Alle 14 Tage erscheinend.
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Berlin Deutsche Bäcker- Zeitung" Bernauerstr . 30 III und Brunnenstr. 161.
„ Der Handels angestellte" O., Blumenstr. 21. „ Sattler u. Zapezirer Zeitung" Invaliden
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straße 145.
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,, Allg. Steinseher Zeitung" Emdenerstr. 42. Vereinsblatt der Lederarbeiter Deutschlands " Biesenthalerstr. 15.
Dresden Der Barbier und Friseur"( für die selbständigen antizünstlerischen Meister) Pragerstr. 46. Frankfurt a. M." Neue Deutsche Dachdecker Zeitung" „ Neue Buchgasse 10.
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Der Gold arbeiter" Gilbeck, Konventstr. 5.
,, Gärtner Zeitung" Silienſtr. 16.
dem es anfangs eine andere Praris übte. Nach einem I dauerte, überließ sie für wenige Augenblicke den Wagen der furz vor Pfingsten gefällten Urtheil schien es, als follte Aufsicht des kleinen Mädchens, während sie sich an die Ladendenen, die folche Forderungen haben, die Pforten des Gewerbe- thür begab und ihrer Freundin zurief, sie möge sich beeilen. Als gerichts wieder geöffnet werden. Diese Hoffnung ist nicht in sie dann ihre Blicke wieder dem Kinderwagen zuwandte, wurde Erfüllung gegangen. Das Gericht hat seitdem wiederholt aus ihr ein entsetzlicher Anblick. Der Wagen war, entweder von selbst gesprochen, daß es für die Entscheidung der erwähnten For- oder durch einen Anstoß des 8jährigen Kindes, ins Rollen und Er war gerade zwischen derungen unzuständig sei. Der Arbeiter L., dem das Kranken- vom Bürgersteig heruntergerathen. faffenbuch von dent Maurermeister Graband nach der Entlassung Vorder- und Hinterbeine eines Pferdes gerolit, das Thier war mehrere Tage vorenthalten worden war, und der deshalb wäb scheu geworden und von dem Kutscher kaum zu bändigen, es rend dieser Zeit feine neue Arbeit bekommen hatte, glaubte, daß machte heftige Bewegungen mit den Hufen, um das Hinderniß ihm das Gewerbegericht auf seinen Antrag 49 Mart als zu beseitigen, ein Schlag traf den Kopf des Kindes und zerEntschädigung zubilligen würde. Er wurde jedoch abgewiesen. Schmetterte ihn. Die unglückliche Angeklagte machte noch vor Das ift auch diesmal mit der Unzuständigkeit des Gericht den Eindruck einer Verzweifelten. Der Staatsanwalt Gerichts begründet. Sie soll besonders daraus her beantragte selbst die Freisprechung, da man der An. vorgehen, daß der§ 8 des Gewerbegerichts. Gesetzes, der die geklagten eine Fahrlässigkeit nicht nachzuweisen vermöge. Der von den Gewerbegerichten abzutheilenden Streitigkeiten aufzählt, Gerichtshof erkannte nach diesem Antrage. Begründung auch, die Vorenthaltung des Buches sei ein Aft, Arbeiter Friedrich Wilhelm Adolf Hartwig solche wie die vorliegende nicht erwähnt. Betont wurde in der Unschuldig verurtheilt wegen Diebstahls war s. 8. der der zeitlich erst nach der Beendung des Arvom Charlottenburger Schöffengericht. Auf einen Monat Hamburg „ Der Arbeiter"( für Bau- und Hilfsarbeiter) beitsverhältniffes erfolge, er habe also auch Gefängniß lautete das Urtheil. Um 4. Januar d. J. befand Eilbeck , Konventstr. 5. in dieser Hinsicht mit dem Arbeitsverhältniß sich Hartwig mit dem Arbeiter Dietrich auf einer Bierreise an sich nichts zu thun. Wenn der Kläger durch die in Charlolottenburg. Als Beide durch die Wilmersdorferstraße nicht rechtzeitige Uebergabe des Raffenbuches wirklich geschädigt " Der Schiffszimmerer" Gilbeck, Konventstr. 5. wurde, gehöre der hieraus erwachsende Anspruch als zivilrecht gingen, ließ Dietrich den Gefährten voraufgehen und ftahl hinter dem Rücken desselben eine Gans von der Ladenthür des Kauflicher vor das Amtsgericht. manns Sydow. Dieser hatte den Diebstahl wahrgenommen. Ec Kammer I. Vorsitzender: Assessor Techow. Sigung vom verfolgte mit seinem Verkäufer den Dieb, der nun die gestohlene Gans über einen Baun warf und entfloh. Eydow, Unter folgender Begründung lagt der Schneider H. gegen welcher den Dieb und den p. Hartwig auf der Straße den Schneidermeister Voges auf Bahlung einer vierzehntägigen beisammen sah, hielt den Hartwig fest und ließ ihn arretiren, Lohnentschädigung. Er sei auf eine Annonce hin am 14. Juni während der andere entfloh. Der letztere war bisher nicht zu er Morgens 1/27 Uhr zum Beklagten gekommen und von diesem mitte! n gewesen. Aus den Zeitungen hatte Dietrich von der Verangenommen worden. Er habe darauf dem Meister gesagt, urtheilung des Hartwig Kenntniß erhalten, und im gestrigen daß er noch etwas zu besorgen hätte, nach dessen Erledigung Termin vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts II er aber kommen würde, um die Arbeit anzutreten. Zur Sicherung schien nun Dietrich als Entlastungszeuge für den p. Hartwig, seines Wiederkommens hätte er feine Scheere beim Beklagten zurückgelaffen. Dieser sei mit allem einverstanden gewesen. Als Kläger aber etwa um 8 Uhr erschienen sei, wäre er nicht eingestellt worden. Der Beklagte führt aus, Kläger habe gleich wiederkommen wollen; als er sich aber nach einer Stunde noch nicht eingefunden hätte, habe er einen anderen Schneider engagirt. Auf Befragen erklärt der Beklagte, ohne daß Kläger dies bestreitet, dieser habe ihm, als er sich das erste mal einfand, seine Papiere nicht überreicht und auch seinen Namen nicht hinterlassen". Der Gerichtshof stützte hierauf sein Urtheil. Kläger wurde abgewiesen, indem der Gerichtshof annahm, das Arbeitsverhältniß sei noch nicht zu stande gekommen gewesen. Und wenn es zu stande gekommen wäre, führte der Vorsitzende aus, so hätte sich Kläger das Arbeitsverhältniß dadurch verscherzt, daß er sich erst 12 Stunden nach dem Anfragen wieder beim Betlagten meldete.
" Zapezirer Beitung" St. Georg, Bremer straße 65/66.
Hanau Adamas"( für Diamantschleifer). Grscheint dreisprachig in Antwerpen . Deutsche Redaktionsadresse: ,, Brauerei Weismantel, Schnurgasse".
Hannover „ Der Proletarier"( für Fabrik 2. Arbeiter und Arbeiterinnen) Klostergang 4A. Heilbronn Müller Zeitung" Verlag A. Stapf. Stuttgart „ Die Gleichheit". Zeitschrift für die Interessen der
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Monatlich einmal erscheinend. Berlin „ Correspondenzblatt"( für Geschäftsdiener, Packer) Neue Grünftr. 10 I. Correspondenzblatt"( Bergolder Verbandsorgan) Stralsunderstr. 69.
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" Der Bureau- Angestellte", Tresdowstr. 16. „ Der Kürschner" Brunnenstr. 164. Hamburg „ Der Holzarbeiter" Eilbeck , Ronventstr. 5. " Der Kundschafter"( für Barbiergehilfen) Gr. Reichenstr. 62.
Obige Zusammenstellung veröffentlichen wir je zu Beginn des Quartals. In der Zwischenzeit sich ergebende Abreß- oder fonftige Veränderungen bitten wir uns behufs Bormerkung mittheilen zu wollen.
Der Parteivorstand.
Gerichts- Beitung.
Gewerbegericht.
4. Juli.
der von Anbeginn den Diebstahl in Abrede gestellt und gegen das schöffengerichtliche Urtheil Berufung eingelegt hatte. Dietrich bezichtigte sich selbst jenes Diebstahls; und demgemäß erachtete die Straffammer Hartwig für nichtschuldig. Unter Aufhebung des ersten Urtheils erkannte die traftammer auf Freisprechung des Hartwig.
Der Redakteur der Frankfurter Zeitung ", Paul Listowsky, war vom Landgericht Frankfurt zu der drakonischen Strafe von 3 Monaten Gefängniß verurtheilt worden, weil in dem Blatt ohne sein Wissen die später für unrichtig erkannte Nachricht gebracht war, daß ein Bastor sich in dem Augenblick erschossen hatte, als er verhaftet werden sollte. Auf eingelegte Revision hob das Reichsgericht am Donnerstag das Urtheil auf und verwies die Sache in die Vorinstanz zurück. Auf die vom Bertheidiger beantragte Freisprechung erkannte das Reichsgericht nicht, weil noch zu prüfen sei, ob der Angeklagte sich nicht eines fahrlässigen Preßvergehens nach§ 21 des Preßgesetzes schuldig gemacht habe.
Dersammlungen.
Der sozialdemokratische Wahlverein für den fünften Berliner Reichstags Wahlkreis börte in seiner am 5. b. M. stattgehabten Versammlung einen Vortrag des Parteigenojien hoffmann über Agrarpolitik, worin er die ländlichen Verhält nisse und die Landagitation behandelte und der Gegensatz zwischen Geldwirthschaft und Naturalproduktion veranschaulicht war. Die Agrarfrage wurde in der folgenden Diskussion von Herght und Teuffert weiter behandelt. Die von den Bezirksleitern zu Abtheilungsführern in Vorschlag gebrachten Parteigenoffen Krüger, Vatte, Bugge und Göhe wurden widerspruchslos bestätigt. Nachdem Herght das Verfahren einiger Gast wirthe gekennzeichnet hatte, eesuchte Drescher, da während des Sommers nur wenige Bersammlungen stattfinden würden, diese zahlreich zu besuchen und den Bierboykott konsequent durchzuführen.
Der Steuerfiskus und die Trinkgelder. Trinkgelder find an und für sich freiwillig geleistete Zuwendungen, die ein nach§ 15 des Einkommensteuer- Gefehes vom 24. Junt 1891 steuerpflichtiges Einkommen, wie Lohn oder Arbeitsverdienst der Gewerbegehilfen und Dienstboten, nicht hervorbringen, die auch nicht aus Rechten auf periodische Hebungen oder Vortheile irgend welcher Art entspringen. Dennoch ist, wie früher in der Verwaltungspraxis, so neuerdings auf grund der bezüglichen, den früheren Rechtszustand beibehaltenden Bestimmungen in§ 15 vom Ober Verwaltungsgericht anerkannt, daß im gewerblichen und Verkehrs- Leben sich Gewohnheiten entwickelt haben, die es gestatten, Trinkgelder als Verdienst der Betheiligten anzusehen und demgemäß als steuerpflichtiges Einkommen im Sinne des§15 zu behandeln. Diese Auffassung ist aber zugleich an die Voraussetzung gebunden, daß die Betheiligten auf die Trink gelder neben dem Lohn oder statt desselben angewiesen sind, mag dies ausdrücklich bei Entstehung des Lohnvertrages zwischen dem Rammer III. Vorsitzender: Assessor 2ohmeyer. Sigung Dienstherrn und dem Dienstnehmer ausgemacht oder dem Her vom 3. Juli. tommen entsprechend beiderseits so verstanden sein. Demnach Gegen die Klagen zweier Auftreicher auf Auszahlung von sind die den Pierdebahnschaffnern von den Fahrgästen zu innebehaltenem Lohn im Betrage von 18 M. und 23,50 M. wandte der Malermeister Ritter ein, er sei deshalb zu den Abfließenden Trinkgelder als steuerpflichtiges Einkommen nicht an zusehen. Die Pferdebahnschaffner sind, wie notorisch, auf TrintDie Brauerei- Arbeiter hatten am 5. Juli in der Kons zügen berechtigt gewesen, weil sich die Kläger einen Handwagen gelder nicht angewiesen, wie z. B.( auch nicht die Dienstboten in fordia" eine öffentliche Bersammlung, worin zunächst Balduin hätten entwenden lassen, wofür er sie verantwortlich gemacht Privathäusern. habe. Die Kläger behaupteten dagegen, an diesem Verlust feine Franke Mittheilung machte über die vor dem Vorsitzenden des Schuld zu tragen; wenn sie auf den Wagen fortwährend hätten Ein trauriges Ereignis unterlag vorgestern mit Beziehung Gewerbegerichts über die Aufhebung des Bierboykotts gepflogenen aufpaffen sollen, so würden sie nicht haben arbeiten fönnen. Der auf das Verschulden der Beurtheilung der zweiten Straffammer Verhandlungen. Hilpert ergänzte diese Mittheilungen, indem Beklagte wurde verurtheilt. Grund: Nach dem Gesetz vom des Landgerichts I . Die Arbeiter Chefrau Ida Demmler er ausführlicher auf die über den Arbeitsnachweis der Brauerei21. Juni 1869, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- oder sollte durch Fahrlässigkeit den Tod ihres eigenen, acht Wochen Arbeiter von den Herren Happoldt und Rösicke gemachten Dienstlohnes, dürfe verdienter Lohn erst mit Beschlag belegt alten Kindes verursacht haben. Am Nachmittage des 16. April Aeußerungen einging. Mit Rücksicht auf die wichtige Tageswerden, wenn der Tag verstrichen ist, wo der Lohn fällig wurde, fuhr die Angeklagte ihr Kind der Blücherstraße in ordnung sah die Versammlung von der Diskussion ab und erohne daß der Arbeitnehmer ihn abhob. einem Kinderwagen. Sie traf eine Bekannte, die in flärte in einer einstimmig angenommenen Resolution das VorEntschädigungs Forderungen auf grund einem Laden Einkäufe machen wollte und die sie auf ihre gehen der Kommission, die mit den Brauereibefizern verhandelt der Einbehaltung des Krantenbuches seien Bitte bis dem Geschäfte begleitete. Hier angelangt, hat, für gerecht, sprach ihr volle Anerkennung aus und ver feine Forderungen aus dem Arbeitsverhältniß begab sich die Freundin der Angeklagten in den Laden, während pflichtete sich, mit aller Schärfe für die weitere Durchführung Schneider legte hierauf der und für sie das Gewerbegericht nicht zuständig. das achtjäh ge Töchterchen der Ersteren bei der Frau Demmler des Boyfotts einzutreten. So hat bas Gewerbegericht häufig entschieden, nach- und dem Kinderwagen blieb. Als es der Angeklagten zu lange Versammlung den von der früher gewählten Rommission aus
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Besitzverhältnisse. Soweit Franken wohnen, gilt die Frei wird im Nu die Stellenlosigkeit der Handlungsgehilfen zu einem finden. Je nachdem nun die Reproduktion eine einfache oder theilbarkeit, während in anderen Strichen oft hundert Jahre ver- ungleich mystischeren Dinge umgestempelt, als es die der Arbeiter erweiterte, die Produktivität der Arbeit konstant bleibt oder sich flossen, ehe beim Besiz eines Mittel- oder Kleinbauer ein ist. Er schreibt: Mag diese Stellenlosigkeit bei tausenden von steigert, find vier Fälle zu unterscheiden, die der Verfasser in Beet zu oder wegtam. Die Kenntniß der älteren und alten Handlungsgehilfen bedingt sein durch die Geschäftsverhältnisse eben so vielen Abschnitten behandelt. Um größere Anschaulichbeutschen Agrargeschichten ist gleichfalls nothwendig, sehr gut läßt sich im allgemeinen, den bei weitem größten Antheil an feit zu erreichen( Seite 38), bedient er sich in großer Aus auch manches Sulturgeschichtliche verwenden, und Bezeichnendes derfelben hat der Mangel an faufmännischer dehnung einer schematischen Darstellung. Ein Blick aber aus Sage, Tracht und Dialekt. In dieser Beziehung aber hapert Bildung in den genannten Kreisen". Das also auf die Schemata von Seite 25 und 40 zeigt, daß er gerade es bei uns noch in vielen, vielen Stücken. Uns fehlt das ist für Herrn Goldschmidt seiner Weisheit letzter Schluß. Un das Gegentheil von Anschaulichkeit erreicht hat. Zum Theil ift Material, und das muß geschafft werden, über furz oder lang. fähig, sie zu begreifen, steht er der Thatsache gegenüber, daß er allerdings selbst daran schuld. Im ganzen Buch winimelt es Ein einzelner kann das nicht schaffen und auch nicht einige. durch die Ausbreitung der Frauenarbeit und ihre geradezu frivol von unzähligen, gänzlich überflüssigen Klammern, besonders im Es fehlt uns heute der Raum, auf die Sache näher ein- geringe Bezahlung jedes Jahr eine größere Bahl Handlungs Schema auf Seite 25. Hier führt der Verfasser auch für zwei zugehen, wir behalten uns aber vor, unsere Anschauungen später gehilfen auf's Pflaster fliegt. Er hat keine Ahnung von der Un- Summenausdrücke, 2( x+ y+ 1) und 2( z+ u+ 1) die einmal, wenn auch vielleicht an anderer Stelle, weiter zu entzahl Geschäfte, die überhaupt nur mit Lehrlingen arbeiten, und einfachen a bez. ß ein; warum dies nicht gleich auf Seite 23. wickeln und zu begründen. diefelben nach gebührender Ausnutzung ihrer Arbeitskraft für Verkehrt ist es aber in der Rechnung des II. Abschnittes den einen Hundelohn mit unfehlbarer Sicherheit Sicherheit vor bie Faktor 1/2, der durchaus zu m gehört, zu dem Bruchfaktor Die soziale Lage und die Bildung der Handlungsgehilfen Thür setzen. Er hat keine Ahnung, daß die Haupt von Das der Rechnung ziehen. ganze Bilb von Friedrich Goldschmidt , Verlag von Julius ursache der Stellenlosigkeit die Arbeitszeit von in der Regel wird dadurch untlar und verschoben. Gleichfalls Springer, Berlin 1894. 14-16 Stunden ist, daß ein Maximal- Arbeitstag von 10 Stunden richtig in ihrer je Den freisinnigen Parteiführern ist allmälig doch klar ge dem größten Theil der Stellenlosen ein Unterkommen verschaffen Sphäre 1 gefeßt werden. Solange beide Sphären vollständig worden, daß die organisirte Arbeiterschaft entgiltig mit ihnen würde. Herr Goldschmidt verräth uns auch nicht, wo der Gehilfe getrennt bleiben, würde die Gleichsehung unschädlich sein, sobald gebrochen hat; nun auch das Kleinbürgerthum rabiat wird und die Zeit zu feiner Fortbildung hernehmen foll, nachdem er aber wie auf Seite 25 Ausdrücke, in denen sowohl vI, m I, wie theils unter die Antisemiten, theils unter die Sozialdemokraten ca. 14-16 Stunden täglich seinem Brotherrn Frohndienste ge- v II, mn II vorkommen, in einer Gleichung vereinigt werden, geht, heißt es retten, was noch zu retten ist, und den bisher so Teistet hat, sagt er doch selbst, daß von dem guten Willen der folgt, daß vI= v II= mI= m II ist, was durchaus nicht der schnöde gemißachteten Handlungsgehilfen wird die Ghre diverser Chefs bisher nichts erreicht worden ist. Um Herrn Goldschmidt Fall. Größere Klarheit würden die Schemata noch dadurch cr Besprechungen, theils ernsthafter, theils grotesker Art zu Theil. Zu den lekteren gehört unstreitig die vorliegende Broschüre des gang zu verstehen, muß man wissen, was seiner Meinung nach balten, wenn die sich entsprechenden Größen in den beiden ein jeder Handlungsgehilfe an kaufmännischer Bildung beherrschen Sphären statt durch verschiedene Buchstaben durch gleiche Buchfrüheren freisinnigen Abgeordneten. Nachdem er die Nothlage muß. Da steht unter anderem: Die Devisen- und Effekten- staben mit verschiedenem Index bezeichnet worden wären, also der Handlungsgehilfen nach den verschiedensten Richtungen rechnung nach den Usancen der verschiedenen Börsenpläße; die dem X bez. X1 in Sphäre I nicht ein Z in Sphäre II, sondern hin zugegeben, warnt er sie mit den eindringlichsten Arbitrages und Paritätenrechnung, Grklärung der Konvertirungen ein X1 bez. X2 entsprochen hätte. Morten Dor bem ihnen, wie er selbst fagt, so nahe von Anlehen u. f. w. So etwas mag wohl für einen Brauerei Ausführlicher auf die Schemata des Verfassers und die Art liegenden Anschluß an die Sozialdemokratie, da durch die direktor erforderlich sein, für die große Mehrzahl der Handlungs- und Weise, wie er dieselben gewinnt, einzugehen, ist uns an Ginbeziehung in die für die Arbeiter ergangenen sozialpolitischen gehilfen ist es ein unnützer Ballast. Sie müßten denn den Beruf dieser Stelle nicht möglich. lieber den Werth derselben ſpricht Gefeße" ihmen absolut nicht geholfen werden könne, denn die eines Handlungsgehilfen mit dem eines Dividendenschluckers der Verfaffer selbst das Urtheil, wenn er auf Seite 41 bemerkt: Berhältnisse der jungen Kaufleute und der Arbeiter find durchaus glücklich zu vereinigen wissen. Letzteres nicht zu verstehen, ist Wir haben in der Untersuchung theils willkürliche, theils unverschiedene." Nach dieser Redewendung von wirklich erschütternder Beweiskraft giebt dann Herr Goldschmidt zum jedoch entschieden auch ein Mangel an kaufmännischer Bildung. bestimmte Größen angenommen und wollen nun beurtheilen, wie Nicht wahr, Herr Goldschmidt? B. H. zwei aus verschiedenen willkürlichen Annahmen refultirende Werthe Besten, woraus seiner Meinung nach die Nothlage der Handsich verhalten." Da dies natürlich nicht möglich ist, muß ein lungsgehilfen refultirt, und that so, als ob er eine neue Ent. Dr. Paul Erust, Die gesellschaftliche Reproduktion des Kapitals anderer Weg der Untersuchung eingeschlagen werden, bie ganze deckung gemacht hat, indem er den Saz ausspricht: Dieses Un bei gesteigerter Produktivität der Arbeit. Berlin . F. Har bisher ausgegebene geistige Arbeit stellt sich also als vergeubet glück( der Handlungsgehilfen) hat seine Quelle in der Stellen- nisch u. Co. losigkeit." Rein Mensch wird die Richtigkeit dieses Gages Der Verfasser beschäftigt sich in dieser Schrift mit der heraus- und dies 6 Seiten vor dem Ende des Buches! -ch. bestreiten, aber woraus resultirt denn der Nothstand der Arbeiter? Untersuchung, wie die Steigerung der Produktivkraft der ArEtwa nicht aus der chronisch gewordenen Arbeitslosigkeit, nicht beit auf das Loos der arbeitenden Klasse wirkte", mit an. Die Arbeitseinstellung. Erzählung aus dem Boltsleben von J. B. Muschi. Breslau . May Woywod's Volks. und aus dem Ueberangebot von Arbeitskräften gegenüber der Nach deren Worten, welche Veränderungen bei der Reproduktion des Aber Denfelben? das frage nach Gesammtkapitals an den vier barf Herr Gold gesellschaftlichen Gesammtkapitalš Bestand Jugend- Bibliothek. Band 4. Preis 50 Pf. schmidt nicht zugeben. Wo bliebe Von der vor einigen Jahren mit so vielen Hüfthörnern, des Arbeitsproduktes: reproduzirter Werth sonst die theilen der Verhältnisse!" Und Berschiedenheit Theiles appellirt verschliffenen des firen tonstanten Kapitals, Trommeln und Pfeifen angekündigten Schul- und Unterrichte er denn an den leider noch tief eingewurzelten Standesbüntel erhaltener Werth des sirkulirenden fonstanten Rapitals, reform ist es schon seit langem wieder so still geworden, wie im ber meisten Handlungsgehilfen und durch den folgenden Eat reproduzirtes variables Kapital, neuproduzirter Mehrwerth, statt Hochwald an Mittage. Wir glauben, nicht einmal Herr
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