Gewerkschaftsbewegung
Konferenz der Vertreter der Verbandsvorstände.
Die letzte Vorständekonferenz der freien Gewerkschaften genehmigte nach dem ausführlichen Berichte des„ Korrespondenz blattes zunächst den Geschäfts- und Kassenbericht der Generaltommission für 1917. Der entstandene Fehlbetrag von 114 069,28 M. wurde aus dem Vermögen der Generaltommission gedeckt, das dadurch auf 224 148 M. zurüdging.
Der Gesellschaft für soziale Reform ist die Generalfommission als Mitglied beigetreten.
11,3 Broz.
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Rach einer am 1. Februar 1918 aufgenommenen Gehalts- in bem mm Beinahe vier Jahre währenden Drama fpielt, uicht sehen statistit, von der 537 Angestellte in 246 Berliner Anwaltsbureaus will die Not und Entbehrungen, die die harte Kriegszeit gerade erfaßt wurden, erhielten für ihn wie für seine Angehörigen am meisten birgt, der mag die Wiedergabe jener Worte unseres Arbeiterdichters unleidsam empfin den. Eine öftere Wiederholung solcher Worte muß schließlich für alle jene zu einer Gewissensfolter werden, die dem Lande in dieser harten Zeit noch keinerlei Opfer gebracht, sondern sich in der standalösesten Weise bereichert haben. Und schon die Tatsache, daß die Arbeitgeber Zeitung" in der Verbreitung des Poems eine Handlung erblidt, die andere Boltsgenossen zu erbittern geeignet sei. muß doch einen recht merkwürdigen Eindruck hinterlassen.
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bis 50 M. Monatsgehalt 61 Angestellte über 50-100
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21,9
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1
ber
Dabei find von diesen Angestellten 69 18,8 Proz. Hauptberatungsgegenstand der Vorständekonferenz war eine 45 Jahre alt, während 167 31,9 Proz. zwischen 25 und 45 Jahre Eingabe über die gesetzliche Regelung der Arbeitsvermittlung die Hälfte nur ein Gehalt von 150-200 m., während alle unter alt find. Von diesen über 25 Jahren alten Angestellten bezieht fast und Arbeitslosenversicherung. Gemäß dem Referat 25 Jahre alten Angestellten weniger als Umbreits entschloß sich die Vorständekonferenz, den früheren Stand 50 Angestellte haben während der ganzen Kriegszeit noch gar keine punkt der Gewerkschaften aufzugeben, der nur Reichszuschüsse aur oder nur 5 bis 25 M. Zulage erhalten. 140 bis 165 M. monatlich gewerkschaftlichen
150 m. haben.
Soziales.
Kriegszuschläge zu den Gebühren der Rechtsanwälte und der Gerichtsvollzieher..
Genter System forderte und eine öffentlich rechtliche allgemeine werden für eine Anzahl 28-60jährige verheiratete Bureauvorsteger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats nnd des Reichstages
zwangsweise Arbeitslosenversicherung zu verlangen. Angesichts der wachsenden Arbeitslosigkeitsgefahr tönne man den Gewerkschaften
die Kosten für diese ohne ihr Butun entstandene Erscheinung nicht mehr aufbürden. Die Eingabe soll mit den übrigen Gewerkschaftszentralen zum Zwecke gemeinsamer Einreichung an die gesetzgebenden Körperschaften beraten werden.
Teuerungsbewegung der Berliner Rechtsanwalts. angestellten.
Die schon vor dem Kriege äußerst niedrigen Gehälter der Ber liner Anwaltsangestellten wurden bei Kriegsausbruch noch in er. heblichem Maße verschlechtert durch Gehaltsfürzungen. Bis zu 50 Proz. und in einzelnen Fällen sogar darüber wurden solche Kürzungen vorgenommen. Die Organisationen der Angestellten nahmen unter Führung des Verbandes der Bureau angestellten energisch den Kampf gegen diese unfozialen Maßnahmen der Anwälte auf, und es gelang ihnen auch, im Laufe der Zeit die Aufhebung der Gehaltskürzungen fast allgemein zu er reichen. Einzelne Angestellte gibt es aber auch heute noch, die in derselben Stellung jest weniger Gehalt beziehen als vor dem Kriege!
( bollwertige Kräfte) gezahlt!
schluß gefaßt:
Der Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Verordnung, wonach Eine Einigung mit den Anwälten ist bisher leider nicht zuftande sich um drei Behntel, in der Berufungsinstanz und in der Revisions die Gebührensäge des§ 9 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte gekommen. Der Schlichtungsausschuß hat vielmehr folgenden Be- instanz um fünf Behntel erhöhen. Für die Geltungsdauer dieies Gesetzes tritt der§ 52 der Gebührenordnung in der Fassung „ Auf Grund des vorgebrachten Materials erkennt der Aus- des Gesetzes vom 22. Mai 1910( Reichs- Gesezbl. S. 767) außer schuß an, daß eine allgemeine Aufbesserung der Gehälter durch Kraft. Teuerungszulagen notwendig ist. Ueber die Höhe der Teuerungs- Die Gebührensäge der Gerichtsvollzieher erhöhen sich ebenfalls zulagen soll entschieden werden, wenn weiteres Material über um drei Zehntel. die gegenwärtigen Gehaltsverhältnisse durch Behandlung einzelner Fälle beigebracht ist."
Diese Verhandlungen werden demnächst beginnen.
Die verpönten Plakate.
In der Deutschen Arbeitgeberzeitung" wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Handwerkskammer Wiesbaden an die Genoffenfchaften ihres Kammerbezirts eine Anzahl Plakate versandt hat, welche in den Wertstätten ausgehängt werden sollen. Auf den Blafaten ist jene Rede des Staatssekretärs im Reichsamt des Innern wiedergegeben, die dieser in der Sigung des Hauptausschusses am 26. Januar gehalten und die mit einem Zitat aus dem bekannten Boem des Arbeiterdichters Karl Bröger schloß: Herrlich zeigt es in der größten Gefahr, daß sein ärmster Sohn auch sein getreuefter In den Jahren 1915 und 1916 wurden feitens der Angestellten war." Ueber die Weiterverbreitung jener Worte spricht die Deutsche wiederholt allgemein an die Anwälte Anträge auf Gewährung von Arbeitgeberzeitung" in einem Zone größter Verärgerung, denn sie Teuerungszulagen gestellt, die nur unbefriedigende Resultate zeitigten. meint, daß der Superlativ, der dem ärmsten Sohne den Rang über Ein im Dezember 1917 erneut an den Berliner Anwalt alle anderen Wolfsgenossen zuerkennen will, ein Selbstlob und eine berein gerichteter Antrag wurde von diesem glatt ab gröbliche Entstellung der Tatsachen enthalte, er müsse die übrigen gelehnt. Es tam nunmehr im Januar bis März 1918 zu Ver- Stände verbittern, denn diese dürften sicherlich den Anspruch handlungen vor dem inzwischen errichteten Schlichtungsausschuß für erheben, ebenfo treu und opferwillig ihre Pflicht getan zu haben Anwälte und deren Angestellte. Verlangt wurden folgende monatDaß man die Arbeitgeber nötigen will, gewissermaßen in liche Teuerungszulagen: offizieller Weise anzuerkennen, daß die Arbeiter ihnen in treuer Soweit die Angestellt. in ihre jetzige Stellg. Pflichterfüllung dem Vaterlande gegenüber voraus gewesen sind, eingetreten sind widerspricht allen Anforderungen von Recht nnd Billigkeit, man muß darin einen weiteren Schritt erblicken, um die Borherrschaft der Arbeiter und ihrer Organisationen auszudehnen und die Stellung der Arbeitgeber zu erschüttern. Daß der Staatsfefretär jenen poetischen Erguß herausgegriffen hat, war schon an sich eine Entgleisung, die aber vielleicht durch das Feuer der Beredsamkeit zu entschuldigen ist, eine weitere amtliche Verbreitung ist jedenfalls durchaus abzuweisen."
Berheiratete
бis 81. 12. 15 1. 1.- 31.12.16 feit 1. 1. 17 80 M. 70 M. 60 M. 15. 50
dazu für jed. Kind unt. 16 J. 15 Ledige über 18 Jahre
unter 18
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60
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40
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40 25
30. Die schon während des Krieges gewährten Gehalts- oder Teuerungszulagen sollen angerechnet werden und zwar in Klasse III voll, in den Klassen II und I, soweit sie 10 resp. 25 Proz. des ursprünglichen Gehalts übersteigen.
Das Unternehmerblatt bemerlt zum Schluß:
Wer, wie die Deutsche Arbeitgeber- Zeitung", die gewaltige Rolle nicht extennen will, die gerabe der armite Sohn des Landes
Das Gefez tritt am 15. April 1918 in Straft. Mit dem Ablauf von 2 Jahren nach der Beendigung des gegen wärtigen Striegszustandes tritt das Gesetz mit der Maßgabe außer Kraft, daß in den vor dem Lage des Außerkrafttretens anhängig. gewordenen Rechtssachen bis zur Beendigung der Instanz die Gebühren der Rechtsanwälte nach den Vorschriften der§§ 1 und 2 zu berechnen find.
Hoffentlich werden nunmehr auch die recht spärlichen Bezüge der Angestellten in den Rechtsanwalts- und Notariatsbureaus aufgebeffert, deren Notlage im gewerffchaftlichen Teil unseres Blattes bon berufener Seite dargelegt wird.
Der ursächliche Zusammenhang zwischen Unfall und Betrieb. Der Aufseher einer größeren Fabrik war von der Arbeitgeberin beauftragt worden, der Beerdigung eines im Betriebe tödlich verunglüdten Arbeiters beizuwohnen. Nach der Beerdigung erlitt er durch Absturz von der benutzten Straßenbahn einen Unfall. Die durch Absturz von der benuzten Straßenbahn einen Unfall. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Gewährung einer Entschädigung ab, das Oberversicherungsamt sprach sie zu. Dieses Urteil ist vom Reichsversicherungsamt auf den Nekurs der Berufsgenossenschaft aufrecht erhalten worden. Der bem Arbeiter erteilte Auftrag fei zweifellos als Betriebsauftrag gegeben und im Rahmen desselben habe er auch noch gehandelt, wenn er auf dem Kirchhofe bis zur Aufschüttung des Bügels gewartet und alsdann noch die ortsunkundigen polnischen Angehörigen des Verstorbenen in eine Wirtschaft zu kürzerem Aufenthalt begleitet und über die Heimreise informiert habe. Den dann angetretenen Heimweg habe er noch in Erledigung feines Auftrages ausgeführt, auch wenn dieser Heimweg ihn zunächst zu seiner Wohnung geführt habe, da er sich in dieser ja der zur Auftragserledigung erforderlichen feierlichen Kleidung habe entlebigen müssen.
Berantwortlich für Bolitit: Erich Kuttner , Berlin ; für den übrigen Teil des Blattes: Alfred Scholz, Neuköün; für Anzeigen: Theodor Glocke, Berlin . Verlag: Berlagsanstalt Baul Singer u. Co. in Berlin , Sindenstraße 3. Hierzu 1 Beilage und Unterhaltungsblatt.
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Der
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Volksbühne.
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Deutsches Opernhaus
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Schiller- Theater O
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74, Uhr: Das Dreimäderlhaus. Schiller- Th. Charl. Kleines Theater 7 Uhr: Gespenster.
7% Uhr: Nante.
74
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Theater des Westens dem
and Berliner Konzerthaus- Orchester. Leiter: Komponist Franz von Blon . Eintritt 1 M. Alle Vergünstigungen aufgehoben.
Casino- Theater
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Frühlingsspiele.
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den Grunewaldsee aus 30 Meter Höhe. Vorher: Das neue April- Programm.
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WINTER ARTEN
Der
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Rose- Theater. Eine Waise. Walhalla- Theater.
71, Uhr:
Das Muſifantendorf. Trianon- Theater
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