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Nr. 193 35.Jahrgang

Der Bezirksvorsteher.

Bon Frit Korn.

Beilage des Vorwärts

Welche ehrenamtliche Aufgaben ein Bezirksvorsteher der könig­lichen Haupt- und Residenzstadt Berlin vor dem Kriege zu er­füllen hatte, kann hier unerörtert bleiben. Zumal mein Bezirks­vorsteher nur ein Stellvertreter ist, der dem§ 3 der Dienstan­weisung, zur Teilnahme an Jubiläen, Leichenbegängnissen und Sonstigen Feierlichkeiten in Amtstracht schwarzem Frackanzug mit weißer Binde unter Anlegung der silbernen Amtskette zu er­scheinen, selbst dann nicht genügen könnte, wenn er die Amtskette hätte. Er hat auch keinen Fradanzug.

Die Kriegsnöte haben den Bezirksvorsteher vornehmlich in Verbindung mit den Ariegerfrauen gebracht, wo­raus iým zweifellos eine weit regere Tätigkeit erwuchs als je vor­dem. Jeder Antrag der Frau oder der Mutter eines Ginberufenen feines Bezirks, auch der ledigen Mutter des Kindes eines Kriegs­teilnehmers, auf Gewährung der Kriegsunterstüßung, wird ihm zunächst zur Prüfung der wirtschaftlichen Verhältniffe und Begut­achtung überwiesen. Die Bedürftigkeit, auf die es ankommt, kann der Bezirksvorsteher bei den Arbeiterfamilien durchweg mit gutem Gewissen feststellen. Bei der Gepflogenheit aber, das Ein­kommen sämtlicher im gleichen Haushalt zusammenlebenden Fa­milienmitglieder als Maßstab der Bedürftigkeit zu addieren, ohne Rücksicht auf die sozial selbständige Stellung erwachsener Söhne und Töchter, Brüder oder Schwestern, ist der Begriff der Bedürftigkeit immerhin oft strittig. Geringere Verlegenheit bedeutet die Ver­neinung der Bedürftigkeit, wenn etwa eine behäbige Fleischer­meistersgattin, die das mit dem Manne gemeinsam betriebene Ge­schäft unverändert weiterführt und daneben ein ganz ansehnliches Vermögen besitzt oder ähnlich arme Kriegerfrauen, die Unterstützung als Wenzehrung mitnehmen möchten. Wenn die neu kriegsgefraute Kriegerfrauen nach wie vor im Haushalt der Eltern lebt und ihrer gewohnten Beschäftigung weiterhin nachgeht, oder wenn sie bei ihrer bisherigen Dienstherrschaft in Stellung bleibt, dann muß ihr der Bezirksvorsteher flar machen, daß durch den Ablauf der Ur­laubszeit des Mannes zur Kriegstrauung in ihren wirtschaftlichen Verhältnissen keine Veränderungen eingetreten sind, die eine un­mittelbare Bedürftigkeit infolge des Heeresdienstes des jungen Ehe­mannes darstellen.

ftübungsbetrag abgesetzt, es sei denn, daß es noch länger zur Schule geht oder in die Lehre gekommen ist., Bei Verpflegung im Kranken­haus kommt die Zahlung der entstandenen Kosten in Frage und der gleichen Dinge mehr.

Dienstag, 16. Juli 1918.

,, Soldaten- Tabak".

aber auch ihnen hatte sie bisher nicht helfen können. Wenn man die Kundenzahl jedes diefer Händler auf etwa 350 annimmt, ergibt das allein in dem Bezirk Berlin- Nord weit über 8000 Kunden, die beim besten Willen die Mahnung Holt Eure Kohlen jetzt ab!" Eine besonders unangenehme Aufgabe ist dem Bezirksvorsteher nicht befolgen können. Der seit Ende Mai auf Kohlen wartende neuerdings zugewiesen worden. Wenn eine Kriegerfrau ihre Unter- Händler sagt uns, daß er der ersten für ihn bestimmten Sendung nach der Ursache befragt. Das Attenbündel des Unterſtüßungsfalles fieht. Er möchte die Auftritte, die sich dann vor seinem Geschäft stübung nicht persönlich abhebt, dann wird die damit Beauftragte mit sehnsüchtigem Verlangen, aber auch mit banger Sorge entgegen­kommt dann an den Bezirksvorsteher mit einem entsprechenden unter den andrängenden Kundinnen abspielen werden, ſeinem ärgſten Bermert, etwa:" Frau arbeitet, liegen Absetzungsgründe vor?" Er Feinde nicht wünschen. soll nun nachforschen, wieviel die Unterstützte samt den mit ihr im Saushalte lebenden Familienangehörigen verdient und die Be dürftigkeit noch besteht. Womöglich liegt der Lohnausweis mit bei Der Held des unter dieser Ueberschrift in Nr. 173 des Vor­und eine entsprechende Aufstellung über das Gesamteinfommen, wärts". veröffentlichten Gedichts hat, wie uns zahlreiche Zuschriften sich lediglich an die Einkommenziffer samt der Unterstüßung, ohne die die Wirkungen dieses herrlichen Tabakaromas gleichfalls am wonach die weitere Unterstützung als überflüssig erscheint. Hält man lehren, die verständnisvolle Teilnahme vieler Feldgrauen gefunden, die besonderen Verhältnisse gebührend zu würdigen, dann ist die Ent­ziehung der Unterstützung durch einige Federstriche bewirkt. In eigenen Leibe verspürt haben. So schreibt uns einer unserer feld­manchem Falle wäre sie aus dem Grunde angebracht, um die be- grauen Freunde, daß das nach seiner Meinung kein Tabak, sondern treffende Frau zu veranlassen, sich nicht durch Arbeitsleistungen zu die Füllung einer alten Geegrasmatrage ſei. Gleichzeitig überweiſt ruinieren, denen sie nicht gewachsen ist oder die Ueberstunden lieber er uns eine Probesendung, bittet uns aber in menschenfreund­ihren Kindern und ihrem Haushalt zu widmen. Jedenfalls ist den licher Weise, diese Kostprobe erst vorsichtig zu untersuchen, Einzelverhältnissen nicht mit dem Rechenstift beizukommen. Wo die ehe jemand davon Gebrauch macht. Denn", so schreibt er, unterstützung tatsächlich überflüssig ist, soll sie auch fortfallen. Das eines Verbrechens werden. Wenn Sie diese Mischung als gut be­,, ich möchte nicht auf leichtfertige Art und Weise der Schuldige Einkommen aus Lohnarbeit der Unterstützten aber müßte durchweg unberücksichtigt bleiben. finden sollten, so würde ich Ihnen aber raten, sich beim Genusse der= Die Unterstützung reicht zum Lebensunterhalt nicht aus, falls nicht felben oder nach dem eines Sauerstoffapparates zu bedienen; denn nennenswerte Leistungen der Firma zu verzeichnen sind, bei der der man kann nie wissen, was für Gefahren in solch einem Genußmittel Einberufene beschäftigt war. der Unterstützung dafür gestraft werden, daß sie irgend etwas gelernt Soll nun eine Frau mit Entziehung stecken." hat und ihre Arbeitskraft günstiger verwerten fann, eine andere lichen Wunsch des Briefschreibers, daß wir seine Sendung in vollen dafür, daß sie besonders schwere Arbeit verrichtet? Sowohl qualifi- Zügen" genießen mögen, nicht befolgen, da wir vorläug vom ersten Versuch noch genug haben.

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zierbe wie schwere Muskelarbeit erfordern besondere Aufwendungen, im einen Falle für Kleidung im anderen für Nahrung. Ganz und gar unzulässig ist jedoch, das Ginkommen emer erwachsenen Tochter oder Schwester auf das der Unterstützten voll einzubeziehen und dann eine Teilung pro Person vorzunehmen.

Leider können wir diesen Rat sowie auch den weiteren freund­

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Dunkle Erbsen.

Unter den jetzt verteilten Erbsen sind auch graue, braune und schwarze, die von vielen Käufern mit Mißtrauen und Widerwillen entgegengenommen werden. In Berlin kennt man solche Erbsen wenig, so daß mancher geneigt ist, sie für Viehfutter zu halten. In Briefen, die uns zugegangen sind, werden die dunklen Erbsen tat­sächlich als Futter für Schweine bezeichnet. Em Leser unseres Blattes fragt boshaft, warum man denn mit der Nährmittelver­teilung die Futtermittelstelle betraut habe. Er erinnert sich, dunkle Erbsen früher in der Kantine seiner Arbeitsstätte gegessen zu haben. Drei. Tage habe er zu tun gehabt, seinen Magen wieder in Ord­nung zu bringen. Richtig ist, daß diese Erbsen nicht leicht zu ver­dauen sind und daher, einem schwachen Magen sehr unbequem wer­den können. Ein anderer Briefschreiber überfendet uns eine Probe von dem Futter, mit dem er jetzt fettgemacht werden folle. Er wundert sich, warum man immer vorgegeben habe, daß es an Schweinefutter fehle. Die Uebersendung einer Probe war nicht nötig, denn zu Hause haben wir selber solche Erbsen, da auch wir damit beliefert worden sind. Wir werden uns aber auch diese Probe kochen lassen, um sie gewissenhaft zu prüfen. Zu bedauern gefügt hat. Er würde das, nehmen wir an, gern getan haben ist nur, daß der Einsender nicht eine tüchtige Portion Speck bei­wenn er selber welchen hätte. Auch sonst sind noch Klagen über die verteilten Nährmittel eingesandt und Proben beigefügt worden, aus denen wir einen Schluß auf die Beschaffenheit der gelieferten Ware ziehen sollen. Wir müssen aber bitten, hiermit einzuhalten. das ginge denn doch über die Kraft unseres Magens. Uns durch alle möglichen und unmöglichen Genüsse durchzukosten,

Ziegen- und Geflügelwurst gehören zu den Ersatz­

lebensmitteln.

Ist die Kriegsunterstübung bewilligt kommt der Antrag auf Bewilligung der Mietbeihilfe an den Bezirksvorsteher, der nunmehr mit dem Hauswirt oder seinem Vertreter wegen des Mietsnachlasses zu verhandeln hat. In der ersten Zeit des Krieges, wo noch allgemein die Meinung vorherrschte, der Friede werde nicht allzulange auf sich warten lassen, da war bei den meisten Haus­wirten leicht Entgegenkommen zu finden. Diese Zeit ist längst vorbei. Heute muß um die üblichen 10 Proz. des Mietsnach­Iasses oft vergeblich gefeilscht werden, und wo ursprünglich ein höherer Prozentsah erlassen war, wird jetzt versucht, denselben auf 10 Proz. zu fürzen. Läßt sich dagegen mitunter auch wenig ein­wenden, so ist neuerdings ein besonders rücksichts= lojes Verhalten mancher Hauseigentümer den Kriegerfrauen gegenüber zu verzeichnen. Die Mietesteigerungen find im besten Gange und damit Bestrebungen, die Kriegerfrauen aus den Wohnungen herauszubekommen und andere, nicht hinein­zulassen. Wenn ein Mietsnachlaß von 10 Broz. verweigert wurde, dann wurde auch die Mietbeihilfe versagt, um dadurch nachträg­lich den Mietsnachlaz dennoch zu erreichen. In den Fällen aber, in dieser Beziehung zu erwähnen, doch dürfte das hier gegebene Noch manches wäre von der Tätigkeit des Bezirksvorstehers wo diese Maßnahme erfolglos blieb, mußte sich im Laufe der Zeit Bild erkennen lassen, daß seine Tätigkeit nicht nur in den Händen eine ansehnliche Mietschuld auffummen, da es den Frauen natür- von Hauseigentümern und sonstigen wohlwollenden Herren ruhen lich unmöglich war, die volle Miete, ohne Nachlaß und Beihilfe, dürfte, sondern auch in der Friedenszeit mit an Männer übertragen allein weiterzuzahlen. Sollten nicht letzten Endes die Krieger- werden müßte, die mit einem Tropfen sozialen Dels gesalbt sind. familien für die Halsstarrigkeit des Hausbesikers gestraft werden, weiter aber dürfte sich empfehlen, als Bezirksvorsteher auch Frauen dann mußte in diesen Fällen, sofern die Voraussetzungen für die mit heranzuziehen, die sich insbesondere zu Feststellungen über Fa­Gewährung der Mietbeihilfe im übrigen gegeben waren, der Be- milienverhältnisse sehr gut eignen, für deren Auswahl natürlich trag der Mietbeihilfe fortlaufend zurückgelegt werden, um erforder- das gleiche gilt wie für die der Männer. lichen Falles ausgezahlt zu werden. Kommt ein Kriegsteilnehmer auf Urlaub oder zu einem Berliner Truppenteil, dann lauft er Gefahr, wege nder Mietschuld verklagt und verurteilt zu werden und so den nicht unbedingt notwendigen Teil seiner Wohnungsein­richtung zu verlieren. Bis zu einer allgemeinen Rege= Tung der Abbürdung der Mietschulden dürften solche Zufallsverurteilungen nicht zulässig sein. Sie treffen die einzelne Familie um so schwerer, als der Unterschied zwischen dem Grlös Die Vorarbeiten für den Berliner Haushaltsplan 1919 für die gebrauchten und den Kosten der Beschaffung neuer Möbel sollen nach einer Verfügung des Berliner Magistrats jetzt in Angriff jebt ganz außerordentlich groß ist. Dabei lag es ja in diesen Fällen genommen werden. Der Voranschlag ist nach den bisherigen Be­lediglich an der Hartnäckigkeit des Hauswirts, feinen Mietnachlaß ftimmungen aufzustellen und zwar unter Berücksichtigung der zu gewähren, daß es zu erheblichen Mietschulden kommen mußte. Herrschenden Marktpreise. Selbst wenn die Frau trok Nachlaß und Mietbeihilfe den noch ver- haben dabei grundsätzlich alle Mehrausgaben aus Anlaß des Krieges Die Verwaltungen der städtischen Werke Kein Verkauf von Früchten auf dem Halm. bleibenden Rest der Miete nicht zahlen konnte, aus Gleichgültigkeit selbst zu tragen. Die Reichsgetreideordnung für 1918 enthält die neue B.­oder gar aus Leichtsinn nicht zahlte, sondern Mietschulden gemacht den Strieg herbeigeführten Mehrausgaben wie bisher in den Einzel- Früchte oder andere auf Veräußerung oder Erwerb von Früchten Bei den Kämmereiverwaltungen sind die durch stimmung, daß vor der Trennung vom Boden Kaufverträge über hat, kann doch der im Felde stehende Ehemann nicht ohne weiteres fägen nicht zu berücksichtigen. Sie find auf Vorschußkonto zu über- gerichtete Berträge nicht abgeschlossen werden dürfen, wenn nicht mit dafür haftbar und benachteiligt werden. Ift er es doch, der nehmen und über ihre Deckung wird später endgültig entschieden der Kommunalverband schriftlich seine Zustimmung erteilt hat. nach dem Kriege den auf solche Weise verlorenen Hausrat wieder beschaffen muß. Ihm muß mindestens Gelegenheit gegeben trerden, Verträge, die vor Inkrafttreten der neuen Reichsgetreideordnung, diese Schulden abzutragen.

werden.

Groß- Berlin

"

lebensmitteln, deren Herstellung und Vertrieb jetzt bekanntlich von Nach der Bekanntmachung über die Zugehörigkeit zu den Eriazz­einer besonderen Genehmigung abhängig ist, gehören würste und Sülze aus Ziegen, Kaninchen- und Geflügelfleisch zu den Ersatz­lebensmitteln. Eine Erfazmittelstelle hatte beim Kriegsernährungs­amt angefragt, ob Würste, die zum Teil aus Ziegen- und zum Teil aus Rindfleisch bestehen und als Schwartenmagen verkauft werden, sowie ob Leberwurst, die aus der Leber, Zunge und sonstigen Eingeweideteilen von Ziegen bestehen, als Erfaglebensmittel an­zusehen sind. Darauf hat der Staatssekretär des Kriegsernährungs­amts den Bescheid erteilt, daß auch diese Würste zu den Erfaglebens­Teil aus Ziegenfleisch bestehen. lebensmitteln gehören; es sei unerheblich, ob sie ganz oder nur zum

Bezüglich der Aufstellung des Haushaltsplanes hat der Magistrat also vor dem 31. Mai d. J., abgeschlossen worden sind, sind nichtig. eine neue Anweisung an sämtliche Verwaltungen und Werke Hierzu hat der preußische Staatskommissar für Boltsernährung in Inzwischen hat man auch an zuständiger Stelle eingesehen, erlassen, der wir folgendes entnehmen: Die infolge der langen Gemeinschaft mit den zuständigen Ministern den Verwaltungs­daß es unhaltbar ist, die Mietbeihilfen überhaupt zu verweigern, Dauer des Krieges zu einer außerordentlichen Höhe angewachsenen behörden und Kommunalverbänden in der Ausführungsanweisung wenn der Hauswirt keinen Nachlaß gewährt, ein Fall, der allerdings Mehrausgaben machen besondere Umsicht in der Vorbereitung mitgeteilt, daß durch diese neue Bestimmung allen Versuchen, Früchte jest weit häufiger vorkommt als früher. Neuerdings genügt eine des Stadthaushaltplanes notwendig. Die Verwaltungen müssen der Beschlagnahme zu entziehen oder eine unberechtigte Selbstver Erklärung der Unterstüßten, den nach Leistung der Mietbeihilfe nicht allein die Ausgaben gegen das Vorjahr zu berringern suchen, forgung zu begründen, entgegengetreten werden soll. Der Kom­verbleibenden Mietanteil allein zu zahlen, um ihr die Mietbeihilfe fondern auch darauf bedacht sein, ihre Einnahmen zu verbessern. munalverband hat daher seine Zustimmung nur dann zu erteilen, zu sichern. Die durch die frühere Praris Geschädigten mögen sehen, Angesichts der zwingenden Notwendigkeit ist ebenso wie bei den wenn der Verdacht einer Umgebung der Vorschriften der Reichs­wie sie sich mit der Verurteilung abfinden. laufenden Ausgaben die allergrößte Sparsamkeit geboten. Alle nicht getreideordnung ausgefchloffen erscheint und nachweislich ein witt­unbedingt notwendigen Ausgabeu, sind zurückzustellen. Auf jeden schaftliches Bedürfnis für den Vertragsabschluß vorliegt. Fall muß versucht werden, die aus laufenden Mitteln bestrittenen außerordentlichen Ausgaben weiter zu verkürzen. Beim Druck des Haushaltplanes find Anlagen und Erläuterungen wegzulassen usw."

Von der Pfiffigkeit, sich trotz unterschriftlicher Zusicherung eines Mietnachlasses durch eine besondere Vereinbarung mit der Unter­tüßten, die Zahlung auch des fingierten Nachlasses oder eines Teils desselben zu erreichen, sind die Hauswirte nach unangenehmen Erfahrungen mit den Unterstüßungskommissionen abgekommen. Sie versuchen jedoch auf andere Weise die Notlage der Frauen durch Sonderabmachungen auszunüzen.

Immer noch keine Kohlen!

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Eine neue Heimstättensiedlung für Spandan. Zu den Bestrebungen der Spandauer Stadtverwaltung und des dortigen Bauvereins, sowie der Aktiengesellschaft Waldfiedlung auf Errichtung von Kleinwohnungen, hat sich eine neue Baugenossen­Beantragt eine Frau in besonderer Notlage eine Beihilfe zur Am Sonntag wiesen wir in Nr. 191 erneut darauf hin, daß die schaft gefellt, die unter der Bezeichnung" Heimstätten der Artillerie­Beschaffung von Lebensmitteln, Kleidungsstücken oder sonst einer von dem Kohlenverband Groß- Berlin immer wieder an die Kohlen- Wertstatt Nord in Spandau " auf Anregung der Direktion der Kgl. größeren Aufwendung die Zahlung einer einmaligen Extra- funden gerichtete Mahnung Holt Eure Kohlen jest ab!" Artillerie- Werkstatt Nord gegründet worden ist. Die Baugenossen­unterstübung, wird wieder erst der Bezirkevorsteher in Be- noch gar nicht mal überall befolgt werden kann, weil manche fchaft hat den Zweck, den Beamten, Angestellten und Arbeitern der wegung geseb, um nachzuprüfen, ob das Verlangen begründet und kleine Händler selber noch nicht genug mit Artilleriewerkstatt Wohnungen zu beschaffen. Für die Wohnhäuser berechtigt ist. In der Regel sind es nur unbedeutende Beträge von Sohlen beliefert sind. Hierzu teilt uns jetzt ein Kohlen hat die Heimstättengesellschaft ein etwa 120 000 Quadratmeter großes 5 bis 10, 12 sder 15, höchstens aber 20 bis 30 M., die da ein- oder händler aus Berlin - Nord mit, daß ihm seit der letzten Woche des Gelände an der Teltow - Charlottenburger Chauffee unmittelbar an zweimal im Jahre bewilligt werden. Bei besonderer ständiger Not- Monat Mai, also seit nun reichlich anderthalb Monat, fein einziges der Spandauer Stadtgrenze erworben. Es sollen Einfamilienhäuser lage erfolgt Ueberweisung nicht etwa an die Armenpflege, son- Brikett geliefert worden ist. Wiederholt hat er sich an die Kohlen- und Eigenheime, ferner Zwei- und Vierfamilienhäuser mit 2-, 3- dern an die in ihren Händen ruhende Kriegswohlfahrtsstelle( Berlin, Linfstr. 25) gewendet, wie sie selber es den bei der und 4-3immerwohnungen nebst Zubehör, Garten und Stallung er­pflege. Diese soll zwar nicht von armenrechtlichen Gesichtspunt- Belieferung übergangenen Händlern empfiehlt, aber geholfen hat richtet werden. Auf dem Gelände können 300 Wohnungen her­ten ausgehen, allein die Gepflogenheiten der Armenkommissionen ihm das bisher nichts. In seinem Kohlenfeller waren wir gestern gestellt werden. bringen es mit sich, daß diese Gesichtspunkte auch bei der Kriegswohl- Beugen, wie in furzer Zeit mehrere der in seiner Kundenliste ein­fahrtspflege nicht merklich überschritten werden. In dringenden getragene Frauen famen und zum so und sovielten Male anfragten, Fällen kann der Bezirksvorsteher auch ausnahmsweise die sofortige ob es nicht endlich Stohlen gibt. Er versicherte uns, daß es Tag für Zum Sparzwang der Jugendlichen. Zahlung einer Ertraunterstützung durch die Steuertasse veranlassen Tag von früh bis spät so geht, ohne daß er den Leuten anders als Die zahlreichen Anträge auf Auszahlung von Sparguthaben und darüber nachträglich einen Beschluß herbeiführen. Doch selbst mit einem Achielzucken antworten fann. Die Kohlengroß- haben, wie wir bereits mitteilten, das Oberkommando veranlaßt, wenn er nicht den Ehrgeiz befißt, von dem seinem Bezirk zur Ver- handlung, die jetzt von der Kohlenstelle beauftragt worden den sparfreien Wochenverdienst der Jugendlichen fügung stehenden Betrage möglichst große Ersparnisse zu machen, ist, ihn zu beliefern, hat sich beeilt, ihm vorerst eine Kaution von auf 36 M. zu erhöhen. Da die verschiedenen seit dem ersten so darf er denselben dennoch nicht wesentlich überschreiten. Tränen 600 M. abzufordern. Er ist nun gespannt darauf, wie lange er Erlaß der Verordnung über den Sparzwang für Jugendliche not­find für ihn bei Beurteilung der Dinge feine Gründe; eine ordent- auch hier noch darauf wird warten müssen, daß er seine Rohlen er- wendig gewordenen Abänderungen diese unübersichtlich zu machen liche Wohnungseinrichtung aber noch lange kein Betveis, daß Be- hält. Als vor acht Tagen in einer Versammlung von Kohlen- drohen, so ist eine neue Bekanntmachung veröffentlicht worden, dürftigkeit nicht vorliegt. händlern aus Berlin- Nord die Mängel der Belieferung erörtert deren wichtigste Bestimmungen lauten:

Wird ein Kriegsteilnehmer zur Arbeit beurlaubt, ist die Unter- wurden, meldeten sich aus den Anwesenden etwa zwei Dutzend Anjugendliche Personen beiderlei Geschlechts darf bis zu ihrem vollen stügung wieder abzusehen. Wurde bis dahin zuviel Unterstübung Händler und gaben an, daß auch sie noch auf ihre Kohlen warteten. beten 18. Lebensjahre von ihrem baren Arbeite verdienst, gleichgültig ob erhoben, entsteht die Frage der Rückerstattung. Ist ein Kind Wir werden wohl nicht fehlgehen mit der Vermutung, daß diese dieser nach Zeitlohn, Stücklohn oder auf andere Weise berechnet ist, 15 Jahre alt geworden, wird der für dasselbe gewährte Unter- Händler sämtlich sich schon an die Kohlenstelle gewendet hatten, für jede Woche nicht mehr als sechsunddreißig Mark und