Der Daimler- Schwindel im Hauptausschuß.
Die Enthüllungen, die in der Freitagsibung des Haupt- tralen Beschaffungsstellen für die Bedürfnisse des Heeres und der Inzivischen sei festgestellt worden, daß der Herr an jenen Vorgän ausschusses über die Daimler- Motoren Gesell- Marine Preisprüfungsstellen einzurichten. gen gar nicht beteiligt gewesen ist. fchaft gemacht wurden, werden in Finanzkreisen feines- Abg. Gothein( Fortsch. Vp.) hob ganz besonders hervor, daß Abg. Dr. Südekum erklärt: Dem Herrn fei nicht vorgeworfen, wegs so überraschend gewirkt haben, wie in allen übrigen sehr vieles faul sei in der Art, wie namentlich in der ersten Zeit daß er seinen eigenen Nuben dabei gefördert habe. Sondern es Belksschichten. Man wird nicht gerade gewuft haben, daß des Krieges, zum Teil aber auch später, die Aufträge für Seer und seien die Klagen der oberfränkischen Textilindustrie wiedergegeben die Gesellschaft dem Unterausschuß oder der Wumba faliche Marine vergeben worden sind. Wenn dereinst hierüber volle Mlar- worden, daß fie bei der Stiflegung viel schlechter weggeKalkulationen vorgelegt hat, aber man fennt seit vielen Sch- heit geschaffen worden sei, werde man geradezu heit geschaffen worden sei, werde man geradezu tommen jei als die Augsburger Industrie, der der Herr Hofrat Büttner nahestehe. ren die außerordentlich großen Gewinne, die die Daimleran russische Zustände erinnert Abg. Schiele( f.): Der Militärverwaltung müsse vorgeworfen Werke erzielen und die zu einer Steigerung des Kurses ge- werden. War es doch oft genug gewissenhaften Geschäftsleuten nicht werden, daß sie nicht schon längst gegen die zu hohen Preise bei führt haben, wie es faum bei einem zweiten Wertpapier des möglich, unmittelbar von den zuständigen Stellen Aufträge zu be- Daimler vorgegangen sei. Im übrigen seien die Verhältnisse noch Surszettels der Fall war. Ganz nach dem Schema der kommen, vielmehr drängten sich Schieber und Schmierer nicht so weit geklärt, um solche Vorwürfe gegen die Daimlersche Deutschen Waffen- und Munitionsfabriken, dazwischen, auch wenn diese Leute bis dahin dem Handel völlig. Betriebsleitung zu erheben, wie es geschehen sei. Der große Verderen Generaldirektor, Geheimer Baurat von Gontard , im ferngestanden hatten. Bereits vor zwei Jahren habe er hier im dienst der Fabrik habe doch auch so hohe Arbeitslöhne zur Aufsichtsrat der Daimler- Gesellschaft vertreten ist, und die Ausschuß den Fall der Gebrüder Fabian in Breslau vorgetragen. Folge gehabt, daß sich in der Bezahlung ein Monteur mit einem an Daimler durch Aktienbesitz beteiligt sind, haben die Taim- Die Firma hatte einen ganz unbedeutenden Betrieb. Trotzdem sei Geheimrat vergleichen könne. Der Militarisierungsantrag gehe zu Ter- Werke seit Jahren den Grundsay verfolgt, ihre hohen ihr die Lieferung von Maschinengewehrschlössern im Betrage von weit. Auch sei es verfehlt, wenn den Fabriken die Verfügung über Gewinne den Aktionären nach Möglichkeit zu verheim- reiſtungsfänigen gabrif verkauft und dabei einen Zwischengewinn den Kriegslieferungen vollständig abgeschrieben seien. In den Neu2 Millionen Mart zugewiesen worden. Sie habe den Auftrag einer die Neubauten beschränkt werde, die mit dem Verdienst aus lichen. Als sich schließlich in den Generalversammlungen von 400 000 W. gemacht leber diesen Fall have seinerzeit der da- bauten sollen die Betriebe nach dem Kriege die für die Friedensder Gesellschaft eine Gruppe von gewinnhungrigen Aktio- malige Obecit, jezige General v. Wrisberg mitgeteilt, daß der sienta wirtschaft notwendigen Maschinen herstellen. Deshalb müßten sie nären mit dieser Methode nicht einverstanden erklärte und der Auftrag entzogen worden sei. Diese Erklärung jei aber un= den Prozeßweg zu beschreiten drohte, schritt die Gesellschaft richtig, der Fall noch immer nicht befriedigend erledigt. EbenAbg. Stöve trat für die eingegangenen Anträge ein und wies im September 1917 zu einer Erhöhung des Aktienkapitals o jei bie verlangte Auskunft über den Fall des Rammerherrn auf das Eisenhüttenwerk Thale hin, das ebenfalls sehr von 8 auf 32 Millionen Mark. Die Aktionäre erhielten die v. Behr- Pinnow noch nicht gegeben worden. Darüber müsse aber große Ueberschüsse habe. Derartige Fälle sind öfters festzustellen. neuen Aftien zu einem Kurse von 107 Proz., während die Klarheit geschaffen werden. Die Oeffentlichkeit müsse endlich er- Er begründete ferner den Antrag, alten Aktien damals an der Berliner Börse mit etwa 1050 fahren, ob dieser Fall wirklich mit der Buße von 500 000 m. abeine Zentralprüfungsstelle der Kriegslieferungen zu schaffen, Proz. gehandelt wurden. Die Einzahlung der 107 Pro3. ge- maschinenfabrik Wiesbaden gründlich gewürdigt werden. getan sein soll. Schließlich müsse auch das Urteil in Sachen der beren Aufgabe es ist, die Tätigkeit aller einzelnen Prüfungsfach nur, weil die behördliche Genehmigung zur Aftienaus- Bis jest liegen nur Zeitungsberichte vor, und die feien nicht immer stellen zu überwachen. gabe der Gesellschaft offenbar versagt worden wäre, wenn sie, zuverlässig. Das Reichsjustizamit sollte daher dem Ausschuß möglichst wie es früher bei anderen Unternehnungen vielfach geschah, balb über das Urteil berichten. Co wie die Sache sich jetzt darstelle, eine Emission von Gratisaktien, d. h. ohne jede Einzahlung stehe das Urteil im schärfsten Widerspruch zu unserem mo= vorgenommen hätte. ralischen Empfinden.
auch hier leistungsfähig bleiben.
erst jest niedergelegt habe, Befremdlich sei es, daß Herr v. Behr- Pinnow seine Ehrenämter
gerebet werden.
brei Jahre lang mit dem Daimler- Betrieb um die HerabAbg. Graf v. Oppersdorf: Das Kriegsministerium habe schon sehung der Preise gerungen und dabei alles getan, was in seinen Durch die Einzahlung sollte auch der Eindruck erweckt Troßdem sollte fich der Reichstag nicht durch derartige Fälle träften stand. Bon russischen Zuständen könne daher hier nicht werden, daß die Gesellschaft durch Kapitalbedarf zur Aus- verleiten lassen, Maßnahmen zu fördern, die mehr schaden als gabe von neuen Aktien veranlaßt werde. In Wirklichkeit nüben würden. Dies sei von dem Antrage zu befürchten, der die weisen, daß der Militarisierungsantrag bedenklich sei. Abg. Stubmann( afl.) und Abg. Dove( Vp.) fuchten nachzus tam es ihr aber nur darauf an, von den riesigen Gewinnen, Militarisierung der Betriebsleitung fordere. Wenn ein tüchtiger Damit war die Aussprache beendet. Ueber die Anträge wird die sie an den Lieferungen für die Heeresverwaltung erzielt in seiner Leistungsfähigkeit geschädigt werden. Gine Berzine ordnung der nächsten Sigung stehen die kleinen Haushaltspläne. Bei Generaldirektor auf diese Weise beseitigt werde, könne der Betrieb in der nächsten Sizung am Mittwoch abgestimmt. Auf der Tageshatte, einen größeren Teil als bisher zur Ausschüttung an die fung des Kapitale von nur 5 Broz. werde die Aktionäre schwer dem Haushaltsplan des Reichsschabamts wird Graf v. Roedern Aftionäre zu bringen. Ein Verstecken war schließlich nicht treffen, die die Aftien teuer gekauft haben. Wir dürfen aber nicht einen Ueberblid über die inanzlage des Reiches geben. mehr möglich, da, abgesehen von der starken Opposition in der die Aktionäre für die Sünden des Generaldirektors ftrafen. Generalversammlung, bereits in der Bilanz vom 31. Dezem General v. Wrisberg suchte das Verhalten des Kriegsmini- Rechnungshofs des Reiches und die Eingaben betreffend Zu Beginn der Sigung waren kurz der Haushaltsplan des ber 1916 so große Abschreibungen erfolgt waren, daß alle An- fteriums zu rechtfertigen. Bisher jei deshalb nicht gegen Betriebs- echt sichu erledigt worden. Am Schluß der Sizung las der lagen des Unternehmens, also die Gebäude, Maschinen, ja leitungen wie die des Daimlerschen Betriebs mit schärferen Maß- Vorsitzende ein Telegramm vor, in dem das zionistische Agisogar die Grundstücke, die bekanntlich einer Abnutzung nahmen vorgegangen, weil es zweifelhaft war, ob dazu die tationskomitee bittet, das Reich möge in dem Friedensvernicht unterworfen sind, mit dem gesetzmäßig niedrigsten Bi- Bundesratsverordnung vom 12. Juli 1917 ausreiche. Allerdings trage mit Rumänien die völlige Rechtsgleichheit der Juden in RuJanzwerte von 1. M. eingestellt werden mußten. Daß es der räume das Gesetz über den Belagerungszustand der Militärberwal- mänien festlegen. Das Telegramm wird dem Auswärtigen Amt Verwaltung der Daimler- Gesellschaft bei ihrer Rapitalei bas Striegsministerium nicht sicher gewesen, ob die Befugnisse in tung sehr weitgehende Befugnisse ein. Aber auch hier zugestellt. erhöhung nicht darauf anfam, neues Geld für ihre Betriebe folchen Fällen anzuwenden feien. Die Daimler- Angelegenheit habe zu erhalten, geht schon daraus hervor, daß es bei einem so fich so lange hingezogen, weil die Preisprüfungsstelle alles Der Kammerherr der Kaiserin. hohen Aktienkurse für sie viel vorteilhafter gewesen wäre, die getan habe, um die Preise in angemessenen Grenzen zu halten.neuen Aftien mit einem erheblichen Aufschlag auf den Bari - Sowohl in dem Falle, den der Abg. Müller( Fulda ) mitgeteilt hat, in now, gegen den, wie heute im Hauptausschuß des Reichstags In der Angelegenheit des Kammerherrn v. Behra Kurs den Aktionären zu überlassen, um sich durch diesen als auch in dem Breslauer Fall seien die Akten an die Staatsmitgeteilt wurde, die Erhebung der Anklage angeordnet Ueberpreis( Agio) Reserven für die Zukunft zu schaffen. Ob- anwaltschaft weitergegeben worden. Daher fönne eine Antgleich der Zweck dieſer Transaktion somit für jeden Fachmann wort erst dann erteilt werden, wenn das Verfahren gegen die Fm worden ist, handelt es sich, wie der„ Berl. Lofalanzeiger" mitteilt, bollkommen durchsichtig war, hatte die Verwaltung in dem abgeschlossen ist. Das sei bisher noch nicht geschehen. In tung, wobei angeblich große Preisüberschreitungen vorgekommen Firma um die Lieferung von Säden an die beeresberwa la Schriftstück, das die Kapitalerhöhung begründen sollte, be- Sehr schwer sei es, das zu viel gezahlte Geld wieder zurückzu- find. Wie behauptet wird, ist von Herrn von Behr- Pinnow hauptet, es seien an die Gesellschaft neuerdings außerordent- bringen. liche Ausgaben herangetreten, und da„ die finanzielle Unab- prüfungsstellen sollen weiter verbessert und geeignete Kräfte für sie das sich auf etwa 27 Millionen stellen soll, wobei ein Nuken von Aber auch dieses soll bersucht werden. Die Preis- zusammen mit einem Teilhaber ein Geschäft abgeschlossen worden, hängigkeit und Beweglichkeit der Gesellschaft erhalten werden besorgt werden. Auch werde erwogen, ob nicht für alle Abteilungen 4 600 000 Mart verblieb. Dies gab zu Ermittlungen und schließ müsse", sei die Vermehrung des Aktienkapitals notwendig. Man muß die Frage aufiverfen, welchen 3wed eine to lich follen noch einmal alle Verträge unter Berücksichtigung der nichter erster Instanz die Antlage abgelehnt eine gemeinsame Breisprüfungsstelle am zweckmäßigsten jei. End- lich zu gerichtlicher Verfolgung der Sache Anlaß. Nachdem der offensichtlich falsche Darstellung gehabt hat, und kann dabei Dividenden jedes einzelnen Betriebes geprüft werden. nur zu der Vermutung tommen, daß nicht die Finanzkreise hatte, ist ihre Erhebung durch die höhere Instan a getäuscht werden sollten, sondern diejenigen Behörden, die der Gesellschaft Aufträge erteilten.
jedem Falle werde mit den schärfsten Maßnahmen vorgegangen.
General Scheuch erklärt sich mit dem Antrage des Unterausschusses, der die neue Bundesratsverordnung verlangt, einber- angeordnet worden. Herr v. Behr- Pinnow hat daraufhin auch wird es was standen. Jedoch wird es besser sein, das, was die neue Verordnung vor einigen Tagen sein Ehrenamt als Vorsitzender der AugusteGegen die Darstellung aber, als ob der Fall Daimler nur einer vorschreiben soll, der Verordnung vom 12. Juli 1917 hinzuzufügen. Viktoria- Stiftung niedergelegt. von vielen Fällen sei, müsse er sich wenden. Vielmehr handle es sich nur um
eine ganz verschwindende Ausnahme.
Das Herrenhaus
Aenderung des Schuhhaftgefehes. Erweiterung des Anwendungsgebietes und der Entschädigungsansprüche.
Es ist erstaunlich, daß der Daimler- Gesellschaft die Genehmigung der Aktienausgabe zu einem so niedrigen Kurse nicht versagt wurde, wie dies inzwischen in anderen Fällen geschehen ist. Die Erteilung der Genehmigung zu einer nahm am Sonnabend die Erhöhung der Eisenbahngütertarise Kapitalerhöhung sollte bei Aktiengesellschaften, die für den Im allgemeinen müsse er anerkennen, daß sich unsere Industrie an und erledigte eine Anzahl Denkschriften und Petitionen in Staat arbeiten, nur nach besonders eingehender Prüfung der fehr verdient gemacht habe um den siegreichen Berlauf des Krieges. einer Sigung, die kurz gewesen wäre, wenn nicht der OberBerhältnisse erfolgen. Würde die Daimler- Gesellschaft ihr Dasselbe aclte von unsern Beamten und Offizieren, bie mit biejen bergrat Rémy die sonderbare Idee gehabt hätte, den Bericht Sapital nicht oder nur in einem geringen Umfange vermehrt Angelegenheiten zu tun haben. Die Anträge, die die Militariste der staatlichen Bergwerksverwaltung mit einem üppigen haben, so mußte sie damit rechnen, daß in den nächsten Jahren rung der Betriebsleitung und die Verzinsung mit 5 Prog. fordern, Rankenwert höchft gleichgültiger Bemerkungen zu einer die Ausschüttung von Dividenden in Höhe von 100 Proz. oder halte auch er für zu weitgehend. Die Industriellen und Kaufhalte auch er für zu weitgehend. Die Industriellen und Kauf- 1stündigen Rede auszuwalzen. Das Wohnungsgesetz wurde noch darüber unvermeidlich wäre. So hohe Dividenden leute, die im Kriegsministerium mitarbeiten, haben sich im allge- in der Fassung des Abgeordnetenhauses angenommen. müssen aber die Auftraggeber stubig machen, auch wenn, wie gefordert worden. Jezt, da dieser Wunsch erfüllt werde, kommen meinen bewährt. Diese Mitarbeit sei von den Abgeordneten oft Nächste Sigung nach Ostern. es der vorliegende Fall leider beweist, diese nicht über hin- dieselber Herren mit unberechtigten Beschwerden darüber. Das reichende kaufmännische Kenntnisse verfügen, um Ralfulatio- Kriegsministerium werde sich auch nach dem Kriege die Mitnen nachprüfen zu fönnen. Die Daimler- Gesellschaft hätte arbeit derartiger Sachverständiger zu erhalten suchen. sich wohl davor gehütet, durch sensationelle Dividenden MikUnterstaatssekretär Dr. Lewald: Der Fall v. Behr- Pintrauen zu erwecken und würde wahrscheinlich eine Ermäßi- now sei in dem vom Reichskanzler berufenen Ausschuß eingehend gung ihrer Berkaufspreise vorgezogen haben. Es ist ja in angericht es abgelehnt habe, das Strafverfahren zu eröff- W.. B. Mitteilung: Das vom Reichstag angenommene Gejez besprochen worden. Dabei sei auch mitgeteilt worden; daß das Von einer wichtigen Abänderung des Schußhaftgesetzes macht Finanzfreisen hinlänglich bekannt, daß die Verschleierung nen, bak dagegen Beschwerde eingelegt worden sei, und das Stam- wies eine Anzahl Mängel auf. Als Misstand erwies sich vor allem, von Gewinnen gerade von den mit Behörden arbeitenden mergericht die Eröffnung des Strafverfahrens ver- daß auf Grund des Wortlautes des§ 1 des Schubhaftgefebes nur Werken nicht so sehr, wie in der Deffentlichkeit immer be- fügt habe. Das Verfahren schwebe noch. Herr v. Behr- Pinnow bei denjenigen Freiheitsbeschränkungen, die auf Grund des§ 4 hauptet wird, zu dem Zwecke erfolgt, um Reserven für sei der Vorsitzende des Kuratoriums des vom Reiche unterschlechtere Zeiten zu stellen, sondern um die Abnehmer der stüßten Kaiserin Auguste- Vittoria Saufes zur Be- des Preußischen Belagerungszustandsgesetzes von den stellvertre Erzeugnisse über die tatsächlichen Fabrikationsgewinne zu kämpfung der Säuglingssterblichkeit im Deutschen Reiche gelesen. tenden Generalfommandos verhängt wurden, den Betroffenen der täuschen. Die Vorlegung falscher Kalkulationen hält sich also Er habe dies Amt vor einigen Tagen niedergelegt. Rechtsschutz des Schußhaftgesetzes zur Seite stand, während bei den durchaus in dem Rahmen dieser von vielen Aftiengesell. fei notwendig, damit für das Borgehen gegen den Kriegswucher Preußischen Belagerungszustandsgesetzes oder des Artikels 4 A- Abg. Dr. Cohn( Unabhäng.) Der Antrag des Unterausschusses jenigen Freiheitsbeschränkungen, die auf Grund des§ 9b des schaften geübten Dividendenpolitik; mag auch die am Freitag eine unbedingt zuverlässige Grundlage geschaffen fat 2 des Bayrischen Kriegszustandsgesetzes getroffen wurden, enthüllte Methode nicht gerade überall zur Anidendung ge- werde und fein Gericht hierüber im Zweifel fein könne. Das zu dieser Rechtschutz versagt blieb. Weiter war nach dem Wort langen. Mit anderen Worten: die Gesellschaften rechnen mit viel gezahlte Geld sollte von den Beträgen für die weiteren Lie- laute des§ 13 ein Recht auf zuerkennung eines Entschädigungsder kaufmännischen Unkenntnis der Behörden, und die Er- ferungen abgezogen werden. Die nottrendigen Kräfte für die fahrung lehrt, daß sie sich in ihrer Rechnung bisher nur selten Preisprüfungsstellen sollten derart herangezogen werden, daß man anspruches nur dann gegeben, wenn das Reichs- Militärgetäuscht haben. ihnen einen Teil des Geldes auszahlte, die sie durch ihre Nach Gericht selbst die Freiheitsbeschränkung aufgehoben hatte, wäh prüfungen dem Reiche ersparen. Das rend in anderen Fällen es im Ermessen dieses Gerichts stand, ob es einen Entschädigungsanspruch einräumen wollte. Der Ents schädigungsanspruch war ferner an die formale Voraussetzung ge
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Der Haushaltsausschuß des Reichstages jette am Sonnabend die Aussprache darüber fort, wie unverantwortlich hohe Kriegsgewinne vermieden und, soweit sie bereits gezahlt worden sind, wieder zurückgezahlt werden können. Dazu find außer dem Antrage des Unterausschusses, daß der Reichskanzler durch eine Verordnung des Bundesrats ermächtigt in jämtlichen für den Heeresbedarf arbeitenden Betrieben die Geschäftsüücher und andere für die Berechnung der Preise maßgebenden Unterlagen überwachen zu lassen, noch folgende Anträge eingegangen:
werde,
Antrag Dr. David, Erzberger, Gröber( Württemberg). So, Naden, Dr. Pfleger, Dr. Freiherr v. Rechenberg, Schirmer, Stove: den Herrn Reichsfanzler zu ersuchen, alsbald die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, durch welche
1. die Militarisierung der Betriebsleitung bei solchen für den Heeres- und Marinebedarf arbeitenden Betrieben angeordnet wird, welche durch übermäßige Preisberech nung die Interessen des Reiches schädigen.
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Strafverfahren genen die maßgebenden Herren vom Daimler- Betrieb
vollzogen hatte. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung, die dem Geseze rückwirkende Kraft verliehen hätte, konnte endlich tretens des Schubhaftgesetzes( 20. Dezember 1916) zuerkannt ein Entschädigungsanspruch erst vom Tag des Inkraftwerden, während er für die vor dem Inkraftreten des Gesetzes liegende Zeit versagt blieb.
sei unbedingt durchzuführen. Der Brief, in dem mit der Ginknüpft, daß die seinerzeitige Freiheitsbeschränkung sich unter Be werde, enthalte alle Tatbestandsmerkmale des versuchten Landes schränkung des Betriebes, also mit dem Streit gedroht achtung der Vorschriften des Schubhaftgesebes verrats. Dieser müsse um so schärfer verurteilt werden, weil er dem Staatsanwalt übergeben?( General v. Brisberg bejaht dies.) aus schnöder Geldsucht hervorgegangen sei. Sit der Brief auch Geheimrat v. Simson teilt mit, daß im Reichsiustizamt ein Gesez borbereitet werde, um der Reichskasse die zu viel ge: nicht nur auf die Attiencesellschaft selbst, sondern auch auf die zablten Gelder wieder zuzuführen. Gedacht sei daran, daß dafür Attionäre und deren Erben, soweit sie bereichert sind, zurückgegriffen werden soll.
Das geänderte Gesek schafft nach allen diesen Richtun gen hin Abhilfe. Durch die neue Fassung des§ 1 werden alle auf Grund des Belagerunggszustandsgesebes verfügten Freiheits. General Scheuch: Die Frage, wie die Industriellen und Rauf- beschränkungen den Vorschriften des Saubhaftgesezes unterworfen. Teute für ihre Tätigkeit in der Militärverwaltung zu bezahlen Die neue Fassung des§ 13 gibt einen Entschädigungsfeien, sei schwierig zu beantworten. Man könne ihnen doch nicht anspruch bei allen auf Grund der Gesetze über den Kriegs- oder mehr gebe als den ihnen vorgesetzten Beamten und Offizieren. Belagerungszustand zu Unrecht verhängten Freiheitsbeschrännicht ohne Bedenken. Ein Mittel, diefen Herren die Lust zur Mit- gejek rüdwirkend mit dem Sayubhaftgesetz in Kraft tritt, und steht Auch die von Herrn Aba. Cohn empfohlenen Provisionen feien tungen. Ein besonderer Artikel bestimmt, daß das Aenderungsarbeit zu erhalten sei. Dak man sie nicht ohne Grund be Antrag Erzberger, Gröber( Württemberg), Naden, Dr. Pfleger: Vorteile ausnukten. In dieser Weise jei Sofrat Büttner hier vor dem Inkrafttreten des Testeren Gefebes liegende Freiheitsschuldige, daß sie ihre Mitarbeit in der Verivaltung zu ihrem eine zuerkennung des Entschädigungsanspruches auch für eine den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, alsbald bei sämtlichen zen- I wegen der Stillegung in der Textilindustrie angegriffen worden. I beschränkung bis zurück zum 1. August 1915 bor.
2. diesen Betrieben für die Zeit der Militarisierung nur solche Preise gezahlt werden, welche die Verzinsung des investierten Kapitals von fünf Prozent gestatten.