Gewerkschaftsbewegung
Lohnbewegung der Gasarbeiter.
die Arbeiter zur Kontrolle während der Arbeitstätigkeit ein Kontroll- jedoch, Sag alles gefchehen werde, unt ble Siffe To su geftalten, bag schild tragen. Die Arbeiter haben sich bereit erklärt, das Schild es wirklich für die friegsbeschädigten Offiziere, die Rentenjederzeit auf Verlangen vorzuzeigen, das offizielle Tragen des empfänger und die Hinterbliebenen eine Hilfe sein werde und daß Schildes wird aber von den Arbeitern und Arbeiterinnen abgelehnt. sie vor Not geschützt würden. Weil im Betrich eine Verständigung nicht erzielt werden konnte, wird der Schlichtungsausschuß angerufen. Der Schlichtungsausschuß nichts von der tatsächlichen Gewährung der versprochenen Zulage Der erste Juli ist nun schon verstrichen, bisher ist jedoch noch hält das Verlangen der Betriebsleitung nicht für berechtigt und er bekannt geworden. Woran liegt das? flärt, daß die Arbeiter zum Tragen des Schildes nicht verpflichtet Rentenempfänger ist wahrlich so, daß nun endlich einmal an sie geDie Lage vieler find, daß sie jedoch auf Verlangen jederzeit das Kontrollschild vor- dacht werden muß. Wenn von der Tribüne des Reichstags von zeigen müssen. Der vorher von der Betriebsleitung erhobene Ein- berufendster Seite Versprechen dieser Art gegeben werden, sollte wand, daß der Kriegsausschuß in dieser Frage nicht zuständig sei, man meinen, daß nunmehr auch alle einem solchen Versprechen entwird zurüdgewiesen. gegenstehenden Hindernisse beseitigt sind. Wo machen sie sich
Anfang Mai reichten die Arbeiter der städtischen Gaswerke Berlins bei der Direktion den Antrag ein, den Stundenlohn um 20 Pf. und für die in achtstündiger Schicht Beschäftigten um 30 Pf. zu erhöhen. In der ersten Verhandlung mit der Lohntommission, der auch ein Vertreter des Gemeindearbeiterverbandes angehörte, gerwies die Direktion darauf, daß am 1. Januar und am 1. März Lohraufbesserungen stattgefunden haben und daß jetzt eine weitere Aufbefferung eigentlich nicht nötig sei. Nachdem aber die Vertreter der Arbeiter ihre Forderung eingehend begründet hatten, erklärte Bei derselben Firma sind weitere Streitigkeiten dadurch ent- noch geltend? Alseitige Zustimmung fand im Reichstag der Aussich ber Direktor schließlich bereit, vom 1. Juli ab eine weitere Lohn anden, daß die Firma den Hilfe- Transportarbeitern und den im spruch, daß das Korrelat der Kriegsbereitschaft, für die alle Mittel erhöhung eintreten zu lassen. Che man sich über das Maß derselben Betrieb beschäftigten Holzarbeitern die geforderte Lohnzulage ab- aufgewendet werden, ohne nach den Kosten zu fragen, die aus. berſtändigen fonnte, wurde die Verhandlung abgebrochen, weil der gelehnt hat. Die Firma beruft sich auf die Ermittlungen, die in reichende Unterstüßung der unmittelbaren Kriegsopfer sei. Niemand berſtändigen fonnte, wurde die Verhandlung abgebrochen, weil der der Metallindustrie von den Arbeitgebern bezüglich der in der In- werde fich finden, der die daraus erwachsenden Steuerlasten nicht Direktor durch andere dringende Geschäfte in Anspruch genommen war. Nun dauerte es längere Zeit, che die beiderseitigen Vertreter duftrie bezahlten Löhne veranstaltet werden. Nach den Ermitt- freudig gutheißen und tragen werde. wieder zusammenfamen. Erst am 28. Juni wurden die Arbeiter- lungen des Arbeitgeber- Verbandes für das Holgewerbe zahlen sie aus- Jest heißt es nun endlich einmal zu handeln, bertreter wieder zu einer Sizung mit den Direktoren eingeladen. reichende Lohnsäge. Die Firma fei bereit, einen höheren Verdienst sofort zu handeln! In dieser Sigung bot die Direktion eine Rohnerhöhung von je 5 Pf. 8 geben, wenn durch statistische Angaben der Nachweis erbracht am 1. Juli und am 1. November. Dies Angebot lehnten die Arbeiter wird, daß die Firma unter dem Durchschnitt zable. Es kommt als gängzlich ungenügend ab und erklärten, das mindeste, worauf eine Verständigung auf der Grundlage zustande, daß den Tischlern Die Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt a. M. hat in fie unter allen Umständen bestehen müßten, sei eine Lohnzulage eine Lohnzulage von 8 Pf. auf den Grundlohn gewährt wird. ihrer lekten Sizung am 2. Juli dem von uns schon besprochenen von 10 Pf. am 1. Juli und weitere 5 Pf. am 1. Of Die männlichen Hilfs- und Transportarbeiter über 18 Jahre er- Plane der Errichtung eines städtischen Wohlfahrtsamts zugestimmt. fober. Nach eingehenden Verhandlungen nahm die Direktion halten ebenfalls 8 Pf., während die männlichen Arbeiter unter In der gleichen Sizung beantragte der Stiftungs- und sozialdiesen Vorschlag an. Die in achtstündiger Schicht Beschäftigten 18 Jahren sowie die Arbeiterinnen 5 Pf. Lohnzulage erhalten. politische Ausschuß, den Magistrat zu ersuchen, meinten aber, fie fämen bei dieser Zulage gegenüber den anderen Diese Lohnerhöhungen treten mit Beginn der nächsten Lohnwoche 1. bei den zuständigen Stellen vorstellig zu werden, daß die Arbeitern zu kurz. Schließlich wurde dann noch für die Achtin Kraft. Rechtsminderungen, die Folge von Armenunterstützung stundenfchicht eine besondere Zulage von 2,50 M. wöchentlich befind, in Wegfall tommen; willigt.
Dies Verhandlungsergebnis unterbreitete die Lohnfommission am Freitag einer starf besuchten Versammlung der städtischen Gaswertsarbeiter mit dem Bemerken, daß die bewilligte Zulage zivar ungenügend sei, nach Lage der Verhältnisse zurzeit aber nicht mehr erlangt werden könne. Aus diesem Grunde erklärte sich die Verjammlung denn auch mit der Vereinbarung einverstanden.
Das Berliner Arbeitersekretariat im Jahre 1917. Das Arbeiterfefretariat wurde im Jahre 1917 bon 15049 Ratsuchenden in Anspruch genommen, an denen in 17 460 Fällen Ausfunft erteilt wurde. Die Besucherzahl in den Sprechstunden des Sefretariats betrug 14 416 Personen, denen in 16 800 Fällen Ausfunft erteilt wurde. Von den Auskunftsuchenden gehörten 9045 gleich rund gerechnet 62,75 Proz. den gewerkschaftlichen Zentral
verbänden an.
Insgesamt wurden im Sefretariat 4323 Schriftfäße angefertigt. Davon enifallen auf die Arbeiterversicherung 2496, auf den Arbeitsund Dienstvertrag 76, auf das Bürgerliche Recht 121, auf das Straf
recht 93, auf Gemeinde- und Staatsbürgerangelegenheiten 26, auf die Privatangestelltenversicherung 15, auf Militärangelegenheiten
und sonstige Angelegenheiten 1497.
Von den Ausfünften nimmt das Gebiet der Arbeiterversicherung allein 9817 gleich rund 57 Proz. aller Ausfünfte ein. Allein auf die Unfallversicherung entfallen 6971 gleich 39,61 Proz., dann folgt die Invalidenversicherung mit 2126 gleich 12,17 Proz. und die Krankenversicherung mit 1057 gleich 6 Prog. der Auskünfte.
Die persönliche Vertretung erfolgte in 376 Fällen mit 444 Terminen. Davon entfallen auf das Reichsversicherungsamt 180, vor dem Oberversicherungsamt 127, vor den Versicherungsämtern 16, vor den Gewerbe- und Amtsgerichten 4 und 33.
Von den 397 Fällen, in denen der Ausgang des Rechtsstreits dem Sekretariat bekannt wurde, waren für die Arbeiter bzw. Arbeiterinnen 289 erfolgreich.
Im Durchschnitt wandten sich monatlich 1254 Personen um Rat und Hilfe an das Sekretariat, denen in 1455 Fällen Auskunft erteilt wurde.
Die Biffer der gewerkschaftlich organisierten Personen ist im Berichtsjahr in der Prozentziffer erheblich gesunken, dagegen die Zahl der Witwen und Nichtorganisationsfähigen außerordentlich start gestiegen.
Aus dem Kriegsausschuß für die Metallbetriebe Groß- Berlins.
Beschämend niedrige Gehälter.
Förderung der Sozialpolitik durch Kommunen.
2. die Errichtung einer Fürsorgeftelle für Strebs. in die Wege zu leiten; frante und einer Heilstätte für tuberkulöse Kinder
Zu der Notiz, die wir unter diefer Ueberschrift am Donnerstag veröffentlichten, sendet uns die Firma Gustav Losch ein Schreiben, das eine Berichtigung sein soll, aber keine ist, denn das politik in vollstem Umfange als Lehrgegenstand regel3. bei der Universität dahin zu wirken, daß die Sozial Schreiben bestätigt in allen wesentlichen Punkten unsere Angaben, mäßig gelesen wird, um dadurch auch die soziale Ausbildung der die Herr Losch allerdings von feinem Standpunkt aus betrachtet. Nur| Wohlfahrtsbeamten zu fördern; in einem Punkte berichtigt Herr Losch unsere Angaben, indem er fchreibt: Die Tischzeit beträgt einundeinhalb Stunden außer dem Haufe.
Die Angaben der Firma Bosch stimmen mit den unseren darin überein, daß die Umsapprovision der Filialleiterinnen während des Arieges von 1 Broz, auf 3 Broz. erhöht worden ist. Wie die Firma och behauptet, steigt die Provision in vielen Fällen bis zur Höhe monatlich beträgt, nicht bestritten wird, so würde das im günstigsten des Grundgehalts. Da unsere Angabe, daß das Grundgehalt 60 M. Falle ein Monatseinkommen von 120 M. ausmachen. Das ist unter taum zu viel zum Verhungern. den heutigen Verhältnissen doch viel zu wenig zum Sattessen, aber Die von uns angeführten, für die Filialleiterinnen äußerst une günstigen Bestimmungen des Arbeitsvertrages fucht die Firma da durch zu beschönigen, daß sie sagt, es feien noch niemals Strafgelder von der Kaution abgezogen, auch keine Abzüge wegen Mantos gemacht worden. Eine derartige Behauptung hatten wir gar nicht aufgestellt, sondern nur die Vertragsbestimmung angeführt, die doch gleich einem Damoklesschwert über dem Kopf der Angestellten hängt und jederzeit gegen fie angewendet werden kann. Die Ablehnung einer Rohnerhöhung erklärt die Firma damit, daß sie nicht mehr konkurrenzfähig sei, wenn nicht gleichzeitig fämt das heißen, daß alle Firmen so beschämend niedrige Gehälter zahlen, liche Seifenfirmen Groß- Berlins den Arbeitslohn erhöhen. Soll wie die von uns angeführten? Das wäre ja ein sehr schlechtes zeichen für die ganze Seifenindustrie, die doch jezt gewiß keine schlechten Geschäfte macht.
Industrie und Handel.
Der Rubelverkehr im Generalgouvernement Warschau . Bährung im Generalgouvernement Warschau bestimmt: Bis auf Eine Ergänzung zur Verordnung vom 14. April 1917 über die weiteres ist der Gläubiger nicht verpflichtet, zur Erfüllung von Bahlungsberbindlichkeiten, welche vor dem 26. April 1917 entstanden sind, Rubel anzunehmen. Diese Bestimmung erstreckt sich nicht auf Zinsen und Kosten.
Damit werden Schädigungen der Gläubiger verhütet, die bei Rubelzahlung gewaltige Verluste erleiden, weil der Rubel jetzt einen unendlich geringeren Wert hat als zur Zeit der meisten vor dem 26. April 1917 getätigten Geschäftsabschlüsse.
Soziales.
Zuschläge auf die Kriegsrenten.
Die Bader und Lagerhof- Transportarbeiter und arbeiterinnen der Firma A. G. G., Aderstraße, rufen nach§ 13 des Hilfsdienstgesetzes den Schlichtungsausschuß zur Entscheidung an. Die Arbeiter haben die Forderung gestellt, eine bestimmte Lohnstaffel für diefe Gruppen einzuführen, und zwar ähnlich wie sie an einem anderen Werk derselben Firma bereits besteht. Die Firma hat dies abgelehnt und hat, als die Sache bei dem Kriegsausschuß anhängig gemacht war, dem Ausschuß mitgeteilt, daß sie nicht erscheinen wird, sondern bereit ist, einen Abfebrichein zu geben. Die Bei der Beratung des Allgemeinen Pensionsfonds erklärte in Arbeiter aber fordern nicht den Abkehrschein, sondern verlangen der Reichstagsfizung vom 22. Juni d. J. der Departementsdirektor eine Verhandlung nach§ 13. Deshalb wird in Abwesenheit der im Kriegsministerium Frhr. v. Langermann, es bestehe die Absicht, Firma zu der Sache Stellung genommen und beschlossen: Die vom 1. Juli ab folgendes zu bestimmen: Arbeiter und Arbeiterinnen erhalten eine Lohnzulage von 10 Pf. 1. Die pensionierten, im Kriege wiederverwendeten Offiziere, für die Stunde. Die von den Arbeitern gewünschte Lohnstaffel die an Kampfhandlungen teilgenommen haben und nach dem jetzt wird abgelehnt. geltenden Gesetz bei ihrem Rücktritt in das Pensionsverhältnis auf ihre alte Pension plus einigen Sechzigsteln zurücktreten, sollen dadurch aufgebessert werden, daß sie aus Kap. 84a Zuschläge befommen, die fie finanziell so stellen, als wenn sie nach der Dienst stelle pensioniert wären, die sie tatsächlich im Kriege als Kampfteilnehmer eingenommen haben.
Sämtliche gelernte Handwerker der St. E. 28. fordern einen Lohniaz von 1,60 M. Bisher beträgt der Verdienst 187 Pf. für die Stunde. Von der Direktion ist die Forderung abgelehnt worden in Rücksicht auf die fibrigen in den Werken beschäftigten Arbeiter. Der Kriegsausschuß hält eine Verbesserung der Verdienste für durchaus geboten und spricht den Arbeitern eine Zulage von 12% Pf. für die Stunde zu.
2. Gleichfalls aus Kap. 84a sollen den friegsbeschädigten Rentenempfängern und ihren Hinterbliebenen Zuschläge zu ihren Renten gewährt werden.
Bei der Firma Flz. , Adlershof , ist eine Streitigkeit zwischen der Betriebsleitung und der Arbeiterschaft dadurch entstanden, daß Ueber die Höhe und den Untfang dieser Zulagen konnte Frhr. die Betriebsleitung auf Verlangen der Kommandantur wünscht, daß lv. Langermann noch keine nähere Auskunft geben. Er versprach
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Sozialwissenschaften ins Auge zu fassen. 4. die Errichtung einer Zentralbibliothet für deutungsvollen Anträgen einmütig zu. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte auch diefen be
Beschränkung der Wohnungskündigungen. des 7. Armeekorps folgende Verordnung erlassen: Der kommandierende General in Münster hat für den Bereich
Den Vermietern wird verboten, Wohnungen oder Wohnräume ohne Einverständnis des Mieters zu fündigen oder nach Ablauf eines Mietvertrags an andere als den bisherigen Mieter zu vermieten, oder sonstige Auszüge oder Selbstinanspruchnahme, falls nicht der Leiter des Kommunalverbandes oder eine von dieſem bestimmte Dienststelle oder Kommiſſion der Kündigung usw. zuge= stimmt hat. Diese Kundgebung gilt entsprechend auch für Mieter und Untermieter. Die Zustimmung kann insbesondere dann versagt werden, wenn durch die Kündigung usiv. die Beschaffung einer anderen geeigneten Wohnung für den bisherigen Inhaber in Frage gestellt wird, oder wenn die Kündigung anläßlich des Uebergangs des Grundstücks an einen anderen Eigentümer oder in der Absicht erfolgt, den Mietpreis in ungerechtfertigtem Maße zu steigern. oder in Verbindung mit anderen Räumlichkeiten zur Benutzung als Ferner wird verboten, Wohnungen oder Räumlichkeiten, die allein Selbstwohnung geeignet sind, unbenutzt zu lassen, ohne sie binnen zwei Wochen freiwillig oder, falls dies nicht geſchiebt, auf Auffores. rung des Leiters des Kommunalverbandes zu einem angemessenen Preise, dessen Höhe erforderlichenfalls von einer durch den Leiter des Kommunalverbandes zu bestimmenden Sachverständigenkommisfion festgesetzt wird, mit der Maßgabe zur Verfügung zu stellen, daß der Kommunalverband für eigene Rechnung die Verfügung darüber erhält. Als solche Räume gelten auch Teile der Wohnungen, Wohnung abgetrennt werden können. Als unbenust gelten Wohdie ohne Beeinträchtigung der Benubung der übrigen Räume von der nungen und Räumlichkeiten, wenn sie vollständig leer stehen ober lediglich zur Aufbewahrung von Gegenständen dienen, die in anderen Räumen aufbewahrt werden können.
Aenderung der Militärrentenbescheide.
Gin erheblicher Mißstand bei der Verfolgung von Ansprüchen der Kriegsbeschädigten ist, daß die Militärbehörden die Bescheide nicht begründen. Selbst wenn der Anspruch ganz abgelehnt wird, geschieht dies ohne Angabe von Gründen. Es ist natürlich sehr schwer, gegen einen solchen Bescheid anzugehen. Wenn die Ablehnungsgründe nicht bekannt sind, können sie nur erraten werden immd es kommt deshalb wahrscheinlich recht häufig vor, daß der Rentenbewerber mit seinen Angaben offene Türen einrennt, d. F., daß er Gründe geltend macht, die bei der Ablehnung nebenjächlich berührt. Damit ist keinem der beiden Teile gedient. Nach neueren sprüche ablehnenden Bescheide an Hand der in Betracht kommenden Bestimmungen soll angestrebt werden, daß die die VersorgungsanGejebesstellen dem Bewerber die Gründe mitteilen, die zur Ablehnung des Anspruchs führten. Wenn dabei lediglich auf die Gesebesstellen verwiesen wird, dürfte aber wiederum keiner Seite geerfassen, ehe das nicht geschieht, ist an eine Besserung des jetzigen dient sein, es kommt darauf an, die Gründe des Einzelfalls zu unhaltbaren Zustandes nicht zu denken.
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