den Wünschen des Geheimen Bergrats ilger, der in| Absatz dieses Paragraphen enthält die gesamte Grundlage des Roa. Imit den einzelnen Firmen abgefchloffen und zu diesem Zwed ein jedem Gewerkschaftsangestellten einen Ver- litionsrechts. Er gibt kein pofitives Recht, sondern er hebt nur aus Arbeitern und Arbeitgebern bestehende Kommission eingefegt brecher und Landesverräter sieht. Allen Beschwerden die Berbote und Strasbestimmungen auf, die vorher gegen Ge- werden.
bescheid zurecht gemacht! Die Stellvertretenden Generalfomman
Die städtischen Arbeiter und Arbeiterinnen Cöpenicks zur Lohnfrage.
gegenüber hat das Kriegsministerium sich einen Schema- werbetreibende und Arbeiter tegen Verabredungen und Vereini- Die Versammlung nahm gegen wenige Stimmen eine Refodos tragen die Verantwortung für die Sicherheit des Be= gungen zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeits- lution an, welche sich mit der Vereinbarung einverstanden erklärt und zur Begründung sagt, wenn auch die berechtigten Forderungen air! 3; sie haben die Entscheidung nach örtlichen Verhältnissen bedingungen in Kraft waren. Der zweite Absatz des§ 152 besagt: der Steinarbeiter nicht in voller Höhe anerkannt worden seien, fo zu treffen. Wenn in einzelnen Bezirken Beschränkungen eintreten, Jedem Teilnehmer steht der Rücktritt von solchen Vereini- sei doch die Lohnzulage von so großer Bedeutung, daß dem Abso ist dies durch die fortgesetzten Streifdrohungen, hebe= gungen und Verabredungen frei und es findet aus letzterem schluß eines neuen Tarifs nichts mehr im Wege stehe und derselbe reien und Wühlereien notwendig geworden." Dabei ist weder Klage noch Einrede statt." bald erfolgen folle. gerade in Schlesien von solchen Sebereien so gut wie gar nichts feft= austellen gewesen, wie selbst der kommandierende General Frhr. b. Egloffstein in einem Bericht an das Kriegsministerium zugibt. Erst die große Streitwelle, die im Februar dieses Jahres durch Deutschland ging, brachte in Breslau den ersten Streit, und zwar nur als Protest gegen das Generalfommando. Warum haben denn in Süddeutschland und vor allem im industriellen und sozialdemokratischen Sachsen fast gar keine Streits stattgefunden. Die rigorosen Maßnahmen der GeneralBommandos bilden den Nährboden der Unzufriedenheit und der Auflehnung. In Schlesien herrscht eben der Geist der echtpreußischen Leute, vor allem der des Herrn v. Jagow, der ja von seiner Berliner Tätigkeit her noch in gutem Andenken ist. Wir versuchen in jeder Hinsicht beruhigend zu wirken. Wenn aber die autokratische Willkürherrschaft kein Ende nimmt, so können wir nicht mehr verhindern, daß die Dinge einer Katastrophe zutreiben!( Rebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Staatssekretär des Innern v. Wallraf:
Es ist unrichtig, daß die Reichsleitung allen Beschwerden teilnahmslos gegenübersteht. Vielmehr sind sehr viele Beschwerden im Wege der Verhandlung mit den Militärbehörden in Fortfall gekommen. Die Regierung steht auch der Wirksamkeit der Gewerkschaften nicht gleichgültig gegenüber. Wenn die Behandlung der Gewerkschaften in dem Bereiche eines Aermeekorps nicht so ist, wie man es vielleicht gern wünscht, so darf daraus nicht ein allgemeiner Schluß gezogen werden. Mit der Zensur bat sich der Reichstag ja wiederholt beschäftigt. Zuletzt hat er beschlossen, daß die Zensur sich auf das Gebiet der Mitteilung von Tatsachen der Kriegführung beschränken solle und daß innerpolitische Angelegenheiten ihr nicht unterworfen sein sollen. Beitungsverbote sollen nur aus militärischen Gründen für die Höchstdauer von drei Tagen und nur mit Zustimmung des Reichsfanzlers zulässig sein. Die Reichsregierung hat diese Fordeungen des Reichstages erneut geprüft und der Reichstanzler hat erklärt, daß er
Parteinachrichten.
Aufdämmernde Erkenntnis.
In der Breidscheidschen Korrespondenz„ Sozialistische Auslandspolitik", die allmählich zur Wochenschrift der Unabhängigen ausgebaut wird, findet sich ein Auffab. der beginnt:
Wenn das Beschimpfen und Herunterreißen der Scheidemann und Genossen, wie es an Hobelbank und Schraubstock im Uebermaß geübt wird, einer Partei die Anhänger in Scharen zu führen könnte, dann allerdings wäre die Durchdringung der Massen mit unseren Ideen ein Kinderspiel."
Das besagt, daß das Gesetz den Koalitionen, die es gestattet, jeben Schutz versagt. Der Rechtsgrundsatz, daß Verträge ge= halten werden müssen, hat für Verträge, die zwischen den Die Arbeiter und Arbeiterinnen der städtischen Werke nahmen auf Grund des§ 152 errichteten Organisationen und ihren Mit- am Sonntag in einer startbesuchten Bersammlung Stellung zur gliedern abgeschlossen werden, keine Gültigkeit. Das be- Lohnfrage. Bereits im Februar d. J. hatten die Beschäftigten dem deutet eine Beschränkung der Gewerkschaften, welche ihnen die Be. Magistrat eine Vorlage unterbreitet, nach der eine Erhöhung der seitigung des zweiten Absatzes des§ 152 als höchst wünschenswert täglichen Stonjunkturzulage um 1,50 M. gefordert wurde, für die unständigen Arbeiter war eine dementsprechende prozentuale Ererscheinen läßt. Den auf dieses Ziel gerichteten Bemühungen ersteht jetzt ein höhung des Stundenlohnes vorgesehen, während für die ArbeiteHelfer an einer Stelle, wo er am wenigsten erwartet wurde. Der rinnen eine Zulage von 10 Pf. pro Stunde in Frage kam. Bis Wirtschaftsbund des Baugewerbes in Groß- Nach einer schriftlichen Mitteilung des Magistrats an den Arbeiter Heute ist diese Vorlage vom Magistrat noch nicht erledigt worden. Berlin hat an den Reichstag petitioniert um die Aufhebung ausschuß hat wohl derselbe beschlossen, die gewährten Zulagen rüddes§ 152 Abs. 2 der Gewerbeordnung. In der Begründung wirkend ab 1. April d. J. zu gewähren, aber über die Höhe der seiner Eingabe weist der Wirtschaftsbund darauf hin, daß die neuen Säße verbautet nichts. Ueber dieses Verfahren war die VerAufhebung des§ 153 so schnell erfolgt sei, daß die Unternehmer- sammlung erregt, wie auch darüber, daß der Magistrat es im organisationen teine Zeit gefunden hätten, ihre Bedenken vorzu- Gegensatz zu anderen Gemeinden ablehnt, mit den Organisationstragen. In der Aufhebung des§ 152 Absah 2 würden sie einen leitungen zu verhandeln. Nach längerer Debatte wurde einAtt ausgleichender Gerechtigkeit für die Aufhebung des§ 153 er- stimmig beschlossen, die in der Vorlage genannte Forderung. Erbliden. Wenn behauptet wurde, der§ 153 sei ein Ausnahme- höhung der täglichen Konjunkturzulage von 1,50 M. auf 2,50 2. gesetz gegen die Arbeiter, so müsse nachdrücklich betont werden, daß prozentuale Erhöhung des Stundenlohnes eintreten soll. Arbeite zu bemessen, während für die unständigen Arbeiter eine weitere der§ 152 Absah 2 in erster Linie die Organisationen der Arbeit- rinnen sollen weitere 5 Pf. für die Stunde erhalten. Die Beige= geber treffe. rung des Magistrats mit den Organisationsleitungen zu berhanDiese Behauptung flingt furios und vom Standpunkt der Ar- deln, wurde der sozialdemokratischen Stadtverordneten- Fraktion als beiter hätten wir eigentlich feine Veranlassung, Einwendungen da-| Material überwiesen. gegen zu erheben. Zur Steuer der Wahrheit muß jedoch auf den wirklichen Stand der Dinge hingewiesen werden. Der§ 152 Ab. fab 2 tommt in Betracht, wenn z. B. ein streibender Arbeiter, der vielleicht eine größere Summe an Streitunterstützung bezogen hat, zum Streitbrecher wird. Die Gewerkschaft darf dann keinerlei Mittel anwenden ,, um ihn zur Erfüllung seiner Arbeiterpflicht anzuhalten, und wenn sie die Rückzahlung der empfange nen Streifunterstütung fordert, dann wird sie vom Gericht auf Grund des§ 152 Absah 2 glatt abgewiesen. Die auf den Boden dieser Reichstagsbeschlüsse nicht treten Unternehmerorganisation bedient sich, um im gegebenen Fall thre fönne. Es liegt ja auch ein Widerspruch darin, wenn man die Benfur Mitglieder bei der Stange zu halten, des Mittels der Hinterauf das rein militärische Gebiet beschränkt zu sehen wünscht, als obersten Beamten aber einen politischen Beamten wie den Reichs- legung von Wechseln. Dadurch umgeht sie die Klippe des fanzler dafür in Aussicht nimmt. Im übrigen sind doch manche§ 152 Absah 2, denn die Geltendmachung einer Forderung im Verbesserungen erreicht. Der Kriegsminister hat in mehreren Er- Wechselprozeß ist trop des§ 152 Absatz 2 zulässig. Bekannt ist es, lassen ausgeführt, daß nur aus Gründen der öffentlichen daß z. B. Jnnungen ihren Mitgliedern durch Androhung von Sicherheit gegen die sogenannte pa zifistische Literatur Ordnungsstrafen verboten haben, die Forderungen der Areingeschritten werden darf, daß die Zensoren sich nicht als Richter beiter zu bewilligen. Diese oft recht rigorosen Strafen find trok fühlen und daß die Offiziere nicht in ein Vorgesezten des§ 152 Absatz 2 unter dem Schutz der Gesetze eingetrieben verhältnis zu den Schriftstellern treten dürfen.( Lachen worden. Praktisch wird eben nur Stoalitionen zum Schuße des bei den Soz.) Erreicht ist auch, daß Zeitungsverbote nur noch be= friit et ergehen pürfen. Eine Reihe größerer Werte wissenschaft- Preises der Arbeitskraft der Rechtsschutz versagt. Roalichen Charakters, um deren Zulassung sich der Reichstag wiederholt litionen zur Hochhaltung der Preise von Waren, also Kar bemüht hat, sind inzwischen freigegeben worden. Gewiß ist telle, Syndikate, Trusts unterliegen den Bestimmungen des§ 152 die Zahl der Zeitungsverbote von 18 im letzten Vierteljahr 1917 auf nicht. 24 im ersten Vierteljahr 1918 gestiegen, aber in das erste Vierteljahr fällt der große Streit mit seiner besonders scharfen Handhabung der Gesebe. Von den 24 verbotenen Zeitungen waren 13 nicht sozialdemokratisch und von diesen 6 konservativ. Vom 1. April bis 15. Mai 1918 find 8 Zeitungen verboten worden. Die Zahl der Renfurbeschwerden betrug im Jahre 1917 204, von denen vom Kriegsminister als Militäroberbefehlshaber 125 für begründet erklärt worden find. Bis jetzt sind von 73 Benfurbeschwerden im Jahre 1918 nur 29 vom Kriegsminister abgelehnt worden. Also ist in über 60 Broz. der Fälle den Beschwerden stattgegeben worden, so daß man unmöglich sagen kann, Beschwerden hätten teinen gived. 28ir sind nach wie vor bemüht, bei der Handhabung des Belage= rungszustandes und der Benfur alle Härten zu vermeiden. Im freien Amerika hat die Breffe viel mehr zu leiden und in Frank reicht gehören, wie die J. K. meldet, Gerichtsverhandlungen über Renjurfragen hinter verschlossenen Türen zu den Methoden der jetzigen Regierung. Soweit es die militärischen Ereignisse zulaffen, Tommen wir allen Wünschen nach Möglichkeit entgegen.( Beifall.) Abg. Frhr. v. Nichthofen( natl.): Die Regierung sollte sich mit den militärischen Stellen darüber verständigen, daß die Wahlrechts frage in Versammlungen behandelt werden darf. Die übergroße Nächste Sitzung: Mittwoch 1 Uhr.( Entschädigung für Reichstagsabgeordnete, Weiterberatung.) Schluß: 6% Uhr.
Wengstlichkeit der Zensur ist nicht angebracht.
Gewerkschaftsbewegung
Unternehmer für den Ausbau des Roalitionsrechtes.
Bei dieser Sachlage ist es lebhaft zu begrüßen, daß das Verlangen der Arbeiter nach Beseitigung des§ 152 Absatz 2 der Gewerbeordnung bei einer so namhaften Unternehmerorganisation Unterstübung findet. Wenn sich Unternehmer und Arbeiter in dem Verlangen nach Beseitigung dieser lästigen Bestimmung zusammen finden, dann liegt für die gesetzgebenden Faftoren kein Grund vor, dieser Forderung entgegenzutreten. Wir möchten dringend wünschen, daß die Eingabe des Wirtschaftsbundes des Baugewerbes Berücksichtigung findet und der§ 152 Absatz 2 der Gewerbeordnung recht bald dem§ 153 in den Orkus nachgeschickt wird.
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Neuer Tarifabschluß der Steinarbeiter. Nachdem die Steinarbeiter Berlins Ende April den Schiedsspruch des Kriegsamts abgelehnt hatten, weil er hinter ihren Forderungen zu weit zurückblieb, war eine tariflofe Zeit eingetreten. Nun versuchten die Steinarbeiter, durch Arbeitsniederlegung nächst bei einer Firma- ihren Forderungen Anerkennung zu verschaffen. Darauf wurden dann von seiten der Unternehmer erneute Verhandlungen mit der Arbeiterorganisation angebahnt. Die Angebote auseinander, aber schließlich fam zwischen den beiderseitigen Berder Unternehmer und die Forderungen der Arbeiter gingen noch etwas tretern eine Vereinbarung zustande, über die eine am Montag abgehaltene Versammlung des Steinarbeiterverbandes Beschluß zu fassen hatte.
Uns will es scheinen, als ob das„ Beschimpfen und Herunterreißen" nicht nur in der Werkstatt, sondern auch in sämtlichen Crganen und Neben der Unabhängigen die Hauptrolle spielt und dort ebenso wertlos für die wirkliche Aufklärung der Arbeiter ist. Aber wir haben nicht die Hoffnung, daß diese Selbsterkenntnis der Unabhängigen zur Einkehr und Besserung führt.
Erschwerung von Wahlrechtsversammlungen. Stadtteil Eving, die zur Wahlrechtsfrage Stellung nahm, gab der Borfißende eine Erklärung ab, wonach der angekündigte Referent, Rebatteur 2imberk, deshalb nicht zur Stelle sei, weil die Dort munder Polizeibehörde die Vorlage des wörtlichen Tertes der Nede forderte, was abgelehnt worden sei. In den Landkreisen habe man sich mit Leitfäßen begnügt Der Evinger Bevölkerung habe also die Gingemeindung nur eine verstärkte polizeiliche Bevormundung gebracht, wogegen entschieden Verwahrung eingelegt werden müsse. Die Versammlung forderte, in Zukunft dem Verlangen der Behörde keine Rechnung zu tragen, da die Versammlungen wertios genracht würden, wenn nur vorgetragen werden dürfe, was der Polizei genehm sei.( Der erweiterte Sentralvorstand des Kreises hat bereits einen diesbezüglichen Entschluß gefaßt.)
In einer öffentlichen Versammlung in dem Dortmunder
Da man diese Versammlung im lebten Augenblick nicht schei tern lassen wollte, so hatte Stadtv. Klupsch Dortmund das Referat übernommen, nach dem von den über 300 Anwesenden die alsbaldige Auflösung des Landtags in einer Entschließung verlangt wurde.
Genoffe upsch sprach ferner in einer von 800 Männern und Frauen besuchten Versammlung in Hörde über die Wahlrechtsfrage. In plerbed sprach Genosse Bredenbed. Dortmund , in Asseln Genosse Severing- Bielefeld und in ütgen dortmund Reichstagsabgeordneter Haberland. Alle Versammlungen bekundeten die Einmütigkeit der Arbeiterschaft, den Stampf um das Wahlrecht mit allen tauglichen Witt aufzunehmen.
meblich- Dortmund unter freiem Himmel sprach und 18 Neu Weitere Versammlungen waren in Ahlen , wo Redakteur Meblich- Dortmund unter freiem Himmel sprach und 18 Neuaufnahmen für die Partei erreicht wurden, in Selm und in Heeren.
Die Haupipunkte der Bereinbarung find: Der tarifliche Grund- In dem Bericht über die Ichte Sigung des Parteiausschusses John, 1,10 m. für Steinmegen, 0,95 M. für Schleifer, Fräser und war nicht erwähnt, mit welchem Stimmenverhältnis die vorgelegten Dreher bleibt bestehen. Zu diesen Löhnen wird eine Teuerungs- Resolutionen Annahme gefunden hatten. Das gibt der„ Leipziger zulage gezahlt, die vom 29. April ab 65 Pf., vom 1. Juli ab 75 Pf., Bolkszeitung" zu der Bemerkung Anlaß:„ Es scheint demnach die bom 1. Oktober ab 80 Pf. pro Stunde beträgt. Der Grundlohn einschließlich Teuerungszulage beläuft sich alfo für die Steinmegen Einmütigkeit nicht gerade groß und die Mehrheit nicht gerade im Mit der jetzt publizierten und damit in Kraft getretenen Auf- vom 29. April ab auf 1,75 M., vom 1. Juli ab auf 1,85 m. und ponierend gewesen zu sein." Wir wollen die Zweifel der„ Leipziger Von denselben Bolkszeitung" beheben, indem wir mitteilen, daß die vom Parteihebung des§ 153 der Gewerbeordnung sind die Be- vom 1. Oktober ab auf 1,90 m. pro Stunde. schränkungen der Koalitionsfreiheit der Arbeiter bei weitem nicht Terminen ab stellen sich die Stundenlöhne der Schleifer, Fräser, ausschuß beschloffenen Resolutionen einstimmige Annahme geund Dreher auf 1,60 m., 1,70 M., 1,75 M. Der Affordtarif der funden haben. beseitigt. Es gibt noch eine ganze Reihe gefeßlicher Bestimmungen, Schriftbauer bleibt bestehen, sie erhalten aber für jede geleistete die teils durch ihren Wortlaut, teils durch die Auslegung, die sie Arbeitsstunde diefelbe Teuerungszulage wie die vorgenannten Berantwortlich für Politik: Erich Kuttner , Berlin ; für den übrigen Teil des in der Rechtsprechung erfahren haben, das Vereinigungsrecht der Arbeiter.- Die Tarifbestimmung, daß höhere Löhne nicht gefürst Blattes: Alfred Scholz, Neukölln: für Anzeigen: Theodor Glocke, Berlin , Verlag: Arbeiter recht empfindlich einschränken. Zu ihnen gehört der werden dürfen, bleibt bestehen, obgleich die Unternehmer die Streichung Borwärts- Verlag G. m. b. H., Berlin . Berlagsanstalt Baul Singer u. Co. in Berlin . Lindenstraße 3. zweite Absatz des§ 152 der Gewerbeordnung. Der erste derfelben beantragt hatten.
Sind's die Augen, Geh zu Ruhnke!
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Ein Tarif für die Frauenarbeit foll
Fort mit dem Vorurteil!
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Stillstand, weil dann die ganze Linse hart und feft geworden ist. Der gesamte bemerkbare Berlust beträgt überhaupt nur 3-4 Dioptrien für das Nachsehen. Also die Augen verändern sich gefeßmäßig mit den Jahren, ganz gleich, ob Sie Gläser tragen oder nicht. Wenn Sie aber feine tragen, müssen Sie auf genaues Sehen verzichten und noch allerlei Beschwerden mit in Kauf nehmen, die von der vergeblichen Anstrengung, gut sehen zu wollen, herrühren, wie rasches Ermüden, Druck in den Augen, Ropfschmerzen oder auch lebelfeit, Schwindelanfälle, vor allem Nervosität. Wenn Sie diese Folgen vermeiden und doch genau sehen wollen, so machen Sie sich von Vorurteilen frei und tragen Sie passende Gläser.
Biele Leute glauben, sobald sie erst mal anfangen,| tommt meist schon zwischen 60-70 Jahren zum Mugengläser zu tragen ,,, verwöhnen" sich ihre Augen so sehr, daß sie immer schwächer werden und sie dann immer stärkerer Gläser bedürfen, bis es überhaupt feine, fchärferen" mehr gibt. Darum sträuben fich so piele gegen die ersten Augengläser oder gegen stärfere Nummern solange wie möglich. Dies ist falsch. Mit zunehmendem Alter verhärtet sich die Augenlinse genau so wie die Knochen härter und die Glieder steifer werden. Ob Sie Gläfer tragen oder nicht, diese Berhärtung schreitet fort, unaufhaltsam von Jahr zu Jahr, gefegmäßig, einer Steuer gleich, die das Alter von Ihnen fordert. Schon im 8.- 10. Lebensjahre beginnt noch unmerklich in der Linse eine Kern bildung, die bei normalen Augen zwischen dem 40. und 50. Jahre unangenehm störend wird, weil dadurch das Nahsehen erschwert wird. Nur geht die Ver- Kommen Sie bald zu uns, die Augenuntersuchung härtung nicht bis ins Unendliche weiter, sondern ist to stenlos, mir garantieren Ihnen Zufriedenheit.
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