenigen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ord­also ohne daß er aber fein Berteidiger bavon mußte.( Sört! hört 11 nung berujen inb. In diejem alle bezbient ale Bo­

Er legt zunächst bar, taß nur bei Erklärung des Belagerungs­zustandes der Artikel 7 der preußischen Verfassung hätte aufgehoben werden können. Nur durch Außerachtlassung dieser Bestimmung ist es möglich geworden, daß das außerordentliche Kriegsgericht den Abg. Dittmann

losen Hebern.( Lebh. Unruhe links.)

ug mit umfaßt, wie ja der Abg. Groeber einräumt, denn selbst das Kriegsgericht hat zugegeben, daß es sich hier lediglich um eine Handlung aus politischen Motiven handelt. ( Lebh. Zustimm. bei den II. Goz.; Auf den Streit werde ich bei bem Etat eingehen und feine Notwendigkeit und seine Berech tigung in vollem Umfange beweisen.

Abg. Dr. von Laczewski: Bei jedem Urteil wirb der Angeklagte auch zu den Kosten des Verfahrens berurteilt und als solche werden nach der Strafprozeßordnung auch die Stoften bes Strafvollzuges angefehen. Mithin gehört die Strafvoll­

stredung auch in das Strafverfahren. Die Berechtigung des Reichs­tages zu dem Antrag ist danach zweifellos, und wir müssen ihm Folge geben, nicht um ein Recht eines Abgeordneten, sondern um ein Recht des Reichstages zu wahren. Die Debatte schließt. Der Antrag Albrecht wirb gegen die Stimmen beider sozialdemokratischen Fraktionen und der Polen Es folgt die abgelehnt.

Zweite Beratung des Ukrainefriedens.

Abg. Dr. Maier- Kaufbeuren( 8.): Wir begrüßen den Frieden als erste Frucht der Heldentaten unserer Armee, aber auch der Friedensbereitschaft und Friedenspolitik der Reichsregierung und der Reichstagsmehrheit.( Brabo! im 3.)

Abg. List( natl.) begrüßt insbesondere, daß der freie San­del an der Erfassung der Vorräte in der Ukraine beteiligt wer den soll. Erfreulich ist auch die Festlegung der Sofffreiheit für die Ausfuhr von Eisenerzen.

Abg. Graf Carmer( f.) hofft, daß es bald zu einem Handels vertrag mit der Ufcaine tommen wird. Der Friedensverrtag wird genehmigt. Beim Zusatzvertrag bringt