Einzelbild herunterladen
 

Erklärung

Die im Hauptausschuß des Reichstages gegebene Darstellung über unerlaubte Gewinne, die in den Daimlerwerken gemacht worden sein sollen, beruht auf Angaben eines ehemaligen Beamten, der von der Firma wegen Untreue schon am 12. Januar 1918 entlassen sowie zur Strafanzeige gebracht worden ist und sich in dem eingeleiteten Verfahren vor dem Strafrichter zu verantworten haben wird.

Die Angaben dieses Beamten gehen dahin, die Daimlerwerke hätten durch Vorlage von angeblich falsch aufgestellten Kalkulationen von der Heeresverwaltung maßlose Preise gefordert und erhalten.

Wie haltlos diese Vorwürfe gegen die Daimlerwerke sind, geht aus der Art und Weise hervor, wie die den Daimlerwerken von der Heeresverwaltung bewilligten Preise festgesetzt worden sind. Die Grund­lage für die Preisfestsetzung bilden nämlich nicht Kalkulationen der Fabrik, vielmehr hat die Militärbehörde schon in einer früheren Zeit des Krieges nach den Pferdestärken der Motoren gewisse Einheitssätze pro Pferdekraft festgelegt, die sie nach ihrer Angabe für die ganze Flugmotorenindustrie einheitlich festsetzen wollte. Erst am 23. März 1917, lange nach dieser Festsetzung der Preise und ohne jeden Zusammenhang und Einfluß auf die Höhe dieser Preise, hat die Firma auf den Wunsch eines Referenten der Militärbehörde diesem einen summarischen Kosten­überschlag zugeschickt, ohne daran irgendwelche Forderungen zu knüpfen. Die Richtigkeit dieses Kostenüberschlags wird bei jeder Nachprüfung durch Sachverständige bestätigt werden. Was der anzeigende Beamte als endgültige Kalkulation ansieht und mit entwendeten Unterlagen belegen will, sind Teilkalkulationen, die keineswegs die Endzahlen der tatsächlichen Kosten darstellen, in die er in seiner untergeordneten Stellung keinerlei Einblick hatte. Wie die Behauptung unrichtig ist, daß die Daimlerwerke Kalkulationen falsch aufgemacht und auf dieser gefälschten Grundlage eine Preisfestsetzung erfolgt sei, ebenso unwahr ist die weitere, daß die Firma aus dieser angeblichen Fälschung 4 Millionen Mark Gewinn im Monat gezogen habe.

Im übrigen gibt die von der Regierung im Hauptausschuß getroffene Feststellung, daß die Preise der Daimlerwerke die billigsten aller Konkurrenzfirmen bei vorzüglichem Fabrikat sind, die beste Widerlegung der gegen unsere Firma erhobenen Beschuldigungen; denn es ist klar, daß bei der anerkannten Güte des Fabrikats die Daimlerwerke mindestens mit denselben Löhnen und Materialkosten wie die Konkurrenz zu rechnen haben.

Die Drohung einer Einstellung des Betriebes ist von der Firma niemals gegen­über der Heeresverwaltung ausgesprochen worden. Lediglich im Zusammenhang mit einer unter dem 12. 2. 18 geäußerten Bitte um Preisrevision ist darauf hingewiesen worden, daß eine eventuelle Aufhebung der unrationellen Nachtschicht eines kleinen Teiles der Beleg= schaft in Erwägung zu ziehen sei. Diese Erklärung ist zudem einige Tage später ausdrücklich zurück­genommen worden.

Von einer Preiserhöhung um 50% war überhaupt nie die Rede, sondern es ist um eine Revision der Preise gebeten und hierbei eine Erhöhung um 10% vorgeschlagen worden, die aber nicht bewilligt worden ist.

Die Dividenden- Ausschüttung der Daimlerwerke hängt in erster Linie zusammen mit der Politik starker Abschreibungen der Aktiven und der Ansammlung großer Reserven, die von der Gesellschaft schon seit vielen Friedensjahren befolgt wurde, um allen Aufgaben und Fährnissen der Zukunft gewachsen zu sein. Es war bisher nicht üblich, Geschäfts- und Fabrikationseinzel­heiten auf die einseitigen Behauptungen eines entlassenen Angestellten hin zur Grundlage einer öffentlichen Aburteilung zu machen und dem An­geschuldigten keinerlei Gehör vor einer Verurteilung zu gewähren.

Die übereilte Kritik und Behandlungsweise, unter der wir zu leiden haben, nötigt uns zu diesem Protest.

Stuttgart- Untertürkheim , 11. März 1918.

Daimler- Motoren- Gesellschaft .