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-- 1 Beilage zumVorwärts" Berliner Volksblatt. Nr. 153 Donnerstag» den 5. Juli 1894. "5T 11. Iahrß� Arbeiter» Parteigenossen! Die letzte Hoffnung deZ Brauer-Rings, seine Niederlage in dem Bierboykott zu verdecken, hat er auf den jetzt eingetretenen Witterungswechsel gesetzt. Der Bettelsack, den Herr I a c o b i für die Berliner   Gastwirthe schwingt, will sich nicht füllen, obgleich dieser Ehrenmann der Wahrheit über Manneskräften Gewalt anthut. Der Brauerring windet sich in Krämpfen und sängt an zu zerbröckeln; die Austrittserklärungen aus dem Brauerring mehren sich; 8 Brauereien haben dem Ring den Beitritt von Anfang an verweigert. Ter Saalboykott, womit man die Arbeiter mundtodt zu machen versuchte, ist jämmerlich ins Wasser gefallen die Kraft des Brauerrings ist gebrochen. An Euch, Arbeiter Berlins   also ist es, den Boykott mit alter Energie und Entschlossenheit durchzuführen! Verdoppelt Eure Aufmerksamkeit!JnkeinerWerkstelle,inkeinemHause,beikeinemAusfluge,nirgendsdarfeinTropfen'Boykott Bier getrunken werden! Das ist Eure Pflicht, dann ist der Sieg bald unser! Hoch die Solidarität der Arbeiter! Viv Boykott-Kommission. Boykottirt sind: I. Schultheist-Brauerei, Aktien- Gesellschaft, Berlin  (und Tivoli). 2. Brauerei F. Happoldt. 3� Böhmisches Brauhaus, Kommandit- Gesellschaft auf Aktien, A. Knoblauch. 4. Brauerei Karl Gregory, Berlin  (Adler-Brauerei). 5. Vereins-Brauerei Rixdorf. 6. Spandauer Berg-Vrauerei, vorm. C. Bechmann, Westend   bei Charlottenburg  . 7. Aktien-Gesellschaft Schloff- Brauerei Schöne- berg. »* * Aus dem Brauerring während des Boykotts sind aus- getreten und die Arbeiter-Forderungen haben anerkannt: Brauerei Carlsberg  , Friedrich Reichenkron, C h a r- tottenburg. Brauerei Wilhelmshöhe, E. Lehmann, Ber in. Radeberger Exportbrauerei(Brauerei Pichels- darf). «» * Dem Brauerring gehörten n i ch t an und die Arbeiter- fordernngen sind durchgeführt bei: Müucheuer Brauhaus, Aktien-Gesellschaft, Berlin  Süddeutsche Brauerei, Karl Kintz u. Ko., Berlin  S* Dem Brauerring gehören nicht an, Aenßerungen über die Durchführung der Arbeiterforderungen liegen aber nicht vor von F. W. Hossmann, Werder a. H. G. Bauer, Werder a. H. Brauerei Miiggelschlöffchcn, Friedrichs- Hägen. Kaiser-Brauerei  , Dummer und Kahl, C h a r- lottenburg. Brauerei Phöuix, L i ch t e r f e l d e. Nordsteru-Brauerci, Berlin  . M Durch Vermittlung der B i e r k o m m i s s i o n oder ans deren Anregung führen nachstehend verzeichnete Brauereien von auswärts Bier nach hier ein: Brauerei in Wusterhausen  . Exportbrauerei Rathenow  . Bürgerliches Brauhaus, Dresden  . Schloffbrauerei, F ü r st e n w a l d e. Bürgerliches Brauhans(in Firma Müller), Frankfurt   a. O. Bürgerliches Brauhaus(in Firma Quintern), Luckenwalde  . Brauerei Maff, Kottbus  . Lxrttsles. Der Bierboykott tritt in das Stadium der EinigungS- versuche. Heut Mittag findet unter Mitwirkung eines vom Gewerbegericht konstituirten Einigungsamtes die erste Besprechung von Vertretern der Arbeiterschaft und des Vereins der Braue- reien Berlins   und Umgegend statt. Die Genossen Franke, Hilpert und Singer werden, der Einladung des Gewerbegerichts folgend, an der Besprechung tbeilnehmen. Gegenüber dieser aus Thatsachen beruhenden Mittheilung schwatzt das.Berliner   Jntelligeuzblatt" allerlei konfuses Zeug und lügt seinen Lesern vor, daß Mitglieder der Boykott- Kommisston, darunter Genosie Mattutat, zum Brauereibesitzer Happoldt gelaufen seien, um Verhandlungen einzuleiten. Ebenso unverschämt gelogen ist die in derselben Notiz enthaltene Nach- richt, daß die Brauerei a r b e i t e r stch an das Gewerbegericht, als Einigungsbehörde, gewandt haben, und daß gestern, also Mittwoch, die diesbezügliche Verhandlung stattgefunden habe. Heut will das.Jntelligenz-Blatt" das Resultar dieser Verhandlung mit- theilen. Wir sind neugierig, was für«inen Bären das Polizei- blatt seinen Gläubigen wieder aufbinden wird. Bei aller prinzipiellen Feindschaft gegen die Kapitalprotzen des Bierrings könne» wir uns fast des Mitleids nicht erwehren, wenn wir lesen, daß das Organ der Gummischläuchlinge sich der Brau- Herren annimmt. Tie Saalverweigerer von Slösicke'S Gnaden, welche im Hinblick auf die ihnen vorgegaukelte Million der Arbeiterschaft schnöde die Thür gewiesen haben, sind, wenn man einer sonst in polizeilichen Dingen gut unterrichteten Lokalkorrespondenz trauen darf, bereits auf dem Standpunkt der P o l i z e i h i l f e an- gelangt. Die betreffende Notiz, die, wie sie uns tief erschüttert hat, so auch unsere Parteigenossen hoffentlich brs zu Thränen rühren wird, hat folgenden Wortlaut: .Zum Bierboykott wird gemeldet, daß sich auch die Polizer- behörde der Angelegenheit zunächst insofern bemächtigt hat, als sie den geschädigten Wirthen t h u n l i ch st zu Hilfe konimt. Den Gastwirthen wird feit kurzem eine Vergrößerung des Verdienstes dadurch ermöglicht, daß die Polizei hinsicktlich der Erlaubniß zur Abhaltung öffentlicher Lustbarkeiten tas größte Entgegenkommen zeigt. Dies enthält eine Abweichung von der bisherigen Praxis, nach der öffentliche Lustbar- keilen vielfach eingeschränkt wurden. Im Nebligen hat der Polizeipräsident selbst seine Stellung den Wirthen gegenüber dadurch gekennzeichnet, daß er der Unter- stützungskasse eine Summe aus der eigenen Tasche überwiesen hat. Auch die Ausdehnung der Polizei- stunde wird den Wirthen auf ihre bezüglichen Eingaben in der größtmöglichsten Weise bewilligt." Eine Berichtigung von Herrn Rösicke. Unter Bezugnahme auf den berühmten§ 11 ersucht uns Herr Nösicke um Ausnahme der nachstehenden, wie man finden wird, wenig den Anforderungen des Bcrichtigungsparagraphen entsprechenden Zuschrift: In Nr. 150 desVorwärts" vom Sonntag, den l. Juli, wird in der ersten Beilage unterLokales" behauptet, ich hätte kurz vor Verhängung des Boykotts an den von mir zusammen- gerufenen Arbeilerausschuß der Schultheiß Brauerei folgende Worte gerichtet: .Auf ein bis zwei Millionen soll es mir nicht ankommen! Ich werde alle Hebel in Bewegung setzen, diel Berliner  Arbeiterschaft aber soll sich an mir den Schädel einrennen!" Diese Behauptung ist unwahr. Ich habe eine solche Aeußerung weder den Worten, noch dem Sinne nach jemals gethan. In dem betreffenden Artikel wird serner behauptet: Die Berliner   Arbeiterschaft läuft thatsächlich in keinem anderen Berliner   Brauereibetriebe so leicht Gefahr zu verunglücken, sich Haut und Haare zu verbrennen, Leib und Leben auf's Spiel zu setzen, ja man kann wirklich ohne große Uebertreibung sagen, sich den Schädel einzurennen, als aus Schultheiß' Tivoli, wo jeder dritte Mann verunglückt-- wo im verfloffenen Jahre 1893 allein 114 Arbeiter, also 31,23 pCt. zu Schaden gekommen sind. Aber das ist nur der eine Betrieb, dazu kommen die auf Schultheiß-Schönhauser Allee   im letzten Jahre verunglückten 89 Arbeiter, d. h. 24.13 pCd, so daß thatsächlich in dem einen Jahre bei Schultheiß 203 Arbeiter verunglückt sind."-- Auch diese Behauptung ist unwahr. Wie die in dem be- treffenden Artikel aufgeführte Tabelle aufweist, ergiebt sich für andere Berliner   Brauercibetriebe ein gleicher, beziv. ein höherer Prozentsatz an Unfällen. Abgesehen hiervon betrifft die in dem Artikel aufgeführte Tabelle lediglich die von den Berliner  Brauereien bei der hiesigen Sektion der Brauerei- und Mälzerei- Berufsgenossenschast angemeldeten Unfälle. Diese An- Meldungen lassen aber einen Vergleich zwischen den verschiedenen Brauereien nicht zu, weil dasUnfallmeldewesen" wie es in dem betreffenden Artikel selbst heißt in den verschiedenen Brauereien verschiede» gehandhabt wird. Nach Z51 des Unfallversicherungs- Gesetzes ist von jedem in einem versicherten Betriebe vor- kommenden Unfall, durch welchen eine in demselben beschäftigte Person eine Körperverletzung erleidet, welche eine Arbeits- Unfähigkeit von mehr als 3 Tagen zur Folge hat, Anzeige zu erstatten; dieselbe muß binnen 2 Tagen nach dem Tage erfolgen, an welchem der Betriebsunternehmer von dem Unfall K e n n t n i ß erhalten hat. Die Zahl der Anmeldungen hängt hiernach nicht nur von der Zahl der thatsächlich vor- gekommenen Unfälle, sondern auch davon ab, ob der Betriebs- Unternehmer von jedem Unfall Kenntniß erlangt, ob nach seinem subjektiven Ermessen überhaupt ein Unfall vorliegt und ob der- selbe eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen zur Folge haben wird. Die Zahl der stattgefundenen Meldungen ist also nicht immer identisch mit den wirklich vorgekommenen Unfällen und liefert insbesondere keinen Beweis für die geringere oder größere Unfallsgefahr der betreffenden Betriebe. Da aber die Anmeldung eines jeden Unfalls, auch wenn er im Augenblick gar keine Erwerbsunfähigkeit zur Folge hat, für die Arbeiter von großem Werthe ist, iveil niemand im Voraus wisse» kann, welche Nachtheile dem Verletzten event. nach Jahren daraus erwachsen und weil die nicht erfolgte Anmeldung ihnen den Beweis für den ursächlichen Zusammenhang der späteren Erwerbsunfähigkeit mit dem s.Z. gehabten Unfall sehr erschweren oder ganz unmöglich machen kann, so hat stch nicht nur die Direktion des Böhmischen Brauhauses wie dies in dem betr. Artikel ausdrücklich zugegeben wird sondern auch die Direktion der Schultheiß-Brauerei veranlaßt gesehen, dafür Sorge zu tragen, daß alle auch die scheinbar ge- ringsügigsten Verletzungen, wie z. B. kleine Quetschungen, Schnitt- wunden, Hautabschürfungen und dergl. als Unfälle angesehen und zur Anzeige gebracht werden. Zum Beweise für die Richtigkeit dieser Angaben im Gegen- satz zu den unrichtigen Behauptungen in dem Artikel desVor- wärts" beziehe ich mich auf nachstehendes Schreiben der Ber  - liner Sektion der Brauerei- und Mälzerei- Berufsgenossenschaft vom 3. Juli d. I.: An den General-Direktor der Schnllheiß-Brauerei Herrn Richard Rösicke  , hier. Wir beehren uns auf Ihren Wunsch und unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung imVorwärts", eine Aufstellung in der Anlage ergebenst zu überreichen, aus welcher sich ergiebt, daß die verhältnißmäßig hohe Zahl der aus Ihren Betrieben stammenden Unfallineldungen ganz zweifellos ihre Erklärung darin findet, daß Sie die geringfügigsten Ver- letzunge» zur Anzeige bringen, Es entspricht dieses Verfahren, welches nicht nur Ihre Betriebe, sondern u. a. auch das Böhmische Brauhaus und die Brauerei Friedrichshain   befolgen, den unsererseits wieder- doli publizirten Instruktionen, welche den Brauereien die schärfste Meldepflicht zur Aufgabe machen. Leider konnten wir bisher nicht alle Brauereien veranlassen, diesen Instruktionen Folge zu geben. Die beiliegende Tabelle ergiebt, daß der Prozentsatz der entschädigten(schweren) Unfälle zur Zahl der Arbeiter sich bei Ihren Brauereien auf 1,54 bezw. 1,79 pCt. stellt, während sieben andere Brauereien unter den ausgeführten achtzehn, welche mehr als 50 Arbeiter beschästigen, einen erheblich höheren Prozentsatz aufweisen. Daß das Meldewesen seitens anderer Brauereien nicht so streng gehandhabt wird, erhellt noch klarer daraus, daß von 100 gemeldeten Unfällen bei ihren Brauereien 4,39 bezw. 0,74 pCt. entschädigungspflichtig geworden sind, während sämmtliche übrigen Brauereien einen höheren Prozentsatz auf- weisen, der bei einzelnen Betrieben sogar die Zahlen von 19, 25, 33 und 41 pC. ergiebt. Was nun die mittleren Durchschnittszahlen betrifft, so er- giebt sich bei ersterer Kategorie ein Prozentsatz von 1,94 und bei der zweiten ein solcher von 11,09; die Ihre Brauereien betreffenden Zahlen befinden sich also unter dem Durchschnitt. Dieses Resultat stimmt auch mit den Ergebnissen der Revisionen Ihrer Betriebe überein, die in keinem Falle zu Aus- stellungen geführt haben. Die stattgehabten Unfalluntersuchungen haben gleichfalls keinen Anhalt dafür verschafft, daß das Fehlen irgend einer Schutzvorrichtung oder der mangelhafte Zustand einer solchen die Veranlassung zu irgend einem der stattgehabten Unfälle gewesen wäre." Zur Ergänzung des vorstehenden Schreibens führe ich noch an. daß von den in der Schultheiß-Brauerei gemeldeten 203 Un- fällen im Jahre 1893, zwei doppelt gemeldete Fälle in Abzug zu bringen sind; daß von den verbleibenden 201 Fällen 30 über­haupt keine bezw. eine Erwerbsunfähigkeit von nicht mehr als drei Tagen, und daß von den übrigen nur 11 eine Erwerbsunfähigkeit von mehr als 13 Wochen zur Folge hatten. Nur diese 11 sind entschädigungspflichtige Unfälle, die aber auch nur eine t h e i l w e i s e Erwerbsunfähig- keit von 10 b i s 50 p C t. herbeigeführt haben. Schließlich ist es unwahr, daß ich Brauer   und Flaschenspüler zur Verrichtung von Böttcherarbeiten bewegen will, von denen dieselben nichts verstehen, von denen ich aber weiß, daß es überaus gefährliche Arbeiten sind, namentlich für die darin Un- geüblen. Vielmehr handelte es sich in den in Rede stehenden Fällen lediglich um einfache, von den betreffenden Arbeitern verweigerte Hilfeleistungen und Hantiruugen, die eine besondere Gefahr nicht mit sich bringen und die nach dem Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen jeder Brauergeselle bezw. Brauerei-Hilssarbeite versteht und verstehen muß. Hochachtungsvoll Richard Rösicke  . Die obenstehendeBerichtigung" nehmen wir trotz der un- angebrachten Bezugnahme auf das Preßgesetz schr gern auf, da sie im Wesentlichen alles, was wir in unserem Artikel in der Sonntagsnummer gesagt haben, lediglich bestätigt. An dem thatsächlichen Zahlenbeweise, daß im verflossenen Jahre allein 114 Arbeiter, also 31,23 pCt., auf der Schultheißbranerei Tivoli, und dazu 89 Arbeiter, d. h. 23,18 pCt. auf Schultheiß, Schönhauser Allee  , also insgesammt 203 Mann verunglückt sind, ist es Herrn Rösicke nur gelungen, zwei Unglücksfälle in Abzug zu bringen, die aus Versehen doppelt gemeldet sind. Wir habere unserem Berichterstatter die obenstehendeBerichtigung" natürlich zur ausführlichen Erwiderung zugesandt und wollen deshalb für heute nur das eine konstatiren, daß Herr Rösicke mit seiner Berichtigung trotz des besten Willnis nicht pro domo, sondern nur für uns geschrieben hat, da die ganze Erklärung nur zu deutlich beweist, wie nothwendig die ge- setzliche Regelung der obligatorischen Unfallsmeldungen und, armer Herr Rösicke, ein besonderes Arbeiterschutzgesetz für die Arbeiter m den Brauereien ist. Ob Herr Rösicke oder das Böhmische Brauhaus die meisten Unglücksfälle aufzuweisen hat, ist im Hinblick auf die Thatsache, daß die Brauerei-Arbeit die gefährlichste von allen Arbeiten ist, doch ziemlich gleichgiltig, da wir, wenn wir Herrn Rösicke nennen, damit nur den Typus des Großkapitalisten bezeichnen. Die ReichSkommission für Arbeiterstatistik hat, das beweist gerade die Berichtigung des Herrn Rösicke, keine dring- kichere Aufgabe, als die genaue Untersuchung der Verhältnisse der Arbeiter in den Brauereken und nicht zuletzt der mit Wohl- fahrtseinrichtungen so gesegneten Schultheißbrauerei. ES dämmert. Daß in manchen bürgerlichen Kreisen, so- weit sie nicht durchmetallisch" schmeckende Gründe von vorn- herein daran verhindert sind, allmälig eine verständigere Auf- fassung des Bierboykotts Einzug hält, läßt stch an mancherlei Vorkommniffen der letzten Tage unschwer erkennen. Hatten wir vordem schon oft Gelegenheit, Stimmen aus den betheiligten Kreisen zuhören, die sich über die mittelbaren Folgen eines Sieges des koalirten Braukapitals an den glücklicherweise jetzt weniger wie je zu denken ist d. h. die Zee�rümmerung der kleinen und mittleren Existenzen im Braugewerbe, nicht im Unklaren befanden. so können wir heute eine, gewiß unparteiische, Zeugin zitiren, die sich diesen Ansichien durchaus anschließt. Der Korrespondent der kapitalfreundlichenMünchener Neuesten Nachrichten" schreibt seinem Blatte über diesen Punkt: Ob aber die Brauereien siegen oder unterliegen, so hat die bisherige Führung des Kampfes sehr bemerkenswerthe Er- scheinungen zur Beurlheilung gewisser moderner Wirthschafts- rieb hingen geliefert. I n der geschlossenen Ver- einigung der Berliner   Brauereien giebt es große Herren und bescheidene Mitläufer. Die Großen sind naturgemäß die Führer, und es wird von der ganzen Art dieses Abwehrwerkes untrennbar sein, daß die leitenden Kräfte sogar gegen ihren Willen(!) dazu gedrängt werden, die Gelegenheit zur Befestigung ihrer ohnehin überwiegenden Macht zu benutzen. Der feste Zusammenhalt der Berliner   Brauereien kann allerdings nicht bewirken, daß soviel Bier wie vor dem Boykott getrunken wird, wohl aber bedeutet er eine mächtige Waffe im Kampfe in- sofern, als die Geschlossenheit des Vorgehens die Konkurrenz der auswärtigen Brauereien so gut wie ganz verhindert. Der Ring, um das Wort ohne den üblichen(!). weniger angenehmen Beigeschmack zu gebrauchen, beherrscht das Feld und wird seine Stärke auch über den jetzigen Bierkrieg hinaus bewahren, einfach schon durch sein bloßes Da- sein. So sieht man auch hier, daß die Lohnkämpfe der Gegen- wart mit der einen ihrer wichtigsten Erscheinungen, namentlich mit der Organisation der Arbeitnehmer, gleichzeitig eine korre- spondirende Erscheinung, eine Konzentration der großen Betriebe einer Aufsaugung der kleineren Betriebe begünstigen." Bei dieser nüchternen Auffassung der Dinge kann es nicht im Geringsten verschlagen, wenn irrlhümlicher Weise gesagt wird/ die Geschlossenheit des Vorgehens verhindere die Konkurrenz fremden Bieres in Berlin  . Einmal kann man nur sehr, sehr be- dingt von einerGeschlossenheit" sprechen, da ein namhafter Theil der Brauereien dem Großkapitalismus die Heeresfolge überhaupt verweigert hat, während die Getreuen sich nach und nach seinen gefährlichen Umarmungen entziehen. Daß aber die Konkurrenz fremden Bieres von aueschlag-