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sind in der Zeit vom 14. bis 17. Juli in den durch befondere| Straße 2, Bimmer 38, zum Preise Son 1,75-2,50 M., je nach Größe| Lebensmittelfarte, Inlandsmarmelade 225 Gramm zum Preise von Verkaufsschilder gekennzeichneten Kleinhandelsgeschäften gegen Gmp- entnommen werden. Eine besondere Legitimation ist nicht erfor- 42 f. auf den Kartenabschnitt 52 der Lebensmittelkarte, Hülfen­fangsbescheinigung abzugeben. derlich. Der Antrag muß persönlich gestellt werden.

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Selbstversorgung der Landwirte. Die Unternehmer land.

früchte 400 Gramm zum Preise von 50 Pf. auf den Kartenabschmitt Neukölln. Lebensmittel. Ende nächster Woche gelangen zum Gramm auf den Kartenabschnitt 28 der Lebensmittelfarte. Preis 29 der Kartoffelkarte, als Ersatz für fehlende Kartoffeln, Käse 125 Die Bebauung von Nord- Westend. Verkauf: Je 200 Gramm, zusammen 400 Gramm lose Suppen auf Unsere Vermutung, daß die Abänderung des Bebauungsplans, Abschnitt 43 und 45 der allgemeinen Lebensmittelfarte, je 100 wird noch bekannt gemacht. Neue Kartoffeln 3 Pfund zum Preise Die ber eine Herabzonung des Geländes vorjah, mit zarter Rüd- Gramm, zusammen 200 Gramm Teigwaren auf Abschnitt 46 und von 45 Pf. auf den Kartenabschnitt 29 der Kartoffelkarte. sicht auf die beteiligte Bodenspekulation erfolgt 48, 200 Gramm Hülsenfrüchte auf Abschnitt 47. Der Verkauf von 44, 45, 52, 28 und 29 bei dem Kleinhändler abzugeben, bei dem sie Karteninhaber haben am 15. die Lebensmittelfartenabschnitte 43, jei, wird durch eine Mitteilung der Charlottenburger   Neuen Zeit" 200 Gramm Haferfabrikaten auf Abschnitt 40, 200 Gramm lofen die Ware zu beziehen wünschen. Die Waren sind gegen Abgabe der bestätigt, welche angibt, durch die Herabzonung wäre dem privaten Suppen auf Abschnitt 41, 300 Gramm Graupen auf Abschnitt 42 Grundbesitz ein erheblicher Schaden entstanden". Tatsächlich han- und 44, sowie 225 Gramm Marmelade auf Abschnitt 52 der allge- bom Kleinhändler ausgestellten Bescheinigung vom 19. bis 21. in delt es sich um teitweise schwerreiche Spekulanten, die das Gelände meinen Lebensmittelfarte und 400 Gramm Graupen auf die Ab- Empfang zu nehmen. schon seit 1887 brach liegen ließen und alle Kaufangebote ablehnten, schnitte 28d- g der Kartoffelkarte wird fortgesetzt. Auf die Ab­weil sie eine erhebliche Preissteigerung erwarteten. Da sie sich nun schnitte 29a- e werden wieder 3 Pfund Kartoffeln, auf die Ab- wirtschaftlicher Betriebe, welche für sich und ihre Wirtschaftsange­in diesen Erwartungen getäuscht fahen, erhoben sie das übliche La- schnitte 29d 100 Gramm Haferfabrikate und auf die Abschnitte eg hörigen die Rechte der Selbstversorgung für die Zeit vom 16. Au­mento, und der Erfolg ist, daß die aus volkshygienischen Gründen 300 Gramm Hülsenfrüchte abgegeben. Die Gültigkeit der Abschnitte ut ab in Anspruch nehmen wollen, werden aufgefordert, dies bis heschlossene Herabzonung wieder aufgehoben werden soll, um den 28a- c der Kartoffelfarte wird vorläufig bis 16. Juli verlängert. spätestens den 15. Juli.im Rathaus, Zimmer 11, anzuzeigen. Dabei Herren Kapitalisten ihre Spekulationsgewinne zu retten. In der Zeit vom 18. bis 28. Juli fann auf Abschnitt 50 der Gier- ist der Nachweis zu führen, daß das angebaute Getreide zur Er­Uebrigens soll die Nachricht nicht zutreffen, daß die Regierung, farte 1 Gi entnommen werden. Bom 15. Juli ab gelangen in nährung für sie selbst und für die von ihnen als Selbstversorger die so sehr für die Herabzonung des Charlottenburger   Baugeländes den Fisch- und Räucherwarengeschäften auf Abschnitt 118 der benannten Personen bis zum 15. September 1919 ausreicht. Für eingetreten war, sich jetzt bereiterklärt habe, ihr eigenes Werk Warenbezugskarte ½ Pfund Heringe zum Verkauf. jeden Selbstversorger sind 9 Kilogramm Brotgetreide bestimmt. wieder umzustoßen. Irgendeine verbindliche Aeußerung liegt bis jetzt nicht vor, und so darf man noch hoffen, daß uns das Schau- toffelerfat. Bei der Abgabe von Hülsenfrüchten als Kartoffelerjat Landwirte, welche diesen Nachweis nicht einwandfrei führen, werden Preisberechnung bei Abgabe von Hülsenfrüchten als Kar- Mithin müssen für jeden Selbstversorger bis zum 15. September 1919 117 Ailogramm Brotgetreide der neuen Ernte bereitstehen. ipiel erspart bleibt, den Grundstückwucher über die Interessen der ist auffallend die verschiedenartige Preisberechnung der Ware bei Allgemeinheit triumphieren zu sehen. als Selbstversorger nicht anerkannt. der Abgabe durch die städtischen Verkaufsstellen und durch die Ko­Ionialwarenhändler. Wie uns der Magistrat mitteilt, sind die Kleinhandelspreise nach Maßgabe der von der kaufmännischen Ab­teilung der staatlichen Verteilungsstelle für Groß- Berlin dem Ma­gistrat gemachten Verkaufspreisen festgesezt worden. Die Ein­aufspreise für die als Ersatz für fehlende Kartoffeln in der 25. und 26. Woche gelieferten Hülsenfrüchte sind bedeutend höher als für die für spätere Termine gelieferten Mengen, und auf diese ver­schiedenartigen Einkäufe sind daher die verschiedenen Preise zu rückzuführen. Die Berechnung eines Durchschnittspreises für die fast gleichen Warenarten hat sich nicht ermöglichen lassen, da bei Buteilung der teuereren Hülsenfrüchte von einer späteren Zuteilung noch nichts bekannt war.

Das Verzeichnis der Kunstdenkmäler der Provinz Brandenburg  

ist trotz der Kriegszeit fortgeführt worden, wenngleich die Druck legung der neuesten Bände infolge des Mangels an Arbeitskräften ſich verzögert hat. In seinem Jahresbericht weist der Provinzial tonfervator der Provinz Brandenburg   darauf hin, daß es ins­besondere eine dringende Notwendigkeit ist, baldigst auch die Arbeiten für die unmittelbar vor den Toren der Reichshauptstadt liegenden und daher in ihrem Kunstbestande am meisten gefährdeten Kreife Niederbarnim   und Teltow   in Angriff zu nehmen. Erst vor kurzem hat der Landrat des Kreises Teltow   wiederholt auf die großen Gefahren hingewiesen, die den Kunstdenkmälern durch Ber- Bankow. Lebensmittel. Diejenigen, welche bisher Kartoffeln schandelung und Vernichtung gerade in diesen Kreisen drohen. Der auf die Abschnitte 115a und b der Kartoffelkarte nicht erhalten Provinzialfonservator befürwortet daher dringend, daß alsbald haben, können in den bekannten Geschäfter als Gesäß hierfür mit der Bearbeitung dieser Teile des Dentmalsverzeichnisses Hülsenfrüchte( Beluschten) entnehmen. Auf die vier Abschnitte der Provinz Brandenburg   begonnen werde. Dies um so mehr, als 115a und b entfallen je 50 Gramm, zusammen also höchstens 200 die Arbeiten für das schon in Angriff genommene Denkmals- Gramm. Der Preis beträgt für 200 Gramm Beluschten 30 Pf. verzeichnis der Stadt Potsdam unterbrochen werden mußten, Die bei den Kleinhändlern noch vorhandenen geringen Vorräte an und zwar aus dem Grunde, weil das Oberhofmarschallamt Gieon können auf den Bezugs- und Quittungsabschnitt 119 der das Ersuchen des Landesdirektors der Provinz Brandenburg  , dem Pankower Lebensmittelfarte vom 13. Juli ab verkauft werden. Bearbeiter des Bandes Potsdam   den Zutritt zu photographischen Gegen Abtrennung des vorgenannten Abschnittes darf ein Ei ent­und zeichnerischen Aufnahmen in die königlichen Schlösser an genommen werden. Der Preis beträgt 38 Pf. für das Stück. Militär­statten, mit dem Hinweis darauf abgelehnt hat, daß ein Zutritt urlauber können bei dem Verkauf der Eier nicht berücksichtigt aus den verschiedensten Gründen nicht angängig sei und das Ober- werden. hofmarschallamt außerdem beabsichtige, eine solche Bearbeitung der Schlösser und ihrer Kunstwerke durch seine Beamten selbst ausführen zu lassen. Da die Potsdamer   Schlösser aber im Denkmalsverzeichnis einen besonders wichtigen Abschnitt bilden und ihre möglichst er­ichöpfende Behandlung unbedingt erforderlich ist, sollen zu gelegener Zeit Berhandlungen über eine Klärung dieser Frage eingeleitet

werden.

Reichstagserfaswahl im I. Wahlkreis. Der Oberpräsident macht bekannt: Nachdem der Reichstagsabgeordnete für den I. Wahl­freis der Stadt Berlin  , Wirkliche Geheime   Rat Dr. Kaempf, ver­storben ist, muß in diesem Wahlkreise eine Erfahwahl stattfinden. Indem ich den Wahltermin, auf Dienstag, den 15. Oktober d. J. und den ersten Tag der Auslegung der Wählerlisten auf Dienstag, den 10. September d. 3. feitsege, bringe ich gleichzeitig zur öffentlichen Kenntnis, daß ich für diese Wahl den Stadtrat Mielenz zun Wahlkommissar und den Stadtrat Tr. Franz zu seinem Stell­vertreter ernannt habe.

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Groß- Berliner Parteinachrichten.

Sozialdemokratischer Verein Berlin IV. Cöpenider und Görliger Viertel. Mittwoch, den 17., abends 8 Uhr, Zu­sammenkunft der Parteigenossen bei Fröhlich, Muskauer Straße 1. Tagesordnung: 1. Parteiangelegenheiten. 2. Verschiedenes.

Cöpenick. Die nächste Parteiberanstaltung findet umstände­halber erst am Mittwoch, den 24. Juli, im Stadttheater statt. Außer den Neuwahlen zum Vorstande sollen auch die nächsten Stadtverordnetenwahlen behandelt werden.

Heuer in Petershagen  : Bezirksabend. Tagesordnung: Quartals­Fredersdorf- Petershagen. Mittwoch, 17., abends 81, Uhr, bei abrechnung, Ertrabeitrag, Jugendfrage, Kommunale Angelegen­heiten. Erscheinen aller Mitglieder Pflicht! Parteifreunde will­

fommen.

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Theater der Woche.

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Boltsbühne: 14. und 15. General Yord", 16. bis 22. Ein Sommer­nachtstraum". Deutsches: 14., 15., 16., 18., 19., 20., 22. Familie Schimer", 17. und 21. Bibikoff" Rünstler: 14. bis 16. ,, lubleute", 19. bis 23. Der Hutmacher Sr. Durchlaucht". Lustspielhaus: 14. bis 16. Blonden Mädels vom Lindenhof", 17. bis 22. Die spanische Fliege". Deutsches Opernhaus: Die schöne Helena". Kammerspiele: Inkognito". Leffing: Schauspieldirektor", Ballett Charell". fünf Frankfurter  ". Königgräßer: Die Berliner  : Blizblaues Blut". Residenz: Flimmer­flärchen". Trianon: Lebensschüler". Kleines: Aristid". Westens: Tänzerin". Friedrich Wilhelmstädtisches: Dreimäderlhaus"."

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Soziales.

Sichert den Anspruch auf Altersrente.

Mariendorf  . Gemeindevertretersizung. Bei der Neuwahl zur Berliner   Vorortgemeinschaft wurde an Stelle des in die Gemeinde­vertretung nicht wiedergewählten( Unabh.) Westphal unser Ge­nosse eip auf Vorschlag des Gemeindevorstehers gewählt. So- Stomödienhaus: Barin". Nollendorf: Drei alte Schachteln  ". Zentral: dann gab die Vertretung ihre Zustimmung zum Erlaß eines Orts- Csardas- Fürstin". Neues Operettenhaus: Soldat der Marie". statuts, wonach während der Kriegszeit das Offenhalten der Ver- Thalia: Unter der blühenden Linde". Komische Oper: Schwarzwald­faufsstellen an Sonntagen verboten ist. Ausgenommen hiervon mädels". Metropol: Rose pon Stambul". Wintergarten: Ohne Männer kein Vergnügen". sind die Lebens- und Genußmittel-, Blumen- und Zeitungsgeschäfte; da Statut soll sofort in Kraft treten, soweit nicht die zuständigen Behörden Ausnahmen zulassen. 500 M. Jahresbeitrag zur Ber= liner Vorortgemeinschaft wurden bewilligt. Dem Grlaß einer Kanalisationsordnung wurde zugestimmt. Ter Antrag der Berliner  Vororts- Glektrizitätswerke auf Tariferhöhung wird vorläufig ab= Nach§ 1280 der Reichsversicherungsordnung erlischt die Anwart gelehnt. Es soll mit den Werken in der Weise in neue Verhand­lungen eingetreten werden, daß die Gemeinde das Ortsneb über- schaft zur Invalidenversicherung, wenn während zweier Jahre nach nimmt, um den Strom von seiten der Gemeinde an die Verbraucher dem Ausstellungstage der lezten Quittungsfarte nicht mindestens abzugeben. Der Vaterländische Frauenberein beabsichtigt die 20 Marten auf Grund der Versicherungspflicht oder der Weiter Errichtung einer Lungenfürsorgestelle im Marienheim. Zu diesem Der Mietsprozeß gegen den Wohnungskommissar. In der 3wed bewilligt die Gemeindevertretung 500 M.- Der Antrag des Magefache gegen den Staatskommiffar für das Wohnungswesen fand Kreistages auf Ginstellung der Erhebung der Zuwachssteuer wird gestern vor dem Mieteinigungsamt Termin statt. Als Beklagte war abgelehnt gegen einige Stimmen von Interessenten. Eine längere aenannt die Ministerial- Militär- Baukommission. Die Verhandlung Debatte nahm die Neuorganisation der Feuerwehr" in Anspruch. fand gemäß Bundesratsverordnung unter völligem Ausschluß der Mit der Militärbehörde ist ein Abkommen getroffen, wonach eine Oeffentlichkeit statt und wurde schließlich auf den 22. Juli vertagt. ständige Feuerwache von 1 Unteroffizier und 12 Mann im Feuer­Das Ergebnis der Groß- Berliner Windelwoche beträgt 492 wehrdienstgebäude untergebracht wird. Für Anschaffung eines Zentner. Davon entfallen auf Berlin   150, Charlottenburg   95 Mannschaftsautomobils, welches seitens der Militärbehörde zum Wilmersdorf 57, Schöneberg   34, Neukölln 8 Zentner. Breise von 15 000 M. zur Verfügung gestellt wird, Aufstellung von Betten für die Mannschaften, Errichtung von provisorischen Stallun­Ausgetauschte Sanitätsmannschaft. Die aus feindlicher Gegen für 4 bis 6 Pferde usw. wird die Summe von 30 000 M. walt zurückkehrenden Angehörigen des Sanitätspersonals dürfen nötig sein. An laufenden Ausgaben erwachsen der Gemeinde zirka nach den völkerrechtlichen Abmachungen als solche unbeschränkt, 17 300 M. Die beantragten Mittel werden bewilligt. Der An­also auch an der Kampffront, wieder verwendet werden, weil sie trag auf Gewährung von Mietstundung an Kriegsteilnehmer im lediglich zur Fortsetzung ihrer durch die Gefangennahme unter- Falle der Gewährung von Mictunterstübungen wird durch Be­brochenen Tätigkeit ausgewechselt wurden. Nachteile- können dem schluß der Gemeindevertretung aufgehoben. Die Unterstützung soll cinzelnen für den Fall erneuter Gefangennahme um so weniger nach bestem Wissen und können des Ausschusses geleistet werden. erwachsen, weil mit den Regierungen der kriegführenden feind- Es folgt eine geheime Sitzung. lichen Staaten noch besondere Abmachungen in dieser Beziehung getroffen sind.

Die Zentralstelle für den Gemüsebau im Kleingarten, Berlin  W., Behrenste. 50/52, stellt kostenlos zwei für Garten- und Gemüse­fandbefizer wichtige erfblätter Samenzucht" und" Sorgt für gute Ausnußung des Gemüselandes" zur Verfügung. Wegen der allgemeinen Samen- und Gemüseknappheit kann die Anschaffung

nur warm empfohlen werden.

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Mariendorf  . Nachträgliche Anmeldungen von Einmachezucker und Sonderzucker werden noch für Mariendorf   bei dem Händler labes, Kurfürstenstr. 48, und für Südende im Gemeindeladen, Steglifter Str. 24, bis zum 31. Juli entgegengenommen. Der Tag der Ausgabe des Zuckers wird noch bekanntgegeben.

versicherung geleistet worden sind. Um also die Anwartschaft zu erhalten, müssen diejenigen, die aus einer versicherungspflich­tigen Beschäftigung ausscheiden, selbst Marken fleben. Hat jemand vor dem Ausicheiden aus der Versicherungspflicht mindestens 200 Marken, davon 100 auf Grund der Versicherungspflicht geklebt, so er­hält er sich den Anspruch auf Invalidenrente, wenn er 20 Marken in zwei Jahren klebt. Diejenigen, die von Anfang an freiwillig der Ver­ficherung angehörten, haben eine Wartezeit von 500 Wochenbeiträgen zu erfüllen, diese müssen dann aber alle zwei Jahre mindestens 40 Marken fleben. Vielfach hört man die Meinung aussprechen, es genügt, wenn ich in 2 Jahren 20 Marken flebe. Wie oben dar. gelegt, genügt diese Zahl von Marken, soweit der Anspruch auf invalidenrente in Betracht kommt, nicht aber unter allen Umständen, wenn es sich darum handelt, das Anrecht auf Itersrente zu erlangen. Um Altersrente zu erhalten, muß der Versicherte bei Zurücklegung des 65. Lebensjahres mindestens 1200 Marken geklebt haben. Für solche Versicherten, die bei Inkrafttreten der Versiche­rung, zumeist am 1. Januar 1891, das 35. Lebensjahr überschritten hatten, mindert sich diese Zahl um 40 für jedes Lebensjahr über das 35. hinaus. Sind die erforderlichen Beitragswochen nicht er­füllt, wird der Anspruch auf Altersrente abgewiesen, der Versicherte muß dann solange warten, bis die erforderliche Zahl erreicht ist. Dieser Schaden läßt sich dich die Verwendung einer größeren Zahl von Beitragsmarken abwenden. Einige Beispiele sollen das Vor­hergeiagte dartun.

und in den zugelassenen Eierverkaufsstellen werden auf Abschnitt aus der Versicherungspflicht aus. Reinickendorf  . Talgabgabe. In den amtlichen Verkaufsstellen Angenommen, ein Versicherter A. scheidet im 40. Lebensjahre Er hatte 1000 Marken geklebt. 159 der Lebensmittelkarte der Gemeinde 50 Gramm Talg abge- Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres hat er noch 25 Jahre geben. Die Anmeldung bei diesen Stellen hat bis einschließlich 17. zurückzulegen. Selebt nun A. alle zwei Jahre mindestens 20 Marlen, zu erfolgen. Der Verkaufspreis für 50 Gramm beträgt 39 Pf.io wird er bis zum 65. Jahre noch 250 Marten fleben können. Pfundpreis 3,90 M.

Keine Rechte zwischen Peft und Empfänger. Zwischen der Post und dem Empfänger bestehen feinerlei rechtliche Beziehungen. Diefe bemerkenswerte Feststellung hat der 12. Zivilsenat des Stammergerichts neuerdings in einem Urteil getroffen. Die Ver­hältnisse beim Poftbeförderungsvertrage liegen anders, heißt es Treptow  . Lebensmittel. Außer den üblichen Rationen gibt darin, als beim Frachtvertrage des Handelsgesetzbuchs. Nach dem es: 200 Gramm Graupen auf Abschnitt 41 der Groß- Berliner Le­Handelsgesetzbuch hat der Empfänger dem Frachtführer gegenüber bensmittelfarte, 200 Gramm Nudeln oder Suppen auf Abschnitt 42 nach Beendigung der Beförderung ein selbständiges Klagerecht. Es derselben Karte, 1 Pfund Nährhefe auf Abschnitt 26 der Treptower gilt dies trotzdem, daß er mit ihm den Vertrag nicht geschlossen hat. Lebensmittelbezugskarte für Personen über 65 Jahre, Gier für Die Vorschriften des Postgesetzes und der Postordnung enthalten werdende und stillende Mütter, Fische auf Abschnitt 119 der Trep­dagegen keine derartige Vorschrift beim Postbeförderungsvertrag. tower Lebensmittelbezugskarte, Räucherwaren auf Abschnitt 139 Die Vorschriften des Handelsgeießbuchs finden aber gemäß aus der Treptower Lebensmittelbezugstarte nach Gintreffen. In den drücklicher Vorschrift auf die Beförderung von Gütern durch die Gemüsehandlungen holländisches und inländisches Gemüse, insbe­Postverwaltung feine Anwendung. Die Postordnung beschäftigt fondere Schoen und Karotten und Werdersches Obst. sich überhaupt nur mit dem Rechtsverhältnis zwischen der Post und dem Absender.

Wilmersdorf  . Stadtverordnetenwahlen. Im Herbst dieses Jahres haben in Wilmersdorf   die regelmäßigen Ergänzungswahlen zur Stadtpertretung stattzufinden. Es scheiden insgesamt 20 Stadtverordnete aus, und zwar in der dritten Abteilung acht, in der zweiten Abteilung vier und in der ersten Abteilung wiederum acht. Zwei der ausscheidenden Stadtverordneten sind zu Stadträten ge­wählt worden, nämlich Buchforudereibefizer Seenemann und Kauf­mann Epliesgarth, von denen der erstere in der dritten, der letztere in der zweiten Abteilung gewählt worden war. Für diese beiden hat also eine Erfahwahl stattzufinden. Die Wahltermine sind noch nicht festgesept.

Lebensmittel. Von den in einzelnen Geschäften befindlichen Resten aus der Marmeladenverteilung auf Abschnitt 36 der allge­meinen Groß- Berliner   Lebensmittelfarte und auf Abschnitt K der grünen Bezugskarte für Einzelpersonen dürfen auf Abschnitt 52 der allgemeinen Groß- Berliner   Lebensmittelfarbe 225 Gramm im voraus abgegeben werden. Die Entnahme der als Ersatz für Kartoffeln in Wilmersdorf   auf die Abschnitte 27a bis 27c fowie auf die Abschnitte 28a bis 28d und 28e bis 28g der Hauptkartoffelfarte entfallenden Nährmittel muß bis einschließlich Sonntag, 14. Juli, bewirkt sein.

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Weißensee. Lebensmittel. Auf den Abschnitt 35 der allge­meinen Lebensmittelfarte entfallen 250 Gramm Kunsthonig. Bu­gleich mit dem Kunsthonig können auf Abschnitt 42 200 Gramm Suppen entnommen werden. Die Entnahme der vorbezeichneten Lebensmittel kann in der Woche vom 13. Juli ab erfolgen. Sie muß in dem Geschäfte stattfinden, in dem der Inhaber der Lebens­mittelfarte fich zum Bezuge von Nährmitteln angemeldet hat. Auf die Abschnitte 15 und 16 der Lebensmittelkarte für Jugendliche ent­fallen insgesamt 250 Gramm Suppen. Die Entnahme muß in dem Geschäft stattfinden, in dem der Inhaber der Karte die Bestellab­schnitte abgegeben hat.

Nowawes  . Lebensmittel. Verkauf von Schoten täglich in der Zeit von 9-11 Uhr vormittags und 2-6 Uhr nachmittags in der Turnhalle, Scharnhorststraße. Auf den Kartenabschnitt 19 der Gierfarte findet die Ausgabe von Giern statt.

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Die Karteninhaber haben am 13. und 14. den Kartenabschnitt 19 der Eierkarte bei dem Kleinhändler abzugeben, bei dem sie die Ware zu beziehen wünschen. Die Gier sind gegen Abgabe der vom einhändler ausgestellten Bescheinigung vom 17. bis 19. in Emp­fang zu nehmen.

Ferner werden diese Woche ausgegeben: 3miebad 124 Gramm zum Preise von 40 Pf. auf den Kartenabschnitt 43 der Lebensmittel­Stiefelfehlen. Aus Kernlederstücken zusammengefeßte larte, Nudeln 125 Gramm zum Preise von 21 Pf. auf den Karten­Stiefelfohlen können von der Wilmersdorfer   Bevölkerung werftäg- abschnitt 44 der Lebensmittelfarte, Morgentrant 1 Paket zu dem lich in der Zeit von 9-12 Uhr im Rathause, Brandenburgische auf dem Paket aufgedruckten Preise auf den Kartenabschnitt 45 der

1000 flichtmarken und 250 Marten auf Grund der Weiterversiche­rung ergeben 1250 Marken. A. hat also den Anspruch auf Alters­rente noch erworben.

Anders jedoch in folgenden Fällen:

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Er hatte bis dahin nur 600 Marken geklebt, es fehlen ihm also an B. ist ebenfalls 40 Jahre alt beim Beginn der Weiterversicherung. der Wartezeit zur Altersrente noch 600 Marfen. Da er auch 25 Jahre warten muß, würde er, wollte er gleichfalls alle zwei Jahre nur 20 Marten leben also 250 Marten in den 25 Jahren bei Voll­endung des 65. Lebensjahres nur 850 Marken nachweisen können, fein Anspruch müßte also abgelehnt werden. Will B. sich den An­spruch bei Vollendung des 65. Lebensjahres erwerben, muß er daher alle Jahre mindestens 24 Marken tleben. C. ist 50 Jahre alt, hat 800 Marken geklebt, ihm fehlen also noch 400 Marken. Diese 400 Marten müssen bis zur Vollendung des 65. Jahres, also inner­balb 15 Jahren geklebt werden. C. hat also jährlich 27 Marken zu leben.

Wird jemand vor Vollendung des 65. Lebensjahres invalid, so kommen ihm die mehr geklebten Warten gleichfalls zugute, da sich die Invalidenrente mit jeder mehr und in höherer Klasse ge­tlebten Warfe erhöht.

Wir glauben durch diese wenigen Beispiele gezeigt zu haben, wie notwendig es ist, event. auch über die Zahl von 20 Marken innerhalb ztveier Jahre Marken zu leben. Kann der freiwillig Bersicherte die Berechnung nicht vornehmen, wendet er sich am besten an das zunächst gelegene Arbeitersekretariat, wo ihm zweck­dienlich Rat erteilt werden wird. Bei Beachtung des Dbigen schüßt sich mancher vor Nachteilen.

Eine amtliche Urkunde unserer Zeitnöte. Bugleich mit einem Schreiben, aus dem die Not eines Renten­empfängers in den beweglichsten Worten geschildert wird, wird uns ein Bescheid des Reichsversicherungsamts vom 23. April 1918 zu gefchickt, der wie folgt lautet:

" Nach einem Berichte des Vorstandes der Sektion 6 dec Knappschafts- Berufsgenossenschaft beziehen Sie von der Berufs­genossenschaft für die Folgen Ihres Unfalles vom 28. November 1905 weiterhin eine Rente von 19 M. 45 Pf.= 66% Proz. der