Einzelbild herunterladen
 

Ein Petersburger Kronrat von 1914.

Enthüllungen der Nowaja Shifn.

Berband Berliner Meballindustrieller Vereinigten Firmen auf bert Standpunkt, daß fie allein über die Gewährung von Mindestlöhnen zu entscheiben haben. An diesem Grundsatz wollen sie nicht rütteln laffen. Niemals wäre es den Arbeitgebern bei einer anderen Sache eingefallen, derartige prinzipielle Entscheidungen herbeizu­Berlin, 5. April. Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung" ver-| Im Verlaufe der weiteren Grörterungen erflärte Minister führen. Gs ist geradezu unglaublich, daß in einer solch ernsten öffentlicht nach der Gortischen Zeitung Nowaja Shifn" vom 19. Fe- Sajonow, daß gegen die Befibergreifung der Meerengen sowohl trieben wird. Keine Rücksicht auf die schwere Not, die die Arbeite­Zeit wie der gegenwärtigen eine derartige Prinzipienreiterei ge­bruar d. J. ein Dokument aus der Borgeschichte des Krieges, das Griechenland   wie auch Bulgarien   auftreten könnten, daß fermer mit rinnen in der gegenwärtigen Zeit zu erleben haben; keine Rück­von ausschlaggebender Bedeutung für die Frage ist, wer den Krieg einer Unterstübung Rußlands   durch Serbien   kaum gerechnet wer- ficht auf die wirtschaftlichen Beschwerden; auch keine Rücksicht auf gewollt hat und wer ihn planmäßig vorbereitete. Nowaja Shisn" den könnte, da man nicht voraussetzen könne, daß die russische die so oft anerkannten Verdienste, die gerade die Arbeiterinnen schreibt: Aktion gegen die Merengen außerhalb eines europäischen   Krieges sich in der Kriegswirtschaft erworben haben. Hier wird das Prin­ Am 8.( 21.) Februar 1914, also fünf Monate vor Beginn des unternommen werden könne und unter solchen Umständen Serbien   zip der Arbeitgeber verletzt und deshalb muß dagegen Protest er­Weltkrieges, hat in Petersburg   eine ganz geheime Sigung statt gezwungen fein würde, seine hoben werden! gefunden, in der der Plan der Eroberung Konstantinopels   und der Meerengen vorbereitet worden ist. Dabei wurde in Aussicht ge­nommen, daß diese Operation im Rahmen eines

gesamte Macht gegen Oesterreich- Ungarn  

zu werfen. Der Minister äußerte toeiter, er glaube auch nicht, daß Rumänien   im Falle eines Krieges zwischen Rußland   und Dester­reich tatsächlich gegen Rußland   auftreten werde, ebensowenig, daß im Falle eines Zusammenstoßes zwischen dem Dreibund und Ruß­land Deutschland und Oesterreich   Truppen nach den Meerengen werfen würden.

allgemeinen europäischen   Krieges horgenommen werden sollte, und die Rollen Serbiens  , Bulgariens  , Grischenlands, Rumäniens   und anderer Staaten waren im vors aus verteilt. Das Protokoll der Sitzung wurde Nikolaus II.   zur B.stätigung vorgelegt, der darauf eigenhändig vermerkte: Die Be­schlüsse der Beratung heiße ich im vollen Umfange gut." Deshalb Der Chef des General# abs gab seiner Ueberzeugung find die in der Sihung angenommenen Beschlüsse nicht platonische Ausdruck, daß der Kampf um Konstantinopel   außerhalb eines Träume irgendwelcher einzelner höherer Staatsbeamten, sondern europäischen   Krieges unmöglich sei. Botschafter Giers erklärte stellen im Gegenteil das reale Attionsprogramm der russischen es für besonders erwünscht, die für eine Landungsoperation not­Regierung dar." wendigen Truppen im voraus ausdrücklich zu bestimmen und dabei festzulegen, daß sie nicht von dieser Aufgabe abweichen und für andere Zwecke verwandt werden dürfen.

Nach dem von der genannten Zeitung fobann veröffentlichten Gibungsprotokoll haben an der Sitzung der russische Minister des Aeußeren, Sasonow  , der Marineminister Grigorowitsch, der Chef des Generalstabs Shilinsky, der damalige russische Botschafter in Konstantinopel Giers und andere hohe Offiziere des Heeves und der Marine teilgenommen.

Der Vertreter des Marinestabes Kapitän Njemi äußerte, daß Rußland   durchaus gleichzeitig mit den Operationen an der Westfront auch Konstantinopel   und die Meerengen durch seine Streitkräfte besetzen müsse.

nahmen getroffen werden müßten, um eine planmäßige Vor Die Kommission beschloß, daß seitens Rußlands   alle Maß­bereitung für die Befibergreifung der Darda­nellen in nicht ferner 3ukunft vorzubereiten. Der russische Zar billigte ausdrücklich alle diefe Maßnahmen und ihre Ausführung wurde sofort in Angriff genominen. " Nowaja Shifn" fügt hinzu:

Bei Beginn der Sibung nahm der russische Minister des Aeußeren auf das von ihm im Monat November an Allerhöchster Stelle vorgelegte Memorandum Bezug, indem er dem russischen Kaiser folgende Erwägung unter breitet habe: Im Zusammenhang mit der Veränderung der politi­schen Lage müsse vielleicht schon in naher Zukunft die Möglichkeit ins Auge gefaßt werden, daß Ereignisse eintreten können, die die internationale Lage der Meerengen von Konstantinopel   von Grund aus verändern. Es sei deshalb notwendig, unter Mitarbeit der Der erwartete günstige 3ufall, der die Möglichkeit bieten entsprechenden Behörden unverzüglich zur Ausarbeitung eines all- sollte, eine eingetretene Verwidlung zu benutzen, um sich in den feitigen Aktionsprogramms zu schreiten, um eine für Rußland Strieg zu stürzen und den Versuch zu machen, die Meerengen in günstige ösung der historischen Meerengenfrage Besik zu nehmen, trat alsbald ein. Die russische   Regierung, welche, ficherzustellen. Obgleich er im gegenwärtigen Moment erhebliche wie aus dem obigen Protokoll zu ersehen ist, nur auf einen politische Verwidlungen für wenig wahrscheinlich halte, könne er derartigen Vorgang wartete, hat im voraus die Mög­trotzdem selbst in der nächsten Zukunft für die Erhaltung des gegen- lichkeit in Rechnung gezogen, Serbien   in einen Krieg mit wärtigen Zustandes im nahen Osten feine Gewähr übernehmen. Oesterreich- Ungarn   zu verwideln und beeilte sich als Rußland fönne nicht zulassen, daß sich an den Meerengen irgend dann, den Verteidiger des beleidigten Serbiens   zu spielen, um sich eine andere Macht festsebe und sei es deshalb notwendig, festzu- blind in das Kriegsabenteuer zu stürzen. Wenn es trobem nicht stellen, was zur Vorbereitung einer schnellen Besetzung des Bos- gelang, den Plan der Groberung Konstantinopels   und der Meer­porus und der Dardanellen bereits geschehen sei und noch geschehen engen zu verwirklichen, so war der Mangel eines entsprechenden miffe. Wunsches jedenfalls nicht der Grund dafür.

Summerwalder Komitee anzumelden und mit den schwedischen Links- Wenn es nach§ 12 dann weiter heißt, daß es den Arbeiteraus­Sozialdemokraten zusammenzuarbeiten.

In der Militärfrage wurde folgender neuer Antrag der Opposition angenommen: Nachdem der Kongreß der gewerkschaft­lichen Landesorganisation den Antrag über Militärstreits zurück­gewiefen hat und nachdem eigene Vereine für Wehrpflichtige ge­gründet worden sind, fand der Parteitag, daß ein gemeinfames Borgehen der Hauptorganisationen in diefer Sache nicht mehr besteht. Doch will der Parteitag hinzufügen, daß Militärstreiks ganz über­einftimmend mit den sozialistischen   Prinzipien sind. Die Arbeiter false fann fich deswegen nicht das Recht nehmen lassen, dieses Mittel im Kampf für ihre Befreiung anzuwenden."

Es bleibt abzuwarten, inwieweit das Kriegsamt als die in dieser Frage zuständige Stelle, Maßnahmen trifft, um den drohen­den Konflikt abzuwenden. Das Kriegsamt wird die Pflicht haben, auch gegen den Willen der Arbeitgeber die Rechte der Arbeite­rinnen, die ihnen nach dem Hilfsdienstgesetz zustehen, zu wahren. Es handelt sich um die Frage der Zuständigkeit des Schlichtungs­ausschusses. Hierzu muß das Kriegsamt Stellung nehmen, denn ihm liegt nach§ 3 des Gesetzes die Leitung des vaterländischen Hilfsdienstes ob. Hoffentlich geschieht dies bald, damit der Auf­regung und dem Unwillen der Arbeiterschaft die Ursache entzogen wird.

Regierung und Wahlreform.

Zu der bevorstehenden Wiederaufnahme der Wahlrechts­Sie urteilt optimistisch über die Aussichten der Regierungs­berhandlungen ergreift die Nordd. Allg. 3tg." das Wort. vorlage, indem sie schreibt:

Der Beschluß, den die Kommission in erster Lesung über das Wahlrecht gefaßt hat, hat den entschiedenen Widerspruch der Staatsregierung gefunden. Die Regierung wird, wie das nach ihren wiederholten Grklärungen selbstber­ständlich ist, an diesem Widerspruch auch in der zweiten Lesung festhalten. Der Gang der bisherigen Verhandlungen recht­fertigt aber die Hoffnung, daß die Mehrheit der Kommission in der zweiten Lesung auf den Boden der Regie­rungsvorlage treten wird. Geschähe das, so würde die Wahl­rechtsvorlage damit eine wichtige Etappe zurückgelegt haben, bis zu ihrer Gesezeswerdung aber gemäß den Vorschriften der prau­Bischen Verfassungsurkunde gleichwohl noch einen verhält­nismäßig weiten Weg zu durchlaufen haben.

Dieser Weg wird dann eingehend geschildert, wie dies hier schon des öfteren geschehen ist. Auch die Nordd. Allg. 3tg." kommt zu dem Ergebnis, daß eine Erledigung der Wahlrechtsvorlage vor Herbst des Jahrs nicht zu er warten ist. Aber selbst zu diesem Ergebnis wäre zweier­lei notwendig. Erstens, daß das Herrenhaus zu dem Be­schluß gelangt, seine Verfassungskommission auch während der Sommermonate tagen zu lassen. Die Nordd. Allg. 3tg." hofft, daß dies geschehen wird. Die zweite, noch viel wichtigere Voraussetzung eines Zustandekommens der Wahlreform bis zum Herbst wäre aber, daß das Herrenhaus unverändert die Vorlage in der Form annimmt, in der sie vom Abgeordnetenhaus beschlossen wird. Nimmt das Herrenhaus dagegen Aenderungen vor, so sind die Vorlagen an das Abgeordnetenhaus zurückzuberweisen, das in zwei Abstimmungen über diese Aenderungen zu beschließen hat.

Angesichts dieser Aussichten rühmt die Nordd. Aug. Stg." die Weisheit des Beschlusses, durch den die am 11. Juni ablaufende Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses ver­längert worden ist. Wir haben gewiß nichts gegen diese Ver­längerung. Aber es muß doch immer wieder hervorgehoben werden, daß von all den alldeutschen Organen, die tag­aus, tagein gegen den überalterten Reichstag  " wüten, auch nicht ein einziges an der Ucberalterung des Dreiklassen­parlaments Anstoß genommen hat.

schüssen obliege, das gute Einvernehmen innerhalb der Arbeiter­schaft des Betriebes und zwischen der Arbeiterschaft und dem Ar­beitgeber zu fördern", so ist es ganz klar, daß auch Arbeiterinnen dabei in Frage kommen müssen. Zum Ueberfluß wird dann noch im§ 13 ausdrücklich betont, daß, wenn im Betriebe der im§ 11 bezeichneten Art bei Streitigteiten über diz Lohn- und sonstigen Arbeitsbedingungen eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeiterausschüssen nicht zustande tommt, unter anderem auch der Striegsausschus als Schlichtungsstelle angerufen werden kann. Es ist doch völlig unlogisch, den in den Arbeiterausschuß ge­wählten Arbeiterinnen das Recht vorzuenthalten, Beschwerden der Zum Borsigenden des Landesvorstandes wurde der Arbeiterinnen auch vor dem Schlichtungsausschuß zu vertreten. Redakteur Kyrre Grepp, zum 2. Borsigenden Rechtsanwalt Der Kommentar von Schiffer und Jund sagt deshalb auch ganz Emil Stang und zum Sekretär Redakteur Tranmael   richtig( S. 67): Die Schlichtungsstelle wird dabei zu berücksichti gewählt. Die Mitglieder der früheren Leitung hatten alle gen haben, daß das Recht, zur Arbeiterschaft gezählt zu werden, erflärt, in die neue Zeitung nicht eintreten zu wollen, weil nicht dadurch bedingt ist, daß dieselben selbst hilfsdienstpflichtig sie für den neuen Kurs nicht verantwortlich sein wollten. Trotz- find. So wird auch eine Gruppe von Frauen, falls sie nach der dem versuchte die Opposition mehrere der alten Führer zum Eintritt Eigenart des in Betracht kommenden Betriebes als Arbeiterschaft in den Vorstand zu bewegen. Lian z. B. wurde als zweiter Vor- angesehen werden dürfe, die Schlichtungsstelle anrufen können." fitzender gewählt, aber da er an seiner Weigerung festhielt, wurde Es hätte dieser durchaus richtigen Darlegung eigentlich kaum an seiner Statt Stang gewählt. Als Chefredakteur des Haupt- bedurft, denn die§§ 11 bis 13 des H.D.G. sprechen von der Ar- Sofort nach jener Gerichtsverhandlung, in welcher die Fleisch­organs, des Kristianier Socialdemokraten" wurde statt beiterschaft des Betriebes, und zur Arbeiterschaft gehören un- diebstähle auf dem Bernburger Schlachthofe und die rechtswidrige Widnes, der zurückgetreten ist, Redakteur Schefflo aus Bergen zweifelhaft auch die Arbeiterinnen. Dabei spielt es feine Rolle, Aneignung von Fleischwaren durch den Schlachthofdirektor zur bestellt. daß bei Ablehnung eines Schiedsspruches durch den Arbeitgeber öffentlichen Kenntnis gekommen waren, haben unsere Genossen, die dieser den Arbeiterinnen keinen Abkehrschein zu erteilen braucht. im Bernburger Gemeinderat die Mehrheit haben, eine Inter­Es entspricht der ganzen Tendenz des Gesetzes, den Verfuch zur pellation beim Magistrat eingebracht und die Einberufung Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeiterinnen und Unter­

Die Arbeiterinnen und das Hilfsdienstgesetz.

Man schreibt uns von berufener Seite: Bereits vor einigen Monaten hatten die in der Berliner   Me­fallindustrie tätigen Arbeiterinnen bestimmte Grundsäße zur Re­gelung der Arbeitszeit und des Verdienstes aufgestellt, über die es zwischen der zuständigen Organisation, dem Metallarbeiter­verband, und dem Verbande Berliner   Metallindustrieller zu feiner Verständigung tam. In einer daraufhin beim angerufenen Kriegsausschuß angefeßten Verhandlung lehnten die Arbeitgeber­Beisiber des Kriegsausschusses die Verhandlung ab, weil sie den Seriegsausschurz für nicht zuständig erachteten. Die nunmehr vom Metallarbeiterverband gegen die Stellungnahme der Arbeitgeber bei der Kriegsamtstelle beim Oberkommando in den Marken er hobene Beschwerde war erfolglos, denn die Kriegsamtstelle wich einer grandjäßlichen Entscheidung aus und erklärte, daß sie nach Prüfung der Rechts- und Sachlage nicht in der Lage sei, der Auf­faffung des Metallarbeiterverbandes beizutreten. Im übrigen fei fie auch nicht in der Lage, in die Judikatur des Kriegsausschusses einzugreifen, da dieser nach dem Hilfsdienstgeset in erster und letter Instanz zu entscheiden berufen fei".

Die Pfannkuchen der Fleischerinnung.

Zu den skandalösen Vorgängen in der Bernburger Fleischer­inmung wird uns aus den Kreisen der sozialdemokrati­schen Stadtverordneten fraktion in Bernburg   noch folgendes mitgeteilt:

nehmer zu machen. Das gehört mit zur Tätigkeit der Kriegs- einer dringlichen Sibung beantragt. In dieser Sizung, die ausschüsse als Schlichtungsausschüsse. Das Gesetz soll in erster am 28. März bereits getagt hat und an der ein Vertreter des Lan­Linie dem vaterländischen Interesse dienen. Das vaterländische desernährungsamts teilgenommen, wurde von diesem die Erklärung Interesse wird aber nicht gewahrt, wenn keine Möglichkeit vor- abgegeben, daß der bisherige Schlachthofdirektor, sofort seiner Kon­Arbeiterschaft, nämlich den Arbeiterinnen, und den Arbeitgebern ger Tierarzt mit dieser Kontrolle betraut worden ist. Ein amtliches banden ist, Streitigkeiten zwischen einem wesentlichen Teil der trolltätigkeit in der Kriegswurstküche enthoben und ein auswärti­vor den Schlichtungsausschuß zu verhandeln und eventuell durch Ermittelungsverfahren sowohl gegen den Direktor als auch gegen eine Entscheidung auszugleichen. Wenn also wirklich ein Arbeit- die Fleischermeister ist im Gange." geber in einer solchen Straitsache nicht erscheint, hat der Schlich­tungsausschuß die Pflicht, in Abwesenheit des Beklagten zu ver­handeln und durch Fällung eines Schiedsspruches seine Meinung zu der Streitsache zu sagen.

Die Kohlenkundenliste in Groß- Berlin. Die Kohlenstelle zur Beruhigung. Bon amtlicher Seite wird mitgeteilt:

Schon oft find im Kriegsausschuß für die Metallbetriebe Be­schwerdesachen von Arbeiterinnen verhandelt worden, und zwar so­Die in der Bevölkerung durch die anfänglichen Schwierigkeiten wohl in Verbindung mit Hilfsdienstpflichtigen der Betriebe, als bei der Eintragung in die Brikettkundenliste entstandene auch in Fällen, wo lediglich Arbeiterinnen in Frage kamen. Nie- Beunruhigung ist unbegründet. Jeder Verbraucher kann damit mals ist bisher der Einwand der Unzuständigkeit von den Arbeit­gebern erhoben worden, und es mutet eigentlich sonderbar an, rechnen, daß er einen Kohlenhändler findet, der seine Belieferung wenn jest, nachdem das Gesetz über 15 Monate in Kraft ist, dieser im kommenden Jahr übernehmen wird, denn die Zufuhren an Einwand erhoben wird. Wenn die Herbeiführung einer Verstän- Kohlen werden sich auch im kommenden Jahr voraussichtlich in den digung durch Kompetenzbedenken der hier besprochenen Art un- gleichen Mengen bewegen wie im vergangenen Jahr. Die Ver­möglich gemacht wird, wird dem Zweck des Hilfsdienstgefeßes ge- forgung der Bevölkerung mit Kohlen ist daher Diese Ansicht ging fehl, denn eine Entscheidung des Kriegs- radezu entgegengearbeitet. Die Arbeiterinnen werden dann dazu insoweit gesichert. Freilich kann leider nicht jeder erwar­ausschusses war ja noch gar nicht erfolgt, es handelte sich lediglich veranlaßt, mit unterſtüßung der Organisation, eventuell durch ten, daß er in seiner unmittelbaren Nähe einen Kohlenhänd­um die Weigerung der Arbeitgeber, in der Sache selbst zu ver- Niederlegung der Arbeit, sich ihr Recht zu suchen. In einem Ier findet, sondern es wird infolge von Pferdemangel und an­handeln. solchen Falle aber werden bei der Eigenart der heutigen Produk­Um aber eine endgültige Entscheidung in der strittigen Frage tion sofort große Mengen hilfsdienstpflichtiger Arbeiter in Mit deren Transportschwierigkeiten innerhalb Groß- Berlins in man­herbeizuführen, wurde eine neue Sihung des Kriegsausschusses leidenschaft gezogen, und dadurch wird dann das vaterländische chen Fällen dazu kommen, daß die Verbraucher bei entfernter anberaumt und zugleich der unparteiische Vorsitzende, Herr Ma- Interesse geradezu geschädigt. Der wesentlichste Zweck des Gesezes wohnenden Kohlenhändlern sich eintragen lassen müssen. Von gistratsrat von Schulz, hinzugezogen. In dieser Sigung entschied wird für einen erheblichen Teil der in den Betrieben beschäftigten diesen Transportschwierigkeiten werden erklärlicherweise solche der Kriegsausschnitz in seiner Mehrheit dahin, daß der Kriegsaus- Arbeitskräfte verhindert, wenn, wie in diesem Falle, der Schlich Plätze, die Bahnanschluß oder Wasseranschluß haben, nicht in dem jchuß für Klagesachen der Arbeiterinnen unzuständig sei; er lehnte tungsausschuß ausdrücklich erklärt, daß er für Arbeiterinnen nicht Umfange betroffen, da ihnen die Stohlen unmittelbar auf den Blas die Fällung eines Schiedsspruches ab. zuständig sei. geliefert werden. Derjenige, der etwa bis zum 13. April keinen Wir müssen das Urteil als einen Fehlspruch ansehen. Wenn Die hier erwähnte Entscheidung hat zu einer wesentlichen Kohlenhändler gefunden haben sollte, braucht nicht zu befürchten, in der Begründung dieser Entscheidung des Striegsausschusses ge- Beunruhigung der Berliner   Arbeiterschaft geführt. Die Arbeiter sagt wird, daß das Hilfsdienstgeset sich nur auf Personen beziehe, find der Auffassung, daß der Schlichtungsausschuß in erster Linie daß seine Kohlenversorgung gefährdet ist, denn es werden letzten die zum vaterländischen Hilfsdienst verpflichtet sind, und unter Be- die Aufgabe hat, entstehende Differenzen schiedlich und friedlich Endes amtliche Ueberweisungen von Verbrauchern an rücksichtigung des§ 1 des Gesetzes, der lediglich von männlichen beizulegen. Hier wird das Gegenteil getan. Die Austragung Kohlenhändler stattfinden. Es liegt im Interesse der Verbraucher, Deutschen   spricht, die Arbeiterinnen ganz ausschalten will, weil einer Differenz wird den Arbeitern selbst zugeschoben und es macht von sich aus alles zu tun, um einen ihren Wünschen entsprechenden bei der Schaffung des Gesetzes ausdrücklich die Hilfsdienstpflicht sich auch jetzt schon bei den hilfsdienstpflichtigen Arbeitern das Be- Kohlenhändler zu finden, denn sie müssen damit rechnen, daß bei der Frauen abgelehnt set, so ergibt sich doch aus den durchaus streben bemerkbar, die Sache der Arbeiterinnen in ihre eigene etwaigen amtlichen Ueberweisungen an einen Kohlenhändler bei Karen Bestimmungen der§§ 11 bis 13 das Recht der Arbeiterinnen Hand zu nehmen. der großen Zahl von Haushaltungen in Groß- Berlin nicht jedem zur Inanspruchnahme des Ausschusses. Im§ 11 d. H.D.G. wird Welcher Ursache liegt aber der Einspruch der Arbeitgeber zu- persönlichen Wunsche Rechnung getragen werden kann. Die Kohlen­ausdrücklich von allen für den vaterländischen Hilfsdienst tätigen grunde? Wir haben bereits hervorgehoben, daß über Streitig händler haben bei der Aufnahme der Kunden nicht so sehr Gewicht Betrieben gesprochen. Für diese Betriebe sollen Arbeiterausschüsse feiten der Arbeiterinnen allein und auch in Verbindung mit auf die Angaben ihrer Lieferanten zu legen über ihre zukünftige zrrichtet werden, soweit sie mindestens 50 Arbeiter beschäftigen Hilfsdienstpflichtigen unendlich oft, fast bei jeder größeren Sache, Belieferung, sondern als Maßstab für die Zahl von Kunden, die und nicht schon bisher Arbeiterausschüsse bestanden haben. Ga ist verhandelt worden ist. Niemals ist Ginspruch erhoben. Nur dies­ausdrücklich erklärt worden, daß unter Arbeitern auch Arbeite- mal, und zwar deshalb, weil die Arbeiterinnen die Feſtſekung be- sie in die Stundenliste aufnehmen dürfen, diejenigen Mengen zu­rinnen zu verstehen sind. Denn auch diese sind berechtigt, zu den stimmter Mindestlohne gefordert haben. Diese Forderung grunde zu legen, die sie im Jahre 1916/17 oder 1917/18 für Küchen­Arbeiterausschüssen zu wählen und in dieselben gewählt zu werden. hat es den Arbeitgebern angetan. Nach wie vor stehen die im und Ofenbrand abgegeben haben,