Mr. 143. 35. Jahrg.
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Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutfchlands.
Redaktion: SW. 68, Lindenstraße 3. Fernfvrecher: Amt Morisblas, Nr. 151 90-151 97.
Montag, den 27. Mai 1918.
Expedition: SW. 68, Lindenstraße 3. Fernsprecher: Amt Moritplag, Nr. 151 90-151 97.
Joffe an Kühlmann.
Wie der Berliner Korrespondent des Neuen Wiener Journals", Dr. Friedegg, erfährt, hat der russische Botschafter in Berlin , Joffe, am gestrigen Sonntag dem Staatssekretär des Auswärtigen Amis, Dr. v. Kühlmann, folgende Note überreicht:
Herr Staatssekretär! Indem ich den Empfang ber Note Ew. Exzellenz und der ihr beigefügten Anlagen hestänge, die die Grklärungen der Vertreter der esthnischen und livländischen Ritterschaft über die Unabhängigkeit Estlands und Biolands enthalten, beehre ich mich, Em. Exzellenz mitzuteilen, daß ich nicht in der 2age war, bon den bei mir erschienenen drei Vertretern der estnischen und livländischen Ritterschaft das Schriftstück anzunehmen, das beanspruchte, eine Unabhängigkeitserkläming Eftlands und Livlands darzustellen, da ich vermeiden mußte, daß feine Entgegennahme als eine Anerkennung einer solchen Unabhängigkeit durch die Regierung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjet- Republit ausgelegt werden könnte. Indessen beehrte ich mich, schon in meiner Note Nr. 6 vom 24. April in voller Uebereinstimmung mit dem Brester Frie bensvertrag im Namen meiner Regierung
entschiedenen Einspruch
bagegen zu erheben, daß eine Entscheidung über das Schickfal Estlands und Livlands auf irgendwelchem Wege ohne ein vorher. gehendes Einvernehmen mit der Arbeiter- und Bauernregierung der russischen Republik angebahnt werden solle, Daran habe ich ben Hinweis geknüpft, daß meine Regierung, die jedem Volte das uneingeschränkte Recht zur freien Selbstbestimmung auerfennt, niemals die Entscheidung
einer kleinen Gruppe von Personen
als eine Willenstundgebung des ganzen Wolfes anerkennen würde. Das von mir in dieser Note Auseinandergesette tann ich jetzt nur dahin ergänzen, daß die Vertreter der estnischen und lettischen Ritterschaft, die mir das Schriftstüd unterbreitet haben, durchaus nicht das Recht geltend machen fonnten, im Namen des ganzen estnischen und lettischen Voltes zu sprechen, was ich im Nachstehenden mit einigen Gründen belege.
Kleinere Unternehmungen im Westen. Berlin , 26. Mai 1918, abends. Amtlich. Von den Kriegsschauplägen nichts Neues. Großes Hauptquartier, 26. Mai
Amtlich.
1918.( 28. 2. B.)
Weftlicher Kriegsschauplah.
Südlich vom Nieuwport- Kanal und beiderseits von Digmuide nahmen wir bei kleineren Unternehmungen mehr als 70 Belgier gefangen.
Das tagsüber mäßige Artilleriefeuer wurde am Abend in einzelnen Abschnitten der Kampffronten lebhafter. Rach Einbruch der Dunkelheit trat im Remmelgebiet, südlich von der Somme, zwischen Moreuil und Montbidier zeitweilig erhebliche Feuersteigerung ein.
Bei Bucquoy scheiterten mehrfach englische Borstöße. Auch in den übrigen Abschnitten bauerte rege Erkundungstätig teit des Feindes an. Hierbei wurden westlich von Montbibier Amerikaner, im Ailette- Grunde Franzosen und auf dem Südufer der Aisne nordöstlich von La Neuville Engländer gefangen.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Der österreichische Bericht.
28ien, 26. Mai 1918. mtlich wird verlautbart: Außer einigen durch Artilleriefeuer unterstütten Erkankundungsversuchen der Italiener im Zonale Abschnitt teine besonderen Ereignisse. Der Chef bes Generalstabes.
糖
Mietssteigerungen und MieterSchutz.
Die Mietssteigerungen, unter denen heute ein großer Teil der Bevölkerung zu leiden hat, sind nur unmittelbar eine Folge der wirtschaftlichen Verhältnisse, wie sie sich durch den Krieg entwickelt haben. Auch im Frieden sind Mietssteigerungen zu bestimmten Zeiten an der Tagesordnung. Jedesmal, wenn infolge des Wohnungsmangels die Nachfrage das Angebot übersteigt, greifen die Hausbefizer in Ausnugung der Konjunktur zu diesem Mittel, und die Mieter müssen, ob sie wollen oder nicht, darein willigen, denn eine billigere Wohnung finden sie nur selten, und wenn sie wohnen bleiben, sparen sie wenigstens die Kosten des Umzugs.
Diese Zustände sind begründet in der kapitalisti schen Wirtschaftsordnung, die dem privaten Kapital die Spekulation in Grund und Boden ermöglicht nnd das Bauen von Häusern und das Vermieten von Wohnungen zum Geschäft gemacht hat. Daß es auch schlechte Zeiten für die Hausbesitzer gibt, spricht nicht gegen, sondern für diese Theorie, denn wie jeder andere Kaufmann, so ist natürlich auch der, der in Grund und Boden handelt oder das Vermieten von Wohnungen als Geschäft betreibt, den Schwanfungen der Konjunktur unterworfen.
Zu Beginn des Krieges befand sich der Hausbesig, namentlich der großstädtische, zweifellos in einer schlechten Lage. Zahlreiche Inhaber großer Wohnungen, die zu den Fahnen einberufen oder in ihrer Existenz geschmälert wurden, fonnten die hohen Mieten nicht erschwingen, die Vermieter mußten, wenn sie die Wohnungen nicht leer stehen lassen wollten, in erhebliche Mietnachläffe willigen. Ganz besonders hart wurden die Besizer von Häusern mit vielen Läden, Gastwirtschaften oder Pensionen betroffen. Dagegen waren die Ausfälle an Mieten für eine Wohnungen Dank den an Kriegerfamilien oder auch an Arbeitslose seitens der Ge meinden gewährten Mietsbeihilfen verhältnismäßig gering. Hierzu tam noch ein anderes für die Hausbefizer unWelche Kräfte am Werke sind, um die deutsche Regierung Erstens haben sogar einige Mitglieder der estnisch- liv- zum offenfundigen Bruch des Friedensver- günstiges Moment. Die Kriegsnotgefeße erschwerten wohl für den Vermieter die Einziehung rückständiger Mietzinsen Tändischen Delegation, die sich nach Berlin begab, die fomnelle Ertrages zu verleiten, geht u. a. aus einem Artikel des Berl. und die Ermission zum Zwede anderweitiger Verwertung der # lärung abgegeben, daß sie sich nicht für berechtigt halten, im Rotalanzeigers" herbor, in dem unter heftiger Bolemik gegen vermieteten Räumlichkeiten, nicht aber in gleichem Maße die Namen ihres Boffes zu sprechen, da sie von niemand erwählt, den Vorwärts" ausgeführt wird: 8wangsversteigerung im Falle der Nichtzahlung der vielmehr von den Behörden( gemeint find die deutschen BeDas entscheidende Gesetz über das Selbstbestimmungsrecht der Hypothekenzinsen oder der Nichteinlösung fälliger Hypotheken. hörden. Red d.„ Vorw.") ernannt worden seien Völker, das Rußland am 8. November 1917 proklamiert, und Dieselben Hausbesitzer, die sich zu Mietenachlässen bequemen 8 weitens: Aus der Gesamtzahl von 21 Gemeindeältesten, bas als Sonderrecht für seine Randstaaten zu gelten hat, führt eine mußten, waren gezwungen, für die Verlängerung ihrer die in dem am 12. April 1918 in Riga zusammengetretenen Ban- Anzahl von Richtlinien auf, die der Nat der Volkskommissare für Hypotheken hohe Provisionen zu zahlen oder dem Hypothekendesrat die bäuerliche Bevölkerung verbraten, haben 18 die offi feine Tätigkeit in der Nationalitätenfrage festgesetzt hat. Bon die gläubiger einen höheren Zinssatz zu gewähren. Die zarte zielle Erklärung abgegeben, daß sie nicht befugt sen lautet Bunft 2 einfach und flar: Selbstbestimmungsrecht der Rücksichtnahme der Gesetzgebung auf das hypothesenfind, im Namen des estnischen Volkes zu sprechen, und haben Wölfer Rußlands mit Einschluß des Rechtes der 20s- tapital bat zum Busammenbruch mancher Hausbesitzer feierlich Verwahrung gegen ein solches Verfahren bei der Entlösung und der Begründung eines unabhängigen geführt. Umgekehrt ist der Ruin anderer Hausbefizer freilich fcheidung über das Schicksal ihres Landes eingelegt. Staates." Dieses Recht ist durch keinerlei Bedingung einge- auch durch das Eingreifen der Einigungsämter, durch die Dritten 3: Taufende von Bürgern haben in ländlichen und schränkt, und es wäre ein juristisches Unding, mun nachträglich Be- Mietsdarlehnskaffen, die Beleihungstaffen für Hypotheken und städtischen Bezirken von Estland und Livland offen Gin- chränkt, ſtäbtischen Bezirken von Estland und Livland offen Gin- bingungen für die Loslösung zu konstruieren. Ja, selbst einer Bu- ähnliche gemeindliche Einrichtungen hintangehalten worden. fpruch gegen die künstliche und erzwungene Loslösung dieser Gestimmung russischerseits bedarf es nicht einmal. Denn, wie hier Je länger der Krieg dauert, desto mehr haben sich nun Daher kann das mir von Ew. Exzellenz überfanbte Schrift. Schon früher ausgeführt wurde, was wäre das wohl für ein Recht", die Verhältnisse zugunsten des Hausbesites gedessen Wahrnehmung von einem Dritten beliebig gutgeheißen oder ändert. Das Ruhen der privaten Bautätigkeit, die Abftück nur als Willenskundgebung eines einen Teils der Bevölke wanderung ihres Ernährers beraubter Familien von großen rung von Eftland und Livland , und zwar höchstens der Oberfchichten der Nitterschaft, angesehen werden. Im Falle Livland und Estland ist von diesem Recht ord- in mittlere oder von mittleren in fleine Wohnungen, die Unter boller Wahrung des im Vorstehenden dangelegten Stand- nungsgemäß und in aller Form Gebrauch gemacht Gründung eigener Haushaltungen hat die Nachfrage nach punktes übermittle ich die mir von Ew. Exzellenz übersandten worden. Die Loslösung ist rechtmäßig„ bollzogen", und es steht uns Wohnungen gesteigert. Aber auch die großen Wohnungen Schriftüde meiner Regierung in Mostau. Ich benutze diesen in Deutschland wohl am wenigsten an, diese unbestreitbare Tatsache stehen nicht mehr in dem Maße leer, die riegsgewinnler, bei denen das Geld feine Rolle spielt, zahlen Anlak, um Ew. Grzellenz den Ausdrud meiner bolffommenen aus gänzlich unerfindlichen Gründen in Frage zu stellen. dafür jeden Preis. Kurz und gut, für den Hausbesig ist die Hochachtung zu erneuern. A. Joffe. Die deutsche Politik würde sich vor aller Welt beschmuken, Sonjunttur gut, um so mehr, da die gesteigerten und geUeber den fachlichen Standpunkt, den der russische wenn sie von solchen inteladvokatenfniffen Ge- fündigten Mieter bei dem Mangel an Arbeitskräften und den Botfchafter einnimmt, läßt sich natürlich streiten. Man kann brauch machen wollte. Was Rußland ant 3. November 1917 ungeheuren Kosten gar nicht die Möglichkeit haben, einen gegen seine Gründe Gegengründe geltend machen und fann proklamiert hat, ist eine innere Angelegenheit Stußlands, die Umzug zu bewerkstelligen. Gewiß sind auch die Unkosten des Willen der Esten und Letten ausgedrückt habe. Aber darauf uns nichts angeht, und außerdem ist es geradezu toll zu be- Hausbesitzers gestiegen, aber die Wetetssteigerungen, die sie fommt es nicht an, sondern vielmehr darauf, wemt das Ent. haupten, das revolutionäre Rußland habe der deut- bielfach vornehmen, sind ganz unverhältnismäßig höher. So mußte sich denn die Gesetzgebung wohl oder übel zu scheidungsrecht zusteht in der Frage, ob die lib- eftlän- fchen Regierung und den 5 Prozent baltischen Deutschen ein einem gewissen Mieterschutz aufraffen. Die Grundlage hierdische Deputation als Vertreterin des wirklichen Volkswillens Verfügungsrecht über Estland und Livland eingeräumt. für bilbet die Bekanntmachung zum Schuß der anznerkennen sei oder nicht. Die Antwort gibt flar und Gleichbiel, die russische Proflamation geht uns gar nichts an, Mieter vom 26. Juli 1917, die der Bundesrat auf Grund bündig der Friedensvertrag von Brest - Bitowsk, der die desto mehr geht uns aber der Friedensvertrag an, des Ermächtigungsgefeges erlassen hat und durch die die Oberhoheit Rußlands über Gitland und Livland an- den wir mit Rußland geschlossen haben und der die Ober- Landeszentralbehörden das Recht erhalten haben, die Einigungserfennt. Das Entscheidungsrecht darüber, in welcher Form hoheit Rußlands über Estland und Livland anerkennt. Wenn ämter zu ermächtigen, Estland und Livland ihr Selbstbestimmungsrecht geltend beute der Plan propagiert wird, den eben erst geschlossenen machen können, steht danach Rußland zu, und wenn die ruffische Regierung der Meinung ist, durch die Kundgebung Friedensvertrag zu brechen, so werden wir uns nicht hinder Deputation sei der Loslösungswille des Volkes nicht dern lassen, einen solchen Verstoß gegen Treu und zum Ausdruck gekommen, so wird man sich damit beschei- Glauben im Bölferverkehr als das zu kennzeichnen, pas ben missen. er ist, nämll als etwas, was das deutsche Boff um feines Ehre und Ehrlichfeit willen ablehnen muß.
behaupten, daß der Baron v. Dellinghausen den wahren
auch bestritten werden könnte?
1. auf Anrufen eines Mieters über die Wirksamkeit einer nach dem 1. Juni 1917 erfolgten Kündigung des Vermieters, über die Fortsetzung des gekündigten Mietverhält nisses und ihre Dauer sowie über eine Erhöhung des Mietzinfes im Folle der Fortsegumg zu bestimmen,
2. auf Anrufen eines Vermieters einen mit einem neuen Mieter abgefchloffenen Mietvertrag, deffen Gefüllung von