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Ortskrankenhage Algemeine Ortstrantentaffe Berlin- Wilmersdorf Säherei Genoffenfchaft Nailonalbank für Deutschland  .

für

Berlin- Mariendorf  

und Umgegend. Bekanntmachung. 18. Februar 1918.

Aenderung der Kassensagung.

Beschlossen in der außers ordentlichen Ausschußßigung vom 8 1.

3. Nachtrag

zur Kaffensakung der Allgemeinen Drtstrantentasse Berlin- Wilmersdorf. Ab. III Jedes Staffemnitglied| B. Heilbehandlung im eigenen wird auf Grund des in seiner Institut der Staffe. Anmeldung angegebenen Ar- 5. II. Die Familienange beitsverdienstes durch die Kaffen hörigen der Mitglieder, soweit Abf. II. Sie umfaßt die im verwaltung einer Lohnstufe zu fie nicht anderweitig felbft vers § 165 der Reichsversicherungs- geteilt und diele in den an den fichert sind, erhalten auf Grund ordnung bezeichneten Bersonen, Bersicherten durch den Arbeit einer ärztlichen Verordnung, mit Ausnahme der in der Land- geber auszuhändigenden Melde. welche fich die Angehörigen aus und Forstwirtschaft Beschäftigten, ausweis( 8 58) eingetragen. eigenen Mitteln felbit zu be der Dien fiboten, der im Wander Bet der Einschätzung in die schaffen haben, gegen Zahlung gewerbe Beschäftigten sowie der Rohnstufen wird zur Feststellung der vom Borstand noch näher übrigen Landtaffenpflichtigen des täglichen Arbeitsverdienstes festzulegenden Gebühren Be­(§ 286 der Reichsversicherungs- für Bersonen, die Sonntags bandlung in dem Heilinstitut ordnung). Auch die in der aur Dienstleistung nicht ver- der Staffe, bestehend aus medi Gärtnerei, im Friedhofsbetrieb, pflichtet find, der Bohenlohn zinischen Baiser, Licht- und in Bark- und Gartenpflege Be- durch 6, das Monatsentgelt ele ftrischen Bädern, Massagen, fchäftigten gehören der Allge durch 25, bei solchen, die an mediko- mechanischen Nebungen, meinen Deistrantentaffe dann allen Werktagen und auch Sonn- Lichtbeitrahlungen, Inhalieren, an, wenn sie nicht in Teilen tags dazu verpflichtet sind, wird elektrische Behandlungen, Rönt und Durch landwirtschaftlicher Berriebe tätig der Wochenlohn durch 7, das genaufnahmen sind. Dasselbe gilt für die un- Monatsentgelt durch 30 geteilt.leuchtungen, doch keine Tiefen­Abf. IV wird gestrichen.

Der vom Ausschuß am 16. e- bruar 1918 beschlossene Vierte Nachtrag zur Sasung ist vom Königlichen Oberversiche­rungsamt am 25. März 1918 genehmigt worden und tritt au 1. April 1918 in Straft. Die wesentlichsten Aenderungen find: Der Grundlohn wird von Die 6 M. auf 10 M. erhöht Mitglieder werden nach Maß gabe ihres Arbeitsverdienstes in zebn Stufen eingeteilt. Die Beiträge betragen 5 Broz und werden für Versicherte, die 6 Sage in der Woche arbeiten für 6 und für solche, die an allen Bochentagen und Sonntags beständig Beschäftigten, soweit fie nicht überwiegend landwirt jäitigt find, für 7 Tage schaftlich beschäftigt sind. wöchentlich berechnet. Das Abi. IIL Für den Fall der Krantengeld für die Stufen 1 bis 6 bleibt in bisheriger Höhe Krankheit werden demnach ver­bestehen, es beträgt in Stute 7 3,50 M., in Stufe 8 4, M., in Stufe 9 4,50 M., in Stufe 10 5,- für jeden Strankheits­tag. Als Hausgeld werden des Krankengeldes gezahlt. Vers Abf. IV. Die schriftliche An­ficherte, für die fein Hausgeld Bors und Zunamen des Anzu­meldung muß enthalten: den zu zahlen ist, erhalten während meldenden, seine Beschäftigung, Der Krautenbauspflege Krankengeld in Höhe von 1, desag der Geburt, seine der

ein

Grundlobns. Schwangeren und Wochengeld erhöht sich ent­sprechend den Säßen des Kran tengeldes.

Haustrante Wit

glieder der Stufen 1 und 2 er halten einen Teuerungszuschlag bon 25 P., der Stufen 3 und einen solchen von 20 Bf. vom eriten Lage des Krankengeld bezuges an. Den gleichen Bus fchlag erhalten auch Schwangere und Wöchnerinnen.

301/14

Druderemplare des Bierten Nachtrages werden vom 2. April cc. im Staffenlolal, Berlin- Ma­riendorf, Chausseestr. 44, aus­gegeben.  

Berlin- Marieudorf, den 26. März

1918.

Der Kaffenvorstand. Aug. Leip, Borsitzender.

K. Baechler, Schriftführer.

Allgemeine

fichert:

Biffer 1. Arbeiter, Gehilsen

§ 20.

beftiablungen.

Abs. VI bleibt unverändert Für die Heilbehandlung ist in bis auf den letten Sat. Dieter jedem Falle vorber die Ge­lautet: Der Grundlohn darf nehmigung derkassenverwaltung einzubolen. Diele tann vor Er 10 M. nicht übersteigen. teilung der Genehmigung eine Rachuntersuchung oder Begut­achtung durch den Bertrauens. arzt der Staffe fordern. Sosten eniitehen den Angehörigen hier durch jedoch nicht.

Abf. I. Als Krankenhilfe wird

aller Art( siehe auch Ziffer 3), gewährt: Gesellen, Lehrlinge.

§ 8.

zeitige Wohnung, ferner seinen täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Arbeitsverdienst. An wieviel Tagen in der Woche, insbesondere ob der zu Ber Dienstleistung verpflichtet ist, fichernde auch Sonntags zur sowie Angaben darüber, ob er verheiratet ist und bei welcher Kasse und während welcher Bett gegen zuletzt anderweit Straniheit versichert gewesen ist. § 12.

er

Abf. II. Die Anmeldung muß enthalten:

Biffer 2. Krankengeld in Höhe des balben Grundlohnes fitr jeden Arbeitstag und für jeden tag fält, fofern die Krantheit Feiertag, der auf einen Arbeits­den Bersicherten arbeitsunfähig macht. Es wird vom vierten Krankheitstage, wenn aber die Arbeitsunfähigkeit erit später eintritt, vom Tage thres Gin tritts an gewährt.

Das Krankengeld beträgt: in Stuje I 0,50 Mart II 1,- III 1,50

IV 2,

V 2,50

VI 3,-

VII 3,50

VIII 4,-

IX 4,50 X 5,-

"

her§ 34.

C. Sterbegeld an Familien angehörige. bf. III. Wortlaut wie bis­§ 48. Die Kaffenbeiträge werden auf fünf Hundertitel des im§ 19 Grundlohns festgesezten be messen und je für eine Boche berechnet. Sie betragen für Versicherte:

A., welche Sonntags nicht zur Dienstleistung ver pflichtet sind: in Stufe A 0,18 Mark I 0,30 II 0,60 III 0,90

"

IV 1,20 V 1,50

VI 1,80

VII 2,10

VIII 2,40

IX 2,70

PP

und Umgegend. Eingetragene Genossenschaft mtt beschränkter Haftung. Bilanz per 31. Dezember 1917

Debet.

An Utenfilten- onto

D

Bespann- Konto. Anteil- Konto

H. F. G.

Gespann- Unt..

Konto.

Bäderel- Stonto

Anteil- Stonto

Bilanz per 31. Dezember 1917.

Aktiva.

M.

1. Nieht eingezahltes Aktienkapital. 2. Kasse, fremde Geldaorten u. Kupons 3. Guthaben bei Noten- und Abiech­nungs- Banken

pi

58 799 797 27

4. Wechsel und unverzinsliche Schatz anweisungen

a) Wechsel( mit Ausschluss von b, c. und d) und unverzinsliche Schatz­anweisungen des Beichs und der Bundesstaaten.

b) eigene Akzepte

Solawechsel der Magistrats­

7. Vorschüsse auf Waren und Waren­veischi fungen

davon am Bilanstage gedeckt

120 003 7230

4007 228­

4 007 228

ge.

1,-

1,-

40 251 530 52

100,

eigene Ziohungen.

8 000 000

Sautions- Konto

360,

Kanden an d. Order

H

Kaffa- Konto.

Akzepte

18 906,18

der Bank.

10 000 008

158 251 530 33

00

Spesen- Stonto F.

768,-

5. Nostroguthaben bei Banken u. Bank­

Spesen- Konto B.

700,-

flimen

15 563 034 33

"

G

250,10 2004,80

6. Reports and Lombards gegen börsen­gängize Wertpapiere

W

G. F. G..

9

Effekten- Konto

A

1 050,30 1910,- 261,83

"

"

Gewinn u. Bers luft- Stonto

29 088,59 Credit  

.

510,-

4800,-

9. Konsortialbeteiligungen

900,-

Waren- Konto

Ber Mitglied. Guts haben- Konto

Darleans- Stonto

"

17

Reservejonds­

Stonto.

0

Betriebsfonds­

Konto.

Rautions- Ronto

12

.

Detail- Konto. Konto- Korrent­Stonto.

9

2 775,88

13 877,29 2.000,-

782,50

6 218,80

29 088,59

Im Laufe des Geschäfts­jabres 1917 it fein Genoffe beigetreten und einer ausge­schieden. Am 31. Dezember 1917 betrug die Mitgliederzabl 17. Das Mitglieder- Guthaben hat sich um M. 30,- vermin. dert und betrug am 31. Des zember 1917 M. 510,- entsprechend hat sich die Haft­summe um M. 30,- vermin bert und betrug am 31. De sember 1917 ebenfalls nur noch .510,-. 95/11

Dem­

Der Vorstand: Hermann   Liebig. Der Aufsichtsrat: Ferdinand Junga.

Die Vor und Zunamen, Tag Solange das Notgesetz vom und Ort der Geburt sowie die 4. August 1914 in Straft bleibt, Art der Beschäftigung des An- wird den arbeitsunfähigen Wit zumeldenden, den Tag des Eingliedern der Stufen 1 bis 4 tritts in die Beschäftigung, ferner ein täglicher Teuerungszuschlag das tägliche, wöchentliche oder zum Krankengelde vom ersten monatliche Entgelt. An wieviel Tage des Strantengeldbezuges Tagen in der Woche, ins. an gewährt. Derfelbe betäct tags aut Dienſtleiſtung ber: Die NO besondere ob der Versicherte für jeden Tag des Strantengeld- pflichtet find: auch Sonntags zur Dienstleistung bezuges für die Stufe I und II in Stufe verpflichtet ist, fiowie Ungaben 25 Pf., für Stufe III und IV

Ortskrankenkafe darüber, ob Sot und Logis 20 B. Der Zuschlag wird auch

für  

Berlin- Steglit. Bekanntmachung.

Die vom Ausschuß unterm 30. Januar 1918 beidioffene Sabungsänderung ist am 25. März 1918 vom Königl. Ober versicherungsamt Groß- Berlin genebmigt worden und tritt am 1. April 1918 in Straft.

Der Grundlohn wird von 6, M. auf 10, M. erhöht. Die gegen Entgelt beschäftigten Mitglieder werden in 10 Stufen eingeteilt.

Die Beiträge be­tragen 5 Broz, für nicht in Betrieben beschäftigte Dienst­bolen 4 Broz. des Grundlohnes; fie werden für Bersicherte, die der Woche ar: 6 Tage in beiten, für 6 Tage und für folche, die an allen Wochentagen und Sonntags beschäftigt find, für 7 Tage in der Woche er hoben. Das Krankengeld für bie Stufen 1 bis 10 beträgt 0,50 M, 1,-., 1,50 M,

2,-.. 2,50 W., 3., M.,

3,50 M., 4, M., 4,50 M., 5,- M. täglich. Hausgeld, Schwangeren- und Wochengeld,

Jomie Sterbegeld, erhöht sich entsprechend dem Strantengelbe. Versicherten, für die fein Haus gelb ju zahlen ist, wird neben der Krankenhauspflege ein Strantengeld in Hobe von einem Zeantel des Grundllohns ge währt. 301/17

Die Beiträge für die un ständig Beschäftigten werden anf 5 Broz. des Ortslohnes fest­gelebt.

Abbrüde der Sazungsände rung werden im Staffenlolal ausgegeben.  

Berlin- Steglit, Körnerstr. 55, Den 27. März 1918.

Der Vorstand. G. Bigalke, Vorsitzender. H. Pflanz, Schriftführer.

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gewährt wird, ob er verheiratet ist und bet welcher Kaffe und während welcher Zeit er gulegt anderweit gegen Krankheit ber fichert gewejen ist.

§ 19.

I. Die baien Lelftungen der Staffe werden nach einem Grund­lohn, bemeilen. 2113 folder gilt das nach der verschiedenen Lohn­böbe itujenweije jeitgelegte durch schnittliche Tagesentgelt der Staffenmitglieder bis 10 M. für den Arbeitstag. Bur eft segung des Grundlohns werden Die Staffenmitglieder in 11 Stu­fen eingeteilt:

Demnach tommen

1. In Stufe A:

alle ohne Entgelt beschäftigten Lehrlinge.

2. Jn Stufe I: Berficherte mit täglichem Entgelt ' bis zu 1 M.

3. Jn Stufe II: Bersicherte mit täglichem Entgelt

über 1 bis 2 0.

4. In Stufe III: Berficherte mit täglichem Entgelt

über 2 bis 3 M.

5. Jn Stufe IV:

Bersicherte mit täglichem Entgelt

über 3 bis 4 M.

6. In Stufe V:

Bersicherte mit täglichem Entgelt

über 4 bis 5 M.

7. Jn Stufe VI:

Berficherte mit täglichem Entgelt

über 5 bis 6 M.

8. In Stuje VII: Berficherte mit täglichem Entgelt

über 6 bis 7 2.

9. In Stufe VIII: Berficherte mit täglichem Entgelt

über 7 bis 8.

10. Jn Stufe IX: Bersicherte mit täglichem Entgelt über 8 b: 8 9 M.

11. Jn Stufe X:. Bersicherte mit täglichem Entgelt

über 9 M.

II. Der Grundlohn wird hier. nach bis auf weiteres festgelegt: für die A. Stufe auf 0,80 M.

I.

II.

HL

IV.

1,

"

e

2,

.

3,

B

37

"

VII

8,

IX.

X.

10,

Schwangeren

und Wöchne rinnen der benannten 4 Siusen gezahlt.

In Krankenhäusern oder Hell­anstalten befindliche Mitglieder haben teinen Anspruch auf diese Buschläge.

6. III. Die Krankenhilfe endet spätestens mit Ablauf der fechsundzwanzigsten Woche nach Beginn der Strankheit wird je doch Strantengeid erit bon einem späteren Tage an bezogen, nach diesem. Fäät in den Kranken­gelbezug eine Beit, in der nur Krantenpflege gewährt wird, so wird diese Zeit auf die Dauer des Krankengeldbezuges bis zu dreizehn Wochen nicht ange­rechnet. 3ft ferantengeld fiber die sechsundzwanzigste Woche nach Beginn der Strankheit hinaus zu zahlen, jo endet mit feinem Bezuge auch der Un­ipruch auf Krankenpflege.

§ 32.

X 3,00 B., welche auch Sonn:

A 0,21 Mart

I 0,35

II 0,70

III 1,05

IV 1,40

V 1,75 VI 2,10 VII 2,45

VIII 2,80

IX 8,15 X 3,50

welche regelmänig nicht an jedem Für diejenigen Versicherten, Werktage arbeiten, werden Bet trage nur für die Tage erhoben. an welchen fie Arbeit leiften. Die täglichen Beiträge be tragen in diesen Fällen:

A

0,03 M. 0,05

I

B

0,10

0,15

0,20

0,25

0,30

0,35

0,40

0,45

VIII

X.. 0,50 § 61.

Wöchnerinnen der im§ 29 Abs. I Saz 1 bezeichneten Art wird, solange fie ihr Neu­Für die unständig Beschäf geborenes jiden und dafür den ligten gelten die Bestimmungen Nachweis erbringen, ein Still. über Leistungen und Beiträge gelo in Höhe des halben Kran- in den Abschnitten III und IV fengeldes, jedoch nicht über mit folgenden Aenderungen: 1 M. pro Tag und bis zum blauf der zwölften Woche nach der Niederkunft gewährt.

§ 83.

Abf. I. Als Sterbegeld wird beim Tode eines Mitgliedes das (§ 19), mindestens aber ein Bes Dreißigfache des Grundlohns trag von fünfzig Mart gezahlt. Familienfürsorge. § 84.

Biffer L. Die Beiträge für unitändig Beschäftigte werden auf 4%, Hundertitel des Orts­lohns(§ 149-152 RBD.) feft gelegt und je für eine Woche

( 7 Arbeitstage) berechnet.

Ziffer 3. Die unständig Be­leistungen. Das tägliche Kranten schäftigten erhalten die Regel­geld beträgt die Hälfte des

Ortslohns. Berlin-  

Wilmersdorf,

den 18. Februar 1918, Wilhelm Heinrich, Borf. Alex. Wiefer, Schriftführer. Genehmigt.

A. Zahn- und Mundbehandlung. Abf. I. Die Familienange hörigen der Mitglieder, someit fie nicht anderweitig selbst ver sichert find oder sofern bet schulpflichtigen Kindern nicht die Schulzahnpflege die Fürsorge Königl. Oberversicherungs. übernimmt,  

Charlottenburg.

den 28. März 1918.

amt Groß- Berlin. gez. bon Gostkowski. Stempel,

erhalten gegen Bahlung der vom Borstand noch näher festzusezenden Ge­bühren in der zahnärztlichen II. B. K. 125. 18, Stlinit der Stasse Bahn und Mundbehandlung mit Ausschluß

bon Bahnerjaz. Für not­wendigen Zahnersag werden die jeweilig geltenden Tagessäße berechnet und sind von den Fa­milienangehörigen aus eigenen Mitteln zu zahlen.

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301/18

Diefer 3. Nachtrag fritt mit dem 1. April 1918 in Straft. Berlin-   Wilmersdorf,

ben 30. März 1918.

Der Vorstand.

Norddeutsche Gemhiebau­Genossenschaft

vergrößert ihre Pflanzungen zum Frühjahr auf das Doppelte, und nimmt jest weitere Mit­glieder als

fille Teilnehmer

mit Anteilen zu 100 W., zut 290., zu 300 M. und antethe wird zum vollen Nenn­bis zu 1000 wt. auf. Kriegs. wert in Zahlung genommen.

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Berteilungsstellen

an die Mitglieder billig abgege ben, bei völliger Ausschaltung bes Groß und Klein Zwischenhandels. Der Ge: winnüberschuß wird als Divi­dende an die Mitglieder verteilt. Die alten Mitglieder sind mit Wintergemüse reichlich versorgt worden. Die jest neu bet­tretenden Mitglieder sind be. rechtigt, schon an der ersten

a) durch Waren, Fracht- oder Lager­scheine.

b) durch andere Sicherheiten

8. Eigene Wertpapiere

a) Anleihen und verzinsliche Schatz­anweisungen des Reichs and der Bundesstaaten.

b) sonstige bei der Reichsbank and anderen Zentralnotenbanken be­leihbare Wertpapiere

e) sonstige börsengäne. Wertpapiere d) sonstige Wertpapiere

10. Dauernde Beteiligungen bei anderen Banken und Bank firmen

11, Debitoren in laufender Rechnung

a) gedeckte

b) ungedeckte

Ausserdem:

Aval- und Bürgschaftsdebitoren

12. Bankgebäude

18. Sonstige Immobilien

14. Sonstige Aktiva

M. 83 352 129,78

15. Pensionsfonds- Effekten- Konto

1. Aktienkapital 2. Reserven

3. Kreditoren

Passiva.

3) Nostroverpflichtungen

11

2507 647 65

92 700 12 345 605

8 981 524 718 997 487 80

22 358 631 09

8 321 215 10

144 762 725 00 42 6900 8

187 452 725 06

81

5 100 000

1984 451 85

Summa der Aktiva Mark 590 820 824 61

b) geltens der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite

c) Guthaben deutscher Banken und Bankfirmen

d) Einlag auf provisionsfreler Recbn. 1. Innerhalb 7 Tagen fällig M. 51270 812,44

2. darüber hinaus bis zu 3 Monat. fällig 3. nach 3 Mon. fällig e) sonstige Kreditoren

83 143 574,13

M. p

M. 90 000 000

pf

10 000 000

5 002 253/16

4 194 081 35

71 202 074 06

20 131051,40 107 544 987 97

1. innerh 7Tag. tall. M. 122 601 417,57

8. darüber hinaus bis

2. 3 Monat, fällig, 112 487 810,14

8. nach 8 Monaten fällig

4. Akzepte und Schecks a) Akzepte

b) noch nicht einge­löste Schecks

Ausserdem:

80 447 758,72 335 598 481 13 153 489 934 27

M. 26 164 560,02

1804 580,52

27 499 140

Avai-. Bürgschafta

verpflichtungen

M.

83 352 129,73

Bligene Ziehangen.

16 93 25,

16 938 250­

dav f.Rechnung Dritter

Weiterbegebene Solawechsel d. Kunden

an d Order d. Bank M.

5. Sonstige Passiva

Talonsteuer Rückstellung

Beamt Pens. u. Unterstützungsfonds

6. Gewinn***

100 000

987 975 8

2097 975/80 7 778 774­

Summa, der Passiva Mark 1590 820 82461

Gewinn und Verlust- Konto per 31. Dezember 1917

Verwaltungskosten Debet  

.

einschliesslich Porti, Depeschen und Stempel.

Steuern

Abschreibung ant Mobilien Gewinn

Vortrag

Kredit.

Gewinn auf Wechsel and Zinsen- Konto Provisions- Konto

Sorten- und Kupons- Konto  

Berlin, den 31. Dezember 1917.

M. pt

4628 187 99

101 01 99

47 1114

7778 77 124204

M. lpe 217 49 50

8 479 11 9E

3789 084 60 6239

12 545 092102

Berteilung von Frühgemüse Vorstand der Nationalbank für Deutschland

-

Ferner

teilzunehmen. Aufnahme neuer Mitglieder findet statt im Laden Petersburgerstr. 4a: Montags, Mittwochs, Freitags 9-12 and 4-7, außerdem Sonntags 11-1. im Laden Kopenhagenerstr. 4: Dienstags. Donnerstags, Sonn­abends 9-12 u. 3-6 und Sonn­tags 8-10. Ferner täglich im Verwaltungsbureau: Burg­

stroke 27 III, Simmer 76 ( gegenüber Birtus Busch).

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wirtschaftlicher

Aufschwung

unseres Handels u. der In­

dustrie wird die Folge die­ses Krieges sein. Eine tief­greifende Aenderung unseres gesamten öffentlich. Lebens steht bevor und unzählige Stellen werden neu Es werden schaffen sein. daher überall geprüfte und geschulte

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