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Französischer Sozialismus und] Das Berner Gefangenenabkommen.

Vorwärts".

Erst jetzt erfahren wir, daß bei den jüngsten Auscin­andersetzungen in der französischen sozialistischen Partei ein Artikel des Vorwärts" eine beträchtliche Stolle gespielt hat. Ausländische Blätter bringen folgendes Havastelegramm aus Paris vom 12. Mai:

Vierzig Mitglieder der sozialistischen Parlamentsgruppe baben ein Manifest unterzeichnet, das ihre Uebereinstimmung mit dem Artikel feststellt, in dem Branting im" Socialdemokraten" dartut, daß sich die alte deutsche sozialdemokratilche Partei infolge ihrer am 11. April im Vorwärts" abgegebenen Erklärung selbst von der Internationale ausgeschlossen habe. Das Mani­fest nimmt das Geständnis dieser Partei, die sich endlich an der großen Unternehmung der pangermanistischen Herrschaft mitschuldig bekennt, zur Kenntnis. Nun ist, fagt das Manifest, blendende Klarheit geschaffen. Aber es wird der Vormarsch der deutschen Heere nötig gewefen fein; es wird nötig gewesen sein, daß der Glaube an eine nahe und unbedingte Entscheidung durch Gewalt die alte Partei auf jeden falschen Schein verzichten ließ, um endlich die Rolle begreifen zu dürfen, die sie feit nunmehr bald vier Jahren spielt. Das Manifest stellt fest, daß das Bekenntnis des Anschlusses dieser Partei an die kaiserliche Regierung in der am 4. August zutage getretenen Politik enthalten gewesen sei. Von jenem Zeitpunkt an war die Partei dem Sozialismus und der internationalen Solidarität fahnenflüchtig geworden. Von ihrem Verbrechen in dessein geschlagen, blieb ihr nichts anderes mehr übrig, als die Folge mit in den Kauf zu nehmen.

An diesem Manifest der Vierzig ist sobiel richtig, daß die Beröffentlichung des Vorwärts" vom 11. April, die feine Erklärung der Partei, sondern ein Artifel der Redaktion des ..Borwärts" war, allerdings weiter gar nichts ist als eine Aeußerung im Sinne der Politik, die von der deutschen So zialdemokratic seit Kriegsbeginn geradlinig verfolgt wurde. Er bietet darum, wenn man ihn nicht als Vorwand brauchen wollte, gar feinen Grund zu besonderer Aufregung.

Jener Artikel fnüpfte an eine Aeußerung Wilsons an, die von W. T. B. folgendermaßen wiedergegeben wurde: Deutschland hat noch einmal gewagt, daß die Macht allein darüber entscheiden soll, ob ein gerechter Friede unter den Men­schen herrschen und ob das Recht, wie es Amerika auffaßt, die Geschide der Menschheit entscheiden foll oder die Oberherrschaft, wie Deutschland sie auffaßt. Wir können deshalb nur eine Ani­wort geben, und die ift: Gewalt, Gewalt bis zum Aeußersten, Gewalt ohne Maß und Grenzen, die rechte, triumphierende Gewalt, die die Gesetze der Welt wieder in ihre Rechte einsetzt und jede selbstische Oberherrschaft in den Staub schleudern wird.

Dazu hat der Vorwärts" gefagt, wenn schon die Gewalt entscheiden solle, so wünsche er eine rasche Entscheidung, aber nicht zugunsten der Entente, sondern zugunsten Deutsch­Iands, die dem Kriege ein Ende bereite. Nachträglich wird nun behauptet, W. T. B. habe die Uebersetzung start gefärbt. Wilson hätte nicht von Gewalt, sondern von äußerster Kraft­anstrengung" gesprochen und die Möglichkeit eines Verständi. gungsfriedens offen gelassen.

Daß wir einen Berständigungsfrieden lieber heute als morgen nehmen würden, ist ebenso bekannt, wie daß wir für den Fall einer Gemaltentscheidung einen frühen Sieg Deutsch­ lands einer späten Niederlage vorziehen. Die Möglichkeit, daß wir die Wilsonrede infolge tendenziöser Uebermittlung falsa) verstanden haben könnten, wollen wir nicht ausschließen. Diese Möglichkeit liegt aber wohl auch hin. fichtlich Borwärts".Artikels

Des

Dom

11. April vor und der Aufnahme, die er in Frankreich gefunden hat.

1914 in den Krieg eintrat, wirklich um( nicht mit) 8epter, Krone und Stern spielte". Nur in den Kreisen, wo man die russische Voltspsyche nicht fennt, sah man dies nicht ein.

Diese Einsicht in russische Verhältnisse hat den Reichsboten" aber nicht abgehalten, wader mit dafür zu bezen, daß in Preußen­Deutschland das abgegebene königliche Versprechen des gleichen Wahl­rechts zunichte gemacht wurde.

Milderung des Militärstrafgesetzbuches.

Die Berner Vereinbarungen zwischen der deutschen und der französischen Regierung über Kriegsge fangene und Zivilpersonen werden jetzt öffentlich befanntgegeben. Sie sind außerordentlich umfangreich und regeln insbesondere die Verhältnisse der Gefangenenlager, die Ernährung der Kriegsgefangenen, ihre Behandlung, ihre Arbeitsbeschäftigung, ihre Unterkunftsräume usw. bis in die kleinsten Einzelheiten. Es wird dafür ge­sorgt, daß den Gefangenen ein für die Ernährung aus­reichendes Essen und eine menschenwürdige Unterkunft und des Bundesrats folgende Entwürfe angenommen: 1. der Ent­Nach amtlicher Weldung wurden in der Donnerstagssihung Behandlung garantiert ist. Bon Interesse ist auch, daß wurf einer Verordnung, betreffend Einwirkung der Flüchtlingsfür­für die Gefangenen der zehn st indige Höchftarbeits- forge auf das Armenrecht, 2. der Entwurf einer Betanntmachung tag ausdrücklich ausbedungen ist, ein Präzedenzfall, den die über den Verkehr mit Leimleder, 3. der Entwurf von Bestimmun­sozialpolitische Gesetzgebung zu beachten haben wird. gen zur Menderung der Vorschriften über die Strafregister. Am meisten aber dürften interessieren die über den 10.4. der Entwurf eines Gefeßes über die Niederschlagung von Un fortigen Austausch einer großen Anzahl der Ge- tersuchungen gegen Kriegsteilnehmer, 5. der Ent fangenen sowie Rivilinternierten getroffenen Vereinbarungen. wurf eines Gesetzes betreffend Wilderungen im Militärftrafgefey Die wichtigsten Borschriften über die Entlassung der Kriegs- buch. gefangenen lauten:

Artikel 1. Unteroffiziere, Korporale und Mann­schaften, die sich bei dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung über 18 Monate in Gefangenschaft befinden, werden ohne Rücksicht auf Grad und Zahl unmittelbar in die Heimat entlassen, wenn sie a) Väter von wenigstens 3 lebenden Kindern find; b) das 45., aber das 40., aber noch nicht das 45. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht das 48. Lebensjahr vollendet haben.

Führen wir Krieg mit Polen ?

Ein staunenswertes Urteil fällte am 10. Mai 1918 bas ger war in einer Strefelder Fabrit beschäftigt gewesen, hatte diese Schöffengericht Krefeld . Ein russisch - polnischer Staatsangehöri aber am 4. April verlassen, um nach Warschau , seiner Heimat, zu­Artikel 2. Unteroffiziere, Korporale und Mannschaften, die rückzukehren. Er wurde aber festgenommen und erhielt einen sich bei dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung über 18 Monate Strafbefehl über 5 Wochen Gefängnis, weil er als feind. in Gefangenschaft befinden und nicht einer der im Artikel 1 bezeichlicher Ausländer die Grenzen seines Aufenthaltsortes unerlaubt neten Voraussetzungen entsprechen, werden Kopf um Kopf und verlassen habe. Hiergegen erhob der in Strafe Genommene Ein­Grad um Grad in die Heimat entlassen. Artikel 3. Für den im Artikel 2 vorgesehenen Austausch spruch beim Amtsgericht mit der Begründung, daß zu jener Zeit Grad um Grad wird ein Unterschied zwischen den verschiedenen der Frieden mit Rutland bereits abgeschlossen gewesen sei und Klassen der Unteroffiziere nicht gemacht. Die französischen Stor- er somit nicht mehr als Angehöriger des feindlichen Auslandes an. porale rechnen bierbei als Unteroffiziere. gesehen werden könne. Trotzdem gelangte das Schöffengericht z11 seiner Verurteilung. Es argumentierte: Es sei ja richtig, daß zu der fraglichen Zeit schon der Friede mit Rußland geschlossen und Bolen ein Bestandteil des russischen Reiches gewesen sei. Aber ebenso richtig sei es, daß bei dem Friedensvertrag mit Rußland vrschiedene Randstaaten, darunter auch das pelnische Staatsgebiet, von dem Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen worden feien. Sie gehörten demnach nicht mehr zum russischen Reich, viel mehr sei ihre Zukunft einer weiteren Regelung vorbehalten wor. den. Von den Randstaaten sei bisher mit der Ufraine und mit Finnland der Friede geschlossen worden, nicht aber mit Polen , das als Staat noch in der Bildung begriffen sei. Um den Kriegsgu stand mit Polen zu beenden, sei es nach dem geltenden Völkerrecht erforderlich, daß auch mit ihm ein Friedensvertrag abgeschloffen

Artifel 4. Offiziere, die sich bei dem Inkrafttreten dieser Ver­einbarung 18 Monate in Gefangenschaft befinden, werden ohne Rüdsicht auf Grad und Zahl in der Schweiz interniert, wenn fie a) das 40, aber noch nicht das 45. Lebensjahr vollendet haben und Bäter von wenigstens 3 lebenden Kindern find, b) das 45., aber noch nicht das 48, Lebensjahr vollendet haben. Artikel 5. Offiziere, die sich bei dem Infrafttreten dieser Ver­einbarung über 18 Monate in Gefangenschaft befinden und nicht einer der im Artikel 4 bezeichneten Voraussetzungen entsprechen, werden Kopf um Kopf ohne Rücksicht auf den Grad in der Schweiz interniert.

Artikel 9. Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften, die vor dem 1. November 1916 in Kriegsgefangenschaft geraten find, und die am 15. April 1918 wegen Verwundung oder Krankheit in der Schweiz interniert waren, werden ohne Rücksicht auf Grad und Zahl in die Heimat entlassen. Von der Entlassung find ausgenommen 1. diejenigen Offiziere, Unteroffiziere, Korporale und Mannschaften, deren gerichtliche Straße ausgefeßt ist, und die gemäß Artikel 18 Abs. 2 der Berner Vereinbarung vom 15. März 1918 in der Schweiz interniert find; 2. die Offiziere, die als 48jäh­rige gemäß Artikel 2 der bezeichneten Vereinbarung in der Schweiz interniert worden sind.

Die wichtigsten Vereinbarungen über Entlassung und seim beförderung von Sivilpersonen find folgende:

Artikel 1. Die 3evil personen jedes der beiben Teile, die fich am Tage des Jukrafttretens dieser Vereinbarung in dem Ge­biete des anderen Teiles aufhalten, werden auf ihren Wunsch ohne Rüdicht auf ihr Alter und Geschlecht nach folgenden Grundsäzen die Erlaubnis erhalten, das Land, in dem sie zurückgehalten wer den, zu verlassen, wenn fie a) gegenwärtig noch interniert find oder b) zu irgendeinem Zeitpunkt seit Eröffnung der Feindseligkeiten interniert gewesen und später auf freien Fuß gefekt worden find. Diese Bestimmung erstrect sich in gleicher Weise auf Personen, die fich bei Ausbruch des Krieges in dem Gebiete des anderen Teiles befanden, wie auf Personen, die infolge der kriegerischen Ereignisse später dorthin gelangt sind.

ichriften über die Behandlung der Bevölkerung des Das Abkommen enthält auch noch eine Reihe von Vor­befesten Gebietes.

Die Milderung des Loses der Gefangenen durch dieses Abkommen ist hocherfreulich. Freilich muß es einen daneben mit Trauer erfüllen, wenn man bedenkt, daß die Grundsäze dieses Abkommens, die in zivilisierten Staaten selbstverständ­lich fein sollten, erst nach nahezu vierjähriger

werde.

Diese Begründung ist ein Höhepunkt. Wir schließen mit Nuß­land Frieden und lassen uns im Friedensvertrag die Verfügung über Polen abtreten. Daraus folgert ein deutsches Gericht, daß wir uns mit Polen im Kriega ust and befinden. Dann müssen wir wohl auch noch mit Elsaß- Lothringen im Strieg leben, denn in Frankfurt a. M. ist nur mit dem noch übrigen Frankreich Friede geschlossen worden, und ein Separatfriedensschluß Deutsch­ lands mit Elsaß- Lothringen ist nie erfolgt. Allerdings scheint man ia tatsächlich an gewissen deutschen Stellen nach der Logit des Strefelder Gerichts die Elsaß- Lothringer wirklich für feindliche Aus­

länder zu halten.

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Die Antiftimmrechtsfurie. Einen pubigen Aufruf gegen das Frauenstimmrecht erläßt aus Breslau , eine Frau Seminardirettor Klara Pieper Tauenzinstr. 28, in der Kreuzzeitung ". Wir zitieren: Die außergewöhnlichen Umstände( des Krieges R. d. V.") nuten würdelose Anbeter und Nachahmer dazu aus, in­folge der selbstverständlichen Pflichterfüllung der deutschen Frau das& va u en stimmrecht zu fordern. Das wollen wir nicht, weil es unserem ganzen Wesen und Beruf fremd unb zuwider ist. Der Haß der Parteien soll der deutschen Frau fern bleiben. Still und treu wollen wir in alter deutscher Der Vorwärts" ist ebenso bereit, jederzeit für eine ehr­liche Verständigung der Völker zu arbeiten, wie er es ablehnt, Ueberlieferung unseren Familien und unserem weiblichen Beruf dienen, je nachdem uns das Leben in eine Familie oder in einen feine moralischen Sträfte in den Dienst der Kriegsgegner des Beruf gestellt hat. Die Stimmrechtsfurien England3 Deutschen Reiches zu stellen. Er nimmt das Recht für sich in und Nordamerikas sind uns nicht Vorbild, sondern Abscheu. Den Anspruch, um das Schidial seines eigenen Volkes besorgt sein Erpressungsfeldzug, von unserer Regierung Erweite zu dürfen, solange der Krieg mit drei europäischen Groß­rung politischer Rechte in den Tagen des Entscheidungskampfes mächten und Amerika noch fortdauert. Diese Mächte sind riegführung festgelegt werden konnten. Dabei muß unseres Volfes zu fördern, machen wir nicht mit. Würdelose Anbeter", Stimmrechtsfurien, Erpressungs­doch schließlich keine Zwerge, und im Intereffe ihrer eigenen aber betont werden, daß der Hauptwiderstand gegen eine der­Würde sollten sie den Anschein vermeiden, als ob sie im In- artige Vereinbarung auf seiten der französischen Regie- feldzug" man sieht diesen wenigen Zeilen an, wie sehr der nern des Deutschen Reiches nach Hilfe spähten. rung gewesen ist. unpolitischen deutschen Frau Pieper der Haß der Par­Der Aufruf der Vierzig geht aber ganz offenbar von der Da die Zahl der gefangenen Franzosen in Deutschland teien ferngeblieben" ist. Mit dieser massiven Ausdrucksweise kann sich die ft i II(?!) Auffassung aus, daß wir als Sozialisten im Krieg mit un- die der gefangenen Deutschen in Frankreich ganz erheblich seren Wünschen und Bestrebungen auf der Gegenfeite übersteigt, so dürften bei dem Kopf- um- Kopf- Austausch die und treu" der Politik fernbleibenden Frau Seminardirektor stehen müßten. Darüber, daß wir das nicht tun, äußert über 18 Monate in Gefangenschaft befindlichen Deutschen ruhig den Ehrentitel einer Antiftimmrechtsfurie" beilegen. er feine zornige Enttäuschung, und er versucht uns nach nicht vollzählig zurückkehren. Der Kafinovorstand als Bertreter der Front. Immer deut mehr neuer Methode mit der Kaiserlichen Regierung" zu licher zeigt sich, welche un mahrhaftige und zugleich Ia dieta kompromittieren. Jedoch auch die französischen Republikaner Iiche Rolle der Graf Spee im Abgeordnetenhause gespielt und Sozialisten wollten 1870 nicht die Niederlage Frankreichs , Nach sächsischen Zeitungen rückt der von Dresden her eifrig be- bat, als er sich mit feinem Verlagungsantrag als Vertreter meil sie Republikaner waren, Frankreich aber ein Staiserreich triebene Plan, Litauen mit dem Königreich Sachsen zu der Front aufspielte. In einem Briefe an den fortschrittlichen war. Sie hatten das Empire bekämpft, fämpften aber dann verbinden, der Verwirklichung näher. Zahlreiche deutsche Dynastien Abgeordneten Delius, den die Saale- Zeitung" veröffentlicht. für Frankreich wie sie es auch jetzt wieder tun, ohne daß ein es ist kein Scherz- sollen sich schon mit ihm befreundet haben. führt ein wirklicher Frontoffizier aus, daß Graf Spee deutscher Sozialdemokrat daran denkt, ihnen das zum Vor- Das Selbstbestimmungsrecht der Litauer ist eine Angelegenheit, die nichts ist als Kommandant des Stabsquartiers einer Stellungs­division und das Nebenamt des asinovorstandes bei der murf zu machen. Weil wir den gleichen Standpunkt ein- zwischen den deutschen Dynastien entschieden wird. Division innehat." Die Mannschaften der Infanterie," so schreibt nehmen wie die Franzosen , sagen die Vierzig, wir hätten uns Es ist längst kein Geheimnis, daß sich die verschiedenen deut- der Frontoffizier, die im ganzen Kriege nicht so weit hinter die an einer Unternehmung der pangermanistischen Herrschaft schen Söße und Höfchen wegen der im Osten wintenden Thron- Frent kommen, wo der Graf sein ständiges Quartier het, die mitschuldig bekannt" eine großartige Redensart, die man gelegenheiten in der größten Aufregung befinden. Agenten reifen fennt er nicht!"- Auch bei uns find Buschriften von Ange­nur Beuten vorfeben kann, die von unserem wirklichen Ber - hierhin und dorthin, um für Lösungen zugunsten oder auungun- hörigen der Division eingetroffen, in der Graf Spee seine Dienste hältnis zur alldeutschen Eroberungspolitik feine blaffe Ahnung ften verschiedener Familien Stimmung zu machen. Wenn Preußen fut, die energisch gegen die Unterstellung protestieren, daß der haben. Nach alledem scheint es, als ob die Vierzig nut größer wird, muß irgendwo auch für Bayern etwas zu finden sein, Serr Graf im Abgeordnetenhaus die Ansicht der Soldaten vertreten einen äußeren Anlaß zu einer energischen Rechtsschwenkung dito für Sachson, Württemberg usw.; auch Medlenburg ist schon gesucht haben, und wir betrachten darum die Hineinziehung genannt worden. Und Walded? Lippe? Schwarzburg - Rudol­des Borwärts in diese ihre Angelegenheit als eine ganz Stadt? Schließlich sind höchstens sechs Throne zu vergeben, aber es gibt zweiundzwanzig Dynastien!

unverdiente Ehre.

Elsaß- Lothringen und Frieden. Nein deutscher Verzicht auf Teile Lothringens . Die halbamtliche Norddeutsche Allgemeine Rtg." schreibt: In einem holländischen Blatte wird im Anschluß an einen Bericht über die Verhandlungen der französischen Kammer in der Angelegenheit Clemenceau- Czernin behauptet, im Frühjahr 1917 sei von deutscher Seite die Bereitwilligkeit ausge­sprochen worden, auf einen bedeutenden Zeil Lothrin­ gens zu verzichten, wenn der Krieg dadurch sehr bald zu Gnde gebracht werden könnte. Wir stellen auch dieser neuen Bes hauptung gegenüber fest, daß niemals ein derartiges deutsches Angebot gemacht worden ist.

Das offiziöse Dementi läßt nicht erkennen, ob die in der französischen Hammer getane Behauptung in vollem Umfang oder nur so weit zurückgewiesen wird, als sie von dem An­gebot bedeutender" fothringischer Gebietsteile rcdet. Es wäre interessant, hierüber Näheres zu erfahren.

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Litauen soll sächsisch werden!

Um ernste Gefahren für die deutsche Ginheit zu verhüten, möchten wir den Vorschlag machen, sämtliche neue Throne mit tür­tischen Prinzen zu besetzen.

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Konservative Einsicht für Rußland . In einem Artikel des konservativen Reichsboten über Ruß­Tands Niederbruch" lesen wir:

habe.

Freifonservative Neuordnung. Die freifonfervative Landtags. fraftion bat in ihren Borstand an Stelle des Abgeordneten Frei­ herrn v. Beblik und v. Sardorff die Abgeordneten Amtsrat Nehren­Hamelfpringe und Landwirtschaftsyndikus Gördeler- Marienwer­der gewählt.

fontinentolen

Annexionistische Hanfeaten. Die Hamburger Bürger­fchaft nahm am 15. Mai gegen die Stimmen der Sozialdemo fratie einen Antrag Dr. Stubmann- Schaufeil- Dr. Nödecke an, der den Senat ersucht, im Bundesrat dahin zu wirken, daß bei greifenden Sicherung unserer weiteren Friedensschlüssen neben einer durch= Grenzen auch auf eine ausreichende Kriegsentschädi gung, großen Kolonialbesib, Sicherung der deutschen For­berungen an das Ausland, Abwehr feindlicher Boykottbestrebungen, Sicherstellung der deutschen Seeschiffahrt usw. Bedacht genommen wird.

Den Zusammenbruch hat die deutsche Kraft und Hindenburgs Feldherrngröße gebracht. Aber verhängnisvolle Fehler sind schon vor dem Kriege in Rußland begangen. Auf das Unglück im ( mandschurischen) Kriege folgte die Revolution, dann versuchte man es mit der Einführung eines liberalen Re- Dem Reichstag haben es die deutschen als Ueberschreitung gimes und der Proklamation der Glaubens- und Gewissens- seiner Kompetenzen" angetreidet, daß er in der Resolution vom freiheit, nahm aber diese Zugeständnisse zu 19. Juli zu den Kriegs- und Friedenszielen Stellung genommen tüd, als man sich wieder sicher glaubte und hat. Wenn der Deutsche Reichstag das nicht dürfte, hätte natürlich so weiter. Aber nichts im Staatsleben in die Hamburger Bürgerschaft erst recht keine Befugnis dazu. Aber schlimmer und mehr geeignet, den Acheron da der Reichstag im Sinne eines Verständigungsfriedens, die Ham in Bewegung zu setzen, als dies fort burger Bürgerschaft im Sinne des alldentfchen Annegionismus währende Schwanten. Tasten und wechseln. So Stellung genommen hat, so wird es heißen: Ja, Bauer, das ist ganz tam es, daß der zweite Nikolaus, als Rußland Anfang August etwas anders.